Das Bundesteilhabegesetz. Erste Konturen.
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- Nicolas Breiner
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1 Das Bundesteilhabegesetz. Erste Konturen. Gabriele Lösekrug-Möller, MdB Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales anlässlich des Fachgespräches Inklusion: Wo stehen wir, wo geht es hin? Wegmarken eines Bundesteilhabegesetzes der Friedrich-Ebert-Stiftung Hessen am 11. März 2015 in Frankfurt a.m.
2 Überblick I. Ausgangslage Systeme und Zuständigkeiten Zahlen und Fakten zur Eingliederungshilfe Rehabilitation II. Auftrag aus dem Koalitionsvertrag III. Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz IV. Zeitplan des Gesamtvorhabens V. Reformrisiken VI. Reformchancen 2
3 I. Ausgangslage Leistungen für Menschen mit Behinderungen: Systeme und Zuständigkeiten SGB XII Eingliederungshilfe SGB II, SGB XII Lebensunterhalt, Vertragsrecht SGB III Arbeitsförderung SGB V Krankenversicherung SGB VI Rentenversicherung SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe SGB XI Pflegeversicherung SGB IX Koordination und Zusammenarbeit Kultusbereich Leistungen für Schulund Hochschulbesuch 3
4 I. Ausgangslage Die wichtigsten Empfängerzahlen Ende 2013*: Hilfeart Empfänger Jahresende insgesamt Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Hilfen zum Leben in einer betreuten Wohneinrichtung Hilfen zum Leben in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft Heilpädagogische Leistungen für Kinder Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe *Quelle: Statistisches Bundesamt, DESTATIS
5 I. Ausgangslage Die wichtigsten Ausgabepositionen*: Durchschnittliche Fallkosten Eingliederungshilfe 2013 Hilfen zum Leben in einer betreuten Wohneinrichtung Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten Hilfen zum Leben in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft Heilpädagogische Leistungen für Kinder Fallzahlen = Empfänger im Laufe des Jahres insgesamt *Quelle: Statistisches Bundesamt, DESTATIS
6 I. Ausgangslage Die wichtigsten Ausgabenblöcke 2013*: Insgesamt 14,8 Mrd. Euro brutto Hilfen zum Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten 6,3 1,5 Ausgaben in Einrichtungen Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen 4,0 Heilpädagogische Leistungen für Kinder Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung 1,1 0,8 0,4 0,3 Ausgaben außerhalb von Einrichtungen Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe 0,3 0,1 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 Mrd. *Quelle: Statistisches Bundesamt, DESTATIS
7 I. Ausgangslage Prognose Eingliederungshilfe Bericht Verbesserung der Datengrundlage zur strukturellen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung * der cons_sens GmbH prognostiziert für den Zeitraum von 2012 bis 2020: Steigerung der Zahl der Leistungsberechtigten um 24 Prozent (nach con_sens: von auf ) Steigerung der Ausgaben für die Eingliederungshilfe um 31 Prozent (nach con_sens: von 16,5 Mrd. Euro auf 21,6 Mrd. Euro). * Der Bericht ist das Ergebnis einer unabhängigen Forschungsleistung der con_sens GmbH. Er gibt nicht die Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wieder. 7
8 I. Ausgangslage Dynamik der Ausgaben*: in Mrd ,0% 1,8% 1,6% 1,4% 1,2% 1,0% 0,8% 0,6% 0,4% 0,2% 0,0% Nettoausgaben der Eingliederungshilfe (linke Skala) Anteil der Eingliederungshilfe am Sozialbudget Anteil der Eingliederungshilfe an den Gesamtausgaben der öffentlichen Hand *Quelle: Statistisches Bundesamt, DESTATIS
9 I. Ausgangslage Geltende Rechtslage - Handlungsbedarfe Defizitärer Behinderungsbegriff Sozialhilfe oftmals Ausfallbürge für unzureichende vorgelagerte Leistungssysteme Keine Wirksamkeitskontrolle Differenzierung der Leistungen nach ambulant und stationär Vielzahl von Verfahren zur Bedarfsermittlung/- feststellung und Hilfeplanung Beschränkung der Teilhabe am Arbeitsleben auf anerkannte WfbM In vollstationären Einrichtungen Rundum-Versorgung 9
10 II. Koalitionsvertrag Handlungsfähig in Bund, Ländern und Kommunen Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen Fürsorgesystem herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention berücksichtigen. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Dabei werden wir die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht. 10
11 II. Koalitionsvertrag Prioritäre Maßnahmen: Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Inklusiven Arbeitsmarkt stärken: Wir wollen den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern, Rückkehrrechte garantieren und die Erfahrungen mit dem Budget für Arbeit einbeziehen. 11
12 III. Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz Die hochrangige Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz und ihre Arbeit 12
13 III. Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 13
14 III. Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 14
15 III. Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz Alle Infos zur AG BTHG: 15
16 III. Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz Termin- und Themenplanung: 10. Juli Einführung 2. Selbstverständnis 3. Ziele 4. Arbeitsplanung 5. Daten und Fakten 17. September Personenkreis Behinderungsbegriff 2. Abgrenzung Fachleistungen zu existenzsichernden Leistungen 3. Bedarfsermittlung und feststellung 4. Unabhängige Beratung 14. Oktober Teilhabe am Arbeitsleben (2. Medizinische Rehabilitation) 16
17 III. Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz Termin- und Themenplanung: 19. November Soziale Teilhabe 2. Bedürftigkeits-un- /abhängigkeit der Fachleistungen 3. Pauschalierte Geldleistung /Prüfung Bundesteilhabegeld, Blinden- und Gehörlosengeld 10. Dezember Mögliche Änderungen im SGB IX 2. Aufgaben und Verantwortung der Länder und Träger 3. Leistungserbringungs- /Vertragsrecht im SGB XII und SGB IX 20. Januar Kinder- und Jugendhilfe (SGB VII) Große Lösung SGB VIII 2. Kultusbereich: inklusive Bildung (einschließlich Hochschule) 17
18 III. Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz Termin- und Themenplanung: 19. Februar Krankenversicherung (SGB V) 2. Pflegeversicherung (SGB XI) 3. Hilfe zur Pflege 12. März Finanzielle Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen 2. Kommunale Entlastung 3. Gegenfinanzierung Leistungsverbesserungen 4. Finanzierungstableau 14. April Übergangsregelungen Inkrafttreten 2. Abschluss 18
19 IV. Zeitplan Gesamtvorhaben Juni 2015 Abschlussbericht der AG Ende 2015 Referentenentwurf zum Gesetz Anfang 2016 Gesetzentwurf - Kabinett Mitte 2016 Verabschiedung Gesetz 19
20 V. Reformrisiken Komplexität des Vorhabens Hohe Erwartungen der Akteure werden nicht erfüllt Angst vor Strukturbrüchen Bestehende Schnittstellen werden beseitigt aber neue entstehen Schwierige Kostenfolgeabschätzungen 20
21 VI. Reformchancen Inklusion vorantreiben Teilhaberecht weiterentwickeln Chancen der neuen Eingliederungshilfe: mehr Personenzentrierung bessere Koordinierung der Reha-Träger Leistungen wie aus einer Hand Weiterentwicklung des SGB IX: UN-BRK weiter umsetzen mehr Verbindlichkeit schaffen Partizipation stärken Transparenz verbessern 21
22 Eine menschliche Gesellschaft ist immer eine inklusive Gesellschaft! Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 22
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