Leitfaden zur Erstellung der Bachelor-Arbeit

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1 Leitfaden zur Erstellung der Bachelor-Arbeit Herausgeber: HSBA Hamburg School of Business Administration Handelskammer City Campus Alter Wall Hamburg Tel.: 040/ /712 Fax: 040/ Verfasser: Prof. Dr. Ann-Kathrin Harms Karin Rose Prof. Dr. Philipp E. Zaeh 7. Auflage Oktober 2012

2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung Bedeutung der Bachelor-Arbeit Stellenwert im Rahmen der Prüfungsordnung Aufgabenspezifische Relevanz Organisatorischer Ablauf der Bachelor-Arbeit Themenfindung und Betreuung Anmeldung Bearbeitungszeit und Abgabe Freistellung Beurteilung Bekanntgabe des Ergebnisses Summary und Kolloquium Phasen wissenschaftlichen Arbeitens Typischer Ablauf Themenfindung Eingrenzung der Fragestellung und Themenformulierung Stoffsammlung und Ideengenerierung Erstellung einer Gliederung Ausarbeitung des Textes Gedankliche Durchdringung und Aufbereitung Einleitung Hauptteil Schlussteil Optimierungs- und Korrekturarbeiten Formale Gestaltung Formate und Umfang Anordnung und Paginierung Ehrenwörtliche Erklärung...14

3 5.4 Sperrvermerk Titelblatt Inhaltsverzeichnis Abkürzungen Quellenangaben Tabellen und Schaubilder Literaturverzeichnis Anhang Bewertungskriterien...26 Anlage 1: Exemplarisches Inhaltsverzeichnis mit dekadischer Gliederung...27 Anlage 2: Exemplarisches Abkürzungs-, Abbildungs-, Tabellen- und Literaturverzeichnis (Auszüge)...28 Anlage 3: Themenbeispiele...31 Anlage 4: Übersicht zu Hamburger Bibliotheken und Archiven...33 Anlage 5: Notenschema...34 Anlage 6: Bewertungsschema...35

4 1 Vorbemerkung Der vorliegende Leitfaden beinhaltet Empfehlungen zur Vorgehensweise bei der Erstellung der Bachelor-Arbeit sowie bindende Hinweise zur formalen Gestaltung. Die genannten Angaben zur Form sind grundsätzlich verbindlich. Bei Gestaltungsspielraum sollte diejenige Form gewählt werden, welche im konkreten Fall geeignet erscheint. Eine einmal gewählte Form wird dabei für die gesamte Arbeit beibehalten. Die Bachelor-Arbeit weist Fähigkeiten und Fertigkeiten, Wissen und Können des Bearbeiters nach und bestätigt seinen Leistungsstand. Es geht darum, den Problemgehalt von Aufgaben zu erkennen, Gedanken zu systematisieren, Inhalte klar zu strukturieren sowie überzeugend darzustellen. Dem Selbststudium, den Literaturrecherchen, Expertengesprächen, dem Gang in wissenschaftliche Bibliotheken und den Konsultationen mit den Betreuern ist große Bedeutung beizumessen, ebenso wie einer adäquaten Eigenleistung des Verfassers 1. 2 Bedeutung der Bachelor-Arbeit 2.1 Stellenwert im Rahmen der Prüfungsordnung Die Prüfungsordnung dualer Studiengang Business Administration regelt die Gliederung und den Inhalt der Prüfungen. Die Abschlussprüfung besteht aus den in der Prüfungsordnung festgelegten Prüfungsteilen (Studiengangsspezifische Bestimmungen 4). Die Gesamtnote der Bachelor-Prüfung besteht zu 80 Prozent aus der Durchschnittsnote der Module und zu 20 Prozent aus der Note der Bachelor-Arbeit. Die Note der Bachelor-Arbeit ergibt sich zu 80% aus der Note der schriftlichen Arbeit und zu 20% aus der Note des Kolloquiums. Sowohl die erzielte Note als auch das Thema der Bachelor-Arbeit werden im Zeugnis ausgewiesen. Zudem dient die Bachelor-Arbeit bzw. deren Zusammenfassung (Summary) als Grundlage der mündlichen Prüfung (Kolloquium). Ausgehend von der Bachelor-Arbeit werden im Kolloquium die wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnisse, Problemlösungs- und die Argumentationsfähigkeiten des Studierenden geprüft und beurteilt. 2 1 Die deutsche Sprache bietet leider keine unkomplizierte Möglichkeit, männliche und weibliche Formen angemessen zu berücksichtigen. Aus Gründen der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wird deshalb im Rahmen dieses Leitfadens auf die explizite Nennung beider Geschlechtsformen verzichtet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bezeichnungen wie Verfasser, Bearbeiter oder Prüfer selbstverständlich als geschlechts-neutral aufzufassen sind. 2 Siehe hierzu Kapitel 3.7 Summary und Kolloquium. 1

5 2.2 Aufgabenspezifische Relevanz Mit der Bachelor-Arbeit wird nachgewiesen, dass der Bearbeiter in der Lage ist, eine Aufgabenstellung aus der betrieblichen Praxis selbständig, unter Nutzung theoretischer und empirischer Erkenntnisse anwendungsbezogen zu bearbeiten. Dabei kommt es darauf an, wissenschaftlich-methodisch vorzugehen, eine Fragestellung ausgehend von einer genauen Problembeschreibung zu untersuchen und die Ergebnisse zu praxiswirksamen Schlussfolgerungen zu verdichten. Die Bearbeitung erschöpft sich dabei keinesfalls in einer bloßen Beschreibung regelmäßiger betrieblicher Abläufe. Es soll deutlich werden, dass der Bearbeiter fähig ist, das im Studium erworbene Wissen anzuwenden, Informationsquellen zu erschließen und den neuesten Stand der Wissenschaft und Praxis in die Arbeit zu integrieren. Die Bachelor-Arbeit dient dem Nachweis der Befähigung zur strukturierten, planvollen Arbeit innerhalb eines abgegrenzten Zeitraumes mit entsprechender zeitlicher Beanspruchung und Belastung. Die Zielsetzung der Bachelor-Arbeit trägt dem dualen Charakter des Bachelor-Studiums an der Hamburg School of Business Administration Rechnung. Die berufstätigen Studierenden können durch ihre Bachelor-Arbeit an der systematischen Durchdringung einer Problemstellung der unmittelbaren betrieblichen Praxis mitwirken und relevante Entscheidungsgrundlagen erarbeiten. Hierin ist für die Studierenden eine Chance zu sehen, sich ihren Unternehmen für zukünftige Aufgaben zu empfehlen. 3 Organisatorischer Ablauf der Bachelor-Arbeit 3.1 Themenfindung und Betreuung Nach den Vorgaben der Prüfungsordnung erbringt der Studierende mit der Bachelor-Arbeit den Nachweis, dass er in der Lage ist, selbständig eine anwendungsorientierte Problemstellung mit wissenschaftlichen Methoden innerhalb der vorgesehenen Bearbeitungszeit zu untersuchen. (ASPO 13 Abs. 1) Vor diesem Hintergrund sollte der Studierende in Abstimmung mit dem betrieblichen Betreuer ein Thema auswählen, das von praktischer Relevanz ist, zu dem es ausreichend wissenschaftlich fundierte Literatur gibt und mit dem der Studierende seine berufliche Profilbildung fördern kann. Während der Bearbeitungszeit steht Ihnen ein Betreuer aus dem Professoren- bzw. Lehrbeauftragtenkreis der HSBA zur Seite, den Sie je nach Themengebiet und Verfügbarkeit auswählen und ansprechen. Unsere Professoren sowie alle Lehrbeauftragten sind auf der Homepage mit ihren beruflichen und inhaltlichen Schwerpunkten aufgeführt. Bei der Auswahl und Ansprache des Betreuers sollte die Übereinstimmung des Themengebiets Ihrer Bachelorarbeit mit den inhaltlichen Schwerpunkten des Betreuers im Vordergrund stehen. Wenn Sie einen potenziellen Betreuer ansprechen, haben Sie bereits eine erste Gliederung, ein Exposé sowie ein erstes Literaturverzeichnis erarbeitet und legen dieses vor. Die Festlegung und Formulierung des Themas ist mit dem HSBA-Betreuer auf der Basis einer Grobgliederung abzustimmen. Dabei ist zu beachten: a) dass die zu untersuchende Thematik vom Anspruch her den Anforderungen der Prüfungsordnung (s.o.) gerecht wird. 2

6 b) dass das Thema mit theoretischer Grundlegung und Erarbeitung einer Lösung im Rahmen des vorgegebenen Umfangs (30 bis maximal 40 Seiten) vollständig behandelt werden kann, c) dass die Fertigstellung der Bachelor-Arbeit innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit von 9 Wochen möglich ist, d) dass aus der Formulierung des Themas erkennbar ist, dass die Bachelor-Arbeit keinen rein deskriptiven Charakter hat. Die Eigenleistung der Studierende im Rahmen der Bachelor-Arbeit soll in der Themenformulierung zum Ausdruck gebracht werden (z.b. Erstellung eines Konzepts, Optimierung von Abläufen, Entwicklung von Handlungsempfehlungen u.ä.). e) dass das Thema prägnant substantivistisch formuliert ist. Der Themenvorschlag wird vom Kandidaten an Hand des dafür vorgesehenen Formblattes bei dem Prüfungsausschuss der HSBA eingereicht. Der frühest mögliche Termin für die Einreichung des Themas ist der Beginn des dritten Studienjahres. Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit sind mindestens 120 Credits. Das Thema wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vergeben. Er achtet darauf, dass das Thema hinsichtlich Anforderungen und Umfang den Bestimmungen der Prüfungsordnung entspricht. Dem Studierenden wird das Thema, der späteste Abgabetermin und der Betreuer schriftlich mitgeteilt. Die Gliederung der Bachelor-Arbeit soll mit dem HSBA-Betreuer besprochen werden. Wird die Gliederung im Laufe des Arbeitsprozesses modifiziert und dem Erkenntnisfortschritt angepasst, so macht dies eine weitere Absprache mit dem Betreuer notwendig. Nicht erlaubt sind die Einreichung und Korrektur von Textteilen durch die Gutachter. 3.2 Anmeldung Zur Bachelor-Arbeit wird nur zugelassen, wer erfolgreiche Abschlüsse von Modulen im Umfang von mindestens 120 Credits erbracht hat (vgl. PO 13 Abs. 3). Die Bachelor-Arbeit wird mit dem ausgefüllten Anmeldeformular angemeldet, auf dem das Thema vom Prüfungsausschuss durch Unterschrift genehmigt werden muss; nach der Zulassung darf das Thema nicht mehr modifiziert werden. Die Anmeldung erfolgt im dritten Ausbildungsjahr, sie kann frühestens zu Beginn des dritten Studienjahres erfolgen. 3.3 Bearbeitungszeit und Abgabe Für die Anfertigung der Bachelor-Arbeit ist grundsätzlich ein Zeitraum von 9 Wochen vorgesehen. Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Vergabedatum und endet spätestens an dem im Vergabeschreiben genannten Termin. Die Bachelor-Arbeit ist nach Ablauf der Bearbeitungszeit in dreifacher Ausfertigung in gebundener Form (Klebebindung) sowie auf Speichermedien (jeweils im pdf- und word-format) einzureichen. Alle Exemplare sind im Prüfungsamt der HSBA abzugeben. Den Gutachtern wird die Bachelor-Arbeit durch die 3

7 Hamburg School of Business Administration ausgehändigt. Mit der Abgabe der Bachelorarbeit im Prüfungsbüro geben Sie auch die Anmeldung zum Kolloquium ab und wählen damit ihren Kolloquiumstermin aus. Eine Verlängerung ist möglich, wenn der Kandidat die Gründe, die zur Verlängerung führen, nicht selbst zu vertreten hat. Der Prüfungsausschuss entscheidet über einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit. Eine Rückgabe des vergebenen Themas kann einmal aus wichtigem Grund vorgenommen werden. Sie muss schriftlich beantragt werden. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet darüber, ob die Gründe für die Rückgabe des Themas ausreichen. 3.4 Freistellung In den beteiligten Ausbildungsunternehmen und vor allem innerhalb des jeweils betroffenen Abschlussjahrganges wird immer wieder die Frage diskutiert, inwieweit den Studierenden zur Anfertigung der Bachelor-Arbeit betriebliche Ausbildungszeit zur Verfügung gestellt werden sollte. Eine Freistellung von der betrieblichen Ausbildungszeit zur Anfertigung der Bachelor- Arbeit kann durch das jeweilige Unternehmen erfolgen. Zur Benennung der zur Verfügung gestellten Zeit sollten die nachstehenden Empfehlungen berücksichtigt werden. Grundsätzlich sollte den Studierenden für die Anfertigung der Bachelor-Arbeit betriebliche Ausbildungszeit zur Verfügung gestellt werden. Die Bemessung der zur Verfügung gestellten betrieblichen Ausbildungszeit und die teilweise oder vollständige Befreiung von der betrieblichen Anwesenheitspflicht ist und bleibt grundsätzlich alleinige Entscheidung des ausbildenden Unternehmens. Bei der Festlegung der zur Verfügung gestellten betrieblichen Ausbildungszeit und bei der Entscheidungsfindung für die teilweise oder völlige Aufhebung der betrieblichen Anwesenheitspflicht sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden: Schwierigkeitsgrad und Komplexität des Themas der Bachelor-Arbeit, Art und Umfang eines Praxisteils (z.b. Feldbefragung inklusive Auswertung), Umfang der Literaturrecherche oder der sonstigen Nachforschungen, Betreuungsaufwand und Betreuungsbereitschaft der Fachabteilung, Räumliche Gegebenheiten im Unternehmen, Nutzungsmöglichkeiten von betrieblichen Hilfsmitteln (Computer, Software), Zusammenhang zwischen dem Thema der Bachelor-Arbeit und dem Einsatz in einer Fachabteilung. Falls es das Thema der Bachelor-Arbeit erforderlich macht, wird eine möglichst enge Anbindung an die Fachabteilung empfohlen. Eine frühzeitige Beschäftigung mit den allgemeinen Erfordernissen und den vorbereitenden Maßnahmen zur Anfertigung einer Bachelor-Arbeit wird die Studierenden vom Zeitdruck entlasten und gleichzeitig die Inanspruchnahme betrieblicher Ausbildungszeiten begrenzen können. Es wird daher auch empfohlen, darauf zu achten, dass die Studierenden sich rechtzeitig mit der obligatorischen Aufgabe der Anfertigung ihrer Bachelor-Arbeit befassen und 4

8 sich bereits im zeitlichen Vorfeld des von der HSBA festgelegten letzten Anmeldetermins um die notwendigen Vorbereitungen kümmern. 3.5 Beurteilung Die Bachelor-Arbeit wird vom Betreuer und von einem Zweitgutachter, der vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt wird, bewertet. Vor Erstellung ihrer Gutachten sollen die beiden Gutachter miteinander in Kontakt treten. Nach Möglichkeit einigen sie sich auf eine gemeinsame Bewertung der Bachelor-Arbeit. Ist dies nicht möglich, finden die Vorschriften der Prüfungsordnung Anwendung. Beide Gutachter erstellen jeweils ein Gutachten zur Bewertung der Bachelor-Arbeit, in dem sie die von ihnen vergebene Note begründen Bekanntgabe des Ergebnisses Das erzielte Ergebnis der Bachelor-Arbeit wird dem Studierenden schriftlich von der HSBA mitgeteilt. Er enthält jeweils eine Kopie der erstellten Gutachten. 3.7 Summary und Kolloquium Zusammen mit der Bachelor-Arbeit gibt der Kandidat eine kurze Zusammenfassung (Summary) in dreifacher Ausführung ab, welche die Zielsetzung der Bachelor-Arbeit, das methodische Vorgehen bei der Erstellung sowie das Ergebnis der Analyse darstellt. Das Summary beinhaltet die Begründung der Themenwahl, eine Beschreibung und Begründung der Vorgehensweise, die Darstellung der wesentlichsten Untersuchungsgebiete und die Ergebnisse der Analyse. Sie sollte maximal 2 Seiten umfassen und wird den Prüfern im Kolloquium zur Verfügung gestellt. Im Kolloquium wird ausgehend von der Bachelor-Arbeit festgestellt, ob der Kandidat betriebswirtschaftliche Zusammenhänge anwendungsbezogen untersuchen kann und über ein breites Fachwissen im Sinne des General Management verfügt. 4 Phasen wissenschaftlichen Arbeitens 4.1 Typischer Ablauf Abbildung 1 zeigt den typischen Ablauf bei der Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Die einzelnen Schritte werden in den folgenden Kapiteln konkretisiert. 3 Das für die Bewertung geltende Notenschema findet sich in Anlage 5. 5

9 Abb. 1: Phasen wissenschaftlichen Arbeitens Progressive und retrograde Zeitplanung betreffen den für jede Arbeit kritischen Erfolgsfaktor der Zeiteinteilung. Der Bearbeiter sollte sich vor dem Hintergrund der Bearbeitungszeit realistische Ziele setzen und für die einzelnen Arbeitsphasen Zeitvorgaben festlegen, die schriftlich erfasst und in der Nähe des Arbeitsplatzes sichtbar platziert werden. Nicht selten werden wissenschaftliche Arbeiten aus Zeitgründen zum Ende hin schlechter. Um das zu vermeiden, sollte man sich bei der Bearbeitung einzelner Kapitel nicht zu lange mit Details aufhalten. Treten Probleme auf, bei denen man nicht weiterkommt, ist es empfehlenswert, zunächst einen anderen Punkt zu bearbeiten und nach einer angemessenen Zeit mit dem nötigen Abstand und zugenommenem Kenntnisstand den kritischen Aspekt erneut aufzugreifen. Ein angemessener Zeitraum sollte für die Schlussphase eingeplant werden, da sich hier erfahrungsgemäß oftmals unvorhergesehene Probleme ergeben und auch die Überarbeitungszeit nicht unterschätzt werden sollte. Die einzelnen genannten und im Folgenden veranschaulichten Phasen können nicht nacheinander abgearbeitet werden. Sie sind vielfältig miteinander verknüpft. Zwischen zahlreichen Schritten existieren Rückkopplungseffekte. So ist trotz systematischer Planung kaum zu vermeiden, dass während der Ausarbeitung einzelne Gliederungspunkte verändert werden müssen. Der häufig verfolgte Ansatz, die gesamte Arbeit zunächst gedanklich zu konzipieren und sie dann herunter zu schreiben, ist daher in der Regel nicht Erfolg versprechend. Dazu tragen auch Ergebnisse der sich stets parallel erstreckenden Literatursuche und - auswertung bei. 4.2 Themenfindung Bereits die Themenfindung ist ein entscheidender Schritt für Erfolg bzw. Misserfolg. Frühzeitige Sichtung relevanter Literatur dient dazu, einen Überblick über die Durchführbarkeit des Vorhabens zu gewinnen und diese dem Betreuer überzeugend zu vermitteln. Die entsprechenden Gespräche mit dem Betreuer sollten in jedem Fall sorgfältig vorbereitet werden; 6

10 denn bereits mit dem ersten Kontakt hinterlässt der Bearbeiter einen bestimmten Eindruck beim späteren Gutachter. 4.3 Eingrenzung der Fragestellung und Themenformulierung Dem Schritt der Präzisierung und Eingrenzung des Themas sollte große Sorgfalt gewidmet werden. An dieser Stelle ist über die Interpretation von Sachverhalten, die Ausklammerung von Gegenstandsbereichen, die Heranziehung von Beispielen, möglicherweise die Durchführung empirischer Untersuchungen (Festlegung von Untersuchungsobjekt, Art der Untersuchung), gegebenenfalls die Einbindung von Experteninterviews und die grundlegende analytische Herangehensweise zu entscheiden. (Nähere Hinweise zur Themenformulierung: siehe Kapitel 3.1) 4.4 Stoffsammlung und Ideengenerierung Die für die Bearbeitung des Themas relevanten Informationen können auf verschiedenen Wegen gewonnen werden, z.b. durch: Auswertung wissenschaftlicher Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Büchern, Forschungsberichten u.ä.; Auswertung von Dokumenten und journalistischen Texten; Auswertung von Statistiken in Jahrbüchern, Katalogen, Pressediensten usw. der verschiedenen Ämter, Institutionen, Verbände; Expertengespräche, Leitfadeninterviews; eigene Erhebung mit Methoden der quantitativen, empirischen Forschung wie beispielsweise Umfrage, Inhaltsanalyse, systematische Beobachtung sowie Auswertung eines vorliegenden Originaldatensatzes einer empirischen Erhebung (Sekundäranalyse). 4 Es ist durchaus üblich, bei einer Arbeit mehrere dieser Wege zu beschreiten. Unumgänglich ist die Auswertung der vorliegenden wissenschaftlichen Veröffentlichungen zum Thema der Arbeit, auch wenn eigene Erhebungen durchführt werden. Für die meisten Themen sind einschlägige Fachzeitschriften die wichtigsten und aktuellen Fundstellen. Dabei können auch ausländische bzw. internationale Fachzeitschriften berücksichtigt werden. Mittels Fernleihe können in den Bibliotheken Quellen angefordert werden, welche nicht in Hamburger Institutionen vorgehalten werden. Es ist eine frühzeitige Durchführung der Fernleihe ratsam, da diese erfahrungsgemäß eine längere Wartezeit beinhalten kann. Für wissenschaftliches Arbeiten gilt eine besondere Sorgfaltspflicht. Daten und Fakten, Zitate und Quellen müssen korrekt angegeben werden. Um sicherzustellen, dass die Informationen sachlich richtig und präzise sind, sollte für jede Information, die ermittelt wird, sogleich die Literaturfundstellen und andere Quellenangaben vollständig notiert werden. 4 Zur Literaturrecherche siehe Anlage 5: Übersicht zu Hamburger Bibliotheken. 7

11 Wenn eine Erhebung durchgeführt wird, muss die Vorgehensweise genau dokumentiert werden, damit der Leser die Ergebnisse verstehen und ihre Aussagefähigkeit einschätzen kann. Auch die Übernahme von bereits vorhandenen Forschungsergebnissen erfordert eine Darlegung der Methode. Bei Umfragedaten sollten z.b. Angaben zur Stichprobe und zum Erhebungszeitpunkt gemacht werden. Mitunter lassen sich diese methodischen Details aus den Veröffentlichungen nicht erschließen. Dies ist ein Indiz für mangelnde Qualität der betreffenden Untersuchungen und ein Anlass für Kritik. Bei der Literatursuche werden zwei Vorgehensweisen unterschieden: (a) Der pragmatischen Weg, der über Literaturlisten, Lehrbücher, Kommentare sowie Literaturverzeichnisse in themenspezifischem Schrifttum zu der angestrebten Literaturübersicht führt, wobei die Möglichkeit der Einschaltung von Informations-, Daten- und Dokumentationsdiensten die Recherchen erweitern kann. (b) Die systematische Vorgehensweise, die ausgehend von Nachschlagewerken, Bibliothekskatalogen, Bibliografien, amtlichen Veröffentlichungen sowie Periodika erfolgt. Nachfolgend sind wichtige Quellen für die Literatursuche aufgeführt: Nachschlagewerke: Konversationslexika, Sprachwörterbücher, Fachlexika, Fachhandwörterbücher. (Online-)Bibliothekskataloge (national, international): Formalkatalog, Schlagwortbzw. Stichwortkatalog, z. B. Campus- oder GBV-Katalog, systematischer Katalog, Standortkatalog, Kreuzkatalog ( Bibliografien: Allgemeinbibliografie (z. B. auf CD-ROM), Spezialbibliografie, Buchhandelsbibliografie, Fachbibliografie. Amtliche Veröffentlichungen: Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung. Periodika: Jahrbücher, Fachzeitschriften, Zeitungen und Magazine. 4.5 Erstellung einer Gliederung Auf Grundlage der Ideengenerierung erfolgt die Erstellung einer Gliederung, die in dieser Phase der Arbeit als Grobgliederung zu verstehen ist und im Verlauf des Arbeitsprozesses verfeinert bzw. optimiert wird. Die Grobgliederung muss bereits an dieser Stelle einen logischen Aufbau dokumentieren, aus dem der rote Faden erkenntlich wird. Die wissenschaftliche Arbeit beginnt mit einem Deck- oder Titelblatt. Daran anschließend können Zusammenfassungen oder Danksagungen bzw. ein Sperrvermerk eingefügt werden. Es folgt das Inhaltsverzeichnis, ein Abkürzungsverzeichnis, eventuell ein Symbolverzeichnis, eventuell ein Tabellen- und Abbildungsverzeichnis und anschließend der umfangreiche Textteil, der Anhang, der durch ein Deckblatt abgetrennt wird, und letztlich das Literaturverzeichnis. Abschließend kann, falls erforderlich, die Ehrenwörtliche Erklärung folgen. Die Arbeit schließt mit einem Leerblatt. Wissenschaftliche Arbeiten sind sorgfältig und ausgewogen zu gliedern, inhaltliche Überschneidungen sind zu vermeiden. Jede Arbeit wird so in Kapitel, Abschnitte und Unterabschnitte zerlegt, dass der jeweils zu unterteilende Oberpunkt in mindestens zwei Unterpunkte zerfällt, die insgesamt den Gegenstandsbereich des Oberpunktes abdecken. Eine 8

12 wissenschaftliche Arbeit sollte logisch so untergliedert sein, dass sie aus ca. 3 Hauptkapiteln (ohne Einleitung und Schlussbetrachtungen) besteht. Die Vergabe von Artikeln bei der Titelvergabe von Kapiteln und Abschnitten sollte vermieden werden. Beispiel: Die Rechnungslegung nach HGB und IFRS Zu Beginn der Arbeit sollte ein auf die Seitenzahl des Textes verweisendes Inhaltsverzeichnis stehen. Die Überschriften im Text müssen wörtlich mit denen der Gliederungsübersicht übereinstimmen. Zu achten ist auch auf eine Übereinstimmung zwischen der im Inhaltsverzeichnis angegebenen und der im Textteil befindlichen Seitenzahl. Den einzelnen Abschnitten der Arbeit sind die entsprechenden Gliederungspunkte (Überschriften) voranzustellen. Zur Kennzeichnung der Gliederungspunkte sollten diese dezimal nummeriert (1, 1.1, etc.) werden, wobei Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Anhang etc. nicht durchnummeriert werden. Nach neuer Vorschrift folgt hinter der letzten Dezimalstelle kein Punkt mehr (s.o.). Das Inhaltsverzeichnis selbst soll im Gegensatz zum Abkürzungsverzeichnis und Symbolverzeichnis nicht im Inhaltsverzeichnis aufgeführt werden. Ein Beispiel für ein Inhaltsverzeichnis befindet sich im Anhang. Die Gliederung als zentraler Bestandteil der Arbeit zeigt, in welcher Weise das Thema strukturiert und bearbeitet wurde. Sie ermöglicht dem Leser eine erste inhaltliche Orientierung. Aus diesem Grunde ist auf eine verständliche Formulierung und Anordnung der Gliederungspunkte zu achten. Eine konsequente und in sich geschlossene Gedankenführung schlägt sich in einer formal logisch einwandfreien Gliederung nieder. Zu beachten ist, dass bei der Untergliederung einem Unterpunkt (z.b. 1.1; 1.1.1) immer mindestens ein weiterer, auf derselben hierarchischen Unter-Ebene angesiedelter Gliederungspunkt folgt, Überschriften einzelner Gliederungspunkte sich nicht mit dem Gesamtthema der Arbeit und nicht mit Überschriften von Unterpunkten decken, zur übersichtlichen Anordnung der Gliederungspunkte bei Texten mit dem Umfang der Bachelor-Arbeit im Normalfall unter der Überschrift der niedrigsten Ebene jeweils eine halbe Seite bis maximal drei bis fünf Seiten Text stehen sollten, Gliederungsüberschrift und Kapitelüberschrift übereinstimmen und die Seitenzahlen im Text mit denen des Inhaltsverzeichnisses übereinstimmen, die Überschriften möglichst präzise und sachlich den wesentlichen Inhalt des zugehörigen Textes ausdrücken. So ist z.b. die Frageform in der Regel nicht sinnvoll. Überschriften in der Form vollständiger Sätze sind ebenfalls zu vermeiden, das Inhaltsverzeichnis selbst nicht Bestandteil des Inhaltsverzeichnisses ist, jeweils auf der niedrigsten Gliederungsebene zu beginnen ist, d.h. sofern ein Unterpunkt in eine Gliederung eingeführt wird, schließt sich der Beginn des Textteils unmittelbar an den entsprechenden niedrigsten Unterpunkt an. Beispiel: 3 Internationale Rechnungslegung 3.1 Framework 9

13 3.1.1 Definition Im Rahmen der Internationalen Rechnungslegung kommt dem Framework eine entscheidende Rolle zu Ausarbeitung des Textes Gedankliche Durchdringung und Aufbereitung Die Informationsgewinnung liefert das Ausgangsmaterial für die Arbeit. Im Weiteren kommt es darauf an, das ermittelte Material zu sichten, zu gliedern und gedanklich zu verarbeiten. Eine wesentliche Aufgabe liegt darin, wichtige Daten und Fakten von unwichtigen zu unterscheiden (Relevanz). Die Informationsauswahl ist kontinuierlich auf Übereinstimmung mit der Fragestellungen bzw. Zielsetzungen der Arbeit zu überprüfen. Weiterhin müssen die ausgewählten Informationen in eine für die Darstellung systematische Ordnung gebracht werden. Diese Systematik ergibt sich bei der sachlogischen Entfaltung und Aufgliederung des Themas und gegebenenfalls empirisch aus den Ergebnissen der Recherchen bzw. Erhebungen. Ein sehr wichtiger Aspekt der Systematik ist die Verteilung des Textumfangs auf die verschiedenen Inhalts- bzw. Gliederungspunkte. Den Kernbereichen des Themas wird der größte Umfang zugewiesen. Nebenaspekte werden entsprechend knapp gehalten. Die Intensität der Informationsaufbereitung, die Verarbeitungstiefe, stellt ein weiteres wesentliches Qualitätsmerkmal der Arbeit dar. An der Verarbeitungstiefe lässt sich ablesen, wie vertraut ein Autor mit seinem Thema ist, wie gut er den dargestellten Sachverhalt selbst verstanden, inwieweit er ihn gedanklich durchdrungen und gestaltet hat. Bei großer Verarbeitungstiefe werden die ermittelten Informationen nicht nur referiert, sondern auch interpretiert, in einen neuen Zusammenhang gebracht, Daten und Fakten aus verschiedenen Quellen integriert, Tabellen und Graphiken selbst erstellt, Argumente anderer selbständig weitergedacht, modifiziert, widerlegt oder kritisiert. Bei großer Verarbeitungstiefe sind Schlussfolgerungen oder Urteile aus einer vom Autor eigens aufgebauten Argumentationskette bzw. aus den vom Autor arrangierten Informationen hergeleitet; Bewertungen und Kritik durch den Autor sind sorgfältig begründet. Dass wissenschaftliches Arbeiten einen Erkenntnisgewinn bringen soll, ist eine Selbstverständlichkeit. Dieser beginnt nicht erst bei der Entdeckung neuer Fakten, Gesetze, Theorien. Es ist z.b. ein Gewinn, wenn ein bestimmter komplexer Sachverhalt klar und übersichtlich dargestellt wird oder theoretische Überlegungen anhand eines spezifischen Fallbeispiels überprüft werden. Es können aus allseits Bekanntem neue Schlüsse gezogen werden. Weiterhin entstehen neue Erkenntnisse bei der Einholung und Interpretation aktueller Daten mit einer bewährten Methode. Der grundlegende Erkenntnisfortschritt einer Bachelor-Arbeit liegt darin begründet, dass eine spezifische betriebliche Aufgabenstellung unter Nutzung theoretischer und empirischer Informationen wissenschafts-methodisch untersucht wird und darauf aufbauend Entscheidungsgrundlagen generiert werden. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Literatur im Sinne von eigenständigen Folgerungen aus vorliegenden Erkenntnissen ist wünschenswert. Auf 10

14 Ausführungen mit dem Charakter von bloßen Meinungsbekundungen ohne fundierte Herleitung von Gedankengängen ist in wissenschaftlichen Arbeiten zu verzichten. Wissenschaftliche Texte werden in einem besonderen Sprachstil verfasst. Er ist sachlichnüchtern, frei von subjektiven Wertungen oder gar Polemik. Die Ich-Form wird im Hauptteil grundsätzlich vermieden. Es wird angenommen, dass alles, was nicht aus Literaturquellen zitiert wird bzw. empirisch erhoben wurde, der Ansicht des Verfassers entspricht. Falls eine persönliche Stellungnahme des Autors, z.b. im Rahmen der Einleitung, notwendig erscheint, so werden statt der Ich-Form Begrifflichkeiten wie die Verfasserin der vorliegenden Arbeit oder der Autor o.ä. gewählt. Ein einfacher und gut lesbarer Text besteht aus relativ kurzen, möglichst wenig verschachtelten Sätzen und aus relativ kurzen Wörtern. Zusammengefügte Substantive können durch Trennungsstriche verständlicher gemacht werden (z.b. Marketing- Controlling). Fachbegriffe müssen, wenn sie nicht zum geläufigen Vokabular auf dem entsprechenden Fachgebiet gehören, bei ihrer Einführung erklärt werden. Das Verständnis des Textes kann durch graphische Darstellungen oft wesentlich erhöht werden. Graphiken wie auch Tabellen sind geeignet, Information stark zu verdichten und auf wenig Raum viel mitzuteilen. Durch Beschriftung und gegebenenfalls Erläuterung (Legende) muss dem Leser verdeutlicht werden, wie er eine Graphik oder Tabelle zu lesen hat. In den Text gehört eine knappe Interpretation, die wesentliche Aussagen der Graphik oder Tabelle hervorhebt Einleitung Die Einleitung stellt das Thema und seine Relevanz vor. Weiterhin ist das Ziel der Arbeit und der Weg, auf dem dieses Ziel erreicht werden soll, zu verdeutlichen und zu begründen. Einleitenden Erklärungen zum Gang der Untersuchung können angesichts der Kürze der Bachelor-Arbeit entfallen. Sollte aufgrund durchgeführter Recherchen oder des zeitlichen und inhaltlichen Umfanges der Bachelor-Arbeit die Bearbeitung bestimmter Aufgabenteile nicht möglich sein, so ist das in Abstimmung mit dem Betreuer mit entsprechender Begründung in der Einleitung zu formulieren Hauptteil Der Kernteil der Arbeit beginnt mit einer Darstellung der Grundlagen. Dieser in der Regel rein theoretische Abschnitt beinhaltet die Sammlung von Begriffsbestimmungen und anderweitigen Grundlagen, welche zum Verständnis der nachfolgenden Ausführungen und für eine Hinführung zu den Hauptteilen der Arbeit notwendig sind. Alle lehrbuchmäßigen Definitionen sind dabei überflüssig und somit zu vermeiden. Gegebenenfalls sind hier widersprüchliche Meinungen zu diskutieren. Sofern empirische Erhebungen durchgeführt werden oder die Zustände in einem Unternehmen beschrieben und untersucht werden sollen, bzw. Problemlösungen für ein spezifisches Unternehmen gefunden werden, so ist die Ausgangssituation bzw. der Ist-Zustand kurz und sachlich zu skizzieren. Spätestens danach ist der praktische Teil vorzulegen. Die Darstellung der Untersuchungsmethoden und der Untersuchung soll die Wege aufzeigen, wie man zu bestimmten Ergeb- 11

15 nissen gelangt ist. Es ist nachzuweisen, dass die dargestellten Analysen und abgeleiteten Schlussfolgerungen nicht nur Frucht eigener kreativer Überlegungen sind, sondern dass sie auf einer soliden Informationsbasis und nachvollziehbaren Analyseverfahren beruhen. Es ist klar herauszustellen, welchen Stellenwert das Ergebnis für die Wirtschaft bzw. das Unternehmen hat. Der Hauptteil endet mit einer kritischen Würdigung der Ergebnisse bzw. mit der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen Schlussteil Das Schlusskapitel dient der Abrundung der wissenschaftlichen Arbeit. Der Verfasser kann hier deutlich machen, dass das in der Einleitung angekündigte Anliegen der Arbeit erreicht worden sind. Hier werden in komprimierter Form die wesentlichen Aussagen zur Lösung der Aufgabe bzw. die knappe Darstellung von erarbeiteten Thesen noch einmal aufgeführt. Weiterhin gibt das abschließende Kapitel Raum für kritische Anmerkungen und kann darüber hinaus dazu genutzt werden, dem Leser Informationen über zu erwartende Entwicklungen auf dem behandelten Themengebiet zu liefern. 4.7 Optimierungs- und Korrekturarbeiten Der letzte Schritt umfasst Optimierungs- und Korrekturarbeiten. Zwar kann ein unzureichender Inhalt niemals durch eine gefällige äußere Form ausgeglichen werden, eine ansonsten gute Arbeit wird aber durch schlechte Realisierung auf jeden Fall abgewertet. Zu überprüfen sind nochmals Stil und Ausdruck sowie die formale Gestaltung. Das Manuskript sollte im Sinne des Gesamteindrucks frei von Rechtschreib-, Interpunktions- und Tippfehlern sein. Es empfiehlt sich die Benutzung eines PC-Rechtschreibprogramms. Für das Korrekturlesen darf die Hilfe von Dritten in Anspruch genommen werden. 5 Formale Gestaltung 5.1 Formate und Umfang Folgende Vorgaben sollen bei der Erstellung der Bachelor-Arbeit Berücksichtigung finden: gebundene Form, möglichst Klebebindung Umfang von 30 bis maximal 40 Seiten Textteil (ohne Anhang, Literaturverzeichnis sowie Ehrenwörtlicher Erklärung) Papierformat DIN A4, einseitig bedruckt und mit Seitennummerierung Zeilenabstände im Text 1,5-zeilig und in den Fußnoten 1-zeilig Schriftgröße in etwa entsprechend Schrifttype Times New Roman mit Schriftgrad 12 oder Schrifttype Arial mit Schriftgrad 11 bzw. 55 Anschläge pro Zeile Überschriften bis ca. Schriftgrad 14 in Fettdruck Dezimale Gliederung im Textteil 12

16 Abstand vor Überschrift größer als nach Überschrift Fußnoten: Kennzeichnung im Text durch hochgestellte arabische Ziffern, Abgrenzung vom Textteil durch einen Tabulator von 1cm, 1-zeiliger Abstand, kleinere Schriftgröße als der Textteil (mindestens 9 Punkt) Heftrand links mindestens 4 cm, oben und unten etwa 3 cm, rechts mindestens 2,5 cm Unterstreichungen, Einrückungen, Hervorhebung von Schlüsselwörtern durch Fett- oder Kursivschrift, Präsentation von Sachverhalten mit aufzählendem Charakter durch Spiegelstriche o.ä. als Orientierungsmittel Absätze entsprechend gedanklicher Gliederung des Textes Blocksatz und entsprechende Silbentrennung 5.2 Anordnung und Paginierung Die obligatorischen bzw. optionalen Bestandteile sind in folgender Tabelle dargestellt: Anordn. Bestandteil Paginierung 1 Titelblatt keine Paginierung 2 (Danksagung) keine Paginierung 3 (Zusammenfassung) keine Paginierung 4 (Sperrvermerk) keine Paginierung 5 Inhaltsverzeichnis/Gliederung fortlaufende römische Paginierung 6 Abkürzungsverzeichnis fortlaufende römische Paginierung 7 Symbolverzeichnis fortlaufende römische Paginierung 8 (Abbildungsverzeichnis) fortlaufende römische Paginierung 9 (Tabellenverzeichnis) fortlaufende römische Paginierung 10 Textteil fortlaufende arabische Paginierung 11 (Deckblatt Anhang) keine Paginierung 12 (Anhang) fortlaufende römische Paginierung 13 Literaturverzeichnis fortlaufende römische Paginierung 14 Ehrenwörtliche Erklärung fortlaufende römische Paginierung 15 Leerblatt keine Paginierung Tab. 2: Anordnung der Bestandteile und Seitennummerierung Die in Klammern gesetzten Bestandteile der Tabelle 2 sind optional. Bei Hausarbeiten kann der Punkt 14 der Tabelle 2 entfallen, der Punkt 4 ist hier unüblich aber möglich. Die Arbeit beginnt mit dem Deckblatt, das nicht nummeriert wird. Eventuell eingefügte Seiten (Zusammenfassungen, die der Arbeit vorangestellt werden oder z. B. Danksagungen sowie ein optionaler Sperrvermerk) werden in der Seitennummerierung nicht erfasst. Die römische Seitennummerierung beginnt mit dem Inhaltsverzeichnis (I, II... (beispielhaft!)) und geht über das Abkürzungsverzeichnis (III, IV...), ein ev. vorhandenes Symbolverzeichnis (V), ein optionales Abbildungs- bzw. Tabellenverzeichnis über den Anhang (VI, VII...) bis in das Literaturverzeichnis (VIII, IX...) und die Ehrenwörtliche Erklärung (X). Zu Beginn des Anhangs soll ein 13

17 Deckblatt eingefügt werden, das nicht nummeriert wird. Die Seiten im Textteil sind fortlaufend arabisch durchzunummerieren. Verweise auf andere Textteile oder den Anhang sind mit der genauen Seitenangabe zu versehen. Abbildungen und Tabellen werden getrennt voneinander fortlaufend durchnummeriert. Diese Angaben sollten unmittelbar unter der Abbildung bzw. Tabelle aufgeführt sein. Zusätzlich ist ein Titel der Abbildung zu vergeben. Beispiel: Abbildung 1: Die Entwicklung des DB I. 5.3 Ehrenwörtliche Erklärung Die Bachelor-Arbeit ist mit einer persönlichen Erklärung zu versehen: Erklärung: Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich 1. meine Bachelor-Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt habe; 2. die Übernahme wörtlicher Zitate aus der Literatur sowie die Verwendung von Gedanken anderer Autoren an den entsprechenden Stellen innerhalb der Arbeit gekennzeichnet habe; 3. meine Bachelor-Arbeit bei keiner anderen Prüfung vorgelegt habe. Ich bin mir bewusst, dass eine falsche Erklärung rechtliche Folgen haben wird. (Ort, Datum) (Unterschrift) 5.4 Sperrvermerk Soll die Bachelor-Arbeit aus betrieblichen Gründen einen Sperrvermerk erhalten, so ist ein entsprechender Hinweis auf einem gesonderten Blatt vorzunehmen, das in jedes Exemplar der Arbeit hinter dem Deckblatt fest eingebunden sein soll. Der Sperrvermerk kann beispielsweise wie folgt lauten: Sperrvermerk: Die nachfolgende Bachelor-/Master-/Haus-/Projekt-Arbeit bzw. der nachfolgende Praxisbericht enthält vertrauliche Daten der Firma XY. Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen der Bachelor-/Master-/Haus-/Projekt-Arbeit bzw. des Praxisberichts - auch nur auszugsweise sind ohne ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsleitung der Firma XY nicht gestattet. Die Bachelor/Haus-/Projekt-Arbeit bzw. der Praxisbericht ist nur den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zugänglich zu machen. Sofern sich der nach Prüfungsordnung vorgesehene Leistungsnachweis auch auf eine Präsentation der Arbeit bezieht, gilt dieser Sperrvermerk entsprechend auch hierfür. In diesem Falle hat der Studierende/Teilnehmer die Arbeit in anonymisierter Form bzw. einer um die sensiblen Informationen bereinigten Form vorzutragen. 14

18 5.5 Titelblatt Das Titelblatt der Bachelor-Arbeit sollte folgende Inhalte enthalten: Titel und Untertitel der Arbeit Art der Arbeit, beispielsweise die Bezeichnung Bachelor-Arbeit Hochschule und Studiengang Namen der Gutachter (bei externen Gutachtern: plus Kontaktdaten) Name und Kontaktdaten des Betreuers im Unternehmen Name, Vorname des/der Studierenden Firma Bearbeitungszeit 5.6 Inhaltsverzeichnis Im Inhaltsverzeichnis befindet sich die Gliederung des Textes, je nach Gliederungsebene eingerückt und mit den dazugehörigen Seitenzahlen versehen. Zur Klassifikation wird das dekadische Schema empfohlen. 5 Das Inhaltsverzeichnis ist selbst nicht Bestandteil des Inhaltsverzeichnisses (siehe 4.5). 5.7 Abkürzungen Abkürzungen sind in einem alphabetisch zu ordnenden Abkürzungsverzeichnis zu erläutern. Zweckmäßigerweise wird dieses zwischen Inhaltsverzeichnis und Textteil platziert. Im Inhaltsverzeichnis sollte darauf mit Angabe der römischen Seite zu Beginn desselben verwiesen werden. Zunächst sind die Abkürzungen laut Duden zu verwenden (z. B., v. a., etc., u. E.). Die Abkürzungen müssen eindeutiger Natur sein. Alle in einer Arbeit verwendeten Abkürzungen, die nicht im Duden enthalten sind (IASB, IFRS), sind an der Stelle im Text, an der sie zum ersten Mal gebraucht werden, zu definieren. Wichtige Abkürzungen und Symbole (insbesondere bei Arbeiten mit mathematischem Inhalt), die häufige Verwendung finden, müssen zusätzlich in einem Abkürzungs- bzw. Symbolverzeichnis zusammengefasst werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, bei z.b. Referaten oder Seminararbeiten, die in der betreffenden Lehrveranstaltung bereits eingeführten Symbole zu verwenden. Sortierkriterium im Abkürzungsverzeichnis und im Symbolverzeichnis ist die alphabetische Reihenfolge der Abkürzungen und Symbole. Alle Kleinbuchstaben stehen grundsätzlich vor Großbuchstaben. Innerhalb der Klein- bzw. Großbuchstaben werden zunächst diejenigen aufgeführt, die tiefgestellte Indizes aufweisen, danach all die mit hochgestellten Indizes (innerhalb dieser wird wieder alphabetisch sortiert). Als Verdeutlichung ist im Anhang ein Ab- 5 Siehe Anlage 1: Exemplarisches Inhaltsverzeichnis mit dekadischer Gliederung. 15

19 kürzungsverzeichnis beigefügt. Abkürzungen sollten sparsam verwendet werden. Abkürzungen wie etc., z.b., d.h. oder usw. und solche für Währungen, Maße und Gewichte sind allgemein üblich. Weiterhin werden in wissenschaftlichen Arbeiten diejenigen Abkürzungen als bekannt voraus gesetzt, welche in Quellenangaben Verwendung finden: Aufl. = Auflage Jg. = Jahrgang Bd. = Band Nr. = Nummer Diss. = Dissertation o.j. = ohne Jahresangabe et al. = et alii (bei mehr als drei Autoren) o.v. = ohne Verfasserangabe f. = folgende Seite u.a. = und andere (bei mehr als einem Ort) ff. = fortfolgende Seiten vgl. = vergleiche Hrsg. = Herausgeber zit. nach = zitiert nach Tab. 3: Abkürzungen zur wissenschaftlichen Zitierweise 5.8 Quellenangaben Jede wissenschaftliche Arbeit baut auf vorhandener Literatur auf. Eindeutige Quellenangaben ermöglichen dem Leser ein Auffinden der zitierten Quellen und dienen als Absicherung und Stärkung der Argumentation. Eine qualitative Angemessenheit der Quellen bedingt, dass die Quellen redlich, kompetent und verlässlich sein müssen. Es sollte beachtet werden, dass nicht alle Quellen zitierwürdig sind. Beispielsweise sollten bestimmte Boulevardblätter keine Berücksichtigung finden, wohl aber Fachzeitschriften und -zeitungen (Absatzwirtschaft, Handelsblatt etc.). Wenn möglich ist mit der neuesten Auflage eines Werkes zu arbeiten. Die quantitative Angemessenheit von Quellen bestimmt sich nach dem Typ der jeweiligen wissenschaftlichen Arbeit, dem für die Anfertigung gewährten Zeitrahmen sowie der themenspezifischen Quellenlage. Als Richtgröße gilt: Anzahl der Quellen mindestens gleich Anzahl der Textseiten. Um den Lesefluss nicht zu stören, werden Quellenangaben, ebenso wie Anmerkungen des Verfassers, als Fußnoten am unteren Blattrand abgesetzt. Die Meinung anderer Autoren kann entweder sinngemäß (mit Quellenhinweis und Quellenangabe) oder wörtlich (mit Quellenhinweis, Quellenangabe und in Anführungszeichen) zitiert werden. Wörtliche Zitate sind nur dann zweckmäßig, wenn der genaue Wortlaut wichtig ist oder der Autor besonders treffend formuliert hat. Es gilt prinzipiell, dass der Text innerhalb der Anführungszeichen wortwörtlich einschließlich Interpunktion zu übernehmen ist. Von dieser Grundsatzregelung sind nur folgende Ausnahmen zulässig: 16

20 (1) Wird ein Satzanfang so zitiert, dass er im laufenden Text nicht als solcher erscheint, ist das betreffende Anfangswort, sofern es nicht ohnehin groß zu schreiben wäre, klein zu schreiben; entsprechend gilt im umgekehrten Fall, dass der erste Buchstabe eines Zitates am Satzanfang groß zu schreiben ist, auch wenn er im Original nicht groß geschrieben ist. (2) Hervorhebungen, Sperrungen, Kursivdrucke u.ä. müssen nicht in ein Zitat übernommen werden. In diesem Fall ist dann aber die Fußnote unbedingt mit der Anmerkung "Im Original vorhandene Hervorhebungen wurden weggelassen" oder mit einem ähnlichen Hinweis zu versehen. Werden umgekehrt Teile des Zitats hervorgehoben, die im Original nicht hervorgehoben sind, so ist dies mit dem Vermerk "Hervorhebungen im Original nicht vorhanden" kenntlich zu machen. Die Formulierung "Hervorhebung(en) vom Verfasser" ist mehrdeutig und daher unzulässig. (3) Die Interpunktion am Zitatende darf nicht übernommen werden, wenn sie im laufenden Text nicht korrekt ist. (4) Bei Zitaten innerhalb von Zitaten sind nur einfache Anführungszeichen (`...`) zu verwenden. Als Grundlage des Zitats kommt grundsätzlich nur die Originalquelle in Frage, wobei die neueste Ausgabe eines Buches etc. zu zitieren ist. Unter Umständen ist es wichtig, auch ältere Auflagen zu zitieren (z. B. bei literaturhistorischen Arbeiten). Lediglich wenn die Originalquelle weder im normalen noch im Fernleihverkehr zu beschaffen ist, darf ausnahmsweise nach einer früheren Auflage oder einer sekundären Quelle zitiert werden. Im letzteren Fall ist in der Fußnote durch den Vermerk zitiert nach... (im Sinne von zitiert in... ) in Klammern hierauf hinzuweisen. Die Originalquelle wird dann zuerst zitiert und in Klammern die Sekundärquelle aufgeführt. Im Literaturverzeichnis wird ebenfalls nur die Primärquelle vollständig angegeben. Daran schließt sich (wieder mit dem Hinweis zitiert nach..., getrennt durch Komma) die vollständige Angabe der Sekundärquelle unmittelbar an. Kurzkennung ist ebenfalls nur die Primärquelle. Beispiel Fußnote: TANAKA 1989, S (zitiert nach HORVATH/SEIDENSCHWARZ 1992, S.145). Beispiel Literaturverzeichnis: TANAKA, M., Cost Planning and Control Systems in the Design Phase of a New Product, in: MONDEN/SAKURAI (Hrsg.), Japanese Management Accounting. A World Class Approach to Profit Management, Cambridge 1989, zitiert nach HORVATH, P., SEIDENSCHWARZ, W., Zielkostenmanagement, in: Controlling 4 (1992), S Es kann mitunter notwendig werden, durch Einschübe in den Originaltext die Verständlichkeit des Zitates zu erhöhen. Derartige Einschübe sind in Klammern zu setzen und mit dem Vermerk "Anm. des Autors" zu versehen. Werden im Zitat Teile des Originaltextes weggelassen, so ist hierauf durch eingeklammerte Punkte (...) hinzuweisen. Kürzere Zitate aus dem Englischen oder Französischen sind im Original zu belassen; Zitate aus einer anderen Fremdsprache sollen in einer Fußnote übersetzt werden. Hierbei ist in der Fußnote zu klären, ob die Übersetzung durch den Verfasser der Arbeit vorgenommen wurde 17

21 oder ob eine bereits vorhandene deutsche Übersetzung benutzt wurde. Zur Verbesserung der Lesbarkeit sind längere Zitate aus dem Englischen und Französischen zu übersetzen. Zitate müssen mit einem Hinweis auf die Quellenangabe, der am Fuß der betreffenden Seite aufgeführt wird, versehen werden. Als Hinweis dienen hochgestellte, durchlaufend nummerierte, arabische Ziffern, die mit einem Tabulator von 1cm von der Quellenangabe getrennt werden. Die Quellenangabe wird vollständig am Fuße der betreffenden Seite aufgeführt. Sie wird eingeleitet durch eine arabische Ziffer (hochgestellt), ist einzeilig zu schreiben (meist etwas kleiner als der Text, z. B. 10Pkt. bei Text in 12Pkt.), beginnt immer mit einem Großbuchstaben und wird durch einen Punkt abgeschlossen. Vorgeschrieben ist die sog. Kurzzitierweise. Über Interpunktion beim Zitieren und andere nicht explizit genannte Zitiervorschriften geben die Beispiele Auskunft. Jeder Titel wird wie folgt erfasst: Name (ohne Vorname), Jahr, Zitatstelle bzw. Seite. Selbst wenn eine Quelle erstmalig in einer Arbeit zitiert wird, ist nur die Kurzkennung anzugeben. Mehrere voneinander unabhängige Quellen in der gleichen Fußnote sind durch einen Strichpunkt voneinander zu trennen. Das Literaturverzeichnis wird dann nach der Kurzkennung sortiert. Bei gleichem Autor ist das Sortierkriterium das Erscheinungsjahr. Beispiel: MÜLLER 1990, S. 123 f. Bei mehreren Titeln des gleichen Verfassers im gleichen Jahr sind diese durch kleine Buchstaben kenntlich zu machen. Beispiel: MÜLLER 1990a (erster Titel),..., MÜLLER 1990b,... Bei mehreren Autoren werden in der Kurzkennung maximal die ersten drei aufgeführt [bei gängigen Abkürzungen (z. B. ADS) können auch diese verwendet werden]. Im Literaturverzeichnis, das alphabetisch nach der Kurzkennung sortiert wird, kann bei mehr als drei Autoren der Hinweis et al. verwendet werden. Bei den Quellenangaben sind die zitierten Seiten genau anzugeben, also etwa "S " oder "S ". Wenn sich die Quellenangabe nur auf zwei aufeinanderfolgende Seiten bezieht, kann dies durch ein "f." ("folgende") (z. B. S. 26 f." steht für S ") gekennzeichnet werden. Die Bezeichnung "ff." ("fortfolgende") für Quellenangaben, die sich auf mehr als zwei aufeinanderfolgende Seiten beziehen, ist letztlich unbestimmt und sollte deshalb vermieden werden. Bei nicht wörtlichen Zitaten ist der Quellenangabe ein "vgl." ("vergleiche") voranzustellen. Im Literaturverzeichnis folgt dann zunächst die eindeutige Kennung des Literaturtitels (mit Name und Jahr) und anschließend die vollständige Angabe aller bibliographischen Daten. Ein Beispiel für ein Literaturverzeichnis befindet sich im Anhang. Wiederholtes Zitieren: Folgt auf der gleichen Seite einer Arbeit die Angabe der gleichen Quelle zweimal im direkten Anschluss aneinander, so kann der gesamte Kurzbeleg in der zweiten Angabe auf den Verweis ebenda (bei sinngemäßem Zitieren "Vgl. ebenda"), verbunden mit der Seitenanzahl, verkürzt werden. 18

22 Soweit möglich, ist die neueste Auflage eines Autors zu zitieren. Enthält eine Fußnote mehrere Literaturhinweise, so sind diese nach den Erscheinungsjahren beginnend mit der ältesten Quelle der zitierten Werke zu ordnen. Handelt es sich bei den zitierten Gedanken um eine wörtliche Wiedergabe (wörtliches Zitat), so ist nach der Ziffer der Fußnote sofort der Name des Autors anzufügen. Wörtlich übernommene Formulierungen sind im Text durch Anführungszeichen... kenntlich zu machen. Die hier genannten Verfahrensweisen sind sinngemäß auch auf Quellen aus dem Internet anzuwenden. Die Zitierfähigkeit von Internetquellen entscheidet sich wie bei den klassischen Quellen an der Einschätzung ihrer Qualität. Von den als Quellen genutzten Internet-Seiten ist ein Ausdruck anzufertigen und bis zur Aushändigung des Zeugnisses von den Studierenden aufzubewahren. Alternativ können die entsprechenden Seiten als Anlage per CD oder Diskette beigelegt werden. Als Quellenangabe sind zu nennen: Nachname des Verfassers bzw. herausgebende Institution, Vorname des Verfassers: Titel der Quelle, [vollständige Internetadresse], (Erstelldatum:..., Verfügbarkeitsdatum:...). Ist das Erstelldatum der entsprechenden Internetseite nicht verfügbar, so schreibt man statt dessen k.a., das heißt keine Angaben. Bezugnahmen auf Experteninterviews bzw. auf persönliche Auskünfte sind mit folgenden Angaben zu belegen: Vor- und Nachname der befragten Person, Institution sowie Datum des Interviews. Interviews sind zu protokollieren und im Anhang beizufügen. Abweichungen hiervon sind mit dem Betreuer abzustimmen. Firmeninterne Quellen (Broschüren, Daten etc.) können nur dann verwendet werden, wenn ihre Verwendung für die Gutachter nachvollziehbar ist. Dies bedingt zum einen, dass der Gutachter des Ausbildungsbetriebes Zugriff auf die entsprechenden Unterlagen besitzen muss. Zum anderen müssen firmeninterne Quellen - gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer durch einen Sperrvermerk gesicherten vertraulichen Handhabung - dem Gutachter der HSBA auf Wunsch zugänglich gemacht werden können. Gegebenenfalls können firmeninterne Quellen auszugsweise in den Anhang aufgenommen werden, wenn z.b. nur einige wenige Seiten einer Broschüre relevant sind. Im Anhang befindet sich ein exemplarisches Literaturverzeichnis (Auszug). 5.9 Tabellen und Schaubilder Die eigene Darstellung von zitierten Daten wird mit eigene Darstellung, Daten entnommen aus... gekennzeichnet. Eine auf eigenen Daten basierende Abbildung wird mit eigene Darstellung untertitelt. Erscheint es dem Verfasser notwendig, umfangreicheres Material zu verwenden, so ist dieses in einen Anhang einzustellen; dorthin gehören auch andere umfangreichere Dokumentationen wie Gesetzestexte und Computerausdrucke. Bei einem größeren Umfang an Tabellen und Schaubildern im laufenden Text ist die Aufstellung eines Abbildungs- und Tabellenverzeichnisses angebracht. Im Anhang befindet sich ein exemplarisches Tabellenverzeichnis. 19

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