Regierungsrat des Kantons Schwyz

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1 Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 183/2014 Schwyz, 18. Februar 2014 / bz Bereichert sich der Kanton Schwyz am Asyl- und Flüchtlingswesen? Beantwortung Interpellation I 18/13 1. Wortlaut der Interpellation Am 22. Juli 2013 haben die Kantonsrätinnen Irene Kägi und Sibylle Dahinden folgende Interpellation eingereicht: Seit mehreren en weist die Bilanz des Asyl- und Flüchtlingswesens im Kanton Schwyz einen positiven Saldo aus. Im 2012 konnte das Amt für Migration, nach Abzug sämtlicher Aufwand- und Verwaltungskosten, einen Nettoertrag in Millionenhöhe verbuchen. Dieser Ertrag ergibt sich aus Bundesbeiträgen für Asylsuchende und Flüchtlinge und ist auch für diese Menschen bestimmt. Auch für Integrationsmassnahmen erhielt der Kanton Schwyz massgebliche Beiträge vom Bund. Ab 1. Januar 2014 fordert nun der Bund von den Kantonen ein verstärktes Engagement in der Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern. Zu diesem Zweck hatten die Kantone bis am 30. Juni 2013 Zeit, beim Bundesamt für Migration ein kantonales Integrationsprogramm (KIP) einzureichen. Schliesslich war den Medien anfangs Juli 2013 zu entnehmen, dass in diversen Kantonen seit mehreren en Integrationsverträge abgeschlossen werden. Mittels dieser Verträge sollen Zuwandernde unter anderem zur Integration verpflichtet werden. Bisher wurden schweizweit über 5300 Integrationsverträge abgeschlossen. Obwohl die praktizierenden Kantone von diesem Modell und dessen Erfolg überzeugt sind, wurde im Kanton Schwyz bis heute kein einziger Vertrag abgeschlossen. Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie hoch ist der Gesamtbetrag, welcher der Kanton Schwyz in den letzten fünf en an Bundesbeiträgen für das Asyl- und Flüchtlingswesen erhalten hat? 2. Welchen Gesamtbetrag hat der Kanton Schwyz im gleichen Zeitraum für das Asyl- und Flüchtlingswesen

2 3. Auf welchem Rang liegt der Kanton Schwyz mit seinen Aufwendungen für Asylsuchende und Flüchtlinge im Kantonsvergleich? 4. Wie hoch ist der Gesamtbetrag, welcher der Kanton Schwyz in den letzten fünf en vom Bund für die Integrationsförderung erhalten hat? 5. Welchen Anteil davon hat der Kanton Schwyz im gleichen Zeitraum für Integrationsprojekte 6. Auf welchem Rang liegt der Kanton Schwyz im Kantonsvergleich bezüglich Ausgaben und Angebot? 7. Forderte der Bund nicht verwendete Gelder für das Asyl- und Flüchtlingswesen oder für die Integrationsförderung in den letzten fünf en zurück? Falls ja, wie viel und in welchen en? 8. Wie ist der aktuelle Stand und der vorgesehene weitere Zeitplan bis zur Veröffentlichung des kantonalen Integrationsprogramms im Kanton Schwyz? 9. Welche Gremien wurden bzw. werden wann und in welcher Form in die Erarbeitung des kantonalen Integrationsprogramms einbezogen? 10. Zieht das Amt für Migration in Betracht, zukünftig Integrationsverträge abzuschliessen? Falls ja, in welcher Form? Wir bedanken uns für die Beantwortung dieser Fragen. 2. Antwort des Regierungsrates 2.1 Ausgangslage Bundesbeiträge für das Asyl- und Flüchtlingswesen Der Bund vergütet den Kantonen die Kosten für die Aufnahme von Asylsuchenden sowie Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in Form von Pauschalen. Diese Pauschalen betragen derzeit je asylsuchende oder vorläufig aufgenommene Person monatlich Fr und je Flüchtling Fr Der Pauschalbetrag wird nur im Falle der Erwerbslosigkeit ausgerichtet. Zusätzlich werden dem Kanton die Kosten für den Wegweisungsvollzug auf Rechnungsstellung hin teilweise zurückerstattet. Schliesslich erhält der Kanton vom Bund für jede rechtskräftig weggewiesene Person eine einmalige Pauschale von Fr Damit müssen die Ausgaben für Nothilfebezüger und die Nothilfeunterkunft bestritten werden. Weiter erhält der Kanton einen von den Asylgesuchszahlen abhängigen Beitrag an seine Verwaltungskosten Bundesbeiträge für die Ausländerintegration Im Rahmen der Programmvereinbarung Sprache und Bildung gewährte der Bund dem Kanton Schwyz in den letzten en einen jährlichen Beitrag von durchschnittlich rund Fr für die von den Gemeinden angebotenen Deutschkurse für Ausländerinnen und Ausländer. Diesen Betrag hat der Kanton vollumfänglich den Gemeinden weitergeleitet. Zudem leistet der Bund eine Integrationspauschale von Fr je Flüchtling und vorläufig aufgenommene Person. Die Integration dieser Personen wird vom Kanton koordiniert und über die Integrationspauschale finanziert. Im Vordergrund stehen Sprachkurse und arbeitsmarktliche - 2 -

3 Massnahmen, damit die Betroffenen im Arbeitsmarkt Fuss fassen können und wirtschaftlich unabhängig werden. 2.2 Beantwortung der Fragen 1. Wie hoch ist der Gesamtbetrag, welcher der Kanton Schwyz in den letzten fünf en an Bundesbeiträgen für das Asyl- und Flüchtlingswesen erhalten hat? Basierend auf den damals geltenden Abgeltungsansätzen wurden in den letzten fünf en insgesamt folgende Beträge an den Kanton ausbezahlt. Die Beiträge variieren in Abhängigkeit von den Asylgesuchen sowie von den Entscheiden des Bundesamtes für Migration (Ablehnung, Flüchtlingsstatus oder vorläufige Aufnahme) Total Der Anstieg im 2012 beruht zudem auf einem Entscheid der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) vom Sommer 2012, Rückstellungen im Nothilfebereich an die Kantone auszuschütten (rund 1.0 Mio. Franken). Zudem stieg die Anzahl negativer Asylentscheide gegenüber dem Vorjahr von 199 auf 283, was zu mehr Nothilfebeiträgen des Bundes führte (rund 0.35 Mio. Franken). Schliesslich konnten vermehrt Ausschaffungskosten abgerechnet werden (rund 0.35 Mio. Franken). 2. Welchen Gesamtbetrag hat der Kanton Schwyz im gleichen Zeitraum für das Asyl- und Flüchtlingswesen Im gleichen Zeitraum fielen insgesamt folgende Ausgaben im Asylbereich an: Total Es ist zu betonen, dass es sich hierbei nicht um eine Vollkostenrechnung handelt. So sind beispielsweise der allgemeine Verwaltungsaufwand im Amt für Migration (Personal, Infrastruktur) sowie die nicht spezifisch in Rechnung gestellten Sicherheitsleistungen der Kantonspolizei nicht eingerechnet. Nicht berücksichtigt sind zudem die Belastungen der Justiz, inklusive des Vollzugs. Im Weiteren verfügt der Kanton derzeit mit den beiden Durchgangszentren in Muotathal und Morschach über zwei Unterkünfte, welche aufgrund ihrer Grösse und Auslastung einen vergleichsweise kostengünstigen Betrieb ermöglichen. Dies bei einwandfreien Leistungen im Bereich Unterkunft sowie Betreuung. Für das gekündigte Objekt in Muotathal wird derzeit eine Nachfolgelösung evaluiert

4 Einen Grossteil der Bundesbeiträge leitet der Kanton weiter an die Gemeinden, welche die Asylsuchenden nach dem anfänglichen Aufenthalt in den kantonalen Durchgangszentren zu betreuen haben. Eine detaillierte Analyse hat aufgezeigt, dass die meisten Gemeinden kostendeckende Pauschalen erhalten und nur wenige Gemeinden eine geringfügige Unterdeckung aufweisen. Angesichts dieser Tatsache hat der Regierungsrat entschieden, die bisherige Pauschalentschädigung der Gemeinden im gleichen Umfang weiterzuführen. 3. Auf welchem Rang liegt der Kanton Schwyz mit seinen Aufwendungen für Asylsuchende und Flüchtlinge im Kantonsvergleich? Eine Rangierung kann nicht vorgenommen werden, da nicht alle Kantone die gleiche Rechnungslegungsstandards anwenden. Zudem weisen die Kantone sehr unterschiedliche Strukturen und Organisationsformen auf beispielsweise weitgehende Auslagerung des Asylwesens an private Institutionen. Die Daten sind somit nicht verlässlich vergleichbar. Das Amt für Migration ist schlank aufgestellt und leistet somit seinen Beitrag zum guten Abschneiden des Kantons Schwyz bei interkantonalen Vergleichen der Verwaltungskosten. 4. Wie hoch ist der Gesamtbetrag, welcher der Kanton Schwyz in den letzten fünf en vom Bund für die Integrationsförderung erhalten hat? Die Beiträge des Bundes an den Kanton für Integrationsförderung unterteilen sich in Beiträge für Ausländer und Ausländerinnen und für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen. In den en hat der Kanton Schwyz vom Bund insgesamt Fr erhalten Total Welchen Anteil davon hat der Kanton Schwyz im gleichen Zeitraum für Integrationsprojekte Im gleichen Zeitraum fielen insgesamt folgende Ausgaben für Integrationsmassnahmen an: Total Für die Kategorie der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen ist allein der Bund zuständig. Die Integrationsmassnahmen für diese Personengruppe werden demzufolge ausschliesslich aus Bundesbeiträgen bestritten. Dabei hatte der Kanton in den vergangenen fünf en Fr zur Verfügung, wobei beschränkte Überträge auf die Folgejahre möglich sind. Der Kanton ist bestrebt, diese Mittel vollumfänglich zweckgebunden einzusetzen. Seit 2012 hat - 4 -

5 der Kanton Schwyz verstärkt in Sprachkurse und arbeitsmarktliche Massnahmen investiert, um eine Rückzahlung an den Bund abzuwenden. Die restlichen Bundesmittel von insgesamt Fr gewährte der Bund dem Kanton im Rahmen der Programmvereinbarung Sprache und Bildung. Dieser Betrag wurde an die Gemeinden weitergeleitet für die von ihnen angebotenen Sprachkurse für Ausländerinnen und Ausländer. Darüber hinaus unterstützte der Kanton eigene Integrationsprojekte und leistete im Rahmen einer Leistungsvereinbarung einen jährlichen Betrag von rund Fr an das Kompetenzzentrum für Integrationsfragen KOMIN für Beratung, Information, Projekte sowie das Durchführen von Veranstaltungen zugunsten der Ausländerintegration. 6. Auf welchem Rang liegt der Kanton Schwyz im Kantonsvergleich bezüglich Ausgaben und Angebot? Ein interkantonales Ranking hierzu gibt es nicht. Wie die obigen Ausführungen aufzeigen, kann indes festgehalten werden, dass sich der Kanton durch die gewährten Bundesmittel keineswegs bereichert. Einen aussagekräftigen Kantonsvergleich gibt es hingegen bezüglich der Wirkung der Integrationsarbeit. Es handelt sich dabei um die Erwerbsquote von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen (ebenfalls ein WOV-Indikator des Amtes für Migration). Erwerb ist der Weg hin zu wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Je mehr Personen im Arbeitsprozess sind, umso weniger Sozialhilfeleistungen sind von den Gemeinden zu erbringen. Die Erwerbstätigkeit von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen lag im Kanton Schwyz Ende 2012 bei 45.3% (Schweizer Durchschnitt: 36.8%). Er wies aber auch schon deutlich höhere Werte auf (2009: 55.0%) liegt der Kanton Schwyz an vierter Stelle, hinter Glarus (66.7%), Appenzell Innerrhoden (56.6%) und Graubünden (49.0%). 7. Forderte der Bund nicht verwendete Gelder für das Asyl- und Flüchtlingswesen oder für die Integrationsförderung in den letzten fünf en zurück? Falls ja, wie viel und in welchen en? Im Asyl- und Flüchtlingswesen sind keine Rückzahlungen zu leisten und auch im Integrationsbereich erfolgten bislang keine Rückzahlungen. 8. Wie ist der aktuelle Stand und der vorgesehene weitere Zeitplan bis zur Veröffentlichung des kantonalen Integrationsprogramms im Kanton Schwyz? Mit Beschluss Nr vom 5. November 2013 wurde das kantonale Integrationsprogramm (KIP) für die e genehmigt. Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements wurde ermächtigt, die Programmvereinbarung mit dem Bundesamt für Migration abzuschliessen. Die Unterzeichnung erfolgte im Dezember Das KIP ist auf der kantonalen Webseite abrufbar: 9. Welche Gremien wurden bzw. werden wann und in welcher Form in die Erarbeitung des kantonalen Integrationsprogramms einbezogen? Folgende Gremien waren an der Erarbeitung des KIP beteiligt: Interdepartementale Arbeitsgruppe Integration ; Kommission für Integrationsfragen; Amt für Migration, Fachstelle Integration; Amt für Arbeit, Amt für Berufsbildung, Amt für Studien- und Berufsberatung, Amt für Gesundheit und Soziales, Amt für Volksschulen und Sport; - 5 -

6 Kantonal Schwyzerischer Gewerbeverband (KSGV); Fachgruppe Gesellschaft und Verwaltung & Organisation des VSZGB; Integrationsverantwortliche Behörden der Gemeinden und Bezirke; Gemeindeangestellte im Asylwesen; Einwohnerämter; KOMIN und Schlüsselpersonen. Die Form und der Zeitpunkt des Einbezugs sind im KIP auf den Seiten 37 und 38 detailliert aufgeführt. 10. Zieht das Amt für Migration in Betracht, zukünftig Integrationsverträge abzuschliessen? Falls ja, in welcher Form? Das Instrument der Integrationsvereinbarung ist grundsätzlich wirksam bei Personen, welche nicht selbstständig motiviert sind, die nötigen Schritte für eine Integration in der Schweiz zu unternehmen. Allerdings ist festzuhalten, dass Personen mit Rechtsanspruch auf Verbleib in der Schweiz, insbesondere EU/EFTA-Bürger und anerkannte Flüchtlinge, nicht einer Integrationsvereinbarung mit rechtsverbindlichen Auflagen unterworfen werden können. Hingegen in anderen Fällen, beispielsweise bei Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU/EFTA), kann je nach Situation der mit einer rechtsverbindlichen Auflage erzeugte Druck die Bereitschaft zur Integration erhöhen. Das Amt für Migration erstellt in Zusammenarbeit mit dem VSZGB ein Konzept für eine Erstinformation von Neuzuziehenden. Anlässlich dieser Erstinformation sollen kritische Fälle mit absehbaren Problemen im Bereich der Integration frühzeitig erkannt und bei Bedarf einer Integrationsvereinbarung zugeführt werden. In einer Integrationsvereinbarung kann beispielsweise der Besuch eines Sprach- oder Integrationskurses festgehalten werden. Personen, die sich nicht an eine Integrationsvereinbarung halten, riskieren den Verlust der Aufenthaltsbewilligung. Beschluss des Regierungsrates 1. Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes wird beauftragt, die Antwort im Kantonsrat zu vertreten. 2. Zustellung: Mitglieder des Kantons- und Regierungsrats; Staatskanzlei (3); Volkswirtschaftsdepartement; Amt für Migration. Im Namen des Regierungsrates: Dr. Mathias E. Brun, Staatsschreiber - 6 -

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