Aktuelles aus dem Regelwerk Wasser

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1 Aktuelles aus dem Regelwerk Wasser Auswahl Dez bis April 2014 AK Wasserfragen, 05. Mai 2014, Guntersblum

2 Auswahl - Übersicht W 1000 Entwurf "Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern (12/13 - Entwurf) Objektschutz von Wasserversorgungsanlagen - Leitfaden zur Erstellung eines Objektschutzkonzeptes - DVGW-Information Wasser Nr. 80 (1/2014) W Hydranten in der Trinkwasserverteilung; Anforderungen und Prüfungen - Prüfgrundlage (1/14 Entwurf) W 296 "Trihalogenmethanbildung - Vermindern, Vermeiden und Ermittlung des Bildungspotentials (2/14 - Entwurf) GW 316 Qualifikationsanforderungen an Fachunternehmen für Planung, Bau, Instandsetzung und Verbesserung von Trinkwasserbehältern (2/14 - Entwurf) GW 15 Nachumhüllungen von Rohrleitungen, Armaturen und Formstücken - Qualifikationsanforderungen an den Umhüller (3/14)

3 Auswahl - Übersicht twin-nr. 08: "Vorübergehende Desinfektion des Trinkwassers in kontaminierten Trinkwasser-Installationen" (12/13) twin-nr. 09: Hygienisch sicherer Betrieb von Trinkwasser- Installationen (1/14) GW 21 "Beeinflussung von unterirdischen metallischen Anlagen durch Streuströme von Gleichstromanlagen; textgleich mit der AfK-Empfehlung Nr. 2" (2/14) GW 22 "Maßnahmen beim Bau und Betrieb von Rohrleitungen im Einflussbereich von Hochspannungs -Drehstromanlagen und Wechselstrom-Bahnanlage; textgleich mit der AfK-Empfehlung Nr. 3 und der Technischen Empfehlung Nr. 7 der Schiedsstelle für Beeinflussungsfragen" (2/14) GW 20 "Kathodischer Korrosionsschutz in Mantelrohren im Kreuzungsbereich mit Verkehrswegen Produktrohre aus Stahl im Vortriebsverfahren; textgleich mit AfK- Empfehlung Nr. 1" (2/14) GW 28 "Beurteilung der Korrosionsgefähhrdung durch Wechselstrom bei kathodisch geschützten Stahlrohrleitungen und Schutzmaßnahmen; textgleich mit Afk Empfehlung Nr. 11" (2/14) GW 27 "Verfahren zum Nachweis der Wirksamkeit des kathodischen Korrosionsschutzes an erdverlegten Rohrleitungen; textgleich mit AfK Empfehlung Nr. 10" (2/14) GW 24 "Kathodischer Korrosionsschutz in Verbindung mit explosionsgefährdeten Bereichen; textgleich mit der AfK-Empfehlung Nr. 5 (2/14)

4 W 1000 Entwurf "Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern (12/13 Entwurf), Allgemein überarbeitet vom Projektkreis "Organisation und Management" mit Beteiligung (u. a. Landesregierung, Landesgesundheitsamt und TSM Experten) Änderungen gegenüber DVGW-Arbeitsblatt W 1000: a) Anpassung der Systematik und des Qualifikationsniveaus in Bezug auf das Personal an den Qualifikationsrahmen für den Erwerb von technischer Handlungskompetenz bei Fachund Führungskräften (QRT) in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung b) Differenzierung der Mindestqualifikation der Technischen Führungskraft anhand der versorgten Einwohner Entwurf Einspruchsfrist

5 W 1000 Entwurf "Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern (12/13 Entwurf), Qualifikation Die technische Führungskraft muss über folgende Qualifikationen verfügen: ausreichende Fachkenntnisse über Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Trinkwasserversorgungsanlagen einschließlich der gesetzlichen Vorschriften, der behördlichen Vorgaben, der Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der technischen Regeln des DVGW qualifizierte Berufserfahrung in der Regel dreijährig in verantwortlicher Position bei einem Trinkwasserversorger oder einem vergleichbaren Unternehmen Der Abschluss einer einschlägigen beruflichen bzw. akademischen Ausbildung stellt einen Nachweis ausreichender Fachkenntnisse dar. Als beispielhafte Nachweise gelten im Sinne des Qualifikationsrahmens für den Erwerb von technischer Handlungskompetenz bei Fach- und Führungskräften (QRT) und des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR):

6 W 1000 Entwurf "Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern (12/13 Entwurf), Qualifikation Anlagenmechaniker(in) für Einsatzgebiet Rohrsystemtechnik bzw. Fachrichtung Versorgungstechnik; geprüfter Netzmonteur Handlungsfeld Wasser oder gleichartige Qualifikation bis versorgte Einwohner mit ausschließlicher Wasserverteilung (ohne Wassergewinnung/ Wasseraufbereitung) geprüfte(r) Netzmeister(in) Handlungsfeld Wasser oder gleichartige Qualifikation bis versorgte Einwohner mit ausschließlicher Wasserverteilung (ohne Wassergewinnung/ Wasseraufbereitung) Fachkraft für Wasserversorgungstechnik; Ver- und Entsorger(in) Fachrichtung Wasserversorgung oder gleichartige Qualifikation bis versorgte Einwohner mit Wassergewinnung, einfacher Wasseraufbereitung (Enteisenung, Entmanganung, Entsäuerung) und Wasserverteilung

7 W 1000 Entwurf "Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern (12/13 Entwurf), Qualifikation geprüfte(r) Wassermeister(in); geprüfte(r) Techniker(in) mit Fachrichtung Versorgungstechnik oder gleichartige Qualifikation bis versorgte Einwohner mit Wassergewinnung, weitergehender Wasseraufbereitung und Wasserverteilung einschlägiger ingenieurwissenschaftlicher Hochschulabschluss oder gleichartige Qualifikation bei über versorgten Einwohnern Vergleichbare ausreichende Fachkenntnisse mit Zuordnung zur nächsthöheren Qualifikationsstufe können auch durch eine mindestens zehnjährige einschlägige Tätigkeit bei einem Trinkwasserversorger oder einem vergleichbaren Unternehmen nachgewiesen werden. Dieser Nachweis ist durch ein schriftliches Zeugnis des Trinkwasserversorgers mit Angaben über Dauer, Art und Umfang der Tätigkeit und über die Stellung im Unternehmen zu erbringen.

8 Objektschutz von Wasserversorgungsanlagen - Leitfaden zur Erstellung eines Objektschutzkonzeptes - DVGW-Information Wasser Nr. 80 1/2014 erarbeitet vom Projektkreis Leitfaden zum DVGW Technischen Hinweis W 1050 (M) im Technischen Komitee Organisation und Management ergänzt DVGW W 1050 (M) Objektschutz von Wasserversorgungs-anlagen Leitfaden beschreibt Vorgehensweise, um im Rahmen eines Risikomanagements gemäß DVGW W 1001 (H) Maßnahmen zum Objektschutz einzelner Wasserversorgungsanlagen nach DVGW W 1050 (M) zu ermitteln. bietet Unterstützung bei Erarbeitung eines Objektschutzkonzeptes gemäß W 1050 (Risikoabschätzung / Durchführung von Maßnahmen zum Objektschutz) soll insbesondere kleine und mittlere Wasserversorgungsunternehmen in die Lage versetzen, systematisch Maßnahmen zum Einbruchs- und Zugriffsschutz zu erarbeiten. Leitfaden geht dabei von einer Gefährdung durch klassische Außentäter aus.

9 Objektschutz von Wasserversorgungsanlagen - Leitfaden zur Erstellung eines Objektschutzkonzeptes - DVGW-Information Wasser Nr. 80 1/2014 Schritte beim Erarbeiten des Objektschutzkonzeptes: Koordinator benennen (Kümmerer) / Arbeitsgruppe bilden Bestandsaufnahme der Objekte im Wasserversorgungssystem Schutzzieles für die einzelnen Objekte konkretisieren Schutzbedürfnis der einzelnen Objekte bestimmen Vorhandene Sicherheitsausstattung der einzelnen Objekte ermitteln Schutzbedürfnis und vorhandene Sicherheitsausstattung für die einzelnen Objekte gegenüberstellen (Zahlenwerte) notwendige weitere Objektschutzmaßnahmen ermitteln Objektschutzmaßnahmen priorisieren Objektschutzmaßnahmen durchführen Verifizieren des Erreichens der konkretisierten Schutzziele Periodische Fortschreibung des Objektschutzkonzeptes

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12 Objektschutz von Wasserversorgungsanlagen - Leitfaden zur Erstellung eines Objektschutzkonzeptes - DVGW-Information Wasser Nr. 80 1/2014 Risikoabschätzung durch den Wasserversorger Ermittlung und Bewertung des Schutzbedürfnisses eines Objekts (anhand von Leitfragen) Attraktivität des betrachteten Objektes (vermeintliches Schadenspotenzial? politische Bedeutung? psychologischen Wirkung in der Bevölkerung?) Sicherheitslage (Beurteilung der Sicherheitsbehörden?) Bedeutung für die Wasserversorgung (betroffenen Kunden?) Durchführbarkeit der Tathandlung (Wie einfach bzw. schwer ist eine kriminelle Handlung durchzuführen?) Umfeldbedingungen (Bestehen zeitweise besondere Umfeldbedingungen, die den Schutzbedarf temporär erhöhen? Staatsbesuche, Veranstaltungen) Ermittlung und Bewertung der vorhandenen Sicherheitsausstattung (Leitfragen) Ausführung des Objekts (öffentlich einsehbar oder nicht) Ausführung des Perimeterschutzes (Zaun, Widerstandsklassen) Ausführung der Außenhautsicherung und/oder der Einbauten Sensorische Überwachung des Objektes (Bewegungsmelder, Videoüberwachung) Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (Wachdienst)

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14 Objektschutz von Wasserversorgungsanlagen - Leitfaden zur Erstellung eines Objektschutzkonzeptes - DVGW-Information Wasser Nr. 80 1/2014 Anhang A Beispiele zur Bewertung der Wasserversorgungsanlagen A.1 Bewertung des Schutzbedarfs Gewinnung (2 Brunnen), Aufbereitung (UVDesinfektion), Speicherung (Hochbehälter) Bewertung Schutzbedarf aller identifizierten Objekte Ergebnisblatt Schutzbedarf Beispielhafte Zusammenfassung der Objekte aus der Bestandsaufnahme A.2 Bewertung der Sicherheitsausstattung Gewinnung (2 Brunnen), Aufbereitung (UVDesinfektion), Speicherung (Hochbehälter) Bewertung Sicherheitsausstattung aller Objekte Ergebnisblatt Sicherheitsausstattung Gegenüberstellung Sicherheitsausstattung/Schutzbedarf Ergebnisblatt Handlungsbedarf Risikobeherrschung Ermittlung von Objektschutzmaßnahmen Beispiele zur Risikobeherrschung Beispiele Schwerpunkt materieller Objektschutz Beispiele Schwerpunkt organisatorischer/personeller Objektschutz Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen Betriebliche Überwachung von Maßnahmen/Festlegung von Korrekturmaßnahmen

15 Hydranten in der Trinkwasserverteilung; Anforderungen und Prüfungen (1/14 Entwurf) vom Projektkreis Armaturen in Wasserversorgungssystemen im Technischen Komitee Bauteile Wasserversorgungssysteme erarbeitet. Entwurf Einspruchsfrist legt Anforderungen und Prüfungen an bzw. von Hydranten in der Wasserversorgung fest (metallene Werkstoffen und Polyethylen) enthält Angaben zur Gütesicherung dieser Bauteile, um sicherzustellen, dass die Konformität der hergestellten Bauteile mit den Anforderungen dieser Prüfgrundlage langfristig gegeben ist. Bauteile nach dieser Prüfgrundlage sind konform mit der ins nationale DIN-Normenwerk eingeführten europäischen Norm DIN EN , mit den Anforderungen des DVGW-Regelwerkes sowie mit den nationalen gesetzlichen Bestimmungen. weisen somit die erforderliche Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Qualität, Hygiene und Umweltverträglichkeit auf, wie sie für den Einsatz in der Wasserversorgung vorausgesetzt werden.

16 Hydranten in der Trinkwasserverteilung; Anforderungen und Prüfungen (1/14 Entwurf) für den Einsatz in Trinkwasserverteilungsanlagen gemäß dem DVGW- Arbeitsblatt W sowie gemäß dem Anwendungsbereich von DIN EN (Armaturen für die Wasserversorgung - Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit und deren Prüfung - Teil 6: Hydranten) Gegenüber der DVGW-Prüfgrundlage VP 325: wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Generelle Aktualisierung b) Anpassung der Mindestdurchflussmengen an DIN EN und DIN EN c) Anpassung der Momente der Festigkeitsprüfung gegen Betätigungskräfte an DIN EN

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20 W 296 "Trihalogenmethanbildung - Vermindern, Vermeiden und Ermittlung des Bildungspotentials (2/14 - Entwurf) vom Projektkreis Desinfektion im Technischen Komitee Wasseraufbereitungsverfahren bearbeitet Entwurf Einspruchsfrist fasst das DVGW-Arbeitsblatt W 295 "Ermittlung von Trihalogenmethanbildungspotenzialen von Trink-, Schwimmbecken- und Badebeckenwässern" (1997) sowie das DVGW-Merkblatt W 296 "Vermindern oder Vermeiden der Trihalogenmethanbildung bei der Wasseraufbereitung und Trinkwasserverteilung" (2002) zusammen Quelle: Gelsenwasser

21 W 296 "Trihalogenmethanbildung - Vermindern, Vermeiden und Ermittlung des Bildungspotentials (2/14 - Entwurf) beschreibt die Grundlagen der Verminderung und Vermeidung der Trihalogenmethan-Bildung bei der Desinfektion von Trinkwasser mit Mitteln auf Chlorbasis vermittelt die Grundlagen zur Bewertung der Ursachen für die Bildung von Trihalogenmethanen (THM) als Leitparameter für Desinfektionsnebenprodukte (DNP) und für Maßnahmen, die zu ihrer Verminderung oder Vermeidung führen. Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt W 295: und DVGW- Merkblatt W 296: wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das Arbeitsblatt W 295 wurde mit einbezogen b) redaktionelle Überarbeitung Quelle: Gelsenwasser

22 GW 316 Qualifikationsanforderungen an Fachunternehmen für Planung, Bau, Instandsetzung und Verbesserung von Trinkwasserbehältern (2/14 Entwurf) Entwurf Einspruchsfrist vom Projektkreis W 316 im Technischen Komitee Wasserspeicherung erarbeitet. Das Arbeitsblatt gilt für Fachunternehmen, welche im Bereich Planung, Bau, Instandsetzung und Verbesserungvon Trinkwasserbehältern tätig sind. Es beschreibt die formalen, personellen und sachlichen Anforderungen Vorgaben zur Prüfung und Überwachung solcher Unternehmen. Durch ein System zur Prüfung von Unternehmen zur Instandsetzung von Trinkwasserbehälternsoll erreicht werden, dass auf diesem Gebiet fachgerechte Arbeit geleistet wird Erhaltung der Trinkwasserbeschaffenheit in chemischer, physikalischer und mikrobiologischer Hinsicht Das Arbeitsblatt ersetzt die DVGW-Arbeitsblätter W 316-1und W 316-2

23 GW 316 Qualifikationsanforderungen an Fachunternehmen für Planung, Bau, Instandsetzung und Verbesserung von Trinkwasserbehältern (2/14 Entwurf) Gegenüber den DVGW-Arbeitsblättern W 316-1: und W 316-2: wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Erweiterung des Anwendungsbereiches: Planung, Bau, Instandsetzung b) Erweiterung der Zielgruppen: Fachfirmen, Fachplaner c) Die formalen, sachlichen und personellen Anforderungen sind in einem Arbeitsblatt zusammengefasst d) Prüfungsordnung e) Anforderungen an Experten zur Prüfung und Schulung f) Spezialisierung bzw. Differenzierung in Tätigkeitsfelder der Fachfirmen g) spezialisierte Anforderungen an Fachkraft und Fachaufsicht entsprechend dem Tätigkeitsfeld h) Berücksichtigung von Qualitätsmanagementsystemen i) Mindestanzahl von Fachkräften und Fachaufsichtspersonen in Abhängigkeit der Unternehmensgröße

24 GW 316 Qualifikationsanforderungen an Fachunternehmen für Planung, Bau, Instandsetzung und Verbesserung von Trinkwasserbehältern (2/14 Entwurf) Prüfung vor Ort bei dem zu überprüfenden Fachunternehmen in Form eines Audits Die Prüfung setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: Unternehmensprüfung Vor-Ort-Prüfung eines laufenden Referenzobjektes/-projektes, Neubau bzw. Sanierung eines Trinkwasserbehälters aus Beton oder Spannbeton, welches der öffentlichen Trinkwasserversorgung gemäß der Trinkwasserverordnung dient Fachgespräch mit der Fachaufsicht bzw. mit dem Fachplaner

25 GW 15 Nachumhüllungen von Rohrleitungen, Armaturen und Formstücken - Qualifikationsanforderungen an den Umhüller (3/14) vom Projektkreis GW 15 im Technischen Komitee Außenkorrosion überarbeitet. legt Qualifikationsanforderungen an Umhüller fest. Überarbeitung notwendig, da es eine Reihe von neuen ISO-Normen, insbesondere der Normen-Reihe ISO auf dem Gassektor mit neuen Umhüllungsmaterialien, gibt. Die Werksumhüllung von Rohren erfordert eine sachgerechte Nachumhüllung von unbeschichteten Rohrverbindungen, Bauteilen und Fehlstellen auf der Baustelle. Umhüllungen verringern den Zutritt von Wasser und Sauerstoff und reduzieren damit Korrosion auf ein technisch vernachlässigbares Maß. Für Nachumhüllungen stehen verschiedene Umhüllungsmaterialien zur Verfügung. Die Nachumhüllung auf der Baustelle erfordert vom Umhüller sowohl Sachkunde über die Umhüllungsmaterialien als auch die Fähigkeit zur fachgerechten Anwendung dieser Materialien. Die Anwendung dieses Arbeitsblattes stellt sicher, dass die Prüfung der Qualifikation der Umhüller nach einheitlichen Verfahren und Inhalten durchgeführt wird und Umhüller nach bestandener Prüfung die für eine qualitätsgerechte Ausführung und Kontrolle der Arbeiten erforderliche Fachkenntnis und Handfertigkeit besitzen.

26 GW 15 Nachumhüllungen von Rohrleitungen, Armaturen und Formstücken - Qualifikationsanforderungen an den Umhüller (3/14) Änderungen Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt GW 15: wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Inhalt wurde aktualisiert b) Anforderungen an die Ausbildungsstätten werden erstmalig festgelegt c) Prüfungsordnung zur Ausbildung wurde aktualisiert d) Anforderungen an Ausbilder werden benannt e) Möglichkeiten des Nachweises der Qualifikation: Beispielsweise werden von den Ausbildungsstätten sogenannte Umhüllerausweise ausgestellt. Dabei kann die Bildungsstätte die vollständige Einhaltung der Anforderungen prüfen. Einzuordnen wäre diese Vorgehensweise als ein nicht akkreditiertes Zertifizierungsverfahrens durch die Bildungsstätte. Ein Auftraggeber wäre aber auch selbst in der Lage, die Einhaltung der Anforderungen an dieses Arbeitsblatt durch Abfrage der Ausbildung gemäß 3.2 und des Prüfungsnachweises der bestanden Prüfung nach Anhang D zu prüfen

27 twin-nr. 08: "Vorübergehende Desinfektion des Trinkwassers in kontaminierten Trinkwasser-Installationen" (12/13) Schwerpunktthemen Grundsätze (kontinuierliche Desinfektion, Risikobegrenzung, sinnvoll zur Begleitung einer Sanierung, Voraussetzung für Wirkung der Desinfektionsmittel) Verantwortlichkeiten (Unternehmer o. sonstige Inhaber der Installation gemäß TrinkwV Hinweis auf Ordnungswidrigkeiten) Desinfektionsmittel u. Verfahren (Hinweis auf Liste der Aufbereitungsstoffe u. Desinfektinosverfahren gem. TrinkwV 11) Technische Anforderungen (entsprechend techn. Regelwerk, Gefahrstoffe, Fachfirmen) Werkstoffe und Trinkwasserdesinfektion (gleichmäßige Einmischung des Desinfektionsmittel, Schäden an Werkstoffen vermeiden) Anzeige- u. Informationspflichten (gemäß TrinkwV, Anzeige Gesundheitsamt, Information Verbraucher) Untersuchungspflichten (TrinkwV, wöchentliche Erfassung der zugesetzten Menge, Messung der täglichen Konzentration) Quelle: Wikipedia/Simon Kumm

28 twin-nr. 09: Hygienisch sicherer Betrieb von Trinkwasser-Installationen (1/14) Schwerpunktthemen Wichtigkeit des Trinkwassers als Lebensmittel (zum Kochen, Zubereitung von Speisen und Getränken) Arbeiten gemäß AVBWasserV (nur durch fachkundige Unternehmen, Sicherungseinrichtungen bei Regenwassernutzungsanlagen) Verwendung hochwertiger Geräte und Bauteile (Sicherheit und Hygiene) Hinweis auf DVGW Zeichen Grundlagen für bestimmungsmäßigen Betrieb Stagnation vermeiden / Tabelle Stagnationsdauer und Maßnahmen Temperaturen des Trinkwassers (Kaltwasser nicht >25 C/Warmwasser nicht <55 C nach 30 Sek.) Verpflichtung zur Instandhaltung (Wartung)

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