Vorbericht zum Haushaltsplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr
|
|
- Fabian Winkler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Vorbericht zum Haushaltsplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2 6 I. Abwicklung des Haushaltsjahres 24 Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 24 gemäß Muster 17 (zu 4 Abs. 3 GemHVO): Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt Summe Soll-Einnahmen ,6 ¼ ,95 ¼ ,55 ¼ + Neue Haushaltseinnahmereste , ¼./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste ,87 ¼./. Abgang alter Kasseneinnahmereste ,46 ¼ Summe bereinigte Soll-Einnahmen ,22 ¼ Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt (darin enthalten Überschuss nach 4 Abs. 3 Satz 2 GemHVO:, ¼ Summe Soll-Ausgaben ,25 ¼ ,1 ¼ ,35 ¼ + Neue Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt ,63 ¼ Vermögenshaushalt ,82 ¼ ,45 ¼./. Abgang alter Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt ,34 ¼ Vermögenshaushalt 2.93,24 ¼ ,58 ¼./. Abgang alter Kassenausgabereste, ¼ Summe bereinigte Soll-Ausgaben Summe bereinigte Soll-Einnahmen mithin Ausgleich ,22 ¼ ,22 ¼, ¼
2 2 Vergleich der Rechnungsergebnisse 1993 bis ,7 17,6 125, 111, 39,7 45,7 164,7 125,7 39, 159,4 133,1 26,3 172,1 118,9 53,2 143,2 142,5 112,6 3,6 114, 28,5 16,8 135, 25,8 181,3 147,5 33,9 178,9 141,5 37,4 198,2 162,6 35,6 173,9 144, ,4 Rechnungsergebnis Gesamt Rechnungsergebnis Verwaltungshaushalt Rechnungsergebnis Vermögenshaushalt Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt Dem Vermögenshaushalt konnte nur die Pflichtzuführung nach 22 Abs. 1 GemHVO zugeführt werden, die sich wie folgt aufteilt: Tilgung, Kreditbeschaffungskosten und Ansparraten (Mindestzuführung gem. 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO) Fehlbelegungsabgabe für Wohnungsbauförderung (Soll) Verlagerung Budgetmittel in den Vermögenshaushalt Zuführung zur Gebührenausgleichsrücklage "Stadtentwässerung" Rücklagenzuführung "Versorgungsrücklage" Zinsen für zweckgebundene Rücklagen Pflichtzuführung ,71 ¼ ,33 ¼ 4.73,16 ¼ 82.6,52 ¼ 56.6,54 ¼ 6.164,2 ¼ ,46 ¼ ===========
3 3 Verwaltungs- und Vermögenshaushalt schließen im Gesamtergebnis der Jahresrechnung ausgeglichen ab. Der Verwaltungshaushalt 24 konnte nur die Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaften und das auch nur mit einer Entnahme von der Allgemeinen Rücklage von ,27 ¼ Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 24 mussten Haushaltseinnahmereste in Höhe von , ¼JHELOGHWZHUGHQ'LH+DXVKDOWVHLQQDKPHUHVWHHUJlQ]HQGLH.UHGLtermächtigung 25. Sonstige Veränderungen Schulden Der Schuldenzugang (Neuaufnahme) incl. innere Darlehen in Höhe von übersteigt die Tilgung in Höhe von um den Betrag von ,1 ¼ ,78 ¼ ,23 ¼ so dass eine Nettoneuverschuldung eintritt. Der Schuldenstand ohne innere Darlehen zum 31. Dezember 24 beträgt (demgegenüber Schuldenstand zum 31. Dezember 23 = Bürgschaften Im Haushaltsjahr 24 gab es folgende Veränderungen: 1. Für das Bürgerbeteiligungsmodell der GeWoBau zur Finanzierung des Solarstromprojektes hat die Stadt Marburg zur Sicherung der geleisteten Einlagen eine Bürgschaft in Höhe von 147. ¼ EHUQRPPHQ 2. Damit die Marburger Altenhilfe St. Jakob ggmbh eine Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel erlangen konnte, musste seitens der Stadt Marburg eine Bürgschaft übernommen werden, um die arbeitsvertraglich bestehenden Ansprüche der Beschäftigten sicherzustellen. 3. Für die Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Michelbach-Nord hat die Stadt Marburg für die Hessische Landgesellschaft (HLG) eine auf die Finanzierungslaufzeit der Maßnahme befristete Ausfallbürgschaft in Höhe von 7.. ¼ EHrnommen. Die in Anspruch genommenen Bürgschaften belaufen sich zum 31. Dezember 24 auf insgesamt 52,6 Mio. ¼
4 4 Rücklagen Die Rücklagenbestände zum Ende des Haushaltsjahres 24 teilen sich wie folgt auf: Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen II. Abwicklung des Haushaltsjahres Haushaltssatzung Am 17. Dezember 24 hatte die Stadtverordnetenversammlung die Haushaltssatzung 25 beschlossen. Im Einzelnen waren festgesetzt worden das Volumen des Verwaltungshaushaltes auf das Volumen des Vermögenshaushaltes auf der Gesamtbetrag der Investitionskredite auf der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf Bereits seit 1986 betragen die Hebesätze in unveränderter Höhe für die Grundsteuer A 28 v. H. Grundsteuer B 3 v. H. Gewerbesteuer 4 v. H. Es wurden Haushaltssperren im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie im Stellenplan verfügt. Das Regierungspräsidium in Gießen hat die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Haushaltssatzung 25 unter dem 17. März 25 ohne Auflagen erteilt.
5 5 2. I. Nachtragshaushaltssatzung Die Stadtverordnetenversammlung hat am 23. September 25 die I. Nachtragshaushaltssatzung 25 beschlossen und damit im Wesentlichen folgende Veränderungen vorgenommen: a) Verwaltungshaushalt Verringerung des Volumens um DXI7¼ b) Vermögenshaushalt Erhöhung des Volumens um 7.29 DXI7¼ Erhöhung des Gesamtbetrages der Investitionskredite um DXI Verringerung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen um DXI7¼ Die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die I. Nachtragshaushaltssatzung wurde beim Regierungspräsidium in Gießen beantragt. 3. Verwaltungshaushalt Der Verwaltungshaushalt 25 auf dem Stand des I. Nachtrages ist vor allem geprägt durch Einnahmeverluste beim Einkommensteueranteil und bei den Schlüsselzuweisungen. Trotz aller Anstrengungen ist es nicht gelungen, diese Einbrüche auf der Ausgabenseite haushaltsstellenscharf zu kompensieren. Der nach allen Änderungen noch verbliebene Fehlbedarf von 745. ¼ ZXUGH GXUFK GLH GH]Hrnatsweise Veranschlagung von globalen Minderausgaben auf Null gebracht. Der Restbestand (Mindestbestand) der Allgemeinen Rücklage ist dabei nicht angegriffen worden. 4. Vermögenshaushalt Beim Nachtrag des Vermögenshaushaltes kamen alle Investitionen noch einmal auf den Prüfstand. Das Ausgabevolumen der Einzelpläne bis 8 sank dabei von 22,5 Mio. ¼DXILR¼%HVRQGHUVKHUYRU]XKHEHQLVWGDVVEHLGLHVHU2SHUDWion der planmäßige Kreditbedarf so gedrückt werden konnte, dass sich keine Nettoneuverschuldung ergibt.
6 6 5. Kassenlage Bei entsprechendem Liquiditätsbedarf wurden weiterhin Kassenkredite aufgenommen, um das günstige Zinsniveau für kurzfristige Kredite auszunutzen. Der Kassenbestand hat sich wie folgt entwickelt: Monat des Jahres 25 Kassensollbestand zum Monatsende Festgelder und Tagesgelder zum Monatsende Festgeldzinsen und Tagesgeldzinsen im Monat Kassenkredite zum Monatsende Zinsen für Kassenkredite im Monat Januar Februar März April Mai Juni Juli August *) Die Zinsen für den zum Abschluss des Vermögenshaushaltes 24 umgebuchten Kassenkredit in Höhe von 9,3 Mio. ¼VLQGKLHULQHQWKDOWHQ
7 7 Kassenlage Jan 5 Feb 5 Mrz 5 Apr 5 Mai 5 Jun 5 Jul 5 Aug Kassensollbestand Kassenkredite Zinsen für Kassenkredite und Zinsen von Festgeldern Jan 5 Feb 5 Mrz 5 Apr 5 Mai 5 Jun 5 Jul 5 Aug 5 Zinsen für Festgeld und Tagesgeld Zinsen für Kassenkredite
8 8 III. Ausblick auf das Haushaltsjahr Haushaltssituation Verwaltungshaushalt Der Entwurf des Verwaltungshaushalts 26 weist ein Defizit von 6,8 Mio. ¼DXV. Hierin berücksichtigt ist jedoch bereits die Entnahme der Mindestrücklage in Höhe von 3 Mio. ¼VRGDVVHLJHQWOLFKHLQ'HIL]LWYRQLR¼EHVWHKW Das Volumen des Verwaltungshaushaltes auf der Ausgabenseite hat sich gegenüber dem Vorjahr um 414 bzw.,3 % verringert. Auf der Einnahmenseite ist eine Reduzierung von E]Z]XYHU]HLFKQHQ Eine der Hauptursachen ist dabei ein Einbruch bei den Schlüsselzuweisungen von ca. 9,4 Mio. ¼JHJHQ EHUGHP3ODQDQVDW]GHUDXIGLHXQJ QVWLJHBerücksichtigung der Gewerbesteuereinnahmen (bei deren Berechnung) zurückzuführen ist. Auch bei den Gebühren sind Mindereinnahmen von ca.,7 Mio. ¼]XHUZDUWHQGLH größtenteils damit zu begründen sind, dass die Einnahmen aus der gewerblichen Parkraumbewirtschaftung an die Stadtwerke GmbH übertragen wurden. Im Weiteren geht die Grundsteuer B auf das Normalniveau zurück (-,6 Mio. ¼ Auf der Ausgabenseite ist bedingt durch die in den letzten Jahren vorgenommenen Kreditaufnahmen mit Mehrbelastungen von ca.,5 Mio. ¼EHLGHQ=LQVHQXQG Mio. ¼ EHL GHU 3IOLFKW]XI KUXQJ ]X UHFhnen. Entlastend kommt hier zum Tragen, dass der Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage von 81 Prozentpunkten auf 74 Prozentpunkte gesenkt wurde und eine Gutschrift aus den Zahlungen für den Fonds Dt. Einheit von ca. 348 ]XEHU FNVLFKWLJHQLVW,QVJHVDPWLVWKLHUPLWHLQHU Entlastung von 2,3 Mio. ¼]XUHFKQHQ Dabei sind perspektivisch bis zur 2. Lesung sogar noch weitere Belastungen des Verwaltungshaushalts zu befürchten, z. B. bei den Energiekosten. Selbstverständlich kann der Verwaltungshaushalt unter diesen Vorzeichen nur die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt leisten. Sollte es nicht gelingen, den Fehlbedarf zur 2. Lesung zu beseitigen, so ist zwingend ein Konsolidierungskonzept zu beschließen und dem Regierungspräsidium zusammen mit dem Haushalt vorzulegen. Auf die Ausführungen im Kapitel "Haushaltskonsolidierung" wird ausdrücklich verwiesen. Vermögenshaushalt Auch der Vermögenshaushalt wurde unter dem Diktat der knappen Finanzen aufgestellt.
9 9 So sinkt das Ausgabevolumen in den Einzelplänen bis 8 von 2,9 Mio. ¼ LP Nachtrag 25 auf 17,2 Mio. ¼ LP (QWZXUI bkqolfk YHUKlOW HV VLFK PLW GHQ Verpflichtungsermächtigungen, die von ca. 8, Mio. ¼DXILR¼]urückgehen. Das hat den erfreulichen Effekt, dass sich wie schon im Nachtrag 25 keine Nettoneuverschuldung ergibt, die sich nunmehr wie folgt errechnet: Buchungsstelle Bezeichnung Haushaltsansatz 26 ¼ Kredite vom Land Hessen Kredite vom Kapitalmarkt Summe Tilgung an Land Hessen Tilgung SEG-Kredite Tilgung Stadtwerke-Kredite Tilgung Kredit (AurA e. V.) Tilgung an Kreditmarkt Tilgung von inneren Darlehen 55. Summe Nettoneuverschuldung - 4 Für den Vermögenshaushalt ergibt sich ein Gesamtbetrag von GHUHine Reduzierung gegenüber dem Vorjahr von 9.35 E]ZEHGHXWHW+LHrbei ist zu berücksichtigen, dass zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 26 eine Rücklagenentnahme von 3. HQWKDOWHQLVW$XFKHQWKlOWGHU9HUP JHQVKDXshalt 25 eine Umschuldung in Höhe von 9.3 5HFKQHWPDQGLHVHKHUDXVVR ist eine Reduzierung des Volumens 26 in Höhe von 3.5 E]ZIHVtzustellen. Zu dem in den Einzelplänen - 8 enthaltenen Investitionsvolumen von treten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6.75 KLQ]XVRGDVVHLQ$Xftragspotential von HQWVWHKW'DJUXQGVlW]OLFKNHLQH+DXVKDOWVDXVJDEereste zum Jahresabschluss 25 gebildet werden sollen, stellt diese Summe auch das Gesamtauftragspotential des Vermögenshaushaltes im Haushaltsjahr 26 dar.
10 1 Der Kreditbedarf im Kapitalmarktbereich 25 beträgt Zlhrend er noch in 25 bei ODJ'LHVHQWVSULFKWHLQHU6WHLJHUXQJXP7¼E]Z. 31,1 %. Die Kreditfinanzierungsquote beläuft sich auf 21,6 % gemessen am Volumen und auf 35,8 % bezogen auf die Investitionssumme. Die Kehrseite dieser aus Zwängen geborenen restriktiven Haushaltspolitik ist natürlich, dass aus einem stetig sinkenden Auftragsvolumen für die Wirtschaft nur schwerlich Wachstumsimpulse entstehen können. Entwicklung des Zuführungsbetrages (3-Jahres-Vergleich) Zuführungsteil Rechn.- Ergebn. 24 Nachtrag 25 Ansatz 26 a) Pflichtbetrag davon Tilgung und Kreditbeschaffungskosten Zinsen von zweckgeb. Rücklagenbeständen Fehlbelegungsabgabe Zuführung an Sonderrücklagen Zuführung z. Versorgungsrücklage Verlagerung Budgetmittel b) Abschreibungen c) freie Spitze (echter Investitionsbeitrag) d) Rücklagenzuführung (Allgemein) insgesamt
11 11 Vergleich der Investitionsraten (freie Spitzen) 1993 bis 26 in ¼ Zuführung zum Vermögenshaushalt in ¼ Pflichtzuführung Abschreibungen Rückstellung an Rücklagen Investitionsrate
12 12 Entwicklung des Haushaltsvolumens Seit der Sonderstatusregelung haben Haushaltsvolumen, freie Zuführungsspitze zum Vermögenshaushalt und Kreditbedarf vom Kapitalmarkt nach den Planzahlen folgende Entwicklung genommen: in Mio. ¼ Haushaltsjahr Volumen Verwaltungshaushalt Zuführungsspitze zum Vermögenshaushalt Volumen Vermögenshaushalt Kreditbedarf vom Kapitalmarkt ,4,8 2,1 6, ,6 1, 23,4 6, ,3 1,9 29,9 8, ,9-2,5 6, ,3 1,2 21,3 6, ,7 3, 25,8 5, , 6,5 33,4 5, ,7 4,1 32,4 8, ,3 4,6 39,5 12, ,6 1,2 36,4 12, , 3,1 37,4 13, ,2 2,2 41,6 15,4 1992*) 99,8,8 43,9 19, ,2 2,6 42,9 2, ,6-51,9 32, ,6-44,4 22, ,5 1,5 5,5 19,2 1997**) 114,9 3,5 61,3 31, ,1-56,8 3, , - 57,2 21, , 1,3 46,6 23,3 21***) 134,6-49,9 13,5
13 13 Haushaltsjahr Volumen Verwaltungshaushalt Zuführungsspitze zum Vermögenshaushalt Volumen Vermögenshaushalt Kreditbedarf vom Kapitalmarkt 22****) 147,9,5 51,5 26, ,8-5, 23, ,7-38,7 7, ,8-37,9 4,7 26 E. 135,5 A. 142,4-28,6 6,2 *) ab 1992 ohne Sozialhilfezahlungen **) ab 1997 ohne Asylbewerberleistungsgesetz, Einrichtung des Betriebsamtes mit Wirtschaftsplan ***) ab 21 wieder mit den Gebührenhaushalten "Müll" und "Straßenreinigung/Winterdienst" sowie der Parkraumbewirtschaftung ****) ab 22 mit dem Unterabschnitt 882 "Gebäudewirtschaft" Entwicklung des Haushaltsvolumens (Ausgaben) in Mio. ¼ 165, 164,8 16, 155, 15, 145, 14, 135, Verwaltungshaushalt 134,6 147,9 146,7 142,8 142,4 13, 129,5 125, 124, 12, 115, 11, 15, 16,2 114,6 19,2 117,6 114,9 115,1 116, 1, 99,8 95,
14 14 Entwicklung des Haushaltsvolumens in Mio. ¼ 65, 61,3 6, Vermögenshaushalt 57,2 55, 51,9 56,8 49,9 51,5 5, 5, 45, 4, 41,6 43,9 42,9 44,4 5,5 46,6 38,7 35, 37,9 3, 25, 28,6 2, Budgetierung Im Haushaltsjahr 26 wird die Budgetierung auf Basis der für das Haushaltsjahr 25 geltenden Regeln fortgeführt. Die Regeln für die Budgetierung im Haushaltsjahr 26 sind separat abgedruckt. 2. Entwicklung der wichtigsten Haushaltspositionen a) Einnahmen des Verwaltungshaushaltes Der 3-Jahres-Vergleich zeigt folgende Entwicklung: Einnahmeart Ergebnis 24 Nachtrag 25 Ansatz 26 in % vom Volumen Gewerbesteuer ,7 Grundsteuer ,3
15 15 Einnahmeart Ergebnis 24 Nachtrag 25 Ansatz 26 in % vom Volumen Einkommensteueranteil*) ,5 Umsatzsteueranteil ,9 Schlüsselzuweisungen Zuweisungen für Schulen , ,3 Konzessionsabgabe ,3 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, sonstige Entgelte Zuführung vom Vermögenshaushalt , ,2 Sonstiges ,2 insgesamt , *) einschließlich Familienleistungsausgleich Einnahmen der Verwaltungshaushalte in Ergebnis 24 Nachtrag 25 Ansatz 26
16 16 Einnahmequellen des Verwaltungshaushaltes in Gewerbesteuer Grundsteuer Est.-Anteil Umsatzsteuer-Anteil Schullastenausgleich Konzessionsabgabe Sonstiges Einnahmen Verwaltungshaushalt 26 Zuführung vom VermHH 2,21% Sonstiges 2,17% Gewerbesteuer 21,69% Grundsteuer 5,24% Gebühren, Entgelte u. a. 17,13% Konzessionsabgabe 2,34% Schlüsselzuw. 11,47% Est.-Anteil 16,51% Schullastenausgleich 1,3% Umsatzsteuer-Anteil 1,93%
17 17 b) Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Ausgabeart Ergebnis 24 Nachtrag 25 Ansatz 26 in % vom Volumen Personalausgaben ,6 Sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben ,8 Zinsen ,7 Zuweisungen und Zuschüsse ,4 Gewerbesteuerumlage ,6 Kreisumlage ,8 Zuführung zum Vermögenshaushalt ,6 Sonstiges ,5 insgesamt ,
18 18 Ausgaben Verwaltungshaushalt 26 nach Arten in Zinsen Sonstiges Betriebsausgaben Personalausgaben Kreisumlage Gewerbest. - Umlage Ausgaben Verwaltungshaushalt nach Arten in Ergebnis 24 Nachtrag 25 Ansatz 26
19 19 Ausgaben Verwaltungshaushalt 26 nach Arten Kreisumlage 1,8% Zuführung z. VermögH. 5,56% Gewerbest. - Umlage 3,58% Sonstiges,46% Personalausgaben 24,65% Zuschüsse 2,41% Zinsen 3,72% Betriebsausgaben 3,82% Ausgaben Verwaltungshaushalt 26 nach Aufgabenbereichen in Allgemeine Verwaltung Schulen Kulturpflege Soziale Sicherung Gesundheit, Sport, Erholung Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Allgemeine Finanzwirtschaft
20 2 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 26 nach Aufgabenarten Allgemeine Finanzwirtschaft 23,8% Allgemeine Verwaltung 8,12% Öffentliche Sicherheit und Ordnung 4,49% Schulen 7,51% Kulturpflege 3,24% Wirtschaftl. Unternehmen, Grundvermögen 6,33% Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderg. 14,74% Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 7,79% Gesundheit, Sport, Erholung 3,94% Soziale Sicherung 2,4% c) Einnahmen des Vermögenshaushaltes Einnahmeart Ergebnis 24 Nachtrag 25 Ansatz 26 in % vom Volumen Zuweisungen und Zuschüsse , Beiträge u. ä. Entgelte ,3 Entnahmen von Rücklagen ,5 Kredite ,6 Zuführung vom Verwaltungshaushalt ,7 Vermögensveräußerung ,8 Rückflüsse aus Darlehen ,1 insgesamt ,
21 21 Einnahmen Vermögenshaushalt 26 Sonstiges 9,87% Zuweisungen 23,1% Zuführung vom VerwaltH. 27,72% Kredite 26,6% Beiträge u.ä. 2,3% Entnahmen von Rücklagen 1,5% Einnahmequellen Vermögenshaushalt in Zuweisungen Kredite Sonstiges
22 22 Einnahmen Vermögenshaushalt in Ergebnis 24 Nachtrag 25 Ansatz 26 d) Ausgaben des Vermögenshaushaltes Ausgabeart Ergebnis 24 Nachtrag 25 Ansatz 26 in % vom Volumen Bauinvestitionen ,1 Vermögenserwerb ,6 Tilgung ,6 Zuschüsse für Investitionen ,3
23 23 Ausgabeart Ergebnis 24 Nachtrag 25 Ansatz 26 in % vom Volumen Darlehen für Investitionen Zuführung an Rücklagen Zuführung zum Verwaltungshaushalt Kreditbeschaffungskosten , , , ,9 insgesamt , Ausgaben Vermögenshaushalt 26 Darlehen f. Investitionen,18% Zuführung zum Verwaltungshaushalt 1,5% Zuführung an Rücklagen 1,76% Zuschüsse f. Investitionen 11,33% Bauinvestitionen 42,6% Tilgung u. Kreditbeschaffungskosten 27,54% Vermögenserwerb 6,63%
24 24 Ausgaben Vermögenshaushalt in Ausgaben Vermögenshaushalt 26 Ergebnis 24 Nachtrag 25 Ansatz in
25 25 Ausgaben Vermögenshaushalt 26 nach Aufgabenbereichen Allgemeine Verwaltung,9% Öffentliche Sicherheit und Ordnung 2,34% Schulen 17,43% Kulturpflege,89% Allgemeine Finanzwirtschaft 39,8% Gesundheit, Sport, Erholung 4,39% Soziale Sicherung 1,82% Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 27,13% Wirtschaftl. Unternehmen, Grundvermögen 1,35% Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderg. 3,95% Ausgaben nach Aufgabenbereichen Vermögenshaushalt in Ergebnis 24 Nachtrag 25 Ansatz 26
26 26 Ausgaben Vermögenshaushalt 26 nach Aufgabenbereichen in
Vorbericht zum Haushaltsplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2 0 0 8
Vorbericht zum Haushaltsplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2 8 I. Abwicklung des Haushaltsjahres 26 Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 26 gemäß Muster 17 (zu 4 Abs.
MehrVorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011
Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt
MehrDrucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss
MehrKämmerertagung 2014 17.11.2014
Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen: Einnahmen: 20.000.000 10.000.000 Ausgaben: Ausgaben: 20.000.000 10.000.000 Darin enthalten: Darin enthalten: Zuführung zum
MehrDer Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.
Jahresrechnung 213 Rechnungsamt Dezember 214 Die Jahresrechnung gibt das tatsächliche Ergebnis des Gemeindehaushalts wieder und weist nach, inwieweit der Haushaltsplan bei seiner Ausführung eingehalten,
MehrTAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan 2014. 2. Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24
Sitzungsniederschrift Gremium Sitzungstag Sitzungsbeginn / -ende Sitzungsort und -raum Art der Sitzung Vorsitzende Schriftführer Gemeinderat Reichenbach 22. Oktober 2014 19.00 Uhr 20.20 Uhr Reichenbach,
MehrAmtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.
MehrAusführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)
Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die
MehrFirnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 -
Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - 2 3 1. Grundlagen entsprechend den gemeinnützig- keitsrechtlichen Bestimmungen für die Haushaltsplanung 215 der Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg 4 42 Firnhaber-Trendel-Stiftung
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
MehrUni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1
Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1 Finanzplan 2009 - Modell 2 Haushaltsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Beträge in EUR 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten (Tausend) 2008 2009 2010
Mehrder Landeshauptstadt Wiesbaden für die
H A U S H A L T S S A T Z U N G der Landeshauptstadt Wiesbaden für die Haushaltsjahre 28/29 Aufgrund der 114 a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 25 (GVBl.
MehrDatum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003
AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde
MehrVorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan
Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung
MehrVerw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. 6.921.102,23 1.421.308,58 8.342.410,81
Gemäß 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2010 die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Baindt mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a)
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren
Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes
MehrBürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), 04.11.2014 - Regiebetrieb Krematorium - Az. 324-554
Bürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), 04.11.2014 - Regiebetrieb Krematorium - Az. 324-554 Dem Finanzausschuss für die Haushaltsberatungen am 17.,18. und 20. November 2014 dem Stadtrat am 18. Dezember
MehrUni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1. Finanzplan
Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1 Finanzplan Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 2 Finanzplan 2008 - Modell 1 aus den rechtskräftigen Vorjahreswerten kopiert Beträge in EUR 1. Einnahmen und Ausgaben
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
MehrLandkreis Schwandorf
Landkreis Schwandorf 2 Vorbemerkung Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Kreisausschuss vorzulegen (Art. 88 Abs. 2 LKrO). Vorlage
MehrFinanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen
Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in
MehrL II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014
Artikel- 3923 13001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2013 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik
MehrÜbersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000
über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000 Stadt Arnstadt Haushaltsjahr 2014 Stand zu Stand zu Voraus- Stand nach Beginn Beginn des sichtlicher Ablauf des Art des Haushalts- Zugang Abgang Haushalts-
MehrHaushaltsrede für das Jahr 2014
Haushaltsrede für das Jahr 2014 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, es darf gerne wieder zur Routine werden, dass wir Ihnen, jetzt bereits zum dritten Mal, einen ausgeglichenen
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte des Freistaates Sachsen nach Aufgabenbereichen 2013 L II 3 j/13 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Definitionen/Erläuterungen
Mehr2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
MehrMuster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung
MehrAmtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015
Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund
MehrZusammenfassung vom Jahresabschluss 2013
Zusammenfassung vom Jahresabschluss 2013 1 Verwaltungshaushalt: Mehreinnahmen Einnahmeart Planansatz Rechnungsergebnis Abweichung gegenüber Planansatz 2013 Gewerbesteuer 850.000,00 1.357.592,00 507.592,00
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
MehrStaats- und Kommunalfinanzen
Kennziffer: L I/II j/06 Bestellnr.: L1033 200600 Oktober 2008 Staats- und Kommunalfinanzen Jahresrechnungsergebnisse 2006 411/08 STATISTISCHES LANDESAMT RHEINLAND-PFALZ. BAD EMS. 2008 ISSN 1430-5151 Für
MehrHER = Haushaltseinnahmereste LWV Landeswohlfahrtsverband. Zutreffendes bitte ankreuzen
Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage im Haushaltsjahr 215 aufgestellt auf Grund des Haushaltsplans 215 am 3.1.215 Abkürzungen: HJ = Haushaltsjahr VJ Vorjahr WJ = Vorvorjahr VwH = Verwaltungs-HH
Mehr2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
MehrHaushaltsrede für das Jahr 2015
Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss
MehrH a u s h a l t 2015
H a u s h a l t 2015 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit
MehrBekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Lünebach für das Jahr 2012 vom 31.05.2012 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar
MehrMünchen reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 393 Mio. Euro auf 968 Mio. Euro / Bereinigter Überschuss im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio.
Presseinformation vom 11.10. Entwurf 2. Nachtragshaushalt München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 33 Mio. Euro auf Mio. Euro / Bereinigter im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio. Euro Eckdaten
MehrSonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015
Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 215 Inhaltsverzeichnis zum Haushaltsplan der Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg Haushaltssatzung S. 5-6 Vorbericht S. 7-8 Erfolgsplan
MehrL II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015
Artikel-Nr. 39 14001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2014 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung
MehrPressemitteilung. Stadt investiert 588 Millionen Euro bis 2019 Investitionsprogramm seit 2010 verdoppelt Einkommensteueranteil merklich verbessert
Direktorialbereich 1 Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Pressemitteilung Stadt investiert 588 Millionen Euro bis 2019 Investitionsprogramm seit 2010 verdoppelt Einkommensteueranteil merklich verbessert
MehrHaushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014
Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
MehrHaushaltsplanentwurf 2016 Information
Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben
MehrBericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011. Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010
Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011 Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010 Die Stadt Pforzheim wird gebeten, das Regierungspräsidium zum Ende eines jeden Quartals über die
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke
MehrMuster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:
MehrHaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
MehrAmtsblatt für den Landkreis Havelland
Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 16 Rathenow, 2009-01-27 Nr. 03 Inhaltsverzeichnis Beschluss des Kreistages des Landkreises Havelland vom 19. Januar 2009 BV 0024/08 Haushaltssatzung des Landkreises
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Bargteheide-Land für das Haushaltsjahr 2015
1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Bargteheide-Land für das Haushaltsjahr 215 Inhalt: Seite 1 Nachtragshaushaltssatzung 215 2 Vorbericht 3 Übersicht über den Stand der Schulden 4 Übersicht
MehrEntwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015
Entwurf Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1 Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Das Haushaltsgesetz 2015 vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S.
MehrAmtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015
Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen
MehrÖ f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013
Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-
Mehr95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014. Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk
Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20 1599/14 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 25.03.2014
MehrFremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1
Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr
MehrFINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)
FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert
MehrDer Bürgermeister. Marl, 01.02.2010 Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2010/0086.
Der Bürgermeister Marl, 01.02.2010 Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2010/0086 Bezugsvorlage Nr. x Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beschlussvorlage Beratungsfolge:
MehrÜberleitung von der Kameralistik zur Doppik
Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Arbeitskreise 2010: Oktober 2010 Sonderarbeitskreis Landkreise: Juni 2010 Arbeitskreise 2009: November 2009 Stand: 28.10.2010 Inhalt Rechtliche Regelungen 14
MehrOberbürgermeister Michael Jann
Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 10. September 2014 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 1/2014 Sehr geehrte
MehrD E R H A U S H A L T 2 0 1 0 A U F E I N E N B L I C K
Haushaltsplan 21 der Gemeinde Sulzbach an der Murr D E R H A U S H A L T 2 1 A U F E I N E N B L I C K I. V E R W A L T U N G S H A U S H A L T 1. EINNAHMEN Grundsteuer 642.25 646.236 675.823 678.8 78.2
MehrHaushaltssatzung der Stadt Marlow
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009
Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrHaushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013
Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (GBL: S. 153), zuletzt geändert
Mehram 23.10.2013 TOP Ö 143
Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.
MehrVorbericht. der Gemeinde Jürgenshagen zum Nachtragshaushaltsplan 2015
Vorbericht der Gemeinde Jürgenshagen zum Nachtragshaushaltsplan 2015 Vorbericht Nachtrag Jürgenshagen 2015 Stand 11.02.2015.doc17.02.2015 Seite 1 von 12 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen....Seite 3 Erhebliche
MehrH a u s h a l t 2009
H a u s h a l t 2009 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2009 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit
MehrNachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"
Land Sachsen-Anh Nachtrag zum Haushsplan für das Haushsjahr 2004 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anh" -2- Kapitel 5410 Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anh
MehrAnlage zur Pressemitteilung. Raus aus den Schulden 18. Dezember 2009
Anlage zur Pressemitteilung Raus aus den Schulden 18. Dezember 29 Kassenkredite der Städte des Ruhrgebiets und des Bergischen Landes Kommunale Kassenkredite dienen der Überbrückung von Zahlungsengpässen
MehrStadtrat. Sachverhalt in der Anlage Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Lindau (Bodensee) für das Jahr 2016 einschließlich Stellenplan
Amt /Abt.: 20 Az.: 941/F 410.2 Datum: 08.12.2015 Drucksache: 1-102/2015 öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Stadt Lindau (Bodensee) Vorlage für: Hauptausschuss Finanzausschuss Bau- u. Umweltausschuss
MehrPinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder?
Pinnebergs Finanzen Wie viele Schulden für unsere Kinder? Der städtische Haushalt nicht anders als zu Hause Laufenden Einnahmen und Ausgaben > Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die laufenden Einnahmen
Mehr(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013
(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrBekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015
Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
MehrGesamtverschuldung Landkreis 2012-2017 Finanzplanung ALT (mit Masterplan Schulentwicklung)
Landratsamt Esslingen Anlage 1 zur Vorlage Nr. 163/2012 Gesamtverschuldung Landkreis 2012-2017 Finanzplanung ALT (mit Masterplan Schulentwicklung) Entwicklung Schulden Kernhaushalt PPP Verwaltungsgebäude
MehrProjektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung
MehrHAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT
HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?
MehrÖ f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014
Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung
MehrDurchlaufende Sitzungsvorlage C D. Finanzierung Zuständigkeiten
DS-Nr. 404/13 öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Durchlaufende Sitzungsvorlage am Finanzausschuss 22.05.2013 Hauptausschuss 22.05.2013 Stadtvertretung 29.05.2013 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan
MehrJahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 21.03.2013 Nr. 7. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis
Amtsblatt für die mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 21.03.2013 Nr. 7 Inhalt
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der
MehrHaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 Durch den Beschluss des Stiftungsvorstandes vom 28.01.2015 wurde der Haushaltsplan bestätigt. Stiftungsvorstand der Kultur- und Sportstiftung Lübbenau/Spreewald
MehrH a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5
H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert
Mehr1. Haushaltssatzung des Bezirksverbandes Oldenburg für das Haushaltsjahr 2014
1. Haushaltssatzung des Bezirksverbandes Oldenburg für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) hat die Verbandsversammlung des Bezirksverbands
MehrDurchlaufende Sitzungsvorlage
DS-Nr. 405/13 öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Durchlaufende Sitzungsvorlage am Finanzausschuss 22.05.2013 Hauptausschuss 22.05.2013 Stadtvertretung 29.05.2013 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan
MehrHaushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan 2014. und. Mittelfristige Investitions- und
17.12.2013 1 Haushaltsrede Oberbürgermeister Dieter Gummer Große Kreisstadt Hockenheim Haushaltsplan 2014 und Mittelfristige Investitions- und Finanzplanung 2014-2017 Es gilt das gesprochene Wort! - freigegeben
MehrErläuterungen Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Hameln für 2012
14-21.01 / 2012 18.06.2012 1310 Erläuterungen Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Hameln für 2012 1. Gründe für den Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2012 Seit Beschlussfassung über
MehrStabilitätsbericht 2013 des Landes Berlin
Stabilitätsbericht 2013 des Landes Beschluss des Senats von vom 27. August 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlage und festgelegte Inhalte... 3 2 Kennziffern und Schwellenwerte... 3 2.1 Struktureller
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015
MehrKommunalfinanzen - Kassenstatistik 2011
Kommunalfinanzen - Kassenstatistik 2011 Das Statistische Bundesamt hat die Ergebnisse zur Entwicklung der kommunalen Haushalte im Jahr 2011 vorgelegt. Nach der Kassenstatistik für das Jahr 2011 entwickelte
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2009
Anlage 1 zu DS 0385/2009 1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover
MehrHAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr
HAUSHALTSPLAN für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Spital und Gutleuthausfonds Oberkirch für das Haushaltsjahr Der Stiftungsrat hat am 4.. aufgrund des Stiftungsgesetzes für BadenWürttemberg i. V.
MehrÖffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015
Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar
MehrHaushalts- und Deckungsvermerke
Haushalts- und Deckungsvermerke der Stadt Mühlheim am Main I. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 100 HGO Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig,
MehrAb 2015 würden die Jahresergebnisse ohne Steuererhöhungen alle defizitär ausfallen, und zwar:
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst darf ich feststellen, dass es der Verwaltung zeitnah gelungen ist, einen Haushaltsentwurf 2014 Anfang Dezember einzubringen. Dafür möchte ich allen beteiligten
MehrGemeinderatssitzung am 03. März 2015. TOP 2 Einbringung des Haushalts 2015 der Stadt Sindelfingen
Gemeinderatssitzung am 03. März 2015 TOP 2 Einbringung des Haushalts 2015 der Stadt Sindelfingen Erster Bürgermeister Christian Gangl Sindelfingen, 03. März 2015 Gliederung 1. Voraussichtliches Ergebnis
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrFinanzlage der Länderhaushalte
Finanzlage der Länderhaushalte Destatis, 09. Oktober 2008 Die Zukunftsfähigkeit und die Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesländer sind abhängig von der Entwicklung der öffentlichen Finanzen. Mithilfe finanzstatistischer
MehrKirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1
Haushaltsgesetz HhG 600 A Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Vom 22. Mai 1984 KABl.1984, S. 53, zuletzt geändert durch
MehrFÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF Nr. 26 vom 06.11.2015 Inhaltsverzeichnis Seite Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r (Fachrichtung Kommunalverwaltung) 2 Schulhausmeister für die
MehrH a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015
H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund
Mehr