Fragen zur Studien- und Prüfungsordnung 2002 Wi-Ing.

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1 FAQ PO 2002 Wi-Ing Stand: Fragen zur Studien- und Prüfungsordnung 2002 Wi-Ing. Aktuelle Änderungen sind mit rot gekennzeichnet. Die Lektüre dieses Textes ersetzt nicht das Studium der Prüfungsordnung (PO) und der Studienordnung (SO) (im Internet verfügbar). Es handelt sich auch nicht um eine autoritative Auslegung dieses Textes, auf die der Studierende sich verlassen kann. Lesen Sie bitte ferner auch die Aushänge am schwarzen Brett des Prüfungsausschusses und im Internet Aktuelles aus dem Prüfungsausschuss : Fragen zum Studium allgemein Muss man für das Wi-Ing.-Studium in Freiberg Praktika absolvieren? Ja, es sind zwei Praktika zu absolvieren: Zum Grundstudium gehört ein berufsbezogendes Grundpraktikum in einem Industriebetrieb mit der Mindestdauer von 30 Arbeitstagen ( 10 Abs. 1 SO). Der Nachweis des Grundpraktikums ist notwendig für die Zulassung zur Diplomvorprüfung, d. h. zur letzten Grundstudiumsklausur. Im Hauptstudium - in der Regel im 7. Fachsemester - muss ein 4-monatiges Praxissemester abgeleistet und dazu der große Beleg angefertigt werden ( 10 Abs. 2 SO, 12 Abs. 15 SO). Zusätzlich zum Praxissemester werden im Hauptstudium Fachexkursionen durchgeführt, wobei die nachweisliche Teilnahme an mindestens 5 solcher Veranstaltungen Bedingung für die Vergabe eines Diplomarbeitsthemas ist ( 10 Abs. 4 SO). Was zählt als Grundpraktikum? Während seines Grundpraktikums sollen dem Praktikanten allgemeine Einblicke in Industriebetriebe vermittelt werden, die seinem Studiengang entsprechen. Dazu soll mindestens einmal eine Betriebsbegehung unter sachkundiger Führung durchgeführt werden. Den Hauptteil des Praktikums nimmt die praktische Tätigkeit in einer Gruppe von Arbeitnehmern ein. Diese Tätigkeit kann ein einem oder mehreren Arbeitsplätzen zusammenhängend oder in Abschnitten absolviert werden. Der Praktikant soll die den Arbeitsplätzen vorgegebenen Aufgabenstellungen, die Einordnung die Arbeitsplätze in das Gesamtgeschehen des Betriebes sowie die Sicherheitsanforderungen an diesen Arbeitsplätzen kennen und verstehen lernen. Das Grundpraktikum von insgesamt 30 Arbeitstagen kann in verschiedenen Unternehmen in mehreren Teilabschnitten absolviert werden. Die Bescheinigung des Praktikums erfolgt durch das Unternehmen. Sie enthält den Nahmen des Praktikanten, den Zeitraum des Praktikums, den Stempel des Unternehmens und die Unterschrift des verantwortlichen Mitarbeiters im Unternehmen. Können die Fachexkursionen durch ein Praktikum ersetzt werden? Aufgrund des unterschiedlichen Charakters von Fachexkursionen und Praktika kann ein Praktikum die Fachexkursionen nicht ersetzen. Auf Antrag kann ein Praktikum für eine Fachexkursion anerkannt werden, sofern das Praktikum nicht schon anderweitig anerkannt wurde.

2 FAQ PO 2002 Wi-Ing Stand: Kann eine vor dem Studium abgeschlossene Berufsausbildung bzw. berufliche Tätigkeit die Praktika ersetzen? Eine vor dem Studium abgeschlossene fachbezogene Ausbildung oder berufliche Tätigkeit wird als geleistetes Grundpraktikum anerkannt ( 10 Abs. 1 SO). Das Praxissemester hingegen ist ein fester Bestandteil des Hauptstudiums und kann als Grundlage für den großen Beleg nicht ersetzt werden. Wie erfolgt die Anerkennung der Praktika? Im Normalfall wird der Nachweis über das Praktikum bzw. die Ausbildung (Tätigkeitsbescheinigung vom Arbeitgeber, z. B. in Form eines Zeugnisses) beim Prüfungsamt abgegeben und anerkannt. Voraussetzung ist, dass die Praktika, Ausbildung oder Berufserfahrung mit der erforderlichen Dauer fachbezogen sind. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Kann man auch ein Semester Urlaub vom Studium nehmen? Ja, maximal 2 Urlaubssemester werden auf Antrag und aus wichtigem Grund gewährt. Solche Gründe können Krankheit, Studienaufenthalt im Ausland, Praktika etc. sein. Der Urlaubsgrund ist nachzuweisen. Gemäß 20 SächsHG soll Studierenden ermöglicht werden, im Urlaubssemester Prüfungen an der Hochschule, die die Beurlaubung ausgesprochen hat, zu schreiben. Diese Regelung ist gemäß Erläuterung des Ministeriums eine Ausnahmeregelung, d.h. sie ist nur für eine begrenzte Zahl von Klausuren anwendbar. Klausuren an anderen Hochschulen (z.b. bei einem Auslandssemester) zählen nicht dazu. Weitere Informationen finden Sie in der Immatrikulationsordnung der TU Bergakademie Freiberg. Wie erfolgt die Beantragung eines Urlaubssemesters? Urlaubsanträge sind in der Regel vor Beginn des Semesters zu stellen, auf das sie sich beziehen. Üblicherweise wird eine Karenzzeit von 2 Wochen eingeräumt. Weitere Ausnahmen sind bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände möglich (z. B. wenn die entsprechenden Noten erst später vorliegen oder bei plötzlicher Krankheit). In diesen Fällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Das Antragsformular steht im Internet zur Verfügung. Der angegebene Urlaubsgrund muss nachgewiesen werden. Woher erhalte ich weitere Informationen zum Wi-Ing.-Studium? Bei Fragen rund um das Wi-Ing.-Studium (Ablauf, Organisation, Planung, Prüfungen) stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: - Studiendekan: Herr Prof. Dr. Michael Höck - Prüfungsausschussvorsitzende: Prof. Dr. Bruno Schönfelder - Studentenvertreter der Fakultät: Fachschaftsrat (FSR 6) Für fachspezifische Fragen sind die jeweiligen Professoren der Lehrstühle bzw. deren Mitarbeiter verantwortlich und helfen Ihnen gern weiter. Welche Anforderungen müssen zur Bescheinigung gemäß 48 BAföG erfüllt sein? 48 Abs. 1 BAföG schreibt vor, dass vom 5. Fachsemester an eine Ausbildungsförderung nur von dem Zeitpunkt an geleistet wird, in dem der Studierende eine Bescheinigung vorlegt, dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweiligen Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat. Diese Bestimmung wird von der Fachaufsichtsbehörde wie folgt ausgelegt: - In der Regel ist das jeweils erreichte Fachsemester das dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung vorangegangene Semester.

3 FAQ PO 2002 Wi-Ing Stand: Wird die Bescheinigung erst zu einem Zeitpunkt ausgestellt, in dem der Studierende üblicherweise auch die Leistungen des laufenden Semesters bereits vollständig erbracht haben müsste - dies wird in der Regel am dem fünften Monat des Semesters anzunehmen sein -, so ist das jeweils erreichte Fachsemester das, in dem sich der Studierende gerade befindet. Für die konkrete Anwendung bedeutet dies: - Wird die Bescheinigung in den ersten 4 Monaten des 4. Semesters ausgestellt, müssen die bis zum 3. Semester üblichen Leistungen erbracht worden sein. - Wird die Bescheinigung später ausgestellt, müssen grundsätzlich die bis zum Ende des 4. Semesters üblichen Leistungen erbracht worden sein. Falls diese noch nicht vorliegen, kann auch bescheinigt werden, dass die bis zum 3. Semester üblichen Leistungen erbracht wurden. Zusätzlich wird der Hinweis aufgenommen, dass Die Leistungen des 4. Fachsemesters aus studienorganisatorischen Gründen noch nicht geprüft bzw. bewertet worden sind. Um nach dem 3. Semester einen positiven Bescheid zu erhalten, ist es in der Regel erforderlich, dass 15 der 25 Prüfungsleistungen des Grundstudiums abgeschlossen sind. Nach dem 4. Semester sollten 20 der 25 Prüfungsleistungen erfolgreich abgeschlossen sein. Erfolgreich bedeutet im Regelfall 4,0 oder besser. Eine gute Fünf gilt als Erfolg, wenn der Ausgleich gelungen ist. Nach dem 5. Semester ist dann der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Klausuren erforderlich. Wie erhalte ich die Bescheinigung nach 48 BAföG? Studierende, die eine Bescheinigung nach 48 BAföG erlangen wollen, lassen sich die Erfüllung der erforderlichen Leistungen vom Prüfungsamt auf dem Formular bestätigen. Dieses ist dann beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzureichen, der es nach erfolgter Unterschrift an das Bafög- Amt weiterleitet. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer gem. 15 Abs. 3a BAföG möglich? Gemäß 15 Abs. 3a BAföG ist eine Verlängerung um höchstens 12 Monate möglich, wenn der Auszubildende eine Bescheinigung vorliegt, dass er die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann. Dies wird unterstellt, wenn der Studierende höchstens noch 8 Prüfungen und die Diplomarbeit abzulegen hat. Fragen zu Klausuren und Prüfungen Werden alle Vorlesungen und Klausuren jedes Semester angeboten? Im aktuellen Vorlesungsverzeichnis bzw. im Stundenplan finden Sie die Verteilung der Vorlesungen auf das Winter- und Sommersemester. Dabei werden nach Möglichkeit alle Veranstaltungen innerhalb eines Jahres mindestens einmal angeboten. Alle Klausuren werden im Prüfungszeitraum angeboten - unabhängig davon, ob die entsprechende Veranstaltung im abgelaufenen Semester stattgefunden hat. In der Regel finden dabei an der Fakultät 6 alle Klausuren eines Professors an einem Tag statt. Gibt es ein Zeitlimit für Klausuren an einem Tag? Nein, es dürfen beliebig viele Klausuren an einem Tag geschrieben werden.

4 FAQ PO 2002 Wi-Ing Stand: Zu welchen Prüfungen muss man sich anmelden? Im Grundstudium muss die Anmeldung zu den Prüfungen und den propädeutischen Leistungsnachweisen beim Prüfungsamt innerhalb der festgelegten Anmeldezeiträume erfolgen ( 4 Abs. 2 PO). Nach Abschluss des Anmeldezeitraumes werden die Anmeldelisten in der Fakultät ausgehängt. Nur wer auf diesen Listen steht, darf die Prüfung mitschreiben. Im Hauptstudium erfolgt die Anmeldung zu den Prüfungen der Fakultät 6 direkt am zuständigen Lehrstuhl, wobei ebenfalls die veröffentlichten Anmeldezeiträume zu beachten sind. Für die anderen Fakultäten gelten die dort festgelegten Modalitäten. Die Diplomarbeit muss beim Prüfungsamt angemeldet und fristgemäß eingereicht werden ( 19 Abs. 6 PO). Zum genaueren Ablauf siehe Fragen zum Hauptstudium. Kann von angemeldeten Klausuren zurücktreten werden? Ja, bis zu drei Werktage vor dem jeweiligen Prüfungstermin kann man sich von der Teilnahme beim Prüfungsamt bzw. bei den Lehrstühlen wieder abmelden. Dabei sind die Öffnungszeiten des Prüfungsamtes bzw. die Sprechzeiten der Lehrstühle zu beachten. Eine kurzfristigere Abmeldung vor Prüfungsantritt ist nur aus triftigem Grund möglich und muss dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden ( 10 Abs. 2 PO), z. B. durch Vorlage einer Krankmeldung. Die Krankmeldung ist im Prüfungsamt abzugeben. Sollte eine Abgabe dort nicht möglich sein, kann sie auch im Sekretariat des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abgegeben werden. Es ist nicht zwingend notwendig, alle betroffenen Prüfer einzeln zu verständigen. Eine Übersendung per Fax ist Frist wahrend, wenn das Original nachgereicht wird. Nach Bekanntgabe der Noten werden auf keinen Fall mehr Krankmeldungen anerkannt. Dabei wird Krankheit bei Wiederholungsprüfungen nur bei rechtzeitiger Vorlage eines amtsärztlichen Attestes beim Prüfungsamt - sowohl für Prüfungen des Grund- als auch des Hauptstudiums - als triftiger Grund anerkannt. Ein Attest eines normalen Arztes reicht nicht aus, stellt aber i.d.r. die Grundlage für ein amtsärztliches Attest dar. Einzige Ausnahmen sind Unfälle oder stationäre Krankenhausbehandlungen. Können sie nachgewiesen werden, ist ein amtsärztliches Attest nicht zusätzlich erforderlich. Hinweis: Bei Wiederholungsprüfungen, die nur im folgenden Jahr nach dem Erstversuch und gemäß Benachrichtigung absolviert werden können, ist ein Rücktritt generell nur aus einem triftigen Grund zulässig. Ansonsten erlischt der Prüfungsanspruch des Studenten durch zu vertretendes Versäumnis der Wiederholungsfrist ( 10 Abs. 2 PO, 11 Abs. 3 PO, 13 Abs. 1 PO). Welche Folgen hat eine Krankschreibung für die anderen Klausuren? Die Einreichung eines Krankenscheins, um für den Rücktritt einen triftigen Grund geltend zu machen, bedeutet auch, dass der Studierende für den gesamten Zeitraum, für den der Krankenschein die Prüfungsunfähigkeit feststellt, seine Anmeldung zur Prüfung zurückgezogen hat. Aus diesem Grund entfällt die Zulassung für sämtliche in diesen Zeitraum fallende Prüfungen. Ein Rücktritt von diesem Rücktritt ist nicht möglich. Eine erneute Zulassung könnte nur im Rahmen der vorgesehenen Anmeldezeiten beantragt werden, die aber bei Prüfungsbeginn bereits verstrichen sind. Eine Teilnahme an einer Prüfung, die in den Zeitraum der Prüfungsunfähigkeit fällt, erfolgt daher ohne die in 4 Abs. 2 PO geforderte Zulassung. Das Ergebnis einer solchen Prüfung ist grundsätzlich unbeachtlich. Kann ich nach Beginn der Prüfung zurücktreten? Nach Antritt einer Prüfung (d. h. sobald die Aufsichtskräfte begonnen haben, die Prüfungsaufgaben auszugeben) ist ein Rücktritt von einer Prüfung grundsätzlich nicht mehr möglich, es sei denn, der Prüfling ist objektiv prüfungsuntauglich (z. B. bei Ohnmacht, Kreislaufkollaps). Auch in diesem Fall ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen ( 10 Abs. 1, 2 PO).

5 FAQ PO 2002 Wi-Ing Stand: Müssen Studenten in Klausuren ihren Namen angeben? Nein, in Klausuren muss lediglich die Matrikelnummer angegeben werden; die Angabe des Namens ist freiwillig. Bei Klausuren des Hauptstudiums der Fakultät 6 muss zudem eine Erklärung unterschrieben werden, in der der Student bestätigt, dass er die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Wann muss ich eine nicht bestandene Prüfungsleistung wiederholen? Nicht bestandene Prüfungen müssen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches wiederholt werden ( 13 Abs. 1 PO). Bei Versäumnis der Wiederholungsfrist erlischt der Prüfungsanspruch nach 10 PO. Hinweis: Für den Wiederholungstermin muss man sich nochmals selbst zur Prüfung anmelden, d. h. es gibt keine automatische Anmeldung für die Wiederholungsprüfung. Wann kann man Einsichtnahme in absolvierte Klausuren nehmen? Gemäß 22 PO ist eine Einsichtnahme in Klausuren erst dann zulässig, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist. Vor der 6. Woche des jeweils darauf folgenden Semesters ist im Zweifelsfall davon auszugehen, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen und eine Einsicht in die Prüfungsakte damit unzulässig ist. Wann muss eine Fachprüfung wiederholt werden? Eine nicht bestandene Fachprüfung, die aus einer Teilleistung besteht, ist innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches zu wiederholen ( 13 Abs. 1 PO). Bei Fachprüfungen, die aus mehreren Teilleistungen besteht, wird die Fachnote als gewogener Mittelwert gebildet. Wenn sich nach dem Errechnen der Fachprüfungsnote ergibt, dass die Fachprüfung nicht bestanden ist, dürfen alle nicht bestandenen Teilleistungen innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. In einigen Fächern wurde von der in der Studienordnung vorgesehenen mündlichen Prüfung auf schriftliche Prüfung umgestellt (z.b. Mathematik II, Experimentelle Physik). Hier kann die erste Wiederholung bereits als mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Studenten können wählen, ob sie sich einer mündlichen Prüfung nach individueller Terminvereinbarung mit dem Prüfer oder einer 2. Klausur im offiziellen Prüfungszeitraum unterziehen. Wie oft dürfen Prüfungsleistungen wiederholt werden? Bei nicht bestandenen Fachprüfungen bzw. einzelnen Teilleistungen hat der Student Anspruch auf eine Wiederholungsprüfung innerhalb der Wiederholungsfrist nach 13 Abs. 1 PO. Eine zweite Wiederholung konnte bislang nur in begründeten Ausnahmefällen durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. Nach 35 SächsHG (gültig ab ) erhält der Student auf Antrag einen Drittversuch. Die bisherige Einschränkung eines besonders begründeten Ausnahmefalles entfällt somit. Für diese Prüfungen ist der Antrag im Prüfungsamt zu stellen. Zweite Wiederholungsprüfungen sind als mündliche Prüfungen durchzuführen und werden bei Bestehen mit ausreichend (4,0) gewertet ( 13 Abs. 2 PO) Kann ich nicht bestandene Klausuren ausgleichen? Ein Ausgleich ist innerhalb von Fachprüfungen möglich, die aus mehreren Teilleistungen bestehen, da die Fachnote als gewogener Mittelwert ermittelt wird. Eine Ausnahme ist die Prüfung in Höherer Mathematik I, die zwingend bestanden sein muss. Hinsichtlich der Fachprüfungen Grundzüge der BWL und Grundzüge der VWL ist zu beachten, dass die 30%-Regel der wirtschaftswissenschaftlichen Studienordnung keine Anwendung findet. Das heißt, dass Teilleistungen mit der Note 5,0 auch ausgeglichen werden können, wenn keine 30 % der Höchstpunktzahl erreicht wurde. Im Rah-

6 FAQ PO 2002 Wi-Ing Stand: men der Speziellen Betriebswirtschaftslehren dagegen gelten die Modalitäten der PO BWL 1999, d.h. es kann nur eine Teilleistung ausgeglichen werden und diese nur dann, wenn über 30 % erreicht wurden. Werden Prüfungsleistungen aus dem Ausland anerkannt? Leistungen aus dem Ausland werden bei Gleichwertigkeit anerkannt. Dazu ist ein Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses notwendig, der dann ggf. Rücksprache bei den jeweiligen Hochschullehrern nimmt. Beizufügen sind Unterlagen, die die Überprüfung der Gleichwertigkeit ermöglichen, insbesondere Kursbeschreibungen, Inhaltsübersichten, Literaturangaben, abgelegte Prüfungen. Der überwiegende Teil der Leistungen muss aber an der TU Bergakademie erbracht werden. Wird die Semesteranzahl im Zeugnis angegeben? In Diplom- und Vordiplomzeugnissen wird normalerweise die Semesterzahl nicht genannt. Ein Studierender, der wünscht, dass die Semesterzahl angegeben wird, muss einen entsprechenden Antrag an das Prüfungsamt richten. Dann wird sie in sein Zeugnis aufgenommen. Fragen zum Grundstudium Welche Bestandteile hat die Diplomvorprüfung? Nach 7 SO besteht die Diplomvorprüfung aus Fachprüfungen und untergeordneten Prüfungsleistungen in den Fächern: - Grundkurs Höhere Mathematik I/II - Statistik I/II - Naturwissenschaftliche Grundlagen: Experimentelle Physik I/II, Allgemeine und Anorganische Chemie, Physikalische Chemie - Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen: Technische Mechanik I/II, Technische Thermodynamik I, Strömungsmechanik I, Werkstofftechnik - Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre: Wahlpflichtfächer 1, 2 und 3 - Grundzüge der Volkswirtschaftslehre: Einführung in die Volkswirtschaftslehre, Allgemeine Wirtschaftspolitik - Recht: Privatrecht I/II - Studienrichtungsorientiertes Wahlpflichtfach: Geowissenschaftliche Grundlagen oder Mess-und Regelungstechnik oder Grundlagen Verfahrenstechnik und Keramik, Glas, Baustoffe oder Grundlagen der Werkstofftechnologie I/II Die einzelnen Prüfungsleistungen werden dabei in Form von mündlichen Prüfungen (20-60 Min.), schriftlichen Prüfungen ( Min.) oder als alternative Prüfungsleistung (z.b. als Beleg etc.) erbracht (siehe 6-8 PO). Was sind die Zulassungsvoraussetzungen zur letzten Klausur der Diplomvorprüfung?

7 FAQ PO 2002 Wi-Ing Stand: Die letzte Klausur der Diplomvorprüfung darf erst geschrieben werden, wenn das Grundpraktikum von 30 Arbeitstagen abgeleistet und nachgewiesen wurde ( 10 Abs. 1 SO). Ansonsten ist die Diplomvorprüfung bestanden, wenn alle Prüfungsvorleistungen und Fachprüfungen bestanden sind ( 11 Abs. 2 PO). Was sind Prüfungsvorleistungen? Prüfungsvorleistungen nach 4 Abs. 1 Nr. 2 PO sind Studienleistungen, die den Fachprüfungen vorausgehen. Dazu gehören: - Finanzbuchführung - Grundzüge der Wirtschaftsinformatik - Praktikum innerhalb der Naturwissenschaftlichen Grundlagen (Physik oder Anorganische Chemie oder Physikalische Chemie) - Praktikum Werkstofftechnik - Technisches Darstellen - Grundlagen Elektrotechnik - Grundpraktikum (30 Tage) In welcher Form die Prüfungsvorleistungen erbracht werden müssen (Praktikum, Beleg, Hausarbeit etc.), teilt der Lehrende den Studenten mit. Sind Prüfungsvorleistungen Teil einer Fachprüfung, dann müssen sie vor Antritt der letzten Prüfungsleistung erbracht werden. Die Bewertung der Prüfungsvorleistungen fließt nicht mit in die Gesamtnote einer Fachprüfung ein ( 11 Abs. 2 SO). Bis wann müssen Prüfungsvorleistungen bestanden sein und wie viele Versuche habe ich? Prüfungsvorleistungen können (anders als normale Prüfungsleistungen!) beliebig oft wiederholt werden. Allerdings sind Prüfungsvorleistungen notwendig zum Abschluss der zugehörigen Fachprüfung ( 11 Abs. 2 SO). So kann die Fachprüfung Naturwissenschaftliche Grundlagen beispielsweise erst abgeschlossen werden, wenn vorher das Praktikum in dieser Fachgruppe abgeschlossen wurde. Auch das Grundpraktikum muss vor der letzten Fachprüfung des Vordiploms absolviert werden ( 10 Abs. 1 SO). Zudem sollte bei den Wiederholungsversuchen die Regelstudienzeit nach 24 Abs. 2 PO beachtet werden. Was ist beim Praktikum innerhalb der Naturwissenschaftlichen Grundlagen zu beachten? Das Praktikum in Anorganischer Chemie, Physikalischer Chemie und Physik ist ein Wahlpflichtfach. Studenten des Studienganges Wi-Ing. müssen nur eines dieser drei Praktika absolvieren. Wählt der Student das studienrichtungsorientierte Wahlpflichtfach Geowissenschaftliche Grundlagen, muss er keines dieser drei Praktika absolvieren. Die Praktikumsplätze in Physik sind begrenzt. Zur Zulassung zu den Chemiepraktika, in denen hinreichend Plätze zur Verfügung stehen, muss der Student die Klausur in Allgemeiner und anorganischer Chemie bestanden haben. Sie gilt als Antestat für die Chemiepraktika. Ist die Klausur in Allgemeiner und anorganischer Chemie nicht bestanden, muss sie als Antestat für das Praktikum nochmals geschrieben werden. Sollte nach Abschluss der Fachprüfung Naturwissenschaftliche Grundlagen eine Wiederholung der Klausur in Allgemeiner und anorganischer Chemie notwendig sein, wird die Note aus dem bestandenen Antestat als Prüfungsnote der 1. Wiederholung an das Prüfungsamt gemeldet. Wie erfolgt die Anmeldung für die Klausuren? Die Anmeldung erfolgt im Prüfungsamt innerhalb des Anmeldezeitraumes unter Vorlage des Studentenausweises. Dort muss man auf seiner Klausuranmeldeliste die gewünschten Prüfungsfächer ankreuzen und die Anmeldung per Unterschrift bestätigen. Einige Tage nach dem Anmeldezeitraum werden in der Lessingstraße Kontrolllisten ausgehängt.

8 FAQ PO 2002 Wi-Ing Stand: Einige Professoren empfehlen aus organisatorischen Gründen zusätzlich eine Anmeldung am Lehrstuhl und geben dies in den Vorlesungen bekannt. Diese Anmeldung ersetzt nicht die Anmeldung im Prüfungsamt. Wozu sind die Kontrolllisten da? Bei Datenübertragung von den Anmeldebogen in die elektronische Form können Fehler entstehen. Deswegen ist es Pflicht eines jeden Studenten, die Richtigkeit der Prüfungsanmeldung auf den ausgehängten Kontrolllisten zu überprüfen. Diese sind einige Tage nach Ende des Anmeldezeitraums in der Fakultät zu finden. Wer die Korrektheit der Listen nicht kontrolliert, akzeptiert seine eingegebenen Prüfungsanmeldungen und kann später gegen Fehler keinen Einspruch einlegen. Fragen zum Hauptstudium Welche Prüfungsfristen gibt es im Hauptstudium und welche Bedeutung hat die Überschreitung dieser Fristen? Nach 3 Abs. 2 PO erfolgt die Meldung zur letzten Fachprüfung der Diplomprüfung im 9. Fachsemester. Der letzten Fachprüfung muss sich der Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit (gemäß 1 PO 10 Semester) unterzogen haben. Eine Überschreitung dieser Frist zieht grundsätzlich keine Rechtsfolgen nach sich, d. h. die Klausuren können auch danach geschrieben werden. Es entfällt nur die Freischussmöglichkeit, und es ist kein Wechsel der gewählten Fächer mehr möglich. Nach 3 Abs. 3 PO muss man sich innerhalb von 4 Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit (gemäß 1 PO 10 Semester) sämtlichen Prüfungen der Diplomprüfung erstmalig unterzogen haben (d. h. bis zum 14. Semester). Andernfalls gelten die jeweiligen Prüfungen als nicht bestanden. Welche Leistungen des Hauptstudiums kann ich ohne Vordiplom erbringen? Generell können Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen des Hauptstudiums noch nicht im Grundstudium erbracht werden. Auf Antrag können bereits Leistungen des Hauptstudiums erbracht werden, wenn maximal ein Modul im natur- und ingenieurwissenschaftlichen Bereich und ein Modul im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich (einschl. Recht) offen ist. Was gehört zur Diplomprüfung? Die Diplomprüfung besteht nach 8 SO aus dem Großen Beleg, der Diplomarbeit sowie ingenieurswissenschaftlichen (49 bzw. 50 SWS) und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern (36 SWS). Im Bereich der ingenieurwissenschaftlichen Fächer ist eine Studienrichtung aus den folgenden Bereichen zu wählen, die sich jeweils aus verschiedenen Fachprüfungen zusammensetzt: - Infrastrukturmanagement - Maschinenbau - Rohstoffe und Rohstoffgewinnung - Verfahrenstechnik und Keramik, Glas, Baustoffe - Werkstofftechnologie Zudem sind im Hauptstudium Fächer der Wirtschaftswissenschaften zu belegen, die entsprechend aus dem BWL-Fächerkatalog gewählt werden können: - Allgemeine Betriebswirtschaftslehre - Spezielle Betriebswirtschaftslehre I - Spezielle Betriebswirtschaftslehre II - Allgemeine Volkswirtschaftslehre/Recht

9 FAQ PO 2002 Wi-Ing Stand: Welche Fachprüfungen gehören zu einer Vertiefung im ingenieurwissenschaftlichen Bereich? Eine Vertiefung im ingenieurwissenschaftlichen Bereich umfasst SWS ( 8 Abs. 1 PO). Je nach gewählter Vertiefung ergeben sich unterschiedliche notwendige Fachprüfungen, deren einzelne Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen im Detail der SO entnommen werden können: a) Infrastrukturmanagement: - Geotechnische Grundlagen - Bauplanung/Baukonstruktion - Grundbau und Spezialtiefbau - Verkehrsbau/Kommunaler Tiefbau - Vermessungs- und Risstechnik (PVL) - Pflichtexkursionen (PVL) b) Maschinenbau: - Grundlagen des Maschinenbaus - Umwelttechnik - Planung und Steuerung von Produktionsstätten/Qualitätsmanagement - Energiewirtschaft (PVL) - Vertiefungsfach Energietechnik oder Maschinen und Anlagen mit weiteren Teilleistungen - Pflichtexkursionen (PVL) c) Rohstoffe und Rohstoffgewinnung: - Geotechnische Grundlagen - Lagerstättenlehre - Bergbautechnik - Bohrtechnik und Fluidbergbau - Angewandte Geophysik (PVL) - Fluidenergiemaschinen (PVL) - Sicherheitstechnik (PVL) - Vermessungs- und Risstechnik (PVL) - Pflichtexkursionen (PVL) d) Verfahrenstechnik und Keramik, Glas, Baustoffe: - Verfahrenstechnik I - Pflichtexkursionen (PVL) - bei Vertiefungsfach Verfahrenstechnik -- Verfahrenstechnik II -- Rohstoffe und Verfahren -- Planung und Projektierung von VT-Anlagen (PVL) -- Umwelttechnik -- Wahlpflichtfächer (PVL) - bei Vertiefungsfach Keramik, Glas, Baustoffe -- Keramik-, Glas und Baustofftechnik -- Wahlpflichtfächer (PVL) e) Werkstofftechnologie: - Grundlagen der Werkstoffwissenschaft/Werkstoffprüfung

10 FAQ PO 2002 Wi-Ing Stand: Automatisierungstechnik/Prozesssteuerung - Einführung Anorganisch-nichtmetallische Werkstoffe (PVL) - Metallische Werkstoffe II, NE-Metalle (PVL) - Pflichtexkursionen (PVL) - bei Vertiefungsfach Werkstofferzeugung -- Theorie und Modellierung metallurgischer Prozesse -- Werkstoffrecycling (PVL) -- Werkstofferzeugung - bei Vertiefungsfach Werkstoffverarbeitung -- Eisenwerkstoffe I/II -- Elektrische Maschinen (PVL) -- Werkstoffverarbeitung Die Prüfungsvorleistungen (PVL) müssen abgeschlossen sein, bevor die letzte Klausur einer Fachprüfung bzw. die Diplomprüfung in der gewählten Vertiefungsrichtung absolviert werden kann ( 12 Abs. 2 SO). Können die Fachprüfungen der ingenieurwissenschaftlichen Fächer geändert werden? Auf Antrag des Studenten kann vom Prüfungsausschuss ein Sonderstudienplan genehmigt werden. Der Antrag muss die bisherigen Leistungen sowie die geänderten Leistungen enthalten und vom Betreuer der jeweiligen Fakultät befürwortet werden. Welche Fachprüfungen gehören zu den wirtschaftswissenschaftlichen Fächern? Fachprüfungen SBWL I und II entsprechend SO (3) und (4). Diese Prüfungen wurden bislang entsprechend 23 (3) c) PO BWL 1999 durchgeführt. Wegen 27 (3) PO BWL 2007 ist dies nicht mehr möglich. Stattdessen ist in analoger Anwendung dieser PO folgendermaßen zu verfahren: Die Studierenden belegen drei Module, die aus dem Bereich der jeweiligen SBWL entnommen sind. Zweifel, was in diesen Bereich gehört, sind mit dem zuständigen Lehrstuhl zu klären. Jedes der drei Module muss mindestens 6 LP umfassen. Wenn die Modulprüfung in allen drei Modulen erfolgreich abgelegt worden ist, gilt auch die Fachprüfung im oben zitierten Sinne als bestanden. Ausgleichsmöglichkeiten zwischen Modulen bestehen nicht. Die in der PO 1999 vorgesehene 120minütige schriftliche Prüfung über den Gesamtstoff der SBWL und die dort ebenfalls genannte mündliche Prüfung werden nicht mehr durchgeführt. Studierende, die mit dieser Neugestaltung erhebliche Probleme haben, werden gebeten, die Sprechstunde des Prüfungsausschussvorsitzenden aufzusuchen. Aus den folgenden Fächern der ABWL gemäß dem BWL-Modulhandbuch (Wahlpflichtmodule nach 19a Abs. 2 PO BWL 2007) sind zwei auszuwählen: - Betriebliche Steuern I - Controlling und IFRS - Finanzmanagement - Informationsmanagement - Organisationstheorie

11 FAQ PO 2002 Wi-Ing Stand: Strategisches Marketing - Personalmanagement - Produktionsmanagement Aus dem Bereich der AVWL (Wahlpflichtmodule gem. 19a Abs. 2 PO BWL 2007) ist aus den folgenden Fächern eines zu wählen (alternativ kann auch eine Veranstaltung im Rahmen der SVWL gewählt werden): - Außenwirtschaftstheorie und -politik - Europäische Integration - Grundlagen der Finanzwissenschaft - Industrieökonomik Zusätzlich muss ein Fach aus der betriebswirtschaftlichen Wahlpflichtgruppe Recht (Wahlpflichtmodule gem. 19a Abs. 3 PO BWL 2007) ausgewählt werden, wobei Öffentliches Wirtschaftsrecht sowie Europäisches Wirtschaftsrecht ausgeschlossen sind (dafür kann Öffentliches Recht aus der BWL-Diplomvorprüfung gewählt werden): - Handelsrecht - Gesellschaftsrecht - Arbeitsrecht I (Individualarbeitsrecht) - Arbeitsrecht II (Kollektives Arbeitsrecht) - Gewerblicher Rechtsschutz - Kartellrecht/UWG - Technikrecht I (Recht des geistigen Eigentums) - Technikrecht II (Produkt- und Produzentenhaftung) - Umweltrecht - Öffentliches Bau- und Planungsrecht Die beiden Speziellen Betriebswirtschaftslehren sind aus der Wahlpflichtgruppe 1 der PO BWL 1999 auszuwählen. Derzeit können gewählt werden: - Baubetriebslehre - Forschungs- und Entwicklungsmanagement - Industriebetriebslehre - Investition und Finanzierung / Rohstoff- und Energiewirtschaft - Marketing - Rechnungswesen und Controlling - Unternehmensführung und Personalwesen - Wirtschaftsinformatik Zusätzlich kann auch Operations Research zugelassen werden. Werden Vertiefungen an anderen Universitäten anerkannt? Aufgrund des Kooperationsvertrages zwischen der TU Bergakademie Freiberg und der TU Chemnitz ist es insbesondere an der TU Chemnitz möglich, im Rahmen der wirtschaftswissenschaftlichen Fächer des Wi-Ing-Hauptstudiums bestimmte, bei uns nicht angebotene Spezielle Betriebswirtschaftslehren zu absolvieren (Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung, Investmentbanking, Eventmarketing). Für diese bestimmten Spezialisierungen ist eine Anerkennung fest vereinbart. Andere Spezialisierungen in Chemnitz oder an anderen Universitäten können auf Antrag anerkannt werden.

12 FAQ PO 2002 Wi-Ing Stand: Was ist der Große Beleg? Der Große Beleg ist im 7. Fachsemester als Dokumentation der im Praxissemester erbrachten Leistung zu schreiben ( 12 Abs. 15 SO). Er stellt die Lösung einer berufstypischen Aufgabe dar. Die Aufgabe stellt ein Prüfer der TU Freiberg gemeinsam mit einem Mentor aus der Einrichtung, in der das Praxissemester abgeleistet wird. Die Lösung der Aufgabe erfolgt im Praxissemester. Berufstypisch sind im Studiengang Wi-Ing. technische, kaufmännische und interdisziplinäre Themenstellungen Wie erfolgt die Anmeldung zum Großen Beleg? Die Anmeldung zum Großen Beleg muss möglichst vor Antritt des Praktikums erfolgen. Das Anmeldeformular steht im Internet zur Verfügung (Prüfungsausschuss - Formulare). Das Anmeldeformular füllt der Student zusammen mit seinem Prüfer an der TU Freiberg aus und leitet es dann an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses weiter. Dieser unterschreibt die Anmeldung und übermittelt eine Kopie an das Prüfungsamt. Der Studierende kann sein Exemplar spätestens eine Woche nach Weiterleitung der Anmeldung im Sekretariat des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abholen. Ohne vorherige Anmeldung nimmt das Prüfungsamt den Großen Beleg nicht an und er kann somit nicht gewertet werden. Welchen Umfang hat der Große Beleg? Der Umfang eines Großen Belegs liegt zwischen dem einer Seminararbeit und einer Diplomarbeit (ca. 40 Seiten). Inhalte sind z.b. die Aufgabenstellung, die wissenschaftlich-technischen Hintergründe, Lösungsmöglichkeiten und die gewählte Lösung. Hierbei sollte der Student auch über Anforderungen des Unternehmens hinaus denken. Der Große Beleg ist eine wissenschaftliche Arbeit und kein Praktikumsbericht, muss somit die Anforderungen an wissenschaftliche Arbeiten erfüllen. Wie lange ist die Bearbeitungszeit eines Großen Belegs? Gemäß 12 Abs. 15 SO ist der Große Beleg spätestens zwei Wochen nach Beginn des auf das Praxissemester folgenden Semesters einzureichen. Absolviert der Student sein Praktikumssemester nicht im 7. Semester (Wintersemester vom des Folgejahres), liegt der reguläre Abgabetermin 2,5 Monate nach Beendigung des 4-monatigen Praktikums. Der Prüfungsausschuss kann in begründeten Ausnahmefällen den Abgabetermin der Arbeit um maximal einen Monat verlängern. Wie ermittelt sich die Note des Großen Belegs? Der Große Beleg wird vom Prüfer an der TU Freiberg bewertet. Dabei geht das Kolloquium mit 20 % in die Bewertung ein. Die Beurteilung des Mentors aus dem Unternehmen hat nur empfehlende Wirkung. Was ist bei der Diplomarbeit gemäß 19 PO zu beachten? Das Thema für die Diplomarbeit muss in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Studiengang stehen. Es kann aus dem ingenieurwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich gewählt werden. Die Anmeldung zur Diplomarbeit muss gemäß 19 Abs. 4 PO spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Fachprüfungen erfolgen, wobei eine Überschreibung der Frist keine Rechtsfolgen nach sich zieht. Es ist möglich, das Thema einmal - und zwar innerhalb von zwei Monaten nach Ausgabe - zurückzugeben. Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt sechs Monate ( 19 Abs. 6 PO). Eine Verlängerung kann vom Prüfungsausschuss gewährt werden. Dazu ist, über den betreuenden Hochschullehrer, ein begründeter Antrag beim Prüfungsausschuss zu stellen. Der Antrag muss das ursprünglich vereinbarte Abgabedatum enthalten und sollte im Regelfall spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Bear-

13 FAQ PO 2002 Wi-Ing Stand: beitungsfrist gestellt werden. Auch bei Krankheit ist ein Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen, die Bearbeitungszeit verlängert sich nicht automatisch. Beizufügen ist die Krankmeldung eines Arztes (bei einer Folgekrankschreibung i.d.r. eines Amtsarztes). Ein amtsärztliches Attest ist immer erforderlich, wenn es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt. Die Diplomarbeit ist in 2 Exemplaren abzugeben. Zusätzlich verlangen manche Lehrstühle eine Fassung in digitalisierter Form auf einem Datenträger. Die Diplomarbeit ist in einen Kolloquium zu verteidigen ( 12 Abs. 16 SO). Gibt es Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomarbeit? Ja, die Diplomarbeit kann nur angemeldet werden, wenn nicht mehr als zwei Fachprüfungen ausstehen. Wie erfolgt die genaue Anmeldung zur Diplomarbeit? Die Anmeldung zur Diplomarbeit vollzieht sich aus Sicht des Studenten in den folgenden Schritten: Vor Beginn der Arbeit an einer Diplomarbeit beantragt der Prüfling die Zulassung beim Prüfungsamt. Über das Thema u. ä. muss zu diesem Zeitpunkt noch nichts bekannt sein. Sind die Zulassungsvoraussetzungen gegeben, erstellt das Prüfungsamt eine Bescheinigung, aus der dies hervorgeht. Diese ist gültig, solange der betreffende Student im Fach Wi-Ing. immatrikuliert ist. Mit dieser Bescheinigung begibt sich der Student zu dem Professor, der als sein Betreuer fungiert. Sofern er niemanden findet, der ihn zu betreuen bereit ist, begibt er sich stattdessen zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, der ihm dann einen Betreuer zuweist. Mit dem Betreuer werden unter anderem das Diplomarbeitsthema sowie deren Bearbeitungszeit (6 Monate) festgelegt. Nachdem der Betreuer die Erzeugung des Deckblattes für die Diplomarbeit (unter Verwendung der elektronisch verteilten Vorlage) veranlasst hat, werden alle vier Exemplare des Deckblattes vom Studenten unterschrieben und dann mit der Bescheinigung des Prüfungsamts an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geschickt. Der Student findet sich in der Woche nach der Erstellung des Deckblatts im Sekretariat des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ein und erhält dann ein Exemplar des Deckblattes. Der Vorgang wird aktenkundig gemacht. Nur eine Diplomarbeit, die das offizielle Deckblatt enthält, ist gültig. Die Erfüllung dieser Voraussetzung ist bei der Einreichung der Arbeit vom Prüfungsamt zu überprüfen. Wie ermittelt sich die Note der Diplomarbeit? Die Diplomarbeit wird an der Fakultät 6 üblicherweise nur von einem Prüfer bewertet. Ein zweiter Gutachter wird nur hinzugezogen, wenn der Diplomand eine Zweitkorrektur seiner Diplomarbeit verlangt. Werden 2 Prüfer benannt, ermittelt sich die Note aus dem arithmetischen Mittel der von den einzelnen Prüfern erteilten Noten. Weichen die Bewertungen um mehr als 1,7 Noten voneinander ab, so ist ein dritter Prüfer hinzuzuziehen. In die Gesamtnote geht die Note der Diplomarbeit mit der Gewichtung 2 und die Note der Verteidigung mit der Gewichtung 1 ein. Die Noten der beiden Gutachter sowie die Note der Verteidigung müssen mindestens 4,0 sein.

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