R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v.

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1 R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Sportart Fußball gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. Frankfurt (Oder) Allgemeine Förderungsvoraussetzungen: 1. Antragsteller (Oder), mithin Vereine die den Zusatz e.v. tragen, und die sich der Kinder- und Jugendarbeit im Verein widmen, erhalten für die Durchführung ihrer Kinder- und Jugendarbeit in der Sportart Fußball im Rahmen der im Haushaltsplan des Vereins WIR e.v. Frankfurt (Oder) zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse (Einzelförderung). 2. Allgemeine Förderungsbedingungen 2.1 Der Antragsberechtigte ist gehalten, Zuschüsse anderer Stellen vorrangig in Anspruch zu nehmen und bei der Antragsstellung anzugeben. Evtl. überzahlte Zuschüsse müssen zurückerstattet werden. 2.2 Der Antragsberechtigte hat Eigenleistungen in angemessener Höhe zu erbringen. 2.3 Die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein. Die Maßnahme darf nicht überfinanziert sein - die Einnahmen dürfen die Ausgaben nicht 2.4 Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 2.5 Es werden nur Gemeinnützige Vereine in der Stadt Frankfurt (Oder), sowie im Umland von Frankfurt (Oder), mithin Vereine die den Zusatz e.v. tragen und sich der Kinder- und Jugendarbeit in der Sportart Fußball im Verein widmen, gefördert. 3. Antragsverfahren 3.1 Bei der Beantragung von Zuschüssen nach diesen Richtlinien ist ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister und ein schriflicher Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins in Kopie vorzulegen. 2

2 3.2 Anträge müssen fristgerecht vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden. Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen können nicht gefördert werden. 3.3 Der Antragsteller hat dem WIR e.v. Frankfurt (Oder) einen Verwendungsnachweis vorzulegen. 3.4 Wird der Verwendungsnachweis nicht eingehalten, entfällt der Anspruch auf Bezuschussung. 4. Art und Umfang der Förderung (Einzelförderungsrichtlinien) Gefördert werden können: 4.1 Kinder- und Jugendmaßnahmen im Bereich Fußball 4.2 Jugendbildungsveranstaltungen im Bereich Fußball 4.3 Trainer-/Trainerrinnenschulungen im Bereich Fußball 4.4 Beschaffung von Sportgeräten und Hilfsmitteln im Bereich Fußball 4.5 Besondere Maßnahmen im Bereich Fußball Nicht gefördert werden Maßnahmen, die überwiegend parteipolitischen, religiösen, gewerk-chaftichen oder schulischen Charakter haben. Einzelförderungsrichtlinien Zu 4.1 Kinder- und Jugendmaßnahmen im Bereich Fußball Ziel der Förderung: Die Ausbildung der Kinder und Jugendlichen zu fördern durch Schaffung von Trainings- und Wettkampfbedingungen, durch Unterstützung der Vereine zur der Steigerung der Leistungs-fähigkeit und die Unterstützung der Vereine im Rahmen der gesonderten Förderung einzelner Talente im Hinblick auf ihre Ausbildung Antragsteller:

3 Voraussetzungen: Gefördert werden: Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis einschließlich 18 Jahren sowie junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, die sich noch in der Ausbildung befinden. Trainer/Trainerinnen und Betreuer/Betreuerinnen, die durch Schulungen geeignet sind, ihr Amt dem Kinder- und Jungendsport widmen Zuschuss: Verfahren: - Vor Beginn der Maßnahme kann eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des errechneten Zuschusses gezahlt werden. Zu 4.2 Jugendbildungsveranstaltungen im Bereich Fußball Antragsteller: Ziele der Förderung: Vorträge, Kurse, Seminare und sonstige Veranstaltungen im Bereich der Kinder- und Jugendausbildung, die insbesondere der taktischen und sportlichen Ausbildung im Bereich Fußball dienen Voraussetzungen: - Fachkundige Leitung - Deutliche Aufgabenstellung, Programm - Mindestteilnehmerzahl (ohne Betreuer) = 7 Personen

4 - Zeitdauer - bei Halbtagesveranstaltungen: mindestens 2 ½ Stunden Programm - bei Tagesveranstaltungen: mindestens 5 Stunden Programm - bei mehrtägigen Veranstaltungen (höchstens jedoch 3 Tage): mindestens 6 Stunden Programm pro Tag Zuschuss: Verfahren: - Vor Beginn der Maßnahme kann eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des errechneten Zuschusses gezahlt werden. 4 zu 4.3 Trainer- /Trainerinnenschulungen im Breich Fußball Antragsteller: Ziel der Förderung: Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Trainer/Trainerinnen in der Jugendarbeit im Bereich Fußball Voraussetzungen: - Fachkundige Leitung - Programm - Trainer/Trainerinn sind dem WIR e.v. Frankfurt (Oder) vor Beginn der Maßnahme zu benennen. - Der Antrag kann von dem Verein gestellt werden, der die Maßnahme durchführt oder der an einer Maßnahme teilnimmt.

5 5 - Zeitdauer: - bei Tagesveranstaltungen: mindestens 5 Stunden Programm - bei mehrtägigen Veranstaltungen (jedoch höchstens 4 Tage): mindestens 6 Stunden Programm pro Tag Zuschuss: - bei Tagesveranstaltungen = 5,-- pro Teilnehmer/Teilnehmerin - bei mehrtägigen Veranstaltungen mit Übernachtung = 7,50 pro Tag und Teilnehmer/Teilnehmerin Verfahren: - Vor Beginn der Maßnahme kann eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent des errechneten Zuschusses gezahlt werden. zu 4.4 Beschaffung von Sportgeräten und Hilfsmitteln im Bereich Fußball Antragsteller: Ziel der Förderung: Beschaffung und Instandsetzung von Sportgeräten und Hilfsmitteln Zuschuss: Verfahren: Der Träger stellt bis zum des laufenden Jahres bei WIR e.v. Frankfurt (Oder) einen entsprechenden schriftlichen Antrag. Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag in Kopie beizufügen. Später eingehende Anträge können berücksichtigt werden, wenn noch Mittel zur Verfügung stehen. Eine Anschaffung kann erst nach Bewilligung des Zuschusses erfolgen. Der Verwendungs-nachweis in Form von Originalrechnungen ist bis spätestens sechs

6 Wochen nach Bewilligung des Zuschusses dem WIR e.v. Frankfurt (Oder) vorzulegen. zu 4.5 Besondere Maßnahmen im Bereich Fußball Antragsteller Ziele der Förderung: Projekte im Rahmen der Jugendarbeit in der Sportart Fußball, die aufgrund ihrer Zielsetzung, Form, Zielgruppe u. a. m. beispielhaft und besonders förderungswürdig sind. Hierunter fallen z. B. Trainings- und Wettkampfhilfen, Maßnahmen, die der Talenteförderung Jugendlicher dienen etc Voraussetzungen: - Vorlage eines schriftlichen Konzeptes (Begründung, Zielsetzung, Programm, Teilnehmer, Kosten, Finanzierung) - Fachkundige Leitung Zuschuss: Verfahren: - Vor Beginn der Maßnahme kann eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent des errechneten Zuschusses gezahlt werden Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom in Kraft.

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