Offenes und transparentes Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung der der Städte Hennef und Königswinter ohne Vergabeverpflichtung

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1 Postanschrift: Stadt Hennef Postfach Hennef An die Netzbetreiber Zentrale Steuerung und Service Ansprechpartner Wolfgang Rossenbach Tel / Fax / W.Rossenbach@hennef.de Zentrale / Zimmer 1.16 Sprechzeiten Mo.-Mi :30 Uhr Do Uhr Fr Uhr weitere Termine nach Vereinbarung Online Mein Zeichen: 120 Datum: Ihr Zeichen: Datum Ihres Schreibens: Offenes und transparentes Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung der der Städte Hennef und Königswinter ohne Vergabeverpflichtung Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in einem gemeinsamen Randgebiet der Städte Hennef mit den Ortsteilen Westerhausen, Kurscheid, Kurenbach, Wiersberg, Hofen und Königswinter mit dem Ortsteil Pleiserhohn Die Städte Hennef und Königswinter sehen in der Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe, eine flächendeckende Breitbandversorgung in den genannten Ortsteilen mit der einheitlichen Ortsvorwahl unmöglich ist. Aus diesem Grund sind die Städte Hennef und Königswinter auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, Rd.Erl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft Bankverbindung: Besucheradresse: Kreissparkasse Köln (BLZ ) Frankfurter Straße 97 VB Bonn Rhein-Sieg (BLZ ) Hennef

2 und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II vom in der aktuellen Fassung und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Es wird eine gemeinsame Erschließung aller genannten Ortsteile erwartet, eine gebietsbezogene Aufteilung, z.b. nach Kommunen oder Ortsteilen, bleibt jedoch ausdrücklich vorbehalten. Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsund Fördermittel. Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten Auswahlverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden. Der Netzanbieter wird gebeten, Lösungen zur Breitbandversorgung der o.g. unterversorgten Ortsteile anzubieten. Der Netzanbieter muss eine flächendeckende Breitband-Geschwindigkeit für mind. 95 % der Haushalte von mindestens 2 Mbit/s im Download auch bei Spitzenbelastung garantieren und anschließend nachweisen. Entsprechend dem von den Haushalten und Gewerbebetrieben durch Befragung gemeldeten Bedarf an Übertragungsraten wird aktuell eine höhere Übertragungsrate von mind. 6 MBit/s (Download) erwünscht. Die angebotene Lösung soll zukünftig für wachsende Teilnehmerzahlen oder höheren Bandbreitenbedarf skalierbar sein. Der Netzanbieter hat zu folgenden Kriterien verbindliche Aussagen zu treffen: Zuschussbedarf o Höhe des benötigten Zuschussbedarfes o Nachvollziehbare Berechnung (siehe nachfolgende Erläuterung) o Nachvollziehbare Aufteilung nach Gemeindegebiet Informationen zur Technologie o Wie wird der offene Netzzugang gewährleistet? Das geförderte Netz muss weiteren Netzbetreibern zur Verfügung stehen. o Welche Übertragungstechnologie wird eingesetzt? Seite 2 von 6

3 o Wie hoch ist die max. Downloadrate (> 2 Mbit/s)? o Wie hoch ist die max. Uploadrate? o Sind symmetrische Anschlüsse möglich (SDSL)? o Geschwindigkeit am Netzknoten? o Beschreibung von Backbone-Zugang und Netztopologie o Verfügbarkeitsgarantie beim Endkunden (> 95%/Tag)? o Ausfallsicherheit (< 0,5%/Jahr)? o Versorgungsgrad >95% der Haushalte im Gebiet? o Vergrößerung des Versorgungsgebietes möglich? o Wie ist die Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeiten möglich? o Verfügbarkeit über benötigte Infrastruktur? Grundstücke, Stromanschlüsse, Leerrohre o.ä.? Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen: o Eingesetzte Technologie? o Frequenzbereich und ggf. vorhandene Lizenzen? o Strahlungsleistung? o Schutzabstände nach gültiger BImSchV? o Anzahl benötigter Sendestationen und Verstärkerstandorte im Gebiet? Information Angebot und Dienste o Marktkonforme Endkundenpreise gegeben? o Einmalige Kosten für den Teilnehmer? o Kosten einer Internet-Flatrate (falls vorhanden mind. 6 Mbit/s Download und 512 kbit/s Upload, ansonsten auf Basis 2Mbit/s Download)? o Internet-Telefonie (VoIP) / Flatrate möglich? Kosten Telefon-Flatrate mit Festnetz Deutschland? o Serviceleistungen? Zugesagte Verfügbarkeit und Servicelevel? Kostenlose Hotline? Erreichbarkeitszeiten Hotline? o Technische Verfügbarkeit der angebotenen Lösung? o Zeitplan Netzausbau? Verbindliche Realisierungsdauer von der Beauftragung bis zur Verfügbarkeit des Angebotes für Endkunden (max. 12 Monate)? Seite 3 von 6

4 o Ggf. Angaben zur Mindestanzahl notwendiger Neuverträge? Informationen zum Anbieter o Informationen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Anbieters (Bitte Angaben zu Umsatz oder Geschäftsbericht und Anzahl der Mitarbeiter)? o Nennung der ggf. am Projekt beteiligten Konsortien, Partner- oder Subunternehmen? o Registrierung als TK-Anbieter bei der Bundesnetzagentur? o Referenzenliste über technologisch und größenmäßig vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner? o Verfügbares Servicepersonal? Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linienund Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen darzustellen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zum Nachfragepotenzial Stellung zu nehmen, das der Berechnung des Zuschussbedarfs zugrunde liegt. Der gesamte Zuschussbedarf ist nach Gemeindegebiet nachvollziehbar anhand der tatsächlich auf dem Gemeindegebiet entstehenden Kosten aufzuteilen. Die Auswahl der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien: Kriterium Zuschussbedarf Höhe und Nachvollziehbarkeit des notwendigen Beihilfebetrages, der wie beschrieben transparent kalkuliert und nach Gemeindegebiet aufgeschlüsselt sein muss Gewichtung 30% Seite 4 von 6

5 Technisches Konzept Höhe der sofort verfügbaren Geschwindigkeiten, Nutzen der Lösung für den zukünftigen Aufbau eines Hochleistungsinternets, Mögliche Erhöhung der Bandbreiten, Erweiterbarkeit um weitere Teilnehmer, Backbone-Anbindung, Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit, Serviceleistungen (Hotline, Servicelevel) Endkundenpreise Endkundenpreise inkl. Einmalkosten und laufender Kosten über einen Zeitraum von 2 Jahren mit Internet-Flatrate (falls im Angebot verfügbar mind. 6 MBit/s Downlaod und 512 Kbit/s Upload) und Telefonflat für das deutsche Festnetz. Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Anbieters Leistungsfähigkeit des Anbieters, Referenzen der angebotenen Lösung, Anzahl und Standorte Servicepersonal 25 % 25% 20 % Das Ergebnis der Bestands- und Bedarfsermittlung kann der folgenden Anlage entnommen werden. Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Auftragsvergabe verbunden. Dies kann auch dazu führen, dass keines oder nur einzelne der veröffentlichten Projekte vergeben werden. Ein Aufwandersatz für die Angebotserstellung kann nicht gewährt werden. Unvollständige Angebote können nicht gewertet werden. Die Breitbanddienste müssen bis spätestens 12 Monate nach Beauftragung zur Verfügung stehen. Angebote mit allen geforderten Informationen sind bis spätestens , 11:00 Uhr, schriftlich unter Angabe des Umfangs und des Wertes der benötigten Beihilfe in Seite 5 von 6

6 einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk Nicht Öffnen, Breitband- Ausschreibung, Termin , 11:00 Uhr zu senden an: Stadt Hennef Zentrale Vergabestelle Frankfurter Str Hennef Allen interessierten Unternehmen wird die Möglichkeit eines Gesprächs angeboten, in dem den möglichen Anbietern die Situation und die Strukturen der Gemeinden und die zur Verfügung stehende Infrastruktur, wie Grundstücke und Leerrohre (Auf einem Teilstück ist zwischen Westerhausen und Kurscheid ein städtisches Leerrohr vorhanden, dass gegen entsprechende Vergütung zur nicht-exklusiven Nutzung überlassen werden kann) umfassend erläutert werden, um den Unternehmern zu ermöglichen ihre Angebote individuell auf das Breitbandprojekt zuzuschneiden. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Wolfgang Rossenbach unter oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung. Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens erfolgt unter und auf den Internetseiten und in den Amtsblättern der Städte Hennef und Königswinter. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Wolfgang Rossenbach Anlagen: Bedarfsabfrage Kartenausschnitt (online unter ) Seite 6 von 6

7 Breitbandausbau Hennef/Köningswinter Stand: Bedarfsabfrage Haushalte Angabe akt. Antworten in % der Download bis Download bis Download bis Geschwindigk eit Stadt Ortsteil Einwohner Haushalte Antworten Haushalte 1000 kbit/s 2000 kbit/s 6000 kbit/s ausreichend Hennef Kurenbach , Hofen , Westerhausen , Kurscheid , Wiersberg , Königswinter Pleiserhohn , Bedarfsabfrage Gewerbe Antworten in % der Angabe akt. Geschwindigk Download bis Download bis Download bis eit benötigter Download mind benötigter Download mind Ortsteil Gewerbe Antworten Gewerbe 1000 kbit/s 2000 kbit/s 6000 kbit/s ausreichend kbit/s kbit/s Hennef Kurenbach , Hofen , Westerhausen , Kurscheid , Wiersberg , Königswinter Pleiserhohn , Hinweis: Ein Teil der Gewerbebetriebe (Grafikbüros, Ingeniuerbüro) geben einen hohem Uploadbedarf von 4 bis 6 Mbit/s an

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