INFO. März / April Steuernachrichten. Inhalt: Das Sozialversicherungsgesetz: Einflüsse auf. ausländische Unternehmen und Angestellten in China
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- Teresa Junge
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1 März / April 2011 Inhalt: Das Sozialversicherungsgesetz: Einflüsse auf ausländische Unternehmen und Angestellten in China Steuernachrichten Das Sozialversicherungsgesetz: Einflüsse auf ausländische Unternehmen und Angestellten in China Arbeitgeber 1 und Angestellte sollen weitergehend von Unfall-, Arbeitslosen- und Mutterschaftsversicherung versichert sein. Am 28. Oktober 2008 verabschiedet sich die ständige Kommission des Volkskongresses der Volksrepublik China das Sozialversicherungsgesetz (das Gesetz oder SVG). Durch das Gesetz werden viele zur Zeit implementierte Regelungen in Hinsicht auf die Sozialversicherung in einem Gesetz integriert und baut somit ein rechtliches Rahmen für das Sozialversicherungssystem aufgrund umfangreich, grundlegend, mehrstufig und nachhaltig auf. Das Gesetz wird ab 1. Juli 2011 in Kraft treten. Wichtige Änderungen des SVG (2) Bauer ohne Land: Wenn Bauern angestellt werden, sollen sie von allen fünf Sozialversicherungen versichert sein. Wenn nicht angestellte Bauern in städtische Einwohner umgewandelt werden, sollen sie von den städtischen Renten- und Krankenversicherung versichert werden. Wenn die Bauern die ländliche Identifikation behalten, sollen sie von der neuen ländlichen Versicherung und der neuen genossenschaftlichen Krankenversicherung versichert sein. (3) Grenzübergreifende Versicherung: Wenn die Individuen in anderen Provinzen arbeiten als heimischen Gebieten, die gezahlten Beiträgen für Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung werden ins ansässigen Gebiet übertragen. Die Zahlungsdauer werden kumuliert berechnet. (1) Fünf Sozialversicherungsarten und Deckungsbereich: Jede städtische und ländliche Einwohner sollen an Renten- und Krankenversicherung teilnehmen. Jeder 1 SVG hat keine Definition für Arbeitgeber, dessen Erklärung laut Arbeits-und Sozialversicherungsamt Erlass Nr. 26: Unternehmen, Institution, Gewerblich- Selbständige und andere Organisationen, die rechtlich angemeldet sind und die Angestellten aus Taiwan, Hongkong und Macao anstellen und annehmen
2 (4) Grenzübergreifende Zahlung der Behandlungskosten: Nach dem neuen Gesetz können die Behandlungskosten in anderen Regionen durch Krankenversicherung abgewickelt werden. (5) Pflichtversicherung für Arbeitgeber: Wenn Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge nicht zeitgemäss in voller Höhe zahlen, werden sie von der zuständigen Behörde angefordert, innerhalb von einem begrenzten Zeitraum nachzuzahlen. Gleichzeitig fällt einen täglichen Verspätungszinsen von 0.05% an. Wenn die Arbeitgeber trotzdem die überfällige Nachzahlung nicht vornehmen, wird eine Geldstrafe von ein- bis dreifach der ungezahlten Sozialbeiträge anfallen. (6) Artikel 97 des SVG bestimmt, die in China angestellten Ausländer sollen die Sozialversicherungsbeiträge gemäß dem Gesetz zahlen. Obwohl zur Zeit bestehende einschlägige Gesetze und lokale Regelungen das Sozialversicherungspflicht der Ausländer regeln, wird in der Praxis allerdings die Regelungen nicht richtig von der lokalen Regierungen durchgeführt. Nach dem Inkrafttreten des SVG am 1. Juli 2011 sollen die ausländischen Unternehmen nach wie vor entsprechend die fünf Sozialversicherungsbeiträge für die chinesichen Angestellten zahlen. Laut Artikel 97 des SVG bringt es eventuell zusätzliche Belastungen für Ausländer und deren Arbeitgeber. Fragen wie: welche Ausländer sind für die Sozialversicherungsbeiträge pflichtig, wie die Sozialbeiträge abgeführt werden, wie ausgescheidet werden, sollen bei der Durchsetzung noch geklärt werden. Gesetze und Regelungen zur Sozialversicherung der Ausländer in China In der Theorie sollen in China angestellte Ausländer nach dem Gesetz die chinesischen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Diese rechtlichen Anforderung können wir von folgenden Regelungen zur Sozialversicherung entnehmen: (1) Am. 22 Januar 1999 wurde Vorläufige Maßnahme zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge unter der Nummer 259 vom Staatsrat erlasst ( Maßnahme ), der zufolge ausländische Unternehmen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungen für dern Angestellten zahlen sollen. Unter Angestellten versteht man sich sowohl chinesische als auch ausländische Angestellte. (2) Ab 4. April 2002 tritt das Sozialversicherungsabkommen zwischen China und Deutschland in Kraft ( Abkommen zwischen China und Deutschland ). Am 22. März 2002 verkündete das Arbeits- und Sozialversicherungsministerium die Regelung zur Durchführung des Sozialversicherungsabkommens zwischen China und Deutschland (LaoSheTingFa[2002]No.2, Regelung zwischen China und Deutschland ). Die Regelung bestimmt, dass deutsche Angestellten in China mit Einreichung der Bescheinigung, ausgestellt nach dem Sozialversicherungsabkommen zwischen China und Deutschland von der Zahlung der Renten- und Krankenversicherung für einen bestimmten Zeitraum befreit sind. Ohne die Bescheinigung soll nach der Maßnahme sowie dem Abkommen die Beiträge für die beiden Versicherungen gezahlt werden. Nach dem Abkommen zwischen China und 2
3 Deutchland wird bei der Einreichung der Bescheinigung (von Krankenversicherungsbehörde und die federale Angestelltensozialversicherungsbüro in Berlin ausgestellt) eine Freistellungsfrist von 60 Kalendermonaten erteilt. Bei Arbeitsbedarf wird eine Verlängerung maximal bis zu 96 Kalendermonate erteilt. (3) Gleiche Bestimmungen findet es sich im am 28. Februar 2003 erlassten Protokoll zur bilateralen Freistellung der Rentenversicherung zwischen China und Südkorea ( Protokoll zwischen China und Südkorea ), die am 23. Mai 2003 in Kraft tritt, und die Mitteilung über die Duchführung der bilateralen Freistellung der Rentenversicherung zwischen China und Südkorea (LaoSheTingFa[2003] Nr. 12) erlasst von dem Arbeits- und Sozialversicherungsministerium am 4. Juni Die koreanischen Angestellten können innerhalb der Gültigkeit des Protokolls mit Einreichung der Bescheinigung von der Zahlung zur Rentenversicherung befreit ( Bescheinigung zwischen China und Südkorea ), die von der Sozialversicherungsbehörde in Südkorea ausgestellt ist. Sonst müssen die koreanischen Angestellten die Sozialversicherungsbeiträge gemäß der Maßnahme sowie des Protokolls zwischen China und Südkorea zahlen. (4) Am 18. August 2003 verkündete das Arbeitsund Sozialversicherungsministerium die Mitteilung über Durchführung des Abkommens zwischen China und Deutschland sowie des Abkommens zwischen China und Südkorea (LaoSheTingFa[2003]Nr.20) und folgendes wird bestimmt: a) Geltungsbereich: deutsche und koreanische Arbeitnehmer angestellt in China, die keine Bescheinigung vorlegen, sollen in China die Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Ausnahme gilt für die jenigen, die das Rentensalter erreichen (60 für Männer und 55 für Frauen). b) Versicherungskategorie: deutsche Angestellten sind pflichtig für Renten- und Arbeitslosenversicherung, koreanische Angestellten für Rentenversicherung. c) Abgabenfrist, Prozentsatz und Bemessungsgrundlage: Abgabepflicht beginnt nach dem Inkrafttreten des Abkommens zwischen China und Deutschland oder Abkommens zwischen China und Südkorea. Die Versicherungsbeiträge und Bemessungsgrundlage sind von der lokalen Regierung geregelt. d) Verfahren: (a) Teilnahme an der Versicherung: Unterlagen wie Aufenthaltsbescheinigung, Paß, Arbeitserlaubnis werden bei der Anmeldung der Sozialversicherung für Deutscher und Südkoreaner angefordet. (b) Wenn deutsche oder koreanische Angestellte die Arbeitsbeziehung mit Arbeitgeber beenden, können sie das Rentenversicherungskonto blockieren oder die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeziehung bei der Sozialversicherungsbehörde abbrechen und bei der Behörde die Rückzahlung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen (die gezahlte Arbeitslosenversicherung werden nicht zurückgezahlt). e) Vorteile der Sozialversicherung: (a) Wenn die deutschen oder koreanischen Angestellten in China den Rentenbeitrag für 15 Jahre gezahlt und das Rentenalter erreicht haben, werden die Renten in China monatlich ausgezahlt. (b) Die Deutschen werden mit Arbeitslosengeld versichert. (Arbeitslosengeld beziehen und andere Vorteile) 3
4 f) Gemäß Artikel 11 der Regelung zur Verwaltung der Anstellung der Einwohner aus Taiwan, Hongkong und Macao im Festland China (Arbeits- und Sozialversicherungsministerium Erlass Nr. 26), die von dem Arbeits- und Sozialversicherungsministerium am 14. Juni 2005 erlasst wird: der Arbeitgeber muss den Arbeitsvertrag mit Arbeiternehmer aus Taiwan, Hong Kong und Macao abschliessen und die Sozialversicherungsbeiträge für sie zahlen. Jedoch wird in der Praxis das obige Gesetz nicht streng von der lokalen Versicherungsbehörden eingehalten. Über 90% der zuständigen Sozialversicherungsinstitutionen beachten oder implementiert gar nicht die Politik zur Entrichtung der Sozialbeiträge von Ausländer. Nach der Durchführung des SVG, insbesondern mit dem Artikel 97 führt es unserer Meinung nach zu einigen Änderungen. Einschlägige Regelungen in Shanghai Das Arbeits- und Sozialversicherungsamt in Shanghai verkündete am 10. Oktober 2009 Mitteilung über Fragen zur Teilnahme an der städtischen Sozialversicherung für Ausländer, die in Shanghai angestellt sind, Bewohner mit permanenter Aufenhaltserlaubnis im Ausland und Einwohner aus Taiwan, Hong Kong und Macao, ( Mitteilung ), in der folgendes bestimmt wird: (1) Angestellte ohne ständige Aufenthalte, die die Arbeitsbeziehung mit dem Unternehmen in Shanghai herstellen und Arbeitserlaubnis bekommen, sollen an der Sozialversicherung teilnehmen und Beiträge zur Renten-, Kranken- und Unfallsversicherung zahlen. Die Entrichtung der Sozialversicherung muss im Arbeitsvertrag bestimmt werden. (2) Für die Angestellten ohne ständige Aufenthalte, die 60 (Männer) oder 55 (Frauen) erreichen und die Beiträge für 15 Jahre gezahlt haben, werden Renten ausgezahlt. Die Angestellten, die den Bedinungen nicht entsprechen, können die Renten weiter entrichten oder auf einmalige Rückzahlung der Beiträge im Rentenkonto anfordern. (3) Wenn die sozialversicherten Angestellten ohne ständige Aufenthalte krank sind, werden die Behandlungenskosten und medizinischen Kosten von der Sozialversicherung gezahlt. Ausgaben, die außerhalb China entstehen, werden nicht abgewickelt. (4) Bei eventuellen Unfälle oder Arbeitskrankenheiten während der Versicherungsfrist werden die Beurteilung der arbeitsbezogenen Beschädigung und Bewertung der Arbeitsfähigkeit sowie Behandlung der arbeitsbezogenen Beschädigung nach den entsprechenden Regelungen durchgesetzt. (5) Wenn die Angestellten ohne ständige Aufenthalte unter 60 (Männer) oder 55 (Frauen) wegen Vertragsablauf oder Kündigung China verlassen, kann die Aufhebung der Sozialversicherung beantragt werden und Beiträge im Rentenkonto wird einmalig von der städtischen Sozialversicherungsbehörde zurückgezahlt. Inzwischen kann die Aufhebung der persönlichen Krankenversicherungskasse beantragt werden, und die lokale Krankenversicherungsbehörde wird das restliche Geld im Krankenversicherungskonto auflösen und in bar zurückzahlen. (6) Im Todesfall der Versicherten in China wird die Sozialversicherung gekündigt und die persönlichen Zahlungen im Rentenkonto sowie die Kontostand von der aufgelöschten Kasse sind erblich. 4
5 Soweit wie wir wissen wird diese Regelung in der Praxis in Shanghai nicht streng durchgesetzt. Die meisten ausländischen Angestellten in Shanghai haben ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt. Nach der Durchsetzung des SVG und der Verstärkung des Inkrafttretens der Sozialversicherungsregelungen werden zusätzliche Kosten für nicht nur die ausländischen Unternehmen sondern auch die Angestellten ohne ständige Aufenthalte in China (außerhalb deutschen und koreanischen Angestellten) anfällig. Z.B. Höchstbeitrag der städtischen Sozialversicherung (exklusiv Wohnungsfond mit Anpassung im April): RMB 3,958 pro Monat für Arbeitgeber und RMB 1,177 pro Monat Arbeitnehmer. Gemäß dieser Berechnung, abgesehen von den Angestellten ohne ständige Aufenthalte, die zur Freistellung berechtigen, sind die ausländischen Unternehmen in Shanghai verpflichtet, Beitragszahlung für jeden ausländischen Angestellten zu zahlen, RMB 50,000 pro Jahr für ausländischen Arbeitgeber und RMB 14,000 pro Jahr für ausländischen Angestellten. (Die Beiträgen können von der persönlichen Einkommensteuer abgezogen werden) Unsere Analyse und Vorschläge (1) Nach dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsgesetzes werden voraussichtlich noch detailierte Maßnahmen zur Entrichtung der Beiträge geklärt und durchgesetzt; (2) Wenn Sie aus Deutschland oder Südkorea kommen, gehen Sie vorschlaggebend zur jeweiligen Sozialversicherungsbehörde zwecks Ausstellung der Bescheinigung zwischen China und Deutschland oder zwischen China und Südkorea, die bei der Freistellung der Sozialversicherung bei der Behörde in dem Ort der Teilnahme der Sozialversicherung angefordert sind; (3) Unserer Meinung nach werden die ausländischen Unternehmen in China nicht von der lokalen Sozialversicherungsbehörde angefordert, die Sozialversicherungsbeiträge, die vor dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsgesetzes anfällig aber nicht gezahlt sind, nachzuzahlen. Wenn Ihre Firma oder Sie unsere Hilfe oder Unterstützung brauchen würden, stehen wir gern zur Verfügung. 5
6 Über ECOVIS Ecovis ist ein international agierendes Beratungsunternehmen aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern. Seinen Ursprung hat das Unternehmen in Deutschland und zählt dort zu den Führenden der Branche. In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den über 30 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa Mitarbeiter. Ihre besondere Beratungsstärke beziehen die Ecovis-Kanzleien aus dem Zusammenspiel mit dem Back-Office sowie der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern. Der im Back-Office zur Verfügung stehende Expertenpool ermöglicht eine große Beratungsbandbreite und garantiert den Mandanten, kompetente Beratungsleistungen auf höchstem Qualitätsniveau. Impressum ECOVIS Ruide Certified Public Accountants Co., Ltd. ECOVIS Ruide Investment Management Consulting Co., Ltd. 18E, Double Dove Tower, 438 Pudian Road, Pudong New District, Shanghai, P.R. China Telefon: Telefax: Webseite: Shanghai, 23. Februar 2011 ECOVIS Ruide China Info wird für Informationszwecke für unsere Kunden und Mitarbeiter von Ecovis Ruide China veröffentlicht. Die Inhalte sind allgemein gehalten und können nicht die Beratung im Einzelfall ersetzen. Bevor Sie auf Grund der gewonnen Information im Newsletter tätig werden, bitten wir Sie sich mit unserem ECOVIS Ruide China Team für weiterführenden Fragen oder Beratungen in Verbindung zu setzen. ECOVIS Ruide China haftet nicht für die Inhalte. 6
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