FGV grundlegender Aufbau

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1 FGV grundlegender Aufbau Teil 1 bis Teil 4 gilt immer (grundlegende Bestimmungen) Teil 5 bis Teil 9 gilt zusätzlich für den jeweiligen Anwendungsfall (zusätzliche Bestimmungen) Teil 10 und Teil 11 enthalten sonstige Bestimmungen Abt VIc-Maschinenwesen 1

2 Begriffsbestimmungen Explosionsschutzzone Brandschutzzone Lagerung Abt VIc-Maschinenwesen 2

3 Explosionsschutzzone räumlicher Bereich um Behälterarmaturen Zone 1 - im Normalbetrieb kann explosionsfähige Atmosphäre auftreten Zone 2 - im Normalbetrieb tritt explosionsfähige Atmosphäre nicht oder nur kurzzeitig auf Abt VIc-Maschinenwesen 3

4 Explosionsschutzzone 200 kg R = 1 m > 200 kg 1000 kg R = 3 m > 1000 kg R = 5 m 1 m Zone 1 Zone 2 R Abt VIc-Maschinenwesen 4

5 Explosionsschutzzone Zugangs- und Lüftungsöffnungen: um Öffnungen ab 2 m über Niveau ist keine Ex-Schutz Zone notwendig! 200 kg R = 1 m > 200 kg 1000 kg R = 3 m > 1000 kg R = 5 m Abt VIc-Maschinenwesen 5

6 Explosionsschutzzone Gemeinsame Ex-Schutzzone und Ersatz: Ex-Schutzzonen können sich überlappen Schutzwände müssen Ex-Bereiche um mind. 25 cm überragen Schutzwände sind nur an 2 Seiten zulässig Abt VIc-Maschinenwesen 6

7 Explosionsschutzzone an geneigten Hängen: R Berg R Tal = R = R ( 1 tanα ) ( 1+ tanα ) zb: Hangneigung 20 : ( 1 tan 20 ) 3, m ( 1+ tan 20 ) 6, m R Berg = 5 m = 2 R Tal = 5 m = 8 Abt VIc-Maschinenwesen 7

8 Brandschutzzone Schutz von Flüssiggasbehältern vor gefahrbringender Erwärmung unerhebliche, geringe und gefahrbringende Brandlasten (ÖNORM M 7323/A1 Anhang G) Abt VIc-Maschinenwesen 8

9 Brandschutzzone bei Versandbehälter Versandbehälter: 200 kg > 200 kg R = 3 m bzw 5 m R = 5 m Schutzwand 3 m 5 m Abt VIc-Maschinenwesen 9

10 Versandbehälter ( ( 200 kg) 25cm Schutzwandanforderungen: F 90 massiv gasdicht 1 m Abt VIc-Maschinenwesen 10

11 Versandbehälter (>200 kg) Schutzwandanforderungen: F 90 massiv gasdicht nicht o.k. o.k. 3 m Abt VIc-Maschinenwesen 11

12 Brandschutzzone bei ortsfesten Flüssiggasbehältern bei 0,5 m Erdüberdeckung geringe Brandlast und zur Grundstücksgrenze keine 5 m bei gefahrbringender Brandlast gemäß ÖNORM M 7323/A1 Anhang G Abt VIc-Maschinenwesen 12

13 Brandschutzzone bei ortsfesten Flüssiggasbehältern Schutzwandanforderungen: F 90 massiv gasdicht Abstand zum Gebäude 3 m 1 m nicht o.k. 3 m o.k. Abt VIc-Maschinenwesen 13

14 Brandschutzzone bei ortsfesten Flüssiggasbehältern Abt VIc-Maschinenwesen 14

15 Beispiel: Kunststofflager, Brandlastbreite 5 m Schutzabstand errechnet 6,1 m Oberflächentemperatur ca. 250 C Abblasemenge ca. 637 kg/h => Flüssiggas Brenner mit 8 MW => Austrittsgeschwindigkeit 47 m/s Abt VIc-Maschinenwesen 15

16 Brandschutzmaßnahmen bei oberirdischen Flüssiggasbehältern Bescheinigung einer Kesselprüfstelle: bei einer Brandlast die das Ansprechen des Sicherheitsventils erwarten lässt, ob gefahrloses Austreten von Flüssiggas möglich ist (Gasaustrittsfahne) zusätzlich bei gefahrbringender Brandlast, ob gefahrbringende Erwärmung des Behälters ausgeschlossen werden kann Abt VIc-Maschinenwesen 16

17 Beurteilung bei Ausströmung aus Sicherheitsventilen Abt VIc-Maschinenwesen 17

18 Grundlegende Lagerbestimmungen Im Freien: Einzäunen der Ex- Zone gute natürliche Durchlüftung In Räumen: Gebäude brandbeständig und massiv Querdurchlüftung, je 1% der Fußbodenfläche in Boden- und Deckennähe Abt VIc-Maschinenwesen 18

19 Lagerung in Gebäuden Warnhinweise beim Zugang zu Lagerräumen Flüssiggas 2000 kg Abt VIc-Maschinenwesen 19

20 Lagerung im Freien Warnhinweise beim Zugang zum Lager Abt VIc-Maschinenwesen 20

21 Sonderregelung für Außenanlagen bis 200 kg Unterbringung im Flaschenschrank Lüftungsöffnungen in Schranktüre oben und unten je 100 cm² Warnhinweise am Flaschenschrank Flüssiggas 66 kg Abt VIc-Maschinenwesen 21

22 Explosionsschutzzone Ex-Zone 1 m Abt VIc-Maschinenwesen 22

23 Kriechweg Kriechweg ist zu berücksichtigen ( 58) Kriechweg 3 m 1 m Abt VIc-Maschinenwesen 23

24 Schutzwand 25cm VERBOTEN: Fenster Öffnungen 3 m 1 m Abt VIc-Maschinenwesen 24

25 Beispiel: Fenster in der Fassade o.k. nicht o.k. OG o.k. UG nicht o.k. 3 m 1 m Abt VIc-Maschinenwesen 25

26 Beispiel: Ansaugöffnungen keine mechanischen Ansaugöffnungen in der Nähe der Gaslagerung o.k. 1 m nicht o.k. Abt VIc-Maschinenwesen 26

27 Beispiel: Ansaugöffnungen o.k. 3 m nicht o.k. Abt VIc-Maschinenwesen 27

28 Zusätzliche Bestimmungen für Gasverbrauchseinrichtungen Gasgeräte müssen der GSV entsprechen Fenster oder Lüftungsöffnung ins Freie ausreichendes Raumvolumen für Gasgeräte ohne Abgasfang Sonderbestimmungen für Einsatz von Gasgeräten unter Erdgleiche Abt VIc-Maschinenwesen 28

29 Räume unter Erdgleiche Raum unter Erdgleiche ÖVGW-Richtlinie G 2/1 (Seite 23): Raum, dessen Fußboden allseits tiefer als die angrenzende Geländeoberfläche liegt. Nicht als solcher Raum ist ein Raum anzusehen, wenn der Weg von diesem zum angrenzenden Gelände eben (ausgenommen Türschwellen und Türrahmen) zu erreichen ist und durch maximal einen weiteren Raum erfolgen kann. Abt VIc-Maschinenwesen 29

30 Gasgeräte in Räumen unter Erdgleiche Rauminhalt mindestens 20 m³ und natürliche Zuluft 15 kw 150 cm² > 15 kw 30 kw 300 cm² > 30 kw 50 kw 400 cm² > 50 kw gemäß BTV sowie mechanische Lüftung mit 3-fachem Luftwechsel pro Stunde und Gasgeräte mit Vollzündsicherung und Zwangsschaltung mit Lüftung (Verriegelung über Magnetventil) oder Gasschnüffler und Abschaltung über Magnetventil bei Erreichen einer Gaskonzentration von 40 % UEG Abt VIc-Maschinenwesen 30

31 Erstmalige Prüfungen alle Geräte und Baugruppen > 0,5 bar gemäß Kesselgesetz Dichtheitsprüfung Rohrleitungen kathodischer Korrosionsschutz elektrische Anlagen in Ex- Zonen Druckregler, Gasverbraucher, Abgasfang Flüssiggaswarneinrichtung Abt VIc-Maschinenwesen 31

32 Wiederkehrende Prüfungen Anlagenteile > 0,5 bar gemäß Kesselgesetz Dichtheit Rohrleitungen (alle 6 Jahre) Gasverbraucher, Korrosionsschutzeinrichtung, Abgasführung (alle 3 Jahre) Feuerlöscher (alle 2 Jahre) elektrische Anlagen in Ex- Zonen (jährlich) Flüssiggaswarneinrichtung (1/2-jährlich) Abt VIc-Maschinenwesen 32

33 Außerordentliche Prüfungen nach Brand, Beschädigung nach Betriebsunterbrechungen (>1 Jahr) nach Änderungen an der Anlage bei Verdacht auf Undichtheit Abt VIc-Maschinenwesen 33

34 Prüfbefugte (jeweils im Rahmen ihrer Befugnis) Druckgeräte gemäß Kesselgesetz nur Kesselprüfstellen und Werksprüfstellen akkreditierte Stellen staatliche oder autorisierte Stellen Ziviltechniker Installateur, Elektroplaner, usw Abt VIc-Maschinenwesen 34

35 Übergangsregelungen seit ist die FGV 2002 in Kraft ab müssen auch bereits genehmigte Flüssiggasanlagen grundsätzlich den Bestimmungen der FGV 2002 entsprechen Abt VIc-Maschinenwesen 35

36 kein Nachrüstbedarf für bestehende Anlagen Korrosionsschutz, Absperreinrichtungen und Bemessung von Rohrleitungen Lage und Ausgestaltung von Lagerräumen und Lagergebäuden Korrosionsschutz, Erddeckung und Mindestabstand ortsfester Flüssiggasbehälter Verwendungsbestimmungen über Gasverbrauchseinrichtungen u. Abgasanlagen Abt VIc-Maschinenwesen 36

37 Anpassungsbedarf für bestehende Anlagen Warnhinweise Schutz vor gefahrbringender Erwärmung (Brandschutzzone) Schutz vor mechanischen Gefahren Blitzschutz Rohrleitungen und Druckregler Wiederkehrende Prüfungen Abt VIc-Maschinenwesen 37

38 Anforderungen an Projektunterlagen Abt VIc-Maschinenwesen 38

39 Übersichtspläne M 1:1000 Bau- und Nachbargrundstücke Gebäude und Anlagen im Umkreis von mindestens 100 m Abt VIc-Maschinenwesen 39

40 Übersichtspläne M 1:500 Situierung des Flüssiggaslagers bestehende und geplante Gebäude sonstige Anlagen (zb Abstellflächen) Gebäude und Anlagen auf angrenzenden Nachbargrundstücken Abt VIc-Maschinenwesen 40

41 Grundrisse M 1:100 Position des Lagers mit Maßangaben Darstellung der Explosionsschutzzone (Hangneigung: Rechenergebnisse) Darstellung der Brandschutzzone Gebäude und Einrichtungen sowie Grundstücksgrenzen im unmittelbaren Bereich des Gaslagers Abt VIc-Maschinenwesen 41

42 Grundrisse M 1:100 Leitungsführung und Einbauten Räume und Bereiche mit Verbrauchseinrichtungen mit Maßangaben über Wände, Türen, Fenster, Lüftungsöffnungen Lage von Lüftungsanlagen (zb Ansaugöffnungen) Abt VIc-Maschinenwesen 42

43 Schnitte, Ansichten M 1:100 Situierung des Lagers Leitungsführung zu Verbrauchern Darstellung der Geschosse mit Gasverbrauchern (samt Wänden, Decken, Belüftungsöffnungen, Lichtschächte...) Geländeprofil, Brandschutzzone Abt VIc-Maschinenwesen 43

44 Betriebsbeschreibung bei ortsfesten Flüssiggasbehältern: Art des Tankes, Inhalt, technische Einrichtungen, Korrosionsschutz, Bescheinigungen der Kesselprüfstelle bei Versandbehältern: Anzahl und Inhalt der vollen und leeren Behälter Abt VIc-Maschinenwesen 44

45 Betriebsbeschreibung Werkstoff und Dimension der Leitungen sowie Einbauten, Verlegungsart Angaben über Gasverbraucher Angaben über Raumbelüftung besondere Schutzmaßnahmen (zb bei Räumen unter Erdgleiche) Art der notwendigen Lüftungsanlagen Abt VIc-Maschinenwesen 45

46 weitere Informationen Anforderungen an Projektunterlagen Wirtschaft & Verkehr Maschinenwesen Abt VIc-Maschinenwesen 46

47 Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung Ing. Paterno Gerhard Mail: Tel: 05574/ Ing. Jochum Heinz Mail: Tel: 05574/ Ing. Nussbaumer Markus Mail: Tel: 05574/ Abt VIc-Maschinenwesen 47

48 Quellennachweis Diese Zusammenstellung enthält zum Teil Abbildungen und Zitate aus folgenden Unterlagen: ÖVGW-G2 (ÖVGW TR-Flüssiggas) ÖNORM M 7323/A1 Kommentar Flüssiggasverordnung FGV ; DI Rudolf Göller Abt VIc-Maschinenwesen 48

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