Werdenfelser Oldtimer Festival 2014

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1 1. Beschreibung und Umfang der Veranstaltung Der Automobilclub Garmisch-Partenkirchen e.v. im ADAC veranstaltet vom das Werdenfelser Oldtimer-Festival Das Festival besteht aus verschiedenen Bestandteilen (Näheres siehe Zeit-und Ablaufplan Anlage 1). Grundsätzlich handelt es sich um ein mehrtägiges Treffen mit touristischer Ausfahrt. Die Fahrten findet auf öffentlichen Straßen statt, weswegen die StVO ständig zu beachten ist. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Achtung: Die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ist nicht Zweck und Bestandteil der Veranstaltung Kein Rennen! 2. Veranstalter Das Werdenfelser Oldtimer-Festival 2014 wird durch den Automobilclub Garmisch- Partenkirchen e.v. im ADAC, Ferdinand-Barth-Str. 17, Garmisch-Partenkirchen v. d. d. Vorstand Heinrich Zolk als Veranstalter durchgeführt. 3. Organisation/Ansprechpartner Die Organisation besteht aus Oldtimer-Referent des AC GAP e.v. im ADAC, Herr Christian Pomplun, Vorsitzender des AC GAP e.v. im ADAC, Herr Heini Zolk, Unter können Sie sich über Neuerungen und Ergänzungen informieren und auch unseren Newsletter anfordern. 4. Zulassungsbestimmungen Zugelassen sind alle Automobile und Motorräder, die den Bedingungen dieser Ausschreibung sowie der StVZO entsprechen, über die notwendige Haftpflichtversicherung und über eine der folgenden bezeichneten Zulassungsarten verfügen: Reguläre Zulassung, Rotes Dauerkennzeichen 07, Oldtimer-Kennzeichen H, Saison-Kennzeichen. Die Teilnehmer sind für die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge selbst verantwortlich! Da die Fahrt auch durch das benachbarte Ausland (Österreich) geht, bitten wir Sie, auch die dort erforderliche Ausrüstung (z. B. Warnweste) und entsprechende Papiere mitzuführen (Stets aktuelle Informationen hierzu siehe Stand: Änderungen vorbehalten! Seite 1 von 7

2 5. Zugelassene Klassen Klasse A1 Auto, Oldtimer bis Baujahr 1984 Klasse A2 Auto, Youngtimer ab Baujahr Klasse M1 Motorräder, Oldtimer bis Baujahr 1984 Klasse M2 Motorräder, Youngtimer ab Baujahr Klasse G1 Motorrad-Gespanne, Oldtimer bis Baujahr 1984 Klasse G2 Motorrad-Gespanne, Youngtimer ab Baujahr Teilnehmerbestimmungen Teilnahmeberechtigt ist jeder Inhaber eines gültigen Führerscheins für das gemeldete Fahrzeug. Fahrerwechsel ist nur nach vorheriger Unterzeichung der Haftungsausschlusserklärung zulässig. Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass der eingewechselte Fahrer vor Fahrtantritt beim Veranstalter die Haftungsausschlusserklärung unterzeichnet hat. Für Schäden, die aus der Nichtbefolgung dieser Bedingung entstehen, haftet der Veranstalter nicht! 7. Anmeldung und Fristen 7.1. Anmeldung Die Anmeldung findet durch Eingang der ausgefüllten Nennung beim Veranstalter und Überweisung des Nenngeldes statt Fristen Eingang von Nennung und Nenngeld beim Veranstalter bis spätestens Mittwoch, den , Nachnennung am Tag der Veranstaltung möglich, beachte jedoch Punkt Nenngeld 8.1. Höhe des Nenngeldes Das Nenngeld beträgt für Fahrer und Fahrzeug Auto: 65,00 Fahrer und Fahrzeug Krad: 45,00 Beifahrer: 20,00 Jugendliche (ab 14 Jahre) 15,00 Kinder (bis 13 Jahre): Frei 1 bis Baujahr 1994 oder kommende Klassiker gem. Selbsteinschätzung Stand: Änderungen vorbehalten! Seite 2 von 7

3 Im Falle einer Verhinderung durch Krankheit o. ä. werden wir versuchen den nicht verbrauchten Teil des Nenngeldes (z. B. Plakette, stornierbare Fremdkosten etc.) zu erstatten, grundsätzlich gilt jedoch Nenngeld ist Reuegeld! 8.2. Zahlungsmodi Das Nenngeld ist zeitgleich mit der Nennung spätestens jedoch bis zum eingehend auf das Konto des AC Garmisch-Partenkirchen (siehe Nennung) zu überweisen, Verwendungszweck: WOF14 + Name, Vorname des Meldenden Nachnennung/-meldung Nennungen, die nach dem Nennschluss erfolgen, sollten vorher per Mail oder Telefon abgestimmt werden (vgl. Höchstteilnehmerzahl unter Punkt 1) Das Nenngeld enthält (Leistungen des Veranstalters) Organisation und Durchführung der gesamten Veranstaltung Einweisung und Fahrerbesprechung Teilnahme an der touristische Ausfahrt mit Sonderprüfungen Rallyeschild mit Startnummer Roadbook bzw. Fahrtunterlagen Teilnahme am Grillabend am Samstag (Verpflegungsgutschein) Siegerehrung 1 wertvolle Erinnerungsplakette für jedes gestartete Fahrzeug Teilnahme am Oldtimer-Brunch am Sonntag (Verpflegungsgutschein) Teilnehmerurkunde je Fahrzeug Pokale für Platz 1-3 der gestarteten Fahrzeuge in jeder Klasse Sonderpreis für das älteste Fahrzeug (Auto und Motorrad) welches in Wertung kommt Sonderpreis Damenwertung Sonderpreis Fair-Play 9. Aufgabenstellung Für alle während der Veranstaltung gestellten Wertungsprüfungen gibt es eine Einweisung. Bei der Ausfahrt ist es die Aufgabe der Teilnehmer die Durchgangskontrollen und das Ziel in korrekter Reihenfolge und aus der richtigen Richtung anzufahren und sich die jeweiligen Kontrollpunkten (Durchfahrtskontrolle, Sonderprüfungen etc.) durch den zuständigen Funktionär des AC GAP im Bordbuch/Stempelkarte bestätigen zu lassen. Sieger ist, wer insgesamt die wenigsten Strafpunkte erzielen kann. Stand: Änderungen vorbehalten! Seite 3 von 7

4 Den Anweisungen der Orga, des Streckenpersonals und anderer Funktionäre des Veranstalters ist Folge zu leisten. Die Teilnehmer sind während der gesamten Veranstaltung für die Einhaltung der StVO selbst verantwortlich. Die gesamte Strecke bleibt ständig für den öffentlichen Verkehr geöffnet. Jede Art von technischen Hilfsmitteln (mechanische Stoppuhren, Tripmaster und andere technische Hilfsmittel zur Zeitnahme, -wertung etc.) ist erlaubt, aber unnötig. Der Verlust des Bordbuches/der Stempelkarte, die Beschädigung (Unleserlichkeit) können zum Ausschluss aus der Wertung führen. Sportlich faires Verhalten ist selbstverständlich! 10. Streckenbeschreibung Gesamte Ausfahrt: Streckenlänge unter 200 km Sonderprüfungen im Streckenverlauf 11. Proteste Proteste werden nur schriftlich, bei gleichzeitiger Entrichtung einer Protestgebühr i. H. v. 100,00 Euro angenommen. Die Protestgebühr verfällt bei Abweisung des Protestes. Über Proteste entscheidet die Rennleitung ggf. in Abstimmung mit dem Schiedsgericht und/oder unter Abstimmung mit gesondert hierfür abgestellten und vorab benannten Offiziellen der Veranstaltung endgültig und unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges. 12. Strecke Der Streckenplan wird zusammen mit den Fahrtunterlagen zu Beginn der Veranstaltung ausgegeben! 13. Zeitplan Siehe Anlage Haftungsausschluss und rechtliche Hinweise Es wird noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Veranstaltung um eine touristische Ausfahrt handelt, die den Bestimmungen der StVO sowie den entsprechenden Bestimmungen der befahrenen Länder unterliegt und es sich nicht um eine Rennen handelt! Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivilund strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Stand: Änderungen vorbehalten! Seite 4 von 7

5 Teilnehmer, Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären hiermit den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den/die Veranstalter, Sportwarte, Behörden, hauptamtliche oder ehrenamtliche Helfer und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Inhaber des Veranstaltungsortes und dessen Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Strecken und des Zubehörs entstehen, die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor benannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen; gegen die anderen Teilnehmer, Bewerber und deren Helfer, die Eigentümer, Halter, Fahrer und Insassen der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer und Beifahrer gehen vor) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungsfahrten und den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit der Anmeldung bzw. Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadenersatzansprüche vertraglicher und außervertraglicher Haftung und aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt. 15. Anwendung, Auslegung, Rechtsweg Für diese Ausschreibung sowie die Rechtsverhältnisse der Beteiligten untereinander gilt deutsches Recht. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Beteiligten ist das Gericht am Wohnsitz desjenigen Beteiligten zuständig, gegen den sich den Klage richtet. Der Fahrt-/Rennleiter bzw. eine hierfür besonders benannte Person ist für die Anwendung und Einhaltung der Bestimmungen dieser Ausschreibung zuständig. Seine Entscheidungen sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Stand: Änderungen vorbehalten! Seite 5 von 7

6 16. Bild-, Foto- und Filmrechte Mit der Einsendung von Bildmaterial zur Nennung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung bzw. Veröffentlichung in dem nachfolgend näher beschriebenen Umfang. Darüber hinaus erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende-, öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von ihrer Person, etwaigen Begleitpersonen oder der von ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen. Die Rechtseinräumung umfasst auch die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der Veranstaltungsbewerbung durch den Veranstalter. 17. Datenschutz Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung nötig sind speichert. Die Daten werden nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben und auch nur zu veranstaltungsrelevanten Zwecken genutzt (z. B. Schriftverkehr auch elektronisch -, Übermittlung von Ergebnislisten, Nachfragen/Feedback, Hinweis auf Folgeveranstaltungen usw.) 18. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Regelungen dieser Ausschreibung bzw. der besonderen Bedingungen der jeweiligen Fahrt unwirksam sein oder unwirksam werden, so gelten die übrigen Reglungen fort. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt sodann die gesetzliche Regelung in der Auslegung, die dem Inhalt der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, dies gilt insbesondere hinsichtlich der Haftungsbeschränkungen. Garmisch-Partenkirchen, den Heini Zolk Vorsitzender AC GAP ev im ADAC Stand: Änderungen vorbehalten! Seite 6 von 7

7 Anlage 1 Zeitplan (Geplanter Ablauf, Stand , Änderungen vorbehalten) Freitag, vormittags Anreise in eigener Zuständigkeit, mittags 1. Treffen anschl. auf Wunsch "Zugspitz-Rundreise" oder Besuch der Spielbank in Garmisch-Partenkirchen, Relaxen im Hotel, Shopping jede(r) ganz nach Lust und Laune bayerischer Abend in einem gemütlichen Gasthof Samstag, Touristische Ausfahrt, 2 Routen (getrennt nach Auto und Motorrad) mit kleinen "Einlagen" von GAP in die Umgebung, o dazu Ausgabe der Fahrtunterlagen um 09:30 Uhr, o anschl. Fahrerbesprechung und Start (10:00 Uhr) gemeinsames Mittagessen auf halber Strecke Grillabend mit Oldtimer-Gungl Siegerehrung für die Teilnehmer des "Old- & Youngtimer-Festivals" Sonntag, Besuch des "2. Werdenfelser VW-Käfer & -Bulli Treffen" Oldtimer-Brunch Ökomen. Gottesdienst mit Fz-Segnung (12:30 Uhr) anschl. Korso GAP-Grainau und zurück Gemütliches Beisammensein und Heimreise in eigener Zuständigkeit Stand: Änderungen vorbehalten! Seite 7 von 7

Startnummer Klasse Nenngeld Versicherung www.amc-unterer-breisgau.de NENNUNG In Kenntnis und Anerkennung der Ausschreibung nenne ich zum BWJ-Lauf am 16.06.2012 Herbolzheim Name Vorname Straße PLZ / Wohnort

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