Detaillierte Beschreibung des Ausleihverfahrens und der damit verbundenen Verwaltungsaufgaben im Jahr 2010

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Detaillierte Beschreibung des Ausleihverfahrens und der damit verbundenen Verwaltungsaufgaben im Jahr 2010"

Transkript

1 Detaillierte Beschreibung des Ausleihverfahrens und der damit verbundenen Verwaltungsaufgaben im Jahr 2010 Stand: Vorarbeiten Zur Einrichtung eines Ausleihsystems für Schulbücher wurden im Vorfeld die damit verbundenen Raumfragen sowie die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung an allen Schulen (EDV Ausstattung, Beschaffung Strichcodescanner, Anschluss an das Internet etc) in Zusammenarbeit der Schulträger mit den Schulleitungen geklärt. Die Schulen wurden entsprechend den technischen Erfordernissen der Durchführung der Schulbuchausleihe ausgestattet. Von den Schulträgern wurden in Abstimmung mit den Schulleitungen für jede Schule Schulkonten eingerichtet, über die die Beschaffung der Schulbücher von den Schulbuchkoordinatoren abgewickelt wird und auf die die Einzahlungen der Leihentgelte sowie die Erstattung der Entgelte für die nach dem Schülerförderungsgesetz Förderberechtigten erfolgen. Das Ministerium für Bildung prüft die Anträge der Schulträger nach dem Schüfög und weist zeitnah die Förderbeträge an. Nach Auswertung der Vorschläge aus dem Bereich der Schulträger zur Anpassung der Schulbuchverwaltungssoftware wird das Ministerium für Bildung einen entsprechenden Auftrag erteilen. Ziel ist, dass die verbesserte Version im Mai zur Verfügung steht. Freistellung vom Leihentgelt Die Anträge zur Freistellung vom Leihentgelt werden den Schüler/-innen bereits mit dem Halbjahreszeugnis am 29. Januar ausgehändigt. Auf diese Weise wird ausreichend Zeit für die Antragsbearbeitung durch die Ämter für Ausbildungsförderung eingeräumt.

2 Bei der Entgegennahme von Freistellungsbescheiden ist Folgendes zu beachten: Die von den Ämtern erstellten Freistellungsbescheide müssen im Original an der Schule abgegeben werden, falls der Schulträger keine andere Regelung trifft. Das Original trägt eine Unterschrift und einen Stempel des zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung. Bescheide, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen zurückgewiesen werden und berechtigen nicht zur kostenlosen Teilnahme am Ausleihsystem. Bei Zweifeln an der Echtheit des Bescheides ist das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu kontaktieren. Die Freistellungsbescheide müssen u. a. wegen eventueller Prüfungen durch den Rechnungshof aufbewahrt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist dafür Sorge zu tragen, dass die Bescheide sicher verwahrt werden. Weiterentwicklung der Software; kostendeckendes Leihentgelt Die Schulbuchverwaltungssoftware, die zur elektronischen Unterstützung der Ausleihe dient, wurde vom Ministerium für Bildung beschafft und von den Schulträgern eingesetzt. Die Weiterentwicklungen der Software werden vom Ministerium für Bildung veranlasst und es werden erneut Schulungen der Schulbuchkoordinatoren/innen angeboten. Einen wesentlichen Bestandteil der Weiterentwicklung der Schulbuchverwaltungssoftware stellt ein Modul zur Ermittlung kostendeckender schulspezifischer Leihentgelte aus den Schulbuchlisten der jeweiligen Schule dar. Zur Berechnung der jährlichen Kosten für die Wiederbeschaffung von Büchern gehen die Kosten eines Buches pro Ausleihjahr und eine Gewichtung bzgl. des Anteils der Schüler/-innen einer Klassenstufe, die das jeweilige Buch benutzen, in die Berechnung ein. Diese Gewichtung wird sich auf die Ausleihdaten des jeweiligen Vorjahres stützen. Da die Entscheidung zur Verwendung von Lektüren in vielen Fällen erst nach der Aufstellung von Schulbuchlisten getroffen werden kann, ist vorgesehen, die Kosten für Lektüren durch eine Pauschale in die Berechnung der Leihentgelte einfließen zu lassen.

3 Die Berechnung der Leihentgelte wird dadurch für Eltern, Schulen und Schulträger transparent. Der Algorithmus zur Berechnung der Leihentgelte, eine detaillierte Verfahrensbeschreibung zur Ermittlung und Festsetzung der Leihentgelte wurde den Schulträgern im Februar zur Verfügung gestellt. Der Februar konnte daher genutzt werden, um eine erste Berechnung des Leihentgeltes auf der Grundlage der Verleihdaten des Schuljahres 2009/2010 vorzunehmen und der Schulleitung mitzuteilen. Die Leihentgelte für das Schuljahr 2010/2011 müssen spätestens auf dem Anmeldeformular zur Teilnahme an der Ausleihe bekannt gegeben werden. Dieses soll wenn möglich - bei den Anmeldungen für die Klassenstufe 5 ( März) bzw. unmittelbar vor den Osterferien zusammen mit den Schulbuchlisten an die Schüler/- innen verteilt werden. Dazu werden die Schulleitungen dem Schulträger bzw. dem für ihre Schule zuständigen Schulbuchkoordinator die neuen Schulbuchlisten bis 1. März zur Verfügung stellen. Die Schulbuchkoordinatoren/innen werden so in die Lage versetzt, das kostendeckende Leihentgelt für das Schuljahr 2010/2011 zu ermitteln. Für den Fall, dass die Leihentgelte erheblich über denen des laufenden Schuljahres liegen, muss in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob das Leihentgelt durch entsprechende Anpassung der Schulbuchlisten verringert werden kann. Ein erheblicher Anstieg liegt vor, wenn das so berechnete Leihentgelt für - Grundschulen mehr als 60, - Gesamtschulen und Erweiterte Realschulen mehr als 85 und - Gymnasien mehr als 90 beträgt. Für die beruflichen Schulen wurden folgende Obergrenzen für das Schuljahr 2010/2011 festgelegt:

4 Schulform Obergrenze Leihentgelt Berufsvorbereitungsjahr Produktions- und Werkstatt-Schule 30,00 Berufsgrundbildungsjahr alle Berufsfelder 40,00 Berufsgrundschule 40,00 Berufsfachschule Handelsschule Gewerbeschule Sozialpflegeschule BFS für Kinderpflege BFS für Haushaltsführung und ambulante Betreuung Fachoberschule Wirtschaft Technik Naturwissenschaft und Umwelttechnik Technische Informatik Design Lebensmitteltechnologie Sozialwesen 30,00 50,00 40,00 25,00 30,00 Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung 90,00 Fachschule Akademie der Erzieher/-innen (Fachschule für Sozialpädagogik) 90,00 Oberstufengymnasium alle Fachrichtungen 90,00 Das Ministerium für Bildung setzt die Leihentgelte formal fest. Dazu wird die Schulbuchverwaltungssoftware um eine Funktion erweitert, die auf der Grundlage der Ausleihdaten des Vorjahres das Leihentgelt berechnet. Die Höhe des Leihentgelts wird wesentlich durch die Auswahl der Schulbücher bestimmt. Durch Veränderungen der Bücherauswahl wird transparent die Höhe des Leihentgelts verändert. Sobald das Leihentgelt durch Erstellung der Schulbuchliste ermittelt ist, erfolgt eine Mitteilung an das Ministerium, das die Liste durch Sperren gegen spätere Veränderungen bestätigt. Wenn die im vorherigen Abschnitt festgesetzte Obergrenze eingehalten ist, ist durch die Schulen bzw. Schulträger nichts weiter zu veranlassen. Bei Überschreiten der Obergrenze bedarf es einer gesonderten Genehmigung durch das Ministerium für Bildung. Die Schulbuchlisten, die Grundlage der Berechnung der Leihentgelte waren, bilden auch die Grundlage für die Beschaffung von Büchern zur Ausleihe.

5 Mit der oben dargestellten Berechnung der Leihentgelte können nicht alle Risiken bzgl. der Finanzierung der Schulbücher berücksichtigt werden. Das Ministerium für Bildung beabsichtigt daher bei der Fortschreibung der Vereinbarung des Landes mit den Schulträgern zur Einführung der Schulbuchausleihe auch über eine Beteiligung an den durch die in der Anlage 1 genannten Entwicklungen entstehenden Finanzierungsdefizite zu verhandeln. Information der Eltern Die Information der Eltern und Schüler/-innen über das Ausleihsystem erfolgt durch die Lehrkräfte mittels Weitergabe eines aktualisierten Infoflyers des Ministerium für Bildung vor den Osterferien und eines Formulars zur Erklärung der Teilnahme/Nichtteilnahme an der Schulbuchausleihe sowie der Information über die Schulbuchlisten für das jeweils folgende Schuljahr durch die sog. Ranzenpost an alle Schüler/-innen. Zukünftig verpflichten sich die Eltern bei der Anmeldung zur Teilnahme an der Ausleihe, die Bücher, die mehrmals verliehen werden, mit einem Schutzumschlag zu versehen. Schulneulinge sowie Schulwechsler haben in der Regel bereits eine Vorabinformation erhalten. Dazu wurden Elterngespräche, Anmeldungen, Elternabende etc. genutzt. Anmeldung Das Anmeldeformular enthält auch die Information über die Höhe des schulspezifischen Leihentgeltes. Die Eltern/Volljährigen geben die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme bzw. die Erklärung der Nichtteilnahme bis zum Stichtag (in der Regel 1. Mai; an beruflichen Schulen in der Regel bis zum letzten Schultag vor Beginn der Sommerferien; Ausnahmen gelten für Schulwechsler bzw. Schulneulinge, soweit diese sich nicht bei der Anmeldung rechtzeitig erklären konnten) in den Schulen ab. Gegebenenfalls erinnern

6 die Lehrkräfte an die Abgabe der Meldungen. Bei der Abgabe der Anmeldung erhalten alle Eltern/Volljährigen die Informationen, Vordrucke etc. zur Zahlung des Leihentgeltes. Bei den Schüler/-innen der Förderschulen, den Integrationsschüler/-innen sowie den in Schulen der Regelform gemäß 4 Absatz 1 Satz 2 des Schulordnungsgesetzes unterrichteten Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf ist die Feststellung der Förderberechtigung durch das Amt für Ausbildungsförderung nicht erforderlich. Die Förderberechtigung steht in diesen Fällen bereits durch die Zugehörigkeit zu einer Förderschule bzw. zum Kreis der an einer Regelschule gemäß Schulordnungsgesetz unterrichteten Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf fest. Zahlung der Entgelte Eltern/Volljährige, die sich zur Teilnahme am Ausleihsystem angemeldet haben, zahlen in der Regel bis zum 1. Juni des jeweiligen Schuljahres, an beruflichen Schulen spätestens bis zum letzten Werktag der ersten Woche der Sommerferien die Entgelte auf das jeweilige Schulkonto ein oder weisen gegenüber den vom Schulträger mit dieser Aufgabe an den Schulen Beauftragten nach, dass sie von der Zahlung des Leihentgeltes befreit sind. Bei den o. g. Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf braucht der Nachweis nicht geführt zu werden. Beschaffung der Bücher Der Bedarf für die Beschaffung von Schulbüchern zur Ausleihe für das Schuljahr 2010/2011 wird auf der Grundlage der Schulbuchlisten unter Berücksichtigung - der verbindlichen Anmeldungen - der Abschätzung der voraussichtlich zurückgegebenen ausgeliehenen Bücher (Einschätzung einer Ausfallquote nicht zurückgegebener oder nicht mehr brauchbarer Bücher, Rückgabe von Mehrjahresbänden durch Schüler/-innen, die im Vorjahr an der Ausleihe teilgenommen haben und nicht mehr teilnehmen) von den Schulbuchkoordinatoren/-koordinatorinnen unter Beteiligung der Schulleitung ermittelt.

7 Dabei ist zu beachten und von den Lehrkräften in Erfahrung zu bringen, ob evtl. Bücher länger in Benutzung bleiben als ursprünglich vorgesehen, so dass eine Rückgabe nicht zum Schuljahresende erfolgen kann. Die Auswertung der Ausleihdaten für das Schuljahr 2009/2010 ergibt auch Hinweise, dass evtl. an Schulen Bücher, die in einer Klassenstufe alternativ verwendet werden (beispielsweise unterschiedliche Bücher für unterschiedliche Kurse) an alle an der Ausleihe teilnehmenden Schüler/-innen ausgeliehen bzw. ihnen zugewiesen wurden. Die Beibehaltung dieser Praxis würde zu überhöhten Wiederbeschaffungskosten und zu überhöhten Leihentgelten führen und muss daher korrigiert werden. Die Bestellungen sollten möglichst innerhalb von drei Wochen nach dem Anmeldestichtag erfolgen. Die Anlieferung der Bücher an die allgemeinbildenden Schulen sollte (in der Regel) zum Schuljahresende bzw. Beginn der Sommerferien erfolgen; für die beruflichen Schulen gilt dies sinngemäß. Absprachen mit der Buchhandlung, bei der die Bücher bestellt wurden, werden empfohlen. Binnen 30 Tagen nach Erhalt der Bücher müssen die Rechnungen beglichen werden. Inventarisierung und Vorbereitung der Ausleihe Alle in das Ausleihverfahren einbezogenen Schulbücher (auch die Arbeitshefte) werden inventarisiert und möglichst in den Sommerferien zu Paketen zusammengestellt. Vor Beginn des neuen Schuljahres werden mittels der entsprechenden Software an den Schulen (klassenweise) Listen der zur Ausleihe Berechtigten erstellt. Dabei werden die Daten der Schulbuchkonten über diejenigen, die das Entgelt eingezahlt haben, zusammengeführt mit den Angaben über die Freistellungen, die an den Schulen eingereicht wurden. Ausgabe der Bücher

8 Die Ausgabe der Bücher nach Terminvergabe und nach Schulklassen zum Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr hat sich bewährt; die Schulträger sind aber frei darin, möglichst in Absprache mit den Schulleitungen andere Lösungen für den Zeitpunkt und die Organisation der Abgabe der verliehen Bücher zu finden. Es wird dokumentiert, wer welche Bücher erhalten hat. Eltern/Schüler/-innen sind verpflichtet, die Bücher, die mehrmals ausgeliehen werden, einzubinden. Rücknahme der ausgeliehenen Schulbücher des Schuljahres 2009/2010 Eltern/Volljährige sind verpflichtet, zum Schuljahresende oder beim Verlassen der Schule die ausgeliehenen Bücher in angemessenem Zustand zurückzugeben; diese werden auf ihre Beanspruchung geprüft. Arbeitshefte und Lektüren, die beschrieben werden, brauchen nicht zurückgenommen bzw. zurückgegeben werden. (Für den Fall, dass ein Schulträger auf der Rückgabe besteht, muss er selbst die betroffenen Eltern/Schüler/-innen dazu verpflichten.) Es wird daran gearbeitet, dass die Software diese Vorgehensweise angemessen unterstützt. Auch verliehene Schulbücher, die mehrere Schuljahre in Gebrauch sind, müssen zum Schuljahresende 2009/2010 nur dann zurückgegeben/zurückgenommen werden, wenn der Schüler/die Schülerin im Schuljahr 2010/2011 nicht mehr an der Ausleihe teilnimmt. Das Ministerium für Bildung wird durch entsprechende Hinweise, wann der Zustand eines Schulbuches für eine erneute Ausleihe geeignet ist, dazu beitragen, dass eine möglichst einheitliche Handhabung erfolgen kann. Unmittelbar bei der Rückgabe soll die Prüfung auf Vollständigkeit und Zustand der geliehen Bücher erfolgen. Jede andere Vorgehensweise lässt Probleme erwarten für den Fall, dass ein Schadenersatzanspruch nachträglich geltend gemacht werden muss. Auch bei der Rückgabe hat sich in anderen Bundesländern ein Vorgehen nach Klassen und Terminvorgaben bewährt. Bzgl. des optimalen Zeitpunktes für die Rückgabe

9 wird eine Abstimmung zwischen Schulträger und Schulleitung empfohlen. Das Ministerium für Bildung wird in geeigneter Form auf die Schulleitungen zugehen und diese auf die Notwendigkeit der Zusammenarbeit hinweisen. Eine schriftliche (evtl. vorläufige) Bestätigung über die Rückgabe der Bücher unmittelbar bei der Rückgabe erscheint notwendig, Es wird geprüft, in welcher Form auch dieser Schritt durch die Schulbuchverwaltungssoftware unterstützt werden kann. Die Schulträger informieren die Schulleitungen darüber, wer diese Aufgaben an der jeweiligen Schule übernommen hat. Verpflichtungen der Beteiligten Die Schulträger beauftragen Schulbuchkoordinatorinnen und Schulbuchkoordinatoren mit - der Koordinierung der Verwaltungsaufgaben im Bereich der Schulbuchausleihe und der Aufgabe, als ganzjährige Ansprechperson für die Schulbuchausleihe an der Schule zur Verfügung zu stehen, - der Vorbereitung der Beschaffung der Bücher auf der Grundlage der Anmeldungen zum Ausleihsystem und der Schulbuchlisten der jeweiligen Schule, - der Berechnung der zukünftigen Leihentgelte mittels der vom Ministerium für Bildung zur Verfügung gestellten Software auf der Grundlage der Schulbuchlisten der jeweiligen Schule der Weitergabe der Information an das Ministerium für Bildung, dass die Berechnung des Leihentgeltes der jeweiligen Schule abgeschlossen ist. Darüber hinaus stellt der Schulträger sicher: - durch entsprechenden Datenabgleich, dass nur berechtigte Schüler/-innen an der Ausleihe teilnehmen, - die Erledigung der mit der Anlieferung, der Inventarisierung und der Zusammenstellung der Schulbücher zu Leihpaketen nach Schulklassen verbundenen Aufgaben, - die Entgegennahme der ausgeliehenen Bücher zum Ende des Schuljahres,

10 - die Überprüfung des Zustandes der Bücher und gegebenenfalls die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Die Lehrkräfte an den Schulen, - sorgen für die Ausgabe der Anmeldeformulare nach landeseinheitlichem Muster, vorbereiteter Überweisungsträger oder ähnlicher Unterlagen zur Zahlung des Leihentgeltes und der Anträge zur Freistellung vom Leihentgelt durch die Ämter für Ausbildungsförderung, - stehen Eltern und Schüler/-innen zur Information und Beratung zur Verfügung - kooperieren mit dem Personal des Schulträgers bei der Ermittlung der kostendeckenden Leihentgelte, der Organisation von Ausleihe und Rückgabe der Bücher

Vorbereitung der Schulbuchausleihe im Schuljahr 2015/2016; Informationen zur Lernmittelrücknahme zum Schuljahresende 2014/2015

Vorbereitung der Schulbuchausleihe im Schuljahr 2015/2016; Informationen zur Lernmittelrücknahme zum Schuljahresende 2014/2015 Per EPoS An die Leiterinnen und Leiter der im Schuljahr 2015/2016 an der Schulbuchausleihe teilnehmenden Schulen in Rheinland-Pfalz Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-2997

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung

Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung Version gültig bis Einschulung SJ 08/09! Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Wirtschaft Klassen 11 und 12 Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung Klasse 11 1. Was kann ich

Mehr

Schulbuchausleihe an Grundschulen

Schulbuchausleihe an Grundschulen Schulbuchausleihe an Grundschulen Informationen für Eltern der Grundschulen der Verbandsgemeinde Bad Hönningen ÜBERSICHT 1. Ziele 2. Schulbuchausleihe 3.1. Unentgeltliche Ausleihe 3.2. Ausleihe gegen Entgelt

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Info Ganztagsschule 2011/2012 Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Ein zentraler Inhalt der GTS ist die Lernzeit. Hier kommt es darauf an, dass Schülerinnen und Schüler in Ruhe arbeiten können und

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin Vergütungssätze VR-W 2 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires in Websites mit Electronic Commerce

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Werner Weiß BASF SE Standort Ludwigshafen 22.09.2010 Werner Weiß, BASF SE 1 BASF SE Standort Ludwigshafen Stammwerk Fläche ca 10 km² Mitarbeiter ~ 32 500 Kontraktorenmitarbeiter

Mehr

Schullaufbahnempfehlung

Schullaufbahnempfehlung Auf welche weiterführende Schule soll unser Kind gehen? Informationen Anregungen Hilfen zur Schullaufbahnempfehlung 1. Welche weiterführenden Schulen gibt es eigentlich und welche Möglichkeiten hat das

Mehr

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4

Mehr

Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es:

Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es: Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter 0571-805474 Anleitung Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es: Inhalt 1 Hintergrund zur elektronischen Rechnung

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Kurzanleitung Schüler Online 2016

Kurzanleitung Schüler Online 2016 Kurzanleitung Schüler Online 2016 zur Vorbereitung auf das zentrale Anmeldeverfahren 2016 für die Berufskollegs und zur gymnasialen Oberstufe an den beruflichen Gymnasien, Gesamtschulen und Gymnasien möchten

Mehr

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht

Mehr

Vertrag -Tragwerksplanung-

Vertrag -Tragwerksplanung- Vertrag -Tragwerksplanung- RifT-Muster L213 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5»

Mehr

Vom 10. August 2009. GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 223-6 - 23

Vom 10. August 2009. GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 223-6 - 23 Verordnung über die Durchführung von Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien und im gymnasialen Bildungsgang der Gesamtschulen (Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung Gymnasien MittGyVO M-V) Vom

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

An die Gläubiger der ALPHA Events UG An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren

Mehr

Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung

Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Einen Teil des Projekts stellt der Bereich der Finanzen dar, der vom Projektstart an ein wichtiges Thema sein sollte, muss doch für ein

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976 6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Checkliste für öffentliche Verwaltungen zur Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren

Checkliste für öffentliche Verwaltungen zur Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren Seit dem 1. Februar 2014 verändert SEPA, also der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland: Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro auch innerhalb Deutschlands

Mehr

Datenübernahme und Datensicherheit

Datenübernahme und Datensicherheit Datenübernahme und Datensicherheit Gerade bei Investment- und Versicherungsmaklern werden viele sensible Daten versendet. Die herkömmlichen Versandwege per Post und E-Mail bieten nur wenig Sicherheit.

Mehr

Welche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+?

Welche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+? Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind mit der Online-Anwendung kita finder+ in einer Kindertageseinrichtung oder einem Tagesheim anmelden. Hier erhalten Sie die wichtigsten

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de

GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de An alle Eltern der Klassen 7 9 Schulbuchanschaffung für das neue Schuljahr 2015/2016

Mehr

Hausaufgabenbetreuung HAB

Hausaufgabenbetreuung HAB Hausaufgabenbetreuung HAB Allgemeine Information Die Hausaufgabenbetreuung (HAB) ist ein freiwilliges schulisches Angebot und bietet an fünf Wochentagen genügend Platz für interessierte Schülerinnen und

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Elternbefragung. zur Ermittlung des Bedürfnisses an der Errichtung der Schulform Integrierte Gesamtschule im Schulbezirk Dorum

Elternbefragung. zur Ermittlung des Bedürfnisses an der Errichtung der Schulform Integrierte Gesamtschule im Schulbezirk Dorum Elternbefragung zur Ermittlung des Bedürfnisses an der Errichtung der Schulform Integrierte Gesamtschule im Schulbezirk Dorum Was soll erfragt werden? Der Landkreis ist u.a. Träger der allgemein bildenden

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Klasse 10 der Werkrealschule

Häufig gestellte Fragen zur Klasse 10 der Werkrealschule / Häufig gestellte Fragen zur Klasse 10 der Werkrealschule Pädagogisches Konzept Was ist neu in Klasse 10? Kann eine Schülerin/ein Schüler das Wahlpflichtfach in KI. 10 wechseln? Welche Materialien erhalten

Mehr

Berufsfachschule -einjährig-

Berufsfachschule -einjährig- Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Steinburg AöR Berufsfachschule 1. Gesundheit und Ernährung 2. Technik Elektrotechnik Metalltechnik Bautechnik 3. Wirtschaft Januar 2014 Regionales Berufsbildungszentrum

Mehr

Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG )

Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG ) IT-Gesetz EKvW ITG 858 Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG ) Vom 17. November 2006 (KABl. 2006 S. 292) Inhaltsübersicht 1 1

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.

Mehr

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE 2016 Was sind überhöhte Zahlungen? Nach der Genehmigung Ihres Anspruchs haben Sie das Recht auf eine bestimmte Leistungshöhe. Wenn Sie Leistungen erhalten, zu denen

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Aufgrund des 5 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 3 Nr. 4 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes (VFHG) vom 2. Juni 1981 (GVBl. S. 105),

Mehr

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung) Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Verwaltungsgebühren und erstattungsfähige Auslagen

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim S a t z u n g des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5 1 Übergangswohnheim Das Amt Langballig betreibt die Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof

Mehr

Benutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001

Benutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001 Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001 Aufgrund der 7, 8 und 41 (1) Satz 2, Ziffer f der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Memorandum zur Elternarbeit

Memorandum zur Elternarbeit ANLAGE 3 zu Ziffer 8 zum Schulvertrag vom Memorandum zur Elternarbeit Liebe Eltern, unsere Montessori-Schule hat sich durch Elternarbeit zu einer Schule für alle Kinder entwickelt. Dabei sind neben Ansprüchen,

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

Internationales Altkatholisches Laienforum

Internationales Altkatholisches Laienforum Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen

Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Hiermit wird zwischen der HLMC Events GmbH und: Firma: Abteilung: Straße: PLZ/Ort: eine Ausstellervereinbarung für die CloudConf 2012 getroffen. Die

Mehr

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

Cäcilienschule, Peterstr. 69, 26382 Wilhelmshaven, Tel.: (0 44 21) 2 17 60

Cäcilienschule, Peterstr. 69, 26382 Wilhelmshaven, Tel.: (0 44 21) 2 17 60 Anmeldung für den Jahrgang 10 des Schuljahres 2015/2016 Die Anmeldung für den Jahrgang 10 des Schuljahres 2015/2016 erfolgt an den allgemein bildenden Gymnasien am Donnerstag, 12. Februar 2015 und am Freitag,

Mehr

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011 MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung in der Fassung vom 4.7.2011 1 Name, Rechtsstand Die Stiftung führt den Namen Michael Roll Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Tabaluga Kinderstiftung,

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

Nur für Ganztagsschüler/ Freitags

Nur für Ganztagsschüler/ Freitags Nur für Ganztagsschüler/ Freitags V E R T R A G ÜBER DIE TEILNAHME AN DEN BETREUUNGSANGEBOTEN DES FAMILIENZENTRUMS MÜHLRAD" IN DER GRUND-UND REALSCHULE PLUS BUDENHEIM zwischen der Gemeinde Budenheim, vertreten

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie

Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie Fakultät für Humanwissenschaften Institut für Psychologie Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie (Stand: 21.1.2011) Inhalt: 1. Allgemeines S. 2 2. Anleitung zur Benutzung des Praktikumskurses

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Künstlervertrag Kunst am Bau

Künstlervertrag Kunst am Bau Land Fassung: Juli 2013 «Maßnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5» Künstlervertrag Kunst am Bau Zwischen

Mehr

WICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an!

WICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an! Muster-Fragebogen allgemeinbildende Schule Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ihre Meinung ist uns wichtig! ir möchten die Qualität unserer Arbeit in der Schule kontinuierlich verbessern. Um herauszufinden,

Mehr

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)

Mehr

IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14

IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14 Schuljahr 2013-14 Grundschulempfehlung Verordnung des Kultusministeriums vom 8.11.2011 pädagogische Gesamtwürdigung des Kindes schulische Leistungen Lern- und Arbeitsverhalten bisherige Entwicklung des

Mehr

Testen Sie jetzt die Möglichkeiten!

Testen Sie jetzt die Möglichkeiten! Biel, Ende Februar 2016 Individualisierung des Drogistensterns Testen Sie jetzt die Möglichkeiten! Sehr geehrte Drogistin, sehr geehrter Drogist Bekanntlich hat die Generalversammlung 2014 entschieden,

Mehr

Installation OMNIKEY 3121 USB

Installation OMNIKEY 3121 USB Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,

Mehr

Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München)

Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) 1 Besuchsgebühren - Tabelle Kindergarten Einkünfte Euro (Brutto) Bis 4 Bis 5 Bis 6 Bis 7 Bis 8 Bis 9 Über 9 Bis

Mehr

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten

Mehr

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek SATZUNG DER STADT GUBEN über die Benutzung der Stadtbibliothek 2 Aufgrund der 5, 35 Abs. 2 Nr. 10 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.

Mehr