In den Verwaltungsrechtssachen wegen Zulassung zum Studium in den Studiengängen
|
|
- Luisa Kramer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen - 6. Kammer - Freie Hansestadt Bremen Verwaltungsgericht Bremen, Am Wali 198, Bremen Universität Bremen Rechtsstelle Frau Banik Postfach Bremen vorab per Fax Auskunft erteilt Frau Wilde/Frau Stiehl T /-4836 F Datum und Zeichen Ihres Schreibens Klinische Psychologie Master Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 6 V 1199/14 u. a. Bremen, In den Verwaltungsrechtssachen wegen Zulassung zum Studium in den Studiengängen Psychologie (B.Sc.), Wirtschaftspsychologie (M.Sc.) und Klinische Psychologie (M.Sc.) zum WS 2014/2015 hat die Kammer zu der aktualisierten Kapazitätsberechnung vom 22. September 2014 nachfolgende Hinweise und Fragen: 1. Fragen zur Mittel- und Stellensituation Die Antragsgegnerin wird gebeten, die aktuelle Zielvereinbarung zwischen der Universität Bremen und der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit in Bremen ( 105a BremHG) vorzulegen. Ferner wird die Antragsgegnerin um Auskunft ersucht, ob bereits ein Beschluss des Rektorats über die Stellen- und Deputatszuweisungen des Lehrpersonals an die Lehreinheiten bzw. Studiengänge zum Wintersemester 2014/2015 vorliegt. 2. Ermittlung des Lehrangebotes / Fragen zum Lehrpersonal Das Verwaltungsgericht bittet die Antragsgegner zunächst um Auskunft, ob nach dem Zeitpunkt der letzten Aktualisierung der Kapazitätsberechnung ( ) neues Lehrpersonal eingestellt worden ist. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist die Einstellung erfolgt? Verwaltungsgericht Bremen - im Justizzentrum Am Wall - Am Wall Bremen gg Tag-/Nachtbriefkasten ' Justizzentrum Am Wall im Eingangsbereich B Bus/Straßenbahn Haltestellen Domsheide Parkhaus Violenstraße Sprechzeiten Mo. - Do.: 09:00 15:00 Uhr Fr. 09:00-13:30 Uhr Rechtsantragstelle Mo.-Fr.: 09:00-12:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Bankverbindungen Bremer Landesbank (BLZ ) Kto IBAN DE BIG BRLADE22XXX Sparkasse Bremen (BLZ ) Kto IBAN DE BIG SBREDE22
2 ist Lehrpersonal, das in der Kapazitätsberechnung vom 22. September 2014 berücksichtigt ist, vor Beginn der Vorlesungszeit im Wintersemester 2014/15 ( ) ausgeschieden? Wenn ja, um welche Personen handelt es sich (bitte dabei einen schriftlichen Nachweis über das Ausscheiden beifügen)? Des Weiteren wird die Antragsgegnerin um Auskunft ersucht, wie bei einer Lehrveranstaltung, die von mehreren Lehrpersonen angeboten wird, die Anrechnung auf die von den Lehrpersonen zu erbringende Lehre erfolgt. Wird beispielsweise bei einem von zwei Lehrpersonen veranstalteten Seminar von 2 SWS für beide Lehrpersonen eine Erfüllung der Lehrverpflichtung von 2 SWS angenommen? a) Hochschullehrer Wie bereits in den Vorjahren wurde Frau Prof. flbhhh ^p»für das Wintersemester 2014/2015 eine Deputatsreduzierung von 2 SWS für die Leitung der Kinderambulanz gewährt. Das Gericht hat diese Deputatsreduzierung zuletzt nicht als kapazitätsmindemd anerkannt (vgl. VG Bremen, Besohl, v V 1580/13). Sollte die Antragsgegnerin der Ansicht sein, die Deputatsreduzierung von Frau Prof. Petermann sei nach 7 Abs. 3 Satz 1 LVNV gerechtfertigt, so dass die Deputatsreduzierung nach 2 Abs. 2 Satz 5 BremHZG bei der Ermittlung des Lehrangebots in Abzug zu bringen sei, wird sie gebeten, hierzu ergänzend vorzutragen. Sie wird insbesondere aufgefordert, zu der Einrichtung der Kinderambulanz selbst und zu den von Frau Prof. i n der Kinderambulanz wahrzunehmenden Aufgaben vorzutragen, darzulegen, inwieweit es sich dabei um Aufgaben und Funktionen in der Hochschule" ( 7 Abs. 3 Satz 1 LVNV) handelt und die Unterlagen vorzulegen, aus denen sich die Übertragung der Aufgaben und Funktionen durch das zuständige Organ" (vgl. 7 Abs. 3 Satz 1 LVNV) und die Genehmigung der Deputatsreduzierung ergibt. Ferner wird um Nachweis der Vereinbarungen mit den Inhabern der Vertretungsprofessuren (de über den Umfang der wahrzunehmenden Lehre gebeten. b) Wissenschaftliche Mitarbeiter aa) Die Antragsgegnerin wird gebeten, Kopien der Arbeitsverträge der Lehrpersonen' undlmmbt sowie Kopien der Änderungen der Arbeitsverträge der Lehrpersonen unc^hhmk vorzulegen.
3 -3- Hinsichtlich des wissenschaftlichen Mitarbeiters 4MB w ' rc ' um Nachweis gebeten, dass dessen Stelle aus Dritt mitte In finanziert wird. c) Lektoren Für die Lektoren und^l^^ft wurde wie in den Vorjahren jeweils eine Reduzierung der Lehrverpflichtung zwischen einer und vier Deputatstunden angenommen. aa) Die Antragsgegnerin wird um Mitteilung gebeten, ob die Deputatsreduzierung von Herrn Mh ' m Umfang von 4 SWS wie bereits in den Vorjahren weiterhin mit der Übertragung von Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der Sozialpsychologie im Rahmen eines HEP-V-Lektorats begründet wird. Gilt die Freigabevereinbarung vom unverändert fort? Es wird um Vorlage der die Deputatsreduzierung ab dem belegenden und begründenden Unterlagen gebeten. bb) Hinsichtlich der Lektorinnen VB und hat das Gericht die erfolgten Deputatsreduzierungen zuletzt kapazitätsmindernd anerkannt (vgl. VG Bremen, Beschl. v V 1580/13). Werden die Deputatsreduzierungen weiterhin auf dieselben Gründe gestützt? Es wird um Vorlage der die Deputatsreduzierungen ab dem belegenden und begründenden Unterlagen gebeten. cc) Hinsichtlich der Lektorin^^pt wurde die Deputatsreduzierung in der Vergangenheit mit der Übertragung von Aufgaben in Forschung, Lehre, Weiterqualifizierung und akademischer Selbstverwaltung begründet. Das Gericht hat die Reduzierungen zuletzt nicht als kapazitätsmindernd anerkannt (vgl. Beschl. v V 1013/12; Beschl. v V 1580/13). Hält die Antragsgegnerin gleichwohl an der kapazitätsmindernden Wirkung der Deputatsreduzierung fest? Wenn ja, wird um Begründung und um Vorlage der die Deputatsreduzierung ab dem belegenden und begründenden Unterlagen gebeten. dd) Hinsichtlich des Lektors/der Lektorin w ' r(: ' zunächst um Vorlage des Arbeitsvertrages gebeten. Ferner wird um Begründung der Deputatsreduzierung und um Vorlage der die Deputatsreduzierung ab dem belegenden und begründenden Unterlagen gebeten. ee) Hinsichtlich des früheren Lektors wird die Antragsgegnerin aufgefordert, die Änderung des Aufgabenbereichs (wissenschaftlicher Mitarbeier statt Lektor) durch Vorlage des neueruarbeitsvertrags..nachzuweisen--
4 ff) Die Antragsgegnerin möge zudem mitteilen, ob es sich bei den Lektorenstellen jeweils um Typ a oder Typ b Lektorate im Sinne des Rahmenkonzepts über Unlversitätsiekorate der Kanzler-AG" der Antragsgegnerin von August 2010 handelt. d) Lehraufträge aa) Im Wintersemester 2013/2014 wurde ein Lehrauftrag im Umfang von 2 SWS, im Sommersemester 2013 wurden Lehraufträge im Umfang von 6 SWS für die Elternzeit von Lehrpersonal vergeben. Diese Lehraufträge sind kapazitätsrechtlich unberücksichtigt geblieben. Es wird insoweit um Auskunft gebeten, für welches abwesende Lehrpersonal die Aufträge erteilt worden sind und in welchem Zeitraum sich dieses Lehrpersonal in Elternzeit befunden hat (bitte entsprechende Nachweise beifügen). Es wird des Weiteren um Auskunft gebeten, ob und in welchen Umfang Lehrauftragsstunden im Sommersemester 2013 und Wintersemester 2013/14 aus Haushaltsmitteln für unbesetzte Stellen vergütet worden sind. bb) Ferner wird um eine Übersicht der für das Wintersemester 2014/2015 erteilten Lehraufträge ersucht. e) Privatdozenten Die Antragsgegnerin wird gebeten die angeführten Befreiungen von Frau Prof. Dr. W, Prof.^BHHMMBK unc ' Herrn von der Pflichtlehre darzulegen. 3. Berechnung des Lehraufwandes/Curricularwert-Berechnung Der Curricularnormwert für den Bachelorstudiengang Psychologie an der Universität Bremen ist gemäß Anlage 3 zur Satzung der Universität Bremen über die Festsetzung von Zulassungszahlen - Zulassungszahlensatzung - vom 30. Mai 2011 und der Satzung über die Änderung der Zulassungszahiensatzung vom 16. Juni 2014 auf 3,0317 und die Curricularnormwerte für die Masterstudiengänge sind auf 1,3083 (Klinische Psychologie M.Sc.) und 1,4167 (Wirtschaftspsychologie M.Sc.) festgesetzt worden. Das Gericht prüft, ob der von der Antragsgegnerin darzulegende Ableitungszusammenhang der in Zahlen ausgedrückten Quantifizierungen dem bundesrechtlichen Kapazitätserschöpfungsgebot sowie den Anforderungen rationaler Abwägung genügt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22. Oktober 1991, NVwZ 1992, 361; OVG Bremen, Beschl. v B 486/06).
5 -5- Zwischen den online einsehbaren Veranstaltungsverzeichnissen für das Sommersemester 2014 und das Wintersemester 2014/2015 der der Lehreinheit zugeordneten Studiengänge, den Aufstellungen zur Curricularnormwertberechnung und den maßgeblichen Prüfungsordnungen bestehen teilweise Abweichungen, bezüglich derer die Antragsgegnerin um nachvollziehbare Erläuterung gebeten wird: a) Die im Modul 1 des Bachelorstudiengangs vorgesehene Vorlesung Medienkompetenz ist sowohl im Wintersemester 2013/14 als auch 2014/15 nicht angeboten worden. Ist beabsichtigt, diese der Veranstaltung wieder anzubieten? Wenn ja, wann, in welchem Umfang und in welcher Frequenz? b) In dem Wahlpflichtmodul 12 (Klinische Kinderpsychologie) weicht die Antragsgegnerin weiterhin von der in der Prüfungsordnung und in der Curricularwertberechnung vorgesehenen Ausgestaltung des Lehrangebots ab. Dies hat das Verwaltungsgericht im vergangenen Jahr kritisiert und eine Verringerung des Curricularwertes vorgenommen (VG Bremen, Beschl. v V 1580/13). Versteht das Gericht die von der Antragsgegnerin vorgelegte Curricularwertberechnung (datiert vom ) dahingehend richtig, dass die Antragsgegnerin den Beschluss nunmehr zwar nicht bei der Ausweisung des Curricularwertes des Wahlpflichtmoduls 12, wohl aber bei der Gesamtberechnung des Curricularwertes des Bachelorstudiengang berücksichtigt hat? c) In dem Wahlpflichtmodul 14 (Fortbildung und Beratung) sind die Veranstaltungen Grundlagen, Paradigmen und Ethik der Beratung (Vorlesung), Berufsperspektivga..und Personalentwicklung (Seminar) sowie Management und Qualität von Prozessen (Kolloquium) im Umfang von 2 SWS vorgesehen. Nach dem Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester 2014/2015 werden diese Veranstaltungen alle zwei Wochen für drei Stunden angeboten. Wie lange dauern diese Lehrveranstaltungen tatsächlich? Werden während der Veranstaltungen Pausen gemacht? Entspricht dieses Lehrangebot nach Ansicht der Antragsgegnerin dem Lehrumfang von 2 SWS im Semester? d) Im Modul Praktikum und Praxisbegleitung ist nach der Prüfungsordnung im 6. Fachsemester ein begleitendes Fachkolloquium im Umfang von 2 SWS vorgeschrieben, das bei der CNW-Berechnung auch berücksichtigt wurde. Nach dem Veranstaltungsverzeichnis des Sommersemesters 2014 ist aber nicht ersichtlich, dass insoweit tatsächlich eine begleitende Lehrveranstaltung angeboten worden ist. e) Die Seminare des Moduls 2 des Masterstudiengangs Wirtschaftspsychologie (Forschungsmethoden für die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) sind nach der
6 Prüfungsordnung und der CNW-Berechnung im Umfang von jeweils 2 SWS anzubieten. Nach dem Online-Vorlesungsverzeichnis des Wintersemesters 2014/2015 finden diese Seminare alle zwei Wochen im zeitlichen Umfang von 3 Stunden statt. Wie lange dauern diese Lehrveranstaltungen tatsächlich? Werden während der Veranstaltungen Pausen gemacht? Entspricht dieses Lehrangebot nach Ansicht der Antragsgegnerin einem Lehrumfang von 2 SWS im Semester? f) Die Vorlesung Einführung in die Forschungsfelder" des Moduls 3 des Masterstudiengangs Wirtschaftspsychologie ist nach der Prüfungsordnung und der CNW- Berechnung im Umfang von 2 SWS anzubieten. Nach dem Online-Vorlesungsverzeichnis des Wintersemesters 2014/2015 findet diese Vorlesung aber nur alle zwei Wochen im zeitlichen Umfang von 2 Stunden statt. Finden noch weitere Vorlesungstermine statt? Entspricht dieses Lehrangebot nach Ansicht der Antragsgegnerin einem Lehrumfang von 2 SWS im Semester? g) Im Modul 8 des Masterstudiengangs Wirtschaftspsychologie ist nach der Prüfungsordnung und der CNW-Berechnung ein Seminar im Umfang von 2 SWS mit dem Titel Personalarbeit/Personalentwicklung" durchzuführen, das sich im Online- Veranstaltungsverzeichnis für das Wintersemester 2013/2014 und für das Wintersemester 2014/2015 nicht findet. Wird dieses angeboten? h) Im Modul 11 des Masterstudiengangs Wirtschaftspsychologie sind nach der Prüfungsordnung zwei Seminare im Umfang von jeweils 2 SWS durchzuführen, die auch bei der Kapazitätsberechnung berücksichtigt wurden. Nach dem Online-Veranstaltungsverzeichnis für das Sommersemester 2013 wurde jedoch lediglich ein Seminar angeboten. Für das Sommersemester 2014 ist keine Veranstaltung ausgewiesen worden. Werden diese Seminare angeboten? 4. Vergabeverfahren Die Antragsgegnerin wird gebeten mitzuteilen, wie viele Studienplätze im behördlichen Vergabeverfahren (einschließlich Nachrückverfahren) in den drei Studiengängen der Lehreinheit Psychologie vergeben und wie viele der vergebenen Studienplätze angenommen worden sind. Sofern mehr als die nach der Berechnung vom zur Verfügung gestellten Studienplätze vergeben worden sind, wird um Mitteilung gebeten, nach welchen Kriterien dies erfolgt ist.
7 Die Antragsgegnerin wird um Stellungnahme bzw. Vorlage ergänzender Unterlagen bis 9. November 2014 gebeten. gez. Dr. Sieweke Berichterstatter Für die Ausfertigung Durchschriftlich zur Kenntnis an: Alle Antragstellerinnen und Antragsteller
Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen - 6. Kammer - Freie Hansestadt Bremen Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen Universität Bremen Rechtsstelle Frau Banik Postfach 33 04 40 28334
MehrVerwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen - 5. Kammer - Freie Hansestadt Bremen Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen Frau Banik Universität Bremen -Rechtsstelle- Postfach 33 04 40
MehrFAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie
FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das Studium zulassungsbeschränkt?
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
MehrArtikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.
Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des
MehrVom 30. Juni 2006. (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-11.pdf)
Satzung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 2006/2007 an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg als Studienanfängerinnen oder Studienanfänger sowie im höheren aufzunehmenden Bewerberinnen
MehrVerkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015
Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015 Herausgeber: Präsident der Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier ISSN
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrMasterinformationsveranstaltung. 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit
Masterinformationsveranstaltung 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit Seite 1 Bewerbung zum Master Anzahl der Studienplätze: Zum Wintersemester 2015/2016 stehen
MehrVERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM MAIN Geschäftsnummer: 3 L 933/15.F BESCHLUSS
From:Verwaltungsgericht Frankfurt/M To:003020623829 19/05/2015 11:10 #415 P.002/007 VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM MAIN Geschäftsnummer: 3 L 933/15.F BESCHLUSS in dem Verwaltungsstreitverfahren Proz.-Bev.:
MehrAM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012
AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität
MehrDas Seminar ist eine Prüfungsleistung für Bachelor und Masterstudierende der Informatik!
Das Seminar ist eine Prüfungsleistung für Bachelor und Masterstudierende der Informatik! 1. Eintragung in die Seminarliste via Stud.IP (Bewerbungsverfahren) Die Eintragung in die Seminarliste Ihrer Wahl
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrMerkblatt zur Lehrverpflichtungsverordnung (LUVF)
Merkblatt zur Lehrverpflichtungsverordnung (LUVF) Jede Lehrperson hat ihre Lehrverpflichtung im Laufe des Semesters voll zu erbringen, eine Verschiebung der Lehrverpflichtung ist nur im Rahmen des 2 Abs.
MehrAnleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge
Einloggen: Eingabe von Benutzername und Passwort Benutzername = Matrikelnummer (z.b. 999999) Passwort = Geburtsdatum (z.b. 31.12.1998) wird angezeigt als ********** Nach dem ersten Einloggen sollten sie
MehrLehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)
Technische Universität Dortmund Fakultät Mathematik Institut für Entwicklung und Erforschung des Mathematikunterrichts Juni 2008 Information für die Studierenden im Modellversuch Veranstaltungsangebot
MehrVierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg
Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 5. Februar 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. Art. 58 Abs. 1 des
MehrTeilstudienordnung für das Fach Psychologie
Bachelor-Studiengänge Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften (GSKS) Bachelor of Arts Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft (MNW) Bachelor of Science Professionalisierungs bereich Erziehungs-
MehrAufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober
MehrRichtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977
Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Die Behörde für Wissenschaft und Kunst hat am 19. März 1974 nachstehende Richtlinien erlassen:
MehrGrundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten
Einführung Grundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten 05.02.2003 Mit In-Kraft-Treten des neuen Hochschulgesetzes (HG) vom 14.03.2000 ist die staatliche Anerkennung
MehrInstitut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen. der Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen Das Studium der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Studiengänge, Studienanforderungen und Studienverlaufspläne Studiengänge
MehrHistorisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar
Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang
MehrORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007
UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein
MehrSeite 2: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein für das Studienjahr 2015/2016
Ausgabe 15 06.07.2015 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrAmtsblatt der Westfälischen Hochschule
Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 9 14. Jahrgang Gelsenkirchen, 12.06.2014 Inhalt: Dritte Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht an der Westfälischen
MehrNach dem Modulhandbuch Statistik MSc bzw. Datenwissenschaft MSc, Modul Projektarbeit, gilt:
Außeruniversitäres Praktikum Bedingungen, Hinweise etc. Fakultät Statistik, Technische Universität Dortmund (Studiengänge: Statistik MSc, Datenwissenschaft MSc) Stand: März 2010 Nach der Prüfungsordnung
MehrRichtlinie für die Durchführung von Habilitationsverfahren (Organisatorische Hinweise für die Arbeit einer Habilitationskommission)
Technische Universität Dresden Fakultät Elektrotechnik Richtlinie für die Durchführung von Habilitationsverfahren (Organisatorische Hinweise für die Arbeit einer Habilitationskommission) 1. Grundlagen
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
MehrArbeitsrechtlichen Praktikerseminar
JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN Fachbereich Rechtswissenschaft Einladung zum Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar Wintersemester 2014/15 Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker Professur für Bürgerliches Recht,
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
MehrModalitäten der LSF-Belegung für die Lehrveranstaltungen
Institut für Humangeographie Dipl.-Geograph Jens Schreiber Telefon +49 (69)-798 23552 Telefax +49 (69)-798 28173 E-Mail schreiber@em.uni-frankfurt.de www.humangeographie.de Modalitäten der LSF-Belegung
MehrVeranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de
1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 8/0 Veröffentlicht am: 0. Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom Juli 008 Aufgrund von Abs.,
MehrChemieingenieurwesen
Fakultät Landbau/Umwelt/Chemie Satzung zur Änderung der Prüfungsordnungen für den Bachelor- und den Masterstudiengang Chemieingenieurwesen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University
MehrIch beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden.
Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen/ zur Zuordnung von Kindern für den Haushaltsfreibetrag
MehrNachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 17. April 2013 (Brem.ABl. S. 607), und
MehrInformationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung
Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Anmeldung zur Prüfung Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis und dem Aushang beim Prüfungsamt zu entnehmen. Terminänderungen werden per Aushang
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 38 014 Verkündet am 19. Juni 014 Nr. 118 Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den konsekutiven Studiengang Informatik (Fachspezifischer
MehrHinweise zum Hauptpraktikum
Hinweise zum Hauptpraktikum Hochschule für angewandte Wissenschaften Fakultät Technik und Informatik Hamburg university of applied sciences Prof. Dr. A Suhl 1 Gliederung Sinn und Zweck des Hauptpraktikums
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.06 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs 06 Psychologie der Justus-Liebig- Universität für das Studium des Studienelements Psychologie StudO
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 05. Mai 2015 Nr. 56/2015 I n h a l t : Zweite Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik Universität Siegen Vom 04. Mai 2015 Herausgeber:
MehrWie erstelle ich (m)einen Stundenplan?
Wie erstelle ich (m)einen Stundenplan? Dieser Leitfaden soll euch helfen euren eigenen, individuell angepassten Stundenplan zu erstellen. Er zeigt euch das allgemeine Vorgehen zur Modulsuche und zur Modulterminierung
MehrFAQs zum Bachelorstudiengang Chemie PO-Version 2010. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Chemie
FAQs zum Bachelorstudiengang Chemie PO-Version 2010 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Chemie Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das Studium zulassungsbeschränkt?
MehrVerkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen
Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 1 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER TU KAISERSLAUTERN Montag, 01.07.2013 Herausgeber: Präsident der TU Kaiserslautern Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 47 67663
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 3 E 41/15 4 L 465/14 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Erinnerungsführer - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt:
MehrAngaben zum anzustellenden Arzt: Titel, Name, Vorname:... Fachgebiet:... Eingetragen im Arztregister der KV:. geb. am:... in...
Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 60 08 61 14408 Potsdam Posteingangsstempel Antrag zur Anstellung eines Arztes in einer
Mehr25.08.2015 Nummer 411
AMTLICHE MITTEILUNGEN Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf H$0 NR. 411 Das Verkündungsblatt der Hochschule Herausgeberin: Die Präsidentin 25.08.2015
MehrEingangsseite Umwelt-online
Mit dem Erwerb einer Lizenz haben Sie die Möglichkeit, sich ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Kataster zu erstellen. Die Funktionen dieses Rechtskataster wird nachstehend erläutert. Eingangsseite Umwelt-online
MehrMASTER-BERATUNG. im Fach Kunstgeschichte
MASTER-BERATUNG im Fach Kunstgeschichte Wie ist der Masterstudiengang Kunstgeschichte aufgebaut? Was sind die Neuerungen ab WS 12/13? Die genaue Struktur Ihres Studiums entnehmen Sie am besten unserem
MehrVersorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: ii6uf54_12 letzte Aktualisierung: 13.11.2012 OLG Hamm, 10.9.2012 - II-6 UF 54/12 VersAusglG 2 Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem
MehrFAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium
FAQ Grundlagen: Studienreglement vom 24. Juni 2010 mit Änderungen vom 15. September 2014 Studienplan vom 22. Mai 2014 Anhang zum Studienplan vom 22. Mai 2014 Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium Ist man
MehrVERWALTUNGSGERICHT TRIER
5 L 1108/03.TR VERWALTUNGSGERICHT TRIER BESCHLUSS In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Ausländerrechts (Marokko) hier: Antrag nach 80 Abs. 5 VwGO hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier aufgrund
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05
MehrAM 96/2013. Amtliche Mitteilungen 96/2013
AM 96/2013 Amtliche Mitteilungen 96/2013 Satzung der HAPUK ( Hochschulambulanz i.s.d. 117 Abs. II SGB V am Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie des Instituts für Psychologie an der Universität
MehrBeschluss. Thüringer Oberlandesgericht. Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen. In Sachen I P. - Beklagter -
Thüringer Oberlandesgericht Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen Beschluss In Sachen I P - Beklagter - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E T - Antragsteller und Beschwerdeführer - gegen K. S. S.,
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 17. Januar 2013 Nr. 3/2013 I n h a l t : Erste Satzung zur Änderung der Praktikantenordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge Maschinenbau, Fahrzeugbau, Wirtschaftsingenieurwesen
MehrStudienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.
Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger
MehrVertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund
Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Zwischen dem Unternehmen (in Folge Unternehmen genannt) Unternehmen Straße PLZ Ort und dem im Rahmen eines dualen Studiums
MehrInformationen zum Auslaufen des Diplomstudiengangs Psychologie. Universität zu Köln Department Psychologie
Informationen zum Auslaufen des Diplomstudiengangs Psychologie Department Psychologie Die wichtigsten Termine 17.09.2012 - letzter Anmeldetermin für Prüfungen 30.09.2012 - letztmögliche Anmeldung der Diplomarbeit
MehrM e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)
0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044
MehrI. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen im 1. Studienabschnitt
Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern I. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen
MehrBachelor of Education (BEd) Bildungswissenschaften:
Liebe Studierende, regelmäßig werden Bachelor und Masterstudiengänge von externen Gutachterinnen und Gutachtern evaluiert und in diesem Zusammenhang einem Akkreditierungsprozess unterworfen. Der BEd sowie
MehrHOCHSCHUL-KOMMUNIKATION. Humboldt reloaded. Projektverwaltung. Durchblick im Website-Dschungel
HOCHSCHUL-KOMMUNIKATION Humboldt reloaded Projektverwaltung Durchblick im Website-Dschungel Projektverwaltung Humboldt reloaded Für Projektbetreuer Zeitlicher Ablauf Bearbeitungszeitraum Ich trage meine
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18
MehrRegelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: 25.06.2007. I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang
Regelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: 25.06.2007 Inhaltsübersicht: I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang (vgl. auch V.) II. Psychologie als Nebenfach in einem
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache
BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der
MehrParlamentarische Anfrage Nr. 4993/J betreffend Vergütung und Leistungserbringung Universitätsräte. Stellungnahme der Technischen Universität Graz
4834/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage - Technische Universität Graz 1 von 5 Parlamentarische Anfrage Nr. 4993/J betreffend Vergütung und Leistungserbringung Universitätsräte Stellungnahme der
MehrInformationen zum Übergang von den vom Lehrstuhl angebotenen Kursen und Fächern des Diplomstudiengangs zu den neuen Bachelorund Mastermodulen
FAKULTÄT für Wirtschaftswissenschaft Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Univ.-Prof. Dr. Ewald Scherm Informationen zum Übergang von den vom Lehrstuhl angebotenen Kursen und Fächern des
MehrFördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung
Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der
MehrVom 03.07.2014. (a) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Mehr-Fach-Bachelor) Hauptfach (HF), Nebenfach (NF) HF 68 0 68 0 68 0
Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen der im Studienjahr 2014/2015 an der Universität Regensburg als Studienanfänger sowie in höheren Fachsemestern aufzunehmenden Bewerber (Zulassungszahlsatzung
MehrI. Fächer / Module beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen
Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern und zum Fächerverbund I. Fächer / Module beim
MehrIII.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)
Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen
Mehr4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit
Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS In dem Rechtsstreit hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts durch die Vorsitzende Richterin
MehrAkademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003)
Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003) 1. Allgemeines Die akademische Teilprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen im
Mehr600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78
600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom
MehrFAQs zum Bachelorstudiengang Software Engineering PO-Version 2010. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Software Engineering
FAQs zum Bachelorstudiengang Software Engineering PO-Version 2010 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Software Engineering Wann kann das Studium begonnen werden? Im Winter- und Sommersemester
MehrAnhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich
326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrLesefassung vom 15 Juli 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im weiterbildenden, berufsbegleitenden Masterstudiengang Vision Science and Business (Optometry) (nicht konsekutiv) mit akademischer
MehrStudienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
MehrKrankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de
Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,
MehrCIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)
CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten
MehrWirtschaftsprüfung. Modulschlüssel: Leistungspunkte:
Universität Bielefeld Modul: Modulschlüssel: Modulbeauftragte/r: Leistungspunkte: Turnus (Beginn): Dauer: Kompetenzen: Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftsprüfung 31-WP Amen, Matthias, Prof.
MehrSatzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang. Informatik. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Fakultät Informatik/Mathematik Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Vom 04. Februar 2015 Aufgrund
MehrZulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013
Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher
MehrFacheinführung Mathematik
Facheinführung Mathematik für die Lehrämter an Haupt-,Real- und Gesamtschulen Daniel Frischemeier Institut für Mathematik Wintersemester 2014/2015 Gliederung Aufbau des Studiums Leistungen im Studium Ansprechpartner
Mehr4 Pflichtmodule im Fach Betriebswirtschaftslehre. In 7 Abs. 2 wird im Fach Betriebswirtschaftslehre der Punkt c. geändert:
2675 2. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfungen im Studiengang Wirtschaftsinformatik der Westfälischen Wilhelms-Universität mit dem Abschluss Bachelor of Science vom 15. August 2006 vom 11.09.2009
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West
MehrPrüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I
Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/
MehrSatzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1
Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrAuf der linken Seite wählen Sie nun den Punkt Personen bearbeiten.
Personenverzeichnis Ab dem Wintersemester 2009/2010 wird das Personenverzeichnis für jeden Mitarbeiter / jede Mitarbeiterin mit einer Kennung zur Nutzung zentraler Dienste über das LSF-Portal druckbar
Mehr