Structured Solutions Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach R.C.S. Luxemburg B 150.

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1 Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach R.C.S. Luxemburg B MITTEILUNG AN ALLE AKTIONÄRE DER GESELLSCHAFT MIT DEM TEILFONDS Lithium Index Strategie Fonds Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hiermit zur ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG die am Dienstag, den 26. Januar 2016, um Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach stattfindet, eingeladen um über folgende Tagesordnung zu beraten und abzustimmen. TAGESORDNUNG 1. Billigung der Berichte des Verwaltungsrates sowie des Abschlussprüfers für das am 30. September 2015 abgelaufene Geschäftsjahr 2. Billigung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für das am 30. September 2015 abgelaufene Geschäftsjahr 3. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses per 30. September Entlastung des Verwaltungsrates für die Ausübung des Mandates während des am 30. September 2015 abgelaufenen Geschäftsjahres 5. Wiederwahl des Verwaltungsrates a) Wahl von Herrn Steffen Scheuble bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung b) Wahl von Herrn Stefan Schneider für eine interimistische Amtszeit bis zum 31. Januar 2016, vorbehaltlich der Neuwahl von Herrn Tobias Tretter in der außerordentlichen Generalversammlung vom 25. Januar 2016 mit Wirkung zum 01. Februar 2016 c) Wahl von Frau Marie-Anne van den Berg für eine interimistische Amtszeit bis zum 31. Januar 2016 vorbehaltlich der Neuwahl von Herrn Stefan Thomas Barein in der außerordentlichen Generalversammlung vom 25. Januar 2016 mit Wirkung zum 01. Februar Wahl oder Wiederwahl des Abschlussprüfers bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung 7. Sonstiges Beschlüsse auf die Tagesordnung können ohne Anwesenheitsquorum mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Aktien gefasst werden. Um an der Generalversammlung teilnehmen zu können bzw. ihr Stimmrecht durch einen bestellten Bevollmächtigten auszuüben, müssen Aktionäre sich bis spätestens 22. Januar 2016 bei der Domizilstelle der Gesellschaft, Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. (Fax Nr.: , Corporate Services) angemeldet haben bzw. das am Sitz der Gesellschaft erhältliche Vollmachtsformular ausgefüllt zurückgesendet haben. Aktionäre von in Wertpapierdepots gehaltenen Aktien müssen mittels einer Bestätigung der depotführenden Stelle (Sperrbescheinigung) nachweisen, dass ihre Aktien durch die jeweilige depotführende Stelle vom Tage der Ausstellung der Bescheinigung an und bis nach der Generalversammlung gesperrt sind. Eine solche Sperrbescheinigung muss bis spätestens 22. Januar 2016 am Sitz der Gesellschaft hinterlegt sein. Der Jahresbericht ist bei der Zentralverwaltungsstelle während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos erhältlich. Munsbach, im Januar 2016 Der Verwaltungsrat

2 Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach R.C.S. Luxemburg B MITTEILUNG AN ALLE AKTIONÄRE DER GESELLSCHAFT MIT DEM TEILFONDS Lithium Index Strategie Fonds Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hiermit zur AUSSERORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG der Aktionäre eingeladen, die am 25. Januar 2016 um 14:00 Uhr in den Geschäftsräumen des Notariats Henri Hellinckx, 101, rue Cents, L-1319 Luxemburg, mit folgender Tagesordnung abgehalten wird, da in der ersten Außerordentlichen Generalversammlung vom 21. Dezember 2015 das erforderliche Anwesenheitsquorum nicht erreicht wurde: Tagesordnung 1. Verlegung des Gesellschaftssitzes von 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach nach 304, route de Thionville, L-5884 Hesperange mit Wirkung zum 1. Februar Anpassung der Satzung an die Dokumente der von der Heydt Invest SA und dementsprechende Neufassung mit Wirkung zum 1. Februar Anpassung der Definition Verwaltungsgesellschaft von Hauck & Aufhäuser Investmentgesellschaft S.A. auf von der Heydt Invest SA. 4. Anpassung der Definition Handelstag mit Wirkung zum 1. Februar 2016 als alle Tage, an denen die Börse in Luxemburg für den Handel geöffnet ist, 5. Anpassung des Artikels 8 mit Wirkung zum 1. Februar 2016 bezüglich der Zahlung des Rücknahmepreises innerhalb einer Frist von 3 Bankarbeitstagen in Luxemburg ab dem entsprechenden Bewertungstag. 6. Verlegung des Geschäftsjahresendes (Artikel 26 der Satzung) mit Wirkung zum 1. Februar 2016 auf den 31. Januar jeden Jahres, d.h. das Rechnungsjahr beginnt am 01. Februar und endet am 31. Januar. Das laufende Geschäftsjahr welches am 01. Oktober 2015 begonnen hat, endet am 31. Januar Verlegung des Datums der jährlichen Generalversammlung (Artikel 23 der Satzung) auf den vierten Dienstag des Monats Mai um Uhr luxemburgischer Zeit. 8. Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder Herr Stefan Schneider, berufsansässig 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Frau Marie-Anne van den Berg, berufsansässig 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach zum 31. Januar 2016.

3 9. Bestellung von: - Herrn Tobias Tretter, geboren am in Weiden (Oberpfalz), berufsansässig Talacker 35, CH-8022 Zürich - Herrn Stefan Thomas Barein, geboren am in Ulm, berufsansässig 304, route de Thionville, L-5884 Hesperange mit Wirkung zum 1. Februar 2016 bis zur Generalversammlung im Jahr Der Entwurf der neugefassten Satzung ist weiterhin am neuen Gesellschaftssitz für die Aktionäre der Gesellschaft kostenfrei erhältlich. Diese weitere Außerordentliche Generalversammlung ist beschlussfähig, gleich welcher Anteil des Gesellschaftskapitals vertreten ist. Die Beschlüsse auf der Tagesordnung müssen aber gemäß Artikel 67-1 des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in seiner aktuellen Fassung mit 2/3-Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Aktien gefasst werden. Teilnahme- und abstimmungsberechtigt sind alle Aktionäre, die der Verwaltungsgesellschaft Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., Corporate Service, 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach, Fax Nr.: bis spätestens 20. Januar 2016 eine Bestätigung ihres Depots vorlegen können, aus der die Anzahl der Aktien im Besitz der Aktionäre hervorgeht, einschließlich der Bestätigung, dass die Aktien bis zum Tag nach der Versammlung gesperrt sind. Alle Aktionäre, die zur Teilnahme und Abstimmung auf der Versammlung befugt sind, dürfen einen Stellvertreter ernennen, der in ihrem Namen abstimmt. Das Vollmachtformular ist dann gültig, wenn es formell rechtmäßig ausgefüllt wurde und eigenhändig von ernennende Aktionär, oder von dessen Bevollmächtigten unterzeichnet wird und bis spätestens zum Geschäftsschluss des 20. Januar 2016 bei der Verwaltungsgesellschaft Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. per Post oder per Fax eingegangen ist. Für die Anforderung entsprechender Vertretungsvollmachten oder bei Fragen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Versammlung wenden Sie sich bitte an info@vdhi.lu. Munsbach, im Dezember 2015 Der Verwaltungsrat

4 Eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Société d Investissement à Capital Variable, SICAV) 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Mitteilung an die Aktionäre des Teilfonds Lithium Index Strategie Fonds Die Aktieninhaber der oben genannten Investmentgesellschaft, die derzeit von der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. verwaltet wird, werden hiermit über nachfolgende Änderungen mit Wirkung ab dem 1. Februar 2016 unterrichtet: 1. Die Funktion der Verwaltungsgesellschaft wechselt von der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. auf die von der Heydt Invest SA, 304, route de Thionville, L-5884 Hesperange. 2. Die Funktion der Zentralverwaltung wechselt von der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. auf die von der Heydt Invest SA, 304, route de Thionville, L-5884 Hesperange. 3. Der Gesellschaftssitz wird von 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach nach 304, route de Thionville, L-5884 Hesperange verlegt. 4. Die Funktion der Register- und Transferstelle wechselt von der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. auf die Apex Fund Services (Malta) Limited, Luxembourg Branch, 2, Boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg. 5. Die Funktion der Depotbank wechselt von der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA auf die ING Luxembourg S.A., 52, route d Esch, L-2956 Luxemburg. 6. Als neuer Anlageberater wird die Commodity Capital AG, Talacker 35, CH-8001 Zürich bestellt. 7. Als Vertriebs- und Informationsstelle des Teilfonds in Deutschland wird die FK Unternehmenspartner GmbH, Ludwig-Licha-Weg 3, D Bad-Kissingen, bestellt. 8. Die Vergütungen für Zentralverwaltung, Domizilierung, Depotbank und Zahlstelle sowie Register- und Transferagent werden angepasst und im Abschnitt Der Teilfonds im Überblick im neuen Verkaufsprospekt Stand Februar 2016 ausgewiesen. 9. Die Gebührenstruktur des derzeit einzigen Teilfonds in einem Vorher-Nachher Vergleich kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Gebühr bis 31. Januar 2016 Gebühr ab dem 01. Februar 2016 Verwaltungsgesellschaft: bis zu 0,8% p.a. bis zu 0,15 % p.a. Depotbank- und Zahlstelle bis zu 0,08% p.a. bis zu 0,08% p.a. zzgl. EUR p.a. Register- und Transferstelle: in Verwaltungsvergütung enthalten EUR p.a. zzgl. EUR 25 je Anlegerkonto Zentralverwaltungsstelle: in Verwaltungsvergütung enthalten 0,10% p.a. zzgl. EUR p.a. Anlageberater: Keine Keine Investment Manager: in Verwaltungsvergütung enthalten 0,10 % p.a. Hauptvertriebsstelle: 5 % Ausgabeaufschlag 5% Ausgabeaufschlag Lizenzvergütung zur Nutzung des Indexes Solactive Lithium Performance- Index (zu Gunsten der Solactive AG) Bis zu 0,5% p.a. Bis zu 0,5% p.a. 10. Die Cut-Off Zeit für die Annahme von Zeichnungsanträgen für den Teilfonds wird von 12 Uhr auf 16 Uhr verlegt. Die Zahlung der gezeichneten Aktien erfolgt innerhalb von drei (3) statt bisher zwei (2) Bankarbeitstagen.

5 11. Neufassung der Kostenklausel in Kapitel III, Abschnitt 10, des Verkaufsprospektes. 12. Vorbehaltlich der finalen Zustimmung der Aktionäre, Verlegung des Geschäftsjahresendes auf den 31. Januar jeden Jahres, d.h. das Rechnungsjahr beginnt am 01. Februar und endet am 31. Januar. Das laufende Geschäftsjahr welches am 01. Oktober 2015 begonnen hat, endet am 31. Januar Vorbehaltlich der finalen Zustimmung der Aktionäre, Verlegung des Datums der jährlichen Generalversammlung auf den vierten Dienstag des Monats Mai um Uhr luxemburgischer Zeit. Durch den Wechsel der Dienstleister entstehen den Aktionären keine weiteren als die angegebenen Kosten, mit Ausnahme der Kosten des Wirtschaftsprüfers und den Kosten für die Publikation an die Aktieninhaber sowie die Notarkosten. Die Beauftragung der neuen Dienstleister führt zu keiner höheren Kostenbelastung der Aktionäre sondern insgesamt kann eine niedrigere Kostenbelastung erwartet werden. Anteilscheingeschäft Der letzte Tag der Orderannahme bei der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. bzw. Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA ist der 26. Januar :00 Uhr (Cut-Off). Alle Orderaufträge nach diesem Zeitpunkt werden abgelehnt. Alle Orderaufträge, die ab 01. Februar 2016 bei der Apex Fund Services (Malta) Limited, Luxembourg Branch, eintreffen, werden zum 02. Februar 2016 mit Handelstag 01. Februar 2016 abgerechnet. Der neue Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen, jeweils Stand Februar 2016, sind ab der 1. Februarwoche 2016 am Sitz der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft und der aufnehmenden Depotbank sowie auf der Homepage der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft ( kostenlos erhältlich. Aktionäre, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Aktien bis zum 26. Januar 2016 gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes zu beantragen. Munsbach, im Dezember 2015

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