Das Öffentliche Gesundheitswesen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Öffentliche Gesundheitswesen"

Transkript

1 Das Öffentliche Gesundheitswesen Ulrich Vogel Institut für Hygiene und Mikrobiologie Universität Würzburg Wintersemester 2008/2009

2 Das Public Health Buch Gesundheit und Gesundheitswesen Schwartz, Friedrich Wilhelm (Hrsg.) ISBN: Aufl Seiten, 145 farb. Abb., 136 farb. Tab., Gebunden Buch 103,00 Euro / 158,00 sfr Urban und Fischer

3 Gliederung ÖGD, Strukturen, Aufgaben Infektionsschutzgesetz Prävention durch Impfungen Studiengänge, Weiterbildung

4 Die drei Säulen des Gesundheitssystems Ambulante Versorgung Stationäre ÖGD Versorgung <1% des Gesamtbudget Zunehmende Aufgaben in aufsuchender ambulanter Versorgung

5 Bund, Land, Kommune Bund: Bundesministerium für Gesundheit und Fachbehörden (RKI, BgVV, BfArM, PEI), Bundesministerium für Bildung und Forschung Land: Länderministerien, Medizinaldezernate der Regierungsbezirke, oberste Landesbehörden (Bayern LGL, Baden-Württemberg LGA, Niedersachsen NLGA, NRW LÖGD), Gesundheitsministerkonferenz, Akademien für den öffentlichen Gesundheitsdienst in Düsseldorf und München Kommune (Landkreis), Gesundheitsamt, ggf. im Landratsamt

6 Bundesministerien mit direktem Bezug zu gesundheitlichen Fragen Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

7 Aufgaben des BMG Erhalt der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung Gesundheitsvorsorge und Prävention (Infektionsschutzgesetz) Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, die Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten Prävention der Drogen- und Suchtgefahren Drogenbeauftragte und Patientenbeauftragte Berufsgesetze für die Ausbildungen in den Heilberufen Internationale Gesundheitspolitik

8

9 I. Surveillance-Systeme zur Antibiotika-Resistenz und zum Antibiotika- Verbrauch ausbauen II. Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen zur Reduzierung von Antibiotika-Resistenzen stärken III. Zusammenarbeit und Kooperation fördern IV. Forschung und Evaluierung 1.2 Veterinärmedizinischer Bereich

10 Das Robert-Koch-Institut Berlin ( In 4 IfSG wurde Rolle festgeschrieben Erstellung von Richtlinien, Merkblätter, Empfehlungen Erstellung von Falldefinitionen Festlegung der zu erfassenden nosokomialen Infektionen und Multiresistenzen Erfassung und Auswertung von Meldungen Veröffentlichung der Daten Es wird angesehen als zentrale Forschungs- und Referenzeinrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf dem Gebiet der biomedizinischen Wissenschaften, insbesondere der Infektionskrankheiten.

11 Ständige Impfkommission ( 20 IfSG) STIKO, 1972 gegründet Geschäftsstelle der STIKO am RKI 16 Experten, für 3 Jahre berufen Berufung durch Bundesminister für Gesundheit Treffen zwei Mal jährlich Erstellung von Empfehlungen, die den Bundesländern als Vorlage für ihre öffentlichen Impfempfehlungen dienen. Seit 2007 dienen die STIKO Empfehlungen als Grundlage für die Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses der GKV und der Leistungserbringer

12 Bedeutung der STIKO-Empfehlungen Bisheriger Auftrag: epidemiologische Nutzen- Risiko-Abwägung als Basis für öffentliche Empfehlungen der Länder, daher Schwerpunkt: Impfungen, die von allgemeiner gesundheitspolitischer Bedeutung für die Bevölkerung sind, das Fehlen einer STIKO-Empfehlung bedeutet keinesfalls ein Abraten, sondern ausschließlich das Fehlen eines überwiegenden öffentlichen Interesse, impfender Arzt ist bei fehlender STIKO- Empfehlung rechtlich nicht schlechter gestellt.

13 Gesundheitsämter und Impfungen Impfungen sind überwiegend in den ambulanten Bereich übergegangen Der ÖGD impft nur noch im Rahmen von Kampagnen oder besonderen Fragestellungen Problematik: ambulante Versorgung ist passiv, während ÖGD aktiv auf Menschen zugehen kann.

14 IfSG 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (2) STIKO (4) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, zu bestimmen, dass die Kosten für bestimmte Schutzimpfungen von den Trägern der Krankenversicherung getragen werden (bisher nicht benötigt) (5) Die obersten Landesgesundheitsbehörden können bestimmen, dass die Gesundheitsämter unentgeltlich Schutzimpfungen. gegen bestimmte übertragbare Krankheiten durchführen. (6) 1. Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. 2. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. (7)..

15 Bis 1980 Die oberste Landesgesundheitsbehörde sprach gem. 14 Abs. 3 BSeuchG öffentliche Empfehlungen aus. Gem. 14 Abs. 4 BSeuchG beauftragte sie die Gesundheitsämter mit der unentgeltlichen Durchführung bestimmter Schutzimpfungen in öffentlichen Terminen. Daneben bestand die Möglichkeit der Impfung beim Kinder- oder Hausarzt auf eigene Kosten

16 1980 bis 1. April 2007 Kassen dürfen Schutzimpfungen als Satzungsleistung übernehmen. Die Spitzenverbände der GKV schließen Impfvereinbarungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen ab. ÖGD zieht sich auf allen Ebenen zunehmend aus der öffentlichen Aufgabe des Impfens zurück. Die öffentliche Aufgabe wird hinsichtlich ihrer Durchführung und Finanzierung an das GKV- System delegiert und so dezentralisiert. Es bleibt aber die öffentliche Empfehlung.

17 GKV-WSG (Wettbewerbsstärkungsgesetz) Schutzimpfungen werden Pflichtleistungen der GKV. Entscheidung trifft gemeinsamer Bundesausschuss auf der Grundlage der STIKO-Empfehlungen. Die Krankenkassen haben im Zusammenwirken mit dem ÖGD gemeinsam und einheitlich Schutzimpfungen ihrer Versicherten zu fördern und sich durch Erstattung der Sachkosten an den Kosten der Durchführung zu beteiligen..

18 Nationale Referenzzentren NRZ für die Surveillance Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien NRZ für Borrelien NRZ für Helicobacter NRZ für Meningokokken NRZ für Mykobakterien NRZ für Streptokokken NRZ für Systemische Mykosen NRZ für Hepatitis C NRZ für Retroviren NRZ für Surveillance von nosokomialen Infektionen NRZ für tropische Infektionserreger Am RKI NRZ für Influenza NRZ für Masern, Mumps, Röteln NRZ für Poliomyelitis und Enteroviren NRZ für Salmonellosen und andere bakterielle Enteritiserreger NRZ für Staphylokokken

19 Aufgaben der NRZ 1. Methodenentwicklung, Qualitätskontrolle. 2. Typisierung und Diagnostik, Ausbruchsuntersuchungen. 3. Stammsammlung 4. Beratungstätigkeit 6. Zusammenarbeit mit RKI, 7. Unterstützung des ÖGD bei Ausbruchsuntersuchungen 8. Analyse der Resistenzsituation. 9. Unterstützung des RKI bei der Entwicklung von Ratgebern, Merkblättern, Empfehlungen und Richtlinien.

20 Surveillance der Meningokokkeninfektion IfSG-Meldungen Gesundheitsämter Landesbehörden Robert Koch-Institut Laborsurveillance Serogruppierung Feintypisierung Autom. Clusteranalysen Resistenzmonitoring Epidemiologisches Bulletin SurvStat European Centre for Disease Control and Prevention Einsendende Labors und Krankenhäuser Gesundheitsämter Landesbehörden

21 Räumlich zeitliche Cluster- Analysen

22 Meningokokken-Ausbruchsmanagement aus Sicht des NRZ Material zur Typisierung Krankenhaus Information zu Serogruppe Statistische Evaluation der Clusterwahrscheinlichkeit Landesbehörde Robert Koch-Institut Gesundheitsamt Aufsicht (Land) Beratung Epidemiologische Untersuchungen Information der Medien Management von Antibiotikaprophylaxe Impfkampagnen

23 Liebe Redakteurin: bitte nicht den Begriff Epidemie verwenden

24 12./13. Oktober Nachtzug Basel Berlin 17./18. Okt. Erkrankung 20. Oktober verstorben Serogruppe W-135 Meningokokken Involviert: Berliner Gesundheitsamt, Senatsverwaltung, RKI, NRZM, Schweizer Behörden Massive Medienreaktion ÖGD Öffentliche Information über Symptome Entscheidung über Prophylaxe (Schulklasse) Kommunikation mit Schweizer Behörden Contact Tracing: Person, die im Nachtzug Sitznachbarin war; unbekannte Kusskontakte in Discothek vor Erkrankung

25 Nach Meningitis-Todesfall Großangelegte Suche nach Kontaktpersonen 22. Oktober 2008 Nach dem Tod einer Schweizer Schülerin an einer ansteckenden Form von Hirnhautentzündung (Meningokokken- Meningitis) hat die Berliner Gesundheitsverwaltung ein Krisentelefon geschaltet. Seit Mittwochvormittag können sich unter der Nummer 030/ Menschen melden, die in Berlin mit der Schülerin Kontakt gehabt haben könnten. Dazu zählen zum Beispiel Besucher, die am 15. und 17. Oktober in der Berliner Diskothek Matrix waren, sagte Sprecherin Marie-Luise Dittmar am Mittwoch. Gesucht werde auch noch eine Geografie-Studentin mit dem Vornamen Mia, die mit der Schweizer Schülerin Mitte Oktober im gleichen Zugabteil von Zürich nach Berlin gereist ist. FAZ.NET

26 Arzneimittelsicherheit Paul-Ehrlich-Institut (immunbiologische Arzneimittel) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - BfArM

27 Gesundheitsberichterstattung Bund: RKI und statistisches Bundesamt Informationssystem und laufend aktualisierte Berichte Rahmenbedingungen; Lage; Verhalten der Bevölkerung; Ressourcen; Leistungen; einzelne Erkrankungen Länder/Kommunen haben eigene GBE

28

29 Aufgaben des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Staatliche Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern Unterstützung des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie die Fach- und Vollzugsbehörden im Geschäftsbereich in fachlich wissenschaftlicher Hinsicht. Überregionale Fachaufgaben im Bereich des Gesundheitswesens der Ernährung des Veterinärwesens des Tierschutzes der Sicherheit von Lebensmitteln, Zusatzstoffen, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, sonstigen Bedarfsgegenständen, Futtermitteln

30 Aufgaben der Gesundheitsämter Medizinalaufsicht: Fachaufsicht von Heilberufen, die nicht durch Ärzte-, Zahnärzte- oder Apothekerkammern abgedeckt sind (Hebammen, Heilpraktiker). Überwachung von Ärzten und Zahnärzten. Gesundheitsschutz: IfSG, Feststellung von Impflücken und Impfkampagnen, Krankenhausbegehungen, Kooperation mit Hygienekommissionen von Krankenhäusern, Bauplanung von Krankenhäusern, Kommunalplanung, Trinkwasserüberwachung, Großküchenüberwachung, Risikokommunikation mit Bürgern Gesundheitsförderung: jugendärztlicher Dienst, schulärztlicher Dienst, jugendzahnärztlicher Dienst, sozialpsychiatrische Dienste, Migrantenbetreuung Gesundheitsberichterstattung

31 Schulärztlicher Dienst

32

33 Schulzahnärztlicher Dienst Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindergärten Projekte für Zahnhärtung durch Fluoride Training der Mundhygiene Ernährungsberatung

34 Trinkwasserverordnung 9, Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten und Anforderungen (1) Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass im Wasser aus einer Wasserversorgungsanlage die festgesetzten Grenzwerte nicht eingehalten werden, hat es unverzüglich zu entscheiden, ob die betroffene Wasserversorgung bis auf weiteres weitergeführt werden kann..

35 Amtsärztliche Untersuchungen Auftraggeber sind in der Regel andere Behörden oder Gerichte. Gutachten in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren Gutachten zur Arbeitsfähigkeit/Dienstfähigkeit Stellungnahmen zu medizinischen Fragen im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes Stellungnahmen zu medizinischen Fragen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes Übernahme in das Beamtenverhältnis Adoptionen Bescheinigungen für das Finanzamt ambulanten oder stationären Heilmaßmaßnahmen Prüfungsunfähigkeit Untersuchungen zur "Eignung zur Fahrgastbeförderung"

36 Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) seit

37 Meldewege nach IfSG Arzt Labor Labor Krankheiten ( 6) Erreger ( 7 (1)) Erreger ( 7 (3)) namentlich namentlich Gesundheitsamt nicht namentlich nicht namentlich Landesbehörde Robert-Koch-Institut

38

39

40

41 Interaktiver Infektionsreport NLGA, Einfache Form eines geografischen Informationssystems

42

43 23 Nosokomiale Infektionen, Resistenzen (1) Leiter von Krankenhäusern und von Einrichtungen für ambulantes Operieren sind verpflichtet, nosokomialen Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufzuzeichnen und zu bewerten. Die Aufzeichnungen nach Satz 1 sind zehn Jahre aufzubewahren. Dem zuständigen Gesundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht in die Aufzeichnungen zu gewähren. (2) Beim Robert Koch-Institut wird eine Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention eingerichtet. ::::

44

45 KISS Module Device-KISS ITS-KISS Neo-KISS OP-KISS CDAD-KISS (C. difficile assoz. Diarrhoe) MRSA-KISS ONKO-KISS AMBU-KISS Hand-KISS

46 Pandemieplanungen des ÖGD Beispiel Pocken

47

48 Pocken hohe Kontagiosität hohe Letalität (30%) ca. 50% der Bevölkerung nicht geimpft Dauer des Immunschutzes ist unbekannt Impfstoffnebenwirkungen

49 Pockenvakzine Lebendvakzine (Vaccinia) Postexpositionsprophylaxe lokale und systemische Nebenwirkungen, v.a. bei unerkannten Immunsuppressionen und bei Neurodermitis 2 Todesfälle auf 1 Mio., ZNS-Komplikationen 1:20000

50 Zielgruppen der Impfung Phase 1: kein Pockenfall weltweit Personal in Behandlungszentren, weiteren infektiologischen Zentren und Sicherheitslabors, schnelle Einsatzgruppen Phase 2: erster Pockenfall weltweit Medizinisches Personal Ausgewählte Berufsgruppen (Aufrechterhaltung des öffentlichenlebens) Phase 3: erster Pockenfall in Deutschland Impfungen von Kontaktpersonen, Massenimpfungen

51 Impfen: zentraler Teil auch des Influenzapandemieplans Die Verteilung des Pandemie-Impfstoffs sollte bundesweit koordiniert nach festgelegten Quoten vom Hersteller an die Länder erfolgen, die Verteilung innerhalb der Bundesländer sollte durch die Länder selbst geregelt werden.. Die fachliche Koordination der Impfstoff-Verteilung und der Durchführung der Impfungen vor Ort sollte durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst stattfinden.

52 Public Health Studiengänge Aufbaustudiengänge, Abschluss MPH Berufsbegleitend Mediziner, Ökonomen, Sozialwissenschaftler, Juristen, Naturwissenschaftler Ca. 300 h jährlich Berlin, Bielefeld, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Hannover, Heidelberg, München, Ulm In Berlin, Bielefeld und München kann noch MSc. Epi. (Epidemiology) erworben werden.

53 Weiterbildung Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen 5 Jahre Davon 3 Jahre klinisch-kurative Tätigkeit (Innere, Psychiatrie, u.a.) 18 Monate ÖGD 6 Monate Lehrgang

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen / Neue Influenza A (H1N1) Vom 17. Dezember 009 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Die ethischen Grundlagen des Impfens. 11.März 2014 Dr. med. Christiane Fischer, MPH Mitglied des DER 1

Die ethischen Grundlagen des Impfens. 11.März 2014 Dr. med. Christiane Fischer, MPH Mitglied des DER 1 Die ethischen Grundlagen des Impfens 11.März 2014 Dr. med. Christiane Fischer, MPH Mitglied des DER 1 Deutschland Keine Impfpflicht Öffentlich empfohlen von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder

Mehr

Rationaler Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin

Rationaler Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin Rationaler Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin Werner Handrick September 2011 Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin Antibiotika spielen eine wichtige Rolle in der klinischen Infektionsmedizin

Mehr

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare

Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare Nr.25 / 2010 Seite 1 von 2 Methodenbewertung Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare Berlin, 16. September 2010 Auch Paare, bei denen einer oder beide Partner

Mehr

V E R T R A G. nach 132 e SGB V

V E R T R A G. nach 132 e SGB V V E R T R A G nach 132 e SGB V über die Durchführung von S c h u t z i m p f u n g e n nach 20d Abs. 1 i.v.m. 92 Abs. 1 Nr. 15 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Schulungseinheit 1 Fachliche Grundlagen und Standards

Schulungseinheit 1 Fachliche Grundlagen und Standards Schulungseinheit 1 Fachliche Grundlagen und Standards Seite 1/10 Folie 2 Begrüßung Schulungsziel: Zielgruppe: Zeitrahmen: Schulungsinhalt: Teilnehmer lernen Begriffe aus dem Bereich der Hygiene und des

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

Beschluss. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 195. Sitzung

Beschluss. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 195. Sitzung Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 195. Sitzung zur Finanzierung der Diagnostik bei konkreten Verdachtsfällen der Infektion mit der sogenannten neuen Grippe (Schweineinfluenza)

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2166 17. Wahlperiode 25.01.2012. der Abgeordneten Dr. Marret Bohn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2166 17. Wahlperiode 25.01.2012. der Abgeordneten Dr. Marret Bohn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2166 17. Wahlperiode 25.01.2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marret Bohn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Arbeit,

Mehr

Gesundheitsvorsorge in der Schule

Gesundheitsvorsorge in der Schule Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Gesundheitsvorsorge in der Schule Elterninformation Liebe Eltern Die Gesundheit Ihres Kindes liegt auch der Schule am Herzen. Gut sehen und hören sind zum

Mehr

Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in der HIV-Diagnostik

Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in der HIV-Diagnostik Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in der HIV-Diagnostik Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in der HIV-Diagnostik

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Vom 7. Juli 2009. Artikel 1

Vom 7. Juli 2009. Artikel 1 2125 Verordnung zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und Prüfung von staatlich geprüften Lebensmittelchemikern sowie von Lebensmittelkontrolleuren Vom 7. Juli 2009 Auf Grund des a) 4 des Lebensmittelchemikergesetzes

Mehr

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Als Interessenvertretung der Schwerstkranken und Sterbenden beschäftigt sich die Deutsche Hospiz Stiftung seit ihrer Gründung 1995 mit dem Thema "Sterben in Deutschland".

Mehr

Der GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen

Der GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen Der GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen Greifswald, 23. Januar 2009 Michael Weller Leiter des Stabsbereiches Politik beim GKV-Spitzenverband Finanzierung und Kostenkontrolle in der

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Reisemedizinische Beratung

Reisemedizinische Beratung Reisemedizinische Beratung Gesund Reisen - Gesund Zurückkehren Gemeinschaftspraxis Diabetologische Schwerpunktpraxis Hausärztliche Versorgung Gelbfieberimpfstelle Dr. med. Ottmar Orth Dr. med. Silke Orth

Mehr

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Home Care e.v. Brabanter Straße 21 10713 Berlin http://www.homecare.berlin Aufgaben von Home Care Berlin e. V. Finanzierung

Mehr

Voraussetzungen für die Tätigkeiten von HFP gemäß HygVO der Bundesländer Seite 1 DGKH November 2012

Voraussetzungen für die Tätigkeiten von HFP gemäß HygVO der Bundesländer Seite 1 DGKH November 2012 Voraussetzungen für die Tätigkeiten von HFP gemäß HygVO der Seite 1 DGKH November 2012 Baden-Württemberg Zusatzbezeichnung auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene Erfolgreicher Abschluss einer strukturierten,

Mehr

Erfüllung der Qualitätsanforderungen der Initiative Infektionsschutz durch die Länderhygieneverordnungen

Erfüllung der Qualitätsanforderungen der Initiative Infektionsschutz durch die Länderhygieneverordnungen Erfüllung der Qualitätsanforderungen der Initiative Infektionsschutz durch die Länderhygieneverordnungen Zehn Mindestanforderungen für eine effektive Prävention und Senkung der Zahl nosokomialer Infektionen

Mehr

Bessere Hygiene-Standards

Bessere Hygiene-Standards Stand: 16.3.2011 Bessere Hygiene-Standards Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze will die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Verhütung und Bekämpfung von

Mehr

Innovationszentren in der GKV-Versorgung -

Innovationszentren in der GKV-Versorgung - Innovationszentren in der GKV-Versorgung Patientenwohl als Wettbewerbsvorteil Derzeit wenden Krankenhäuser neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden an, ohne dass vorab Nutzen und Schaden geprüft werden.

Mehr

DECKBLATT. Selbstauskunft von Einrichtungen für ambulantes Operieren

DECKBLATT. Selbstauskunft von Einrichtungen für ambulantes Operieren DECKBLATT (diese Seite bitte nicht an HLPUG senden!) Selbstauskunft von Einrichtungen für ambulantes Operieren für die Erhebung der Qualität des Hygienemanagements auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes

Mehr

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen Entwurf Stand: 22.01.2009 Verordnung zur Neuregelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Bundesministerium

Mehr

Rechtliche Grundlagen in der Hygiene und deren Umsetzung in der Praxis

Rechtliche Grundlagen in der Hygiene und deren Umsetzung in der Praxis 16.Pflege-Recht-Tag Hygiene, Organisation und Recht Rechtliche Grundlagen in der Hygiene und deren Umsetzung in der Praxis Referentin: Katrin Sprachta Rechtsanwältin Begriffsbestimmung Standard: Normalmaß,

Mehr

Themen. Insulinanaloga - Fragen und Antworten

Themen. Insulinanaloga - Fragen und Antworten Themen Insulinanaloga - Fragen und Antworten Was sind Insulinanaloga? Als Humaninsulin wird die synthetische Nachbildung des körpereigenen, natürlichen Hormons Insulin bezeichnet. Insulinanaloga sind Abwandlungen

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Hygienebericht. 1. Allgemeines. 2. Hygienemanagement/Hygienepläne

Hygienebericht. 1. Allgemeines. 2. Hygienemanagement/Hygienepläne Hygienebericht Erfassung, Bewertung und Dokumentation von nosokomialen Infektionen, Antibiotikaresistenzen und Antibiotikaverbrauch nach 11 HmbMedHygVO 1. Allgemeines 2. Hygienemanagement/Hygienepläne

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Hygienestrukturen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens welche Kompetenz ist wo erforderlich?

Hygienestrukturen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens welche Kompetenz ist wo erforderlich? Hygienestrukturen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens welche Kompetenz ist wo erforderlich? Karl-Heinz Stegemann -Fachkrpfl. für Hygiene und Infektionsprävention (RbP)- -Diplom-Pflegepädagoge- 1

Mehr

30 Fragen zur Sozialversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung 01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)

Mehr

Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U.

Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U. Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U. Pflegelückenrechner Pflegevorsorge Flex-U Die wachsende Bedeutung der Pflege. In den kommenden Jahren

Mehr

Lebensqualität bei Demenzerkrankung Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg 19. Mai 2008

Lebensqualität bei Demenzerkrankung Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg 19. Mai 2008 Die Lebensqualität demenzkranker Menschen aus der Perspektive des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen Dr. Peter Pick Geschäftsführer Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der

Mehr

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett.

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett. Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett. Spezialist für den öffentlichen Dienst Am Plärrer 35 90443 Nürnberg Tel.: 0911/9292-100

Mehr

Stand: 31.08.2012/ MSGFG/ VIII 403

Stand: 31.08.2012/ MSGFG/ VIII 403 Gemäß 10 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG)vom 14. Dezember 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 398), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung gesundheitsdienstlicher

Mehr

Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone?

Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone? Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone? Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V. Symposium am 14.04.2015 Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery Präsident der Bundesärztekammer 1.

Mehr

Öffentliches Gesundheitswesen

Öffentliches Gesundheitswesen ÄRZTEKAMMER HAMBURG Weidestraße 122 B (Alstercity) 22083 Hamburg Tel.: 20 22 99-264 / - 265 Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis im Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen

Mehr

KISS-Newsletter Dezember 2014

KISS-Newsletter Dezember 2014 KISS-Newsletter Dezember 2014 Sehr geehrte KISS-Teilnehmer, mit diesem KISS-Newsletter möchten wir Ihnen aktuelle Informationen zur Surveillance im KISS zukommen lassen. Achten Sie zudem bitte auch auf

Mehr

Seminare. Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis Anspruch und Wirklichkeit. 11.11.2015, Berlin

Seminare. Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis Anspruch und Wirklichkeit. 11.11.2015, Berlin Seminare. Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis Anspruch und Wirklichkeit 11.11.2015, Berlin Ralf Müller Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Der Einstieg Gefühlte Realität

Mehr

Wöchentlicher Bericht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten über die aktuellen Flüchtlingszahlen

Wöchentlicher Bericht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten über die aktuellen Flüchtlingszahlen Wöchentlicher Bericht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten über die aktuellen Flüchtlingszahlen Stand: Der Bericht wurde am gefertigt und basiert auf den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden

Mehr

Korruption im Gesundheitswesen

Korruption im Gesundheitswesen Korruption im Gesundheitswesen 2. Saarländischer Medizinrechtstag, 28. 11. 2015, Saarbrücken Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery Inhaltsverzeichnis I. Wie kam es zum Gesetzgebungsvorhaben? II. Stand des

Mehr

Kosten ambulanter Sexual- und Gewaltstraftätertherapien aufgrund gerichtlicher Weisung

Kosten ambulanter Sexual- und Gewaltstraftätertherapien aufgrund gerichtlicher Weisung Kosten ambulanter Sexual- und Gewaltstraftätertherapien aufgrund gerichtlicher Weisung Rundschreiben des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 20. Mai 2015 (4044-4- 13) 1 Die Durchführung

Mehr

Kriterien zur Förderung klinischer Krebsregister des GKV-Spitzenverbandes vom 20.12.2013

Kriterien zur Förderung klinischer Krebsregister des GKV-Spitzenverbandes vom 20.12.2013 Kriterien zur Förderung klinischer Krebsregister des GKV-Spitzenverbandes vom 20.12.2013 gemäß 65c SGB V (KFRG) Hintergrund und methodisches Vorgehen Seite 2 von 5 I. Hintergrund Krebs ist eine der häufigsten

Mehr

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung

Mehr

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Kindernest-Ordnung für das Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Stand: April 2011 1. Aufnahme 1.1 Aufgenommen werden Kinder vom 1. Lebensjahr

Mehr

Surveillance-Begleitforschungsprojekt des Robert Koch-Instituts: Diagnostik von gleichzeitigen Erkrankungen an HIV/AIDS und Tuberkulose

Surveillance-Begleitforschungsprojekt des Robert Koch-Instituts: Diagnostik von gleichzeitigen Erkrankungen an HIV/AIDS und Tuberkulose Surveillance-Begleitforschungsprojekt des Robert Koch-Instituts: Diagnostik von gleichzeitigen Erkrankungen an HIV/AIDS und Tuberkulose Leitfaden zur Erhebung Ziel der Erhebung Ziel dieser Erhebung ist

Mehr

DEUTSCHES ZENTRALKOMITEE ZUR BEKÄMPFUNG DER TUBERKULOSE

DEUTSCHES ZENTRALKOMITEE ZUR BEKÄMPFUNG DER TUBERKULOSE DEUTSCHES ZENTRALKOMITEE ZUR BEKÄMPFUNG DER TUBERKULOSE 1 Prof. Dr. R. Loddenkemper T.: +49 / 30 / 2936-2701 Generalsekretär F.: +49 / 30 / 2936-2702 Stralauer Platz 34 e-mail: rloddenkemper@dzk-tuberkulose.de

Mehr

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Labortests für Ihre Gesundheit. Vorsorge-Impfungen bei Kindern 29

Labortests für Ihre Gesundheit. Vorsorge-Impfungen bei Kindern 29 Labortests für Ihre Gesundheit Vorsorge-Impfungen bei Kindern 29 01IPF Labortests für Ihre Gesundheit Vorsorge-Impfungen bei Kindern Schutz von Anfang an Kinder: Wenn sie das Licht der Welt erblicken,

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Richtlinie zur Festlegung von inhaltlichen und strukturellen Merkmalen von Zentren der Georg-August-Universität Göttingen (ohne UMG)

Richtlinie zur Festlegung von inhaltlichen und strukturellen Merkmalen von Zentren der Georg-August-Universität Göttingen (ohne UMG) Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom 18.10.2012/Nr. 35 Seite 1815 Präsidium: Nach Stellungnahme des Senats vom 05.09.2012 hat das Präsidium am 25.09.2012 die erste Änderung

Mehr

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes

Mehr

Cytomegalie & Co. Häufige Virusinfektionen in der Schwangerschaft. Deutsches Grünes Kreuz e.v.

Cytomegalie & Co. Häufige Virusinfektionen in der Schwangerschaft. Deutsches Grünes Kreuz e.v. Cytomegalie & Co Häufige Virusinfektionen in der Schwangerschaft Schwangerschaft Eine ganz besondere Zeit der Vorfreude Verantwortung Sorge Die werdenden Eltern möchten alles richtig machen für das Wohl

Mehr

(J7, Osterrelchlscher Sta"" dte b und. i g!9 : i7 Jfl&PC. ...-GE/19... r1.. q /SN - b\/hg Betrifft G ZENTWUflF

(J7, Osterrelchlscher Sta dte b und. i g!9 : i7 Jfl&PC. ...-GE/19... r1.. q /SN - b\/hg Betrifft G ZENTWUflF 9/SN-61/ME XVIII. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) 1 von 5 ) " " " " Rathaus 1082 Wien Osterrelchlscher Sta"" dte b und Telefon 40 00 Telefax international 0043-1-4000-7135 " {" Telefax national

Mehr

RUNDSCHREIBEN Nr. 88/1993

RUNDSCHREIBEN Nr. 88/1993 GZ 40.088/1-111/13/93 Sachbearbeiterin: MR Dr. Astrid Neumüller Tel.: 53120/4223 DW RUNDSCHREIBEN Nr. 88/1993 Verteiler: VII;N Sachgebiet: Gesundheitsvorsorge Inhalt: HIV-Infektion, Richtlinien Geltung:

Mehr

10.000 10.000. an Masern erkrankt. an Mumps erkrankt. mit Röteln infiziert

10.000 10.000. an Masern erkrankt. an Mumps erkrankt. mit Röteln infiziert Nutzen: Bei Viruskontakt ist mein geimpftes Kind auch künftig besser gegen Masern, Mumps und Röteln geschützt. Je mehr Menschen geimpft sind, desto unwahrscheinlicher werden Kontakte mit dem Virus. ohne

Mehr

Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz

Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmbrillen) Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und des Bayerischen Staatsministeriums

Mehr

G e s c h l e c ht M ä n n l i c h We i b l i c h U n b e ka n nt. L a n d

G e s c h l e c ht M ä n n l i c h We i b l i c h U n b e ka n nt. L a n d d at u m Primäraffekt(ulcus durum) Keine klinische Symptomatik Ko n n atale Sy p h i l i s, in dem die Infektion wahrscheinlich erworben wurd e d at u m Primäraffekt (ulcus durum) Keine klinische Symptomatik

Mehr

Chancengleichheit für alle

Chancengleichheit für alle Chancengleichheit für alle Gesunde Städte Netzwerk Symposium, Rostock 22. Mai 2014 Jugendzahnpflege als ein zugehendes Betreuungsangebot Foto: thinkstock 2 Zahnärztliche Gruppenprophylaxe: Die Gruppenprophylaxe

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

- Dokumentation - Ausblick auf der Grundlage des neuen BayRDG. Fortbildung und Tagung Programmleiter Frühdefibrillation 18.10.

- Dokumentation - Ausblick auf der Grundlage des neuen BayRDG. Fortbildung und Tagung Programmleiter Frühdefibrillation 18.10. Fortbildung und Tagung Programmleiter Frühdefibrillation 18.10.2008 in Beilngries BayRDG Dokumentation Art. 12 Art. 45 Art. 46 Rechte und Befugnisse des Ärztlichen Leiters Qualitätsmanagement Dokumentation

Mehr

Das Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt

Das Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Sachsen-Anhalt Schleinufer 12 39104 Magdeburg www.vdek.com Das Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt Mitgliedskassen VORWORT Die vdek-basisdaten in Sachsen-Anhalt

Mehr

Infektionshygiene in der ambulanten Pflege

Infektionshygiene in der ambulanten Pflege Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Infektionshygiene in der ambulanten Pflege Statistische Auswertungen der MDK-Qualitätsprüfungen für Bayern Hedwig Spegel, Christiane Höller,

Mehr

An der Hochschule für Gesundheit sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Professuren zu besetzen

An der Hochschule für Gesundheit sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Professuren zu besetzen Am 01.11.2009 wurde in Bochum die bundesweit erste staatliche Hochschule für Gesundheit gegründet. Die Hochschule wird in den nächsten Jahren rund 1.300 Studierende in den Bereichen Ergotherapie, Hebammenkunde,

Mehr

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Bekanntmachung von Satzungsänderungen Aushang vom 11.11. 25.11.2014 Bekanntmachung von Satzungsänderungen 18. Satzungsnachtrag der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 Die Satzung der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 wird wie folgt geändert: Artikel

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % % Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

Vereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Humboldtstraße 56, 22083 Hamburg. vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes

Vereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Humboldtstraße 56, 22083 Hamburg. vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Humboldtstraße 56, 22083 Hamburg vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes (im Folgenden KV Hamburg genannt) und der AOK Rheinland/Hamburg

Mehr

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen Heimgesetz -Pflege nach dem allg.- anerkanntem Stand der med.-pflegerischen Erkenntnisse -angemessene Lebensgestaltung -Schutz vor Infektionen Quelle: Krankenhausrichtlinien 1 Gesetzliche

Mehr

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1315 Landtag (zu Drs. 17/1277) 17. Wahlperiode 1. Juni 2010 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen?

Mehr

Recherche der pharmazeutischen Unternehmerund Eingangsnummer

Recherche der pharmazeutischen Unternehmerund Eingangsnummer KOOPERATION IM GESCHÄFTSBEREICH DES cv Recherche der pharmazeutischen Unternehmerund Eingangsnummer Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Pharmazeutische Unternehmernummer (PNR) 2 3 Eingangsnummer (ENR)

Mehr

Prüfungsrelevante Kriterien bezüglich der Hygiene in stationären und ambulanten Einrichtungen

Prüfungsrelevante Kriterien bezüglich der Hygiene in stationären und ambulanten Einrichtungen Fachtagung MRE in Pflegeheimen und ambulanter Pflege Prüfungsrelevante Kriterien bezüglich der Hygiene in stationären und ambulanten Einrichtungen Claudia Meinz, 11.06.2015 Pflegefachkraft, Dipl. Pflegewirtin

Mehr

Unangeforderte Stellungnahme

Unangeforderte Stellungnahme Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschussdrucksache 18(18)117 a 14.07.2015 Bundesärztekammer Unangeforderte Stellungnahme Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung

Mehr

GESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL

GESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL GESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL Hygienezuschlag nach 4 Abs. 11 KHEntgG Fachtagung Krankenhaushygiene am 9. April 2014 in Mainz Helge Franz Folie 1 Beitragsschuldengesetz

Mehr

Berlin, den 30.03.2013

Berlin, den 30.03.2013 Bundesgeschäftstelle BVÖGD c/o Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Hohenzollerndamm 174 10713 Berlin Frau Dr. med. Justina Rozeboom Leiterin Dezernat 1 Fortbildung und Gesundheitsförderung Bundesärztekammer

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben

Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben PRESSEINFORMATION Umfrage Patientenverfügung Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben Ergebnisse der forsa-umfrage zur Patientenverfügung im Auftrag von VorsorgeAnwalt e.v. Der Verband VorsorgeAnwalt

Mehr

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier

Mehr

Widenmayerstr. 29 D-80538 München Germany Telefon: +49(0)89-210969-0 Telefax: +49(0)89-210969-99 E-mail: munich@eep-law.de www.eep-law.

Widenmayerstr. 29 D-80538 München Germany Telefon: +49(0)89-210969-0 Telefax: +49(0)89-210969-99 E-mail: munich@eep-law.de www.eep-law. Widenmayerstr. 29 D-80538 München Germany Telefon: +49(0)89-210969-0 Telefax: +49(0)89-210969-99 E-mail: munich@eep-law.de www.eep-law.de Meinekestr. 13 D-10719 Berlin Germany Telefon: +49(0)30-887126-0

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Aufgrund 5, 51, 121 Abs. 8 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München. Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,

Mehr

Leistungsgerecht bezahlen Gestaltungsoptionen der Krankenkassen

Leistungsgerecht bezahlen Gestaltungsoptionen der Krankenkassen Leistungsgerecht bezahlen Gestaltungsoptionen der Krankenkassen BKK Tag 2014 Berlin, 21. Mai 2014 Gerhard Stein, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Agenda Vorstellung der Deutschen BKK Was bedeutet

Mehr

H y g i e n e b e r i c h t. für den Zeitraum 2015

H y g i e n e b e r i c h t. für den Zeitraum 2015 H y g i e n e b e r i c h t für den Zeitraum 2015 Erfassung, Bewertung und Dokumentation von nosokomialen Infektionen, Antibiotikaresistenzen und Antibiotikaverbrauch nach 11 HmbMedHygVO 1. Allgemeines

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

1 Vorgeschichte der Erprobung der ICD-10

1 Vorgeschichte der Erprobung der ICD-10 Diagnoseverschlüsselung in der Arztpraxis nach ICD-10 Joachim Klose - Erfahrungen der Krankenkassen in der Erprobungsphase - Die Verschlüsselung der Diagnosen in der Arztpraxis wird derzeit im Rahmen der

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Offshore-ArbZV Ausfertigungsdatum: 05.07.2013 Vollzitat: "Offshore-Arbeitszeitverordnung vom

Mehr