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1 Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen

2 Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen 70% GmbH 15% ohg 9% KG 4% andere Rechtsformen 2% AG 1%

3 GbR ( BGB) Ziel Gründung Firma Vertretung Nach außen Haftung Ergebnis- Verteilung Verfolgung eines gemeinsamen Ziels, z.b. Gewerbe Durch Vertrag natürlicher Personen Keine Firma im Rechtssinne; Außenauftritt durch Handelsnamen oder durch Gesellschafter-Namen mit Zusatz GbR Durch alle Gesellschafter oder laut Vertrag Solidarisch und unmittelbar Nach Köpfen oder nach Vertrag

4 ohg ( HGB) Ziel Gründung Firma Vertretung Nach außen Haftung Ergebnisverteilung Handelsgewerbe Durch Vertrag natürlicher oder juristischer Personen Namen der Gesellschafter oder beliebiger anderer legaler Name; bei Gründung durch haftungsbeschränkte juristische Personen muss die Haftungsbeschränkung in der Firma erkennbar sein, z.b. GmbH & Co. ohg Durch alle Gesellschafter oder laut Vertrag Solidarisch und unmittelbar Nach HGB oder nach Vertrag

5 KG ( a HGB) Ziel Gründung Firma Vertretung Nach außen Haftung Ergebnisverteilung Handelsgewerbe Durch Vertrag natürlicher oder juristischer Personen Namen der Gesellschafter oder beliebiger anderer legaler Name; bei Gründung durch haftungsbeschränkte juristische Personen muss die Haftungsbeschränkung in der Firma erkennbar sein, z.b. GmbH & Co. KG Durch Komplementär (Vollhafter) Komplementär haftet unbegrenzt und unmittelbar; Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage Nach HGB oder nach Vertrag

6 GmbH (GmbHG) Ziel Gründung Firma Vertretung Und Leitung Haftung Ergebnisverteilung Jeder legale Zweck Durch eine oder mehr Personen; auch Kapitalgesellschaften können beteiligt sein Namen der Gesellschafter oder beliebiger anderer legaler Name, Zusatz GmbH oder Entsprechendes Durch Geschäftsführer; weitreichende Beschlüsse durch Gesellschafterversammlung; ab 500 MA Aufsichtsrat Nur Gesellschaftsvermögen Nach Gesellschafterbeschluss

7 UG ( Mini-GmbH (GmbHG) Ziel Gründung Firma Vertretung Und Leitung Haftung Ergebnisverteilung Jeder legale Zweck Durch eine oder mehr Personen Namen der Gesellschafter oder beliebiger anderer legaler Name, Zusatz UG (haftungsbeschränkt) Durch Geschäftsführer; weitreichende Beschlüsse durch Gesellschafterversammlung Nur Gesellschaftsvermögen Nach Gesellschafterbeschluss; 25% des Jahresgewinns in gesetzliche Rücklage, bis Umwandlung in GmbH möglich

8 AG (AktG) Ziel Gründung Firma Vertretung Und Leitung Haftung Ergebnisverteilung Unternehmen Durch eine oder mehr Personen; auch Kapitalges. Dürfen beteiligt sein; Gründungsprozess stark reglementiert Namen der Gesellschafter oder beliebiger anderer legaler Name, Zusatz AG oder Entsprechendes Durch Vorstand; einige Beschlüsse durch Hauptversammlung Nur Gesellschaftsvermögen Nach Beschluss der Hauptversammlung; zwingende gesetzliche Rücklagen, zusätzlich satzungsmäßige Rücklagen möglich

9 GmbH & Co. KG Kommanditgesellschaft, deren Komplementär eine GmbH ist, dadurch effektive Beschränkung der Haftung. Steuer- und handelsrechtlich zwei Gesellschaften KGaA ( AktG) Kommanditgesellschaft, deren Kommandit-Anteile in Aktien aufgeteilt sind. Mindestens ein Komplementär bleibt Vollhafter.

10 Stille Gesellschaft ( HGB) Einlage eines Dritten in ein Unternehmen gegen Gewinnbeteiligung oder Zinsen Partnergesellschaft (PartGG) Gründung durch Freiberufler (kein Gewerbe) Eintragung ins Partnerschaftsregister beim Amtsgericht

11 Stiftung ( BGB) Juristische Person Vom Stifter mit Kapital ausgestattet Dient dem Stiftungszweck Genossenschaft (GenG) Keine Gewinnerzielungsabsicht kein Handelsgewerbe Wirtschaftlicher Vorteil für Genossen durch gemeinsames Handeln Freiwilliger Zusammenschluss nach Interessenlage

12 Verein ( BGB) Dient einem erlaubten Zweck Eingetragener Verein, e.v. = rechtsfähige Körperschaft Nicht eingetr. Verein wie GbR zu behandeln Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VersicherungsG) Teilweise ähnlich der Genossenschaft, teilweise ähnlich AG. Maßgeblich ist das Versicherungsgesetz.

13 Rechtsformen: Vorteile / Nachteile In Kammerprüfungen wird häufig nach den Vor- oder Nachteilen bestimmter Rechtsformen gefragt. Vorteil aller Kapitalgesellschaften ist die beschränkte Haftung, Nachteil ist, dass das Unternehmen ohne private Bürgen oder massive Sicherheiten keinen Kredit bekommt. Vorteil von Einzelunternehmen und Personengesellschaften war bis vor einigen Jahren, dass das Unternehmen Kredite bekam. Dies ist ja nun auch so gut wie vorbei. Nachteil ist die volle Haftung, teilweise solidarisch unter den Gesellschaftern. Insoweit vereint die KG das Beste aus beiden Welten.

14 HAVE FUN!! Alexander Meneikis, August 2013

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