Reglement Elternmitwirkung der Schule Hedingen. Elternrat - ERSH. Inhaltsverzeichnis
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- Philipp Huber
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1 Reglement Elternmitwirkung der Schule Hedingen Inhaltsverzeichnis Elternrat - ERSH 1 Grundlage Geltungsbereich Ziel und Zweck Grundsätze Abgrenzung Organisation Wahl Wahl des Vorstandes Organigramm Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen Eltern Elternrat Vorstand Elternrat Präsident Elternrat Schulleitung, Lehrervertretung, Vertreter der Schulpflege Arbeitsgruppen, Projektgruppen Kommunikation und Information Infrastruktur und Finanzen Inkraftsetzung und Gültigkeit / 6
2 1 Grundlage Gestützt auf die des VSG (Volksschulgesetz) erlässt die Schulpflege der Schule Hedingen dieses Reglement. 2 Geltungsbereich Dieses Reglement gilt für die Erziehungsberechtigten (nachfolgend Eltern genannt), die Lehrkräfte, die Schulleitung und die Schulpflege der Schule Hedingen. 3 Ziel und Zweck Der Elternrat: ist Ansprechpartner für die Schule und setzt sich für eine konstruktive, offene Zusammenarbeit zwischen den Eltern, den Lehrpersonen, der Schulpflege und allen anderen an der Schule tätigen Personen ein. trägt mit der Schule abgestimmten Aktivitäten und Projekten zum Leben und zur Gestaltung der Schule bei. steht der Schule bei der Nutzung von Ressourcen der Eltern koordinierend zur Seite wird bei der Erarbeitung des Schulprogrammes angehört. 4 Grundsätze Das Reglement gilt für die Schule Hedingen. Als Eltern gelten alle erziehungsberechtigten Personen von Kindern, welche in Hedingen die Schule besuchen. Im Zentrum steht das Wohl des Kindes. Der Elternrat ist konfessionell, politisch und kulturell unabhängig. Der Elternrat findet sowohl auf Klassenebene als auch auf Schulebene statt. Der Elternrat plant Aktivitäten und Projekte in Absprache mit den Verantwortlichen und achtet auf Kontinuität und Nachhaltigkeit. Der Elternrat ersetzt nicht den Kontakt zwischen den einzelnen Eltern und der Klassenlehrperson. 5 Abgrenzung In folgenden Bereichen hat der Elternrat keine Mitwirkung: Der Elternrat besitzt keinerlei Aufsichtsfunktionen. Bei Personalentscheidungen und methodisch-didaktischen Entscheidungen ist die Mitwirkung ausgeschlossen. Die Bewältigung individueller Schulprobleme von einzelnen Schülern und Schülerinnen ist nicht Aufgabe des Elternrats. Wird der Elternrat oder Vertreter des Elternrates von Eltern mit den hier aufgelisteten Themen konfrontiert, verweisen sie die Eltern an die Lehrer und die Schulleitung. 2 / 6
3 6 Organisation aus möglichst allen Klassen bilden den Elternrat. Es gibt einen Elternrat der Primarschule und einen Elternrat der Sekundarschule. Beide Elternräte arbeiten zusammen und führen ihre Sitzungen jedoch autonom durch. Einmal jährlich, gegen Ende des Schuljahres, treffen sich beide Räte zu einer Gesamtsitzung. Geleitet wird der Rat der Primarschule vom Präsidium, der Rat der Sekundarschule von dem entsprechenden Stufendelegierten. Präsidium und der Sekundarschule sind in engem Austausch. Der Elternrat wird durch den Vorstand geleitet. Dieser setzt sich aus einem Präsidenten, Vizepräsidenten, Aktuar und aus vier Stufendelegierten zusammen. Der Vorstand wird durch den Elternrat gewählt. Sollte sich keine arbeitsfähige Besetzung ergeben, so bestimmt die Schulpflege das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. 6.1 Wahl Die Wahlen der n finden im Rahmen eines Klassenelternabends vor den Herbstferien durch die Eltern der jeweiligen Klasse statt. Wählbar sind Eltern mit Kindern in der jeweiligen Klasse. Ausgenommen sind Schulpflegemitglieder oder Angestellte der Schule Hedingen. Falls sich für das Amt niemand motivieren lässt, bleibt die entsprechende Klasse ohne Delegation. Es besteht kein Amtszwang. Die gewählten n übernehmen das Amt bis sein Kind den Kindergarten beendet. sein Kind die Unterstufe beendet. sein Kind die Mittelstufe beendet. sein Kind die Sekundarstufe beendet. Die Amtsdauer beginnt jeweils nach den Herbstferien und dauert bis Ende des Schuljahres der jeweiligen Stufe. Kann der sein Amt nicht bis zum Ende der Amtszeit ausführen, hat er die Möglichkeit, jeweils auf Ende Schuljahr auszutreten, sofern die Nachfolge geregelt ist. Am nächsten Elternanlass werden Ersatzwahlen durchgeführt. 6.2 Wahl des Vorstandes Die Vorstandswahlen finden jeweils in der ersten ordentlichen Elternratssitzung nach den Herbstferien statt und werden durch den Präsidenten geleitet. Alle anwesenden n dürfen eine Stimme abgeben. Bei mehreren Nominationen erfolgt die Wahl geheim. Es gilt das Einfache Mehr. 3 / 6
4 6.3 Organigramm Vorstand Präsident (Co-Präsidium) Vizepräsident Aktuar Kindergarten ERSH Primarschule Kindergarten Kiga Güpf I Unterstufe Unterstufe ADL 1 Güpf Mittelstufe Mittelstufe 4. Klasse Schachen ERSH Sekundarschule Sekundarschule Sekundarstufe Mosaikklasse blau 7 Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen 7.1 Eltern Sie treffen sich auf Einladung der Lehrpersonen und wählen ihre n in den Elternrat. Sie bringen Vorschläge/Anliegen über den n ein und wirken bei der Umsetzung von Projekten/Anlässen mit. 7.2 Sie vertreten die Anliegen und Vorschläge ihrer Klasse im Elternrat und arbeiten mit den Lehrpersonen zusammen. Sie nehmen an den Elternratssitzungen teil und arbeiten in Projekten mit. Sie informieren die Eltern bei Bedarf. 7.3 Elternrat Die n der Primar- respektive Sekundarschule bilden den jeweiligen Elternrat. Pro Jahr finden mindestens drei ordentliche Elternratssitzungen statt. Im Frühling findet eine gemeinsame Sitzung beider Räte statt. Die Sitzungen werden durch den Vorstand einberufen. An den ordentlichen Elternratssitzungen nehmen zwingend neben den n die Schulleitung, eine Lehrervertretung und eine Vertretung der Schulpflege teil. 4 / 6
5 Die erste Sitzung findet jeweils nach den Herbstferien statt. Um an den eingebrachten Themen weiterzuarbeiten, beschliessen die Elternratsdelegierten je nach Bedarf zusätzliche Treffen und/oder bilden projektbezogene Arbeitsgruppen. 7.4 Vorstand Elternrat Hält Sitzungen nach Bedarf ab. Sitzungsteilnehmer sind ausser den Vorstandsmitgliedern auch bei für sie relevanten Themen die Schulleitung und eine Vertretung der Schulpflege. Er nimmt Anliegen und Anträge auf, welche durch, Schulleitung, Lehrerschaft oder die Schulbehörde an sie herangetragen werden. Er legt in Zusammenarbeit mit der Schulleitung fest, in welchen Bereichen des Jahresprogramms der Schule sich der Elternrat aktiv beteiligen kann. Er setzt gegebenenfalls Arbeits- und Projektgruppen für spezielle Themen ein und überwacht diese. Er erstellt das Gesamtbudget des ERSH aufgrund des freigegebenen Globalbetrages durch die Schulpflege für das kommende Jahr. Verwaltet die eigene Homepage. Führt das Protokoll der Vorstandssitzung und der Elternratssitzung. Protokolle der Elternratssitzung sind grundsätzlich öffentlich und der Vorstand legt sie auf der Homepage der Schule Hedingen ab. 7.5 Präsident Elternrat Er beruft Sitzungen des Vorstandes und des Elternrates ein und bereitet diese vor. Er ist in Verbindung mit der Schulleitung/Lehrerschaft und nimmt auf Anfragen an Sitzungen der Schulbehörde und Lehrerschaft/Schulleitung teil. Bei Stimmengleichstand hat er den Stichentscheid. Bei einem Co-Präsidium ist festzuhalten, wer den Stichentscheid hat. 7.6 Schulleitung, Lehrervertretung, Vertreter der Schulpflege Sie gewährleisten den Informationsfluss zwischen den n und der Lehrerschaft, respektive der Schulbehörde. Sie tragen Anliegen der Lehrerschaft und der Behörde in den Elternrat. Sie haben im Elternrat eine beratende Funktion, kein Stimmrecht. 7.7 Arbeitsgruppen, Projektgruppen werden bei Bedarf einberufen. Die Anzahl Personen werden je nach Thema und Dringlichkeit definiert. Ein r leitet die Gruppe. sind bei wiederkehrenden Themen dauerhafte Arbeitsgruppen. Jede Stufe ist für definierte Arbeitsgruppen verantwortlich. rapportiert regelmässig an den Elternratssitzungen. übergibt nach Abschluss der Arbeit, bzw. nach Auflösung der Arbeitsgruppe die Protokolle und Unterlagen zur Aufbewahrung dem Vorstand. 5 / 6
6 8 Kommunikation und Information Die Kommunikation erfolgt direkt, offen und ehrlich. Die Sitzungen des Vorstandes und des Elternrates werden protokolliert und jene der Elternratssitzung werden auf der Homepage der Schule Hedingen abgelegt. Beschlüsse werden publiziert. Wenn Eltern Zugang zu vertraulichen Informationen haben, unterstehen sie der amtlichen Schweigepflicht. 9 Infrastruktur und Finanzen Dem Elternrat stehen für Sitzungen und Veranstaltungen kostenlos Schulräume zur Verfügung. Der Elternrat kann die schulische Infrastruktur (Kopierer, Papier, Porto usw.) und die Informationskanäle der Schule während den Oeffnungszeiten kostenlos nutzen. Der Vorstand erstellt in Zusammenarbeit mit der Schulleitung das Budget des ERSH. Der Elternrat inkl. Vorstand arbeitet ehrenamtlich. 10 Inkraftsetzung und Gültigkeit Das Reglement wurde vom Vorstand des Elternrates und der Schulleitung ausgearbeitet und am von der Schulpflege Hedingen genehmigt. Es ersetzt alle früheren Versionen. Änderungen dieses Reglements können von allen involvierten Personen beantragt werden und unter Mitwirkung des Elternrates veranlasst werden. Anschliessend müssen sie von der Schulpflege genehmigt werden. Dieses Reglement tritt rückwirkend auf das Schuljahr 2015/2016, per , in Kraft. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschliesslich die männliche Form verwendet. Die Aussagen richten sich immer an entsprechende Personen beiderlei Geschlechts. 6 / 6
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