BBH-News zu Handels- und Finanzaufsichtsfragen März 2010 EGH 2009-I

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BBH-News zu Handels- und Finanzaufsichtsfragen März 2010 EGH 2009-I"

Transkript

1 EGH 2009-I In den letzten zwei Jahren standen die MiFID und ihre Umsetzung in deutsches Recht im Fokus vieler Energiehändler. Jetzt am Anfang des Jahres 2010 sind Reichweite und Grenzen der Finanzaufsicht des Energiehandels weitestgehend abgesteckt. Viele Händler konzentrieren sich entweder gleich auf ein aufsichtsfreies Geschäft oder nutzen eine der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen. Doch die Politik lässt den Händlern nicht lange Ruhe. Die europäische Revision der Ausnahmen der MiFID steht mittelfristig auf der Agenda; sie wurde nur durch die Finanzkrise etwas nach hinten verschoben. Und auch abseits der MiFID plant die Europäische Kommission neue Regeln, die Auswirkungen auf das Energiehandelsgeschäft haben werden. Wir freuen uns daher, Ihnen die aktuelle Ausgabe der BBH-News zu Fragen rund um den Energiehandel und die Finanzaufsicht überreichen zu können. In den Mittelpunkt dieser Ausgabe haben wir zwei europäische Themen gestellt, nämlich die künftigen Vorgaben für Transparenz an den Energiemärkten und die geplanten verschärften Anforderungen an den OTC-Derivatehandel, wodurch natürlich auch Energiederivate betroffen sein werden. Ergänzt haben wir diese Großthemen mit kurzen Informationen zu anderen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Handel oder der Finanzaufsicht stehen. Inhaltsübersicht A. MEHR TRANSPARENZ IM ENERGIEHANDEL STEINE WERFEN IM GLASHAUS? I. Was ist neu? II. Und was kommt als Nächstes? III. Transparenzanstrengungen. in Deutschland B. PROBLEMKIND OTC-DERIVATEMARKT? C. NEUES GELD BRAUCHT DAS LAND INHABERSCHULDVERSCHREIBUNGEN D. DAS ENDE DER UNSCHULD DER EMISSIONSHANDEL IM FOKUS VON KRIMINELLEN I. Das Umsatzsteuerkarussell II. Datenfischer unterwegs: Attacken auf Registerkonten E. NEUER NEWSLETTER ZUM THEMA COMPLIANCE IN DER ENERGIEWIRTSCHAFT A. Mehr Transparenz im Energiehandel Steine werfen im Glashaus? Nur wenige Worte sind im öffentlichen Raum derzeit so beliebt wie Transparenz. Nicht zuletzt durch die Finanzkrise wird mehr Transparenz als Allheilmittel angesehen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass auch im Energiehandel mehr Transparenz gefordert wurde. Während es für die Erzeugung und den Netzbetrieb schon seit einigen Jahren erhebliche Transparenzanforderungen (durch die Strom- und Gasrichtlinie, das EnWG und die dazu erlassenen Verordnungen) gibt, werden künftig auch für Energiehändler neue Transparenzpflichten gelten. Entscheidend bei der Ausgestaltung ist jedoch, ein angemessenes Maß zwischen Verbesserung des Marktes sowie der bürokratischen und finanziellen Belastung der Händler zu finden. I. Was ist neu? Die neuen Pflichten entstammen dem dritten Energiemarktpaket der Europäischen Kommission (EU-Kommission) aus dem Jahr Das Hauptaugenmerk liegt zwar weiterhin auf den Energieerzeugern und Netzbetreibern. Die EU-Kommission wollte aber im dritten Anlauf auch auf die öffentliche Diskussion um Transparenz- und Aufsichtsmängel im Energiehandel eingehen. Sie selbst hatte in ihrer Sektorenuntersuchung 2006 erhebliche Mängel im Bereich der Markttransparenz gefunden und kam zu dem Schluss, dass diese Informationsdefizite den fairen Wettbewerb behindern. Die EU-Kommission nutzt dafür einen doppelten Ansatz: Datenaufbewahrungspflichten sollen dafür sorgen, dass die Aufsichtsbehörden missbräuchliches Verhalten von Marktteilnehmern aufspüren und nachweisen können und Veröffentlichungspflichten sollen die wahrgenommenen Informationsdefizite im Markt reduzieren. Basis der Transparenzpläne für den Handel ist die neue Pflicht zur Aufbewahrung von Daten über Handelsge-

2 schäfte. Das bedeutet für Energieversorgungsunternehmen, dass alle relevanten Daten über sämtliche mit Großhandelskunden und Übertragungsnetzbetreibern getätigten Transaktionen für die Dauer von mindestens fünf Jahren aufbewahrt werden müssen. Das betrifft sowohl finanzielle als auch physische Geschäfte und geht damit weit über die Pflichten von Energiehändlern unter Finanzaufsicht hinaus. Diese Daten müssen genaue Angaben wie Laufzeit-, Liefer- und Abrechnungsbestimmungen, Menge, Datum und Uhrzeit der Ausführung, Transaktionspreise und Mittel zur Identifizierung des betreffenden Großhandelskunden sowie bestimmte Angaben zu sämtlichen nicht abgerechneten Versorgungsverträgen und Derivaten enthalten. Sowohl die Regulierungsbehörden als auch die Kartellbehörden und die EU-Kommission dürfen die Daten abrufen. Damit können sie dann Verdachtsfällen nachgehen, Marktdaten erheben oder Daten (anonymisiert und aggregiert) veröffentlichen. Dieser letzte Fall ist besonders bemerkenswert: Wenn die Datenveröffentlichung für den Markt sinnvoll sein soll, muss sie regelmäßig erfolgen. Dann müsste aber die zuständige Behörde regelmäßig auf die Datenarchive der Unternehmen zugreifen. Dies allerdings bedeutete, dass die Aufbewahrungspflicht keine Erleichterung gegenüber einer echten Meldepflicht wäre! Ergänzender Hinweis: Das Konzept der Aufbewahrungspflicht wird auch bei einigen neuen (physischen) Fundamentaldaten, wie z.b. der Nutzung von Gasspeichern, angewandt. Darüber hinaus werden mit dem dritten Energiemarktpaket auch die (teilweise schon bestehenden) Veröffentlichungspflichten in Bezug auf Fundamentaldaten insbesondere für Netzbetreiber deutlich erhöht. II. Und was kommt als Nächstes? Schon parallel zum Erlass des dritten Energiemarktpakets hat die EU-Kommission bereits Expertenrat zur Implementierung und Weiterentwicklung der Transparenzpflichten eingeholt. Der Ausschuss der europäischen Wertpapierbehörden (CESR) und der Ausschuss der europäischen Regulierungsbehörden für Strom und Gas (ERGEG) haben gemeinsam eine Stellungnahme 1 zu der Frage abgegeben, welches Maß an Transparenz der physische und finanzielle Energiehandel eigentlich benötige und wie die Vorgaben des Pakets umzusetzen sowie weiterzuentwickeln seien. Rückblick Bereits durch die zum zweiten Energiemarktpaket gehörende Stromhandelszugangsverordnung wurden vor allem die Übertragungsnetzbetreiber im erheblichen Umfang zur Weitergabe von Daten und damit zur Transparenz gegenüber den nationalen Behörden verpflichtet. Wie dies im Einzelnen vorzunehmen war und insbesondere welche Daten zu übermitteln waren, ergab sich aus der im Anhang zu dieser Verordnung beigefügten Engpassmanagementrichtlinie. Im Jahr 2006 wurde die Stromhandelszugangsverordnung weiter verschärft. Übertragungsnetzbetreiber waren nun verpflichtet, alle relevanten Daten, welche die Netznutzungslast, den Netzzugang sowie die Netznutzung betrafen, (in der Praxis auf ihren Webseiten) zu veröffentlichen. Einzelheiten dazu waren wiederum in der Engpassmanagementrichtlinie als Anhang zu dieser Verordnung beigefügt. Im Ergebnis schlagen CESR und ERGEG teils praxisnahe Umsetzungen teils aber auch weitergehende Verpflichtungen vor. Erfreulich ist aber, dass der Grundkonflikt von Nützlichkeit für den Markt und Belastung der Marktteilnehmer von ihnen nicht vergessen wird. Daher schlagen sie vor, den umständlichen Mechanismus, dass die Behörden Daten von den Unternehmen abfragen und daraus Veröffentlichungen machen, durch eine elegantere Lösung zu ersetzen. CESR und ERGEG wollen die europäischen Handelsplattformen (Brokerplattformen usw.) anonymisierte Handelsdaten (analog den Börsen) direkt veröffentlichen lassen. Dadurch werde der wesentliche Teil des Marktes erfasst und die Belastungen für das einzelne Unternehmen stark reduziert. Veröffentlicht werden sollen Post-trade-Informationen anonym auf Trade-by-trade-Basis nahe Echtzeit und aggregierte Daten anonym am Ende eines jeden Handelstages. Ergänzender Hinweis: Für den Bereich der physischen Fundamentaldaten regen CESR/ERGEG an, dass die Daten der relevanten Akteure, wie Erzeuger und Übertragungsnetzbetreiber, auf einer einzigen (zentralen) Plattform veröffentlicht werden sollten. Eine solche Erweiterung und Zentralisierung der zu veröffentlichenden Fundamentaldaten sollte es den Energiehändlern ermöglichen, Marktentwicklungen besser beurteilen zu können. III. Transparenzanstrengungen. in Deutschland Losgelöst von dieser europäischen Gesetzgebung hat auch in Deutschland das Thema Transparenz durch die Transparenzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technolgie (BMWi) weiter an Fahrt aufgenommen. Zur Umsetzung der bereits in der Engpassmanagementrichtlinie vorgesehenen Veröffentlichung von physischen Fundamentaldaten vereinbarte in Deutschland das BMWi mit den Stromunternehmen ein gemeinsames Vorgehen. Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland haben zusammen mit der European Energy Exchange (EEX) eine neue Transparenzplattform an der EEX errichtet. Auf dieser werden seit Ende des Jahres 2009 marktrelevante Erzeugungs- und Verbrauchsdaten allgemein zugänglich 1 Abschließende Empfehlung vom

3 veröffentlicht. Die Einzelheiten wurden in der sog. BMWi-Liste 2 zusammengestellt. B. Problemkind OTC-Derivatemarkt? Zur Erklärung der Finanzkrise hat man mit dem Finger auf viele Aspekte der modernen Finanzmarktarchitektur gezeigt. Als ein Problemkind wurde dabei der OTC-Derivatemarkt identifiziert. In erster Linie dachte man dabei an die sog. Credit-Default-Swaps (CDS), die außerhalb von Börsen gehandelt wurden und sich letztlich als nicht ausreichend liquide und überwacht herausstellten. Die EU-Kommission (genauso wie die G20) sieht aufgrund der Erfahrungen z.b. mit den CDS Risiken, die mit den OTC-Derivaten verknüpft sind und möchte diese zukünftig begrenzen. Unglücklich ist aber, dass sämtliche Derivate erfasst werden, also auch Warenderivate auf Strom und Gas, die Preisschwankungen bei der Energiebeschaffung absichern sollen. Auch die Hedges gegen Währungs- und Zinsrisiken sind betroffen. Zu dem Thema hat die EU-Kommission am eine Mitteilung an das Europäische Parlament (KOM(2009) 563) veröffentlicht, in denen sie ihre Ideen für einen effizienten, sicheren und soliden OTC-Derivate-Markt vorstellte. Zugleich hat sie angekündigt, direkt in das Normgebungsverfahren übergehen zu wollen. Der EU-Finanzministerrat hat in seiner Beschlussfassung vom dieses Vorhaben der EU-Kommission in fast allen seinen Punkten ausdrücklich begrüßt, so dass mit einer zeitnahen gesetzlichen Umsetzung zu rechnen ist. In ihrer Mitteilung definierte die EU-Kommission ihre Vorstellungen, wie der OTC-Derivatemarkt in Zukunft aussehen soll. Als besondere Risiken werden insbesondere die Risiken der ungesicherten Liquidität, der fehlenden staatlichen Beaufsichtigung sowie der fehlenden Clearingverpflichtung angesehen. Zusätzlich sieht die EU-Kommision auch die der Flexibilität der Vertragsgestaltung am OTC-Markt geschuldete Vielfalt der OTC- Kontrakte als erheblichen Risikofaktor an. Entsprechend plant die EU-Kommission die folgenden Maßnahmen zur Risikominimierung: u Ein erster Aspekt ist die Standardisierung von Geschäften am Markt für OTC-Derivate. Neben der Verwendung von Standardverträgen und v x y einer elektronischen Bestätigung von Geschäften denkt die EU-Kommssion hier insbesondere an eine zentrale Speicherung, eine Zahlungsautomatisierung und ein Kreditausfallmanagement. Des Weiteren ist von der EU-Kommission eine zentrale Datensammelstelle vorgesehen. An dieses Transaktionsregister sollen Daten für die durchgeführten Transaktionen und die offenen Positionen eines jeden Marktteilnehmers zeitnah übermittelt und in diesem zentral erfasst werden. Damit möchte die EU- Kommission die Transparenz und die Marktkenntnis deutlich erhöhen. In diesem Zusammenhang steht nach Ansicht der EU-Kommission auch eine Stärkung der einschlägigen Vorschriften im Bereich der Vor- und Nachhandelstransparenz. w Künftig sollen nach der Vorstellung der EU-Kommission alle standardisierten OTC-Derivate-Kontrakte nur noch an den organisierten Handelsplätzen gehandelt werden dürfen. Dies betrifft also neben den Börsen im Wesentlichen die sog. multilateralen Handelsplattformen (sog. MTF). Dies soll im Wesentlichen den Weg für mehr Transparenz und das zentrale Clearing (sogleich) ebnen. Die Verpflichtung zu einem Central-Counter- Party-Clearing (CCP-Clearing) stellt einen der Hauptpunkte der EU-Kommission dar. Sie sieht im zentralen Clearing das wichtigste Instrument zur Bewältigung des Gegenparteiausfallrisikos. Von dieser Verpflichtung sollen allerdings nur die standardisierten OTC-Derivate betroffen sein. Bei den nicht-standardisierten OTC-Derivaten soll es bei einem bilateralen Clearing bleiben, wobei die Gegenparteien zur Deckung ihres Risikos Sicherheiten austauschen sollen. 3 Die EU-Kommission sieht den aktuell gebräuchlichen Umfang von Besicherungen generell jedoch als zu gering an. Sie entsprächen nicht dem Risiko, das der bilateral abgewickelte Derivatehandel für das Finanzsystem darstelle. Die EU-Kommission will deshalb die Unternehmen in Zukunft zum Austausch von Cash-Sicherheiten verpflichten, also zu Ersteinschuss (der sich aus den Eigenschaf- 2 Veröffentlichungspflichten auf einer zentralen Datenplattform zur Herstellung von Transparenz im Stromgroßhandel. Präzisierung vom durch die Verbände BDEW, VIK, VKU sowie die Bundesnetzagentur. 3 Zudem sieht die EU-Kommission in ihren Überlegungen eine deutliche Anhebung der Eigenkapitalunterlegungspflicht bei nicht-standardisierten OTC-Derivatetransaktionen vor. Das betrifft zwar nur Banken und Finanzdienstleister, stellt aber quasi eine Pönale dafür dar, wenn außerbörslicher OTC-Handel betrieben wird. 3

4 z ten der Gegenpartei ableitet) und Schwankungsmarge (die Veränderung des Werts eines Kontrakts). Dadurch würden die Vorteile des OTC- Handels (Liquidität und Transaktionskosten) gegenüber dem Clearing an einer Börse teilweise verschwinden. Schließlich sollen die nationalen Aufsichtsbehörden ermächtigt werden, Obergrenzen für spekulative Warenderivate einzuführen. Diese Position Limits sollen unverhältnismäßige Preisschwankungen und eine Konzentration von spekulativen Positionen in Zukunft vermeiden helfen. Für den Handel mit Energiederivaten im OTC-Bereich, der in der Praxis einen Großteil des Handelsvolumens ausmacht, sind diese Vorschläge von erheblicher Relevanz. Eine Verschiebung des Geschäfts vom OTC- Markt an die Börsen/MTFs mit zentralem Clearing bedeutet Gebühren- und Marginzahlungen, die den Kostenaufwand erhöhen und die Flexibilität senken. Eine noch weitergehende Relevanz kommt den verschärften Absicherungsanforderungen beim Handel nicht-standardisierter Derivate zu. Durch die grundsätzliche Pflicht zur Hinterlegung des Einschusses werden Geldbeträge im erheblichen Umfang verbindlich festgelegt und damit dem Handel entzogen. Dies könnte sich vor allem für Unternehmen, die nicht handeln, sondern nur (strukturiert) beschaffen wollen, als Marktzugangshindernis herausstellen. Neben zusätzlichen Kosten droht auch ein erheblicher Verwaltungsaufwand, sollte tatsächlich jede einzelne Transaktion an eine zentrale Datenerfassungsstelle gemeldet werden müssen. C. Neues Geld braucht das Land Inhaberschuldverschreibungen Unternehmen aus der Energiewirtschaft stehen regelmäßig vor der Frage, auf welche Weise sie dringend erforderliche Investitionen, Beteiligungsprojekte u.v.m. finanzieren sollen, sofern sie nicht über hinreichend Eigenkapital verfügen. Bedingt durch die Wirtschaftskrise ist gerade bei den Banken in letzter Zeit eine erhebliche Zurückhaltung bei der Kreditvergabe zu beobachten. Ein probates und unkompliziertes Instrument, um Fremdkapital für ein geplantes Vorhaben außerhalb von Banken zu generieren, stellt die Emission von Inhaberschuldverschreibungen an private Anleger dar. Inhaberschuldverschreibungen funktionieren wie Bundesschatzbriefe: Ein Investor leiht einem Unternehmen Geld, welches im Gegenzug eine Urkunde ausstellt. In dieser verpflichtet sich der Aussteller gegenüber seinem Investor zur Rückerstattung der geliehenen Geldsumme sowie einer Zinszahlung nach Ablauf eines vorher festgelegten Zeitfensters. In dieser Verzinsung liegt der Anreiz für die Anleger, das Investment zu tätigen. Der Vorteil der Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen für ein Energiewirtschaftsunternehmen liegt zum einen darin, dass dies ohne eine Erlaubnis der BaFin nach 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) erfolgen kann. Während nämlich im Regelfall das Einsammeln von Geldern ein sog. Einlagengeschäft i.s.d. 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG ist, wird dies für Inhaberschuldverschreibungen vom KWG explizit ausgeschlossen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass den Investoren weder Gesellschafterrechte noch Kontrollrechte im Hinblick auf das emittierende Energiewirtschaftsunternehmen zustehen. Die Kehrseite davon ist aber, dass die Investoren auch nicht an einem möglichen Unternehmensverlust beteiligt werden. Ihr einziges Risiko besteht somit darin, ihre Anlage vollständig ohne Zinsgewinn zu verlieren und ist daher begrenzt. Will man als Unternehmen Inhaberschuldverschreibungen ausgeben, sieht das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) eine Prospektpflicht vor. Das bedeutet, dass ein Wertpapierprospekt erstellt werden muss, der die spezifischen Vorgaben des WpPG zu beachten hat, da ansonsten eine Prospekthaftung droht. In der Aufstellung des Prospekts liegt erfahrungsgemäß der größte Aufwand, will man Inhaberschuldverschreibungen rechtssicher ausgeben. Aufgrund der genannten Vorteile und der nicht bestehenden KWG-Pflichtigkeit erfährt die Inhaberschuldverschreibung eine wachsende Nachfrage und dürfte für viele weitere Energiewirtschaftsunternehmen in Zukunft eine interessante Finanzierungsform darstellen. Für Unternehmen, die die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen scheuen, finden sich auch alternative Lösungen zur Aufnahme von Bürgerdarlehen, die allerdings sehr präzise ausgestaltet werden müssen, um nicht unter die Finanzaufsicht zu fallen. D. Das Ende der Unschuld Der Emissionshandel im Fokus von Kriminellen Kaum ein Thema behindert derzeit den Handel so stark wie die Machenschaften im Emissionshandel: Kriminelle haben den Handel mit den werthaltigen CO 2 -Zertifikaten entdeckt. Das sog. Umsatzsteuerkarussell zieht einen so erheblichen Schaden für die Staatskasse nach sich, dass nun die Regelungen geändert werden sollen, die dies ermöglichten (Punkt I.). In anderer Hinsicht ist weniger der Staat als mancher Anlagenbetreiber der Geprellte: Kriminelle waren damit erfolgreich, über falsche angebliche Behördenmails ( Phishing ) Zugangsdaten 4

5 zu erhalten, und schieben so Zertifikate auf andere Konten (Punkt II.). I. Das Umsatzsteuerkarussell Beim sog. Umsatzsteuerkarussell machen sich Betrüger die Tatsache zunutze, dass Verkäufe innerhalb der Europäischen Union, aber über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg, von der Umsatzsteuer befreit sind. Ein Beispiel: Ein Händler B (in Deutschland) kauft von einem Händler A (in Frankreich) Emissionsberechtigungen zum Tageskurs. Hierbei fällt keine Umsatzsteuer an. Diese Emissionsberechtigungen verkauft B nun an einen Dritten C (Händler oder Emittent) in Deutschland zuzüglich 19% Mehrwertsteuer weiter. Diese 19% führt B jedoch gesetzeswidrig nicht an den Fiskus ab, während C sich die von ihm bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lässt. Somit erzielt B, selbst ohne Kursgewinn, einen Gewinn von 19% für sich und verschwindet vom Markt. Das Geld nimmt er mit. In einer noch diffizileren Variante ist C der Dritte im Bunde. In diesem Fall gelangen die Zertifikate über Umwege wieder zu A (ohne Umsatzsteuer) und der Betrug beginnt von Neuem. Aus dieser Konstellation hat sich der Begriff des Umsatzsteuerkarussells entwickelt. Die Folgen für den Markt sind beträchtlich: Zwar waren nach Angaben der Steuerbehörden nur ca. 30 bis 40 Handelsunternehmen verdächtig. Gerade neuen Marktteilnehmern schlug aber auf einmal ein erhebliches Misstrauen entgegen. Dies ging soweit, dass einigen neu gegründeten Handelsunternehmen durch ihre eigene Bank der Zugriff auf ihre Konten verwehrt wurde. Auch wenn der hierdurch allein in Deutschland angerichtete Schaden mittlerweile auf 500 Mio. Euro (EU-weit 5 Mrd. Euro) geschätzt wird, hat die Bundesregierung lange keine Gegenmaßnahmen ergriffen. Das Ausland war in diesem Punkt schneller: So haben Großbritannien und Frankreich bereits im Sommer die Umsatzsteuer auf Emissionsberechtigungen abgeschafft; die Niederlande haben das sog. Reverse Charge -Verfahren eingeführt. Bei diesem wird die Umsatzsteuer nicht mehr vom Leistungserbringer (in unserem Beispiel B) geschuldet, sondern vom Leistungsempfänger (in unserem Beispiel C). Steuerschuld und Berechtigung zum Vorsteuerabzug treffen sich in diesem Fall in einer Person und saldieren sich unmittelbar auf Null. Mittlerweile liegt ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Umsatzsteuerregelungen vom auf dem Tisch. Mit diesem wird für den Handel mit Emissionsberechtigungen das im Ausland bewährte Reverse Charge -Verfahren eingeführt. Auch der Bundesrat hat schon Zustimmung signalisiert. Damit sollte auch in Deutschland das Umsatzsteuerkarussell der Vergangenheit angehören. II. Datenfischer unterwegs: Attacken auf Registerkonten Wie bei jedem normalen Girokonto mit Onlinebanking besteht auch für die Konten in den Emissionshandelsregistern die Gefahr des Phishings. Hierbei versuchen Kriminelle die Passwörter der Kontoinhaber abzu fischen. Um die Kontoinhaber zur Installation der Programme zu verleiten, nutzen die Kriminellen u.a. s mit offiziellem Erscheinungsbild. Ein solcher Angriff hat am auf Konteninhaber in Deutschland, Norwegen, Belgien, Polen und den Niederlanden stattgefunden. In Deutschland wurden die Kontoinhaber durch eine mit einer scheinbar der DEHSt zuzuordnenden Absenderadresse ausgerechnet dazu aufgefordert, ein Sicherheits-Upgrade zu installieren. Kam der Betreiber der scheinbar offiziellen Aufforderung nach, landeten seine Zugangsdaten nicht bei der Behörde, sondern bei Kriminellen, die die Daten sofort nutzten, um die Zertifikate vom Konto des betrogenen Betreibers in mehreren Transaktionen schnell hintereinander quer durch Europa zu transferieren. Während sich die für die Register zuständigen Behörden der anderen Länder für eine Komplettsperrung ihrer Register entschieden, setzte die DEHSt auf die Information, dass man z.b. durch dreifache Eingabe eines fehlerhaften Passwortes sein Konto selbst sperren könnte. Für eine Reihe von Unternehmen kam diese Information zu spät bzw. war zu wenig konkret auf die drohende Attacke bezogen. Da für die Transaktion keine weiteren Sicherheitschecks (wie TANs oder Vier-Augenprinzip) vorgesehen sind, konnten die Kriminellen Zertifkate an andere Register transferieren. Sind die Zertifikate einmal verschwunden, ist es alles andere als einfach, sie zurückzuholen. Zwar ist ihr Weg wegen ihrer Nummerierung nachvollziehbar, doch eine einfache Rückbuchung ist bisher schlicht nicht vorgesehen. Hier bleiben die Möglichkeiten des Registers der DEHSt hinter denen eines online-nutzbaren Bankkontos zurück. Da bereits die Sicherheitsvorkehrungen weit hinter den etablierten Standards für Online-Banking zurückbleiben, stellt sich für die Betroffenen konkret die Frage von Schadensersatzforderungen. In jedem Fall heißt das für Ihr Unternehmen: Wer eine verdächtige erhält, sollte seinen Computer auf Schadprogramme durchsuchen und Kontobewegungen im Auge behalten. Mindestens sollte bei überraschenden Mailaufforderungen, Programme zu installieren, zu- 5

6 rückgefragt werden. Es entspricht eben nicht der normalen Praxis der DEHSt, solche Mails zu versenden. E. Neuer Newsletter zum Thema Compliance in der Energiewirtschaft Schließlich möchten wir es nicht versäumen, auf das Thema Compliance in der Energiewirtschaft hinzuweisen. Eine Vielzahl von öffentlich gewordenen Skandalen über Datenschutzverletzungen oder Korruption haben das Thema in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. Bei Handelsunternehmen kommen noch Themen wie Insiderhandel und Marktmanipulation hinzu, gegen die man sich schützen sollte. Deshalb haben wir diesem Thema einen gesonderten Newsletter (die BBH-News zur Compliance) gewidmet. Sollte Ihnen dieser Newsletter allerdings fehlen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Wir übersenden Ihnen gern ein Exemplar. Über BBH Als Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ist BBH ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Weitere Schwerpunkte bilden das Medien- und Urheberrecht, die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, das allgemeine Zivil- und Wirtschaftsrecht und das gesamte öffentliche Recht. Hinweis Bitte beachten Sie, dass der Inhalt dieses Becker Büttner Held Newsletters nur eine allgemeine Information darstellen kann, die wir mit großer Sorgfalt zusammenstellen. Eine verbindliche Rechtsberatung erfordert immer die Berücksichtigung Ihrer konkreten Bedürfnisse und kann durch diesen Newsletter nicht ersetzt werden. Herausgeber: Becker Büttner Held, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Magazinstr , Berlin RAin Dr. Ines Zenke Partner RA Dr. Ralf Schäfer RA Dr. Christian Dessau RA Sebastian Holzinger BBH Berlin Magazinstr D Berlin Telefon (030) Telefax (030) BBH Köln KAP am Südkai Agrippinawerft 30 D Köln Telefon (0221) Telefax (0221) BBH München Untere Weidenstr. 5 D München Telefon (089) Telefax (089) muenchen@bbh-online.de BBH Stuttgart Industriestraße 3 D Stuttgart Telefon (0711) Telefax (0711) stuttgart@bbh-online.de 6

SEMINAR. Großer Markt Kleine Unternehmen

SEMINAR. Großer Markt Kleine Unternehmen SEMINAR Großer Markt Kleine Unternehmen Regulierung (REMIT, MiFID II, EMIR & Co.) und Risikomanagement im Energiegroßhandel aus der Perspektive von KMU HINTERGRUND UND ZIELE Während den Energiegroßhandel

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Internationales Altkatholisches Laienforum

Internationales Altkatholisches Laienforum Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet

Mehr

Buchhaltung mit WISO EÜR & Kasse 2011

Buchhaltung mit WISO EÜR & Kasse 2011 Vorbemerkung... 1 1. Erste Schritte...Fehler! Textmarke nicht definiert.3 2. Einrichten des Programms... 5 3. Buchungen... 22 1. Anfangsbestand buchen... 22 2. Privateinlage in die Kasse... 26 4. Buchungen

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Bankgeheimnis hat sich erledigt

Bankgeheimnis hat sich erledigt https://klardenker.kpmg.de/bankgeheimnis-hat-sich-erledigt/ Bankgeheimnis hat sich erledigt KEYFACTS - 52 Staaten schließen Abkommen gegen Steuerhinterziehung - Bankkunden müssen angeben, in welchem Land

Mehr

Die Prospektpflicht droht schneller als gedacht - Was ist nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ein öffentliches Beteiligungsangebot?

Die Prospektpflicht droht schneller als gedacht - Was ist nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ein öffentliches Beteiligungsangebot? Die Prospektpflicht droht schneller als gedacht - Was ist nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ein öffentliches Beteiligungsangebot? Name: Dr. Barbara Dörner Funktion/Bereich: Rechtsanwältin Organisation:

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

S Sparkasse Hohenlohekreis. Leitfaden zu Secure E-Mail

S Sparkasse Hohenlohekreis. Leitfaden zu Secure E-Mail S Sparkasse Hohenlohekreis Leitfaden zu Secure E-Mail Wir alle leben in einem elektronischen Zeitalter. Der Austausch von Informationen erfolgt zunehmend über elektronische Medien wie das Versenden von

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

SEMINAR. Großhandelsverträge. Der vertragliche Lebenszyklus: Anbahnung Vertragsschluss Beendigung

SEMINAR. Großhandelsverträge. Der vertragliche Lebenszyklus: Anbahnung Vertragsschluss Beendigung SEMINAR Großhandelsverträge Der vertragliche Lebenszyklus: Anbahnung Vertragsschluss Beendigung HINTERGRUND UND ZIELE Der Handel von Strom und Gas, aber auch anderen Commodities, ist ohne eine vertragliche

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Informationsblatt Induktionsbeweis

Informationsblatt Induktionsbeweis Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was!

Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was! Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was! 05223 967-167 Gut für uns! Strom von EWB EWB Strom vom Stadtwerk aus Bünde Wir tun was. Für Sie. Gut für uns alle. Energieversorgung vor Ort sollte eine Selbstverständlichkeit

Mehr

1. Was ihr in dieser Anleitung

1. Was ihr in dieser Anleitung Leseprobe 1. Was ihr in dieser Anleitung erfahren könnt 2 Liebe Musiker, in diesem PDF erhaltet ihr eine Anleitung, wie ihr eure Musik online kostenlos per Werbevideo bewerben könnt, ohne dabei Geld für

Mehr

Papa - was ist American Dream?

Papa - was ist American Dream? Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft

Mehr

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr

Mehr

Schnellstart - Checkliste

Schnellstart - Checkliste Schnellstart - Checkliste http://www.ollis-tipps.de/schnellstart-in-7-schritten/ Copyright Olaf Ebers / http://www.ollis-tipps.de/ - Alle Rechte vorbehalten - weltweit Seite 1 von 6 Einleitung Mein Name

Mehr

Informationen zum neuen Studmail häufige Fragen

Informationen zum neuen Studmail häufige Fragen 1 Stand: 15.01.2013 Informationen zum neuen Studmail häufige Fragen (Dokument wird bei Bedarf laufend erweitert) Problem: Einloggen funktioniert, aber der Browser lädt dann ewig und zeigt nichts an Lösung:

Mehr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr 1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Nachhaltigkeits- Check von Geldanlagen

Nachhaltigkeits- Check von Geldanlagen Nachhaltigkeits- Check von Geldanlagen Lehrerinfo: Methodisch-didaktische Anmerkungen Die Klasse muss einen EDV-Raum mit hinreichend Arbeitsplätzen, Internetzugang und möglichst Intranet zur Verfügung

Mehr

Was mache ich mit den alten Meilern?

Was mache ich mit den alten Meilern? Was mache ich mit den alten Meilern? Muss ich alles abreißen? Nicht alles wurde einer Strahlung ausgesetzt Meine Idee zum Themenkomplex Nutzungsvorschlag mit einer Doppelnutzung Funktionsaufbau Warum gerade

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Rohstoffanalyse - COT Daten - Gold, Fleischmärkte, Orangensaft, Crude Oil, US Zinsen, S&P500 - KW 07/2009

Rohstoffanalyse - COT Daten - Gold, Fleischmärkte, Orangensaft, Crude Oil, US Zinsen, S&P500 - KW 07/2009 MikeC.Kock Rohstoffanalyse - COT Daten - Gold, Fleischmärkte, Orangensaft, Crude Oil, US Zinsen, S&P500 - KW 07/2009 Zwei Märkte stehen seit Wochen im Mittelpunkt aller Marktteilnehmer? Gold und Crude

Mehr

4.4 AnonymeMärkteunddasGleichgewichtder"vollständigen Konkurrenz"

4.4 AnonymeMärkteunddasGleichgewichtdervollständigen Konkurrenz 4.4 AnonymeMärkteunddasGleichgewichtder"vollständigen Konkurrenz" Wir haben bisher nachvollziehen können, wie zwei Personen für sich den Anreiz zum TauschentdeckenundwiemitwachsenderBevölkerungdieMengederAllokationensinkt,

Mehr

2015 conject all rights reserved

2015 conject all rights reserved 2015 conject all rights reserved Inhaltsverzeichnis 1 Zugang zu Ausschreibungen...3 1.1 Erstmaliger Zugang... 3 1.2 Erneuter Zugriff auf Ihre Ausschreibungen... 5 2 Zugriff auf Ausschreibungsunterlagen...5

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart An die öffentlichen Schulen im Land Baden-Württemberg nachrichtlich:

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Das Festkomitee hat die Abi-Seite neu konzipiert, die nun auf einem (gemieteten) Share Point Server

Das Festkomitee hat die Abi-Seite neu konzipiert, die nun auf einem (gemieteten) Share Point Server Hallo Leute Das Festkomitee hat die Abi-Seite neu konzipiert, die nun auf einem (gemieteten) Share Point Server (= echtes - zeug ) liegt! Die neue Form hat insbesondere folgende Vorteile: Du bekommst einen

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Anleitung Nutzung VOR SORGE-Check. http://vorsorgecheck.wasseraktiv.at/ S.g. Damen und Herren,

Anleitung Nutzung VOR SORGE-Check. http://vorsorgecheck.wasseraktiv.at/ S.g. Damen und Herren, Anleitung Nutzung VOR SORGE-Check http://vorsorgecheck.wasseraktiv.at/ S.g. Damen und Herren, Im Auftrag von Lebensministerium, der Landesregierung, ÖWAV und ÖVGW sowie dem Städte- und Gemeindebund dürfen

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Vorsicht: Betrug per Telefon

Vorsicht: Betrug per Telefon fokus verbraucher Vorsicht: Betrug per Telefon Sie geben sich als Enkel, Polizist, Rechtsanwalt oder Techniker aus: Betrüger am Telefon versuchen mit verschiedensten Maschen, Ihr Vertrauen zu gewinnen

Mehr

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse ) Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen

Mehr

Kurzanleitung der Gevopa Plattform

Kurzanleitung der Gevopa Plattform Kurzanleitung der Gevopa Plattform Das Hauptmenü Der Weg zu Ihrem Geld Informationen Hier werden die neuesten 5 Kreditprojekte angezeigt, sobald Sie Ihre Profildaten angegeben haben. Der Startbildschirm

Mehr

Fachhochschule Fulda. Bedienungsanleitung für QISPOS (Prüfungsanmeldung, Notenspiegel und Bescheinigungen)

Fachhochschule Fulda. Bedienungsanleitung für QISPOS (Prüfungsanmeldung, Notenspiegel und Bescheinigungen) Fachhochschule Fulda Bedienungsanleitung für QISPOS (Prüfungsanmeldung, Notenspiegel und Bescheinigungen) Inhaltsverzeichnis 1. Vorgehensweise bei der ersten Anmeldung... 1 2. Startseite... 1 3. Login...

Mehr

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Der nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen Interview mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundes

Der nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen Interview mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundes Der nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen Interview mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundes Der öffentliche Einkaufskorb soll nach dem Willen der Bundesregierung

Mehr

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist

Mehr

Die Captimizer BTZ-Datei 2015

Die Captimizer BTZ-Datei 2015 Dipl.-Math. Rainer Schwindt Captimizer s Secrets behind the User Interface 2 Die Captimizer BTZ-Datei 2015 Regeln zur BTZ bei laufendem Navigator und Navigator-Neustart beim Jahreswechsel Geheimnisse hinter

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Über die Zählmarkenrecherche kann man nach der Eingabe des Privaten Identifikationscodes einer bestimmten Zählmarke, 1. Informationen zu dieser Zählmarke

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

BEDIENUNGSANLEITUNG ZUR TENNISPLATZRESERVIERUNG MIT DEM ONLINE BUCHUNGSSYSTEM VON EBUSY LITE

BEDIENUNGSANLEITUNG ZUR TENNISPLATZRESERVIERUNG MIT DEM ONLINE BUCHUNGSSYSTEM VON EBUSY LITE BEDIENUNGSANLEITUNG ZUR TENNISPLATZRESERVIERUNG MIT DEM ONLINE BUCHUNGSSYSTEM VON EBUSY LITE (Version 1, vom 11,04.2013) 1. Die elektronische Stecktafel ebusy Lite ist eine Flash Applikation, umgesetzt

Mehr

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky #upj15 #upj15 Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,

Mehr

Jojo sucht das Glück - 3 Folge 22: Die Rechnung

Jojo sucht das Glück - 3 Folge 22: Die Rechnung Manuskript Es ist kompliziert: Franziska, Mark, Jojo und Joe müssen jetzt zusammen arbeiten. Und es gibt noch ein Problem: Jojo findet heraus, dass Alex Events viel Geld an zwei Technik-Firmen zahlt. Kann

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Warum Sie dieses Buch lesen sollten

Warum Sie dieses Buch lesen sollten Warum Sie dieses Buch lesen sollten zont nicht schaden können. Sie haben die Krise ausgesessen und können sich seit 2006 auch wieder über ordentliche Renditen freuen. Ähnliches gilt für die Immobilienblase,

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Zwischenablage (Bilder, Texte,...) Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen

Mehr

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Diese Anleitung wurde erstellt von Niclas Lüchau und Daniel Scherer. Erste Anmeldung. Schritt 1: Anmeldung..2. Schritt 2: Passwort setzen 3

Diese Anleitung wurde erstellt von Niclas Lüchau und Daniel Scherer. Erste Anmeldung. Schritt 1: Anmeldung..2. Schritt 2: Passwort setzen 3 Diese Anleitung wurde erstellt von Niclas Lüchau und Daniel Scherer Inhalt Erste Anmeldung. Schritt 1: Anmeldung..2 Schritt 2: Passwort setzen 3 Schritt 3: Nachträgliches Ändern des Passworts..4 Schreiben

Mehr

Externe Abfrage von E-Mail für Benutzer der HSA über Mozilla-Thunderbird

Externe Abfrage von E-Mail für Benutzer der HSA über Mozilla-Thunderbird Externe Abfrage von E-Mail für Benutzer der HSA über Mozilla-Thunderbird Vorweg zunächst einige allgemeine Worte: Sie müssen über einen Account bei uns verfügen und ein E-Mail-Postfach bei uns haben. Dann

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

FuxMedia Programm im Netzwerk einrichten am Beispiel von Windows 7

FuxMedia Programm im Netzwerk einrichten am Beispiel von Windows 7 FuxMedia Programm im Netzwerk einrichten am Beispiel von Windows 7 Die Installation der FuxMedia Software erfolgt erst NACH Einrichtung des Netzlaufwerks! Menüleiste einblenden, falls nicht vorhanden Die

Mehr

20.03.2009. Es ist mal wieder Abmahnzeit

20.03.2009. Es ist mal wieder Abmahnzeit 20.03.2009 Es ist mal wieder Abmahnzeit Die Marketingabteilung, bei der Lotex Deutschland, ist für Abmahnangriffe auf die Onlinepräsenzen unseres Hauses zuständig und hat einen direkten Kontakt zur Geschäftsleitung.

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Präsentation Projektarbeit, Ziele

Präsentation Projektarbeit, Ziele Präsentation Projektarbeit, Ziele Den SchülerInnen werden wichtige Tipps für die Projektorganisation an die Hand gegeben. Die Darstellung erfolgt mit Hilfe eines großen Plakates, dass sukzessive durch

Mehr

Gruppenrichtlinien und Softwareverteilung

Gruppenrichtlinien und Softwareverteilung Gruppenrichtlinien und Softwareverteilung Ergänzungen zur Musterlösung Bitte lesen Sie zuerst die gesamte Anleitung durch! Vorbemerkung: Die Begriffe OU (Organizational Unit) und Raum werden in der folgenden

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind:

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: - Upgrade auf FLOWFACT Version Performer CRM 2014 R2 (ab Juli erhältlich) - Mindestens SQL Server 2005 - vorhandene Installation von.net

Mehr