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1 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Frühpensionierung, Altersteilzeit und Aufhebungsverträge nach den gesetzlichen Änderungen Erfahren Sie das Wichtigste zu: Abschluss und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen Rahmenbedingungen: Gesetzliche Vorschriften, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis der Sozialversicherungsbehörden, Bedeutung des AGG Regelungsinhalte Die richtige Abfindungshöhe - Verhandlungsstrategien und Empfehlungen Fehlerquellen, Musterverträge Geänderte sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen durch Hartz-Gesetze SGB II Bezug (Hartz IV) nach maximal 18 Monaten Arbeitslosengeld Sperr- und Ruhenszeiträume mit neuester BSG-Rechtsprechung Steuerliche Optimierung Wertguthaben und Zeitwertkonten Definition und Abgrenzung Schließung der Beschäftigungslücke zwischen Arbeitsvertragsende und Rentenbezug Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Insolvenzversicherungspflicht des Arbeitgebers Übertragung von Wertguthaben auf einen Folgearbeitgeber Voraussetzungen der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung Allgemeine Voraussetzungen Rentenrechtliche Zeiten Voraussetzungen für den Bezug von Altersrenten Möglichkeiten des vorzeitigen Bezugs einer Altersrente Übergangsregelungen Anhebung des Renteneintrittalters Altersteilzeitverträge Vergütung Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit Soziale Sicherung von Störfällen (Konsequenzen und Problemlösungen) Musterbeispiele und Praxishinweise

2 Zum Thema: In den vergangenen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für Frühpensionierungen erheblich geändert. Zuletzt ist durch das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz sowie verschiedene arbeitsmarktpolitische Beschlüsse die Möglichkeit zum vorzeitigen Eintritt in eine der verschiedenen Altersrentenarten deutlich verschärft worden. Im Zusammenhang mit der maximalen Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes haben diese verschiedenen Gesetzesregelungen weit reichende Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Seit dem Jahr 2007 müssen daher beide Parteien bei eventuellen Planungen für eine Frühpensionierung umdenken. Um zeitliche, finanziell vom Arbeitnehmer zu überbrückende Lücken bis zum Übergang in den Ruhestand zu vermeiden, muss sich der Zeitpunkt des Ausscheidens in Zukunft deutlich nach hinten verschieben oder der Arbeitnehmer muss selber z.b. Wertguthaben bilden. Bei einer unveränderten Frühpensionierungspraxis sehen sich die betroffenen Arbeitnehmer mit dem Risiko erheblicher zeitlicher und finanzieller Lücken zwischen dem Ausscheiden bzw. dem Ende des Anspruches auf Arbeitslosengeld und dem Renteneintritt konfrontiert. Da ältere Arbeitnehmer im Regelfall auf Grund ihrer hohen sozialen Schutzwürdigkeit vor betriebsbedingten Kündigungen besonders geschützt sind, stellen Aufhebungsverträge und Altersteilzeit nach wie vor zwei gleich bedeutsame Verfahrensweisen im Bereich von Frühpensionierungen dar. Beide Instrumente gehören sachlich mithin zusammen und werden im Rahmen der zweitägigen Veranstaltung eingehend behandelt. Neu hinzugekommen und von stetig wachsender Bedeutung sind die Wertguthaben und Zeitwertkonten, die die Lücke zwischen dem Ausscheiden aus dem Betrieb und der Regelaltersrente schließen sollen. Die Referenten werden den Teilnehmern anhand praktischer Beispiele erläutern, welche Risiken Aufhebungsverträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus sozialrechtlichen Gesichtspunkten nunmehr haben. Besondere Probleme bestehen, wenn im Aufhebungsvertrag wie allgemein üblich eine unwiderrufliche Freistellung des Arbeitnehmers vereinbart wird. Dies kann zum Entfall der Sozialversicherungspflicht führen, mit für den Arbeitnehmer dramatischen Konsequenzen. Da bei der Ausgestaltung von Aufhebungsverträgen auch die steuerrechtliche Optimierung eine wichtige Rolle spielt, wird im steuerrechtlichen Teil der Veranstaltung die optimale steuerliche Gestaltung erarbeitet, so dass der Zugriff des Finanzamtes auf Abfindungszahlungen möglichst gering gehalten wird. Hierbei werden insbesondere die Auswirkungen des Entfalls des steuerfreien Betrages einer Abfindung behandelt werden. Sowohl das Bundesarbeitsgericht als auch das Bundessozialgericht haben wichtige Grundsatzurteile zum Aufhebungsvertrag judiziert. Wer als Arbeitgeber morgen noch einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag schließen will, muss diese Urteile, aber auch die Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu diesem Themenkreis beherrschen, da gerade der Bezug von Sozialleistungen bei Frühpensionierungen einen wichtigen finanziellen Baustein darstellt. Wichtig ist, alle relevanten Fragestellungen vor Abschluss eines Frühpensionierungsvertrages zu bedenken, um nicht im Nachhinein vermeidbare arbeitsgerichtliche Prozesse führen zu müssen. Neben der klassischen Frühpensionierung durch Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag hat die Altersteilzeit als Instrument der Frühpensionierung große Bedeutung erlangt. Doch seit ihrer Einführung hat der Gesetzgeber derart zahlreiche Novellierungen und Bestimmungen erlassen, dass für die Praxis ein kaum noch zu überschauender Zustand eingetreten ist. Insofern ist es für Arbeitgeber aber auch für Betriebsräte unabdingbar, gesetzliche Neuregelungen, insbesondere die Voraussetzungen, die rentenrechtlichen Rahmenbedingungen für die Altersteilzeit, das Regelentgelt, die Aufstockung der Nettobezüge, zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, steuer- und beitragsfreie Bezüge, ungekürzte Entgeltbestandteile, Sachbezüge und Vorteile, Einmalzahlungen etc. richtig einzuordnen und im Altersteilzeitvertrag umzusetzen. Die konkrete tarifliche und betriebliche Umsetzung, speziell die arbeitsrechtliche Vereinbarung und Vertragsgestaltung wird einen Schwerpunkt dieses Seminarteils darstellen. Daneben werden auch die Arbeitgeberpflicht zur Insolvenzversicherung sowie die Erstattung der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere die Fördervoraussetzungen, die Wiederbesetzungsklausel sowie die Zahlung und Dauer der Leistungen im Blockmodell im Einzelnen erläutert. Schließlich werden auch Störfälle und ihre Konsequenzen und Problemlösungen vor allem bei längeren Krankheitszeiten bei vorzeitiger Beendigung des Blockmodells von allen Parteien des Arbeitsverhältnisses dargestellt.

3 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Die Veranstaltungen richteten sich ausdrücklich sowohl an Arbeitgeber, Geschäftsführer und Personalverantwortliche als auch an Betriebs- und Personalräte. Es handelt sich um ein Seminar gemäß 37 Abs. 6 BetrVG/ 46 Abs. 6 BPersVG. Veranstaltungsablauf Die Seminare beginnen am ersten Tag jeweils um 9.30 Uhr und enden gegen Uhr. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Im Anschluss an den ersten Seminartag laden wir die Teilnehmer zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Der zweite Seminartag beginnt um 9.00 Uhr und endet um Uhr bei ansonsten gleichem Ablauf. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 850,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen und das Abendessen am ersten Seminartag. Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, übernehmen wir gerne für Sie die Reservierung und Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Ihre Referenten Dr. Christian Ehrich Richter am Arbeitsgericht in Köln Dr. Christian Ehrich ist seit vielen Jahren Richter am Arbeitsgericht in Köln und kennt daher die Probleme des Arbeitsrechts von beiden Seiten. Auch als Autor zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen ist er vielfältig in Erscheinung getreten. Über seine richterliche Kompetenz und Qualifikation hinausgehend, hat Herr Dr. Christian Ehrich die Leitung von Schulungsveranstaltungen für Personalführungskräfte und Betriebsräte in allen Themenbereichen des Arbeitsrechts zu einem gefragten wie auch geschätzten Referenten gemacht. RA Per Theobaldt Fachanwalt für Arbeits und Sozialrecht in Berlin Herr Rechtsanwalt Per Theobaldt ist sowohl Fachanwalt für Arbeitsrecht als auch für Sozialrecht und Partner der renommierten Kanzlei Meier, Theobaldt, Zinder, Jachmann in Berlin. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er ein gefragter Referent und schult darüber hinaus Anwälte im Rahmen der Fachanwaltslehrgänge im Sozialrecht.

4 Das Haus Mittwoch und Donnerstag, den 23. und 24. Januar 2008, in Köln im NH Hotel Köln City Das moderne und komfortable NH Hotel Köln befindet sich in der Nähe der Severinsbrücke und der historischen Altstadt Kölns. Sie erreichen in wenigen Minuten die Altstadt, den Dom und das Einkaufzentrum. Die nächste Bus oder Bahnhaltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hotels. Die Verbindungsstraßen oder Autobahnen sind ca. 500 Meter entfernt. Dieses Haus bietet gemütlich eingerichtete Innenräume, ein freundliches, professionelles Team und moderne Annehmlichkeiten. Kategorie: 4-Sterne Die Tagungsräumlichkeiten Es stehen vielseitige Tagungsmöglichkeiten zur Verfügung. Ausgestattet mit modernster Technik, Tageslicht oder Verdunkelung nach Wahl bieten die Veranstaltungsräume viel Platz für konzentriertes und entspanntes Arbeiten. Das tagungserfahrene Personal sorgt mit einem unaufdringlichen Service für eine angenehme Atmosphäre. NH Hotel Köln City Holzmarkt Köln Telefon 0221 / Fax 0221 / Für Ihr leibliches Wohl Das hoteleigene Restaurant, in modernem Design eingerichtet, lädt Sie ein, internationale und regionale Spezialitäten in ungezwungener Atmosphäre zu genießen. Herzhafte deutsche werden genauso angeboten, wie leichte internationale Speisen. Lassen Sie sich beim Lunch von der Vielfalt überraschen. Selbstverständlich sind alle Softgetränke für unsere PfA-Teilnehmer kostenfrei. Wenn Sie über Nacht bleiben Gerne buchen wir für Sie eines der 205 Zimmer zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Alle Zimmer sind klimatisiert und verfügen über Dusche und Bad, WC, Fön, Minibar, ISDN und ANALOG Anschluss, Internet und High-Speed Zugang. Eine Wellnessliege, einen großen Schreibtisch, eine abschließbare Schublade an der Garderobe sind ebenfalls vorhanden. Direktwahltelefon, Pay TV, TV Satelit und Radio über den Fernseher sind selbstverständlich. Aus Wunsch stehen auf Nichtraucherzimmer zur Verfügung. Zum Entspannen lädt das Fitnesscenter mit Sauna und Solarium ein. Der nächste Morgen beginnt mit einem ausgiebigen Frühstück und sorgt in der bekannten NH-Qualität für einen guten Start in den neuen Tag. Für unsere übernachtenden Teilnehmer ist dies natürlich inklusive.

5 Das Haus Dienstag und Mittwoch, den 19. und 20. Februar 2008, in Wiesbaden im NH Hotel Aukamm Wiesbaden ist die Landeshauptstadt Hessens mit langer Geschichte liegt eingebettet zwischen Rhein und den Hügeln des Taunus. Eine grüne Oase mit mediterranem Klima und französischem Lebensstil. Aufgrund dieses Klimas und der feinen Lebensart wird Wiesbaden auch Nizza des Nordens" genannt. Direkt im Grünen, am Ausläufer des Kurparks mit einem außergewöhnlichen Blick auf Wiesbaden und direkt neben dem Thermalbad liegt das NH Aukamm Wiesbaden. Das haus liegt im Zentrum der Stadt nicht weit vom Bahnhof entfernt. In wenigen Minuten erreicht man die berühmten Einkaufsstrassen. Wie alle NH, ist auch dieses Haus abgestimmt auf die besonderen Wünsche der Geschäftsreisenden. Kategorie: 4 Sterne Die Tagungsräumlichkeiten Die im Erdgeschoss gelegenen Tagungsräume sind von Tageslicht durchflutet und mit modernster Tagungstechnik ausgestattet. Großzügig geschnitten bieten sie viel Raum für konzentriertes und entspanntes Arbeiten. Das erfahrene Personal sorgt unaufdringlich für eine angenehme Arbeitsatmosphäre NH Hotel Aukamm Aukamm Allee 31 D Wiesbaden Telefon: 49 (0) 6 11 / Telefax: 49 (0) 6 11 / Internet: Für Ihr leibliches Wohl Im hoteleigenen Restaurant Rosenpark werden Ihnen neben französischen und italienischen Köstlichkeiten auch regionale Spezialitäten serviert. Beim Mittags- Lunch erwarten Sie frisch und einfallreich zubereitete Speisen, die keine Wünsche offen lassen. Der aufmerksame Service sorgt darüber hinaus für Ihr Wohlbefinden. Für unsere übernachtenden Teilnehmer ist natürlich alles inklusive. Wenn Sie über Nacht bleiben Gerne übernehmen wir für Sie die Buchung eines der 152 Zimmer zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Alle Räume verfügen über eine moderne Ausstattung mit Klimaanlage, ISDN-Telefon, Kabel-TV, Schreibtisch mit Fax- und Modemanschluss, Minibar und Bademantel. Angenehme Farben kombiniert mit Holz sorgen für eine Wohlfühlatmosphäre. Zur Erholung und Entspannung steht der hoteleigene Wellnessbereich mit Beauty Farm, Sauna, Fitnessraum und Solarium zur Verfügung. Am nächsten Morgen bietet ein reichhaltiges Frühstücksbuffet der Extraklasse einen guten Start in den neuen Tag. Für unsere übernachtenden Teilnehmer ist natürlich alles inklusive.

6 Frühpensionierung, Altersteilzeit und Aufhebungsverträge nach den gesetzlichen Änderungen Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Seminar-Gebühr 850,00 zzgl. MwSt. Mittwoch und Donnerstag, den 23. und 24. Januar 2008, in Köln im NH Hotel Köln City Dienstag und Mittwoch, den 19. und 20. Februar 2008, in Wiesbaden im NH Hotel Aukamm Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen... Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von bis Nichtraucher Raucher Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

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