Handreichung zur Verwaltungsvorschrift Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Handreichung zur Verwaltungsvorschrift Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf"

Transkript

1 Handreichung zur Verwaltungsvorschrift Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf Vorwort I. Vorschulischer Bereich und Übergang in die Schule 1. Gemeinsame pädagogische Grundlagen von Kindertageseinrichtungen und Schulen (Grundschulen, Sonderschulen) 2. Sonderpädagogische Beratungsstellen, Frühförderung und der Übergang in die Schule II. Förderung in der allgemeinen Schule 1. Pädagogische Grundlegung 2. Flexibilisierung als ein Aspekt von Schul- und Unterrichtsorganisation 2.1 Flexibilisierung der Organisation von Unterrichtsprozessen 2.2 Aspekte zur Flexibilisierung und Öffnung der Stundentafel 2.3 Beispiele für Flexibilisierung 3. Zusammenarbeit mit Eltern 3.1 Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule der rechtliche Rahmen 3.2 Elternberatung 3.3 Ablauf eines kooperativen Elterngesprächs 4. Förderangebote der allgemeinen Schule 4.1 Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern ohne

2 ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache 4.2 Förderung bei Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben Lese- Rechtschreibschwäche (LRS) was ist das? Die Hamburger Schreibprobe (HSP 1-9) von Dr. Peter May Lesediagnose nach Annegret von Wedel Wolff Die Anwendung des LRS Erlasses: Pädagogische Freiräume, Notengewichtung LRS-Kooperation zwischen Sprachheilzentrum Ravensburg und Grundschule Weststadt, Ravensburg 4.3 Förderung bei Schwierigkeiten in Mathematik Förderangebote bei Schwierigkeiten von Grundschulkindern in Mathematik Analyse und Behebungsmöglichkeiten von Fehlern bei schriftlichen Rechenverfahren und im Sachrechnen in den Klassen 3 und Hoch begabte Schülerinnen und Schüler Vermeiden von Unterforderung hoch begabter Schülerinnen und Schüler im Unterricht durch Kenntnis ihrer Persönlichkeitsmerkmale Förderangebote der allgemeinen Schule unter Berücksichtigung hoch begabter Schülerinnen und Schüler 4.5 Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Auffälligkeiten im Verhalten

3 4.5.1 Probleme von Kindern und Jugendlichen mit AD(H)S Kinder und Jugendlich mit Aufmerksamkeitssefizit- / Hyperaktivitätsstörung eine Herausforderung für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Auffälligkeiten im Verhalten III. Maßnahmen bei besonderem Förderbedarf 1. Erstellen eines individuellen Förderkonzeptes 2. Einbeziehung schulischer und außerschulischer Kooperationspartner 3. Unterstützung durch sonderpädagogische Dienste (Kooperation) 3.1 Beispiel der Umsetzung im Bereich des Staatlichen Schulamts Freiburg 4. Pädagogischer Bericht 5. Besuch der Sonderschule 5.1 Grafik: Förderung von Kindern mit Lern- und Verhaltensproblemen im Aufgabenfeld der allgemeinen Schule und der Sonderschule 6. Formen der integrativen Bildung 6.1 Übersicht über kooperative und integrative Arbeitsfelder 6.2 Begegnungsmaßnahmen 6.3 Außenklassen 6.4 Integrative Schulentwicklungsprojekte (ISEP) Beispiel eines Integrativen Schulentwicklungsprojekts an der Gottfried-von-Spitzenberg-Schule (Grund- und

4 IV. Hauptschule mit Werkrealschule) Kuchen (Beginn des Projekts: Schuljahr 1999/2000) 6.5 Einzelintegration 6.6 Formen der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe Das Kooperationsnetz im Bereich des Staatlichen Schulamts 1. Die Entwicklung der Kooperation in Baden Württemberg 2. Landesarbeitsstelle Kooperation 2.1 Zusammenarbeit mit den Regionalen Arbeitsstellen Kooperation bei den Staatlichen Schulämtern 2.2 Zusammenarbeit mit den Landesbehörden und den landesweit arbeitenden Organisationen der Jugendarbeit 2.3 Die Landesarbeitsstelle als landesweite Dienstleistungs einrichtung 3. Regionale Arbeitsstellen Kooperation bei den Staatlichen Schulämtern 4. Pädagogische Beraterinnen und Berater 5. Fachberaterinnen / Fachberater 6. Beratungslehrerinnen / Beratungslehrer 7. Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner 8. Schulrätinnen / Schulräte V. Anhang 1. Gesetze 1.1 Schulgesetz a Grundschulförderklassen Sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen und allgemeinen Schulen Schulkindergarten

5 Eltern und Schule Vorzeitige Aufnahme und Zurückstellung Pflicht zum Besuch der Sonderschule 1.2 Bundessozialhilfegesetz Abschnitt 3, Hilfe in besonderen Lebenslagen ( 27 Arten der Hilfe, 28 Personenkreis, 29 Erweiterte Hilfe, Anwendungsersatz) Unterabschnitt 7, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ( 39 Personenkreis und Aufgabe, 40 Leistungen der Eingliederungshilfe, 40a Sonderregelung für behinderte Menschen in Einrichtungen, 41 Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte, 43 Erweiterte Hilfe, 44 Vorläufige Hilfeleistung, 46 Gesamtplan, 47 Bestimmungen über die Durchführung der Hilfe) Verordnung nach 47 des Bundessozialhilfegesetzes (Eingliederungshilfe-Verordnung) 2. Verwaltungsvorschriften und Verordnungen 2.1 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf vom 8. März Sonderpädagogische Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder vom 2. Februar Öffentliche Grundschulförderklassen vom 6. Juli Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen vom 14. Februar Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation im Schuljahr 2002 / 03 vom 13. Februar 2002

6 2.6 Flexibilisierung des Unterrichts, Stundenplanung vom 7. Juli Verordnung des Kultusministeriums über Öffnungsklauseln zu den Stundentafeln der allgemein bildenden Schulen und der beruflichen Schulen vom 27. Juni Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und / oder Rechtschreiben vom 10. Dezember Unterricht für ausländische Schüler an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Baden-Württemberg vom 7. Juli Unterricht für ausgesiedelte Schüler an den allgemein bildenden und beuflichen Schulen vom 28. August Richtlinien 3.1 Vorläufige Richtlinien des LWV Württemberg Hohenzollern für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach 40 Abs. 1 BSHG in Kindergärten und allgemeinen Schulen von 16. Mai 2000, Anhang A 25 (befristet bis Dezember 2002) 4. Orientierungshilfen 4.1 Orientierungshilfen zur schulischen Förderung von Jugendlichen mit Behinderungen - Finanzierung technischer Hilfen vom Oktober 1998 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und Sozialministerium Baden- Württemberg 5. Informationsblätter 5.1 Außenklassen der Sonderschulen an allgemeinen Schulen vom Januar 2001, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg 5.2 Einrichtung von integrativen Schulentwicklungsprojekten vom 14. Februar 2001, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

7 5.3 Notengebung für behinderte Schüler Nachteilsausgleich vom September 2001, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg 6. Adressen 6.1 Regierungspräsidien und Staatliche Schulämter in Baden- Württemberg 6.2 Landesarbeitsstelle Kooperation Baden-Württemberg am Regierungspräsidium Stuttgart und Regionale Arbeitsstellen Kooperation bei den Staatlichen Schulämtern 6.3 Schulpsychologische Beratungsstellen Baden-Württemberg 6.4 Medien- und Beratungszentren Baden-Württemberg

IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14

IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14 Schuljahr 2013-14 Grundschulempfehlung Verordnung des Kultusministeriums vom 8.11.2011 pädagogische Gesamtwürdigung des Kindes schulische Leistungen Lern- und Arbeitsverhalten bisherige Entwicklung des

Mehr

Inklusion an Schulen

Inklusion an Schulen Inklusion an Schulen Inhalt Was ist Inklusion? Was wird vom Kultusministerium geplant? Welche praktischen Erfahrungen haben die Schulen in Tübingen? Was kommt auf den Schulträger zu? Die UN-Behindertenrechtskonvention

Mehr

LRS - Intensivkurs. Einführung in die Verwaltungsvorschrift Warum mit Schulleitungen? LRS - I-Kurs 2010 - Nübling, Stibal 1

LRS - Intensivkurs. Einführung in die Verwaltungsvorschrift Warum mit Schulleitungen? LRS - I-Kurs 2010 - Nübling, Stibal 1 LRS - Intensivkurs Einführung in die Verwaltungsvorschrift Warum mit Schulleitungen? LRS - I-Kurs 2010 - Nübling, Stibal 1 aus der Schulpsychologischen Beratungsstelle hohe Zahl von Anmeldungen mit LRS

Mehr

Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder

Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder - 33 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 4 Orientierungshilfen Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder In Baden-Württemberg besteht ein umfassendes

Mehr

Inklusion Ein gemeinsames Ausbildungsmodul für Sonderschullehreranwärter und Gymnasialreferendare

Inklusion Ein gemeinsames Ausbildungsmodul für Sonderschullehreranwärter und Gymnasialreferendare Seminar für Didaktik & Lehrerbildung Freiburg Gymnasien und Sonderschulen Inklusion Ein gemeinsames Ausbildungsmodul für Sonderschullehreranwärter und Gymnasialreferendare Silke Donnermeyer / Manfred Burghardt

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit

Mehr

Unterstützung durch Kooperation im schulischen und außerschulischen System. Landesarbeitsstelle Kooperation Baden-Württemberg

Unterstützung durch Kooperation im schulischen und außerschulischen System. Landesarbeitsstelle Kooperation Baden-Württemberg Unterstützung durch Kooperation im schulischen und außerschulischen System Kooperation Kooperationskultur Kooperation von Mitgliedern einer Organisation sowie mit anderen Organisationen Gemeinsame Verantwortung

Mehr

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung SächsQualiVO Seite 1 von 5 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen

Mehr

Individuelle Unterstützung aller Schüler

Individuelle Unterstützung aller Schüler Individuelle Unterstützung aller Schüler Alle Schüler erfahren ihren Bedürfnissen entsprechend individuelle Unterstützung, um die Anforderungen eines Schuljahres zu meistern. Gesetzliche Grundlagen: Individuelle

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914 Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6914 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 291 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6640 FLEX- in Wortlaut der Kleinen Anfrage

Mehr

Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung

Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen

Mehr

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt]

Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Der Fragebogen richtet sich an Schulen, in denen Kinder mit Behinderungen integriert

Mehr

Rahmenvereinbarung. zwischen dem Landessportverband Baden-Württemberg e. V. und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Rahmenvereinbarung. zwischen dem Landessportverband Baden-Württemberg e. V. und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Rahmenvereinbarung zwischen dem Landessportverband Baden-Württemberg e. V. und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg über Bewegung, Spiel und Sport im außerunterrichtlichen Schulsport

Mehr

Die Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg

Die Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3911 05. 08. 2013 Antrag der Abg. Tobias Wald u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Die Entwicklung der

Mehr

6411-51 Seite 1. Öffentliche Schulkindergärten. Schulkindergärten

6411-51 Seite 1. Öffentliche Schulkindergärten. Schulkindergärten zum Vorschriftenverzeichnis 6411-51 Seite 1 Öffentliche Verwaltungsvorschrift vom 24. Juli 1984 (K.u.U. S. 479) geändert durch: Verwaltungsvorschrift Öffentliche Grundschulförderklassen vom 16. August

Mehr

Grundsatzfragen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Gemeinschaftsschule

Grundsatzfragen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Gemeinschaftsschule Grundsatzfragen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Gemeinschaftsschule Arbeitsfeld Abschlüsse abschlussbezogener Unterricht Gesetzliche Grundlagen im Thüringer Schulgesetz und in

Mehr

Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande

Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande 26.03.2014 Das Anerkennungsverfahren Vorlage der Antragsunterlagen: Erste Prüfschritte

Mehr

Kooperationsmodell Gemeinsam Lernchancen nutzen

Kooperationsmodell Gemeinsam Lernchancen nutzen Kooperationsmodell Gemeinsam Lernchancen nutzen Im Jahr 2003 wurde das Konzept Gemeinsam Lernchancen nutzen- Kindergarten und Grundschule arbeiten Hand in Hand gemeinsam von Kultus- und Sozialministerium,

Mehr

Hauptschule Online-Diagnose Deutsch und Mathematik Klasse 5/6

Hauptschule Online-Diagnose Deutsch und Mathematik Klasse 5/6 Hauptschule Online-Diagnose Deutsch und Mathematik Klasse 5/6 Verpflichtend ab 2008/2009 im ersten Schulhalbjahr Stärkung der Hauptschule von Klasse 5 bis 10 I. Online-Diagnose II. Vergleichsarbeiten III.

Mehr

Förderzentrum am Arrenberg

Förderzentrum am Arrenberg Förderzentrum am Arrenberg Wir fördern Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf ihrem Weg zur Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und sozialer Kompetenz. Wir unterstützen Menschen mit Behinderung und chronischer

Mehr

Verwaltungsvorschrift Kinder & Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen

Verwaltungsvorschrift Kinder & Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen Verwaltungsvorschrift Kinder & Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen Fachbesprechung der LRS-AnsprechpartnerInnen an Realschulen und Gymnasien Udo Ebert, Dr. Judith Leinweber, Dr. Matthias

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 22. August 2008 Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen"

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 22. August 2008 Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 22. August 2008 Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen" Az.: 31-6504.2/534 (K.u.U. Nr. 14-15/2008, S. 149ff) 1. Allgemeine

Mehr

Spezifische Kernanforderungen

Spezifische Kernanforderungen Schulpädagogisches Feld der Klassen 1/2 Spezifische Unterricht nach den Prinzipien des Anfangsunterrichts gestalten Den Schulanfang kindgerecht gestalten Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit kennen

Mehr

Wird die Gemeinschaftsschule ihrem Auftrag als Inklusionsschule

Wird die Gemeinschaftsschule ihrem Auftrag als Inklusionsschule Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5322 06. 06. 2014 Antrag der Abg. Dr. Timm Kern u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Wird die Gemeinschaftsschule

Mehr

LRS Stützpunkt an der

LRS Stützpunkt an der LRS Stützpunkt an der Bezug: Hilfekompass für Schüler mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten Verwaltungsvorschrift: Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen - (KuU 14/15 / 2008;

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Das bayerische Schulsystem. Viele Wege führen zum Ziel

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Das bayerische Schulsystem. Viele Wege führen zum Ziel Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Das bayerische Schulsystem Viele Wege führen zum Ziel Vielfältig und durchlässig Das bayerische Schulsystem ist vielfältig und durchlässig. Jedem

Mehr

Übersicht Institutionelle Beratung und Fortbildung durch die Schulverwaltungen der Bundesländer

Übersicht Institutionelle Beratung und Fortbildung durch die Schulverwaltungen der Bundesländer Stand: Juni 2015 Übersicht Institutionelle Beratung und Fortbildung durch die Schulverwaltungen der Bundesländer Bayern: Informationsseite des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / 2299 10. 09. 2012. 15. Wahlperiode. des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP.

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / 2299 10. 09. 2012. 15. Wahlperiode. des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP. Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2299 10. 09. 2012 Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lehrer- und Unterrichtsversorgung

Mehr

Integration von körperbehinderten Kindern und Jugendlichen an Regelschulen

Integration von körperbehinderten Kindern und Jugendlichen an Regelschulen Integration von körperbehinderten Kindern und Jugendlichen an Regelschulen 1. Gesetzliche Grundlagen und Literatur Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit dem 29. März

Mehr

Herzlich Willkommen zur Elternversammlung der Abteilung Bautechnik an der Friedrich Dessauer Schule Limburg 05.10.2015 1

Herzlich Willkommen zur Elternversammlung der Abteilung Bautechnik an der Friedrich Dessauer Schule Limburg 05.10.2015 1 Herzlich Willkommen zur Elternversammlung der Abteilung Bautechnik an der Friedrich Dessauer Schule Limburg 05.10.2015 1 Ablauf: Informationen zur Friedrich-Dessauer- Schule, über deren Bildungsgänge und

Mehr

Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe. Vom 17. Mai 2009

Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe. Vom 17. Mai 2009 Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe Vom 17. Mai 2009 Auf Grund von 8 Abs. 5 Nr. 6, 35 Abs. 3 und 89 Abs. 1 und 2 Nr. 5 und 7 des Schulgesetzes

Mehr

IV. Das Kooperationsnetz im Bereich des Staatlichen Schulamts

IV. Das Kooperationsnetz im Bereich des Staatlichen Schulamts IV. Das snetz im Bereich des Staatlichen Schulamts Landesarbeitsstelle Regionale Arbeitsstelle Schulpsychologische Beratungsstellen und Beratungslehrer Beratungslehrerinnen Kultusministerium Oberschulämter

Mehr

Heilpädagogische Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit einer Körperbehinderung

Heilpädagogische Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit einer Körperbehinderung Heilpädagogische Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit einer Ziele Grundhaltung Begleitung, Beratung und Unterstützung (B&U) bei der Schulung von Kindern und Jugendlichen mit einer

Mehr

Die Thüringer Gemeinschaftsschule - gemeinsam erfolgreicher lernen

Die Thüringer Gemeinschaftsschule - gemeinsam erfolgreicher lernen Die Thüringer Gemeinschaftsschule - gemeinsam erfolgreicher lernen Staatssekretär Prof. Dr. Roland Merten Seite 1 Die Thüringer Gemeinschaftsschule - gemeinsam erfolgreicher lernen 1. Was ist bisher passiert

Mehr

I. Amtlicher Teil. Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe

I. Amtlicher Teil. Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe 2 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2006 I. Amtlicher Teil Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe Verwaltungsvorschrift

Mehr

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten. im Lesen, im Rechtschreiben oder im Rechnen festgestellt

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten. im Lesen, im Rechtschreiben oder im Rechnen festgestellt 134 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 5/2014 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, im Rechtschreiben

Mehr

Initiativen zur Gewinnung von Auszubildenden für den Beruf in der Altenpflege im Land Niedersachsen

Initiativen zur Gewinnung von Auszubildenden für den Beruf in der Altenpflege im Land Niedersachsen Initiativen zur Gewinnung von Auszubildenden für den Beruf in der Altenpflege im Land Niedersachsen Dokumentation im Rahmen der AAA-Fachtagung am 07.05.2012 in Freiburg Erstellt von Michael Koperski Übersicht

Mehr

Einsatzmöglichkeiten des Beobachtungsbogens für Kinder mit Schwierigkeiten im Lesen und / oder Rechtschreiben

Einsatzmöglichkeiten des Beobachtungsbogens für Kinder mit Schwierigkeiten im Lesen und / oder Rechtschreiben BBeeoobbaacchhttuunnggssbbooggeenn ffüürr KKi ii nnddeerr mi iitt SScchhwwi iieerr iiggkk i eei iitteenn iim i LLeesseenn uunndd // ooddeerr RReecchhttsscchhrreei iibbeenn 11 Einsatzmöglichkeiten des Beobachtungsbogens

Mehr

Fortbildung. Weiterbildung Jugendkoordination im Land Brandenburg. für Fachkräfte aus Brandenburg

Fortbildung. Weiterbildung Jugendkoordination im Land Brandenburg. für Fachkräfte aus Brandenburg Fortbildung Weiterbildung Jugendkoordination im Land Brandenburg für Fachkräfte aus Brandenburg 2 1 Berufsbegleitende Fortbildung von BIUF e.v. in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut

Mehr

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/tm4/page/bsbawueprod... Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Quelle:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/tm4/page/bsbawueprod... Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Quelle: 1 von 7 27.09.2009 08:43 Landesrecht BW Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: FHSchulGymOStV BW 2009 Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 007.2009 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2009,

Mehr

- Seite 1 von 9 - Amtliche Abkürzung: FHSRGymVO Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 01.07.2009 Dokumenttyp: Quelle: Verordnung

- Seite 1 von 9 - Amtliche Abkürzung: FHSRGymVO Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 01.07.2009 Dokumenttyp: Quelle: Verordnung Amtliche Abkürzung: FHSRGymVO Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 01.07.2009 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2009, 238, K.u.U. 2009, S. 86 Gliederungs-Nr: 2208-3 Verordnung des Kultusministeriums

Mehr

Unternehmenskonstanten (Dachmarke und einzelne Einrichtungen) Dachmarke / Stiftung: (Stand 19.11.2014)

Unternehmenskonstanten (Dachmarke und einzelne Einrichtungen) Dachmarke / Stiftung: (Stand 19.11.2014) Unternehmenskonstanten (Dachmarke und einzelne Einrichtungen) Dachmarke / Stiftung: (Stand 19.11.2014) a) In einem Satz: Die Nikolauspflege bietet blinden und sehbehinderten Menschen aller Altersgruppen

Mehr

Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule

Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule Schulleitungskonferenzen des MBWJK im Schuljahr 2009/10 Folie 1 Die Schulstrukturreform in der Sekundarstufe I - neue Chancen für die Gestaltung der Übergänge Folie 2 Der von der Grundschule in die weiterführende

Mehr

Der Weg zur Regelbeschulung mit Dolmetscher

Der Weg zur Regelbeschulung mit Dolmetscher Der Weg zur Regelbeschulung mit Dolmetscher RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN Karin Kestner, Fulda, 15.6.1013 Rechtliche Voraussetzungen? Die Gesetze gibt es! Wir müssen sie nur kennen und anwenden! Der Paragraph

Mehr

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Berufsausbildung in außerbetriebliche Einrichtungen (BaE)

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Berufsausbildung in außerbetriebliche Einrichtungen (BaE) Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Berufsausbildung in außerbetriebliche Einrichtungen (BaE) ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Einstiegsqualifizierung(EQ) Berufsvorbereitungsjahr

Mehr

Anhang E: Checkliste Projektauswahlkriterien der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Freyung-Grafenau e. V.

Anhang E: Checkliste Projektauswahlkriterien der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Freyung-Grafenau e. V. Anhang E: Checkliste Projektauswahlkriterien Projekttitel: Projektträger: Kriterium mit Punktebewertung von 0 bis 3 (0 Punkte, wenn Kriterium nicht erfüllt) P = Pflichtkriterium F = Fakultatives Kriterium

Mehr

Legasthenie. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem Störungsbild der Legasthenie und dem der Lese-Rechtschreibschwäche.

Legasthenie. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem Störungsbild der Legasthenie und dem der Lese-Rechtschreibschwäche. Zusammenfassung der Bestimmungen zur Legasthenie oder Lese- Rechtschreibschwäche (LRS) beim Übertritt an weiterführende Schulen oder bei einem Schulartwechsel (z.b. Realschule, Gymnasium, Wirtschaftsschule,

Mehr

WIRTSCHAFTSGYMNASIUM-OLDENBURG (WGO) M. Pook. Gemeinsam Zukunftsfähigkeit entwickeln. B e r u f s b i l d e n d e S c h u l e n H a a r e n t o r

WIRTSCHAFTSGYMNASIUM-OLDENBURG (WGO) M. Pook. Gemeinsam Zukunftsfähigkeit entwickeln. B e r u f s b i l d e n d e S c h u l e n H a a r e n t o r B e r u f s b i l d e n d e S c h u l e n H a a r e n t o r d e r S t a d t O l d e n b u r g ( O l d b ) Berufsbildungszentrum für Wirtschaft, Informatik und Gesundheit WIRTSCHAFTSGYMNASIUM-OLDENBURG

Mehr

Schulvereinbarung. Stand Dezember 2009

Schulvereinbarung. Stand Dezember 2009 Schulvereinbarung Stand Dezember 2009 Schule für Praktisch Bildbare mit Abteilung für Körperbehinderte Wiesbadener Str. 11 Tel: 06431 / 42614 Fax: 06431 / 496 383 E-Mail: lindgren@schulen-lm-wel.de 1 Vorwort

Mehr

Gelstertalschule Hundelshausen

Gelstertalschule Hundelshausen Gelstertalschule Hundelshausen im sozialen Miteinander und individuell: Wir nehmen jeden Menschen in seiner Gesamtpersönlichkeit an und stärken die Kinder auf ihrem individuellen Weg des Lernens und Arbeitens

Mehr

Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen

Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlage Gem. 25 Abs. 1 Nr.

Mehr

Zuständigkeiten. Kinderbetreuung. im Kreis Stormarn. www.kreis-stormarn.de. Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) Kreis Stormarn

Zuständigkeiten. Kinderbetreuung. im Kreis Stormarn. www.kreis-stormarn.de. Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) Kreis Stormarn Kinderbetreuung im Zuständigkeiten Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) 9,8 SGB VIII und KiTaG (Garantenstellung) Land (KiTaG) Umsetzung und Ausführung des Bundesrechtes Bund (SGB VIII)

Mehr

Herzlich Willkommen Käthe-Kollwitz-Gesamtschule mit Gymnasialer Oberstufe

Herzlich Willkommen Käthe-Kollwitz-Gesamtschule mit Gymnasialer Oberstufe Herzlich Willkommen Käthe-Kollwitz-Gesamtschule mit Gymnasialer Oberstufe Kirschweg 2 16567 Mühlenbeck 033056/ 40 72 00 Schulleiterin: Frau Haase Kooperationspartner: Herr Merker, ALBA-Berlin, Trainer

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

SCHULSTRUKTUREN IN DER SEKUNDARSTUFE I UND II

SCHULSTRUKTUREN IN DER SEKUNDARSTUFE I UND II SCHULSTRUKTUREN IN DER SEKUNDARSTUFE I UND II SCHULÜBERGÄNGE UND ABSCHLÜSSE IN DEN BILDUNGSEINRICHTUNGEN DES KREISES KLEVE SCHULSTRUKTUR SEKUNDARSTUFE I UND II 13 12 11 Weiterbildungseinrichtungen z.b.

Mehr

VERTRAG ÜBER EIN SCHULPRAKTIKUM IM BACHELOR

VERTRAG ÜBER EIN SCHULPRAKTIKUM IM BACHELOR VERTRAG ÜBER EIN SCHULPRAKTIKUM IM BACHELOR Zwischen Frau/Herrn Studentin/Student an der Universität Erfurt und Praktikumsschule wird ein nachfolgend zu kennzeichnendes Schulpraktikum vereinbart: Berufsorientierendes

Mehr

- 1 - Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung)

- 1 - Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung) - 1 - ABDRUCK IV.9 BS4305.4 6a. 143 649 Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung) Aktenvermerk: In das Beiblatt zum Amtsblatt

Mehr

Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend. Risikomanagement

Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend. Risikomanagement Risikomanagement Ein Projekt, durchgeführt von den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen- Lippe im Auftrag des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW Projektanlass These:

Mehr

Erziehungs- und Bildungspartnerschaften. Bildung gemeinsam gestalten. Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten

Erziehungs- und Bildungspartnerschaften. Bildung gemeinsam gestalten. Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten Erziehungs- und Bildungspartnerschaften Bildung gemeinsam gestalten Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten Erziehungs- und Bildungspartnerschaften Kindertageseinrichtungen

Mehr

Mustervereinbarung. Die Mustervereinbarung soll auch ein Impuls sein, die Qualität nach Innen und Außen zu sichern und weiter zu entwickeln.

Mustervereinbarung. Die Mustervereinbarung soll auch ein Impuls sein, die Qualität nach Innen und Außen zu sichern und weiter zu entwickeln. Mustervereinbarung Die vorliegende Mustervereinbarung zur Kooperation von Kindertageseinrichtung und Grundschule soll Unterstützung, Orientierung und Anregung zur kreativen und verbindlichen Zusammenarbeit

Mehr

Überregionale Arbeitsstelle FB Bildungshäuser im Netzwerk der frühkindlichen Bildung in. Netzwerke Auftrag Beispiele für Netzwerke

Überregionale Arbeitsstelle FB Bildungshäuser im Netzwerk der frühkindlichen Bildung in. Netzwerke Auftrag Beispiele für Netzwerke FB der frühkindlichen Bildung in 1.? Noch ein Modewort? 2. Was sollen sie leisten? 3. Was gibt es für Beispiele? Drehscheibentag am 28.09.2010 Dr. Dietlinde Granzer 4. gehören in ein Netzwerk?! 5. / Regionale

Mehr

Sei dabei und schau nicht nur zu! -Freiwillige an die Schulen

Sei dabei und schau nicht nur zu! -Freiwillige an die Schulen Sei dabei und schau nicht nur zu! -Freiwillige an die Schulen Nur wer neugierig ist, kann lernen (Goethe) Projektkonzept für Schüler an Haupt- und Realschulen Ziel: Steigerung der Ausbildungsfähigkeit

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Mehr

leitet zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen an und soll zu analysierendem, abstrahierendem und kritischem Denken führen.

leitet zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen an und soll zu analysierendem, abstrahierendem und kritischem Denken führen. Definition: Das Gymnasium führt auf dem direkten Weg zum Abitur. vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die sowohl auf das Studium an einer Hochschule als auch auf eine qualifizierte Berufsausbildung

Mehr

Fragebogen Seite 1 von 7

Fragebogen Seite 1 von 7 Fragebogen Seite 1 von 7 Wir sind ein Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung. Mit diesem Fragenbogen möchten wir gerne wissen, ob Ihre Klinik für diesen Personenkreis geeignet ist. Wir

Mehr

Umsetzung und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Koblenz

Umsetzung und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Koblenz Umsetzung und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Koblenz Workshop 4 am 10.11.2011 Gerd Strunk Gesetzgebungsverfahren Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 zur Transparenz der

Mehr

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Zwischen der Zahnarztpraxis Umschulungsträger Praxisanschrift und Umzuschulende/r (Name, Vorname) Anschrift geboren am geboren in Telefonnummer wird nachstehender

Mehr

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem anliegenden Programm.

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem anliegenden Programm. EINLADUNG In den Schulen wurden und werden in vielfältiger Weise Daten erhoben, über die persönliche und häusliche Situation der Schülerinnen und Schüler, über ihre Fächerwahlen und Leistungen, aber auch

Mehr

Leitbild. LG Liechtensteinisches. Gymnasium

Leitbild. LG Liechtensteinisches. Gymnasium Leitbild LG Liechtensteinisches Gymnasium Bildungs- und Erziehungsauftrag Das Liechtensteinische Gymnasium führt die Schülerinnen und Schüler zur Matura. Um dieses Ziel zu erreichen, vermitteln wir Wissen

Mehr

GYMNASIUM AN DER STADTMAUER

GYMNASIUM AN DER STADTMAUER GYMNASIUM AN DER STADTMAUER MIT ALTSPRACHLICHEM ZWEIG UND NATURWISSENSCHAFTLICHEM SCHWERPUNKT Grundsätze für die Durchführung von Schulfahrten (Schulfahrtenkonzept) Aufgrund des 40 Abs. 6 Nr. 5 des Landesgesetzes

Mehr

Berufsfachschule -einjährig-

Berufsfachschule -einjährig- Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Steinburg AöR Berufsfachschule 1. Gesundheit und Ernährung 2. Technik Elektrotechnik Metalltechnik Bautechnik 3. Wirtschaft Januar 2014 Regionales Berufsbildungszentrum

Mehr

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2003 bis 2007 -

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2003 bis 2007 - Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IV D DST 1933-4(20) Bonn, den 27.04.2009 Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in

Mehr

Einführungsphase der Oberstufe. Information für SchülerInnen und Eltern. 9. Februar 2015

Einführungsphase der Oberstufe. Information für SchülerInnen und Eltern. 9. Februar 2015 Einführungsphase der Oberstufe Information für SchülerInnen und Eltern 9. Februar 2015 Themen: Nachträgliche Versetzung Erwerb des Latinums Erwerb der mittleren Reife Übergänge Stundentafel der Klasse

Mehr

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v. Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1

Mehr

Schulordnung für die Gymnasien in Bayern GSO

Schulordnung für die Gymnasien in Bayern GSO Schulordnung für die Gymnasien in Bayern GSO mit Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG 17. Auflage, 1999 VERLAG J. MAISS MÜNCHEN Bayerisches Gesetz über das Erziehungsund Unterrichtswesen

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Kinder mit besonderem Förderbedarf

Kinder mit besonderem Förderbedarf Beratungshilfe für den Sonderpädagogischen Dienst Kinder mit besonderem Förderbedarf im Landkreis Heidenheim In folgenden Bereichen: 1. Teilleistungsstörungen (LRS) 2. AD(H)S 3. Autismus-Spektrum-Störungen

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Aufgrund des 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen

Mehr

Der Sonderpädagogische Dienst der Schulen für Erziehungshilfe an allgemeinen Schulen

Der Sonderpädagogische Dienst der Schulen für Erziehungshilfe an allgemeinen Schulen Prof. Dr. Werner Baur Der Sonderpädagogische Dienst der Schulen für Erziehungshilfe an allgemeinen Schulen Ein Angebot zur Unterstützung von ehrkräften bei ihren Bemühungen um Kinder und Jugendliche, die

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs- oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien gemäß 2 Abs. 1 Nr.

Mehr

Weißfrauenschule Sprachheilschule

Weißfrauenschule Sprachheilschule Weißfrauenschule Sprachheilschule Überregionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum e Hessen Modell Weißfrauenschule Weißfrauenschule Sprachheilschule 1 Das vorliegende Modell wurde erarbeitet

Mehr

DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER IM LANDESRECHT

DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER IM LANDESRECHT Verlegt vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v. (BDÜ) Norbert Zänker (Hrsg.) DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER IM LANDESRECHT DAS RECHT DER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER IN DEN LÄNDERN DER BUNDESREPUBLIK

Mehr

LERNPATEN SAAR Schirmherrin: Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer

LERNPATEN SAAR Schirmherrin: Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer LERNPATEN SAAR Schirmherrin: Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer Briefbogen.ps - 6/18/2010 8:57 AM Lernen helfen. Zukunft schenken. Werden Sie Lernpate! flyer pro ehrenamt A5.indd 1 18.02.15

Mehr

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender

Mehr

Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie

Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie Prozessname Prozesseigner/in Prozessverantwortliche/r Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie Zentralschulpflege Kreisschulpflege-Präsident/in Beobachtungen in der Klasse 6 Konsens zu Beizug SPD?

Mehr

Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) 1)

Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) 1) Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) ) vom 7. Mai 985 ) Der Regierungsrat des Kantons Zug, ) gestützt auf Art. 6 Abs. bis des

Mehr

Diese Maßnahmen sind auch bei Tests und Klassenarbeiten anzuwenden:

Diese Maßnahmen sind auch bei Tests und Klassenarbeiten anzuwenden: Leistungsbewertung bei LRS in allen Fächern (vgl. SVBL.LSA Nr.11/03 v.23.07.2003) - mündliche Leistungen vorrangig bewerten - Kopieren von Teilen der Unterrichtsvorbereitungen (Tafelbilder, Zusammenfassungen)

Mehr

Sandra Fendrich/Agathe Tabel. Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Sandra Fendrich/Agathe Tabel. Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Die Personalsituation in den erzieherischen Hilfen in Nordrhein-Westfalen Aktuelle Entwicklungen zu den personellen Ressourcen auf der Grundlage der amtlichen Daten Sandra Fendrich/Agathe Tabel Arbeitsstelle

Mehr

Dokumente/Unterlagen zum Thema Nachteilsausgleich

Dokumente/Unterlagen zum Thema Nachteilsausgleich Dokumente/Unterlagen zum Thema Nachteilsausgleich Bei nicht-sprechenden Schülern, die nach dem Lehrplan der Regelschule unterrichtet werden stellt sich oft die Frage der adäquaten Leistungsbewertung.Unklar

Mehr

Stellenbezeichnung Einsatzbereich Kernaufgaben Anforderungsprofil

Stellenbezeichnung Einsatzbereich Kernaufgaben Anforderungsprofil Ergotherapeut/-in - Sie führen spezielle ergotherapeutische Methoden und Techniken für bewegungsgestörte Schülerinnen und Schüler durch. Sie unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer, Erziehern sowie den

Mehr

Praxisklasse Standort: VS Oberau

Praxisklasse Standort: VS Oberau Praxisklasse Standort: VS Oberau zusätzliche HS-Klasse 1-2 2 x pro Landkreis derzeit keine P-Klasse P im Landkreis Garmisch- Partenkirchen 112 P-Klassen P in ganz Bayern Zielgruppe der Praxisklasse Zielgruppe

Mehr

Zeugnis des (1.)(2.)Schulhalbjahres SCHULJAHR Jahrgangsstufe (11)(12)(13) VORNAME NAME geb. am DATUM

Zeugnis des (1.)(2.)Schulhalbjahres SCHULJAHR Jahrgangsstufe (11)(12)(13) VORNAME NAME geb. am DATUM Anlage 1 Name und Ort der Schule Berufliches Gymnasium Fachrichtung RICHTUNG Zeugnis des (1.)(2.)Schulhalbjahres SCHULJAHR Jahrgangsstufe (11)(12)(13) VORNAME NAME geb. am DATUM Aufgabenfeld/Fach * Punkte**

Mehr

Individuelle Lernbegleitung für Jugendliche. Ehrenamtliche geben ihre Kompetenzen weiter

Individuelle Lernbegleitung für Jugendliche. Ehrenamtliche geben ihre Kompetenzen weiter Individuelle Lernbegleitung für Jugendliche Ehrenamtliche geben ihre Kompetenzen weiter Die Situation Immer mehr Jugendliche benötigen beim Übergang zwischen Schule und Beruf zusätzliche Unterstützung.

Mehr

Übersicht über den geplanten Ablauf des Workshops Inklusion an Gesamtschulen

Übersicht über den geplanten Ablauf des Workshops Inklusion an Gesamtschulen Übersicht über den geplanten Ablauf des Workshops Inklusion an Gesamtschulen 1. Die Entwicklung des Gemeinsamen Lernens an der Gesamtschule Rodenkirchen von 1995 bis 2014 2. Was wird sich durch das neue

Mehr

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und

Mehr