Seminare für die Wohnungswirtschaft. 18. November in Osnabrück 19. November in Bremerhaven 20. November in Bremen

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1 Seminare für die Wohnungswirtschaft 18. November in Osnabrück 19. November in Bremerhaven 20. November in Bremen

2 Seminare für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Unsere Referenten Dr. Claus-Norbert Nees Michael Baumgart Reinhold Okon Eveline Strasser-Döll

3 Ihr Standort in Bremen und umzu Kontakt: Mario Lenz Leitung Standort Reinersweg Delmenhorst Tel.: 04221/ Fax: 04221/ Mobil: 0172/ Internet:

4 Lösungen zur Steigerung von Prozessund Energie-Effizienz Energiemanagement Energieabrechnung Energielieferung / Smart Metering Messtechnik Heizungs-EKG Verbrauchsabrechnung Contracting Webportal Energiedatenmanagement Mietersicherheit Rauchwarnmelder Energieausweis Trinkwasseranalyse

5 Rückblick - Rechtlicher Rahmen Energieabrechung Novellierung der Heizkostenverordnung und Auslauf wesentlicher Übergangsfristen Ende Wärmemengenzähler für Warmwasser ist Pflicht Verdunster - Veraltete Heizkostenverteiler müssen raus

6 Rückblick - Rechtlicher Rahmen Energiemanagement Energieausweis-relevante Änderungen der EnEV in 2014

7 Welche Angaben sind in Immobilienanzeigen ab Pflicht? Energieausweis für Wohngebäude Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis) Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch des Gebäudes Die wesentlichen Energieträger für die Gebäude-Heizung Baujahr des Wohngebäudes Energieeffizienzklasse Energieausweis für Nichtwohngebäude Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis) Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch des Gebäudes für Wärme und Strom jeweils getrennt aufgeführt Die wesentlichen Energieträger für die Gebäude-Heizung.

8 Rückblick - Rechtlicher Rahmen Mietersicherheit Novellierung der Trinkwasserverordnung seit Dezember 2012 Rauchwarnmelder Ausstattungspflicht Neubau seit Dezember 2009 Ausstattung aller bestehenden Wohnungen bis

9 Unser Rauchwarnmelderservice erfüllt die gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich Funktionsprüfung Fernprüfung Sichtprüfung Montage nach DIN Finanzierung Miete Kauf ista Rauchwarnmelder Service Beratung vor Ort Mieterservice Hotline Anleitung Dokumentation Montage Funktionsprüfung

10 Technische Montagedokumentation auch vor Ort!

11 Produktmerkmale fumonic 3 Metall-Insektengitter Montagesockel für Schraub- und Klebemontage zugelassen Oberteil mit Montage / Demontageerkennung Funkfähig Plombe, vormontiert, selbstrastend Gehäuseschale dient als Taste Statusanzeigen: LED, rot LED, weiß Plombe, separat

12 Durch die Alarmechtheitsprüfung erkennen wir einen Brand schneller und vermeiden Fehlalarme Im Alarmfall wird zunächst eine Voralarmstufe ausgelöst die 25 % unter dem normativ definierten Wert liegt. Das Ansaugsystem beginnt sofort frische Luft anzusaugen. Befindet sich in dem angesaugten Luftgemisch erneut Rauch, wird der Alarm ausgelöst. So werden insbesondere auch Brände mit geringer Thermik schnell erkannt. Bei Täuschungsalarmen wird nicht alarmiert. Kundennutzen Schnellere Raucherkennung Mehr Sicherheit Weniger Fehlalarme Keine Kosten durch Einsatzschäden

13 Der Funktionsstatus wird im ista Webportal dargestellt Geräteübersicht Serien-Nummer Artikel-Bezeichnung Raumbezeichnung Montagedatum Datum letzte Funktionsprüfung Ergebnis letzte Funktionsprüfung Gerätestatus Technische Dokumentation Steht digital im ista Webarchiv zur Verfügung

14 Empfehlung zur Optimal-Ausstattung

15 Bedarfsgerechte Angebote anfordern und Montage sichern Montage für 2015 jetzt sichern

16 Lösungen zur Steigerung von Prozessund Energie-Effizienz Energiemanagement Energieabrechnung Energielieferung / Smart Metering Messtechnik Heizungs-EKG Verbrauchsabrechnung Contracting Webportal Energiedatenmanagement Energieausweis Neueste Funktechnik Mietersicherheit Rauchwarnmelder Trinkwasseranalyse

17 Heizkostenverteiler doprimo 3 ready Auf die Zukunft programmiert Bei Bedarf aktivierbares Funkmodul ohne Austausch des montierten Gerätes Breiter Einsatzbereich in Abhängigkeit von der Programmierung zwischen 35 C 110 C (Mittlere Auslegungs-Heizmediumtemperatur tm, A) Problemloser Mieterwechsel: Direkter Vergleich zu den Verbrauchswerten der Vormonate und der Vorjahre 14 Monatswerte 2 Stichtagswerte Unauffällige Eleganz: Ganz im Zeichen aktuellen Heizungsdesigns Technik in ihrer schönsten Form Optische Schnittstelle zur elektronischen Ablesung mittels MDE (Mobile Daten Erfassung) Lebensdauer 10 Jahre + 1 Jahr Reserve + 1 Jahr Lager

18 Funksystem symphonic 3: Systemüberblick Servicevariante walk by Mobiler Datensammler optosonic 3 radio doprimo 3 radio net Bluetooth istameter radio 3 domaqua radio 3 Mobiles Datenerfassungsgerät pulsonic 3 radio sensonic II

19 Funksystem symphonic 3: Systemüberblick Servicevariante Fernauslesung memonic 3 radio net Rauchwarnmelder fumonic 3 radio net optosonic 3 radio net doprimo 3 radio net GPRS istameter radio 3 sensonic II domaqua radio 3 Abrechnungssystem pulsonic 3 radio

20 Symphonic sensor net State-of-the Art in der Messdienstbranche Datensammlung bidirektional fernausgelesen Vorteile im Überblick: Mehr Privatsphäre und Komfort für Mieter durch Fernauslesung ohne Betreten der Wohnung bzw. der Liegenschaft. Wegfall von aufwendigen Schätzungen in schwierig zugänglichen Wohnungen. Mehr Sicherheit durch regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit in Verbindung mit Rauchwarnmeldern. Unmittelbare Rückmeldung zum Verbrauchsverhalten durch monatliche Auswertungen über das ista Webportal.

21 Vollautomatische Datenübertragung per GSM Modem Ihre Vorteile memonic 3 radio net Geschwindigkeit Genauigkeit Unterjährige Fehlererkennung Upgradefähig Integrationsmöglichkeit anderer Produkte Zukunftssicheres Meßsystem Neue Services z. B. Fernwartung Rauchwarnmelder Unterjährige Visualisierung von Verbrauchsinformationen

22 ista Energiedatenmanagement Über Nutzer informieren sich über ihren Verbrauch Verbrauchsanalyse EDM classic EDM premium Visualisierung jährlicher Verbrauchsund Kostendaten aus der Abrechnung als Verbrauchswerte, unabhängig der eingesetzten Erfassungstechnologie Visualisierung jährlicher Verbrauchs- und Kostendaten aus der Abrechnung als Energiekennwerte, unabhängig der eingesetzten Erfassungstechnologie Visualisierung monatlicher Verbrauchsund Kostendaten auf Basis von Funktechnologie als Verbrauch über alle Energiearten, auch für Mieter

23 ista EDM mobil Mit der App für Android bleiben unsere Kunden und ihre Mieter, die EDM premium nutzen, unterwegs auf dem Laufenden. Kunden können ista EDM mobil kostenfrei mit ihrem Webportal Zugangsdaten nutzen.

24 Funk Kampagne Umsetzung Endlich ungestört! Nie wieder Ablesetermine. Mehr Komfort. Mehr Privatsphäre. Verbrauchsdaten für Energie und Wasser erfasst man heute mittels Fernablesung mit symphonic sensor net, dem Funksystem von ista. Weitere Informationen: Folie 30

25 Lösungen zur Steigerung von Prozessund Energie-Effizienz Energiemanagement Energieabrechnung Energielieferung / Smart Metering Messtechnik Heizungs-EKG Verbrauchsabrechnung Contracting Webportal Energiedatenmanagement Energieausweis Eichrecht Mietersicherheit Rauchwarnmelder Trinkwasseranalyse

26 1 2 Mess- und Eichwesen in Deutschland Organisationen und Ihre Aufgaben 3 Neues Mess- und Eichgesetz (MessEG), ab Dienstleistungen für die Wohnungswirtschaft * Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 43, Bonn 31. Juli 2013

27 Mess- und Eichverordnung in Deutschland Inhalt des MessEV Die Eichverordnung ist als umfassende technische Ausführungsverordnung konzipiert; sie regelt insbesondere die Eichpflicht und die Ausnahmen von der Eichpflicht die Gültigkeitsdauer der Zulassung und der Eichung die Verfahren der Zulassung und der Eichung die allgemeinen Anforderungen an Messgeräte Bauartanforderungen und Fehlergrenzen für etwa 110 Messgerätearten > Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/22/EG in deutsches Recht, ändern sich die Anforderungen für die Verwender von eichpflichtigen Geräten!

28 Das MessEG schützt den Verbraucher beim Erwerb von messbaren Gütern! So fließen in Deutschland jährlich z. B. enorme Mengen an Flüssigkeiten durch Rohre, Schläuche und Zapfhähne: 62 Millionen Tonnen Kraftstoff 38 Millionen Tonnen Heizöl 5500 Milliarden Liter Trinkwasser 12 Milliarden Liter Bier > Der Grundgedanke der 1. Fassung des Eichgesetzes vom 11. Aug war und ist Heute, jeder zahlt das was Er verbraucht!

29 1 2 Mess- und Eichwesen in Deutschland Organisationen und Ihre Aufgaben 3 Neues Mess- und Eichgesetz (MessEG), ab Dienstleistungen für die Wohnungswirtschaft * Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 43, Bonn 31. Juli 2013

30 Eichpflicht für Messgeräte Wasser- und Wärmezähler sind zahlenmäßig eine der größten Gruppe eichpflichtiger Messgeräte. Durch die steigenden Kosten für Energie und Rohstoffe ist die korrekte Anzeige dieser Messgeräte von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Die Eichpflicht kann nicht durch vertraglich verfasste Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern umgangen werden. Die Verwendung ungeeichter Zähler im geschäftlichem Verkehr kann als Ordnungswidrigkeit von der zuständigen Behörde verfolgt und mit erheblichen Geldbußen geahndet werden! > Die Eichgültigkeitsdauer beträgt für: Wärme- und Warmwasserzähler 5 Jahre; Kaltwasserzähler 6 Jahre!

31 1 2 Mess- und Eichwesen in Deutschland Organisationen und Ihre Aufgaben 3 Neues Mess- und Eichgesetz (MessEG) zum Dienstleistungen für die Wohnungswirtschaft * Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 43, Bonn 31. Juli 2013

32 Meldepflicht für Messgeräte ab dem ! Mit der Umsetzung der MID ins deutsches Recht, ändern sich Verfahrensweisen und Anforderungen für die Hersteller und Verwender von eichpflichtigen Geräten. Mit dem neuem MessEG werden unter anderem die Regelungen der Richtlinie 2004/22/EG umgesetzt Die wesentliche Änderung ergibt sich durch die Anwendung des: 32 MessEG Anzeigepflicht > MID Mesasuring Instruments Directive Die Reglungen der Richtlinie 2004/22/EG umfasst zehn Messgerätearten

33 32 MessEG Anzeigepflicht Unter anderem steht im 32 MessEG zur Anzeigepflicht: Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen. Anzugeben sind: die Geräteart der Hersteller die Typbezeichnung das Jahr der Kennzeichnung des Messgerätes sowie die Anschrift desjenigen, der das Messgerät verwendet Alternative nach Absatz 2: Innerhalb von sechs Wochen nach der Inbetriebnahme des ersten Messgeräts einer Messgeräteart erfolgt Information an zuständige Behörde, welche Messgerätearten verwendet werden und Bereithalten von Übersichten der Messgeräte mit vorgenannten Daten, die auf Verlangen der Behörde unverzüglich zur Verfügung zu stellen sind, vgl. 32 Abs. 2 MessEG. > Missachtung der Meldepflicht kann u. a. zu Bußgeld von bis zu führen!

34 32 MessEG Anzeigepflicht Die Anzeigepflicht obliegt dem Verwender der Messgeräte Der Verwender ist derjenige, der die Messgeräte zur Ablesung und für Abrechnung benutzt bzw. zur Abrechnung verpflichtet ist >>> nach einem aktuellen Gutachten des GdW ist dies der Eigentümer Messdienstunternehmen sind Angeber/Verwerter der Werte zur Ermittlung der Abrechnung Die Anzeige der Werte muss innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen. Nach Absatz 2 muss ein Gerät gemeldet werden. Die Daten der Übrigen müssen auf Verlangen vorgelegt werden.

35 Kernpunkte des novellierten Gesetzes Allgemein: tritt am 01. Januar 2015 in Kraft betroffen sind Wasser-/ Wärmezähler (Teilgeräte) Anzeigepflicht: spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme muss die Anzeige vom Verpflichteten* an die nach Landesrecht zuständige Behörde** erfolgen anzugeben sind nur neue oder erneuerte Messgeräte (kein Bestand): Verwendung: Messwerte von Geräten außerhalb der Eichfrist dürfen nicht für die Abrechnung verwendet werden! Missachtung der Meldepflicht: u. a. Bußgeld bis zu * Tendenz Zuständigkeit: Eigentümer **an die 16 Eichämter der Bundesländer / oder AGME München als federführendes Eichamt

36 1 2 Mess- und Eichwesen in Deutschland Organisationen und Ihre Aufgaben 3 Neues Mess- und Eichgesetz (MessEG) zum Dienstleistungen für die Wohnungswirtschaft * Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 43, Bonn 31. Juli 2013

37 Die Dienstleistungen aus der Anzeigepflicht für Messgeräte! Leistungsumfang gemäß 32 Absatz 2: Erstmeldung an die Eichbehörde Verwender Adresse Messgeräteart (en) (Wasser- und/ oder Wärmezähler) Ermittlung der relevanten Daten Vorhaltung weiterer Daten für den Abruf durch die Eichbehörde ( 32 Abs. 1) Datenlieferung auf Anforderung der Eichbehörde ( 32 Abs. 1) Dokumentation der Datenlieferung Information an den Kunden

38 Keine rechtsichere Abrechnung mit nicht geeichten Messgeräten! Kaufgeräte bilden einen großen Anteil an Wasser- und Wärmezähler die zu Abrechnungen verwendet werden Bei vielen dieser Messgeräte ist die gültige Eichfrist von 5 bzw. 6 Jahren abgelaufen Konformitätsservice für Kaufgeräte : Wir überwachen Ihre Zähler und informieren Sie rechtzeitig über den erforderlichen Austausch Wasser- und Wärmezähler die immer den Anforderungen des MessEG entsprechen und rechtsichere Abrechnungen > Miete oder Garantiewartung, der sicherste Weg für immer rechtssichere Messgeräte!

39 Energieeffizienz Die Energiequelle der Zukunft! Kontakt: Mario Lenz Leitung Standort Reinersweg Delmenhorst Tel.: 04221/ Fax: 04221/ Mobil: 0172/ Internet:

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