Drainanlagen an Hochbauten sind bei jedem Abdichtungskonzept
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- Sigrid Keller
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5 Drainanlagen an Hochbauten sind bei jedem Abdichtungskonzept zu beachten. Sie stellen keine Abdichtungsmaßnahme im Sinne einer Horizontaloder Vertikalsperre dar, aber durch die Berücksichtigung von Drainungen kann aufstauendes Sicker- bzw. Schichtenwasser am Bauwerk verhindert werden. Schäden an Drainagen führen in der Regel zu Wanddurchfeuchtungen aufgrund von unplanmäßigem Stauwasser oder auch einem unplanmäßigen Wasserzulauf. Sie beruhen zu einem großen Teil auf einer fehlerhaften Planung (Drainanlage nicht geplant oder unterdimensioniert), aber auch auf Ausführungsfehlern, z.b. einer falschen Verlegung von Drainrohren oder der falschen Materialwahl.
6 Planung der Drainanlage wurde aufgrund des falsch angenommenen Lastfalls (Wasserbeanspruchung) vergessen Drainanlage wurde aufgrund des falsch angenommenen Lastfalls unterdimensioniert Falsche Verlegung von Drainrohren, z.b.:
7 nicht fachgerechte Verbindung zwischen Drainagerohr und Regenwasserleitung mit der Folge von Durchfeuchtung aufgrund von sich rückstauendem Regenwasser Drainagerohr zu hoch verlegt, die Rohrsohle soll nach DIN 4095 am höchsten Punkt 20 cm unterhalb der Oberkante des Rohbetons der Kellersohle liegen. Drainleitungen weisen unzureichende Gefälle auf, das Gefälle der Leitung soll 0,5 % betragen. falsche Materialwahl bei flexiblem Rohr Drainageanlage entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik versandete oder verschlammte Drainageleitungen Dränleitungen sind nicht dauerhaft funktionstüchtig aufgrund nicht filterfester allseitiger Ummantelung. Eine bloße Abdeckung der Sickerschicht aus Grobkies mit Vlies führt zu einem schnellen Versagen der Drainanlage, da bindiger Erdstoff seitlich und von unten in die Sickerschicht eindringt. fehlende oder falsch eingebaute Rückstausicherung mit der Folge von Feuchteschäden nach Stark regenereignis: Das anfallende Drainwasser muss vom Übergabeschacht aus in hinreichender Geschwindigkeit abgeführt werden können, ohne dass es zu einem Rückstau im Rohrsystem kommt. Funktionsausfall der Pumpen: In der DIN 4095 wird in Abschnitt 5.5 angeführt, dass es anzustreben ist, einen Anschluss in freiem Gelände an einen offenen Vorfluter oder Regenwasserkanal zu schaffen, also möglichst ohne Pumpen auszukommen. Sind Pumpen jedoch notwendig, ist eine regelmäßige Wartung erforderlich. Die Ableitung ist, falls notwendig, durch eine geeignete Vorrichtung, z.b. Rückstauklappen, gegen Stau aus dem Vorfluter zu sichern. Die Stausicherung muss zugänglich sein und gewartet werden.
8 Erkundung des aktuellen Bemessungswasserstands Eine Dränanlage kann nur geplant werden, wenn die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse eindeutig bekannt sind. In dem Baugrundgutachten
9 sollten immer der Bemessungswasserstand und der höchstmögliche Grundwasserspiegel genannt sein. Drainanlagen dürfen allgemein nicht im Bereich des Grundwassers eingebaut werden, d.h. wenn das Grundwasser in Höhe der Gründungssohle oder darüber steht. Die Planung und Ausführung einer Drainanlage gemäß DIN 4095 setzt zwingend voraus, dass deren Funktionsfähigkeit dauerhaft sichergestellt ist. Sie [DIN ] gilt ferner für das Abdichten gegen das von Niederschlägen herrührende und nichtstauende Sickerwasser bei senkrechten und unterschnittenen Wandbauteilen. Mit dieser Feuchtigkeitsbeanspruchung darf nur gerechnet werden, wenn das Baugelände bis zu einer ausreichenden Tiefe unter der Fundamentsohle und auch das Verfüllmaterial der Arbeitsräume aus stark durchlässigen Böden, z.b. Sand oder Kies (Wasserdurchlässigkeitsbeiwert k > 10 4 m/s nach DIN ), bestehen oder wenn bei wenig durchlässigen Böden eine Dränung nach DIN 4095 vorhanden ist, deren Funktionsfähigkeit auf Dauer gegeben ist. Zitat DIN , Abschnitt 1 Anwendungsbereich Drainleitungen sind u.a. nur dauerhaft funktionstüchtig, wenn das Eindringen von bindigem Boden in die mineralische Drainschicht unterbunden wird, in der Regel durch eine filterfeste allseitige Ummantelung. Eine bloße Abdeckung der Sickerschicht aus Grobkies mit Vlies führt zu einem schnellen Versagen der Drainanlage, da bindiger Erdstoff seitlich und von unten in die Sickerschicht eindringt. Die Drainschicht muss Sieblinien aufweisen, die den Anforderungen gemäß DIN 4095 entsprechen.
10 Bei der Herstellung von Drainanlagen dürfen nur geeignete Materialien verwendet werden. Nicht geeignet sind z.b. gelbe Endlosrohre. In der DIN 4095 wird bei gradliniger Verlegung die Einhaltung eines Mindestgefälles bei Drainleitungen von 0,5 % gefordert. Bei der Verwendung von Stangendrainrohren ist dies sicher zu realisieren. Nach DIN 4095 [3] ist an jedem Richtungswechsel des Drainrohrs ein Spül- bzw. Kontrollschacht einzubauen. Ziele sind die mit geringem Aufwand auszuführende Überwachung der Anlage und das eventuell notwendige Spülen der Drainrohre im Nutzungszeitraum. Weitere Ausführungen zu Drainageanlagen siehe Kapitel 3/3 Drainageanlagen richtig planen und ausführen.
11 Die Rechtsprechung fordert in Bezug auf die Haftung des Planers und Bauüberwachers eine besondere Aufmerksamkeit bei kritischen und wichtigen Bauabschnitten. Als solche Bereiche haben sich neben der Herstellung der Bewehrung im Betonbau, der Verankerung der Dachkonstruktion und anderer bekannter Bauteile auch zweifelsfrei die Abdichtungsarbeiten etabliert. Daher muss die Planung sensibel und die Kontrolle der Ausführung sorgfältig erfolgen. Wenn ein Planer in der Konzeption von Bauwerksabdichtungen keinen Unterschied zwischen Neubau und Altbausanierung macht, hat er bereits den ersten Fehler in seiner Planung besiegelt und es nur noch dem Zufall überlassen, wie hoch der Haftungsfall sich summieren wird. Bei den wesentlichen Gedanken in der ersten Planungsphase von Abdichtungen spielt die Planungsgrundlage eine erhebliche Rolle. Jeder Architekt ist gut beraten, der den feinen Unterschied in der Herangehensweise zwischen Neu- und Altbau kennt.
12 Neubau horizontal vertikal DIN Richtlinien techn. Hinweise Verarbeitungsvorschriften Bauwerksabdichtung Horizontal Abdichtungszone DIN in Anlehnung Richtlinien WTA-Merkblätter techn. Hinweise Verarbeitungsvorschriften Abdichtungsebene Altbau vertikal DIN Richtlinien WTA-Merkblätter techn. Hinweise Verarbeitungsvorschriften
13 Als Standardregelwerk für Abdichtungen im Neubau ist die DIN Bauwerksabdichtungen [1 bis 11] als wesentliches Planungskriterium heranzuziehen. Diese Norm löste 1981 die DIN 4117 aus dem Jahr 1961 komplett ab. Die bituminöse Bahnenware hat gegenüber der Bitumendickbeschichtung den Vorteil, dass die Trockenschichtdicke infolge der technischen Vorfertigung grundsätzlich eingehalten wird. Hier kann die Abdichtungsweise mit KMB nur mit einer auf der Baustelle sorgfältig erfolgenden handwerklichen Herstellung und ständigen Selbstkontrolle gegenhalten. Dafür ist aber die KMB handwerklich und baupraktisch auf geometrisch komplizierten Bauteilen relativ risikoarm herzustellen. Gleichfalls lassen sie sich leicht in den Bauablauf integrieren und sind mit einfachen Kontrollen bezüglich ihrer Qualität einzuschätzen. Ein Hinterlaufen von Wasser ist bei KMB ausgeschlossen, sodass bei einem Schadensfall die Leckortung und die Nacherfüllung (früher: Nachbesserung = eine der üblichen Rechtsneuheiten) fast problemlos erfolgen können. Es ist sicher angesichts der Diskussionen über KMB in der Norm nicht verwunderlich, dass in der jetzigen Ausgabe der DIN die zementären Dichtungsschlämmen nicht berücksichtigt sind, obwohl auch diese im Neubau von Kellern einen nicht unwesentlichen Marktanteil in der Baupraxis der letzten Jahre übernommen haben. Sicher kann über den Sachverhalt nachgedacht werden, ohne aber eine
14 Änderung herbeizuführen. Man kann nur hoffen, dass in einer zeitlich absehbaren Phase der Neuausgabe dieser DIN die Kluft zwischen Theorie und Praxis beseitigt wird. Die derzeit gültige Normenreihe DIN mit ihren Teilen 1 bis 10 ist in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen, da DIN-Normen im Weißdruck den Stand der Technik repräsentieren. In Teil 1 der DIN sind wesentliche und vom Planer zu beachtende Planungsgrundlagen aufgeführt: Feststellung der Bodenart, der Geländeform und des Bemessungswasserstands Klärung der zu erwartenden mechanischen und thermischen Beanspruchung geplante Nutzung des Bauteils bzw. des Bauwerks In Abhängigkeit von Bodenart, Geländeform und Bemessungswasserstand ist vom Planer die Art der Wassereinwirkung im geplanten Nutzungszeitraum festzulegen. Nach der Art der Wassereinwirkung richtet es sich, ob die Abdichtung nach Teil 4, 5 oder 6 der vorgenannten Norm zu erfolgen hat, sofern nicht grundsätzlich nach der höchsten Wasserbeanspruchung geplant wird. Die hierfür notwendigen Angaben erhält der Architekt/Planer üblicherweise von einem separat vom Bauherrn zu beauftragenden Baugrundgutachter. Liegt ein Bodengutachten nicht vor oder ist in einem vorhandenen Bodengutachten kein Bemessungswasserstand definiert, so hat der Planer das Recht und die Pflicht, seinen Auftraggeber bezüglich dieser Tatsache anzusprechen und einen konkreten Wert abzufordern.
15 Die zu erwartenden mechanischen und thermischen Beanspruchungen sind ebenfalls für den Einzelfall mit den entsprechenden Fachplanern abzuklären. Allerdings hat der Planer hier nicht nur die Hinweispflicht auf die betreffende Notwendigkeit wie beim Bodengutachten. Er ist unter Umständen auch für die Kostenaufwendung verantwortlich. Zur Vervollständigung der Problematik bleibt festzustellen, dass außer der DIN [1 bis 11] auch die KMB-Richtlinie [12] und die Richtlinien für Dichtungsschlämmen [13, 14] nicht ganz ohne Bedeutung bei der Planung von Neubauten sind. Der Grund hierfür ist eben in der Nichtberücksichtigung (ausgenommen KMB sowie Dichtungsschlämme in Teil 7 der DIN 18195) dieser Bauweisen in der jetzt gültigen DIN zu suchen. Die KMB-Richtlinie und nicht die DIN ist dann beim Neubau heranzuziehen, wenn der Lastfall Grundwasser im Einzugsbereich der KMB in der Planung zu berücksichtigen ist und trotzdem KMB als zu verwendender Baustoff verbleibt. Ansonsten ist in den übrigen Wasserbeanspruchungen eine Abgleichung der Mindestanforderungen in den jeweiligen Regelwerken aus baupraktischer Sicht erfolgt.
16 Wird als Abdichtungsstoff eine Dichtungsschlämme im Neubau bevorzugt, so sind hier grundsätzlich die Richtlinien zu verwenden, da Dichtungsschlämmen lediglich für den Anwendungsbereich Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser in Teil 7 der DIN gelistet sind. Schlussendlich sei zusammengefasst, dass außer der DIN auch die Richtlinien über KMB und Dichtungsschlämme bei der Planung und Ausführung zu beachten sind. Alle genormten Materialien und zur Vervollständigung auch die Dichtungsschlämmen sind Stoffe, die bei sach- und fachgerechtem Einsatz erfolgreich eingesetzt werden können. Trotzdem enthebt es den Planer nicht von der Pflicht, im Einzelfall die Einsatzmöglichkeiten zu überprüfen, und er ist gut beraten, für die Urteilsfindung nicht den Hersteller allein anzuhören. Die Grundlagen der Planung einer Altbausanierung sind nur bedingt mit der Neubauplanung vergleichbar. Grund hierfür ist die sicher unbestrittene Tatsache, dass die Bauteile aus jetziger Sicht früher nicht normgerecht erstellt waren. Oder wer möchte ernsthaft behaupten, dass ein Gebäude aus den Gründerjahren die gleichen Material- und Bauteileigenschaften wie ein heutiger Neubau besitzt. Gleichfalls sind die Baustellenbedingungen zwischen Neu- und Altbau sicher nicht zu vergleichen. Andere Voraussetzungen bedeuten auch unterschiedliche Herangehensweisen an die Planung. Die DIN-Normen mit ihren festgefügten Mindestanforderungen an die zu verwendenden Stoffe und
17 Verarbeitungsbedingungen sind da nur bedingt hilfreich. Dieser Tatsache geschuldet ist auch in der jetzt gültigen Norm über Bauwerksabdichtungen [1 bis 11] im Anwendungsbereich der Hinweis festgeschrieben, dass die Norm nur im Einzelfall und nicht grundsätzlich in der Bauwerkserhaltung gilt. In der früheren Ausgabe der Jahre 1983 und 1984 war dies nicht so explizit zu lesen. Diese Norm gilt nicht für nachträgliche Abdichtungen in der Bauwerkserhaltung oder in der Baudenkmalpflege, es sei denn, es können hierfür Verfahren angewendet werden, die in dieser Norm beschrieben werden. Zitat DIN 18195, Absatz 1 Anwendungsbereich Anstelle der DIN-Norm sind in der Bausanierung die Merkblätter der WTA [15 bis 17], die Herstellerrichtlinien und die Hinweise der Fachverbände bei der Planung und Ausführung heranzuziehen. Allein dadurch ist offenbar, dass ein umfangreiches Fachwissen vom Planer abverlangt wird, wenn er Sanierungsplanungen übernimmt. Die rein architektonische Leistung tritt gegenüber dem bauphysikalischen und baustoffspezifischen Einfühlungsvermögen in das bestehende sensible Bauwerk zurück. Materialspezifische und bauteilbezogene Voruntersuchungen sind existenzieller Bestandteil einer erfolgreichen Planung in diesem oft vom Anspruch unterschätzten Gebiet der Architektur. Dass der einzelne Architekt nicht immer zwischen Neu- und Altbau ungestraft hin- und herspringen kann, dürfte manchen Fachkollegen aus Erfahrungen schon schmerzlich bewusst geworden sein. Das Gefühl für das zu sanierende Gebäude muss erst einmal entstehen. Dies erreicht man nicht am Schreibtisch, sondern indem man mit offenen Augen ohne Zeitdruck um und durch das Gebäude schlen-
18 dert. Die Eindrücke und Hinweise lenken den Blick des Fachkundigen mit Sicherheit auf das Wesentliche. Wenn das Gefühl für das Bauwerk verinnerlicht ist, kann den Hinweisen auf die örtlichen Gegebenheiten an den Bauteilen nachgegangen werden. Der Zeitpunkt für die Zusammentragung der Planungsgrundsätze und die Entscheidung bezüglich der Zuhilfenahme von Sonderfachleuten ist gekommen. Die ausgefeilte Planung kann erst nach der Feststellung der bauphysikalischen und konstruktiven Gegebenheiten und vor allem nach den Hinweisen der geplanten Nutzung durch den Eigentümer beginnen. Nicht zu vergessen ist dabei die konsequente Klärung der bisherigen und zukünftigen Nutzung der zu sanierenden Räumlichkeiten. Bereits unter Beachtung der verschiedenen möglichen Wasseraufnahmemechanismen bei altem Mauerwerk ist eine umfassende Planung der nachträglichen Abdichtungsmaßnahmen in der Altbausanierung von außerordentlicher Bedeutung. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle hierauf kurz eingegangen, ohne dass dabei der Anspruch auf Vollständigkeit der Aussagen erhoben wird. Folgende Mechanismen sind baupraktisch zu unterscheiden: kapillare Wasseraufnahme hygroskopische Wasseraufnahme Kapillarkondensation/Kondensation Wasseraufnahme unter Druck Zur Klärung der Ursachen von Durchfeuchtungen ist zudem eine Bewertung der örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich des anstehenden Baugrunds (Material und Materialeigenschaften), der Geländebedingungen (z.b. Hanglage),
19 der Gebäudeentwässerung allgemein (z.b. Dachund Hofentwässerung), des Wandbildners der zu bewertenden Wände (Material) und anderer für dieses Gebäude spezifischer Sachverhalte notwendig. Wenn also durchfeuchtetes Mauerwerk saniert werden soll, ist es unabdingbar, zuvor abzuklären, welche der o.g. Wasseraufnahmemechanismen an diesem speziellen Mauerwerk und welche vorhandenen Randbedingungen im Einzelfall für die Feuchtebelastung verantwortlich sind. Dies geschieht mit Blick auf die WTA-Merkblätter üblicherweise durch eine umfassende Bauzustandsanalyse [16]. Wird keine ausreichende Bauwerksdiagnostik durchgeführt, was eigentlich nach ausreichender Beratung durch den Architekten aus technischer Betrachtung der Bauherr zu verantworten hat, ist der Architekt wieder in der Verantwortung. Davor sollte er sich hüten. Gleichfalls muss jeder Planer dafür Sorge tragen, dass nur tatsächlich sachkundige Sonderfachleute in die Planung einbezogen werden. Kommen sog. Sachkundige bei der Überprüfung der Feuchte von salzbelastetem Mauerwerk mit Widerstandsmessgeräten oder dielektrisch niederfrequenten Messgeräten auf die Baustelle, sollte der sachkundige Planer dem Treiben schnell ein Ende setzen. Einen sachkundigen Beistand hat er da nicht zu erwarten. Ist eine fachgerechte Analyse erstellt, kann die Detailplanung der nachträglichen Bauwerksabdichtung erfolgen. Allerdings sind dann Feuchtebelastungen und deren Randbedingungen, Durchfeuchtungsgrade und Salzbelastungen des betreffenden Mauerwerks als Planungseckpfeiler unerlässlich.
20 Zur Aufstellung der Feuchtebilanz ist es erforderlich, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ausgewählte, repräsentative Probematerialien zu entnehmen. Die Art und Weise der Probeentnahme ist im WTA-Merkblatt Beurteilung von Mauerwerk Mauerwerksdiagnostik [16] ausführlich beschrieben. Zeitgleich sind die Klimabedingungen im beprobten Bereich zu messen und zu dokumentieren. Um die Proben dem Bauwerk auch zu einem späteren Zeitpunkt noch zuordnen zu können, ist eine aussagekräftige Kartierung der Entnahmestellen anzufertigen. Üblicherweise werden die notwendigen Werte für die Feuchtebilanz wie folgt unter Berücksichtigung des WTA-Merkblatts /D [17] ermittelt: Dokumentation des Ausgangsgewichts der Probe Darren der Probe bei materialspezifischen Temperaturen zur Ermittlung des Trockengewichts Einlegen der Probe in Wasser bis zum Erreichen der Sättigungsfeuchte einschließlich Dokumentation des Gewichts Das Probengewicht zum Zeitpunkt der Entnahme wird mit dem Gewicht zum Zeitpunkt der vollständigen Sättigung ins Verhältnis gesetzt, womit der Durchfeuchtungsgrad der Probe berechnet ist. Dieser Durchfeuchtungsgrad gibt an, welcher Anteil in Prozent des für Wasser zugänglichen Porenraums zum Zeitpunkt der Probenentnahme tatsächlich mit Wasser gefüllt war. Durchfeuchtungsgrad = Feuchtegehalt 100 % / Sättigungsfeuchte Dieser Wert ist vor allem bei geplanten nachträglichen Horizontalabdichtungen mittels Injektion von erheblicher Wichtigkeit. Liegt er nicht vor bzw. ist er
21 Weiße Wannen sind wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton, welche zur lastabtragenden auch noch die dichtende Funktion übernehmen. Dieses Gebrauchsmerkmal wird im Wesentlichen durch die Verwendung von wasserundurchlässigen Betonen als Material und durch den Einsatz geeigneter Abdichtungssysteme im Bereich der Arbeitsfugen erreicht. Bei der speziellen Verwendung der Stahlbewehrung bezüglich Art und Menge kann dann noch die Rissbreitenbeschränkung entscheidend beeinflusst werden. Außer den weißen Wannen ist vor allem das im Hochbau überwiegend angewendete Gegenstück, die schwarze Wanne zu nennen. Diese Bauwerksabdichtung erfolgt durch die Berücksichtigung der bituminösen Baustoffe. Nur zur Vervollständigung werden auch die braunen Wannen, welche aus dem Material Natriumbentonit erstellt werden, genannt und angemerkt. Diese Bauweise kommt eher als Sonderkonstruktion zum Einsatz. Bei der Gegenüberstellung der im Hochbau hauptsächlich verwendeten Bauweisen ist die Vorteilsnahme der weißen Wanne gegenüber der schwarzen Wanne fast herauszulesen. Sie sind durch ihre wenigen Arbeitsgänge relativ leicht herzustellen und besitzen durch ihre gute Kontrollierbarkeit eine hohe Sicherheit in der Ausführungsqualität. Hinzu kommt, dass sie relativ unabhängig von Witterungseinflüssen bei der Bauausführung und infolge des schnellen Baufortschritts gut in den Bauablaufplan einzupassen sind. Letztendlich sind sie bei eventuell auftretenden Undichtigkeiten durch die unkomplizierte Feststellung der Art und Weise der Fehlstellen leicht reparierbar.
22 Die weißen Wannen sind allerdings bis zum heutigen Tag nicht wie die schwarzen Wannen in einer DIN- Norm geregelt. Die bekannte DIN [1 bis 11] über die Bauwerksabdichtung ist ausdrücklich mit einem Hinweis versehen, dass sie diese Bauweise nicht regelt (Ausnahme: DIN ): Diese Norm gilt nicht für Bauteile, die so wasserundurchlässig sind, dass die Dauerhaftigkeit des Bauteils und die Nutzbarkeit des Bauwerks ohne weitere Abdichtung im Sinne dieser Norm gegeben sind. In diesem Sinne gilt sie auch nicht für Konstruktionen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand. Zitat DIN 18195, Abschnitt 1 Anwendungsbereich In der DIN sowie der DIN EN werden die Materialeigenschaften von Betonen mit hohem Wassereindringungswiderstand geregelt. Für die Herstellung von Bauwerken aus WU-Beton muss jedoch auf Richtlinien und Merkblätter zurückgegriffen werden. Hinweise zu Entwurf, Bemessung und Konstruktion von weißen Wannen sind in der sog. WU-Richtlinie [12], herausgegeben vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton DafStb, enthalten. In dieser Richtlinie werden die Anforderungen an die Planung geregelt und Planungsgrundsätze beschrieben. Hier werden die Bauweisen von Elementwänden, in einigen Gebieten Sandwich- bzw. Dreifachwand genannt, gleichberechtigt neben dem allbekannten Ortbeton und den Fertigteilelementen genannt. Zudem werden Ausführungsregeln bzw.
23 Hinweise an den Ausführenden beigegeben, was das Regelwerk abrundet. Mit der WU-Richtlinie ist eine ausreichende Planungssicherheit für alle am Bau Beteiligten gegeben. In der WU-Richtlinie [12] wird davon ausgegangen, dass bei Planung und Ausführung der Konstruktion ein Kapillartransport von Wasser durch die Bauteildicke, unabhängig vom hydrostatischen Druck und Schichtenaufbau, nicht erfolgt. Die Austrocknung der Baufeuchte und eventueller Tauwasserausfall an der raumseitigen Oberfläche werden nicht berücksichtigt und bedürfen bei Notwendigkeit gesonderter raumklimatischer und bauphysikalischer Maßnahmen. Neben bereits bekannten Grundsätzen werden Beanspruchungs- und Nutzungsklassen als Planungsgrundlage beschrieben. Damit kann der Planer auf die vom Bauherrn gewünschte Qualität und die Eigenschaften bezüglich der Funktion im Nutzungszeitraum eingehen. Mit der nur vorgesehenen Zweiteilung der Beanspruchungsklassen ist die Qualitätsanforderung an die Erkenntnisse aus den Baugrundverhältnissen im Einzelfall baupraktisch den häufig anzutreffenden Gegebenheiten angepasst.
24 Die Nutzungsklassen sind in Abhängigkeit von der Funktion und den Nutzungsanforderungen des Bauwerks bzw. des Bauteils wie folgt festgelegt: Nutzungsklasse A (Wasserdurchtritt in flüssiger Form ist nicht zulässig, sowie auch Feuchtestellen auf der Bauteiloberfläche infolge von Wasserdurchtritt) Nutzungsklasse B (Feuchtstellen sind im Bereich von Trennrissen, Sollrissquerschnitten und Fugen zulässig) besonders zu vereinbarende Nutzungsklassen Die dritte Nutzungsklasse sollte im Interesse des Planers und Ausführenden nur im Einzelfall berücksichtigt werden. Geschieht dies doch durch die Wünsche des Bauherrn, ist sorgfältig darauf zu achten, dass die Anforderungen an Qualitätsmerkmale, Funktionseigenschaften und sonstige Kriterien in der Entwurfsplanung, Leistungsbeschreibung und letztendlich im Bauvertrag explizit beschrieben sind. Im eigenen Interesse sollte der Planer aber möglichst den Bauherrn von der grundsätzlichen Verwendung der Nutzungsklassen A und B überzeugen. Dass die Mindestdicken von Betonbauteilen u.a. unter Berücksichtigung der Betonüberdeckung und der erforderlichen Bewehrungslagen sowie der Einbauteile zu planen sind, ist sicher nicht erst mit der Herausgabe der Richtlinie bekannt. Der Hinweis ist aber nebenbei durchaus geeignet, den Planer sensibel für die richtigen Maße der zu konstruierenden Teile zu machen, da die zusätzlich erforderlichen Eigenschaften bezüglich der abdichtenden Wirkung mehr in den Mittelpunkt rücken.
25 Viel wichtiger als der allgemeingültige Hinweis hingegen erscheint, dass unter dem Ansatz der Beanspruchungsklassen sowie der Ausführungsart die Mindestdicken von Bauteilen empfohlen werden. Damit dürfte die verbreitete Diskussion über die Mindestdicken beseitigt sein, wobei 30 cm bei Stahlbetonwänden und 25 cm bei Stahlbetonsohlen in WU-Bauteilen als bewährte Bauteildicken galten. Neben den Regeln der Entwurfsplanung, der Bemessung und Konstruktion werden auch wichtige Hinweise zu den Fugenabdichtungen und zur Ausführung gegeben. Dass dabei konsequent der Querverweis zur neuen DIN-Generation erfolgt, dürfte nicht verwundern, da die Richtlinie mit Blick auf den gewünschten Umfang nicht alle Regeln beschreiben kann. Wichtig erscheint in dieser Richtlinie die Berücksichtigung des nachträglichen Dichtens von Rissen bzw. der Instandsetzung von Fehlstellen im Betonbauteil. Nunmehr ist auch Baulaien leichter zu er-
26 klären, dass bei Nichterreichen der geplanten Nutzungsklasse des jeweiligen Betonbauteils weitere Abdichtungsmaßnahmen notwendig werden und dass diese Maßnahme eben durchaus zur Bauweise gehört.
27 Dass z.b. bei einer nachträglichen Mauerwerksabdichtung im Injektionsverfahren eine Nachverpressung eventuell notwendig werden kann und die Technik trotzdem durchaus zum Stand der Technik gehört, ist unbestritten. Beim Bau weißer Wannen wurde eine gezielte Nachverpressung von manchen Bauherren nicht als zur Bauweise gehörend akzeptiert. Mit der Benennung der möglichen weiteren Maßnahmen zum Zweck der Absicherung der Dichtfunktion eines Bauteils ist automatisch das Problem ins Blickfeld gerückt. Der Planer kann sich bei gegebenem Anlass nunmehr auf die Richtlinie berufen. Dass dies natürlich keinen Freibrief für den Architekten, Bauingenieur und Ausführenden darstellt, dürfte selbstverständlich sein. Jede Zusatzmaßnahme kostet Geld und Zeit, und schon deshalb sollten die nachzubessernden Fehlstellen durch ausgereifte Planung und fachgerechte Erstellung vermieden oder zumindest erheblich minimiert werden. Letztendlich dürfte sich die Entwicklung der offensichtlichen Zusammengehörigkeit der eventuell notwendigen Nachabdichtung und der Bauweise von weißen Wannen dahin positiv auswirken, dass das Merkmal der Sichtkontrolle der betonierten Bauteile nicht mehr allzu sehr in den Vordergrund tritt. Damit werden aber zugleich die Sorgfaltspflichten beim Betonieren selbst erheblich nach oben korrigiert, will man ein funktionstüchtiges Bauteil erhalten. Da z.b. eine Sichtkontrolle der Betonierqualität bei der Betonbauweise mit Elementewänden gar nicht möglich ist und das Mangelrisiko dadurch höher erscheint, hatte dieser Umstand bei der Verbreitung der Technologie hemmende Auswirkung. Nunmehr ist durch die bessere Planungssicherheit mit einer
28 erheblich breiteren Anwendung der durchaus praktikablen Bauweise zu rechnen. [1] DIN ( ) Bauwerksabdichtungen Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten [2] DIN ( ) Bauwerksabdichtungen Teil 2: Stoffe [3] DIN ( ) Bauwerksabdichtungen Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe [4] DIN ( ) Bauwerksabdichtungen Teil 4: Abdichtung gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden; Bemessung und Ausführung [5] DIN ( ) Bauwerksabdichtungen Teil 5: Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen; Bemessung und Ausführung [6] DIN ( ) Bauwerksabdichtungen Teil 6: Bauwerksabdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser; Bemessung und Ausführung [7] DIN ( ) Bauwerksabdichtungen Teil 7: Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser; Bemessung und Ausführung [8] DIN ( ) Bauwerksabdichtungen Teil 8: Abdichtungen über Bewehrungsfugen
29 [9] DIN ( ) Bauwerksabdichtungen Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse [10] DIN ( ) Bauwerksabdichtungen Teil 10: Schutzschichten und Schutzmaßnahmen [11] DIN 18195, Beiblatt 1 ( ) Bauwerksabdichtungen Beiblatt 1: Beispiele für die Anordnung der Abdichtung bei Abdichtungen [12] WU-Richtlinie ( ) Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)
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31 Kurzüberblick
32 Im vorliegenden Schadensfall handelt es sich um ein Doppelhaus, dessen Kellergeschosse jeweils als wasserundurchlässige Bauwerke aus WU-Beton, Weiße Wannen, herzustellen waren. Die entstehenden Dehnfugen im Bereich der Bodenplatten
33 und der Außenwände der beiden Haushälften sollten planmäßig mithilfe eines durchgehenden, innen liegenden Dehnfugenbands gegen drückendes Schichtwasser gesichert werden. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten war dort der Bemessungswasserstand vom Statiker auf 200 cm ab UK Bodenplatte festgelegt worden. Entgegen der ursprünglichen Planung des Architekten wurden vom ausführenden Bauunternehmer wesentliche Änderungen vorgenommen, insbesondere die Fugenausbildung und deren Sicherung betreffend. Laut Planung des Architekten sollten die Unter- bzw. Kellergeschosse beider Haushälften unabhängig voneinander hergestellt werden. Das heißt, dass beide Bodenplatten d = 25 cm sowie die Außenwände d = 25 cm mithilfe eines durchgehenden, mittig liegenden Elastomer-Dehnfugenbands gegen eindringendes Wasser gesichert werden sollten. Die Anschlussfugen Bodenplatte/Außenwand sollten planmäßig durch ein Fugenblech gesichert werden, zu dessen Aufnahme eine 10 cm hohe Aufkantung herzustellen war. Die Bodenplatten und die Außenwände der Unterbzw. Kellergeschosse waren laut LV aus wasserundurchlässigem Beton C 25/30 (ehemals ab B 25) herzustellen.
34 Die oben beschriebene planmäßige Bauausführung der Unter- bzw. Kellergeschosse wurde durch das ausführende Bauunternehmen in sehr wesentlichen Punkten verändert. Die Bodenplatten beider Haushälften wurden nicht planmäßig separat, sondern als eine durchgehende Bodenplatte ausgeführt.
35 Beide Gebäudetrennwände wurden nicht planmäßig aus wasserundurchlässigem Beton gemäß DIN 1045 Beton- und Stahlbetonbau hergestellt, sondern gemäß DIN 1053 konstruktiver Mauerwerksbau als 24er-Ziegelmauerwerk. Beide Haushälften stellen somit, entgegen der Planung, keine eigenständigen wasserundurchlässigen Bauwerke mehr dar.
36 Im Zuge der unter A. Bodenplatte beschriebenen Ausführungsänderung ist das ursprünglich zum Einbau vorgesehene mittig liegende Elastomer-Dehnfugenband nicht eingebaut worden. An den beiden vertikalen Nahtstellen der Gebäude wurden ersatzweise außen liegende Elastomer-Dehnfugenbänder eingebaut, wobei die unteren Enden dieser Fugenbänder jeweils lediglich um einige Zentimeter in die Bodenplatte einbinden. Zur Fixierung dieser Fugenbänder an der Schalung wurden einfache Nägel verwendet, beim Ausschalen führt dies häufig zu Beschädigungen des Fugenbands. Anstatt des planmäßig zum Einbau vorgesehenen Fugenblechs wurde dort ein mittig liegendes PVC- Arbeitsfugenband eingebaut, wobei die Stoßverbindungen lediglich durch Überlappung der Fugenbandenden hergestellt wurden. Die zur Aufnahme der Fugensicherung planmäßig vorgesehene 10 cm hohe Aufkantung wurde nicht hergestellt.
37 Bei allen Fugensicherungen ist unbedingt darauf zu achten, dass ein in sich geschlossenes wasserdichtes Gesamtsystem geschaffen wird. Das heißt, dass die Verbindungen der in horizontaler und vertikaler Richtung verlaufenden Fugensicherungen untereinander jeweils in einer Ebene liegen müssen. Die Verwendung unterschiedlicher Materialien birgt eine erhebliche zusätzliche Gefahrenquelle hinsichtlich der Dichtheit.
38 Zur Prüfung der Dichtheit wurde das vom Unterzeichner entwickelte EvacuTec-Vakuumprüfsystem eingesetzt. Dieses Prüfsystem bietet den besonderen Vorteil, dass Dichtheitsprüfungen unabhängig vom aktuell anliegenden Grundwasserstand vorgenommen werden können. Im vorliegenden Schadensfall war der Bemessungswasserstand vom Tragwerksplaner/Statiker auf 200 cm UK-Bodenplatte festgelegt worden, bei einer 25 cm dicken Bodenplatte entspricht dies einer Wassersäule von 175 cm über der kritischen Anschlussfuge Bodenplatte/Außenwand und damit einem Druck von 175 hpa in der Fugenzone. Zur Dichtheitsprüfung wird nun mithilfe einer speziellen Vakuumpumpe über einen Prüfad-
39 apter ein entsprechender Unterdruck auf der Innenseite der Fuge erzeugt, im vorliegenden Fall wurde nach wenigen Minuten eindringendes Wasser bereits bei einem Unterdruck von 115 hpa festgestellt. Das bedeutet, dass dort bereits bei einem Wasserstand von 115 cm mit eindringendem Wasser über der Arbeitsfuge zu rechnen ist. Angesichts der festgestellten Mängel sollten geeignete Nachbesserungen vorgenommen werden. Vorgesehen war eine nachträgliche Abdichtung der Anschlussfuge Bodenplatte/Außenwand mittels Kunstharzinjektion. Der ausführende Bauunternehmer hatte der Bauherrschaft gegenüber glaubhaft versichert, über die zur Durchführung solcher Maßnahmen notwendige gerätetechnische Ausstattung zu verfügen. Im Zuge der praktischen Durchführung dieser Nachbesserung musste jedoch eine völlig dilettantische Vorgehensweise festgestellt werden, die nicht zu einem Erfolg führen konnte.
40 Die Ursache für eindringendes Wasser liegt a) in der nicht planmäßigen Herstellung des Bauwerks (durchgehende Bodenplatte und nicht hergestellte Aufkantung zur Aufnahme der horizontalen Fugensicherung): Laut Planung waren die Kellerschosse der beiden Haushälften jeweils als separate Weiße Wanne herzustellen. b) in der nicht planmäßigen und nicht fachgerechten Herstellung der vertikalen (Elastomer, außen liegend) und horizontalen (PVC, mittig liegend) Fugensicherungen: Diese liegen nicht in der gleichen Ebene und bilden daher kein in sich geschlossenes wasserdichtes Gesamtsystem. c) in der falschen Auswahl sowie im nicht fachgerechten Einbau der Fugenbänder: Elastomerfugenbänder bestehen aus Kautschuk, deren Verbindungen vulkanisiert werden. PVC-Fugenbänder werden dagegen verschweißt, eine direkte Verbindung beider Materialien ist daher nicht möglich. d) in der nicht fachgerechten Ausführung der nachträglichen Abdichtung mittels Kunstharzinjektion: Für das Einpressen des Zweikomponentenharzes wurde lediglich eine Handfettpresse verwendet, die damit eingebrachte Harzmenge von 10 bis max. 13 cm³ pro Bohrung reicht nicht mal aus, um damit die vorhandenen Bohrkanäle ( mm) vollständig zu füllen.
41 Von einer fachgerecht ausgeführten Verpressung kann hierbei nicht einmal ansatzweise die Rede sein. Weitere Versuche zur Mängelbeseitigung wurden nicht mehr unternommen, weil seitens der Bauherrschaft zwischenzeitlich ein Verfahren zur Rückabwicklung des Kaufvertrags eingeleitet worden war. Die Schadenspraxis zeigt, dass etwa 50 % der Bauwerke, die als wasserundurchlässige Bauwerke Weiße Wanne angepriesen bzw. beschrieben werden, nicht wirklich dicht sind, wenn dort tatsächlich der Lastfall drückendes Wasser anliegt. Die Mängel bzw. Schadensursachen sind dabei praktisch immer dieselben: 1. nicht fachgerecht geplante und/oder hergestellte Bauteilfugen ( 40 %)
42 2. nicht fachgerecht geplante und/oder ausgeführte Bauteildurchdringungen ( 40 %) 3. Rissbildungen und/oder Materialungänzen, z.b. Kiesnester ( 15 %) Dichtheitsprüfungen finden in der Baupraxis nur in Ausnahmefällen statt. Eine Bauabnahme nach BGB bzw. VOB/B bietet der Bauherrschaft keine Gewähr hinsichtlich der Dichtheit.
43 Die technische Beurteilung stellt gravierende Mängel in der Ausbildung des Kellergeschosses eines Doppelhauses fest. Nicht nur die Bauerrichtung, sondern auch eine Nacherfüllung nach Wassereintritt misslingt gründlich. In erster Linie ist der ausführende Unternehmer verantwortlich. Er schuldete einen wasserdichten Keller. Das ist nicht gelungen. Hierfür ist der Unternehmer verantwortlich, denn er ist sträflich von der vorliegenden Planung abgewichen und hat die Ausführung technisch falsch nach eigenem Gutdünken vorgenommen. Der Mangel am Bauwerk ist ihm zurechenbar, weil er von der ihm zur Verfügung gestellten Werkplanung abgewichen ist und zusätzlich eine technisch nicht zielführende Bauweise gewählt hat. Das ist in der technischen Beurteilung genau dargestellt. Verantwortlich ist aber auch der Objektplaner, wenn er was nicht bekannt ist auch die Objektüberwachung als Auftrag hatte, denn der objektüberwachende Architekt hat zu prüfen und zu überwachen, ob die Ausführung gemäß den erstellten Werkplänen und nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt. Diese Prüfungsaufgabe zwingt den Planer zwar nicht dazu, täglich und stündlich auf der Baustelle zu sein; aber Arbeiten mit Signalwirkung, von deren Gelingen also viel abhängt und die nach allgemeiner Erfahrung schadensträchtig sind, hat der Architekt auf jeden Fall zu überwachen. Obliegt dem Planer die Objektüberwachung, hätte er auf jeden Fall merken müssen, dass der ausführende Unternehmer von der Planung total abweicht.
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46 1 Quelle: sirados, Stand: Mai 2015
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6/3 Verfahren zur nachträglichen
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