IGE. Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Universität t Stuttgart. Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt, VDI. Lehrstuhl für f r Heiz- und Raumlufttechnik

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1 Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt, VDI f Lehrstuhl für f r Heiz- und Raumlufttechnik Universität t Stuttgart Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 1

2 Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz W und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung EnEV) Stand Oktober 2007 EnEV Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 2

3 Jahresheizwärmebedarf, rmebedarf, Historische Entwicklung /Schulte, H.: Chance Energiesparverordnung, Stuttgart 2001/ Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 3

4 Entwurf : - Verordnung - Anhang 1 - Anhang 2 - Anhang 3 - Anhang 4 - Anhang 5 - Anhang 6 - Anhang 7 - Anhang 8 - Anhang 9 - Anhang 10 - Anhang 11 - Begründung 25 Seiten 8 Seiten 14 Seiten 9 Seiten 1 Seite 2 Seiten 4 Seiten 4 Seiten 1 Seite 1 Seite 1 Seite 4 Seiten Zwischensumme 74 Seiten 83 Seiten Summe 157 Seiten Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 4

5 Verweis auf folgende Normen : - DIN V , 10, inkl. Beiblatt 310 Seiten - DIN EN Seiten - DIN EN ISO Seiten - DIN EN Seiten - DIN V Seiten - DIN 4108 Beibl Seiten - DIN Seiten - DIN V Seiten - DIN EN ISO Seiten - DIN EN ISO Seiten - DIN Seiten - DIN EN ISO Seiten - DIN EN ISO Seiten - DIN EN Seiten - DIN EN Seiten - DIN EN Seiten Summe Seiten Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 5

6 Inhalt der Verordnung : Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5 Abschnitt 6 Abschnitt 7 Allgemeine Vorschriften Zu errichtende Gebäude Bestehende Gebäude und Anlagen Anlagen der Heizungs-,, KühlK hl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung Energieausweise und Empfehlungen für f r die Verbesserung der Energieeffizienz Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten Schlussvorschriften Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 6

7 Anwendungsbereich I EnEV 2007 gilt für f - Beheizte und gekühlte Gebäude - Anlagen und Einrichtungen der Heiztechnik Kühltechnik Raumlufttechnik Beleuchtungstechnik Warmwassertechnik Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 7

8 Anwendungsbereich II EnEV 2007 gilt nicht für - Gebäude zur Aufzucht und Haltung von Tieren - Gebäude, die funktionsbedingt großfl flächig und lange offen gehalten werden - unterirdische Bauten - Gewächsh chshäuser u.ä. - Traglufthallen, Zelte u.ä. - Kirchen - Produktionsprozesse Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 8

9 Anforderungen an neu zu errichtende Wohngebäude - Tabellierte Höchstwerte H für f r den auf die Fläche bezogenen Jahres-Prim Primärenergiebedarfrenergiebedarf - Sommerlicher WärmeschutzW - Für r gekühlte Wohngebäude Höchstwerte H für f r den Jahres- Primärenergiebedarf renergiebedarf eines Referenzgebäudes Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 9

10 Höchstwerte des Jahres-Prim Primärenergiebedarfs renergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlusts rmeverlusts in Abhängigkeit vom Verhältnis A/ Ve Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 10

11 Anforderungen an neu zu errichtende Nichtwohngebäude - Höchstwerte für f r den Jahres-Prim Primärenergiebedarf renergiebedarf eines Referenzgebäudes - Tabellierte Höchstwerte H für f r den Transmissionswärme rmetransferkoeffizient - Sommerlicher WärmeschutzW Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 11

12 Anforderungen an alle neu zu errichtende Gebäude - Berücksichtigung alternativer Systeme der Energieversorgung - Dichtheit von Fenstern, Fenstertüren ren u.ä. - Mindestwärmeschutz - Minimierung von WärmebrW rmebrücken - Mindestluftwechsel Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 12

13 Dichtheit - Umschließungsfl ungsflächen müssen m nach dem Stand der Technik luftdicht sein. - Klasse der Fugendurchlässigkeit für f r Fenster etc. - Blower-Door Door-Test mit 50 Pa : Luftwechsel für f r Gebäude ohne RLT-Anlagen <= 3 h -1 Luftwechsel für f r Gebäude mit RLT-Anlagen <= 1,5 h Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 13

14 Anforderungen an bestehende Gebäude - Änderung der Bauteilfläche um >= 20 % : Neubau-Vorschriften - Erweiterung um >= 10 m² m : Neubau-Vorschriften - Energetische Qualität t des Gebäudes darf nicht verschlechtert, sondern muss aufrechterhalten werden! Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 14

15 Energetische Inspektion von RLT-Anlagen - Für r alle Anlagen mit einer Nennleistung >= 12 kw - Inspektion mindestens alle 10 Jahre - Prüfung von > Komponenten > Anlagenwirkungsgrad > Anlagendimensionierung > Nutzung (Belegung, Zeiten, Wärmequellen, W Sollwerte, ) > Effizienz der Komponenten - Vorschlag von Verbesserungsmaßnahmen nahmen - Durchführung hrung von Ingenieuren der TGA mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 15

16 Anforderungen an bestehende Anlagen I - Kesselerneuerung - Regelung und Steuerung der WärmeerzeugerW - Raumtemperaturregelung - Pumpenregelung - Dämmung von Leitungen und Speichern Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 16

17 Wärmedämmung mmung von WärmeverteilungsW rmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 17

18 Anforderungen an bestehende Anlagen II - RLT-Anlagen mit Nennleistung >= 12 kw bzw. mit Zuluftvolumenströmen >= m³/hm - Ventilatoren SFP 4 - Bei Be- bzw. Entfeuchtung, > regelbare Befeuchter > getrennte Sollwerte - VVS-Anlagen, geregelt nach thermischer oder stofflicher Last - KVS-Anlagen mit Zeitschaltung bei Zuluftvolumenströmen >= 9 m³/mm /m²h Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 18

19 Energieausweise I Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden? - Neubau - Veränderung - Verkauf - Vermietung - Verpachtung - Leasing Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 19

20 Energieausweise II Aushangpflicht in öffentlichen Gebäuden > 1000 m² m Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 20

21 Energieausweise III - Basis sowohl Bedarf als auch Verbrauch - Neubau, Bedarfs-Ausweis - Verkauf u.ä.,., Bedarfs-Ausweis ab für f r Wohngebäude < 5 Wohnungen Bauantrag vor dem nicht bei Einhaltung der WSVO 77 - Bei allen Bestandsgebäuden, d.h. alle Nicht-Wohngeb Wohngebäude und alle Wohngebäude >= 5 Wohnungen etc., besteht Wahlfreiheit! - Gültigkeitsdauer 10 Jahre - Ausweise für f r Gebäude Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 21

22 Energieausweise IV - Alle Energieausweise enthalten Modernisierungsempfehlungen - Ggfs.. ist Unmöglichkeit der Modernisierung zu bescheinigen! Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 22

23 Energieausweise V Ausstellungsberechtigte I - Dipl.-Ing., BSc, MSc Universitäten ten Hochschulen Fachhochschulen Architektur Hochbau Bauingenieurwesen Gebäudetechnik Bauphysik Maschinenbau Elektrotechnik Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 23

24 Energieausweise VI Ausstellungsberechtigte II - Innenarchitekten - Handwerksmeister Bauhandwerk Heizungsbau Installation Schornsteinfegerwesen - Handwerker mit entspr. Handwerksberechtigung ohne Meistertitel - anerkannte, geprüfte Techniker Hochbau Bauingenieurwesen Gebäudetechnik Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 24

25 Energieausweise VII Ausstellungsberechtigte III Voraussetzung für f r alle : - Ausbildungsschwerpunkt im Studium energiesparendes Bauen oder - Fortbildung energiesparendes Bauen oder - Bauvorlageberechtigung Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 25

26 Ausnahmen und Befreiungen - Baudenkmäler, erhaltenswerte Bausubstanz - Unbillige Härte, H z.b. Unwirtschaftlichkeit Achtung : Gilt nicht für f r die Energieausweise! Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 26

27 Was halten wir davon? Kritikpunkte I : - Nicht praktikabel - Bezug auf Technische Regeln mit zweifelhaftem Status - Nicht-Ber Berücksichtigung der Aufzugstechnik - Inspektionsintervalle für f RLT-Anlagen zu lang. - Bauingenieure inspektionsberchtigt für RLT-Anlagen - Definition von zulässigen RLT-Anlagen Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 27

28 Was halten wir davon? Kritikpunkte II : - Energieausweise Bedarf / Verbrauch Gültigkeitsdauer Keine Pflicht für f r Ausweise Keine Handlungszwänge nge Unqualifizierte Ausstellungsberechtigte Unzureichende Voraussetzungen für f r Ausstellungsberechtigte Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 28

29 Zukunftsaussichten : - Novellierungen - Ersatz für f r DIN V durch eine DIN EN xxx - Wärmeenergiegesetze Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt 29

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