WIR STELLEN UNS VOR 1

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1 WIR STELLEN UNS VOR 1

2 INHALT 1. EINLEITUNG 3 Pressestimmen NFS auf Wachstumskurs seit ALLGEMEINE INFORMATIONEN NFS-HAFTUNGSDACH Welche Möglichkeiten bietet mir das Haftungsdach? Welche Finanzinstrumente kann ich handeln? Handelbare Zertifikateemittenten und ETFs FAQ - Wichtige Fragen an das Haftungsdach Umgang mit PIBs und KIDs im Vertrieb Was ist wichtig für den Start der Geschäftsbeziehung mit meinen Kunden? Wie binde ich Mitarbeiter / Untervermittler an? Unser Schulungssystem - Credit Points bei NFS DIE DEPOTBANKEN VERMÖGENSVERWALTUNG PREISE UND PROVISIONEN UNSER VERTRAGSMUSTER WICHTIGE UNTERLAGEN FÜR DAS TÄGLICHE GESCHÄFT SOFTWARESYSTEME 57 IHRE ANSPRECHPARTNER 59 2

3 1. EINLEITUNG WIR SUCHEN SIE! Als ehemaliger Bankberater, langjähriger Selbständiger oder auch angestellter Vermögensberater, Vermögensverwalter oder vormaliger Mitarbeiter anderer Berufsbilder aus der Finanzbranche sind Sie bei uns herzlich willkommen. Wir suchen den fertigen Berater, der seine Ausbildung bereits abgeschlossen hat. Durch unsere Expertise und Leistungen für freie Berater und Ihren vermögenden Kunden, hat die NFS ein modernes Konzept im Bereich des Private Banking etabliert und sich zu einem der führenden Akteure im Markt der bankenunabhängigen Finanzdienstleister entwickelt. Als Hamburger Serviceunternehmen hat die NFS über 3,5 Mrd. Assets under Administration und ist Deutschlands erfolgreichstes Haftungsdach mit KWG 32 Lizenz. Wir arbeiten mit über 270 angebundenen Partnern zusammen, die mit uns erfolgreich als selbstständigeund freie Berater fungieren. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen unser Geschäftsmodell näher bringen und Ihnen aufzeigen, wie Sie optimal davon profitieren können. Ob als Honorarberater oder über Provisionen - wir bieten Ihnen individuell passende Lösungen. Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen alle relevanten Details zur Beratung unter dem Haftungsdach der NFS übersichtlich zusammengefasst. Selbstverständlich steht Ihnen unser Team bei weiterführenden Fragen gern zur Verfügung. Sollte Ihr Interesse bereits so weit gediehen sein, dass Sie zu einem konkreten Termin starten wollen, nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf und fordern Sie Ihren persönlichen Vertragsordner an. Wir freuen uns auf Ihr Feedback. Ihr NFS-Team PRESSESTIMMEN Netfonds-Haftungsdach startet durch investment intern, 04/2010 Berater besinnen sich in der Krise auf ihre Kernkompetenz DAS INVESTMENT, 05/2009 Offenlegung von Provisionen Entwarnung verfrüht FONDS professionell Online, 03/2009 Erfolgsmodell in stürmischen Zeiten! Cash. Extra Haftungsdach, 03/2009 Vom Bankberater zum unabhängigen Haftungsdachmitglied einblick, 01/2009 MIFID der aktuelle Stand für freie Anlageberater finest planner report, Ausgabe 02/2007 Mehr Freiheit für Berater Bankmagazin;05/2011 Haftungsdach - Selbstständigkeit als Alternative Bankmagazin; 04/2010 3

4 1.1 NFS AUF WACHSTUMSKURS SEIT 2004 UNTERNEHMENSDATEN STAMMDATEN Firma NFS Netfonds Financial Service GmbH Firmengründung 2004 STAMMDATEN 51% der NFS Netfonds Financial Service GmbH gehören unmittelbar zur Netfonds AG und damit ist die NFS Teil der Netfonds Gruppe. Erlaubnisbereich 32 KWG Geschäftsjahr KENNZAHLEN Mitarbeiter KENNZAHLEN Mitarbeiter Eigenkapital (in TSD ) Eigenkapital (in TSD ) Provisionserlöse (in TSD ) Provisionserlöse (in TSD ) BESTÄNDE BESTÄNDE Assets und Assets und Administration Administration (in TSD ) (in TSD ) Assets und Assets und Advisory Advisory (in TSD ) (in TSD ) Berater 392 Kunden Depots Berater Kunden Depots

5 BERATER DER NFS Mit Stand Dezember 2014 sind der NFS 270 Gesell schaften mit 344 Beratern angeschlossen. Im Durchschnitt können wir zwei bis vier Firmen pro Monat als Neupartner begrüßen. BERATERDATEN JAHR FIRMEN FIRMEN ABSICHERUNG DER ANGESCHLOSSENEN BERATER DECKUNGSSUMMEN Vermögensschadenshaftpflicht 5,00 Mio. Vertrauensschadenversicherung 2,00 Mio. 5

6 2. ALLGEMEINE INFORMATIONEN NFS-HAFTUNGSDACH 2.1. WELCHE MÖGLICHKEITEN BIETET MIR DAS HAFTUNGSDACH? Grundsätzlich gilt das Motto: Sie wollen mit Ihrer Selbständigkeit Geld verdienen. Auf welchem Weg Sie Ihr Ziel erreichen, spielt für uns keine Rolle. Nutzen Sie Ihre Stärken, den persönlichen Kontakt zu Ihren Kunden. Wählen Sie die Strategie, mit der Sie sich am besten identifizieren können und am erfolgreichsten sind. Provisionsberatung Honorarberatung Von der ausschließlichen Vergütung durch Ordergebühren, Abschluss und Vertriebsfolgeprovisionen bis hin zur reinen Honorarberatung ergibt sich eine Vielzahl von Mischformen. Unsere Möglichkeiten erlauben es Ihnen, diese Entscheidung bei jedem Kunden individuell neu zu treffen und unterschiedliche Modelle zu kombinieren. Von den nachfolgenden Ertragsfelder können Sie profitieren: Vermittlung von Finanzinstrumenten Servicegebühren Performancegebühren Fondsadvisory/Fondsauflage Vermögensverwaltung Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl Ihrer zukünftigen Strategien. PROVISIONSBERATUNG Hierbei konzentrieren Sie sich auf den Ausgabeaufschlag und die Orderprovisionen. Die Depotstellen bieten für Sie und Ihre Kunden eine Auswahl an Gebührenmodellen an. Sie sind in Ihrer Entscheidung frei und haben zum Beispiel bei einem Fondskauf die Möglichkeit den Ausgabeaufschlag zu variieren und häufig auch bis zu 100 % zu reduzieren. Verschiedene Depotbanken bieten Depot- und Orderrabatte über uns an, die Ihnen und Ihren Kunden zugutekommt. Unser variabler Vergütungsanteil schmilzt analog zur Gebührenreduzierung. Das bedeutet unser Anteil bleibt immer variabel und erschwert Ihnen somit nicht die Preisgestaltung durch Mindesthürden. Je nach Anlageuniversum und Ausrichtung, können Sie das passende Order- und Gebührenmodell wählen, damit Sie die bestmöglichen Verdienstmöglichkeitn haben und dem Kunden attraktive und konkurrenzfähige Angebote machen können. HONORARBERATUNG Das Modell der reinen Honorarberatung in Form einer gesetzlichen Regelung ist zum in Deutschland fester Bestandteil der Beraterdienstleistung. Seit dem ist auch die NFS als Honorar-Anlageberater bei der BaFin registriert. Wir bieten Ihnen weitreichende Möglichkeiten als Honorarberater unter dem NFS Haftungsdach tätig zu sein. Sowohl die gesamte Abrechnung als auch die Rechnungsstellung gegenüber den Kunden übernehmen wir für Sie. So können Sie sich vollumfassend auf den Beratungsprozess konzentrieren. Dabei werden Kick-Backs o.a. Zahlungen durch die Depotbanken direkt an den Kunden rückvergütet. 6

7 VERMITTLUNG VON FINANZINSTRUMENTEN Die gängige Form der Anlageberatung ist darauf ausgerichtet, den Kunden entsprechend seiner Bedürfnisse zu beraten und ihm den Kauf der für ihn geeignet erscheinenden Finanzinstrumente (z. B. Aktien, Investmentfondsanteile, Zertifikate) zu vermitteln. PERFORMANCEGEBÜHREN Eine Performance Fee kann sowohl in der Provisionsals auch in der Honorarberatung eingesetzt werden. Diese berechnen wir für Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder auch jährlich - mit High Water Mark, mit oder ohne Hurdle-Rate. Alles ist möglich und bereits auto matisiert für Sie verfügbar. Die Vergütung des Vermittlers erfolgt in der Regel durch die Transaktionsgebühren sowie von den Abschluss- und Bestandsprovisionen der Emittenten bzw. Depotstellen. Je nach Wertpapier und Produkt werden unterschiedliche Provisionen (z. B. Ausgabeaufschlag, Bestands- und Transaktionsprovision) gezahlt, wobei mit unterschiedlichen Begriffen meistens dieselben Provisionen gemeint sind (z. B. Agio oder Ausgabeaufschlag, Vertriebsfolgevergütung etc.). Welche Produkte über die NFS handelbar sind, finden Sie nachfolgend in dieser Broschüre. Die erforderliche Aufklärung über Provisionen erfolgt mittels der von der NFS vorgegebenen Formulare (Rahmenvereinbarung, Conflicts of Interests Policy, Beratungsprotokoll). SERVICEGEBÜHREN In den letzten Jahren hat sich der Trend zur Honorar - beratung, insbesondere zu der weichen Form der Honorarberatung, der Vereinbarung von Servicegebühren, entwickelt. Servicegebühren werden in der Regel ergänzend zu den Vertriebsfolgeprovisionen mit dem Kunden vereinbart. Ihr Ertrag teilt sich dann in zwei Bausteine auf (z. B. 0,3 % aus der Vertriebsfolgeprovision zzgl. 0,5 % aus der Servicegebühr). Auch eine Kombination mit dem Ausgabeaufschlag wird oft gewählt ( z.b. 0,5% Servicegebühren, dafür erhält der Kunde 50% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei allen Fondsanlagen). Berücksichtigen Sie bitte, dass Servicegebühren stets mehrwertsteuerpflichtig sind. VERMÖGENSVERWALTUNG Ein neuer Weg bei der NFS. Sie können Ihre eigenen Strategien als Advisor von Vermögensverwaltungen umsetzen und so mit einem generellen Kundenauftrag aktiv bei der Vermögensverwaltung mitwirken. Über die genauen Details informieren wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch. FONDSADVISORY / FONDSAUFLAGE Sie haben einen Fonds aufgelegt oder überlegen einen Fonds aufzulegen? Wir können Sie bei beiden Prozessen kompetent unterstützen. Das Fondsadvisory wird bereits für mehrere Fonds seitens der NFS durchgeführt. Sie als Berater haben die Möglichkeit das Beratungsmandat für einen Fonds zu übernehmen. In puncto Fondsneugründung stehen wir Ihnen mit professioneller Unterstützung zur Seite, beispielsweise bei der Auswahl der geeigneten Kapitalanlagegesellschaft. Hier bestehen beste Kontakte. 7

8 2.2. WELCHE FINANZINSTRUMENTE KANN ICH HANDELN? AKTIEN Unter unserem Haftungsdach ist die Anlagevermittlung von Aktien generell erlaubt. Die Anlageberatung lassen wir bei Standardwerten ebenfalls zu. Sollten Sie sich im Bereich der Nebenwerte bewegen, möchten wir Sie bitten, diese Dinge in einem Gespräch mit uns abzustimmen. ZERTIFIKATE/ANLEIHEN Der Zertifikatemarkt ist frei verfügbar. Neuemissionen oder bereits gehandelte Zertifikate und Anleihen im Zweitmarkt können über NFS gekauft werden. Gern lassen wir für Sie auch individuelle Zertifkate emittieren. Dies ist meist schon ab ,00 möglich. GESCHLOSSENE FONDS Wir stellen Ihnen eine breite Produktpalette aus dem Bereich der geschlossenen Fonds zur Verfügung. Diese werden durch einen internen und externen Prüfprozess ausgewählt. HEDGEFONDS UND GENUSSSCHEINE Der Hedgefonds-/Genussscheinmarkt ist sehr genau zu analysieren. Hier wollen wir gerne jedes Produkt einzeln freigeben. Per se haben wir auch hier keine Einschränkungen. Aber durch viele schwarze Schafe, die sich in diesem Bereich tummeln, sehen wir diese Prüfung für notwendig an - schlichtweg um unsere Haftungsdachmitglieder und deren Kunden zu schützen. INVESTMENTFONDS/ETF Unsere Produktvielfalt im Bereich der Investmentfonds bietet die passenden Lösungen für Ihre Kunden und Ihr Geschäftsmodell. Es gibt keine Produktvorgaben, sondern Zugang zu handelbaren Fonds (8.000 sparplanfähig, 400 VL-Fonds). Wir liefern Ihnen Produktbewertung, hervorragende Konditionen und eine persönliche Beratung damit Sie eine individuelle und unabhängige Auswahl treffen können. OPTIONEN, FUTURES Eine Freigabe für diesen Bereich erfordert ein spezielles Know-how auf diesem Gebiet. Generell werden solche Geschäfte nur als Absicherungsgeschäfte oder als Covered-Geschäfte zugelassen. BLACKLIST In einer Blacklist geben wir in unregelmäßigen Abständen aus bestimmten Gründen Einschränkungen vor. Exemplarisch möchten wir US-Broker in der 2008er-Krise nennen oder Emittenten, die sich weigern Provisionen an Sie auszuzahlen. Solche Fälle kommen erfreulicherweise nur sehr selten vor. Diese Einschränkungen schützt das Vermögen Ihrer Kunden und von Ihnen. Wir bremsen Sie daher nur bei potentiellen schwarzen Schafen - in Ihrem eigenen Interesse. Sollten wir in dieser Auflistung Produkte nicht ausführlich genug betrachtet oder nicht erwähnt haben, kommen Sie gern auf uns zu. 8

9 2.3. HANDELBARE ZERTIFIKATEEMITTENTEN UND ETFS Hier finden Sie eine Übersicht der Zertifikatemittenten, mit denen Direktvereinbarungen bestehen. Die Güte und wirtschaftliche Situation des jeweiligen Emittenten spielt bei dieser Übersicht keine Rolle. Hier kann es kurzfristig zu Änderungen kommen ETFS UND ETCS Wie bereits bei der vorherigen Übersicht, können Sie sämtliche Produkte aus diesem Bereich über die Börse handeln. Wir geben hier keine Einschränkungen vor. Beide Arten, Long- und Short-ETFs, und ETCs sind verfügbar. Bayerische Landesbank Bayern LB BNP Paribas S.A. UniCredit Bank AG Commerzbank AG Credit Suisse AG HSH Nordbank AG DZ Bank AG Erste Group Bank AG HSBC Trinkaus & Burkhardt AG IKB Deutsche Industriebank AG LBBW Morgan Stanley Société Générale UBS AG Bank Vontobel AG Helaba Amundi AVANA Invest BNP Paribas S.A. ComStage db x-trackers ETF Securities HSBC Trinkaus & Burkhardt AG ishares Lyxor Ossiam InvescoPowerShares Source SPDR UBS AG 9

10 2.4. FAQ - WICHTIGE FRAGEN AN DAS HAFTUNGSDACH WO SIND DIE VORTEILE EINES HAFTUNGSDACHES FÜR DEN BERATER? Das Anlageuniversum für unsere vertraglich gebundenen Vermittler umfasst - neben den Investmentfonds - Aktien, Anleihen, Zertifikate noch vieles mehr. Der Berater kann sich optimal auf dem Kapitalmarkt positionieren. Kundenwünsche, die auch Kapitalgarantien beinhalten, lassen sich mit diesem Produktspektrum wesentlich einfacher und effektiver umsetzen als ausschließlich durch Investmentfonds. Neben der Produktpalette bieten wir dem Berater technische Unterstützung, rechtliche Sicherheit und weitreichende Produktkenntnisse für die Anlageberatung. Alle administrativen Zeitfresser werden durch uns eliminiert. Der Berater kann sich somit umfassend auf die Kundenbindung konzentrieren. WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS EIN BERATER ERFÜLLEN, UM SICH DER NFS ANSCHLIESSEN ZU KÖNNEN? Eine Mindestqualifikation in Form einer Bankausbildung, eines betriebswirtschaftlichen Studiums oder einer gleichwertigen Ausbildung muss vorliegen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Sie als freier Berater ein Depotvolumen von mindestens 2 Mio. Euro betreuen sollten, um die Möglichkeiten des Haftungsdachs effizient nutzen zu können. Am erfolgreichsten sind erfahrungsgemäß Banker, die ihre Selbstständigkeit z. B. nach einer langjährigen Tätigkeit im Private Banking starten - also gut ausgebildete und qualifizierte Berater. WELCHEN STATUS HABE ICH, WENN ICH MICH DER NFS ANGESCHLOSSEN HABE? Durch den Vertragsschluss mit der NFS ( Tied Agent Vertrag ) werden Sie vertraglich gebundener Vermittler (vgv) der NFS gemäß 2 Abs. 10 Kreditwesengesetz (KWG). Sie dürfen die Anlagevermittlung und die Anlageberatung ab diesem Zeitpunkt ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung der NFS erbringen. Investmentfondsanteile sind Finanzinstrumente i.s.d. KWG und unterliegen selbiger Regelung. Die NFS zeigt die Haftungsübernahme der BaFin an und trägt Sie als vgv in das dafür öffentlich geführte Register ein ( database/vgvinfo/). WIE WIRD DER BETEILIGUNGSMARKT ÜBER DIE NFS ABGEDECKT? Als Allfinanzanbieter sind wir in sämtlichen Bereichen der Finanzbranche gut gerüstet. Wir stellen unseren Partnern eine breite Palette aus Geschlossenen Fonds vieler Sparten zur Verfügung. Die Auswahl dieser Produkte wird sowohl durch quantitative als auch qualitative Analyse vorgenommen. Auch im After Sales sind unsere Berater in der Lage Ihre Kunden durch eine erstklassige, umfangreiche Zweitmarktdatenbank mit Geschäftsberichten, Soll-/Ist-Vergleichen, Zweitmarktpreisen und weiteren Highlights zu versorgen. Sie erhalten Markteinschätzungen von unserem Kompetenzteam. Dieses attraktive Gesamtpaket bekommen unsere Berater zu besten Konditionen. 10

11 WIE WIRD SICH DER MARKT DURCH EINE VERSCHÄRFTE REGULIERUNG VERÄNDERN? Wir hoffen natürlich, dass die Beratungs- und Produktqualität weiter steigt. Sollten nur noch Haftungsdächer für die Produktauswahl oder besser formuliert für die Risikobetrachtung der Produkte zuständig sein, wird dies sowohl dem Kunden als auch dem Berater einen Mehrwert in der Produktqualität bringen. Viele Hobbyvermittler sind bereits vom Markt verschwunden. Dadurch hat der Berufsstand nach unserer Auffassung eine Aufwertung erfahren. WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS EIN HAFTUNGSDACH ERFÜLLEN, UM ERFOLGREICH ZU SEIN? Wie auch bei einem erstklassigen Portfolio ist ein hochwertiges Risikocontrolling unabdingbar. Ebenso maßgebend sind die richtigen Entscheidungen bei der Produktauswahl, lückenlose juristische Arbeit und der stetig produktive Austausch mit der BaFin - für uns die Meilensteine eines langfristig funktionierenden Haftungsdachs. Das Haftungsdach sollte eine gewisse, kritische Beratergröße überschritten haben. Viele Versuche von Vermögensverwaltern oder kleinen Haftungsdächern mehrere Berater unter ihr Dach zu nehmen, scheitern an der Gesamtplanung. Um eine reibungslose Betreuung gewährleisten zu können, sind viele Mitarbeiter notwendig. Stabsabteilungen (Rechtsabteilung, Compliancebereich, Buchhaltung, Technik und Abwicklung) verlangen nach einer kritischen Berateranzahl. Nur so refinanzieren sich diese Abteilungen und eine professionelle langfristige Ausrichtung kann ermöglicht werden. WIE HOCH IST DER ADMINISTRATIVE AUFWAND? Wir müssen immer vorausschauend planen. Die Beratungsprozesse werden ständig überarbeitet und auf den rechtlich aktuellen Stand gebracht. Insbesondere diese rechtlichen Anforderungen an den Berater werden immer umfangreicher und somit auch sein administrativer Aufwand. Ohne ein Backoffice, technische Unterstützung und eine generelle Stabstelle im Hintergrund wird es für freie Berater und kleinere Teams schwierig, diesen hochkomplexen Beratungs- und Vermittlungsprozess selbständig rechtskonform darzustellen. WAS PASSIERT IM HAFTUNGSFALL? Sollte ein Kunde mit dem Rechtsanwalt drohen oder ein Haftungsdach-Partner bereits ein Beschwerde bzw. Rechtsanwaltsschreiben erhalten haben, ist dies ein Fall für unsere interne Rechtsabteilung. Wir kümmern uns um die Streitfälle unserer Berater. Ihnen wird damit der komplette Rechtsprozess abgenommen. In der Regel greift in einem solchen Fall die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Gegen Betrugsfälle haben wir uns durch eine Vertrauensschadenversicherung abgesichert. In solchen Fällen haftet der Verursacher selbstverständlich auch persönlich. WERDEN VERMITTLER AUCH IN REGRESS GENOMMEN? Der Vermittler haftet in der Regel nur bei vorsätzlichen Verstößen. Sollte er z.b. eine WKN verwechselt oder bei der Orderaufgabe eine Null zuviel erfasst haben, springt unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSHV) ein. Der Berater trägt ggf. eine geringe Selbstbeteiligung. Wir schließen für jeden NFS-Partner eine VSH und Vertrauensschadenversicherung ab. WIE WERBEN WIR UM UNSERE KLIENTEL? Wir haben uns bereits 10 Jahre als Haftungsdach am Markt etabliert. In diesem Zeitraum konnten wir vielerlei Netzwerke aufbauen. Wir sind stolz sagen zu können, dass wir größtenteils durch die Weiterempfehlung zufriedener NFS Partner neue Berater für uns gewinnen können. 11

12 2.5. UMGANG MIT PIBS, KIDS UND VIBS IM VERTRIEB Seit dem 01. Juli 2011 ist der Einsatz des Produktinformationsblatts für Finanzprodukte (PIB) bzw. des Key Investor Documents (KID) im Beratungsgespräch mit Ihren Kunden Pflicht. Selbiges gilt seit dem für das Vermögensanlagen Informationsblatt (VIB) bei der Vermittlung von geschlossenen Fonds. Diese Dokumente sollen dazu dienen Anleger detailliert über Produktchancen und -risiken zu informieren. Dem Verbraucher wird somit ermöglicht, die wesentlichen Eigenschaften des Finanzprodukts schnell zu erfassen und verschiedene Anlageprodukte miteinander zu vergleichen. Als Partner des Haftungsdachs stellen wir Ihnen die KIDs, PIBs und VIBs auf unserer eigenen Plattform bereit. Auf der Seite pib/ finden Sie die wesentlichen PIBs und KIDs von unseren Derivate-Emittenten und Fondsgesellschaften. Sollten Sie gewisse PIBs oder KIDs nicht finden (bspw. von Aktien), ermöglichen wir Ihnen einen exklusiven Zugang über externe Datendienstleister. Die VIPs haben wir für Sie auf unserer Beteiligungsplattform hinterlegt. 12

13 2.6. WAS IST WICHTIG FÜR DEN START DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG MIT MEINEN KUNDEN? GENERELL WICHTIG: Neben dem Wertpapiergeschäft betreiben Sie mög - licherweise noch Geschäfte, die nicht unter das Haftungsdach fallen (nach aktueller Rechtslage z. B. die Vermittlung von Versicherungen und Baufinanzierungen). Diese Produkte vermitteln Sie auch künftig ausschließlich im eigenen Namen. Essentiell ist, dass Ihr Kunde immer weiß, mit wem er es zu tun hat, das heißt wer im konkreten Einzelfall sein Vertrags partner wird. Nachdem Ihre vertragliche Anbindung an das Haftungsdach erfolgt ist, müssen Sie daher einige Umstellungen vornehmen. In Ihren Geschäftsbriefen und somit auch in geschäftlichen s muss unter Ihren Kontaktdaten ein Hinweis text zum Haftungsdach erscheinen. Im Internet ist dieser Hinweis im Impressum erforderlich und zusätzlich muss auf jeder Seite Ihrer Homepage ein NFS-Text oder eine NFS-Grafik eingebunden werden. Vorlagen hierfür erhalten Sie natürlich von uns. Umfangreiche Informationen zu diesen Themen erhalten Sie gern von unserem Compliance-Officer: Herrn Jens Uwe Werner Telefon juwerner@netfonds.de Bitte bedenken Sie, dass die Hinweise dringend erforderlich sind, um dem Kunden zu verdeutlichen, an wen er sich beispielsweise im Falle eines Schadens wenden muss. Die VSH greift nicht, wenn Sie ein Wertpapiergeschäft im eigenen Namen statt im Namen der NFS getätigt haben. Mit der Geschäftsbereichdarstellung wird dem Kunden erläutert, wie die genaue Abgrenzung zwischen den einzelnen Beratungssparten (z. B. Finanzinstrumente, Versicherungen, Baufinanzie rung) erfolgt. Diese sogenannte Kundenerstinformation sollte Ihnen vom Kunden unterschrieben vorliegen. Sollten Sie ein solches Dokument nicht verwenden wollen, dann ist es erforderlich, dass die NFS auf Ihrem Briefpapier mit einem ausführlicheren Text erwähnt wird. 13

14 DIE ERSTEN KUNDEN UNTER DEM HAFTUNGSDACH: DER NEUKUNDE Es gibt bei einem Neukunden neben der Kontound Depoteröffnung drei wichtige Formulare. Die Rahmenvereinbarung und der Analysebogen sind die Basisdokumente für die Haftungsübernahme durch die NFS. Zusätzlich wird für jede Beratung eine Beratungsdokumentation benötigt. 1. Die Rahmenvereinbarung: In der Rahmenvereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und NFS geregelt. Der Inhalt der Rahmenvereinbarung basiert auf gesetzlichen Bestimmungen, die bestimmte Informationen zwingend vorschreiben. Auch das Thema Zuwendungen taucht hierin bereits auf. 2. Der Analysebogen: Im Analysebogen (auch bekannt als WpHG-Bogen) werden u. a. die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden und die von ihm gewünschte Risikoklasse aufgenommen sowie seine Kenntnisse und Erfahrungen mit Finanzinstrumenten dokumentiert. 3. Die Beratungsdokumentation: Seit dem ist jede Anlageberatung bei einem Privatkunden zwingend zu dokumentieren. In diesem Beratungsprotokoll sind die Angaben des Kunden zu seinen Anlagezielen, die von Ihnen ausgesprochenen Empfehlungen und die erteilten Risikohinweise aus dem Beratungsgespräch festzuhalten und zu dokumentieren. Zusätzlich wird die Aufklärung über Provisionen schriftlich fixiert. Eine ordentlich geführte Beratungsdokumentation kann Ihre Chancen in einem etwaigen Schadensersatzprozess erheblich verbessern, ferner ist diese ein wichtiger Punkt bei Prüfungen durch die BaFin und den Wirtschaftsprüfer. Die Beratungsdokumentation wird selbstverständlich auch für jede Beratung von Bestandskunden benötigt. 14

15 2.7. WIE BINDE ICH MITARBEITER / UNTERVERMITTLER AN? Die Konstruktion Haftungsdach erlaubt es nicht, dass vertraglich gebundene Vermittler (vgv) eigene Untervermittler einsetzen. Alle Vermittler, die für das Haftungsdach Geschäft einreichen, müssen direkt bei der NFS angebunden und im Register der BaFin eingetragen werden. Möglich ist, dass Sie einen Untervermittler bei sich einstellen. Allerdings können Provisionen durch das Haftungsdach zwischen Ihnen und von Ihnen akquirierten Partnern aufgeteilt werden. Aus diesen gesetzlichen Vorgaben ergeben sich die folgenden drei Varianten einer Kooperation mit weiteren Beratern/Vermittlern: 1. Mitarbeiter (sozialversicherungspflichtig) einstellen 2. Untervermittler mit eigener NFS-Anbindung 3. Individuelle Lösungen, z. B. Gründung einer juristischen Person u. a. 1. MITARBEITER (SOZIALVERSICHERUNGS- PFLICHTIG) EINSTELLEN Sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter sind im Sinne des BaFin vgv. Die Provisionserträge können auch im Rahmen von variablen Lohnzahlungen von der Firma weitergegeben werden. Der Haftungsdachbeitrag bei juristischen Personen umfasst zwei vermittelnd/beratend tätige Mitarbeiter. Jeder weiterer Berater würde den mtl. Beitrag erhöhen. Auch 450-Euro-Kräfte sind als Mitarbeiter zulässig und es kann eine Haftungsübernahme durch die NFS erfolgen. Allerdings muss der Zeitaufwand der verrichteten Arbeit in einem angemessenen Verhältnis zu dem Arbeitslohn stehen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, die Einstellung einer 450-Euro-Kraft diene der Umgehung einer sonst bestehenden Erlaubnispflicht oder stelle einen anderen Umgehungstatbestand dar. 2. UNTERVERMITTLER MIT EIGENER NFS-ANBINDUNG Ihre Untervermittler können eine eigenständige Anbindung an die NFS als vgv eingehen. Damit können sie weiterhin komplett selbständig agieren. Der Untervermittler tritt selbst dem Haftungsdach bei. In einem zusätzlichen Vertrag kann Ihre Overheadvereinbarung dann offiziell geregelt werden. Durch diese Konstellation sind Overhead-Provisionen sowie Provisionszahlungen an den Untervermittler aus Vermittlungsgeschäften umsatzsteuerfrei. Es kann auch die gesamte Provision an den Obervermittler ausgezahlt werden und dieser kehrt die Provision bzw. den vereinbarten Anteil an den Untervermittler aus. 3. ÜBER DIE GRÜNDUNG EINER WEITEREN FIRMA IN FORM EINER JURISTISCHEN PERSON (GMBH, AG) SIND NOCH WEITERE LÖSUNGEN DENKBAR. Wichtig: Die Möglichkeit, Umsatzprovisionen, die für ausschließliches Investmentfondsgeschäft gezahlt werden, als Overhead zwischen Ihnen und einem 34f- Makler aufzuteilen, ist von Gesetzeswegen nicht zulässig! 15

16 2.8. UNSER SCHULUNGSSYSTEM - CREDIT POINTS BEI NFS Das Schulungssystem der NFS soll Ihr Wissen stets auf dem aktuellen Stand halten. Ferner müssen wir sicherstellen, dass Ihnen die für die Tätigkeit im Finanzdienstleistungsbereich anzuwendenden Vorschriften und rechtlichen Rahmenbedingungen bekannt sind und dass Sie diese anzuwenden wissen. Wir bieten daher sowohl Produktschulungen an, in denen wir neue Produkte vorstellen, als auch Schulungen zu Geldwäsche, Compliance, neuen rechtlichen Bestimmungen etc.. Wir haben hierfür ein Punktesystem ( Credit Points ) entwickelt. Als NFS-Partner benötigen Sie zehn Punkte p. a.. Sollten Sie unterjährig bei der NFS anfangen, gilt dies anteilig. Wir bieten Ihnen diverse Möglichkeiten an, diese Credit Points zu sammeln. ONLINESCHULUNGEN Innerhalb der Netfonds Gruppe werden ca Schulungstermine wöchentlich angeboten. An diesen Schulungen können Sie bequem von Ihrem Büro aus teilnehmen. Sie loggen sich einfach auf einer speziellen Internetseite ein und brauchen nur noch Lautsprecher, um der Präsentation nicht nur am Bildschirm, sondern auch dem gesprochenen Wort folgen zu können. ROADSHOWS Zweimal jährlich, meist an drei Standorten, können Sie den einen oder anderen Mitarbeiter der Netfonds Gruppe persönlich kennenlernen. Bei unseren Roadshows präsentieren wir Ihnen unterschiedliche Themen aus dem Geldanlage-, Beteiligungs- und auch Versicherungsbereich. Unter unseren Schulungen und Workshops befinden sich zum Teil Pflichtveranstaltungen, wobei wir Ihnen in der Regel die Möglichkeit geben, persönlich an einem Workshop oder alternativ an einer Online-Schulung teilzunehmen. Diese verschiedenen Bausteine bieten eine gute Grundlage, mit welcher Sie stets auf dem Laufenden bleiben. Neben diesen Schulungen sind natürlich Ihre Ansprechpartner in unserem Hause täglich für Sie da. NFS WORKSHOPS In der Regel zweimal im Jahr bieten wir Ihnen an drei bis vier Standorten in Deutschland die Möglich - keit, uns persönlich zu treffen. Wir greifen aktuelle Produkthemen auf und ergänzen diese um ebenfalls aktuelle rechtliche oder compliancerelevante Inhalte. 16

17 3. DIE DEPOTBANKEN Wir haben zu jeder Depotbank eine Courtageliste mit den zugehörigen Provisionssätzen für Ausgabe - aufschlag, Transaktionsgebühren und Vertriebsfolgeprovisionen. Diese Liste können Sie bei uns anfordern bzw. nach erfolgter Anbindung jeder - zeit aktuell von unserer Plattform herunterladen. HIGHLIGHTS DER BANKEN: Keine oder geringe Depotgebühren Geringe Ordergebühren Flexible Rabattierungsmöglichkeiten FOLGENDE DEPOTBANKEN STEHEN IHNEN ZUR VERFÜGUNG. Augsburger Aktienbank, Vollbank Consorsbank, Vollbank DAB AG, Vollbank comdirect, Vollbank V-Bank, Vollbank ebase, Vollbank Direktanlage.at (AUT), Vollbank Sarasin (CH), Vollbank DWS, Fondsbank Fondsdepotbank, Fondsbank FIL Fondsbank (FFB), Fondsbank Metzler Fund Exchange, Fondsbank Moventum, Fondsbank Berenberg Bank, Vollbank Sobald Sie sich für Ihre Bank/en entschieden haben, können Sie bei uns Anbindungsunterlagen für diese anfordern. Wir empfehlen Ihnen sich für zwei bis drei Banken zu entscheiden, da jede Bank unterschiedliche Systeme, Abwicklungsprozesse etc. hat und Sie sonst schnell den Überblick verlieren können. Wir senden Ihnen dann die jeweiligen Anmeldeformulare zu. Je nach gewählter Bank kann es zusätzliche Formalitäten zur Anmeldung geben. Bitte berücksichtigen Sie, dass der Anmeldeprozess zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen kann. Nachdem Sie sich bei der Bank über uns angemeldet haben, erhalten Sie direkten Zugriff auf die Konten und Depots Ihrer Kunden. Sollten Sie bei der Auswahl der passenden Depotstelle Unterstützung benötigen oder weitere Fragen haben, so wenden Sie sich gern persönlich an uns. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. KONDITIONEN DER DEPOTSTELLEN Wir haben aufgrund der Übersichtlichkeit nur einige Depotstellen als Beispiel aufgeführt. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Konditionsmodelle der großen Plattformen. Dadurch können Sie sich einen Einblick verschaffen, welche Bank und welche Konditionsmodelle für Sie und Ihre Kunden am interessantesten wären. comdirect Consorsbank DAB bank ebase FIL Fondsbank 17

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19 Depotführung Depotgebühren Fonds-Depotrabatt Fonds-Kaufrabatt Kundenkosten / Kunde ordert über Berater (Onlineausführung) Fonds Kauf Fonds Verkauf Fonds Sparplan ETF Einmalanlage ETF Sparplan Zertifikate Wertpapiere Beraterprovisionen Fonds Einmalanlage Keine Partizipation 100% der gezahlten AG 100% der gezahlten AG 100% der gezahlten AG davon erhalten Sie: Fondsmodell 3 mit 32,50 Provisionsmodell 4 mit 17,50 Als Investmentdepot für Fonds und Wertpapiere in der Honorarberatung 0 Kauf zum Einstandspreis Einstandspreis zzgl. 32,50 + GG + ggf. fremde Spesen Rücknahmekurs zzgl. 32,50 + GG + ggf. fremde Spesen vereinbarte Ausgabegebühr 32,50 zzgl. GG + ggf. fremde Spesen 1,50% Agio 17,50 zzgl. GG + ggf. fremde Spesen Fondsmodell 1 Provisionsmodell 4 mit 0,23% Als Investmentdepot für Fonds und Wertpapiere mit 0,23% Transaktionskosten Fondsmodell 1 Provisionsmodell 4 mit 0,30% Als Investmentdepot für Fonds und Wertpapiere mit 0,30% Transaktionskosten Consorsbank Erstellt von Netfonds / Stand: 01.Januar 2015 Fondsmodell 1 Provisionsmodell 4 mit 0,50% Als Investmentdepot für Fonds und Wertpapiere mit 0,50% Transaktionskosten nicht möglich nicht möglich nicht möglich bis 97,50% möglich bis 97,50% möglich bis 97,50% möglich vereinbarte Ausgabegebühr vereinbarte Ausgabegebühr vereinbarte Ausgabegebühr vereinbarte Ausgabegebühr vereinbarte Ausgabegebühr vereinbarte Ausgabegebühr 0,23% des OV (10 bis 75 ) zzgl.gg +ggf. fremde Spesen 1,50% Agio 0,23% des OV ( 10 bis 75 ) zzgl. GG + ggf. fremde Spesen 0,30% des OV (min. 10 ) +. GG + ggf. fremde Spesen 0,50% des OV (min. 10 ) + GG + ggf. fremde Spesen 1,50% 1,50% abzgl. 5 % der regulären AG & abzgl. 5 % der regulären AG & abzgl. 5 % der regulären AG & 2,50 2,50 2,50 Fonds Sparplan 100% der gezahlten AG 100% der gezahlten AG 100% der gezahlten AG 100% der gezahlten AG abzgl. abzgl. 5 % der gezahlten AG abzgl. 5 % der gezahlten AG abzgl. 5 % der gezahlten AG 5 % der gezahlten AG Agio 0,30% des OV (min. 10 ) zzgl. GG+ fremde Spesen Agio 0,50% des OV (min. 10 ) zzgl. GG + fremde Spesen * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz davon erhalten Sie: ETF Einmalanlage davon erhalten Sie: * Ihren Provisionssatz Keine Partizipation * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz 0,23% (10 bis 75 ) des OV 0,30% (min. 10 ) des OV 0,50% (min. 10 ) des OV abzgl. 17,50 + GG + Spesen abzgl. 17,50 + GG + Spesen abzgl. 17,50 + GG + Spesen * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz ETF Sparplan 100% von 1,5% TG 100% von 1,5% TG 100% von 1,5% TG 100% von 1,5% TG abzgl. 5 % der gezahlten TG abzgl. 5 % der gezahlten TG abzgl. 5 % der gezahlten TG abzgl. 5 % der gezahlten TG davon erhalten Sie: Zeichnung * Ihren Provisionssatz 100% Upfront + Agio * Ihren Provisionssatz 100% Upfront + Agio * Ihren Provisionssatz 100% Upfront + Agio * Ihren Provisionssatz 100% Upfront + Agio abzgl. 5% der Provision abzgl. 5% der Provision abzgl. 5% der Provision abzgl. 5% der Provision davon erhalten Sie: Wertpapiere * Ihren Provisionssatz Keine Partizipation * Ihren Provisionssatz 0,23% (10 bis 75 ) des OV abzgl. 17,50 + GG + Spesen * Ihren Provisionssatz 0,30% (min. 10 ) des OV abzgl. 17,50 + GG + Spesen * Ihren Provisionssatz 0,50% (min. 10 ) des OV abzgl. 17,50 + GG + Spesen davon erhalten Sie: Servicegebühren davon erhalten Sie: vereinbarte SG * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz vereinbarte SG * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz vereinbarte SG * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz vereinbarte SG * Ihren Provisionssatz Guthabenverzinsung Verrechnungskonto Besonderheiten Kunde ordert selbst Sonstige variabel Es gelten obige Konditionen variabel variabel Beim Fondskauf gelten die Preise der Consorsbank variabel *Grundgebühr in = 4,95 (D/F/S/LUX), 19,95 (USA), 49,95 (Welt) / Order per Brief, Fax oder Tel. zusätzlich 10 AG = Agio, Ausgabeaufschlag, Ausgabegebühr / TG = Transaktionsgebühr, Transanktionsentgelt, Orderentgelt *Provisionssatz: Die derzeit angegebenen Provisionen spiegeln den Netfonds-Einkauf wieder. Diesen müssen Sie mit Ihrem Tarifsatz (z.b. 90% beim Fondskauf) multiplizieren. 19

20 Consorsbank Erstellt von Netfonds / Stand: 01. Januar 2015 Depotführung Depotgebühren Fonds-Depotrabatt Fonds-Kaufrabatt Fondsmodell 1 Provisionsmodell 4 mit 0,70% Als Investmentdepot für Fonds und Wertpapiere mit 0,70% Transaktionskosten 0 nicht möglich bis 97,50% möglich Kundenkosten / Kunde ordert über Berater (Onlineausführung) Fondsmodell 1 Provisionsmodell 4 mit 0,80% Als Investmentdepot für Fonds und Wertpapiere mit 0,80% Transaktionskosten Fondsmodell 1 Provisionsmodell 4 mit 1,00% Als Investmentdepot für Fonds und Wertpapiere mit 1,00% Transaktionskosten 0 0 nicht möglich nicht möglich bis 97,50% möglich bis 97,50% möglich Fonds Kauf vereinbarte Ausgabegebühr vereinbarte Ausgabegebühr vereinbarte Ausgabegebühr Fonds Verkauf Fonds Sparplan ETF Einmalanlage ETF Sparplan Zertifikate Wertpapiere vereinbarte Ausgabegebühr 0,70% des OV (min. 10 ) + GG + ggf. fremde Spesen 1,50% vereinbarte Ausgabegebühr 0,80% des OV (min. 10 ) + GG + ggf. fremde Spesen vereinbarte Ausgabegebühr 1,00% des OV (min. 10 ) + GG + ggf. fremde Spesen 1,50% 1,50% Agio Agio Agio 0,70% des OV (min. 10 ) zzgl. GG + fremde Spesen 0,80% des OV (min. 10 ) zzgl. GG + fremde Spesen 1,00% des OV (min. 10 ) zzgl. GG + fremde Spesen Beraterprovisionen Fonds Einmalanlage 100% der gezahlten AG 100% der gezahlten AG 100% der gezahlten AG abzgl. 5 % der regulären AG & 2,50 abzgl. 5 % der regulären AG & 2,50 abzgl. 5 % der regulären AG & 2,50 davon erhalten Sie: * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz Fonds Sparplan 100% der gezahlten AG 100% der gezahlten AG 100% der gezahlten AG abzgl. 5 % der gezahlten AG abzgl. 5 % der gezahlten AG abzgl. 5 % der gezahlten AG davon erhalten Sie: * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz ETF Einmalanlage davon erhalten Sie: 0,70% (min. 10 ) des OV 0,80% (min. 10 ) des OV 1,00% (min. 10 ) des OV abzgl. 17,50 + GG + Spesen abzgl. 17,50 + GG + Spesen abzgl. 17,50 + GG + Spesen * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz ETF Sparplan 100% von 1,5% TG 100% von 1,5% TG 100% von 1,5% TG abzgl. 5 % der gezahlten TG abzgl. 5 % der gezahlten TG abzgl. 5 % der gezahlten TG davon erhalten Sie: Zeichnung * Ihren Provisionssatz 100% Upfront + Agio * Ihren Provisionssatz 100% Upfront + Agio * Ihren Provisionssatz 100% Upfront + Agio abzgl. 5% der Provision abzgl. 5% der Provision abzgl. 5% der Provision davon erhalten Sie: Wertpapiere davon erhalten Sie: Servicegebühren davon erhalten Sie: Guthabenverzinsung * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz 0,70% (min. 10 ) des OV 0,80% (min. 10 ) des OV 1,00% (min. 10 ) des OV abzgl. 17,50 + GG + Spesen abzgl. 17,50 + GG + Spesen abzgl. 17,50 + GG + Spesen * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz vereinbarte SG vereinbarte SG vereinbarte SG * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz * Ihren Provisionssatz Verrechnungskonto Depotführung Kunde ordert selbst Sonstige variabel variabel variabel Beim Fondskauf gelten die Preise der Consorsbank *Grundgebühr in = 4,95 (D/F/S/LUX), 19,95 (USA), 49,95 (Welt) / Order per Brief, Fax oder Tel. zusätzlich 10 AG = Agio, Ausgabeaufschlag, Ausgabegebühr / TG = Transaktionsgebühr, Transanktionsentgelt, Orderentgelt *Provisionssatz: Die derzeit angegebenen Provisionen spiegeln den Netfonds-Einkauf wieder. Diesen müssen Sie mit Ihrem Tarifsatz (z.b. 90% beim Fondskauf) multiplizieren. 20

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24 4. BERATEN SIE IHRE EIGENE VERMÖGENSVERWALTUNG Mit zwei KWG lizensierten Partnerinstituten können Sie bei der NFS als vertraglich gebundener Vermittler das Vermögensverwaltungs-Advisory als Geschäftsmodell umsetzen. Beraten Sie Ihre eigenen Strategien für Ihre Kundenportfolios. Wir bieten hier zwei Lösungen mit unseren Kooperationspartnern an: 1. VERMÖGENSVERWALTUNG IN DEUTSCH- LAND: HAMBURGER VERMÖGEN GMBH 2. VERMÖGENSVERWALTUNG IN LIECHTENSTEIN: NFS CAPITAL AG BERATER BERATER Sie haben die Möglichkeit, Ihren Kunden eine professionelle und aktiv gemanagte Vermögensverwaltung als neue Dienstleistung anzubieten. Dies ist in Zeiten volatiler Märkte wichtiger denn je und eröffnet Ihnen neue Chancen. Dabei benötigen Sie selbst keine eigene Vermögensverwaltungslizenz. 24

25 PARTNERBANKEN Zur Abwicklung der Vermögensverwaltung arbei ten wir mit ausgesuchten Partnerbanken zusammen bei denen die Investmentkonten der Kunden geführt werden (u. a. mit der DAB Bank, Augsburger Aktienbank und FIL Fondsbank). Dort werden alle Fonds und Wertpapiere verwahrt und die Transaktionen abgewickelt. Jede unserer Partnerbanken bietet spezielle Vorteile, die zu den jeweiligen Anforderungen der Kunden passen. Die Unterschiede erläutern wir Ihnen gern ausführlich. DAB bank Die Direkt Anlage Bank SIE MÖCHTEN AB SOFORT KÖNNEN SIE Ihre eigenen Anlagestrategien umsetzen den Verwaltungsaufwand reduzieren Depots ab wirtschaftlich und professionell managen professionelle Vermögensverwaltung als neue Dienstleistung anbieten regulatorische Rechtssicherheit in der Beratung erreichen weniger Verwaltungsaufwand betreiben (keine Beratungsprotokolle) Orderabwicklung HAMBURGER VERMÖGEN VV-Empfehlung Depoteröffnung DEPOTBANK Anlageempfehlung Kundenbetreuung KUNDE BERATER ggf. Haftungsdach NFS 25

26 5. PREISE UND PROVISIONEN DIE TARIFVARIANTEN Wir bieten Ihnen zwei unterschiedliche Tarife für unser Haftungsdach an: den Tarif Professionell und den Honorarberater Tarif. Beide Tarife unterscheiden sich nicht wesentlich voneinander. Wenn Sie sich als Honorarberater bei uns anbinden wollen, stellen wir Ihnen ein komplettes Setup für die Honorarberatung zur Verfügung. Hier stehen Ihnen spezielle Konditionsmodelle bei ausgewählten ÜBERSICHT DER TARIFVARIANTEN PROFESSIONELL UND HONORARANLAGE-BERATER TARIF VARIANTE PROFESSIONELL HONORARANLAGE-BERATER Depotbanken zur Verfügung. Eventuell anfallende Kick-Backs werden direkt an den Kunden ausgekehrt. Kurzerläuterung Investmentspezialisten, die eine breite Auswahl an Depotstellen unterschiedlicher Herkunft (BRD, Schweiz und Österreich) an bieten möchten. Die Professionell-Partner sind in der Lage sich einer marktabdeckenden Produktpalette an Anleihen, Aktien, Zertifikaten, Investmentfonds und Geschlossene Fonds zu bedienen. Die Kundenorder wird in der Regel schriftlich, kann aber auch telefonisch mit entsprechender Dokumentation ent gegengenommen werden. Investmentspezialisten, die eine breite Auswahl an Depotstellen unterschiedlicher Herkunft (BRD, Schweiz und Österreich) an bieten möchten. Die Professionell-Partner sind in der Lage sich einer marktabdeckenden Produktpalette an Anleihen, Aktien, Zertifikaten, Investmentfonds und Geschlossene Fonds zu bedienen. Die Kundenorder wird in der Regel schriftlich, kann aber auch telefonisch mit entsprechender Dokumentation ent gegengenommen werden. Art der Vermittlung Vermittelbare Produkte Anlagevermittlung: Sie sind befugt, den Kunden in allen Wertpapierfragen zu beraten. Dies beinhaltet Aktien, Zertifikate, Anleihen und Investmentfonds. Kundenaufträge können schriftlich aber auch telefonisch entgegengenommen werden. Alle verfügbaren Produkte (Ausnahmen: siehe Blacklist) Anlagevermittlung: Sie sind befugt, den Kunden in allen Wertpapierfragen zu beraten. Dies beinhaltet Aktien, Zertifikate, Anleihen und Investmentfonds. Kundenaufträge können schriftlich aber auch telefonisch entgegengenommen werden. Alle verfügbaren Produkte (Ausnahmen: siehe Blacklist) 26

27 PROVISIONEN Generell bestehen Ihre Einnahmen aus erhobenen Gebühren und Provisionen. Die genaue Provisionsaufteilung über die einzelnen Arten von Geschäften finden Sie auf den folgenden Seiten. Wie aus der nachfolgenden Grafik ersichtlich wird, ist der prozentual fehlende Anteil an der Provision die NFS-Quote. In manchen Fällen (wie z. B. bei der Transaktionsgebühr) behält die Bank auch einen Teil ein, sodass wir dort weniger an Sie weiterleiten können. Die Fixkosten bestehen für Sie lediglich in einem monatlichen Mitgliedsbeitrag. Die Preise für das Haftungsdach finden Sie auf den folgenden Seiten. Der Fixbeitrag wird von der NFS eingenommen, um davon im Umlage verfahren die Vermögensschadenhaftpflicht- und die Vertrauensschadenversicherung, die Complianceberatung/-besuche und diverse andere Kosten abzudecken. ÜBERSICHT VARIABEL PROVISIONEN FIX KOSTEN Fixkosten für: Vermögensschadenhaftpflicht, Vetrauensschadenverischerung, Compliance bis zu 90 % ab 10 % ab 175 /Monat BERATER NFS NFS 27

28 PERSONENGESELLSCHAFTEN (EINZELVERMITTLER / GBR / OHG / KG) JURISTISCHE PERSONEN (GMBH / AG / UNTERNEHMER-GMBH / LTD.) Wichtig: Handelnde Personen Wichtig: Handelnde Personen Jede Person des Unternehmens, die Beratungs- oder Vermittlungsgeschäft betreibt, ist als handelnde Person der NFS zu melden und wird bei der Bemessung des Beitrags mitgerechnet. Backoffice-Kräfte, Sekretärinnen und ähnliche Mitarbeiter, welche nicht beratend tätig sind, zählen nicht hierzu. Jede Person des Unternehmens, die Beratungs- oder Vermittlungsgeschäft betreibt, ist als handelnde Person der NFS zu melden und wird bei der Bemessung des Beitrags mitgerechnet. Backoffice-Kräfte, Sekretärinnen und ähnliche Mitarbeiter, welche nicht beratend tätig sind, zählen nicht hierzu. MTL. BEITRAG (NETTO) * HANDELNDE PERSONEN MTL. BEITRAG (NETTO) * HANDELNDE PERSONEN 1 2 Jede weitere Person 1 2 Jede weitere Person PROFESSIONELL HONORAR PROFESSIONELL HONORAR * Alle Beiträge verstehen sich zzgl. MwSt. (bei jährlicher Zahlung erhalten Sie 4% Rabatt) * Alle Beiträge verstehen sich zzgl. MwSt. (bei jährlicher Zahlung erhalten Sie 4% Rabatt) BEISPIELE Zwei Mitarbeiter, Tarif Professionell Eine Personengesellschaft mit zwei handelnden Mitarbeitern hat folgenden Beitrag für den Tarif Professionell: Zwei Personen, Tarif Prof. = 240 (netto) BEISPIELE Zwei Mitarbeiter, Tarif Professionell Eine Kapitalgesellschaft mit zwei handelnden Mitarbeitern hat folgenden Beitrag für den Tarif Professionell: Zwei Personen, Tarif Prof. = 255 (netto) Drei Mitarbeiter, Tarif Professionell Der Beitrag einer Personengesellschaft mit drei handelnden/beratenden Mitarbeitern für den Tarif Professionell setzt sich wie folgt zusammen: Drei Mitarbeiter, Tarif Professionell Der Beitrag einer Kapitalgesellschaft mit drei handelnden/beratenden Mitarbeitern für den Tarif Professionell setzt sich wie folgt zusammen: Drei Personen, Tarif Professionell = = 305 (netto) Drei Personen, Tarif Professionell = = 295 (netto) 28

29 DIE PROVISIONEN IM ÜBERBLICK Provisionsart Ihr Anteil Fondsgeschäft 90 % Zertifikate Neuemissionen (Innen- und Außencourtage) 85 % Zweitmarktzertifikate (über den Emittenten) 85 % Servicegebühren Tarif Professionell 85 % Servicegebühren Tarif Honoraranlageberater 82,50 %* WP-Transaktionsgebühren (Aktien, Anleihen, ETF,.) 72 % Bestandsprovisionen Angaben finden Sie auf der Plattform * ab Honorarumsatz pro Jahr erhöht sich der Satz auf 85% für alle darüber hinausgehende Umsätze Abrechnung Die Abrechnung erfolgt monatlich FONDSGESCHÄFT 90 % Depotbank (FFB, FodB, ebase, etc) Vollbank (AAB, Consorsbank, DAB, etc) Hinweis: Fondskäufe wie -verkäufe sind für den Berater meist kostenfrei. Allerdings können im Depot keine Wertpapiere verwahrt werden. Hinweis: Vollbanken haben Kaufkosten für Fondsanlagen. Diese entfallen bei den Fondsbanken meist. BEISPIEL EBASE BEISPIEL CONSORSBANK Fondskauf: zzgl. 5% Agio = Keine Kaufkosten bei den Fondsbanken NFS erhält und gibt 90% an den Berater = 900 Fondskauf: zzgl. 5% Agio = Kaufkosten 35 (je nach Ordergröße) NFS erhält 965 und gibt 90% an den Berater = 868,50 29

30 ZERTIFIKATE NEUEMISSIONEN 85 % (DER INNEN- UND AUSSENCOURTAGE) Neuemissionsgeschäfte sind nur über die Vollbanken abwickelbar. ZWEITMARKTZERTIFIKATE 85 % (ÜBER DEN EMITTENTEN) Zweitmarktzertifikate oder börsengehandelte Zertifikate sind nur über die Vollbanken abwickelbar. Die genaue Übersicht zu den Kosten der einzelnen Vollbanken entnehmen Sie bitte unseren Konditions modellen der einzelnen Banken oder rufen Sie uns an. Exemplarisch stellen wir Ihnen die Consorsbank und DAB Bank vor. Die genaue Übersicht zu den Kosten der einzelnen Vollbanken entnehmen Sie bitte unseren Konditions modellen der einzelnen Banken oder rufen Sie uns an. Exemplarisch stellen wir Ihnen die Consorsbank und DAB Bank vor. BEISPIEL BEISPIEL Zertifikatezeichnung Einkauf zu 98 %, Agio 2 %, somit 2% Innenprovision und 2 % Agio (insgesamt 4 % Agio = 800 ) Emittentenorder (z. B. über Live-Trading) Provision über den Emittenten 1% = 200 BEISPIEL DAB BEISPIEL DAB Kaufkosten 0,25 % vom Ordervolumen (Zeichnungskosten bei 50 ) NFS erhält 750 und gibt 85 % an den Berater = 637,50 Kaufkosten 0,25 % vom Ordervolumen (zahlt der Kunde) NFS erhält über den Emittenten 200 und gibt 85 % an den Berater = 170 BEISPIEL CONSORSBANK BEISPIEL CONSORSBANK Kaufkosten 5 %+19,95 vom Ordervolumen (Zeichnungskosten 60 ) NFS erhält 740 und gibt 85 % an den Berater = 629 Kaufkosten 0,23 % vom Ordervolumen (zahlt der Kunde) NFS erhält über den Emittenten 200 und gibt 85 % an den Berater =

31 SERVICEGEBÜHREN 85 % Servicegebühren sind über folgende Banken abwickelbar (Auszug): Direkt über die Bank: FIL Fondsbank ebase Fondsdepotbank Abwicklung über die NFS: Augsburger Aktienbank V-Bank Consorsbank DAB comdirect HONORARE 82,50 % (IM TARIF HONORAR-ANLAGEBERATUNG Die Honorarmodelle können wir aktuell über die DAB, comdirect sowie über die Consorsbank darstellen. Dem Kunden werden die Kickbacks, bestehend aus Bestands provisionen, Transaktionsprovisionen und sonstigen Erträgen, auf sein Verrechnungskonto erstattet und direkt mit der Abgeltungsteuer verrechnet, sodass er in seiner Steuererklärung keinen zusätzlichen Aufwand hat. Wir rechnen diese Honorare nach dem vereinbarten Zyklus entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich ab. Hinweis: Es fallen bei der jeweiligen depotführenden Bank zusätzliche Kosten für den Einzug der Servicegebühren an. Diese können Sie bei der Abwicklung über die NFS sparen. Bei der NFS können Sie teilweise entscheiden, ob das Depotvolumen inklusive oder exklusive des zugehörigen Verrechnungskontos zu Grunde gelegt werden soll. BEISPIEL FFB Kosten pro Kunde 10 p. a. (Depotvolumen ) NFS erhält 490 p.a. und gibt 85 % an den Berater = 416,50 BEISPIEL NFS Keine zusätzlichen Kosten pro Kunde (Depotvolumen ) NFS erhält 500 p. a. und gibt 85 % an den Berater =

32 WP TRANSAKTIONEN 72 % Wertpapiertransaktionen sind nur über die Vollbanken abwickelbar. Die genaue Übersicht zu den Kosten der einzelnen Vollbanken entnehmen Sie bitte unseren Konditionsmodellen der einzelnen Banken oder rufen Sie uns an. Exemplarisch stellen wir Ihnen die Consorsbank und DAB Bank vor. BEISPIEL Aktienkauf BESTANDSPROVISIONEN Bestandsprovisionen werden hauptsächlich auf Investmentfondsbestände gezahlt. Zum Teil wird auch bei Zertifikaten oder Anleihen eine Bestandsprovision gezahlt. Dies ist jedoch sehr selten. Genaue Informationen zu den Bestandsprovisionen finden Sie in auf unserer Plattform. Die Konditionen der einzelnen Depotstellen unterscheiden sich nur marginal. TIPP: Schauen Sie sich die Konditionen zu den Gesellschaften/Fonds an, die Sie hauptsächlich vermitteln. BEISPIEL CONSORSBANK Transaktionsgebühr 0,8 % (je nach Preismodell) = Kosten 160,00 Berater erhält generell: (Transaktionsgebühr: 17,50 ) Transaktion ,50 = 142,50 142,50 * 72 % an den Berater = 102,60 BEISPIEL DAB Transaktionsgebühr 0,8 % (je nach Preismodell) = Kosten 160,00 Berater erhält generell: (Transaktionsgebühr: 27 ) Transaktion = * 72 % an den Berater = 95,76 32

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