Pensionsvertrag. Taxen und Unterbringungskosten

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1 Pensionsvertrag Unsere Preise gültig ab 1. Januar 2015 Taxen und Unterbringungskosten Unterkunft CHF Zweierzimmer / Ehepaarzimmer mit Nasszelle p.p., Zuschlag CHF Einerzimmer, Zuschlag CHF Aufnahmegebühr CHF Austrittsgebühr CHF Karenztage (bei Austritt, falls das Bett nicht sofort belegt wird) à CHF Bestattungsgebühr CHF Depot (wird nicht verzinst, jedoch bei Austritt rückvergütet) CHF Das Depot kann erlassen werden, sofern die Tagestaxe durch eine vorbehaltlose Kostengutsprache eines Versicherers, einer Amtsstelle oder eines anderen anerkannten Garanten gedeckt ist. Folgende Leistungen sind in der Tagestaxe inbegriffen: Unterkunft Verpflegung Ärztlich verordnete Diätkost Tägliche Zimmerreinigung Bett- und Frotteewäsche Wäscheservice für persönliche Wäsche (exkl. Chemische Reinigung und besondere Näharbeiten) Betreuung und Unterstützung in der Tagesgestaltung Pflegetaxe Die KVG (Krankenkassenversicherungsgesetz) pflichtigen Leistungen für Pflegemassnahmen werden nach dem Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem BESA erfasst. Die Einstufung erfolgt erstmals 1 2 Wochen nach Eintritt, danach 2-mal jährlich. Eine neue Einstufung erfolgt sofort, wenn eine bleibende Veränderung absehbar ist. Diese Kosten werden von der Krankenkasse übernommen und direkt verrechnet. Zusätzlich werden, gemäss Pflegeaufwand, 20% der Pflegekosten bis zum maximalen Betrag von CHF von dem Patienten eingefordert.

2 Betreuungstaxe Sämtliche betreuerische Leistungen sind durch die Bewohner zu finanzieren. Stufe Betreuungstaxe Pflegetaxe total Pflege Anteil Bewohner Arzt, Arznei, Therapien, Pflegematerial BESA Nach Aufwand BESA Nach Aufwand BESA Nach Aufwand BESA Nach Aufwand BESA Nach Aufwand BESA Nach Aufwand BESA Nach Aufwand BESA Nach Aufwand BESA Nach Aufwand BESA Nach Aufwand BESA Nach Aufwand BESA Nach Aufwand Zusätzliche Kosten (private Auslagen) Folgende Zusatzleistungen sind in der Tagestaxe nicht inbegriffen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt (auch bei Temporär- oder Ferienaufenthalt). Gutachten und Behandlungen von Ärzten und anderen Fachpersonen, die auf Wunsch des Bewohners oder seinen Angehörigen vorgenommen werden Coiffeur, Podologin Miete von Radio- und TV (CHF 2.00/Tag) und Telefonapparaten (CHF 0.85/Tag) Auslagen für Telefongespräche Krankentransporte und Taxikosten Auswärtige Arztkonsultationen die nicht vom betreuenden Arzt verordnet sind Kosten für Zahnarzt, Zahnprothetiker, Hörgeräteakustiker, Optiker Ausserordentlicher Bedarf an Medikamenten und Verbrauchsmaterialien Chemische Reinigung oder andere persönliche Besorgungen Körperpflegeprodukte Individuelle Getränkewahl Leistungen der Cafeteria Begleitung von und zum Pflegezentrum, Arzt a.a., Pflegeperson CHF 50.00/Std. Begleitung von und zum Pflegezentrum, Arzt a.a., Pflegefachperson CHF 60.00/Std. Einkauf CHF 24.00/Std. Unterhalt der persönlichen Hilfsmittel (Rollstuhl, Rollator, Hörgeräte) CHF 40.00/Std.

3 Miete Rollator CHF 0.50/Tag Reinigung des eigenen Rollators CHF 5.00/Monat Miete Rollstuhl CHF 1.50/Tag Reinigung des eigenen Rollstuhls CHF 10.00/Monat Spezielle Näh- und Flickarbeiten CHF 40.00/Std. Namensbeschriftungen der Kleider inkl. Arbeit (140 Stk.) CHF Zusätzliche Leistungen vom Hausdienst CHF 40.00/Std. Entsorgung von persönlichen Gegenständen / Kleidern nach Aufwand Taschengeld gemäss Bezug Ferienabwesenheit / Spitalaufenthalt Bei Ferienabwesenheit und bei Aufenthalt im Spital reduziert sich die Tagestaxe um Franken ab dem ersten Tag nach dem Austritt bis zum letzten Tag nach dem Wiedereintritt. Wir behalten uns vor, die Preise bei Bedarf den gestiegenen Kosten anzupassen. Aufnahme Die Anmeldung und Zuweisung erfolgt durch den Stadtärztlichen Dienst, Ihren Hausarzt o.a. Die Bettenzuteilung und die entsprechenden Zimmerkategorien erfolgen nach Massgabe der vorhandenen Betten sowie nach pflegerischen und ärztlichen Gesichtspunkten. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Aufgrund eines veränderten Patientengutes und Raumangebotes können seitens der ärztlichen Leitung und der Pflegedienstleitung Zimmerwechsel angeordnet werden. Auskünfte Die Leitung des Pflegezentrums gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Auskunft über alle Fragen die den Heimaufenthalt betreffen, der Arzt über Fragen medizinischer Art, die Pflegedienstleitung über solche bezüglich Pflege und Betreuung. Sie gehen auch auf Ihre Kritik und allfällige Reklamationen ein und treffen die notwendigen Massnahmen. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und ist innert 20 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Ab Verfall ist ein Verzugszins von 5% zu entrichten. Der durch eine Kostengutsprache der Krankenkasse garantierte Betrag wird direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Finanzielle Angelegenheiten Wir sind Ihnen gerne behilflich die finanziellen Angelegenheiten zu regeln oder helfen Ihnen bei Bedarf eine geeignete Unterstützung zu finden.

4 Ergänzungsleitungen Sollte das Einkommen für die Begleichung der Pflegeheimtaxen und weitere notwendiger Auslagen nicht ausreichen, können AHV/IV Ergänzungsleistungen beim Amt für Zusatzleistungen beantragt werden. Geschenke Den Angestellten des Pflegezentrums ist die Annahme von Geldgeschenken oder Vergünstigungen verboten. Wenn Sie dennoch das Bedürfnis haben durch ein Geschenk Ihre Zufriedenheit auszudrücken, können Sie eine Spende in die Personalreisekasse im Sekretariat abgeben. Wertsachen Es sollten keine grösseren Geldbeträge oder Wertgegenstände mitgebracht werden. Sofern keine andere Möglichkeit besteht, können Bargeld oder Wertsachen bei der Verwaltung gegen Quittung deponiert werden. Für Verluste auf den Zimmern übernehmen wir keine Haftung. Haftung und Versicherung Für Schäden, die Sie selber anderen zufügen, sind Sie haftbar. Die Beibehaltung der Privathaftpflicht ist nach Eintritt ins Heim wünschenswert. Heimaustritt / Kündigung Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Bei einem Austritt ohne frühzeitige Ankündigung werden 14 Abwesenheitstage verrechnet. Erfolgt eine Neubelegung des Bettes vor Ablauf der 14 Tage, entfallen die Kosten ab dem Tag der Neubelegung. Bei einem Austritt infolge Todesfalls, werden 3 Tage verrechnet. Die Leitung des Pflegezentrums hat zusammen mit dem betreuenden Arzt ebenfalls ein Kündigungsrecht, sofern sich die Diagnose derart verändert hat, dass eine Verlegung in eine andere Institution notwendig wird. Bei verbaler oder physischer Gewalt gegenüber den MitarbeiterInnen, wenn gegen die Tax- oder Heimordnung wiederholt verstossen wurde wird eine Verlegung aus dem Pflegezentrum, mit Meldung an die betroffene Gemeinde, avisiert. Rechte Auf Grund der Patientenverordnung haben Sie Anspruch auf folgende Rechte: Das Recht auf medizinische Auskünfte Das Recht auf Entlassung Das Recht auf Ablehnung von Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffen; solche dürfen nicht an Ihnen durchgeführt werden, wenn Sie nicht damit einverstanden sind Offizielle Aufsichtsbehörde Bezirksratskanzlei, Lic.iur. Herr M. Kläntschi, Selnaustrasse 32, Postfach, 8090 Zürich Telefon: / Fax:

5 Zürich, 1. Januar 2014 Gelesen und mit den vertraglichen Bestimmungen einverstanden: Name BewohnerIn:.. Datum Eintritt:.... Datum Unterschrift Name, Vorname (Blockschrift) (des Bewohners oder gesetzlichen Vertreters) Pflegezentrum Erlenhof, Dr. Jürg Schmid, Geschäftsleiter

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