Herr. D. Steinhausen (Vertr. Herr M. Richter) Sachkundige Einwohner: Herr O. Ohmacht Herr B. Winkelmann Frau Ch. Henkel Herr M.

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1 Großbeeren, Ergebnisprotokoll der 11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Gemeindeentwicklung und Umwelt am Montag, , Uhr, im Sitzungssaal der Alten Molkerei, Am Rathaus 2, Großbeeren Anwesende: Gemeindevertreter: Herr G. Henkel (Vors.) Herr W. Paul Herr J. Müller Herr B. von Schrötter Herr R. Brand Frau C. Krause Herr. D. Steinhausen (Vertr. Herr M. Richter) Sachkundige Einwohner: Herr O. Ohmacht Herr B. Winkelmann Frau Ch. Henkel Herr M. Seelig Herr K. Maaßen Herr Dr. U. Pacholik Von der Verwaltung: Gast: Protokollführung: Herr Ahlgrimm Herr Ritter, Leiter Bau- u. Planungsamt Herr Prof. Heinz, Heinz + Staadt Ingenieur GmbH Frau Hedelt Beginn der Sitzung: Uhr Ende der Sitzung: Uhr A. Öffentlicher Teil TOP 1 TOP 2 TOP3 TOP 4 Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit Der Vorsitzende des Ausschusses für Bauen, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Herr Henkel, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Beschlussfähigkeit ist mit 7 Gemeindevertretern gegeben. Verlesung und Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung wurde mit der Einladung zugestellt. Sie wird verlesen. Änderungswünsche bzw. Ergänzungen bestehen nicht. Somit gilt die Tagesordnung als angenommen. Abstimmung über evtl. Einwendungen gegen das Protokolls der 10. Sitzung öffentlicher Teil Auf S. 3, Info der Verwaltung, hier Herr Ritter: In der Mitte des Textes handelt es sich um das Gemeinsame Strukturkonzept (nicht Gemeinde- und Strukturkonzept). Auf S. 4 ist im oberen Absatz der Halbsatz Ein entsprechender Herrn Ritter zu entfernen. Das Protokoll der 10. Sitzung wird mit den vorgenannten redaktionellen Änderungen anerkannt. Beratung und Empfehlung zur Anbringung von Werbeanlagen, Wasserskilift Großbeeren Den Ausschussmitgliedern liegt vor der letzte Stand zur Werbeanlage zur Wasserskianlage. Herr Ahlgrimm fasst nochmals das Meinungsbild der letzten Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt zusammen. Zwischenzeitlich wurde sehr intensiv mit Herrn Kabisch nach anderen Möglichkeiten gesucht, das große _

2 - 2 - Werbeschild sinnvoll, jedoch nicht störend, in der näheren Umgebung der Wasserskianlage aufzustellen. Es konnte kein anderer Standort aus den von Herrn Ahlgrimm im Einzelnen genannten Gründen gefunden werden. Die Verwaltung muss daher empfehlen, die Werbeanlage an der bisherigen Stelle zu belassen in der Hoffnung, dass die Untere Bauaufsichtsbehörde hier mitgehen kann. Wie Herr Ritter weiter mitteilt, muss der Abstand der Werbetafel zur Grundstücksgrenze noch korrigiert werden. Dies ist Herrn Kabisch bereits bekannt. Frau Henkel teilt mit, dass sie nach Besichtigung des Standortes es ebenfalls als Nachteil ansieht, dass die Sicht auf die freie Landschaft sehr gestört wird durch die Größe der Werbeanlage. Man sollte im Außenbereich auf solche Störgrößen verzichten (Hinweis auf die BbgBO 9). Es gibt genügend Hinweise auf die Wasserskianlage. Der Bauausschuss empfiehlt, dem Bauantrag von Herrn Kabisch in der vorliegenden Form zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: 7 / 0 / 0. TOP 5 TOP 6 Beratung und Empfehlung zum Ersatzbau eines Sportfunktionsgebäudes Die Unterlagen zur Errichtung eines Sportfunktionsgebäudes auf dem Sportplatz Am Eichenhügel liegen vor. Bauantrag wurde im Bauauschuss und Gemeindevertretersitzung bereits mehrfach beraten. Lt. Herrn Ahlgrimm ist aktueller Stand, dass eine Finanzierung des Objektes über den Verein Grün-Weiß Großbeeren und entsprechende Zuschüsse des LSB bzw. ein Darlehen vollständig sichergestellt ist. Es geht jetzt nur noch um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens des Bauantrages. Standort des Gebäudes liegt vor mit Grundriss, Herr Ritter ergänzt, dass es sich um Außenbereich handelt. Das Vorhaben wurde bereits mit der Unteren Bauaufsicht abgestimmt. Er verweist auf die aktuelle Tischvorlage zur Zaunanlage einschl. Ballfangzaun. Hier muss eine Ergänzung vorgenommen werden, da derzeit der Ballfangzaun entlang der L40 sich außerhalb des Geländes und der kleine Zaun innen befinden. Lt. Auskunft Untere Bauaufsicht ist auch hierzu die Einreichung eines Bauantrages erforderlich, da Außenbereich (Ersetzen eines bestehenden Zaunes ist bauantragspflichtig). Der entsprechende Bauantrag sowie Schreiben des Landkreises zu dem Gebäude liegen der Verwaltung bisher nicht vor. Die Frage von Herrn Henkel zu dem Bodenbelag im sog. Schuhwechselbereich mit Hinweis auf den Kunstrasenplatz kann von Herrn Ahlgrimm derzeit nicht beantwortet werden. Lt. Herrn Paul soll der gesamte Bodenbereich gefliest werden. Herr Henkel bittet die Verwaltung, diesen Hinweis schriftlich zu geben. Herr Paul erklärt sich für befangen lt. BbgKVerf 22. Der Bauausschuss empfiehlt, das Gesamtprojekt, bestehend aus Funktionsgebäude, Zaunanlage einschl. Ballfangzaun (s. Fördermittelantrag) als Akt der laufenden Verwaltung zu machen. Abstimmungsergebnis: 6 / 0 / 0. Beratung und Empfehlung zur Verbindungsstraße JVA Heidering Einleitende Worte durch Herrn Ahlgrimm. Den Ausschussmitgliedern ist bekannt, dass es erforderlich werden wird, mit dem Neubau der JVA Heidering die Verbindungsstraße zu derselben in einen deutlich besseren Zustand zu versetzen als den heutigen. Dies war der Gemeindevertretung auch bewusst als vor einigen Jahren ein städtebaulicher Vertrag mit dem Land Berlin zu dieser Frage und insbesondere der Kostenfrage abgeschlossen wurde. Zum damaligen Zeitpunkt war noch nicht bekannt, da die Straße noch nicht eingehend untersucht worden war, welcher Umfang tatsächlich für die Instandsetzung erforderlich ist,

3 - 3 - insbesondere auch die Frage der Nutzung noch ungeklärt war lt. vorliegendem Konzept des Landes Berlin möchte die JVA die Resozialisierung betonen (keine Häftlingsaufbewahranstalt) und somit werden in erheblichem Umfange auch Produktion oder Verarbeitung, o.ä, stattfinden, so dass nach neuesten Erkenntnissen auch mit Schwerlastverkehr auf dieser Straße zu rechnen ist. Herr Ritter fasst zusammen, was in 2003 für diese Straße angedacht und lt. Vertrag festgelegt wurde (verhandelt wurden TEUR 185). Zum heutigen Zeitpunkt steht fest, dass die Straße erheblich teurer wird. Von Herrn Prof. Heinz wird anhand einer PP-Präsentation die Genehmigungsplanung vorgestellt incl. Detailplanung. Der tragfähige Aufbau der geplanten Straße ist nach Bauklasse 3 vorgesehen an der Stelle der vorhandenen. Eine Baugrunduntersuchung und eine Empfehlung liegen vor, wie der Aufbau zu erfolgen hat um eine verkehrsgerechte und sichere Ausbauweise zu bewerkstelligen. In einer weiteren Präsentation werden die jetzigen Kosten aufgezeigt und erläutert, die erheblich über den seinerzeit ermittelten und bekannten Kosten aus der Vorplanung liegen zzgl. Planungskosten. Im Anschluss wird von Herrn Prof. Heinz ein Kostenvergleich zu den Unterhaltungskosten aufgezeigt (Straße 10 Jahre im derzeitigen Zustand belassen mit notwendigem Erhaltungsaufwand im Gegensatz zu Neubau/Aufbau der vorhandenen Straße). Herr Henkel bedankt sich bei Herrn Prof. Heinz für die inhaltsreiche Information. Der Grund für eine Betrachtung des Kostenvergleichs wird von Herrn Ahlgrimm erläutert: Die Gemeinde hat einen Erschließungsvertrag mit dem Land Berlin abgeschlossen. Sinn des Vertrages aus dem Jahr 2003 war, dass die Gemeinde keine Kosten tragen wollte, wenn eine Straße saniert werden muss für die JVA. Wurde seinerzeit ein Betrag von TEUR 185 einschl. Herstellung des Gehwegs geschätzt. Jetzt ist bekannt, dass diese Summe nicht ausreichen wird. Dem Land Berlin wurde mitgeteilt, dass dieser Vertrag nachgebessert werden muss im Sinne des Geistes unter dem er seinerzeit zustande gekommen ist. Berücksicht muss jetzt werden, dass die Gemeinde bei einer grundhaften Straßenerneuerung etwas anderes erhält als seinerzeit beabsichtigt, eine Sanierung der oberen Schichten. Mit dem Kostenvergleich sollte die Ersparnis für die Gemeinde aufgezeigt werden und somit Höhe der Verhandlungssumme mit dem Land Berlin hinsichtlich einer Kostenbeteiligung der Gemeinde bei einer verbesserten Straßensituation. Gesamter Rest der Straßenausbaukosten ist Problem des Landes Berlin. Dies wurde auch so bereits vom Land Berlin zur Kenntnis genommen - Die Nachfrage von Herrn Paul, inwieweit hier eine Beantragung von Fördermitteln und in welcher Höhe für den gesamten Ausbau möglich ist. muss von der Verwaltung geprüft werden. Zu begrüßen wäre es, lt. Herrn Ahlgrimm. wenn mit den Fördermitteln ausschließlich der Gemeindeanteil bedient werden könnte. - Herr Dr. Pacholik findet die Formulierung in der Präambel im 2. Absatz, 3. Zeile nicht ganz glücklich aus Sicht des Jahres 09 auf Sicht des Jahres 03, und begründet dies. Er empfiehlt, die Formulierung herauszunehmen. Hierzu äußert sich Herr Ahlgrimm und bezieht sich nochmals auf seine einleitenden Worte, dass das Land Berlin seinerzeit keine Kennzahl über das spätere Verkehrsaufkommen und die Höhe der Belastung hatte, die jetzt eine umfangreichere Sanierung der Straße erforderlich machen. Dem Vertrag lag seinerzeit, nach Aussage von Herrn Dr. Pacholik, eine Entwurfsplanung zugrunde, vom Landrat in Auftrag gegeben über das Tiefbauamt des Landkreises für den Ausbau und Sanierung dieser Straße mit einer Kostenschätzung incl. Preisgleitklausel, die von einem renommierten Straßenplanungsbüro erstellt wurde. Der Vertrag konnte erst nach langen Verhandlungen mit Berlin in der Gemeindevertretersitzung zum Beschluss vorgelegt werden. - Herr Henkel empfiehlt, in der Präambel über eine eingeschränkte Kalkulation zu sprechen. - Was Grunderwerb und möglicherweise anfallende Kosten angeht, empfiehlt Herr Dr. Pacholik Prüfung durch das

4 - 4 - Liegenschaftsamt. Nach seiner Meinung, sofern das noch nicht grundbuchamtlich geregelt ist, steht als Eigentümer, auch der Straßenfläche, das Land Berlin im Grundbuch. - Hinweis wird lt. Herrn Ahlgrimm derzeit schon von der Verwaltung geprüft. Die Verwaltung geht davon aus, dass erforderlicher Grunderwerb für den Straßenausbau letztendlich für diese Maßnahme kostenneutral erfolgt und vom Land Berlin abgedeckt wird. - Auf Nachfrage von Herrn Henkel teilt Herr Ritter mit, dass er davon ausgeht, dass die anteiligen Mittel für den Straßenausbau in 2011 haushaltswirksam werden (Beginn der Arbeiten mit der Einrichtungsphase der JVA, Fertigstellung zur Eröffnung). Weitere Meinungen zur vorgestellten Planung und Gegenüberstellung der Unterhaltungskosten werden gehört, Anfragen beantwortet. Der Sicherheitsaspekt Beleuchtung der außerörtlichen Zufahrtstraße, die zur JVA führt, sollte in den Verhandlungen nochmals geklärt und schriftlich fixiert werden. - Die Verbindung zum Bahnhof Großbeeren, wird von Herrn Brandt angesprochen. Lt. Herrn Ahlgrimm muss sich die Gemeinde einmal Gedanken darüber machen, das Straßenstück von der Kreuzung bis Bahnhof (ehemals L403) mit einem Radweg zu versehen mit dem Hinweis auf die Probleme, dass alle Brückenbauten für die L40 nicht so ausgelegt sind, dass sie noch einen gemeinsamen Geh- und Radweg aufnehmen können. Die von Herrn Prof. Heinz vorgestellte Straßenplanung wird positiv zur Kenntnis genommen mit der Bitte, daran weiterzuarbeiten. Lt. Herrn Ahlgrimm ist vorgesehen, das Vorhaben in den nächsten Finanzausschuss einzubringen mit dem Vorschlag, dass die von Herrn Prof. Heinz ermittelte Summe die Obergrenze für die Verhandlungen der Gemeinde ist. Es ist auch Wunsch der Gemeinde, die Summe als maximalen Festbetrag in den Vertrag mit aufzunehmen TOP 7 Informationen der Verwaltung Herr Ritter Die aktuelle Liste der Bauanträge liegt den Ausschussmitgliedern vor. Bauantrag zur Errichtung eines EFH Teich-/Ecke Poststraße am Küsterteich (beraten im Bauausschuss und Hauptausschuss). Wie Herr Ritter informiert, hat der Architekt, da die Planung nicht die Zustimmung fand, diese nochmals überarbeitet. Wird als Tischvorlage den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Es handelt sich jetzt nach Meinung des Bauamtes um ein tragbares Bauvorhaben/Projekt. Die Änderungswünsche/Forderungen werden von Herrn Ritter nochmals zusammengefasst. Herr Henkel bestätigt, dass dies auch Wunsch des Bauausschuss in der September-Sitzung war, dass es der Optik entspricht und sich der Umgebung anpasst. Dem Wunsch wurde von der Bauherrin nachgekommen, zu einer Zustimmung gibt es jetzt keine Probleme mehr. Dieser Aussage widerspricht Herr von Schrötter. Die Bauplanung war ein Diskussionspunkt, dass in der damals vorliegenden Form eine Zustimmung, egal unter welchen Umständen, nicht möglich ist. Abgestimmt wurde jedoch über die Grundstücksfläche. Er hatte mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass die Voranfrage im Hauptausschuss vorlag und dieser dann beschlossen hat, dass, wenn gewisse Dinge eingehalten werden, das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. Herr von Schrötter teilt diese Meinung nicht. Der Bauausschuss hat die Voranfrage im September komplett abgelehnt. Sofern die Verwaltung eine andere Meinung damals dazu hatte, hätte er es für besser gefunden, wenn der Vorgang nochmals im Bauausschuss vorgelegt worden wäre. Zu den Vorwürfen nimmt Herr Ahlgrimm Stellung mit Hinweis auf einzuhaltende Fristen. Grund, den Vorgang im Hauptausschuss vorzulegen, waren auch die jahrelangen Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer, die jetzt, aus Sicht der Verwaltung, zu einem sinnvollen Kompromiss führen, die durch eine Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens durch den Bauausschuss zu-

5 - 5 - nichte gemacht worden wären. Dies hätte sogar dazu führen können, dass der Eigentümer die öffentliche Nutzung seines Grundstücks innerhalb der Gemeinde versagt hätte. Wie Herr Ahlgrimm aus der Sitzung mitnahm, wollte das der Bauausschuss auch nicht. Herrn von Schrötter interessiert, warum diese Argumente nicht schon im Bauausschuss vorgetragen wurden, Evtl. wäre dann die Abstimmung anders ausgefallen. Von Frau Henkel wird auf die Protokollniederschrift und das Abstimmungsergebnis der September-Sitzung hingewiesen, Es war jahrelang Konsens, dass dieses Grundstück nicht bebaut werden soll bis auf eine Ecke an der Teichstraße. Herr Henkel merkt dazu an, dass der Bauausschuss nur eine Empfehlung abgibt, der Hauptausschuss hingegen beschließt. Der Hauptausschuss hat beschlossen. Damit hat sich die Sache für den Bauausschuss erledigt. Weitere Meinungen der Ausschussmitglieder werden gehört. Lt. Herrn Ahlgrimm hatte nach Versagung des Einvernehmens durch den Bauausschuss in Anwesenheit der Bauherrin, dies dem Grundstückseigentümer mitgeteilt, der daraufhin erklärte, dass er darauf besteht, dass dies sein Grundstück ist und es zukünftig keine öffentliche Nutzung mehr geben wird. Das war für Herrn Ahlgrimm Grund, den Vorgang im Hauptausschuss vorzulegen. Frau Prange brachte dann bis zu der Sitzung die schriftliche Erklärung, sowohl des Eigentümers, dass er bereit ist, für den Fall, dass dem Bauvorhaben in geänderter Form die Zustimmung gegeben wird, diese1.120 qm an die Gemeinde zu verkaufen als auch der Hinweis von Frau Prange, dass sie bereit ist, die Punkte, die vom Bauausschuss bemängelt wurden, zu bereinigen. Durch die Empfehlung des Hauptausschuss kann der Küsterteich als Naherholungsgebiet für die Gemeinde gesichert werden. Herr von Schrötter bemängelt abschließend, dass im Bauausschuss nicht vollständig und abschließend darüber diskutiert wurde. Einer Behandlung im Hauptausschuss hätte es dann evtl. nicht mehr bedurft. TOP 8 Anfragen der Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner Frau Krause interessiert, ob es richtig ist, dass in das Haus in der Berliner Straße, für das vor einiger Zeit eine Anfrage für u.a. ein Internetcafé vorgelegen hatte, ein Chinese einzieht. Handelt sich lt. Herrn Ahlgrimm um das nebenstehende Haus, Berliner Str. 7a. Die Absicht, hier einen chinesischen Imbiss zu eröffnen ist der Verwaltung seit ca. 2 Monaten gerüchteweise bekannt. Der Betreiber wurde darauf hingewiesen, dass er einen Antrag auf Umnutzung stellen muss, da es sich hier bisher um Büroräume handelte. Bisher liegt weder ein definitiv begründeter Antrag auf Gewerbeerlaubnis vor und Betrieb einer solchen Gaststätte, noch vom Bauamt ein Antrag auf Umnutzung. Festzustellen ist jedoch, dass der Umbau immer weiter fortschreitet. Das Ordnungsamt wurde bereits auf den Zustand hingewiesen. Sollte eine Eröffnung ohne jegliche Genehmigung erfolgen, wird das Ordnungsamt dagegen vorgehen Frau Henkel erbittet Information, ob die Ersatzmaßnahmen für den Bau des Multifunktionskunstrasenplatzes zwischenzeitlich durchgeführt wurden. Diese hätten 2008 erfolgen müssen Wird von Herrn Ritter verneint. Die Ausschreibungen sollen in diesem Jahr noch erfolgen. Lt. Herrn Ahlgrimm werden die Ersatzmaßnahmen an drei Stellen vorgenommen: Pflanzmaßnahmen in der Alten Bahnhofstraße. Bepflanzung der Wälle rund um den Multifunktionsplatz sowie Pflanzmaßnahmen am Mahlower Seegraben (Reststück). Weiter verweist Frau Henkel auf ihre Anfrage in der letzten Ausschusssitzung zu der Anzahl der Bäume Parkplatz Wasserskianlage. Lt. Herrn Ritter findet am nochmals ein Gespräch mit Herrn Kabisch zur Wasserskianlage statt, in dessen Verlauf das Thema von ihm angesprochen wird. Frau Henkel bittet nochmals darum, Herrn Kabisch auch auf den teilweise unordentlichen Zustand seines Geländes anzusprechen.

6 - 6 - Herr Maaßen spricht zum wiederholten Male (seit fast 2 Jahren) den teilweise feststellbaren Wildwuchs im Wohngebiet Die Gehren an (u.a. Überwuchern der Hecken auf Fußgängerwege, Nachbargrundstück auf der Straße zugewachsen, das Regenwasser kann nicht zum Gully ablaufen). Es war von der Verwaltung zugesagt worden, dass Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt werden. Eine Besserung/Änderung kann Herr Maaßen seit seiner letzten Anfrage vor drei Monaten nicht feststellen. - Lt. Herrn Ahlgrimm wurden sehr wohl Kontrollen durchgeführt, teilw. kam es bereits zu Ersatzvornahmen bei Hauseigentümern. Herr Ahlgrimm notiert sich den Hinweis auf das Eckgrundstück Storchenstraße/Ecke Die Gehren. Gibt es neue Informationen zur Schalldämmung in der alten Turnhalle, möchte Herr Maaßen weiter wissen. Von Herrn Matthes wurden verschiedene Angebote eingeholt, die jedoch aus seiner Sicht deutlich überteuert sind. Weitere Angebote müssen eingeholt werden. Herr von Schrötter spricht das Bauvorhaben von Herrn Schrama an am Ortseingang Kleinbeeren, ehem. Schnitterhaus auf der linken Seite. Trifft das Gerücht zu, dass hier ein Baustopp besteht. - Herrn Ahlgrimm sind lediglich Stimmen bekannt, die sich darüber beklagt haben, dass der Klinkerbau eine Außendämmung und Putz erhält, Dass die Untere Bauaufsicht einen Baustopp verhängt hat, ist ihm nicht bekannt. Auf Hinweis von Herrn Grzeskowiak hat Herr Ritter den Bauantrag herausgesucht. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Aus diesem Grunde wurde die Zustimmung zum Umbau vor ca. 3 Jahren erteilt. Die Umgestaltung der Fassade geht aus dem Bauantrag nicht eindeutig hervor. Herr Henkel moniert die Anpflanzung der beiden Bäume in einem Abstand von ca. 2 m in der äußeren linken Ecke der neu erstellten Ausgleichsfläche GVZ. Der Vorsitzende des Ausschusses für Bauen, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Herr Henkel, bedankt sich bei den Anwesenden und beendet die Sitzung, öffentlicher Teil um Uhr. G. Henkel gez. H. Hedelt Vorsitzender Bauen, Gemeinde- Protokollantin entwicklung und Umwelt

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