Information. Steuerlasten - Parteienpläne auf dem Prüfstand. Stand: Juli

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1 Information Steuerlasten - Parteienpläne auf dem Prüfstand Stand: Juli

2 Vorwort X Vorwort Komplexe Effekte durch Modellrechnungen verständlich gemacht Die Parteiprogramme zur Bundestagswahl 2013 beinhalten umfangreiche Pläne zur Steuerpolitik. Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat dazu die gesamtwirtschaftlichen Effekte berechnet und warnt zu Recht vor negativen Folgen für Arbeitsmarkt und Wirtschaftswachstum. Die vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. zeigt nun für verschiedene wichtige Steuerarten auf, welche Auswirkungen auf typische Haushalte und konkrete Unternehmen verschiedener Größen und Branchen zukämen. Weite Teile der Überlegungen zur Einkommensteuer betreffen typische Arbeitnehmer und Selbständige mit ihren Familien. Union und FDP fördern Kinder stärker als heute, wollen es aber ansonsten weitgehend beim Status Quo belassen. Die SPD beschränkt Kinderfreibetrag und Ehegattensplitting und belastet höhere Einkommen stark. BÜND- NIS 90 / DIE GRÜNEN sagen den meisten Steuerzahlern Entlastung zu, wollen aber im Gegenzug zu diesen für den Staat außerordentlich teuren Maßnahmen höhere Einkommen und Vermögen nochmals deutlich stärker belasten, als es die SPD vorsieht. Auf Dauer würden sämtliche Steuererleichterungen von der kalten Progression aufgezehrt. Deren Korrektur stellen nur Union und FDP in Aussicht, sind in ihren Vorstellungen aber nicht hinreichend konkret, um dies in den Berechnungen zu berücksichtigen. Besonders geprüft haben wir Effekte der Vorhaben zu Einkommensteuer, Abgeltungsteuer, Gewerbesteuer und Vermögensbesteuerung auf mittelständische Unternehmen. Die Pläne von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN führen zu im internationalen Vergleich völlig unverträglichen Ergebnissen. Nach Vermögensteuer oder Vermögensabgabe bleibt den Unternehmen und ihren Gesellschaftern vom Gewinn wenig bis nichts, speziell bei Gewinneinbrüchen geht es massiv an die Substanz. Standort und Arbeitsplätze lassen sich so nicht halten. Daneben zeigen wir auch die negativen Effekte der Besteuerung von Finanzierungskosten in der Gewerbesteuer auf. Nur die FDP bietet hier mit dem Verzicht auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung Besserung an. BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN planen deutlich höhere Steuern auf Finanzierungskosten, die SPD deutet Ähnliches an. Die Ergebnisse unserer Modellrechnungen bestätigen zentrale Forderungen der vbw: Steuererhöhungen und substanzbelastende Steuern und Abgaben sind für unser Land der falsche Weg. Die verdeckte Steuererhöhung durch die Kalte Progression ist laufend zu korrigieren. Und die Besteuerung von Finanzierungskosten von Unternehmen in der Gewerbesteuer ist abzuschaffen. Bertram Brossardt 31. Juli 2013

3 Inhalt Inhalt 1 Schlussfolgerungen aus den Modellrechnungen Einkommensteuer und Abgeltungsteuer Gewerbesteuer Vermögensteuer und Vermögensabgabe Kombinierte Effekte Steuerpläne auf dem Prüfstand In den Modellrechnungen berücksichtigte Vorhaben der Parteien CDU / CSU FDP SPD BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Die Grundlagen der Beispielrechnungen Belastung privater Einkommen Veränderung der Steuerbelastung ohne Vermögensteuer / -abgabe Der Effekt der Kalten Progression Belastung einschließlich Vermögensteuer / -abgabe Belastung von Unternehmen Die Beispielfälle Veränderung der Steuerlast ohne Vermögensteuer / Vermögensabgabe Belastung ohne Vermögensteuer / -abgabe bei normaler Gewinnlage Belastung ohne Vermögensteuer / -abgabe nach Gewinneinbruch Zusatzbelastung mit Vermögensteuer / -abgabe Gesamtbelastung bei normaler Gewinnlage Gesamtbelastung bei Gewinneinbruch Unternehmen: Szenarien im Vergleich Anhang Ansprechpartner / Impressum... 30

4 Schlussfolgerungen aus den Modellrechnungen 1 1 Schlussfolgerungen aus den Modellrechnungen Zusammenfassende Bewertung steuerpolitischer Vorhaben der Parteien CDU / CSU, FDP, SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN haben unterschiedliche Vorstellungen zur Reform von Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Abgeltungsteuer, Vermögensteuer und Vermögensabgabe. Die hier vorliegende Broschüre stellt dazu Modellrechnungen an. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1.1 Einkommensteuer und Abgeltungsteuer CDU / CSU und FDP wollen Familien mit Kindern entlasten, die FDP durch einen höheren Kinderfreibetrag, die Union ergänzend durch ein höheres Kindergeld. Durch letzteres greift die Entlastung auch bei kleinen Einkommen. Beide Parteien wollen darüber hinaus die Kalte Progression regelmäßig korrigieren. Die SPD belastet alle Einkommen oberhalb von Euro, da ab diesem Betrag der Einkommensteuertarif von 42 Prozent weiter ansteigt, bis er bei Euro 49 Prozent erreicht. Zusätzlich werden durch eine Begrenzung des Kinderfreibetrags alle Familien belastet, bei denen der heutige Kinderfreibetrag stärker hilft als das Kindergeld. Das Kindergeld soll erhöht werden, dazu wird aber keine Zahl genannt, Berechnungen sind damit nicht möglich. Durch die höhere Abgeltungsteuer steigt die Steuerlast auf Zinsen und Dividenden nach Solidaritätszuschlag um fast 7,4 Prozentpunkte. Für künftige geschlossene Ehen soll vom Ehegattensplitting zu einem Realsplitting gewechselt werden, bei dem nicht mehr Tarif für das gemittelt auf jeden Ehepartner fallende Einkommen gilt, sondern lediglich ein fiktiver Unterhaltsanspruch anerkannt wird. Das bringt Paaren mit zwei deutlich unterschiedlichen Einkommen und Paaren mit einem Alleinverdiener höhere Steuerlasten. Da bestehende Ehen davon unberührt bleiben, schließen die von uns angestellten Rechnungen diesen Effekt nicht mit ein. Die Pläne von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN sind komplex und lassen sich deshalb in ihren je nach Familienkonstellation sehr unterschiedlichen Wirkungen nur schwer präzise fassen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Durch einen höheren Grundfreibetrag werden alle Einkommensteuerzahler etwas entlastet. Ein höheres Kindergeld kommt Familien entgegen. Dem stehen diverse Belastungen gegenüber. Insbesondere sind das die Aufgabe des Ehegattensplittings, die durch einen speziellen Freibetrag erst bei größeren Einkommensdifferenzen der Ehepartner durchschlägt, und ein höherer Einkommensteuertarif für Einkommen oberhalb des heutigen Eintrittspunktes des Tarifniveaus von 42 Prozent. Die Belastung in diesen Einkommensgruppen ist ungleich höher als bei der SPD, da im Modell der GRÜNEN der Einstieg in die Steuererhöhung früher erfolgt und der neue Spitzensteuersatz von 49 Prozent früher greift. Schließlich steigt durch die Aufgabe der Abgeltungsteuer immer dann, wenn der Durchschnittssteuersatz

5 Schlussfolgerungen aus den Modellrechnungen 2 über 25 Prozent liegt, die Steuerlast auf Zinsen und Dividenden; in der Spitze macht das über 25 Prozentpunkte aus. Mit den Vorstellungen von SPD und BÜNDNS 90 / DIE GRÜNEN zum Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer und zu Erhöhung oder Abschaffung der Abgeltungsteuer steigt die nominale Steuerlast von Unternehmen unabhängig von anderen Belastungen auf Werte spürbar oberhalb von 50 Prozent. Das sind internationale Spitzenwerte, die Deutschland im Wettbewerb der Steuerstandorte weit zurückwerfen. 1.2 Gewerbesteuer Die zur Gewerbesteuer gerechneten Pläne konzentrieren sich auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung, also die ertragsfremde Komponente der Gewerbesteuer. CDU und CSU planen dazu keine Veränderungen. Das bedeutet: die Hinzurechnung kann wie bisher in schwierigen Phasen eines Unternehmens zu sehr hohen Belastungen des Ertrags führen. In einem der durchgerechneten Beispielfälle liegt nach Gewinneinbruch allein die Gewerbesteuer bei über 77 Prozent des Ertrags. Die FDP will die Hinzurechnung abschaffen und damit als einzige Partei solche Effekte vermeiden. Die SPD will die Gewerbesteuer stärken, legt aber dazu keine konkreten Pläne offen. Damit können diese Überlegungen nicht in unsere Berechnungen einfließen. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wollen sich zur Reform der Gewerbesteuer an einem von einigen Jahren von den Kommunalen Spitzenverbänden vorgelegten Reformmodell orientieren (s. Tabelle 14 im Anhang). Dieses Kommunalmodell weitet Besteuerung von Zinsen, Mieten, Pachten und Lizenzen durch eine höhere gewerbesteuerliche Hinzurechnung deutlich aus und verlangt Gewerbesteuer auch von Vertretern der Freien Berufe. Das drückt die Steuerlast schon in guten Zeiten spürbar nach oben. In schlechten Zeiten führt es zu Belastungen, die den Ertrag mehrfach aufzehren können. 1.3 Vermögensteuer und Vermögensabgabe Die Vermögensteuer (siehe Tabelle 13 im Anhang) ist zunächst ein Modell der SPD. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN sehen sie erst als Nachfolgemodell der Vermögensabgabe. In den hier berechneten Fällen liegt die geringste Last aus der Vermögensteuer bei zehn Prozent des Ertrags, in der Spitze erreicht sie über 570 Prozent des Ertrags. Die Gesamtbelastungen mit den hier behandelten Steuern liegen dadurch zwischen etwa 61 und 615 Prozent des Ertrags. Die Last aus der Vermögensteuer koppelt klar vom Ertrag ab und kommt insbesondere bei Ertragseinbrüchen ganz außerordentlich stark zur Geltung. Ein gangbarer Weg, die Steuer ohne Substanzbelastung einzurühren, wurde bisher von niemandem aufgezeigt.

6 Schlussfolgerungen aus den Modellrechnungen 3 Die Vermögensabgabe der GRÜNEN (siehe Tabelle 13 im Anhang) entfaltet in den hier behandelten Beispielfällen Belastungswirkungen zwischen knapp 14 und fast 790 Prozent des Gewinns. Sie schlägt bei einbrechendem Gewinn sehr stark durch. Für die Vermögensabgabe sehen die GRÜNEN deshalb eine Belastungsgrenze auf 35 Prozent des Gewinns vor. Bei betroffenen Unternehmen schont das zwar die Liquidität, ist aber trotzdem nur bedingt hilfreich: Zum einen lässt sich mit dem nach allen Steuern verbleibenden Restertrag nicht mehr vernünftig wirtschaften. Zum zweiten wird der abgeschnittene Teil der Vermögensabgabe mit künftigen Erträgen verrechnet. Damit wird der Weg zu wirtschaftlicher Erholung versperrt. Zum dritten erreicht die Gesamtsteuerlast in unseren Beispielfällen aufgrund der erhöhten gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen immer noch bis zu Prozent. Auch das sperrt wirtschaftlich geschwächte Unternehmen umfassend von neuen Perspektiven ab. 1.4 Kombinierte Effekte Die skizzierten Vorhaben dürfen nicht nur für sich betrachtet werden. Die kombinierten Effekte werden in dieser Broschüre am Beispiel eines Selbständigen mit privatem Immobilienbesitz und an fünf mittelständischen Unternehmen aufgezeigt. Die entsprechenden Rechnungen zeigen dramatische Belastungswirkungen aus höherer Einkommensteuer, gewerbesteuerlicher Hinzurechnung, Vermögensteuer und Vermögensabgabe. Im Ergebnis bleibt vielen Betroffenen nach den Vorstellungen von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wenig oder nichts vom Erfolg ihrer Leistung und dem Ertrag ihres Vermögens; teils geht es tief in die Substanz. Die entsprechenden Pläne führen damit insgesamt zu einem starken Rückzug von Vermögen aus Unternehmen und entsprechenden Risiken für den Arbeitsmarkt. Auch viele Vermieter werden ihre Immobilien nicht halten können, mit entsprechenden Folgen für Mietverhältnisse und Mietniveaus.

7 Steuerpläne auf dem Prüfstand 4 2 Steuerpläne auf dem Prüfstand Eckpunkte wichtiger Reformvorhaben und die Grundlagen zu ihrer Berechnung Die großen Parteien haben ihre Vorstellungen zur Weiterentwicklung unseres Steuersystems auf den Tisch gelegt. Zu wichtigen Teilen lassen sich die steuerlichen Auswirkungen dank konkreter Angaben berechnen. Dabei geht es um die Einkommensteuer, die gewerbesteuerliche Hinzurechnung, die Dividendenbesteuerung sowie die Vermögensteuer bzw. Vermögensabgabe. Solche Berechnungen, durchgeführt an Beispielfällen, liegen hier vor. Weitergehende steuerpolitische Vorstellungen der Parteien betreffen andere Steuerarten oder sehr spezielle Eingriffe in die Bemessungsgrundlage der oben genannten Steuern. Sie können in diese Berechnungen nicht einfließen. 2.1 In den Modellrechnungen berücksichtigte Vorhaben der Parteien Die für diese Broschüre angestellten Berechnungen arbeiten folgende Vorhaben auf: CDU / CSU Die Unionsparteien wollen den Einkommensteuertarif an die Kalte Progression anpassen. Das lässt sich ohne Kenntnis der künftigen Inflation ebenso wenig sauber berechnen wie die nur von der CSU geplante Anhebung der Werbungskostenpauschale, deren Wirkung von den tatsächlichen Werbungskosten abhängt. Letzteres wird in den Berechnungen vernachlässigt, die Wirkung der Kalten Progression in einem eigenen Unterkapitel am Beispiel der Jahre 2013 und 2014 exemplarisch dargestellt. Berücksichtigt werden Pläne zu einer Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag FDP Die FDP will den Kinderfreibetrag erhöhen und die gewerbesteuerliche Hinzurechnung abschaffen. Das Vorhaben, die Kalte Progression abzuschaffen, wird wie bei den Unionsparteien nicht in die Berechnungen einbezogen SPD Die SPD will den Einkommensteuer-Spitzensatz ab Euro auf 49 Prozent anheben. Der Tarifsprung von drei Prozentpunkten der Reichensteuer fällt weg. Der Kinderfreibetrag fällt faktisch weg, die Förderung von Kindern wird auf das Kindergeld begrenzt. Zur ergänzend geplanten Erhöhung des Kindergelds fehlen konkrete Angaben, eine Berechnung ist nicht möglich. Die Abgeltungsteuer soll auf 32 Prozent steigen.

8 Steuerpläne auf dem Prüfstand 5 Das Ehegattensplitting wird für künftige Ehen durch ein Realsplitting ersetzt, bis zu einem Deckel werden fiktive Unterhaltsaufwendungen steuerlich anerkannt. Da heutige Ehepaare nicht betroffen sind, berechnen wir diesen Punkt nicht mit. Die Gewerbesteuer soll gestärkt werden. Details dazu führt die SPD nicht aus, das Vorhaben fließt deshalb nicht in die Berechnungen ein. Maximal ist eine Umsetzung des sogenannten Kommunalmodells zu erwarten, auf das BÜNDNIS 90 / DIE GRÜ- NEN hinzielen. Die damit verbundenen Belastungen sind im Weiteren im Szenario GRÜNE ablesbar. Die SPD will eine Vermögensteuer einführen. Dazu gibt es ein von Finanzministerien SPD-geführter Länder ausgearbeitetes Konzept, das eine jährliche Vermögensteuer von einem Prozent vorsieht. Bei Kapitalgesellschaften zahlen Gesellschaft und Gesellschafter die Steuer jeweils zum halben Satz. Basis der Steuer ist der Verkehrswert des Vermögens. Ein Freibetrag soll Privatvermögen bis zwei Million Euro vor der Steuer schützen. Bei größeren Vermögen schmilzt dieser Freibetrag bis auf Euro ab. Bei Ehegatten verdoppelt sich der Betrag. Bei Kapitalgesellschaften greift die Steuer ab einer Freigrenze von Euro voll. Die SPD distanziert sich mittlerweile von den mit diesem Modell verbundenen Belastungen von Betriebsvermögen und beabsichtigt, die Substanz von Betriebsvermögen zu verschonen. Sie lässt aber offen, wie diese Verschonung aussehen soll. Damit muss sie sich am beschriebenen Modell messen lassen. Abgesehen davon, dass mit verfassungsrechtlicher Unverträglichkeit einer effiziente Verschonung zu rechnen ist, zeigen zudem die Berechnungen zum Modell von BÜNDNS 90 / DIE GRÜNEN, dass auch eine Begrenzung der Belastung noch zu unverträglichen Ergebnissen führt BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wollen den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer auf Euro erhöhen und den Spitzensteuersatz ab Euro auf 49 Prozent anheben. Der zusätzliche Tarifsprung von drei Prozentpunkten der heutigen Reichensteuer fällt weg. Das Ehegattensplitting wird abgeschafft, stattdessen kann der Grundfreibetrag übertragen werden. Dazu kommt ein neuer Ehegatten-Freibetrag von Euro. Das Kindergeld wird erhöht. Die Abgeltungsteuer wird abgeschafft, Dividenden werden wohl zu 60 Prozent der normalen Einkommensteuer unterworfen. In der Gewerbesteuer wird die Hinzurechnung deutlich ausgeweitet, und die Gewerbesteuer wird auch bei den Freien Berufen erhoben. Als Basis der folgenden Berechnungen zur Hinzurechnung wird das von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in diesem Zusammenhang mehrfach genannte sogenannte Kommunalmodell genommen, das konkrete Zahlen zur Mehrbelastung von Zinsen, Mieten, Pachten und Lizenzen liefert. Schließlich soll eine Vermögensabgabe von 15 Prozent erhoben werden. Basis ist der

9 Steuerpläne auf dem Prüfstand 6 Verkehrswert zu einem Stichtag vor Einführung der Vermögensabgabe. Ein privater Freibetrag beträgt 1 Million Euro, der bei größeren Vermögen bis auf Euro abschmilzt. Bei Ehegatten verdoppelt sich der Betrag. Dazu kommen Freibeträge von Euro für Kinder und Euro für private Altersvorsorge, falls keine anderweitigen Rentenansprüche vorhanden sind. Für Unternehmen gilt ein Freibetrag von 5 Millionen Euro, wobei sogenanntes Verwaltungsvermögen ausgenommen werden soll. Die Abgabe ist über 10 Jahre in gleichen Raten abzuzahlen. Bei Unternehmen muss die Abgabe in Höhe von maximal 35 Prozent des Ertrags abgeführt werden. Darüber hinausgehende Teile der Abgabe werden gestundet und sind nachzuzahlen, wenn sich die Ertragslage bessert. Allerdings wird sogenanntes Verwaltungsvermögen von dieser Verschonungsregel ausgenommen. Daraus resultierende Belastungen können in den folgenden Berechnungen nicht dargestellt werden. 2.2 Die Grundlagen der Beispielrechnungen In Kapitel 2 geht es um die Belastung privater Einkommen in ausgewählten Konstellationen. Hier werden die Effekte aus familienpolitischen Vorhaben Kinderförderung, Änderungen am Ehegattensplitting und aus Tarifveränderungen Grundfreibetrag, Anhebungen im oberen Tarifbereich sichtbar. Ein Beispiel kombiniert diese Effekte mit der Belastung durch Vermögensteuer beziehungsweise Vermögensabgabe. Die weiteren Kapitel zeigen an Echtzahlen, wie sich die Pläne der Parteien auf fünf mittelständische Unternehmen auswirken. Dies wird zunächst ohne, dann mit Vermögensteuer beziehungsweise Vermögensabgabe sowie in guten Zeiten und nach einem Gewinneinbruch gezeigt. Zu den Berechnungen gelten folgende Annahmen: Der Ertragswert wird nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren für die Erbschaftsteuer bestimmt. Sobald der Ertragswert unter dem Substanzwert liegt also dem Wert, zu dem die einzelnen Vermögensstände des Unternehmens verkauft werden könnten wird der Substanzwert angewendet. Die Berechnungen beziehen sich auf die Gesamtbelastung von Unternehmen und Anteilseigner bei Vollausschüttung. Private Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Gesellschafter werden ausgeklammert, um die Fälle vergleichbar zu halten und da nicht erwartet werden kann, dass Gesellschafter steuerlich bedingt nicht mehr nachhaltig lebensfähige Unternehmen aus sonstigen Quellen stützen. Ebenfalls zur Herstellung von Vergleichbarkeit wird damit unterstellt, dass die Einkommen aus dem jeweiligen Unternehmen mit dem Spitzensteuersatz zu versteuern sind. Für die Gewerbesteuer wird von einem Hebesatz von 400 ausgegangen, der generell als durchschnittlicher Hebesatz für Vergleichsrechnungen zur Unternehmensbesteuerung herangezogen wird.

10 Euro Euro Euro Euro Information Steuerlasten - Parteienpläne auf dem Prüfstand Belastung privater Einkommen 7 3 Belastung privater Einkommen Erläuterung der Vorhaben an einigen Beispielfällen Die Eckpunkte der Parteien zur Einkommensteuer wurden in Kapitel 1 dargelegt. SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN verändern den Tarif auch unterhalb des von ihnen jeweils vorgesehenen neuen Spitzensteuersatzes. Die Tarifmodelle sehen wie folgt aus: Abbildung 1 Einkommen: neue Tarifpläne im Vergleich zum Einkommensteuertarif 2014 Grenzsteuersatz bei x Euro (X-Achse) in Prozent (Y-Achse); Darstellung ohne Solidaritätszuschlag SPD GRÜNE Tarif Quelle: Grafik vbw Die Wirkung der Pläne der Parteien lassen sich aus dieser Grafik nur zum kleineren Teil ablesen. Die Kombination mit den eingangs aufgeführten weiteren Vorhaben zur Einkommensteuer führt je nach Familienkonstellation und persönlichen Einkommensverhältnissen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Diese Ergebnisse machen auch sichtbar, welche politischen Schwerpunkte die einzelnen Parteien mit ihren Überlegungen setzen.

11 Belastung privater Einkommen Veränderung der Steuerbelastung ohne Vermögensteuer / -abgabe Vermögensteuer und Vermögensabgabe treffen, sofern die vorgesehenen Freibeträge berücksichtigt werden, die meisten Menschen nicht sofort. Sie spüren die Auswirkungen erst, wenn Investitionen ausbleiben, Arbeitsplätze verloren gehen oder Mieten steigen. Direkt betroffen sind alle Steuerzahler in der Einkommensteuer. Hierzu vier Beispiele: Tabelle 1 Nettoeinkommen und Steuerlast Auswirkungen der Pläne der Parteien Alleinverdiener, verheiratet, keine Kinder, Jahresbrutto Euro Alleinverdiener, verheiratet, zwei Kinder, Jahresbrutto Euro Doppelverdiener, verheiratet, zwei Kinder, Jahresbrutto Euro, Aufteilung / Euro Doppelverdiener, verheiratet, keine Kinder, zwei gleiche Einkommen, zusammen Euro Alleinverdiener, verheiratet, zwei Kinder, Jahresbrutto Euro Tarif 2014 CDU / CSU FDP SPD GRÜNE Netto Differenz zu Tarif 2014 Netto Differenz zu Tarif 2014 Netto Differenz zu Tarif 2014 Netto Differenz zu Tarif 2014 Netto Differenz zu Tarif 2014 *SPD: ohne Wegfall des Ehegattensplittings für künftige Ehen sowie ohne nicht bezifferte Erhöhung des Kindergeldes Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft Diese Beispiele belegen folgende Effekte: CDU / CSU und FDP entlasten nur Familien mit Kindern. Da die Union neben dem Kinderfreibetrag auch das Kindergeld erhöht, greift die Entlastung bei ihr bei kleinen Einkommen höher.

12 Belastung privater Einkommen 9 Die Pläne der SPD wirken durch die Begrenzung des Kinderfreibetrags verschärfend. Oberhalb Euro bringt der höhere Tarif dazu spürbar steigende Lasten. Zu den Plänen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN lässt sich zusammenfassend sagen: Durch den höheren Grundfreibetrag werden alle Einkommensteuerzahler entlastet. Davon profitieren auch Alleinverdiener ohne Kinder mit gängigen Einkommen. Die auf Kinder bezogene Entlastung bleibt hinter entsprechenden Plänen der Union zurück. Die an sich hohen Mehrbelastungen durch die Aufgabe des Ehegattensplittings werden durch den neuen Ehegatten-Freibetrag von Euro bei Paaren mit niedrigem Gesamteinkommen und Doppelverdienern mit nicht weit auseinanderfallenden Einkommen kompensiert. Die Mehrbelastung bei höheren Einkommen ist durch den früheren Einstieg in die Steuererhöhung und den früheren Eintritt des Spitzensteuersatzes ungleich höher als bei der SPD. 3.2 Der Effekt der Kalten Progression Die obigen Berechnungen berücksichtigen noch nicht den Effekt der Kalten Progression also die Tatsache, dass, bedingt durch die Inflation, bei Gehaltserhöhungen die Steuerlast schneller steigt als die Kaufkraft. Der Grundfreibetrag muss wegen dieses Effekts verfassungsrechtlich zwingend regelmäßig angehoben werden. Für den Rest des Tarifs müssen die Parteien freiwillig tätig werden, um spürbare Reallohneinbußen zu vermeiden. Die Beträge, um die es dabei geht, zeigt die folgende Tabelle am Beispiel der Jahre 2013 und Sie berücksichtigen schon die Anhebung des Grundfreibetrags. Solange die Kalte Progression nicht korrigiert wird, kommen jedes Jahr vergleichbare Einbußen dazu. Tabelle 2 Reallohneinbußen durch Kalte Progression von 2013 auf 2014 Jahresbrutto Lohnsteuerklasse I Lohnsteuerklasse III Euro - 78 Euro - 8 Euro Euro Euro - 42 Euro Euro Euro - 93 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen; auf ganze Euro gerundet Über mehrere Jahre gesehen übersteigt der Verlust an Netto-Einkommen durch eine nicht ausgeglichene Kalte Progression den Gewinn aus allen oben aufgeführten, von einzelnen Parteien zugesagten Erleichterungen in der Einkommensteuer.

13 Belastung privater Einkommen 10 Die Unionsparteien und die FDP sagen die laufende Korrektur der Kalten Progression zu. SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN verzichten auf diese Zusage. 3.3 Belastung einschließlich Vermögensteuer / -abgabe Die bisher aufgearbeiteten Zahlen berücksichtigen Vermögensteuer und Vermögensabgabe nicht. Das folgende Beispiel zeigt, dass daraus schon bei nicht außergewöhnlichen Einkommensverhältnissen außerordentlich hohe Belastungen resultieren können. Der Beispielfall Alleinverdiener, verheiratet Ein Selbständiger hat ein zu versteuernde Einkommen von Euro. Abzugsfähige Kosten (Betriebsausgaben, Gesundheits- und Altersvorsorge, Werbungskosten etc.) sind schon berücksichtigt. Die Kinder sind aus dem Haus und steuerlich nicht mehr relevant. Vermögen und Einnahmen aus Vermögen setzen sich wie folgt zusammen: - Ererbte, teilvermietete Immobilie mit 11 Wohnungen in München, dank laufender Investitionen guter Zustand; Verkehrswert 5 Millionen Euro; Mieteinnahmen aus langjährigen Mietverträgen ohne abzugsfähige Posten Euro. - Wertpapiervermögen von Euro, daraus werden abzüglich Werbungskosten Dividendenerträge von Euro erzielt - Geldvermögen Euro mit Zinserträgen von 800 Euro - Lebensversicherung mit einem Ansparwert von Euro - Hausstand, teils werthaltige Möbel, zwei Pkw, Gesamtwert Euro - Für das Büro ist kein eigener Wert anzusetzen, da neben dem als Unternehmerlohn angemessenen Einkommen kein Ertrag vorliegt. Tabelle 3 Private Steuerlast mit Vermögensteuer Beispielfall Belastung Tarif 2014 / Union / FDP Belastung SPD Belastung GRÜNE Zu versteuerndes Euro Euro Euro Einkommen (ZvE) - Einkommensteuer Euro Euro Euro Soli + Abgeltungsteuer - Vermögensteuer Euro Euro bzw. Vermögensabgabe Netto Euro Euro Euro Steuern / Einkommen 32,7 Prozent 69,4 Prozent 79,2 Prozent Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft, vbw

14 Belastung privater Einkommen 11 In diesem Beispiel fallen auf jeden Ehepartner weniger als Euro zu versteuerndes Einkommen. Da es sich um eine Bestandsehe handelt, bleibt es im Fall SPD beim Ehegattensplitting. Der Einstieg in den höheren Tarif beginnt bei der SPD erst bei Euro. Die gegenüber dem Status quo höhere Steuer kommt hier allein aus der höheren Abgeltungsteuer und der Vermögensteuer. Im Fall GRÜNE fällt das Splitting weg. Das und der gegenüber der SPD deutlich frühere Anstieg des Einkommensteuertarifs oberhalb des heutigen Spitzensteuersatzes führen zu einer spürbar höheren Einkommensteuerlast. Dazu kommt die Last aus der Vermögenabgabe, die über zehn Jahre in gleichen Raten anfällt auch dann, wenn das Haus abbrennt und der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Diese Zahlen zeigen: Die Konzepte zu Vermögensteuer und Vermögensabgabe können trotz der eingebauten vergleichsweise hohen Freibeträge zu außerordentlich hohen Gesamtbelastungen privater Einkommen führen. Im dargestellten Fall resultiert diese Belastung im Wesentlichen aus Immobilienvermögen. Insbesondere für viele Selbständige ist das ein prägender Baustein des Vermögens.

15 Belastung von Unternehmen 12 4 Belastung von Unternehmen Beispielrechnungen zu fünf gesunden mittelständischen Unternehmen Die steuerlichen Pläne der Parteien betreffen Unternehmen und ihre Eigentümer sowohl auf dem Feld der Ertragsteuern und der Gewerbesteuer als auch über die Überlegungen zur Einführung einer Vermögensteuer oder Vermögensabgabe. Zum besseren Verständnis der Zusammenhänge wird zunächst für alle Modelle der Partei die Gesamtbelastung ohne vermögensbezogene Elemente dargelegt. In einem weiteren Schritt werden Vermögensteuer und Vermögensabgabe dazugerechnet. Dazu werden jeweils Szenarien mit normalem Ertrag und nach Gewinneinbruch gezeigt. Schließlich werden die Belastungswirkungen dieser Szenarien am Beispiel jedes der untersuchten Unternehmen direkt nebeneinandergestellt. Dabei wird auch der Belastungsbeitrag der einzelnen Steuerarten zur Gesamtlast deutlich. 4.1 Die Beispielfälle Den Berechnungen liegen Zahlen aus fünf am Markt erfolgreich tätigen mittelständischen Unternehmen zugrunde. Die Eckdaten dazu sehen wie folgt aus: Beispiel 1: Verlag KG mit Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften - Durchschnittlicher steuerpflichtiger Gewinn 2,1 Millionen Euro - Substanzwert 27,9 Millionen Euro - Ertragswert 24,5 Millionen Euro - Der Fremdkapitaldienst liegt bei 14 Prozent des Ertragswerts und ist besonders von Lizenzen und Mieten auf unbewegliche Wirtschaftsgüter geprägt. Beispiel 2: Großhändler KG mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften - Durchschnittlicher steuerpflichtiger Gewinn Euro - Substanzwert 16,6 Millionen Euro (geprägt von relativ viel Grundbesetz) - Ertragswert 8,7 Millionen Euro - Der Fremdkapitaldienst liegt bei 10,5 Prozent des Ertragswerts und ist besonders von Mieten auf bewegliche Wirtschaftsgüter und Zinsen geprägt. Das Unternehmen arbeitet in eigenen, relativ großen Immobilien.

16 Belastung von Unternehmen 13 Beispiel 3: Medienunternehmen KG ohne Beteiligungen - Durchschnittlicher steuerpflichtiger Gewinn 6,4 Millionen Euro - Substanzwert 8,5 Millionen Euro - Ertragswert 64,4 Millionen Euro - Der Fremdkapitaldienst liegt bei 12 Prozent des Ertrags und ist besonders von Mieten auf unbewegliche Wirtschaftsgüter geprägt. Zinsen spielen keine Rolle. Beispiel 4: Kosmetikunternehmen GmbH mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften - Durchschnittlicher steuerpflichtiger Gewinn 5 Millionen Euro - Substanzwert 47,2 Millionen Euro - Ertragswert 68,8 Millionen Euro - Der Fremdkapitaldienst sind mit 1,6 Prozent des Ertragswerts niedrig. Die höchste Position sind Mieten auf bewegliche Wirtschaftsgüter. Beispiel 5: Unternehmen aus der Gesundheitsbranche GmbH mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften - Durchschnittlicher steuerpflichtiger Gewinn Euro - Substanzwert 12,1 Millionen Euro - Ertragswert 14,4 Millionen Euro - Der Fremdkapitaldienst liegt bei 3,2 Prozent des Ertragswerts. Die höchsten Posten sind Mieten auf unbewegliche und bewegliche Wirtschaftsgüter. 4.2 Veränderung der Steuerlast ohne Vermögensteuer / Vermögensabgabe Die öffentliche Auseinandersetzung mit den Parteienplänen zur Unternehmensbesteuerung konzentriert sich insbesondere auf die Vermögensteuer bzw. Vermögensabgabe. Aber schon die Pläne zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, zur Einkommensteuer und zur Abgeltungsteuer treiben die Steuerlast von Unternehmen in Höhen, die im internationalen Wettbewerb ihresgleichen suchen Belastung ohne Vermögensteuer / -abgabe bei normaler Gewinnlage Tabelle 4 und Abbildung 2 zeigen, welche ertrag- und gewerbesteuerlichen Lasten Unternehmen mit normaler Gewinnlage durch die Parteienpläne zu erwarten haben.

17 Belastung von Unternehmen 14 Tabelle 4 Normaler Gewinn, Gewerbesteuer-Hebesatz 400 Gesamtbelastung des Ertrags ohne Vermögensteuer / Vermögensabgabe Verlag Großhändler Medien Kosmetik Gesundheit Status quo und 47,4 % 47,4 % 47,4 % 48,5 % 48,6 % CDU / CSU FDP 46,7 % 46,8 % 46,7 % 48,3 % 48,3 % SPD 50,8 % 50,8 % 50,9 % 53,7 % 53,8 % GRÜNE 51,5 % 50,8 % 51,6 % 52,7 % 54,4 % Abbildung 2 Grafik zu Tabelle 4 56% 54% 52% 50% 48% 46% 44% 42% Verlag Großhändler Medien Kosmetik Gesundheit 40% Status quo und CDU / CSU FDP SPD GRÜNE Quelle für Tabelle und Abbildung: Berechnungen Dr. Kleeberg GmbH WPG StBG, Grafik vbw Die Gewinne der untersuchten Unternehmen werden heute und in den zukünftig unveränderten Plänen von CDU / CSU auf Ebene der Anteilseigner mit etwas unter 50 Prozent belastet. Das Ergebnis entspricht der Zielvorgabe unseres heutigen Steuerrechts und ist im internationalen Vergleich ein hoher, aber angesichts der Standortqualitäten Deutschlands noch akzeptabler Wert. Während CDU / CSU am Status quo festhalten will fällt bei der FDP die Belastung künftig durch den Verzicht auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung etwas niedriger aus. Bei Personenunternehmen werden unterschiedliche Belastungen der Gewerbesteuer durch die Verrechnung mit der Einkommensteuer neutralisiert.

18 Bulgarien Zypern Rumänien Tschechien Ungarn Ungarn Polen Malta Slowenien Slowenien Finnland Portugal Niederlande D GewSt HS 200 Österreich Luxemburg Spanien Griechenland Japan Spanien Italien Norwegen D heute GewSt 400 Irland Schweden USA (Staat New York) Kanada (Ontario) Vereinigtes Königreich Belgien D GewSt 500 Schweiz (Zürich) Frankreich Dänemark 14,5 23,5 29,4 31,2 33,3 33,3 34, ,2 43,8 43,8 44, ,7 44,7 46,6 48,2 48,3 48,4 48,4 48,7 49,9 50,3 50,5 51,1 52,4 54,9 56,5 Information Steuerlasten - Parteienpläne auf dem Prüfstand Belastung von Unternehmen 15 Bei der SPD steigt die Steuerlast aller Unternehmen spürbar auf gut 50 bis knapp 54 Prozent an. Bei den Personenunternehmen (blau und grau) steht dahinter die höhere Einkommensteuer, bei den besonders stark betroffenen Kapitalgesellschaften die höhere Abgeltungsteuer. Bei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN liegen alle Beispielunternehmen spürbar über 50 Prozent. Dahinter steht die kombinierte Wirkung aus höheren Hinzurechnungen und einer höheren Einkommensteuer. Bei den Kapitalgesellschaften (braune Säulen) schlägt diese in Form der reformierten Dividendenbesteuerung durch: 60 Prozent der Dividenden werden zum Einkommensteuersteuersatz besteuert. Ein Vergleich der oben berichteten Zahlen mit den heute international üblichen Belastungen zeigt: Sofern sich die Vorstellungen von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN durchsetzen, rückt die Steuerlast vieler ordentlich gewinnbringender Unternehmen in Deutschland von einem Platz im vorderen Drittel in die Spitzengruppe mit den höchsten Steuersätzen. Abbildung 3 Nominale Gesamtsteuerlast von Gesellschaft und Gesellschafter im internationalen Vergleich Quelle: BMF; eigene Berechnungen; Gesamtbelastung bei Vollausschüttung Belastung ohne Vermögensteuer / -abgabe nach Gewinneinbruch In Jahren mit geringen Erträgen verändern sich die oben dargestellten Zahlen aufgrund der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung deutlich. Die Vorstellungen der einzelnen Parteien wirken sich hier sehr unterschiedlich aus.

19 Belastung von Unternehmen 16 Tabelle 5 Gewinneinbruch auf Euro, Gewerbesteuer-Hebesatz 400 Belastung des Ertrags ohne Vermögensteuer / Vermögensabgabe Verlag Großhändler Medien Kosmetik Gesundheit Status quo und 48,3 % 47,4 % 77,1 % 58,4 % 51,2 % CDU / CSU FDP 46,9 % 46,9 % 46,9 % 48,3 % 48,3 % SPD 49,0 % 50,4 % 77,1 % 62,6 % 56,1 % GRÜNE 454,8 % 73,6 % 1068,8 % 112,1 % 76,5 % Abbildung 4 Grafik zu Tabelle % 1000% 900% 800% 700% 600% 500% 400% 300% 200% 100% 0% Status quo und CDU / CSU FDP SPD GRÜNE Verlag Großhändler Medien Kosmetik Gesundheit Quelle für Tabelle und Abbildung: Berechnungen Dr. Kleeberg GmbH WPG StBG, Grafik vbw Abbildung 5 Grafik zu Tabelle 5 ohne Werte zu BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 80% 70% Verlag 60% Großhändler Medien 50% Kosmetik 40% Status quo und CDU / CSU FDP SPD Gesundheit Quelle für Tabelle und Abbildung: Berechnungen Dr. Kleeberg GmbH WPG StBG, Grafik vbw

20 Belastung von Unternehmen 17 Im Status quo also auch nach den Plänen der Union steigt die Last in drei der vier Fälle abhängig von der Fremdkapitallage spürbar. Aufgrund unterschiedlich heftiger Gewinneinbrüche und Hinzurechnungen bleiben zwei Fälle unter 50 Prozent, einer landet knapp darüber, einer geht gegen Prozent, einer mit besonders hoher Hinzurechnung gegen 80 Prozent. Bei der FDP bleibt die Steuerquote trotz des Ertragseinbruchs generell unter 50 Prozent. Marginale Veränderungen gegenüber der normalen Gewinnlage gehen auf technische Zusammenhänge zwischen Gewerbesteuer, Ertragsteuern und Solidaritätszuschlag zurück. Bei der SPD liegt die Steuerlast in allen Fällen über dem Status quo. Bei den Personenunternehmen steht dahinter die höhere Einkommensteuer, beim Kosmetikunternehmen, das über 56 Prozent Steuern zahlt, sowie beim Gesundheitsunternehmen die Abgeltungsteuer. Der höchste Wert, gut 77 Prozent, entspricht dem Wert bei der Union. Hier liegt die Gewerbesteuer mit Hinzurechnung über der Einkommensteuer, Einkommensteuer fällt damit nicht mehr an. Bei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN liegt die Steuerlast in den Beispielunternehmen zwischen knapp 74 und über Prozent. Hinter den außerordentlich hohen Belastungen steht die starke Ausweitung der vom Ertrag unabhängigen gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Die jeweiligen Werte hängen von Struktur und Volumen der Fremdkapitalkosten und der Dramatik des Gewinneinbruchs ab. Bei den höchsten hier festgestellten Werten kommen hohe Fremdkapitalkosten und ein im Vergleich zum Ausgangsgewinn hoher Einbruch zusammen. 4.3 Zusatzbelastung mit Vermögensteuer / -abgabe Die Ergänzung der bisherigen Rechnungen um die Vermögensteuer beziehungsweise die Vermögensabgabe führt bei SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zu einem nochmals deutlich dramatischeren Bild. Das gilt sowohl für das Ausgangsszenario mit normaler Gewinnlage als auch für die Situation nach Gewinneinbruch Gesamtbelastung bei normaler Gewinnlage Die kumulierte Belastung der ausgewählten Beispielunternehmen in den Modellen der verschiedenen Parteien bei normaler Gewinnlage zeigen die folgenden Zahlen und Grafiken.

21 Belastung von Unternehmen 18 Tabelle 6 Normaler Gewinn, Gewerbesteuer-Hebesatz 400 Steuerlast auf den Ertrag einschließlich Vermögensteuer / Vermögensabgabe Verlag Großhändler Medien Kosmetik Gesundheit Status quo und 47,4 % 47,5 % 47,4 % 48,5 % 48,6 % CDU / CSU FDP 46,7 % 46,7 % 46,7 % 48,3 % 48,3 % SPD 63,9 % 91,1 % 60,9 % 65,1 % 66,8 % GRÜNE 68,0 % 86,4 % / 95,1 %* 65,5 % 71,9 % 70,0 % * ohne den / mit dem gestundeten Teil der Vermögensabgabe Abbildung 6 Grafik zu Tabelle 6 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Status quo und CDU / CSU FDP SPD GRÜNE Verlag Großhändler Medien Kosmetik Gesundheit Das schwarze Viereck kennzeichnet den gestundeten Teil der Vermögensabgabe. Quelle für Tabelle und Abbildung: Berechnungen Dr. Kleeberg GmbH WPG StBG, Grafik vbw Im Status quo und den dazu unveränderten Plänen von CDU / CSU sowie bei der FDP ändert sich gegenüber den in Kapitel festgestellten Ergebnissen nichts, da Vermögensteuer und Vermögensabgabe nicht anfallen. Bei der SPD steigt die Belastung, abhängig von der Ausgangslage im einzelnen Unternehmen, auf Werte zwischen gut 60 und über 90 Prozent. Der Großhändler, im Modell der SPD ohne Vermögensteuer mit 50,8 Prozent belastet, führt 40 Prozentpunkte mehr und damit fast den gesamten Gewinn ab. Hinter dieser besonders hohen Belastung

22 Belastung von Unternehmen 19 durch die Vermögensteuer steht der Substanzwert, der aufgrund des Immobilienbestands über dem Ertragswert des Unternehmens liegt und als Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer dient. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN statten die Vermögensabgabe gegenüber der Vermögensteuer zwar mit einem höheren Satz, aber auch mit höheren Freibeträgen aus. Dadurch steigt die Belastung bei den Beispielunternehmen nur um einige Prozentpunkte stärker als bei der Vermögensteuer. Bei größeren Unternehmen wäre der Unterschied deutlicher. Im Fall des Großhändlers sorgt die Begrenzung der Vermögensabgabe auf 35 Prozent des Ertrags dafür, dass die kassenmäßige Belastung mit gut 86 Prozent etwa bei dem Ergebnis der SPD bleibt. Der abgeschnittene Betrag nochmals gut acht Prozentpunkte des Ertrags wird allerdings nicht erlassen. Er muss nachgezahlt werden, falls der Ertrag steigt Gesamtbelastung bei Gewinneinbruch In Folge wird dargestellt, wie sich die Belastung des Ertrags einschließlich Vermögensteuer beziehungsweise Vermögensabgabe entwickelt, wenn der Gewinn der Beispielunternehmen auf Euro einbricht. Bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 stellt sich die steuerliche Belastung des Ertrags der Beispielunternehmen dann wie folgt dar: Tabelle 7 Gewinneinbruch, Gewerbesteuer-Hebesatz 400 Steuerlast auf den Ertrag einschließlich Vermögensteuer / Vermögensabgabe Verlag Großhändler Medien Kosmetik Gesundheit Status quo und 48,3 % 47,4 % 77,1 % 58,4 % 51,2 % CDU / CSU FDP 46,9 % 46,9 % 46,9 % 48,3 % 48,3 % SPD 323,0 % 211,4 % 489,1 % 615,0 % 155,8 % GRÜNE* 489,8 % / 798,3 % 108,6 % / 247,6 % 1.103,8 % / 1.619,3 % 147,1 % / 898,1 % 111,5 % / 186,0 % * ohne den / mit dem gestundeten Teil der Vermögensabgabe Im Status quo und den dazu unveränderten Plänen von CDU / CSU sowie bei der FDP ändert sich gegenüber den in Kapitel festgestellten Ergebnissen nichts, da Vermögensteuer und Vermögensabgabe nicht anfallen. Bei der SPD steigt die Belastung, abhängig von der Ausgangslage im einzelnen Unternehmen, auf Werte zwischen 155 und 615 Prozent. Die Höhe der Belastung erklärt sich daraus, dass die Vermögensteuerlast trotz des Ertragseinbruchs nur unwesentlich sinkt. Denn der Verkehrswert als Ausgangswert der Vermögensteuer hängt zwar vom

23 Belastung von Unternehmen 20 Ertrag ab und wird entsprechend angepasst. Das schlägt aber nicht voll durch, da die hier noch guten Erträge zweier vergangener Jahre mit einfließen. Bei einem Ertragseinbruch schlägt die Vermögensteuer also vorübergehend sehr stark durch. Abbildung 7 Grafik zu Tabelle % 1600% 1500% 1400% 1300% 1200% 1100% 1000% 900% 800% 700% 600% 500% 400% 300% 200% 100% 0% Status quo und CDU / CSU FDP SPD GRÜNE Verlag Großhändler Medien Kosmetik Gesundheit Das schwarze Viereck kennzeichnet den jeweils gestundeten Teil der Vermögensabgabe. Quelle für Tabelle und Abbildung: Berechnungen Dr. Kleeberg GmbH WPG StBG, Grafik vbw BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN errechnen die Vermögensabgabe aus einem einmal festgestellten Wert mit 15 Prozent des Verkehrswerts. Davon ist über zehn Jahre jeweils ein Zehntel zu zahlen. Deshalb wird der tatsächlich zu zahlende Betrag auf 35 Prozent des Ertrags gedeckelt. Allerdings gelingt es aufgrund der Vorbelastung mit Ertragsteuern und vor allem der Hinzurechnung trotzdem in keinem der hier behandelten Fälle, die Gesamtbelastung unter 100 Prozent zu halten. Im Fall des Medienunternehmens liegt sie aufgrund der hohen, in Abschnitt dargelegten Hinzurechnung sogar oberhalb von Prozent. Ohne die Begrenzung der Vermögensabgabe läge die Gesamtbelastung je nach Unternehmen zwischen 186 und über Prozent des Ertrags. Der abgeschnittene Teil der Vermögensabgabe ist nachzuzahlen, sobald es den Unternehmen besser geht. In den hier vorgestellten Fällen geht es dabei um Volumina zwischen 75 und 750 Prozent des Ertrags des laufenden Jahres.

24 Unternehmen: Szenarien im Vergleich 21 5 Unternehmen: Szenarien im Vergleich Die Zahlen sprechen für sich Die Belastungseffekte der verschiedenen Reformvorstellungen der Parteien werden noch deutlicher, wenn die bisher dargelegten Szenarien für jedes der untersuchten Unternehmen einzeln nebeneinandergestellt werden. Die folgenden Darstellungen leisten das für die untersuchten fünf Beispielunternehmen. Für alle Grafiken gilt: Tabellen und Grafiken zeigen den Belastungsbeitrag einzelner Steuergruppen auf. Dabei ist zu beachten, dass sich der jeweilige Anteil einzelner Steuern je nach Fallkonstellation deutlich unterscheiden kann. Das hat mit der Gesellschaftsform, der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer und der Minderung des Ertrags von Kapitalgesellschaften durch den auf Gesellschaftsebene erhobenen Teil der Vermögensteuer zu tun. Die Belastung des Ertrags wird in Prozent dargestellt. Szenarien sind für jede Partei die normale Gewinnlage des jeweiligen Unternehmens und ein Gewinneinbruch auf Euro. Im Modell der FDP verändert sich die Belastung bei Gewinneinbruch allenfalls marginal. Deshalb wird für die FDP nur ein Szenario dargestellt. Einkommensteuer und Abgeltungsteuer werden in einer Zeile mit dem darauf erhobenen Solidaritätszuschlag zusammengefasst. Dabei gilt Einkommensteuer für die Personenunternehmen also die linken drei Unternehmen. Bei Kapitalgesellschaften greift generell die Abgeltungsteuer, nur bei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ein Teileinkünfteverfahren, in dem 60 Prozent der Dividenden der normalen Einkommensteuer unterliegen. In etlichen Fällen liegt der Einkommen- oder Abgeltungsteueranteil nach Gewinneinbruch sehr niedrig, oder er liegt sogar bei null. Meist steht dahinter eine durch die Hinzurechnung hohe Gewerbesteuerschuld, die mit der Einkommensteuer verrechnet wird oder keinen Ausschüttungsspielraum mehr lässt. Bei der SPD kommt bei Kapitalgesellschaften dazu, dass die Belastung des Unternehmens mit Vermögensteuer den Gewinn mindert oder (mindestens) ganz aufzehrt. Dadurch fällt weniger oder keine Abgeltungsteuer an. Die Zahlen und Berechnungen hat die Dr. Kleeberg GmbH WPG StBG zur Verfügung gestellt, die Grafiken wurden von der vbw erarbeitet.

25 Status quo und CDU / CSU Gewinneinbruch FDP* SPD Gewinneinbruch GRÜNE Gewinneinbruch Information Steuerlasten - Parteienpläne auf dem Prüfstand Unternehmen: Szenarien im Vergleich 22 Abbildung 8 Verlag Gesamtbelastung in Prozent des Ertrags: Ertragsteuern, Gewerbesteuer, Abgeltungsteuer, Vermögensteuer / Vermögensabgabe bei GewSt-Hebesatz Gestundete Vermögensabgabe Vermögensabgabe - sofort fällig Vermögensteuer Einkommen- bzw. Dividendensteuer mit Soli Gewerbesteuer * FDP: bei Gewinneinbruch keine signifikanten Veränderungen Tabelle 8 Daten zu Abbildung 8 Belastung in Prozent des Ertrags Ist und CDU / Einbruch FDP* SPD Einbruch GRÜNE Einbruch CSU Gewerbesteuer 15,6 48,3 13,8 15,6 48,3 35,0 454,8 Einkommen- bzw. 31,8 0 32,9 35,2 0,8 16,6 0,0 Dividendensteuer + Soli Vermögensteuer 13,0 274,0 Vermögensabgabe 16,4 35,0 sofort fällig Vermögensabgabe 308,5 gestundet Gesamtlast 47,4 48,3 46,7 63,9 323,0 68,0 798,3

26 Status quo und CDU / CSU Gewinneinbruch FDP* SPD Gewinneinbruch GRÜNE Gewinneinbruch Information Steuerlasten - Parteienpläne auf dem Prüfstand Unternehmen: Szenarien im Vergleich 23 Abbildung 9 Großhändler Gesamtbelastung in Prozent des Ertrags: Ertragsteuern, Gewerbesteuer, Abgeltungsteuer, Vermögensteuer / Vermögensabgabe bei GewSt-Hebesatz Gestundete Vermögensabgabe Vermögensabgabe - sofort fällig Vermögensteuer Einkommen- bzw. Abgeltungsteuer mit Soli Gewerbesteuer 0 * FDP: bei Gewinneinbruch keine signifikanten Veränderungen Tabelle 9 Daten zu Abbildung 9 Belastung in Prozent des Ertrags Ist und CDU / Einbruch FDP* SPD Einbruch GRÜNE Einbruch CSU Gewerbesteuer 16,2 22,7 13,1 16,2 22,7 28,9 73,6 Einkommen- bzw. 31,3 24,7 33,6 34,6 27,8 22,7 0,0 Abgeltungsteuer + Soli Vermögensteuer 40,3 161,0 Vermögensabgabe 35,0 35,0 sofort fällig Vermögensabgabe 8,5 139,0 gestundet Gesamtlast 47,5 47,4 46,7 91,1 211,4 95,1 247,6

27 Status quo und CDU / CSU Gewinneinbruch FDP* SPD Gewinneinbruch GRÜNE Gewinneinbruch Information Steuerlasten - Parteienpläne auf dem Prüfstand Unternehmen: Szenarien im Vergleich 24 Abbildung 10 Medienunternehmen Gesamtbelastung in Prozent des Ertrags: Ertragsteuern, Gewerbesteuer, Abgeltungsteuer, Vermögensteuer / Vermögensabgabe bei GewSt-Hebesatz Gestundete Vermögensabgabe Vermögensabgabe - sofort fällig Vermögensteuer Einkommen- bzw. Agbeltungsteuer mit Soli Gewerbesteuer * FDP: bei Gewinneinbruch keine signifikanten Veränderungen Tabelle 10 Daten zu Abbildung 10 Belastung in Prozent des Ertrags Ist und CDU / Einbruch FDP* SPD Einbruch GRÜNE Einbruch CSU Gewerbesteuer 15,0 77,1 13,9 15,0 77,1 30, ,8 Einkommen- bzw. 32,5 0 32,8 35,9 0,0 21,1 0,0 Abgeltungsteuer + Soli Vermögensteuer 10,0 412,0 Vermögensabgabe 13,9 35,0 - sofort fällig Vermögensabgabe 515,5 gestundet Gesamtlast 47,4 77,1 46,7 60,9 489,1 65, ,3

28 Status quo und CDU / CSU Gewinneinbruch FDP* SPD Gewinneinbruch GRÜNE Gewinneinbruch Information Steuerlasten - Parteienpläne auf dem Prüfstand Unternehmen: Szenarien im Vergleich 25 Abbildung 11 Kosmetikunternehmen Gesamtbelastung in Prozent des Ertrags: Ertragsteuern, Gewerbesteuer, Abgeltungsteuer, Vermögensteuer / Vermögensabgabe bei GewSt-Hebesatz Gestundete Vermögensabgabe Vermögensabgabe - sofort fällig Vermögensteuer Einkommen- bzw. Abgeltungsteuer mit Soli Gewerbesteuer Köperschaftsteuer mit Soli * FDP: bei Gewinneinbruch keine signifikanten Veränderungen Tabelle 11 Daten zu Abbildung 11 Belastung in Prozent des Ertrags Ist und CDU / Einbruch FDP* SPD Einbruch GRÜNE Einbruch CSU Körperschaftsteuer 15,8 15,8 15,8 15,8 15,8 15,8 15,8 mit Soli Gewerbesteuer 14,3 27,7 14,0 14,3 27,7 15,6 96,3 Einkommen- bzw. 18,4 14,9 18,5 21,3 0,0 21,3 0,0 Abgeltungsteuer + Soli Vermögensteuer 13,7 571,5 Vermögensabgabe 19,1 35,0 - sofort fällig Vermögensabgabe 751,0 gestundet Gesamtlast 48,5 58,4 48,3 65,1 615,0 71,9 898,1

29 Status quo und CDU / CSU Gewinneinbruc h FDP* SPD Gewinneinbr GRÜNE Gewinneinbr Information Steuerlasten - Parteienpläne auf dem Prüfstand Unternehmen: Szenarien im Vergleich 26 Abbildung 12 Gesundheitsunternehmen Gesamtbelastung in Prozent des Ertrags: Ertragsteuern, Gewerbesteuer, Abgeltungsteuer, Vermögensteuer / Vermögensabgabe bei GewSt-Hebesatz Gestundete Vermögensabgabe Vermögensabgabe - sofort fällig Vermögensteuer Einkommen- bzw. Abgeltungsteuer mit Soli Gewerbesteuer Köperschaftsteuer mit Soli * FDP: bei Gewinneinbruch keine signifikanten Tabelle 12 Daten zu Abbildung 12 Belastung in Prozent des Ertrags Ist und CDU / Einbruch FDP* SPD Einbruch GRÜNE Einbruch CSU Köperschaftsteuer 15,8 15,8 15,8 15,8 15,8 15,8 15,8 mit Soli Gewerbesteuer 14,4 17,9 14,0 14,4 17,9 18,0 50,1 Einkommen- bzw. 18,4 17,5 18,5 20,8 1,6 20,5 10,6 Abgeltungsteuer + Soli Vermögensteuer 15,7 120,5 Vermögensabgabe 15,7 35,0 - sofort fällig Vermögensabgabe 74,5 gestundet Gesamtlast 48,6 51,2 48,3 66,8 155,8 70,0 186,0

30 Anhang 27 Anhang Zur besseren Nachvollziehbarkeit folgen in knapper Form die den Berechnungen zugrunde gelegten Reformvorstellungen zu Vermögensteuer und Vermögensabgabe, die von den Kommunalen Spitzenverbänden vor einigen Jahren vorgeschlagenen, in den Szenarien zu BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN berechneten Maßnahmen zur Ausweitung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung (Kommunalmodell), Anmerkungen zur Erläuterung des Ehegattensplittings und seiner Alternativen. Tabelle 13 Vermögensteuer und Vermögensabgabe Vermögensteuer Vermögensabgabe Steuerpflichtig Natürliche Personen und Körperschaften, Nettovermögen Natürliche Personen, Nettovermögen Tarif 1 Prozent Einmal 15 Prozent, zahlbar in 10 Jahren Freibetrag / Freigrenze Ausnahmen Freibetrag 2 Mio. Euro, bei höheren Vermögen bis auf Euro abschmelzend Kapitalgesellschaften: Freigrenze Euro Breite Palette, unter Anderem Halbvermögensverfahren bei Kapitalgesellschaften, Schachtelprivileg im Konzern Freibetrag 1 Mio. Euro plus 0,25 Mio. Euro pro Kind 0,38 Mio. Euro Altersvorsorge, wenn keine Rentenansprüche vorhanden sind 5 Mio. Euro für Betriebsvermögen (ohne Verwaltungsvermögen) Härtefall Keine Substanzbelastung Betriebsvermögen: 35 Prozent des Ertrags (Rest Stundung)

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