4123 Allschwil Wohnkonzept Wohnkonzept /AL

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1 Wohnkonzept /AL

2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliches 1.1 Menschenbild 1.2 Behinderungsbegriff 1.3 Gedanken zur Bedeutung des Wohnens 1.4 Konsequenzen für das sozialpädagogische Handeln im Hinblick auf Normen, Werte und Prinzipien 2. Konkrete Rahmenbedingungen 2.1 Zielgruppe 2.2 Ein- und Austritt der Bewohner 2.3 Urlaubs- und Freizeitanspruch 2.4 Räumlichkeiten 2.5 Wohnheimstruktur 2.6 Gruppenstruktur 2.7 Gruppenautonomie 2.8 Team 3. Leistungsangebot des Wohnbereichs 3.1 Alltags- und Freizeitgestaltung 3.2 Sozialtherapie 3.3 Konflikt- und Krisenbewältigung 3.4 Selbstbestimmung und Mitbestimmung 3.5 Aufgabenbereiche 3.6 Bezugspersonen 3.7 Gesundheitsfürsorge und Pflege 3.8 Sozialkontakte 3.9 Nachtwache 4. Organisatorisches 4.1 Bereichsleitungssitzung 4.2 Teamsitzung 4.3 Bewohnersitzung 4.4 Entwicklungsplanung 4.5 Angehörigenkontakte 4.6 Finanzen 4.7 Öffentlichkeitsarbeit /AL

3 1. Grundsätzliches 1.1 Menschenbild Unsere Norm- und Wertvorstellungen bezüglich des Menschenbildes greifen humanistische Traditionen auf und knüpfen an ihnen an. Die unbedingte Achtung der Menschenwürde und -rechte ist das oberste Gebot. Das Menschenbild erfasst den Menschen als soziales Wesen, welches auf mitmenschliche Beziehungen angewiesen ist und die Fähigkeit und das Recht besitzt, diese zu gestalten. Unabhängig von Art und Schwere der Behinderung sowie vom Alter geht es von einer Lernfähigkeit aus, welche eine lebenslange Entwicklung voraussetzt. Selbstständigkeit, Selbstund Mitverantwortung sind zu fördern. Der Mensch wird als eine Einheit von Körper, Seele und Geist gesehen. Für eine ganzheitliche Entwicklung und Förderung der Identität müssen alle Bereiche beachtet und gepflegt werden. Jeder Mensch besitzt individuelle personale und soziale Kompetenzen, zu deren Entfaltung und Entwicklung ihm der nötige Raum gewährt werden soll. Vorhandene Einschränkungen psychischer, mentaler oder physischer Art werden durch den Schutz der Gemeinschaft gehemmt, bzw. kompensiert. Das alltägliche Leben mit all seinen Bedingungen, Errungenschaften und Konsequenzen soll ermöglicht werden, ebenso wie Normalisierung und Integration auf förderliche Art und Weise. 1.2 Behinderungsbegriff Behinderung tritt auf, wenn kognitive, mentale oder physische Faktoren zu einer Abweichung der von der Norm definierten Standards führen und erwartete Rollen und Leistungen nicht in dem erwarteten Ausmass erfüllt werden können. Menschen mit Behinderung sind Teil der menschlichen Gesellschaft und haben somit uneingeschränkten Anspruch auf die Erfüllung ihrer Bedürfnisse. Unabhängig von Art und Schwere der Behinderung ist von einem gesunden Wesenskern und einer unverwechselbaren Identität auszugehen. Zusätzliche, notwendige Bedürfnisse und Besonderheiten eines Menschen mit Behinderung müssen erkannt und ermöglicht werden, damit eine angemessene Lebensführung gewährleistet werden kann. 1.3 Gedanken zur Bedeutung des Wohnens Wohnen und damit verbunden der Wunsch nach einem eigenen Zuhause ist tief im Wesen des Menschen verwurzelt. Es handelt sich um ein Grundbedürfnis, welches erfüllt sein muss, damit ein Wohlbefinden möglich ist. Deshalb spricht man auch vom primären Lebensraum, welcher die gesamte Lebensqualität wesentlich beeinflusst. Wohnen ist allgemein für die Menschen ein so selbstverständlicher und normaler Lebensbereich, dass er infolgedessen kaum reflektiert wird. Deshalb ist es im Rahmen der stationären Behindertenhilfe von grosser Wichtigkeit, Verhältnisse und Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein individuelles und normales Wohnen ermöglichen /AL

4 1.4 Konsequenzen für das sozialpädagogische Handeln im Hinblick auf Normen, Werte und Prinzipien Aufgrund der Wichtigkeit des Wohnens für den Menschen, sind in diesem Bereich solide sozialpädagogische Konzepte gefragt, die dem Anspruch des Menschen mit Behinderung gerecht werden. Von allen Beteiligten wird ein hohes Mass an Offenheit und Bereitschaft zur Reflexion abverlangt. In der Grundhaltung des Dr. Augustin-Hauses spiegelt sich das Normalisierungsprinzip wider. Das heisst, der Wohnbereich wird vom Arbeitsbereich getrennt. Somit soll eine so normal als mögliche Lebensführung verwirklicht werden. Lebensqualität beruht auf der Möglichkeit zur individuellen Lebensgestaltung und auf einer eigenständigen und selbstverantwortlichen Bewältigung des Alltagslebens. Da Menschen mit Behinderung gerade in diesen Bereichen erheblich eingeschränkt sind, bzw. werden, müssen Impulse und Anreize hinsichtlich der Selbst- und Mitbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner kontinuierlich angeregt werden. Auch das Bedürfnis nach Privatsphäre, Intimität und Sexualität muss entsprechend den individuellen Biographien und Lebensentwürfen berücksichtigt werden. Ziel ist die grösstmögliche Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner und die Stärkung ihrer persönlichen Handlungskompetenzen. 2. Konkrete Rahmenbedingungen 2.1 Zielgruppe Das Dr. Augustin-Haus ist eine stationäre Institution im Rahmen der Behindertenhilfe und bietet Wohnen und Beschäftigung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Das Eintrittsalter beträgt 18 Jahre. 2.2 Ein- und Austritt der Bewohnerinnen und Bewohner Die Aufnahme beginnt mit einer zweiwöchigen Schnupperzeit. Die Geschäftsleitung wird darüber informiert. Anschliessend erfolgt eine dreimonatige Probezeit, welche in begründeten Fällen um weitere drei Monate verlängert werden kann. Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von einer Woche. Die definitive Aufnahme erfolgt durch eine Auswertung der Schnupperzeit unter Beteiligung aller Parteien. Im Zweifelfall entscheidet die Heimleitung. Der Austritt erfolgt durch die Kündigung der Aufenthaltsvereinbarung. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat, wobei die Kündigung schriftlich eingereicht werden muss. Gegen eine Kündigung seitens der Heimleitung besteht die Möglichkeit eines Einspruchs bei der Geschäftsleitung bzw. dem Stiftungsrat. 2.3 Urlaubs- und Freizeitanspruch Jeder Bewohner und jede Bewohnerin hat das Recht auf Ferien. Die Institution entwickelt den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner entsprechende Ferienangebote. Diese Angebote sollen vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner, die sonst keine Möglichkeit haben, ausserhalb der Institution Ferien zu verbringen, konzipiert werden. Abgesehen von der beschäftigungsfreien Zeit (z.b. Mittagspausen), verfügen die Bewohner über individuell nutzbare Freizeit (Feierabend; Wochenende, Feiertage). In dieser Zeit können auch interne und externe Freizeitangebote wahrgenommen werden. 2.4 Räumlichkeiten Das Dr. Augustin-Haus bietet seinen Bewohnerinnen und Bewohnern Einzelzimmer an. Die Belegung erfolgt aufgrund der bestehenden Bedürfnisse und Wünsche der Bewohnerinnen /AL

5 und Bewohner. Falls zwei Bewohnerinnen oder Bewohner eine Wohngemeinschaft bilden wollen, wird ein Zimmer als Schlaf- und das andere als Wohnraum genutzt. Jedes Zimmer hat ein Waschbecken. Die Badezimmer, Duschräume und Toiletten werden gemeinschaftlich genutzt. Neben dem unmittelbaren Wohnbereich verfügt jede Wohngruppe über einen Gruppenraum, welcher vielfältig genutzt werden kann. Zudem steht jeder Gruppe ein Büro zur Verfügung. 2.5 Wohnheimstruktur Der Bereich Wohnen gliedert sich innerhalb des Dr. Augustin-Hauses folgendermassen: der Heimleitung unterstehen drei Gruppenleitungen, wobei jede Leitung ihre Stellvertretung geregelt hat. Hinter jeder Gruppenleitung steht ein fachlich qualifiziertes Team, welches die Bewohnerinnen und Bewohner je Gruppe im Alltag begleitet. 2.6 Gruppenstruktur Auf jeder der drei Wohngruppen leben sechs Bewohnerinnen und Bewohner. Es ist jedoch auch ein Externat möglich, das heisst, es wird nur die Tagesstruktur im Dr. Augustin-Haus genutzt. Die Wohngruppe ist ausserhalb der Beschäftigungszeit für die Betreuung und Förderung sowie Freizeitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner zuständig. 2.7 Gruppenautonomie Im Dr. Augustin-Haus wird eine hohe Gruppenautonomie angestrebt, d.h. viele Verantwortungen werden an die jeweiligen Wohngruppen delegiert. Diese können ihre Mitarbeitenden weitgehend selbstständig einsetzen, so dass die Arbeitsplanung dem Gruppenbedürfnis angemessen ist. Ausserdem verfügen die jeweiligen Wohngruppen über ein eigenes Budget, mit dem Anschaffungen nach Bedarf in eigener Verantwortung getätigt werden können. Die Gruppenautonomie sichert die Flexibilität der Wohngruppen, wodurch die Bedürfnisse der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner besser berücksichtigt werden können. 2.8 Team Die Mitarbeitenden des Wohnbereiches sind in Teams organisiert, welche den jeweiligen Wohngruppen zugeordnet sind. Die Qualifikation der einzelnen Mitarbeitenden gestaltet sich unterschiedlich, wobei der Anteil der fachspezifisch ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von mindestens 50% gemäss IVSE-Richtlinien gewährleistet wird. Das Zusammenwirken verschiedener Berufsfelder und den damit verbundenen Kenntnissen und Fähigkeiten wird als Bereicherung angesehen. Die Vernetzung der einzelnen Mitarbeitenden wird durch die regelmässig stattfindenden Teamsitzungen und durch Teamfortbildungen gesichert. Jedes Team bietet einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz an, verbunden mit einer qualifizierten Praxisanleitung. 3. Leistungsangebot des Wohnbereiches 3.1 Alltags- und Freizeitgestaltung Die Mitarbeitenden des Dr. Augustin-Hauses bieten den Bewohnerinnen und Bewohner Hilfestellungen im Bereich der Alltags- und Freizeitgestaltung. Bedingt durch das Normalisierungsprinzip sind die Strukturen und Zeitabläufe der Arbeitswoche verbindlich vorgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat einen individuellen Wochenplan, der die Woche strukturiert. Die Freizeit kann durch die jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner nach Möglichkeit individuell gestaltet werden. Anreize und Impulse werden seitens der Mitarbeitenden initiiert. Der interne Freizeitclub macht monatlich zwei Angebote zur Freizeitgestaltung /AL

6 Auch im Freizeitbereich sollen gegebene und reflektierte Strukturen den Bewohnerinnen und Bewohner identitätsfördernde Sicherheit und Überblick geben. 3.2 Sozialtherapie Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft und die damit verbundenen grupppendynamischen Prozesse machen das Erleben einer Gemeinschaft und deren Werte intensiv und (sozial)therapeutisch nutzbar. Innerhalb des sozialen Gefüges einer Wohngruppe können die persönlichen Ressourcen der Bewohnerinnen und Bewohner gefestigt und weiter ausgebaut werden, insbesondere die sozialen Kompetenzen Konfliktfähigkeit, Streitfähigkeit und damit einhergehend die Frustrationstoleranz. Das Verankert sein in einer Gemeinschaft und die Einbindung in diese stützt die vorhandene Identität der Bewohnerinnen und Bewohner und fördert die weitergehende Identitätsentwicklung. Zudem bietet eine Wohngruppe die Chance eines fruchtbaren Schutzraumes, in dem die Bewohnerinnen und Bewohner eine Heimat suchen und finden können. 3.3 Konflikt- und Krisenbewältigung Konflikte und Krisen gehören zu den alltäglichen Herausforderungen im Zusammenleben und -arbeiten von Menschen. Sowohl auf der Ebene der Mitarbeitenden, als auch auf der Ebene der Bewohnerinnen und Bewohner, gilt es diese zu erkennen und zu lösen. In einer lebendigen Institution, in der sich Persönlichkeiten begegnen, sind Konflikte als Chance zur Weiterentwicklung zu betrachten. Grundlegend hierfür ist eine Kultur der offenen Gesprächsbereitschaft, die ein Vertrauen erfordert, das gepflegt sein will. Können Konflikte nicht durch die beteiligten Personen geklärt werden, muss der Dienstweg eingeschlagen werden. Die Heimleitung entscheidet auf Antrag des Teams oder der Gruppenleitung in begründeten Fällen, ob eine Beratung von aussen hinzugezogen wird. 3.4 Selbstbestimmung und Mitbestimmung Gerade im Wohnbereich ist die Lebenszufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner neben dem Gefühl der Geborgenheit in hohem Masse abhängig von der Möglichkeit der autonomen Lebensgestaltung. Diese zeichnet sich durch die Elemente Selbstbestimmung und Situationskontrolle aus. Selbstbestimmung ist keine statische Grösse, sondern vielmehr ein relativer Begriff. Auszugehen ist in dieser Hinsicht somit nicht von der totalen Selbstbestimmung, sondern von der grösstmöglichen Selbstbestimmung und die damit verbundene Erweiterung und Entwicklung der individuellen Handlungskompetenz. Die Umsetzung eines nach Möglichkeit selbstbestimmten Lebensraumes wird durch überschaubare und autonome Wohngruppen gewährleistet. 3.5 Aufgabenbereiche Eine lebendige Gemeinschaft benötigt die Partizipation jedes ihrer Mitglieder. Aus diesem Grund haben die Aufgabenbereiche im Wohnbereich des Dr. Augustin-Hauses einen hohen Stellenwert für die Bewohnerinnen und Bewohner. Neben dem Erlernen und der Ausübung lebenspraktischer Tätigkeiten ist die damit einher gehende Rollenübernahme innerhalb des sozialen Gefüges von grosser Wichtigkeit. Die Übernahme von Verantwortung für sich und andere soll zu einer Sinnstiftung im Spannungsfeld zwischen Individualität und der Pluralität der Gemeinschaft führen. Die Aufgabenbereiche innerhalb des Wohnbereiches sind zumeist hauswirtschaftlich orientiert und dienen somit auch der Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner bezüglich ihrer Lebensführung /AL

7 3.6 Bezugspersonen Das Dr. Augustin-Haus arbeitet nach dem Bezugspersonenprinzip. So steht jeder Bewohnerin und jedem Bewohner eine Bezugsperson zur Verfügung. Die Aufgabe der Bezugsperson ist es, die Anliegen und Rechte der jeweiligen Bewohnerin in der Wohngruppe zu vertreten, eine Beziehung zum jeweiligen Bewohner zu schaffen, welche auf gegenseitigem Vertrauen, Achtung und Toleranz beruht. Sie pflegt auch den Kontakt zu den Angehörigen bzw. der Vormundschaft. 3.7 Gesundheitsfürsorge und Pflege Gesundheit ist ein wichtiges Gut und will dementsprechend gepflegt werden. Besonders Menschen mit Behinderung laufen Gefahr, gerade diesem elementaren Bereich zu wenig Beachtung zu schenken. Gesundheitsfürsorge findet vornehmlich im präventiven Bereich statt und kann von jedem durchgeführt werden. Alltägliche Dinge, wie Bewegung, Schlaf, Ernährung, Hygiene und Körperpflege etc. stehen im Vordergrund. Sie sichern und bewahren die Gesundheit. Stehen sie nicht in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander, so ist es die Aufgabe der Mitarbeitenden, gezielte Impulse und Anreize zu schaffen. Auch die stellvertretende Übernahme von Aktivitäten des täglichen Lebens muss in begründeten Fällen gewährleistet werden. Ein weiterer Punkt der Gesundheitsfürsorge ist die Durchführung der notwendigen Arztbesuche mit den Bewohnerinnen und Bewohner. Wenn es der Gesundheitszustand der Bewohnerinnen und Bewohner erfordert, so werden seitens des Dr. Augustin-Hauses verordnete Pflegemassnahmen durchgeführt. Jede Gruppe hat ein Pflegeverantwortliche, welche eine qualifizierte Pflegeausbildung absolviert hat. Die Koordinationsperson Pflegeverantwortliche koordiniert die Anliegen der Pflegefachpersonen innerhalb der Institution. Näheres zur Pflege ist dem Pflegekonzept zu entnehmen. 3.8 Sozialkontakte Der Mensch ist ein soziales Wesen und hat somit das Bedürfnis nach zwischenmenschlichen Kontakten, Beziehungen und Freundschaften. Dies gilt auch in vollem Umfange für Menschen mit Behinderung und somit für unsere Bewohnerinnen und Bewohner. Ihnen soll, sofern sie es nicht selber können, ermöglicht werden, Begegnungen und Freundschaften mit Menschen ausserhalb der Institution zu knüpfen und zu pflegen. Das Dr. Augustin-Haus bietet den Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit, jedes zweite Wochenende bei den jeweiligen Angehörigen zu verbringen. Gruppenübergreifende Kontakte zu Bewohnerinnen und Bewohner anderer Wohngruppen werden durch gemeinsame Aktivitäten gefördert und infolgedessen gestützt. Des Weiteren bestehen externe Freizeitangebote, wie z.b. Bildungsclub und Freizeitzentrum. Diese bieten ideale Möglichkeiten für die Belebung von sozialen Kontakten. Weitere Kontaktmöglichkeiten bieten die gemeinsamen Veranstaltungen der vier Heime der Stiftung, die alltäglichen Ausflüge, sowie das Einkaufen und der Besuch von kulturellen Anlässen. 3.9 Nachtwache Um die Sicherheit und das Wohlbefinden sowie eine adäquate Betreuung während der Nacht für die Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten, arbeitet während der Nacht eine Nachtwache. Eine Mitarbeiterin übernimmt ab Uhr bis Uhr die Verantwortung und die Aufsicht für alle drei Wohngruppen. Für die Nachtwache werden nur Mitarbeitende eingesetzt, welche über solide Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Ausserdem erhalten die Mitarbeitenden vor der ersten Übernahme einer Nachtwache eine gewissenhafte Einführung. Die Einsätze der Nachtwachen sind in einem separaten Plan geregelt. Die konkreten Aufgaben der Nachtwache sind im festgehalten /AL

8 4. Organisatorisches 4.1 Bereichsleitungssitzung Einmal pro Woche findet die Bereichsleitungssitzung statt. In diesem Gremium treffen sich alle Bereichsleitungen (Heimleitung, Beschäftigung, Wohngruppen, Hauswirtschaftliche Dienste) oder deren Stellvertretung. Sechsmal jährlich wird die Runde durch die Stellvertretungen ergänzt, um Grundsatzthemen und Organsationsentwicklungen breiter abgestützt diskutieren zu können. Besprochen werden organisatorische, heimpolitische und sozialpädagogische Themen. Auch werden Grundsatzthemen diskutiert. Vorschläge und Beschlüsse werden von der jeweiligen Bereichsleitung an die Teams weitergetragen. Die Protokolle der Sitzungen werden an die Bereiche zur Einsicht aller verteilt. Ziel der Bereichsleitungssitzung ist, die jeweiligen Bereiche miteinander zu vernetzen. So wird der Wohnbereich in ein grösseres Ganzes integriert und verankert. 4.2 Teamsitzung Jedes Team führt pro Woche eine Sitzung durch, an der alle Mitarbeitenden teilnehmen. Mit Hilfe einer vorher aushängenden Traktandenliste können zu behandelnde Themen in die Sitzung zur Besprechung eingebracht werden. Wesentliche Themen sind u.a.: Informationsaustausch Reflexion der Arbeit als Team Planung und Koordination anstehender Aufgaben pädagogische Diskussionen Aufgaben- und Verantwortungsdelegation Die Sitzungen werden grundsätzlich protokolliert. Zusätzlich finden pro Jahr vier Plenumsveranstaltungen statt. Die Teilnahme ist für die Mitarbeiterschaft der gesamten Institution obligatorisch. Für die Gestaltung und die Durchführung des Plenums ist die Heimleitung verantwortlich. 4.3 Bewohnersitzung In jeder Wohngruppe werden regelmässig Sitzungen der Bewohnerinnen und Bewohner abgehalten. In dieser Sitzung werden die Anliegen und Wünsche der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner behandelt. Hierfür entwickelt jede Wohngruppe ein eigenes Konzept. 4.4 Entwicklungsplanung Ein weiteres organisatorisches Element ist die Entwicklungsplanung, welche interdisziplinär und bereichsübergreifend durchgeführt wird. Für jeden Bewohner und jede Bewohnerin besteht eine individuelle Entwicklungsplanung, welche in regelmässigen zeitlichen Abständen überarbeitet und neu angepasst wird. Um eine möglichst optimale Entwicklung zu erreichen, sind bei der Erstellung der Ziele und Vereinbarungen sämtliche Bereiche involviert. Der Wohnbereich ist Teil dieser interdisziplinären Zusammenarbeit. Die Ziele der Entwicklungsplanung werden von den Mitarbeitenden des Wohnbereichs für ihren Bereich gemeinsam entwickelt und umgesetzt. Die dazugehörigen Methoden des Wohnbereiches, welche zu dem definierten Ziel führen sollen, werden an den Teamsitzungen abgestimmt. Es werden bestehende Ziele kontrolliert und angepasst. Bei Bedarf werden neue Ziele definiert, methodisch hinterlegt und zeitlich terminiert. Die Bewohnerin oder der Bewohner werden in diesen Prozess einbezogen. Das gesamte Team der Wohngruppe einigt sich auf adäquate Schwerpunkte und Ziele der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner, damit innerhalb des Wohnbereiches hinsichtlich der Ziele konsequent und kontinuierlich gehandelt werden kann /AL

9 Zudem wird einmal jährlich ein Standortgespräch mit den Angehörigen bzw. Vormundschaft, der Bewohnerin bzw. dem Bewohner, der Heimleitung und einer Vertretung von Wohngruppe und Beschäftigung für eine optimale gegenseitige Abstimmung durchgeführt. Näheres hierzu ist dem Konzept Entwicklungsplanung zu entnehmen. 4.4 Angehörigenkontakte Die gesetzliche Verantwortung für die Bewohnerinnen und Bewohner liegt in der Regel bei ihren Angehörigen bzw. der Vormundschaft. Deshalb ist es wichtig, die Angehörigen oder die Vormundschaft in die anstehenden Entscheidungsprozesse aktiv mit einzubeziehen und zu integrieren. Zwischen den Angehörigen bzw. der Vormundschaft und dem Dr. Augustin-Haus besteht eine klar formulierte Aufenthaltsvereinbarung. In diesem werden Kompetenzen, Aufgaben und Ziele geregelt. Dadurch findet die Zusammenarbeit auf einer Basis des gegenseitigen Vertrauens statt. Konkrete Arbeitsinstrumente des Angehörigenkontaktes sind die jährlich stattfindenden Standortgespräche und Informationsveranstaltungen sowie gemeinsam begangene Feiern und Feste. Eine angemessene Kommunikation und Information zwischen den Angehörigen oder der Vormundschaft und dem Dr. Augustin-Haus ist mit geeigneten Mitteln zu gewährleisten. 4.5 Finanzen Um den autonomen Gruppenbetrieb zu gewährleisten, erhält die Wohngruppe finanzielle Mittel für folgende Bereiche: * Anschaffungen (z.b. Pflanzen, Bilder, usw.) * Essen(Wochenenden, Feiertage) * Freizeit * Geschenke Die Handhabung und somit die Verantwortung liegt bei dem jeweiligen Team. Es ist eine einfache, transparente und wirtschaftliche Kassenführung zu gewährleisten. Die Bewohnerinnen und Bewohner erhalten für ihre geleistete Arbeit in der Beschäftigung eine Entlöhnung. Die Verwaltung dieser Gelder obliegt dem jeweiligen Team. Das Geld dient der Finanzierung individueller Freizeitaktivitäten und Unternehmungen seitens der Bewohnerinnen und Bewohner. 4.6 Öffentlichkeitsarbeit Das Dr. Augustin-Haus und seine Bewohnerinnen und Bewohner verstehen sich als Teil des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens. Durch Öffentlichkeitsarbeit werden die Aufgaben und Ziele des Dr. Augustin-Hauses der interessierten Öffentlichkeit transparent und verständliche gemacht. Dadurch wird u.a. in der Gesellschaft für die Toleranz und das Verständnis gegenüber von der Norm abweichenden Lebensentwürfen geworben. Die Bewohnerinnen und Bewohner prägen durch die Teilnahme am Leben innerhalb der Gemeinde den Alltag mit und sind gerngesehene Nachbarn und Mitbürger /AL

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