Highlights aus dem AbgÄG 2014 Mag. Claudia Modarressy Mag. Christoph Schmidl Dr. Martin Wagner

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1 Highlights aus dem AbgÄG 2014 Mag. Claudia Modarressy Mag. Christoph Schmidl Dr. Martin Wagner

2 Vortragende Mag. Claudia MODARRESSY Steuerberaterin Mag. Christoph SCHMIDL Steuerberater Dr. Martin WAGNER Wirtschaftsprüfer 2

3 Überblick AbgÄG 2014 parlamentarische Beschlussfassung: Ende Februar Schwerpunkte: Einkommensteuer und Körperschaftssteuer Mindestkapital bei der GmbH PKWs alkoholische Getränke, Tabak 3

4 AbgÄG 2014 Einkommensteuer

5 Einkommensteuer 2-Verluste 75%-Verrechnungsgrenze bei Verlustvorträgen entfällt ab Veranlagung 2014 Nachteil für niedrigere Einkünfte Achtung: gilt nur für Einkommensteuer, nicht für KöSt Beispiel: Einkommen des Jahres Verlustvorträge Bisher: Einkommensteuer auf = 0, im Folgejahr noch Verlustvortrag Neu: Einkommensteuer auf 0 = 0, im Folgejahr keine Verlustvorträge 5

6 Einkommensteuer 2 Abs 8 Verwertung ausländischer Verluste weiterhin möglich, aber Bei Verlusten aus Ländern ohne umfassende Amtshilfe zwingende Nachversteuerung innerhalb von 3 Jahren d.h. bei Verlusten aus EU-Ländern, EWR-Ländern außer Island und Ländern mit denen die große Auskunftsklausel im DBA vereinbart ist (d.h. wenn auch für den innerstaatlichen Steueranspruch Auskünfte eingeholt werden können) ändert sich nichts, aber zwingende Nachversteuerung nach spätestens 3 Jahren bei Verlusten z.b. aus Argentinien, China, Indien, Kasachstan, Korea, Russland, VAE, Ukraine 6

7 Einkommensteuer 2 Abs 8 Gilt ab Veranlagung 2015 Altverluste aus vor dem geschlossenen oder verkauften Betriebsstätten sind nur/erst bei Verwertung im Ausland nachzuversteuern offene Verluste bis 2012: 2015: zunächst regulär Restbetrag zu je 1/3 von Beispiel: Verlust 2012: 300 Verlust 2013: 500 Verlust 2014: Nachversteuerung von 100 (1/3 von 300 aus 2012) 2016 Nachversteuerung von 600 (1/3 von 300 aus Verlust 2013) 2017 Nachversteuerung von 800 (1/3 von 300 aus Verlust 2014) 7

8 Einkommensteuer Rückstellungen Abzinsung von Rückstellungen mit mehr als 12 Monaten Laufzeit derzeit: pauschale Abzinsung Steuerlicher Ansatz mit 80% des Bilanzwertes neu: Abzinsung mit jährlich 3,5% auf die Restlaufzeit 8

9 Einkommensteuer Rückstellungen Gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die mit Juli 2014 enden. für bereits gebildete Rückstellungen, wenn durch Abzinsung geringerer Betrag Unterschiedsbetrag auf 3 Jahre aufzuteilen wenn durch Abzinsung höherer Betrag weiterhin 80% Beispiel: Rückstellung bisher 80, neu 100, Fortführung von 80 Rückstellung bisher 100, neu 70, 3 Jahre lang 10 hinzurechnen. 9

10 Einkommensteuer Rückstellungen Beispiel: WJ 2014: Bodenverschmutzungen verursacht Beseitigung: in 10 Jahren zu erfolgen Kosten (erwartet): Der Teilwert ist mit 3,5 % über die Laufzeit abzuzinsen. Die Rückstellung entwickelt sich über die Laufzeit wie folgt: LZ Bilanzstichtag Dotierung RSt- Ansatz

11 Einkommensteuer Gewinnfreibetrag Gewinnfreibetrag derzeit: befristete Staffelung ab (bis 2016) neu: Staffelung gilt unbefristet Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag Kann nur mehr durch Investition in abnutzbare körperliche WG erreicht werden. Einzige Ausnahme: Wohnbauanleihen auch bei Ersatzanschaffung für getilgte Wohnbauanleihen Anzuwenden auf WJ, die nach 30. Juni 2014 enden Ersatzanschaffungen für Altwertpapiere weiterhin wie bisher möglich Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen möglich Derzeit befristet bis

12 Einkommensteuer Abzugsverbot bei Managergehältern Abzugsverbot für Bezüge ab Euro beim Dienstgeber Betrifft Gehälter und diesen ähnliche Werkverträge gilt pro Person/Wirtschaftsjahr, Aliquotierung bei kürzerer Tätigkeit Tätigkeit für mehrere verbundene Unternehmen Entgelt: Summe aller Geld-/Sachleistungen an aktive oder ehemalige Dienstnehmer oder vergleichbar organisatorisch eingegliederte Person ausgenommen Aufwandsersätze wie Diäten, km-geld Bei Personalgestellung Vergütung für Überlassung = Entgelt Abzugsverbot gilt nur beim Verwender des Personals 12

13 Einkommensteuer Abzugsverbot bei Managergehältern Beispiele: 1. Dienstnehmer, leitender Angestellter bezieht Gehalt von Euro (brutto inklusive Sachbezüge) pro Jahr: Entgelt unterliegt mit der Kürzung des Betriebsausgabenabzuges. Voll abzugsfähig bleiben die Lohnnebenkosten. 2. Geschäftsführer einer GmbH bezieht Jahresgehalt von Euro. Entgelt unterliegt der Kürzung mit , unabhängig davon, ob Gesellschafter-Geschäftsführer nichtselbständige oder selbständige Einkünfte erzielt. 3. Rechtsanwalt wird für zwei Jahre als Vorstand einer AG (zwecks Sanierung) bestellt. Er ist zwar im Rahmen eines Werkvertrages tätig, aber durch seine Tätigkeit (Werkleistung) einem echten Dienstnehmer vergleichbar in die Organisation des Unternehmens eingegliedert. Das Abzugsverbot kommt zur Anwendung. 13

14 Einkommensteuer Abzugsverbot bei Managergehältern Abfindungen von Pensionsansprüchen Insoweit jährlicher abgefundener Entgeltanspruch über Euro liegt Gesetzliche Abfertigungen bleiben voll abzugsfähig Freiwillige Abfertigungen sind nur abzugsfähig, soweit beim Dienstnehmer mit 6 % besteuert Inkrafttreten für Aufwendungen nach dem Aliquotierung vorzunehmen Für freiwillige Abfertigungen, die ab ausbezahlt werden, außer Zahlungen aufgrund von Sozialplänen vor dem Bestehende Rückstellungen nicht betroffen nur künftige Zuführungen Anpassung der Vorauszahlungen möglich 14

15 Lohnsteuer Golden Handshake Einschränkungen bei der begünstigen Besteuerung mit 6% Freiwillige Abfertigungen + Abfindungen derzeit: ¼ der laufenden Bezüge (=idr 3 Gehälter) neu: höchstens 3-fache monatl. Höchstbeitragsgrundlage (3 x EUR p.m.) Kündigungsentschädigungen + Vergleichssummen derzeit: 1/5 des Auszahlungsbetrags begünstigt neu: Nur bis 1/5 der 9fachen Höchstbeitragsgrundlage begünstigt Achtung: es wird auf Auszahlung ab abgestellt (Außer Sozialpläne vor ) 15

16 Lohnsteuer Golden Handshake Beispiel: Laufender Jahresbezug EUR Gesetzliche Abfertigung EUR Freiwillige Abfertigung Variante 1 zusätzlich EUR Variante 2 zusätzlich EUR Gesetzliche Abfertigung in voller Höhe begünstigt mit 6 % besteuert Freiwillige Abfertigung - begünstigt ¼ der laufenden Bezüge maximal mit 9 x = darüberhinaus in Abhängigkeit der Dienstzeit, maximal 12/12, aber abzüglich ausbezahlter gesetzlicher Abfertigungen, maximal 9 x 3 x = abzüglich gesetzlicher Abfertigung, daher Variante 1: 6 % auf EUR, EUR nach Tarif Variante 2: 6 % auf EUR 16

17 Einkommensteuer Sonstiges - Steuerfreiheit bei bestimmten Er- und Ablebensversicherungen - beschränkte Steuerpflicht auf Zinsen ausgeweitet - Erweiterung der Spendenabzugsfähigkeit - Pendlerrechner ab Februar online - KFZ-Sachbezug ab mit 720 EUR gedeckelt (bisher 600 EUR) 17

18 AbgÄG 2014 Körperschaftsteuer

19 Körperschaftsteuer Gruppenbesteuerung Einschränkung des räumlichen Anwendungsbereichs der Gruppenbesteuerung: ausländische Gruppenmitglieder können sein Körperschaften in EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten mit umfassender Amtshilfe Ausscheiden von Gruppenmitgliedern in Staaten ohne umfassende Amtshilfe mit keine Rückabwicklung bei Nichterfüllung der Mindestdauer letztmalige Verlustzurechnung für WJ 2014 Verteilung des Nachversteuerungsbetrages auf 3 Jahre 19

20 Körperschaftsteuer Gruppenbesteuerung Ausländische Verluste 75%-Grenze Verlustzurechnung höchstens im Ausmaß von 75% des inländischen Gruppeneinkommens, d.h. mindestens 25 % des inländischen Gruppenergebnisses löst Steuer aus nicht berücksichtigte Verluste: in Verlustvortrag bei Gruppenträger erstmalig bei der Veranlagung des Gruppeneinkommens für das Kalenderjahr

21 Körperschaftsteuer Gruppenbesteuerung Beispiel Eine Unternehmensgruppe besteht aus dem inländischen Gruppenträger, einem inländischen sowie einem ausländischen Gruppenmitglied. Das eigene Einkommen des Gruppenträgers beträgt Euro; das eigene Einkommen des inländischen Gruppenmitglieds beträgt Euro; der zuzurechnende Verlust des ausländischen Gruppenmitglieds beträgt Euro. Die Summe der eigenen Einkommen des Gruppenträgers und des inländischen Gruppenmitgliedes beträgt somit Euro. Die zuzurechnenden ausländischen Verluste können nur im Ausmaß von 75% dieser Summe, somit in Höhe von Euro, im laufenden Jahr berücksichtigt werden. Das zusammengefasste Ergebnis der Unternehmensgruppe beträgt somit Euro. Die im laufenden Jahr nicht berücksichtigten Verluste des ausländischen Gruppenmitglieds in Höhe von Euro gehen zur Gänze in den Verlustvortrag des Gruppenträgers ein. 21

22 Körperschaftsteuer Gruppenbesteuerung Abschaffung der Firmenwertabschreibung für sämtliche Beteiligungsanschaffungen ab offene Fünfzehntel aus der Firmenwertabschreibung von Beteiligungsanschaffungen vor dem laufen grundsätzlich weiter 22

23 Körperschaftsteuer Abzugsverbot bei Managergehältern 12 Abs 1 Z 8 KStG Abzugsverbot gilt auch für Körperschaften ist zu aliquotieren, wenn Entgelte von mehreren Unternehmen im Konzern bei Umlagen ist auf tatsächliche Aufwendungen abzustellen Ausnahme für Überlassung von Personen nicht anwendbar Beispiel 1 Der Vorstand der X-AG erhält von dieser ein Entgelt in Höhe von Euro, gleichzeitig erhält er von der Y-GmbH, der Tochtergesellschaft der X-AG, ein Entgelt von Euro. Die X-AG leistet in diesem Zusammenhang an die Y-GmbH eine Umlage in Höhe von Euro. Tatsächlich trägt die X-AG einen Aufwand in Höhe von Euro und die Y-GmbH einen Aufwand in Höhe von Euro. Die Betragsgrenze ist daher in diesem Verhältnis aliquot auf die beiden Gesellschaften anzuwenden. Daraus ergibt sich eine Begrenzung in Höhe von Euro bei der X-AG und in Höhe von Euro bei der Y-GmbH. 23

24 Körperschaftsteuer Abzugsverbot bei Managergehältern Fortsetzung Beispiel 1 Die X-AG kann daher einen Aufwand in Höhe von Euro steuerlich geltend machen. Bei der Y-GmbH kürzt die empfangene Umlage den steuerlichen Aufwand auf Euro); davon können Euro steuerlich geltend gemacht werden. Beispiel 2 Der Vorstand der inländischen Y-GmbH ist zu 50% für diese Gesellschaft und zu 50% für die ausländische Schwestergesellschaft Z-AG tätig. Er erhält von der Y- GmbH ein Entgelt in Höhe von Euro. Die Z-AG leistet dafür eine Umlage in Höhe von Euro. Da der Aufwand für die Entgelte zu 50% von der Z-AG getragen wird, hat eine Aliquotierung des höchstzulässigen Betrags von Euro zu erfolgen. Durch die Umlage der Z-AG beträgt der tatsächlich geleistete Aufwand der Y-GmbH Euro. Demnach sind nur Euro des von der Y-GmbH tatsächlich getragenen Aufwands abzugsfähig; somit sind Euro nicht abzugsfähig. 24

25 Körperschaftsteuer Zinsen- und Lizenzgebühren Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren Zahlungen an konzernzugehörige in- oder ausländische Körperschaften des privaten Rechts und Einnahmen bei Empfängerkörperschaft unterliegen keiner Besteuerung oder einem effektiven Steuersatz von weniger als 10% Aufwendungen nach dem erfasst 25

26 Körperschaftsteuer Zinsen- und Lizenzgebühren Beispiel 1 Die österreichische A-GmbH zahlt Lizenzgebühren an ihre Schwestergesellschaft, die im Staat X ansässig ist. Der nominelle Steuersatz im Staat X beträgt 30%. Für Lizenzgebühren sieht die ausländische Steuerrechtsordnung vor, dass 80% der Einnahmen als fiktive Betriebsausgabe abgezogen werden können. Aufgrund dieses speziellen Steuerregimes unterliegen die Lizenzgebühren bei der Schwestergesellschaft einem effektiven Steuersatz von 6%. Das Abzugsverbot kommt daher zur Anwendung. Beispiel 2 Die österreichische A-GmbH zahlt Zinsen an ihre Muttergesellschaft, die im Staat Y ansässig ist. Der nominelle Steuersatz im Staat Y beträgt 35%. Die Zinseneinnahmen sind aufgrund eines in der ausländischen Steuerrechtsordnung vorgesehenen besonderen Steuerregimes zu 55% von der Steuer befreit. Der effektive Steuersatz beträgt daher 15,75%. Das Abzugsverbot kommt nicht zur Anwendung. 26

27 Körperschaftsteuer Mindestkörperschaftsteuer für GmbH Mindest-KöSt Grundsätzlich EUR Staffelung für 10 Jahre ab Gründung für ab neu gegründete GmbHs (gilt nicht für Gesellschaften, bei denen das Kapital herabgesetzt wurde) In den ersten 5 Jahren: EUR 500/Jahr Folgende 5 Jahre: EUR 1.000/Jahr 27

28 Unternehmensrecht GmbH-Gesetz Mindeststammkapital wieder statt kurzfristig ,00 aber: Gründungsprivileg bar nur zur Gründung erforderlich innerhalb von 10 Jahren Auffüllungsverpflichtung auf aber: Anmerkung im Firmenbuch, nicht aber im Firmenwortaut oder auf Geschäftspapieren 28

29 KFZ-Besteuerung PKWs motorbezogene Versicherungssteuer neuer Stufentarif gestaffelte Anhebung: bis 90 KW: +12% nächsten 20 KW: +20% darüber: + 35% ab im Regelfall über KFZ-Versicherung zu bezahlen Beispiel 29

30 KFZ-Steuern PKWs NoVA derzeit kompliziert mit Steuersatz, Bonus/Malus System und Zuschlag neu: Ökologisierungs-Formel auf Basis Co2 Ausstoß (Co2-Austoß minus 90) dividiert durch 5 + Strafzuschlag Gestaffelter Bonus je nach Antriebsart Höchststeuersatz 32% (entspricht CO2 Ausstoß von 250 g/km) + Strafzuschlag für CO2-Ausstoß über 250 g 20 % Zuschlag (USt-Äquivalent) entfällt Ab , bzw. bei bindenden Kaufverträgen bis bei Auslieferung bis Ende September 2014 Gewinner: schadstoffarme PKWs 30

31 KFZ-Steuern PKWs 31

32 Sonstige Steuern Entlastungen Umsatzsteuer: - Valorisierung bei der Kleinbetragsrechnung Grenze von 150 auf 400 angehoben -> verminderte Rechnungslegungserfordernisse Gebühren Gesetz Staatsbürgerschaft an adoptierte Kinder mit reduzierten Gebühren Gesellschaftsteuer bisher 1% -> abgeschafft ab

33 Sonstige Steuern Alkohol + Tabak diverse Erhöhungen bei Verbrauchssteuern: Alkoholsteuer: Anhebung um 20% Schaumweinsteuer: Erhöhung um 1 pro Liter betrifft Sekt + vergleichbaren Prosecco Tabaksteuer: Anhebung 33

34 1 Firm. 8 Countries 34

35 Contact Danke für die Aufmerksamkeit! Austria (Vienna) IB Interbilanz Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG IB Interbilanz Wirtschaftsprüfung GmbH Wilfried Serles, Roland Teufel Schönbrunner Str. 222/1/7, AT-1120 Vienna T , F E office@ibgroup.at Croatia (Zagreb) IB Interbilanz savjetovanje d.o.o. IB Interbilanz revizija d.o.o. Marco Egger Ulica Grada Vukovara 284, HR Zagreb T , F E office@ibgroup.hr Czech Republic (Prague/Brno) IB Grant Thornton Consulting s.r.o. IB Grant Thornton Audit s.r.o. Helmut Hetlinger Na Bojisti 18, CZ Prague 2 T , F E office@cz.gt.com Hungary (Budapest/Györ) IB Grant Thornton Consulting Kft. IB Grant Thornton Audit Kft. Waltraud Körbler Vamhaz krt. 13., H-1093 Budapest T , F E office@ib-gtbudapest.co.hu Fehervari ut 75., H-9028 Györ T , F E office@ib-gtgyor.co.hu Serbia (Belgrade) IB Interbilanz Consulting d.o.o. Marco Egger Bulevar Milutina Milankovica 136a, RS Novi Belgrade T , F E office@ibgroup.rs Slovakia (Bratislava) IB Grant Thornton Consulting k.s. IB Grant Thornton Audit s.r.o. Wilfried Serles Krizkova 9, SK Bratislava T , F E office@sk.gt.com Floriánova 2, SK Prešov T E office@sk.gt.com Slovenia (Ljubljana) IB Interbilanz Consulting d.o.o. IB Interbilanz Audit d.o.o. Marco Egger Linhartova 11 a, SI-1000 Ljubljana T , F E office@ibgroup.si Ukraine (Kiev) IB Interbilanz Consulting LLC IB Interbilanz Audit LLC Pekarska 7, CZ Brno T , F E officebrno@cz.gt.com Wilfried Serles Yaroslavskaya Str. 6, UA Kiev T , F E office@ibgroup.co.ua 35

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