Kleines Jahrbuch. Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Landesgruppe Oberösterreich Bezirksgruppe Linz-Stadt

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1 Kleines Jahrbuch 0 Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Landesgruppe Oberösterreich Bezirksgruppe Linz-tadt

2 BETRIEBERVICE ICHERN IE ICH TOP-VORTEILPROUKTE IT ONERKONITIONEN*. Betriebsrat/Personalvertretung usterfirma Betriebskennnummer Eindruck Name obiler Berater Personalnr Card Gültig bis BEI IHRE BETRIEBRAT/ PERONALVERTRETER UN OBILEN BERATER! Nähere Informationen bei Ihrem obilen Berater: : Christian Eva teiner, Lauber, Telefon Telefon / 8998 / , christian.lauber@bawagpsk.com eva.steiner@bawagpsk.com *Angebote gelten ausschließlich nach Vorlage der BetriebsserviceCard

3 Liebe Kollegin, lieber Kollege! ie Ausgabe des Jahrbuches 0 der Gewerkschaft der Gemeinde bediensteten liegt vor. Wieder haben wir die arbeits rechtlichen Bestimmungen, die Gehalts tabellen, die Leis tungen der Gewerkschaft der Ge meinde bediensteten und die Beihilfen auf den neu es ten tand gebracht. Auf den ersten eiten finden ie als Ihre Ansprechpartner und Ansprechtnertnerinnen die Vorsitzenden der Personalvertretung, der ienststellenausschüsse und die Vorsitzenden der Betriebsräte der Gesellschaften der tadt Linz. Uns ist es besonders wichtig, ie als itarbeiterin und itarbeiter der Unternehmensgruppe Linz optimal zu betreuen. as Kleine Jahrbuch bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über unsere Leistungen. Gerne stehen wir für weitere ragen persönlich zur Verfügung. Gewerkschaftliche Grüße Berger Peter, Vorsitzender Eckerstorfer Alfred, Vorsitzender-tellvertreter Vorwort

4 Infos über eite Vorwort... Ihre Infos über... itarbeiter/-innen PV und BR d. ZL, AKh, IKT, LINZ AG, LIVA Vorsitzende und tv. der ienststellenausschüsse Klare trukturen... 9 Gehaltstabellen unktionslaufbahnen Taschengeld AKh-Pflegeschüler/-innen und Lehrlingsentschädigungen... 9 Zuwendungen bei Verehelichung oder der Geburt eines Kindes... 0 Kinderbeihilfe, Haushaltsbeihilfe, Bezugsvorschuss, ahrtkostenzuschuss... Pendlerpauschale, ernpendlerbeihilfe... teuerliche Behandlung der Überstunden-, onn-, eiertags- und Nachtarbeitszuschläge... Arbeitnehmerveranlagung und Abfertigung für Vertragsbedienstete... 5 Bestattungskostenbeitrag, Abfertigung Neu... 5 Kündigungsfristen... 6 Urlaub Gewährung von onderurlaub mit Bezügen Pflegefreistellung Jubiläumszuwendung und Treueabgeltung... 9 ÖGB-Leistungen Zuschüsse Begünstigungen Leistungen der Personalvertretung und der Betriebsräte Urlaubsangebote GdG-astercard portverein agistrat Linz (V)... 0 Vorsorgeversicherung... 3 Kalender 0 mit chulferien... 5 Kalender 03 mit chulferien Ihre Info s über

5 Büros der Personalvertretung, der Betriebsräte und der Gewerkschaft Altes Rathaus, agistrat Linz Peter Berger Vorsitzender der Personalvertretung und Gewerkschaft Tel , Zimmer 56, Handy: peter.berger@mag.linz.at Alfred Eckerstorfer Vorsitzender-tellvertreter der Personalvertretung und Gewerkschaft Tel , Zimmer 57 mobil: alfred.eckerstorfer@mag.linz.at Gerlinde Pertlwieser ekretärin Tel , Zimmer 55, gerlinde.pertlwieser@mag.linz.at artina istelberger achbearbeiterin Tel , Zimmer 55 martina.mistelberger@mag.linz.at Astrid örixbauer achbearbeiter für inanzen Tel , Zimmer 5 astrid.moerixbauer@mag.linz.at Horst Löffler achbearbeiter für Personalangelegenheiten Tel , Zimmer 5, horst.loeffler@mag.linz.at 3 Personalvertretung

6 Altes Rathaus, agistrat Linz Wolfgang Lang achbearbeiter für arketing und Organisation Tel , mobil: , Zimmer 58, ZL GmbH anfred Peterseil tv-br-vorsitzender Tel Elisabeth Eder Betriebsratsvorsitzende der ZL GmbH Tel PV und ZL GmbH Eva Viertauer ekretärin Tel

7 AKh Linz GmbH Branko Novakovič Betriebsratsvorsitzender der AKh Linz GmbH, Tel Gerlinde Payreder tv. Betriebsratsvorsitzende Tel Leopoldine Breitenfellner ekretärin, Tel Anita Wagner achbearbeiterin Tel IKT GmbH ark tadlbauer Betriebsratsvorsitzender IKT Linz GmbH Tel Belkisa charf Betriebsratsvorsitzende IKT Linz Infrastruktur GmbH Tel AKh Linz GmbH und IKT GmbH

8 Erich Kaiser Betriebsratsvorsitzender LINZ ERVICE GmbH Tel , Handy: 066/ e mail: e.kaiser@linzag.at anfred teinmaurer Betriebsratvorsitzender LINZ GA/WÄRE GmbH Tel , Handy: 066/ e mail: m.steinmaurer@linzag.at Carola Herzog ekretärin Tel e mail: c.herzog@linzag.at Ulrike Weilguni achbearbeiterin Tel e mail: u.weilguni@linzag.at Betriebsrat Telefon: 76 0, ax: Bernhard Lang Vorsitzender Tel. 76 6, Handy: 066/7866 e mail: bernhard.lang@liva.linz.at LINZ AG und LIVA

9 A und VpA GG (PrV) Karin Burgstaller, PPO Tel tv.: Peter teinerberger, L Tel peter.steinerberger@mag.linz.at Karin Burgstaller A und VpA GG (VV) Wilhelm aringer, tk Tel wilhelm.maringer@mag.linz.at tv.: Harald Gritzner, A Tel harald.gritzner@mag.linz.at Wilhelm aringer A 3 und VpA 3 GG 3 (BzV) Egon Ertl, BzVA Tel egon.ertl@mag.linz.at tv.: Robert erschitzka, EA Tel robert.merschitzka@mag.linz.at Egon Ertl Kurt Pfandlbauer anfred Auer A und VpA GG 3 (BzV) Kurt Pfandlbauer, AJ Tel kurt.pfandlbauer@mag.linz.at tv.: Peter Paul Hafner, GsA Tel peterpaul.hafner@mag.linz.at A 5 und VpA 5 GG 3 (BzV) anfred Auer, W Tel. 33/70 manfred.auer@mag.linz.at tv.: Gunter Urschitz Tel. 33/70 gunter.urschitz@mag.linz.at A 6 und VpA 6 GG 3 (BzV) Karin ecker, KJ Tel karin.decker@mag.linz.at Karin ecker 7 Vorsitzende und tv. der ienststellenausschüsse

10 A 6 und VpA 6 GG 3 (BzV) Ingrid Ott-Buchgeher, KJ Tel ingrid.ott-buchgeher@mag.linz.at Ingrid Ott-Buchgeher A 7 und VpA 7 GG (KB) Ursula Böck, VH-Bib Tel ursula.boeck@mag.linz.at Tel tv.: Gerhard Pieslinger, ch Tel gerhard.pieslinger@mag.linz.at Ursula Böck A 8 und VpA 8 GG 5 (te) Peter Langthaler, UTC Tel peter.langthaler@mag.linz.at Peter Langthaler riedrich oser A 9 und VpA 9 GG 6 () riedrich oser, G Tel friedrich.moser@mag.linz.at tv.: Helmut Herunter, G Tel helmut.herunter@mag.linz.at A 0 und VpA 0 GG 6 () Petra Kranzlmüller, GL Tel petra.kranzlmueller@mag.linz.at Tel tv.: ebastian terneder Tel Petra Kranzlmüller A und VpA GG 6 () Wolfram aar, TBL Tel wolfram.maar@mag.linz.at Tel tv.: tefan omnanich, TBL/üd Tel Wolfram aar 8 Vorsitzende und tv. der ienststellenausschüsse

11 Gremien der Personalvertretung und Gewerkschaft 0 Linz, Altes Rathaus, Hauptplatz Tel , pv@mag.linz.at Personalvertretung Zentralpersonal ausschuss: Vorsitzender: Peter Berger, PV. tellvertreter: Alfred Eckerstorfer, PV. tellvertreterin: Karin ecker, KJ 3. tellvertreterin: Ursula Böck, VH-Bib chriftführer: Norbert Haudum, Landesvorsitzender Rechnungsprüferausschuss: Vorsitzender: ranz ader (Bt) Vorsitzender-tellvertreter: Peter teininger (A) weitere itglieder: Ingrid Leitner-leischanderl (G) Elisabeth Pankratz (VH-Bib) Andreas Kiener (GL) Personalbeirat: (nach 0 Objektivierungsgesetz) Peter Berger Alfred Eckerstorfer Christine Parzer, ABA, (CG) Ersatz: Wilhelm aringer, tk anfred Auer, W weitere itglieder: (nach 35 () PV-Gesetz) Ursula Böck, VH-Bib Karin Burgstaller, PPO Ersatz: Peter Langthaler, UTC Karin ecker, KJ Kuratorium der K Norbert Haudum, Landesvorsitzender Peter Berger Alfred Eckerstorfer Ersatz: Ursula Böck, VH-Bib Karin ecker, KJ anfred Auer, W Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Bezirksgruppe Linz tadt Bezirksvorstand Bezirksleitung Vorstand: Vorsitzender: Peter Berger tellvertreter: Alfred Eckerstorfer tellvertreterin: Karin ecker, KJ chriftführer: Norbert Haudum, LV chriftführer tellvertreterin: Elisabeth Eder, ZL Kassier: Branko Novakovic, AKh Kassier-tellvertreterin: Ursula Böck, VH-Bib rauenvorsitzende: Karin ecker, KJ Kontrolle: Peter Paul Hafner Bernhard Pascher Günter Wilnauer Wolfgang Haudum Leopold Bargfrieder Verein Erholungsheim Vorsitzender: Peter Berger tellvertreter: Alfred Eckerstorfer tellvertreterin: Karin ecker chriftführer: Norbert Haudum tellvertreterin: Elisabeth Eder Kassier: Branko Novakovic tellvertreterin: Ursula Böck Rechnungsprüfer: Karin Burgstaller anfred Auer 9 Klare trukturen

12 BEATE ALLG. VERW. Gehaltsansätze ab.. 0 ienst- Gehalts- V e r w e n d u n g s g r u p p e klasse stufe A B C E I 0.38,0.39,00.7,0 0.7,00.353,90.89, ,00.378,50.30, ,0.03,50.39, ,30.8,30.33,80 II 0.59,0.59,0.5,70.39, ,30.58,00.77,70.365, ,70.65,0.50,0.380,0 0.67,70.67,90.57,0.395, ,0.55,80.0,50 III 0.97,00.7,30.7,30.576,60.5, ,0.79,60.60,30.0, ,90.785,50.65,90.55,0 0.85,00.8,0.650,80.70, ,80.86, ,60.50, ,0.56, , ,50 AZ ( Bi).838,0.56,50 AZ (,5 Bi).9,0.58,00 AZ 3 (3,5 Bi).00,0.599,00 Gehalts ienstklasse stufe IV V VI VII VIII IX 0.7,0 3.80,0.396,90 6.5, ,90.790, ,0.6, , ,80.397,70.868, ,0.85,90 6.9,0 0.9,00.75,90.97,60 3.7, , , ,0.55, ,0 3.9, , , ,60.633, ,0.70, ,00 7.9, ,00.7,0 3.80,0.396,90 6.5, ,80.790, ,0.6, , ,90.868, ,0.85,90 AZ 0 ( Bi).398,00.96,80 AZ (,5 Bi).985,90 3.6,0 5.93, ,0 8.57,0 AZ (,5 Bi).56, , ,0 5.0,0 7.7, ,00 AZ 3 (3,5 Bi).595,80 3.,0 Allg. Leistungszulage: A =,0 = 83,0 B = 33,60 E = 65,80 C = 95,00 0 Verwaltungsdienstzulage: kl. I V = 53,30 kl. VI IX = 9,70 Bi = Biennien AZ = ienstalterszulage tand:.. 0 Bundesabschluss - % Punkt

13 Beamte handw. Verw. Gehaltsansätze ab.. 0 ienst- Gehalts- V e r w e n d u n g s g r u p p e klasse stufe P P P 3 P P 5 I 0.38,0.368,60.35,50.33,60.7,0 0.07,0.390,0.373,0.33,60.89, ,80.,0.39,00.35,90.30,70 0.5,50.33,90.,70.370,80.39, ,00.55,50.35,70.390,00.33,80 II 0.50,0.77,70.56,0.09,0.39,80 0.5,50.99,30.76,90.8,0.365, ,00.5,00.97,70.8,00.380,0 0.57,30.5,80.58,60.66,80.395, ,60.56,60.539,00.86,0.0,50 III 0.68,30.586,50.559,60.505,00.5,60 0.6,80.608,30.580,50.5,00.0, ,0.630,30.60,0.53,0.55, ,50.65,90.6,90.56,70.70, ,00.673,50.6,60.58,60.86, ,80.695,60.663,30.600,80.50, ,30.77,80.683,90.60,0.56, ,80.7,0.705,00.639,0.53, ,80.83,90.77,30.658,0.56,0 AZ ( Bi).9,80.886,60.83,60.677,00.56,30 AZ (,5 Bi).057,30.995,70.97,60.705,0.583,70 AZ 3 (3,5 Bi)/. EZl..3,30.068,0.06,90.7,00.598,60. EZl..086,0.7,80.63,50 3. EZl..55,50.76,60.68,0 IV 03.83,80.83,80 0.9,00.9, ,0.00, ,60.080, ,00.60, ,80.9, ,90.38,90 AZ ( Bi).398,00.398,00 AZ (,5 Bi).56,70.56,70 AZ 3 (3,5 Bi).595,80.595,80 Allg. Leistungszulage: P P 3 = 83,0 P P 5 = 65,80 Verwaltungsdienstzulage: kl. I IV = 53,30 Bi = Biennien AZ = ienstalterszulage EZl. = Ergänzungszahlung Ab.. 0: +,56 % ixbetrag von,0 zusätzlich

14 Vertragsangestellte (inkl. V-Ausgleich) Entlohnungsansätze ab.. 0 ienst- Entlohnungs- E n t l o h n u n g s g r u p p e klasse stufe a b c d e I 0.385,80.330,60.75,70 0.8,70.355,50.9, ,70.380,0.306, ,00.05,0.3, ,0.30,00.336,0 II 0.55,0.55,0.5,0.35,0 0.59,0.583,90.79,50.366, ,70.67,00.50,00.38, ,70.69,90.58,90.396, ,0.553,70.,0 III 0.99,30.76,0.76,0.578,50.7, ,30.75,70.603,0., ,0.787,60.67,90.57,0 0.85,0.85,0.65,80.7, ,80.87, ,60.503, ,50.58, , ,0 AZ ( Bi).80,0.563,50 AZ (,5 Bi).93,80.586,0 AZ 3 (3,5 Bi).0,70.60,30 Entlohnungs ienstklasse stufe IV V VI VII VIII IX 0.75,50 3.8,0.0,00 6.0,90 0.3,70.793, ,30.69, , ,00.00,60.87,0 3.9,60.857, ,50 0.9,30.78,90.975,0 3.79, ,0 7.6, ,80.557, ,0 3.97, , , ,0.636,50 3.8,00.75, ,0 7.97, ,60.75,50 3.8,0.0,00 6.0,90 08.,50.793, ,30.69, ,0 09.3,70.87,0 3.9,60.857,00 AZ 0 ( Bi).00,90.950,30 AZ (,5 Bi).989,0 3.66, , ,0 8.6,0 AZ (,5 Bi).59, , ,90 5.5,50 7.3, ,0 AZ 3 (3,5 Bi).598,90 3.5,80 Allg. Leistungszulage: a =,0 d = 83,0 b = 33,60 e = 65,80 c = 95,00 Verwaltungsdienstzulage: kl. I V = 53,30 kl. VI IX = 9,70 Bi = Biennien AZ = ienstalterszulage tand:.. 0 Bundesabschluss - % Punkt

15 VERTRAGARBEITER (inkl. V-Ausgleich) Entlohnungsansätze ab.. 0 ienst- Entlohnungs- E n t l o h n u n g s g r u p p e klasse stufe p p p 3 p p 5 I 0.387,60.37,00.355,90.36,90.77,0 0.0,90.393,70.376,60.335,90.9, ,0.5,60.397,50.355,30.308, ,0.37,50.8,0.37,0.3, ,70.59,0.39,30.393,50.338,0 II 0.505,0.8,0.59,80.,90.353,0 0.58,30.503,00.80,60.3,00.368, ,90.5,80.50,0.5,60.383, ,0.56,70.5,0.70,50.398, ,60.568,50.5,80.89,80.,00 III 0.6,30.590,50.563,50.508,80.9,0 0.65,90.6,30.58,50.57,80., ,30.63,0.605,0.57,0.59, ,70.656,00.66,00.566,60.7, ,30.677,70.66,70.585,60.89, ,0.699,80.667,50.60,80.505, ,70.7,0.688,0.6,30.50, ,30.75,60.709,30.63,50.535, ,50.88,0.778,70.66,30.550,30 AZ ( Bi).96,70.89,0.88,0.68,0.565,30 AZ (,5 Bi).06,50.000,0.95,0.709,30.587,80 AZ 3 (3,5 Bi)/.EZl..39,70.073,0.0,60.78,0.60,80. EZl..09,00.76,90.67,80 3. EZl..60,0.765,70.63,80 IV 03.88,0.88,0 0.96,80.96, ,0.006, ,80.085, ,0.65,0 08.5,0.5,0 09.3,70.3,70 AZ ( Bi).0,00.0,00 AZ (,5 Bi).5,00.5,00 AZ 3 (3,5 Bi).60,30.60,30 Allg. Leistungszulage: p P 3 = 83,0 p P 5 = 65,80 Verwaltungsdienstzulage: kl. I IV = 53,30 Bi = Biennien AZ = ienstalterszulage EZl. = Ergänzungszahlung Ab.. 0: +,56 % ixbetrag von,0 zusätzlich 3

16 PRAGATICHE LEHRER Gehaltsansätze ab.. 0 Gehalts- V e r w e n d u n g s g r u p p e stufe L L A L A L B L ,90.95,30.803,00.66,50.507,90 0.5,0.98,60.856,0.690,70.53,30 03.,80.00,0.909,0.79,0.55,0 0.97,50.097,0.963,00.78,90.577, ,70.5,0.06,0.780,30.600, ,80.69,30.,30.86,0.637, ,70.08,0.6,30.99,0.693, ,0.56,50.37,70.036,00.75, ,60.706,0.75,30.,00.85, ,60.866,0.603,00.09,0.88,0 3.6, ,50.730,80.95,50.97,0 3.6, ,0.858,0.,30.0, , ,0.986,70.53,0.080, , ,80 3.,0.650,80.7,0 5.76, ,0 3.3,0.768,90.9, ,60 3.8, ,50.87,0.33, ,0 3.96, ,0.983,50., ,30 AZ (,5 Bi) 5.5,00.89, ,00 3.7,50.56,0 Allg. Leistungszulage: L =,0 L A L B = 33,60 L 3 = 95,00 AZ = ienstalterszulage UIKCHULLEHRER L Entlohnungsansätze ab.. 0 Entlohnungs E n t l o h n u n g s g r u p p e stufe L L A L A L B L 3 0.0,0.005,0.877,0.78,30.58,00 0.7,60.06,70.93,90.79,0.573, ,0.,00.987,0.78,50.599,00 0.0,30.83,0.0,0.8,30.6, ,50.,0.097,0.88,70.650, ,0.363,0.0,00.938,00.690, ,90.508,0.36,60.09,00.75, ,90.65,0.,70.9,60.88, ,90.88,30.57,0.09,70.886, ,90.98,60.707,0.300,0.956,00 3.6, ,30.8,80.389,70.06,0 3.80,50 3.3,70.975,0.53,0.095, ,0 3.9,0 3.0,0.637,30.65,90.76, ,60 3.6,00.760,70.6, , , ,0.88,0.33, , , ,0.993,30.8, ,0.38,0 3.6, ,70.5, ,0.306, ,80 3.0,80.69, ,30.60, ,0 3.3,70.7,0 AZ (,5 Bi) 5.595,00.69,00.06, ,60.857,00 Allg. Leistungszulage: L =,0 L A L B = 33,60 L 3 = 95,00 AZ = ienstalterszulage tand:.. 0 Bundesabschluss - % Punkt

17 L (neues chema) Entlohnungsansätze ab.. 0 Entlohnungs E n t l o h n u n g s g r u p p e stufe msl msl msl 3 msl msl 5 0.6,50.053,50.990,0.763,0.585, ,60.80,0.0,80.855,00.69, ,0.306,80.5,0.97,70.7, ,70.3,30.37,80.0,90.775, ,90.557,50.39,0.35,60.80, ,50.683,00.550,80.9,0.90, ,70.808,0.66,00.3,00.970, ,00.933,80.773,50.5,80.035, , ,0.88,90.508,90.0, , ,0.996,50.60,80.67,0 3.55,0 3.3, ,0.69,0., ,0 3.38,0 3.0,0.787,0.98, ,0 3.56, ,80.880,0.363, , ,90 3.5,0.973,0.8,80 Allg. Leistungszulage: msl msl = 3,00 msl 5 = 93,0 Zulagen für KindergÄrtnerinnen/Horterzieherinnen (tand 0) ie ienstzulage für KindergärtnerInnen und HorterzieherInnen beträgt: ienstzulage L b (l b ),60 (5,30) ienstzulage L 3 (l 3) 8,80 (5,0) ie onderkindergartenzulage beträgt: onderkinder - Gehalts- Verw.-Gruppe Entl.- Entl. Gruppe gartenzulage stufen L b stufen l b 5 87,0 5 9,60 6,00 6 8,0 ab 73,60 ab 8,30 ie ienstzulage für Leiterinnen und Leiter beträgt: beamtinnen und Beamte der Verwendungsgruppe L b : ienstzulagengruppe Gehaltsstufen ab der Gehaltsstufe (Gruppen) bis 8 9 bis 3 I (5 oder mehr Gruppen) 69,80 9,50 37,0 II ( Gruppen) 7,70 6,80 63,50 III (3 Gruppen) 89,80 05,30 9,0 IV ( Gruppen) 58,0 7,0 8,50 V ( Gruppe),0,30 3,30 Vertragsbedienstete der entlohnungsgruppe l b : ienstzulagengruppe Entlohnungsstufen ab der Entlohnungsstufe (Gruppen) bis 8 9 bis 3 I (5 oder mehr Gruppen) 83,30 309,0 333,30 II ( Gruppen) 9,0 59,0 76,70 III (3 Gruppen) 99,30 5,60 0,0 IV ( Gruppen) 66,30 80,80 9,60 V ( Gruppe) 9,90 9,50 37,90 Ab.. 0: +,56 % ixbetrag von,0 zusätzlich 5

18 Vertragsarb. LIVA o Entlohnungsansätze ab.. 0 ienst- Entlohnungs- E n t l o h n u n g s g r u p p e klasse stufe p p p 3 p p 5 I 0.38,0.368,60.35,50.33,60.7,0 0.07,0.390,0.373,0.33,60.89, ,80.,0.39,00.35,90.30,70 0.5,50.33,90.,70.370,80.39, ,00.55,50.35,70.390,00.33,80 II 0.50,0.77,70.56,0.09,0.39,80 0.5,50.99,30.76,90.8,0.365, ,00.5,00.97,70.8,00.380,0 0.57,30.5,80.58,60.66,80.395, ,60.56,60.539,00.86,0.0,50 III 0.68,30.586,50.559,60.505,00.5,60 0.6,80.608,30.580,50.5,00.0, ,0.630,30.60,0.53,0.55, ,50.65,90.6,90.56,70.70, ,00.673,50.6,60.58,60.86, ,80.695,60.663,30.600,80.50, ,30.77,80.683,90.60,0.56, ,80.7,0.705,00.639,0.53, ,80.83,90.77,30.658,0.56,0 AZ ( Bi).9,80.886,60.83,60.677,00.56,30 AZ (,5 Bi).057,30.995,70.97,60.705,0.583,70 AZ 3 (3,5 Bi).3,30.068,0.06,90.7,00.598,60. EZl..086,0.7,80.63,50 3. EZl..55,50.76,60.68,0 IV 03.83,80.83,80 0.9,00.9, ,0.00, ,60.080, ,00.60, ,80.9, ,90.38,90 AZ ( Bi).398,00.398,00 AZ (,5 Bi).56,70.56,70 AZ 3 (3,5 Bi).595,80.595,80 Allg. Leistungszulage: p P 3 = 83,0 p P 5 = 65,80 Verwaltungsdienstzulage: kl. I IV = 53,30 Bi = Biennien AZ = ienstalterszulage EZl. = Ergänzungszahlung 6 tand:.. 0 Bundesabschluss - % Punkt

19 unktionslaufbahnen Gehaltsansätze ab.. 0 Gehalts u n k t i o n s l a u f b a h n stufe ,90.55,80.59,0.636,0.688,0 0.56,70.58,00.6,70.669,50.7, ,50.6,0.65,0.70,90.758, ,30.6,30.685,90.736,30.793, ,30.67,0.77,50.769,30.89, ,0.70,60.79,0.80,70.865, ,0.73,50.780,80.836,60.90, ,80.76,80.8,80.870,70.937, ,90.79,90.85,0.90,90.973, ,70.8,50.877,0.938,70.009,60.806,70.85,00.909,60.97,70.05,50.836,0.885,0.9,80.006,80.08, ,50.95,80.97,0.00,60.7,0.895,0.96,0.006,30.07,60.53,0 5.9,60.977,0.038,60.08,70.89,60 Gehaltsstufe ,00.86,80.897,50.990,0.096, ,00.857,80.9,0.037,0.7, ,0.898,30.985,00.08,50.99,0 0.86,0.939,00.08,60.3,60.50, ,30.980,00.07,50.78,80.30, ,50.00,70.6,00.5,90.35, ,60.06,50.59,80.73,00.0, ,90.0,0.03,50.30,0.53, ,00.,90.7,0.366,90.503, ,0.83,70.9,0.3,60.55,50.8,0.,0.33,0.60,0.60,90.66,30.6,90.377,90.506,90.655,70 3.0,0.305,70.,00.553,60.706,0.,60.36,0.6,60.600,30.757, ,80.386,70.507,60.67,00.807,60 Gehaltsstufe ,30.359,80.50,0.70,80.97,00 0.7,80.0,0.586,70.777,90.997, ,50.80,30.65,80.85, , ,70.50,80.78,90.9,0 3.60,0 05.,00.600,90.785,0.997,30 3., ,0.66,0.85, ,0 3.3, ,30.7,80.97,70 3.3, , ,60.78,0.983,90 3.7, , ,50.8, ,0 3.9, , ,80.90,80 3.6, , ,0.77,00.963, , , ,00.87,0 3.0, ,0 3.5, , , , , , ,30.937,30 3., , , , ,0 3.05, , ,00.058,60 Ab.. 0: +,56 % ixbetrag von,0 zusätzlich 7

20 UNKTIONLAUBAHNEN Gehaltsansätze ab.. 0 Gehalts u n k t i o n s l a u f b a h n stufe ,60 3., ,0.,70.575, , , ,50.7,70.78, , , ,90.399,00.86, , ,0.0,30.56,0 5.00, , ,50.,60.653,0 5.7, , ,80.336,90.780, , ,70.05,90.50,30.907, , ,0.53,00.563, , , ,0.5,30.677,00 5.6, , ,90.355,50.790, , ,30.069,90.56,60.903,0 5.6, ,60.60,70.557, , ,80 6.9,60 3.5,50.659,0 5.30,0 5.67,0 6.9,70.3,30.760,00 5.3, ,0 6.35, ,0.86, ,0 5.95, ,00 Gehaltsstufe , ,50 6.9,0 7.07, , ,50 5.8, ,00 7.8, , ,0 6.00, , ,50 8.6, , ,0 6.9,0 7.75,0 8.73, , ,80 7., , , , , ,0 8.0,90 9.7, , , , ,70 9.5, , ,50 7.7, , , ,0 7.00, ,0 8.95,0 0.07, ,60 7.8, ,0 9.60,0 0.3, ,0 7.65, ,0 9.39, , , , , , , , , ,0 9.86,60., ,70 8.0, , ,30.38, , ,0 9.89,0 0.33,0.68,60 8 tand:.. 0 Bundesabschluss - % Punkt

21 Taschengeld der Gesundheits- und Krankenpflegeschüler/innen der AKh Linz GmbH ätze zum. Jänner 0:. Ausbildungsjahr 37,77 (incl. N-Beitrag zur V). Ausbildungsjahr 390,68 = +,305 % 3. Ausbildungsjahr 593,08 Lehrlingsentschädigungen (tand zum. ebruar 0) Lehrberuf Lehrlingsentschädigung (die Berufsbezeichnungen gelten jeweils auch Lehrjahr in der weiblichen orm) Anlagenmonteur 5,90 690,0 93,60.6,0 Archiv-, Bibliotheks- und Informationsass. 67,80 596,50 860,90 Bautechn. Zeichner 63,00 8,30.0,70 Bürolehrlinge 67,80 596,50 860,90 Chemielaborant 59,80 7,0 986,30.7,80 ruckerlehrling (erstes Halbjahr) 39,0 589,80 977,0 ruckerlehrling (zweites Halbjahr) 90,80 783,70.75,0 EV-Kaufmann 67,80 596,50 860,90 EV-Techniker 6,80 639,30 79,80.09,60 Elektriker 5,90 690,0 93,60.6,0 Gärtner 50,0 705,60 978,70 Informatiker 6,80 639,30 79,80.09,60 Koch 533,00 69,70 739,50 Konditor 533,00 69,70 739,50 Landmaschinentechniker 5,90 690,0 93,60.6,0 Landschaftsgärtner 50,0 705,60 978,70 Lagerlogistiker 60,90 66,00 880,90 aler und Anstreicher 8,00 5,70 70,70 aurer 86,90.,0.65,70 Personaldienstleister 67,80 596,50 860,90 Pharm.kfm.Assistent 87,30 6,30 898,50 chlosser 5,90 690,0 93,60.6,0 traßenerhalter 50,0 705,60 978,70 Textilreiniger 53,0 57,0 698,0 Tischler 78,80 66,90 799,50 Veranstaltungstechniker 5,90 690,0 93,60.6,0 Vermessungstechniker 558,0 7,0 95,0.,60 Zahntechniker,80 537,60 700,0 867,0 Bahnkarten mit einer bis zu 5%igen Ermäßigung für Inlandsfahrten und einige Ziele im angrenzenden Ausland erhalten ie im PV-Büro im Alten Rathaus, im BR-Büro AKh und im BR-Büro ZL. Erhöhung der Lehrlingsentschädigung +,305 % } 9

22 Zuwendungen anlässlich Verehelichung oder Geburt eines Kindes taatliche Zuwendungen: Alleinverdienerabsetzbetrag er Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt 36, jährlich. Alleinverdiener ist ein teuerpflichtiger mit mindestens einem Kind, der mehr als sechs onate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer anderen Partnerschaft lebt. Voraussetzung ist, dass der (Ehe-)Partner bei mindes tens einem Kind Einkünfte von höchstens 6.000, jährlich erzielt. Alleinerzieherabsetzbetrag er Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt 36, jährlich. Alleinerzieher ist ein teuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind mehr als sechs onate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebt. Unterhaltsleistungen, die der Alleinerzieher für sich selbst erhält, sind für die Gewährung dieses Absetzbetrages ohne Bedeutung. Kinderzuschlag Beim Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag ( 36, ) gibt es einen Kinderzuschlag in gestaffelter orm: für das. Kind 30, für das. Kind 75, für das 3. Kind und jedes weitere Kind 0, Kinderbetreuungsgeld kann in 5 Varianten bezogen werden: Pauschalvarianten: onate * zu je 36, mtl onate * zu je 6, mtl onate * zu je 800, mtl.. + onate * zu je.000, mtl. Einkommensabhängige Variante: 5. + onate*; Bezug von 80 % des letzten Nettoeinkommens ( mindestens.000, ; maximal.000, pro onat); ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze (dzt. 376,6 mtl.) ist möglich. * = bei Inanspruchnahme durch beide Partner! Als Alternative zur bestehenden Einkommensgrenze von 6.00, pro Jahr ist bei allen Pauschalvarianten auch ein relativer Zuverdienst von 60 % des letzten Einkommens möglich. Bei ehrlingsgeburten wird ein Zuschlag von 50 % des Grundbetrages pro ehrling und onat ausbezahlt. Ein um zwei onate verlängertes Kinderbetreuungsgeld erhalten Alleinerziehende und besonders rauen, die in einer akut schwierigen ituation sind, sowie auch Alleinerziehende mit einem Einkommen von unter.00, monatlich und einem laufenden Unterhaltsverfahren. 0 Zuwendungen

23 Eine nicht rückzahlbare Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld von 80, monatlich gebührt maximal ein Jahr BezieherInnen einer Pauschalvariante mit einem jährlichen Einkommen unter 5.800,. as Kinderbetreuungsgeld ist nach der Geburt bei der Gebietskrankenkasse zu beantragen. amilienbeihilfe Unabhängig von Beschäftigung oder Einkommen haben Eltern, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, Anspruch auf amilienbeihilfe für haushaltszugehörige Kinder bzw. für Kinder, denen sie überwiegend Unterhalt leisten. Vorrangig anspruchsberechtigt ist dabei die utter. ür ausländische taatsbürger bestehen onderregelungen. ie amilienbeihilfe beträgt: ab Geburt 05,0 ab 3 Jahre,70 ab 0 Jahre 30,90 ab 9 (bis /5 Jahre) 5,70 Zuschlag für erheblich behindertes Kind 38,30 Zur örderung kinderreicher amilien gibt es die Geschwisterstaffelung. er monatliche Gesambetrag an amilienbeihilfe erhöht sich für zwei Kinder um,80 für drei Kinder um 7,80 für vier Kinder um 97,80 für jedes weitere Kind um je 50, 3. amilienbeihilfe amilien erhalten jeweils im eptember pauschale 00, einmal für 6- bis 5-jährige Kinder. er Kinderabsetzbetrag beträgt einheitlich 58,0 monatlich pro Kind und wird gemeinsam mit der amilienbeihilfe an die zum Unterhalt Verpflichteten in der Regel die Eltern ausbezahlt. ie Auszahlung der amilienbeihilfe erfolgt durch das zuständige Wohnsitzfinanzamt. ort ist diese auch zu beantragen. ie ausgestellte Bescheinigung ist den jeweiligen Personalbüros vorzulegen (zur Geltendmachung der Kinderbeihilfe!). Zuwendungen des ienstgebers: Geburtenbeihilfe: Beamten/-innen, Vertragsbediensteten, Lehrlingen, Ruhegenussempfängern/-innen sowie den nach einem Kollektivvertrag beschäftigten itarbeiterinnen wird anlässlich der Geburt eines Kindes oder der Adoption eines noch nicht dreijährigen Kindes, für welches eine Kinderbeihilfe gebührt, eine einmalige Geburtenbeihilfe in der Höhe von 50, zuerkannt. Zuwendungen an befristet aufgenommene Bedienstete werden nur unter der Voraussetzung der anschließenden Übernahme in ein unbefristetes ienstverhältnis zu erkannt. ie Auszahlung der Geburtenbeihilfe wird nach Vorlage der standesamtlichen Urkunde bzw. des Gerichtsbeschlusses, womit die Adoption bewilligt wurde, und Überprüfung der Anspruchsvorsaussetzung von den zuständigen Personalbüros vorgenommen. Zuwendungen

24 Kinderbeihilfe: ie Kinderbeihilfe beträgt monatlich 5, für ein Kind, für das Anspruch auf ami lien beihilfe besteht. ie gebührt auch für sonstige Kinder, wenn sie dem Haushalt des/der Bediensteten angehören. Haushaltsbeihilfe Jeweils im Juni und ezember eines jeden Jahres wird eine Haushaltsbeihilfe im Ausmaß des zweifachen Betrages der gesetzlichen Kinderbeihilfe auf der Grundlage von sieben onatsbezügen pro Halbjahr gewährt. iese Haushaltsbeihilfe beträgt für jedes Kind, für das eine Kinderbeihilfe bezogen wird, je 0, pro Auszahlung. Zuschlag zur Haushaltsbeihilfe (ehemalige chulbeihilfe) ie ehemalige chulbeihilfe wurde mit der Haushaltsbeihilfe gekoppelt und gelangt als Zuschlag zu dieser einmal jährlich im ezember automatisch zur Auszahlung. ieser Zuschlag gebührt nur für Kinder, für die dem/der itarbeiter/-in die Kinderbeihilfe gebührt. ie Höhe ist nach dem Alter der Kinder gestaffelt und beträgt: a) im 6. und 0. Lebensjahr 5,00 b) vom 5. bis zum 8. Lebensjahr 5,50 c) vom 9. bis zum 5. Lebensjahr 50,00 Allgemeiner Bezugsvorschuss Bei Vorliegen einer unverschuldeten Notlage oder sonstigen berücksichtigungswürdigen Gründen wie z.b. Bau eines Eigenheimes, Kauf einer Eigentumswohnung, Hausstandsgründung, Übersiedlung, Wohnungs- bzw. Haussanierung (enster, Heizung, anitär), Wohnungseinrichtung, Heiratsausstattung, Zahnersatz kann der ienstgeber im Rahmen der zur Verfügung stehenden inanzmittel städtischen itarbeiterinnen einen allgemeinen zinsenfreien Bezugsvorschuss gewähren. Als Einkommensgrenze für die Gewährung wurde ein monatlicher Nettoverdienst von.750, festgelegt. Bezugsvorschuss anlässlich der Verehelichung Hier handelt es sich um eine besondere orm des Bezugsvorschusses. Jedem/Jeder itarbeiter/-in, der/die in einem unbefristeten ienstverhältnis zur tadt Linz steht, wird über Antrag einmal anlässlich der Eheschließung ein Bezugsvorschuss von.900, gewährt. as Ansuchen ist innerhalb von zwei Jahren nach Eheschließung einzubringen. ür die Rückzahlung dieses zinsenlosen Bezugsvorschusses werden maximal 00 onatsraten festgesetzt. ahrtkostenzuschuss Ein ahrtkostenzuschuss gebührt, wenn die Entfernung zwischen der ienststelle und der nächstgelegenen Wohnung in der Luftlinie gemessen mehr als zwei Kilometer beträgt, diese Wegstrecke an den Arbeitstagen regelmäßig zurückgelegt wird, die notwendigen monatlichen ahrtauslagen für das billigste öffentliche Verkehrsmittel, das zweckmäßigerweise in Betracht kommt, den Eigenanteil (monatlich ein Zwölftel der Kosten einer Jahreskarte der Linz AG Linien) übersteigen. Ein/e itarbeiter/-in ist dann vom Anspruch auf ahrkostenzuschuss ausgeschlossen, wenn er/sie den Wohnsitz aus Gründen, die er/sie selbst zu vertreten hat, an einen Ort mit einer Entfernung von mehr als 0 Kilometer außerhalb seines/ihres ienstortes verlegt. Ausnahmen hievon wären z.b. die erstmalige gemeinsame Haushaltsgründung mit einem Lebenspartner oder das Erbe des Elternhauses. Zuwendungen

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