3 O. HR Reg. Nr. OIR 80 M hf t IR TP ~y KF RA. Vernehmlassung für eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG)
|
|
- Gertrud Mann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schweizer Dialogmarketing Verband BAKO~.f Bundesamt für Kommunikation Zukunftstrasse 44 Postfach Biel Frauenfeld, 31. Marz O. HR Reg. Nr. OIR 80 M hf t IR TP ~y KF RA ~-d Oirekt. Mtt Respekt. Vernehmlassung für eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) Sehr geehrte Da men und Herren Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2015 das UVEK beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den Gemeinden, Stadte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbanden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf der Anderung des Fernmeldegesetzes vom 30. April1997 (FMG; SR ) durchzuführen. Ais Branchenverband im Direktmarketing in der Schweiz beteiligen wir uns an dieser Vernehmlassung im obgenannten Anhôrungsverfahren. Bevor wir dazu materiel! Stellung nehmen, erlauben wir uns, lhnen unseren Verband kurz vorzustellen. Mit seinen über 120 Mitgliederfirmen deckt der SDV Schweizer Dialogmarketing Verband Unternehmen samtliche Aspekte des Direktmarketings ab und ist die führende Dialogmarketing Organisation der Schweiz. Der SDV versteht sich ais moderner Kommunikationsverband und ais nachhaltige lnteressenvertretung einer zukunftsorientierten Wachstumsbranche. Er bildet das Direktmarketing-Netzwerk für Anbieter, Dienstleister und Konsumenten in der gesamten Schweiz und reprasentiert diese vitale Branche mit einem Jahresumsatz von ca. CHF 2.5 Mia. und rund 11'000 Angestellten. Das neue Fernmeldegesetz regelt in erster Unie den Fernmeldemarkt und die darin agierenden Fernmeldedienstanbieter (FDA). Dazu sallen auch einzelne Bereiche des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1986 gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) verandert werden. Unsere Stellungnahme bezieht sich auf werberechtliche und den Konsumenten schützende Bestimmungen im vorliegenden Entwurf. 1
2 .. Der Presse waren in letzter Zeit Statements zur Anderung des Fernmeldegesetzes zu entnehmen: Zitate,Bundesrat verbietet Werbe-Anrufe auf Handys Der Bundesrat will Massnahmen gegen unerwünschte Werbeanrufe auf dem Handy ergreifen. Gemass dem Entwurf sallen Werbeanrufe auf Telefonnummern, die in keinem Verzeichnis eingetragen sind, verboten werden. Darunter fa lien auch die allermeisten Handynummern. Gesetzlich verboten sind heute lediglich Werbeanrufe auf Nummern mit Sterneintrag im Telefonbuch. Auf Anfrage heisst es beim Bundesamt für Kommunikation, neben einem grundsatzlichen Verbot, auf nicht-registrierte Nummern anzurufen, seien auch weitere Massnahmen denkbar. 20Min «Schwarze Schafe» Der Schweizer Callcenter-Verband Cali Net distanziert sich auf Anfrage von der Masche und verweist auf den Ehrenkodex der Branche, der es Mitgliedern verbiete, wahllos auf Handynummern anzurufen. «Es ist uns jedoch bekannt, dass es schwarze Schafe gibt». Oft handle es sich um auslandische Callcenter, die von Marokko, Deutschland oder Osterreich a us operieren würden. Sie versuchten beispielsweise, Krankenkassentermine zu vereinbaren oder Euro-Millions-Lese zu verkaufen. Wegen dieser Einzelfalle ein absolutes Verbot für Werbeanrufe auf Handys zu erlassen, sei unverhaltnismassig. Bei auslandischen Firmen kanne ein Verbot vermutlich ohnehin wenig ausrichten. «Dafür ware ein komplettes Verbot ein Nachteil für ali jene Callcenter, die sich an die Regeln halten». Anrufe auf Handynummern, die ohne Sterneintrag im Telefonbuch stehen, müssten erlaubt bleiben. 20Min "- Zitate-Ende 1. Ausgangslage aus Sicht des SDV Mit der Anderung des Fernmeldegesetzes werden Bereiche tangiert, welche auf die Werbewirtschaft einen grossen Einfluss haben. 1. BETROFFENE GESETZESTEXTE lm FERNMELDEGESETZ (FMG) Art. 1 Abs. 2 Bst. d und e 2 Es soli insbesondere: d. die Benutzerinnen und Benutzer von Fernmeldediensten var unlauterer Werbung und var Missbrauch durch Mehrwertdienste schützen; e. Kinder und Jugendliche var den Gefahren der Fernmeldedienste schützen. Art. 45a Sachüberschrift sowie: Abs. 1 Unlautere Werbung 1 Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten bekampfen die unlautere Werbung nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben o, u und v des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1986 gegen den unlauteren Wettbewerb. 2. BUNDESGESETZ VOM 19. DEZEMBER 1986 GEGEN DEN UNLAUTEREN WETTBEWERB (UWG) Art. 3 Abs. 1 Bst. u und v 1 Unlauter handelt insbesondere, wer: u. den Vermerk im Telefonverzeichnis nicht beachtet, dass ein Kunde keine Werbemitteilungen von Personen erhalten mëchte, mit denen er in keiner Geschaftsbeziehung steht, und dass seine Daten zu Zwecken der Direktwerbung nicht weitergegeben werden dürfen; Kunden ohne Verzeichniseintrag sind den Kunden mit Verzeichniseintrag und Vermerk gleichgestellt; v. Werbeanrufe tatigt, ohne dass eine Rufnummer angezeigt wird, die im Telefonverzeichnis eingetragen ist und zu deren Nutzung er berechtigt ist. 2
3 Aus dem Erlauterungsbericht lm schlimmsten Fall missbrauchen Werbende Telefonnummern von unbeteiligten Dritten ais "Telefonnummer des Anrufers" für ihre eigenen Anrufe. Personen, die auf diese Nummer zurückrufen, erreichen nicht die Werbenden, sondern die unbeteiligten Dritten. Die mit der Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Jahr 2012 eingeführte Strafbarkeit der Missachtung des Sterneintrags im Telefonbuch hat die erwünschte Wirkung nur bei den rechtstreuen Callcentern erbracht. Auslandische Callcenter mit der Bereitschaft zum Rechtsbruch lassen sich von der fraglichen UWG-Bestimmung nicht beeindrucken, da sie bei Verstëssen nicht wirksam verfolgt werden kënnen. Das SECO, welches auf Anzeige der Betroffenen tatig werden kann, erhalt von den Strafverfolgungsbehërden meist die Rückmeldung, dass bereits der Ursprung des Anrufs (im Ausland) nicht ausfindig gemacht werden konnte, beziehungsweise dass die für die Rückverfolgung im Ausland benëtigte internationale Rechtshilfe einen unverhaltnismassigen Aufwand darstelle. Weit wichtiger ais die Verfolgung ist in diesen Falien- wie beim Spam- die direkte Bekampfung auf technischer Ebene durch Filterung und Authentifizierung. Haltung SDV a. Der SDV führt seit April 2009 eine Telefonsperrliste von Personen, die KEINEN Eintrag im Telefonbuch ha ben und KEINE Werbeanrufe wünschen. Konsumenten kônnen sich, wie bei der Robinson liste, kostenlos direkt auf der Website eintragen oder dies schriftlich und telefonisch erfragen. Die Telefonnummern dieser zusatzlichen Telefonsperrliste werden ebenfalls der offiziellen CaiiNet.ch-Telefonsperrliste zugeführt. Mitgliedfirmen von SDV und Callnet verpflichten sich vertraglich diese Sperrlisten zu respektieren. b. Die in den Verbanden SDV und Callnet organisierten Unternehmen reprasentieren die Mehrheit von den in der Schweiz tatigen Unternehmen, die sich telefonisch an Kunden wenden. («inbound» =Kunden rufen an oder «outbound» =Kunden werden angerufen). Diese schweizerischen Unternehmen halten sich an folgende Vorgaben: 1. Die Unternehmen, die Telefonmarketing betreiben, schaffen sich mit diesem Ehrenkodex einen Ordnungsrahmen für ihre Telekommunikationsaktivitaten. 2. Sie verpflichten sich, die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten- insbesondere die Wettbewerbsregeln (UWG und die Grundsatze der Stiftung für die Lauterkeit in der Werbung) und den Datenschutz. 3. Sie verpflichten sich zu einem seriësen Verhalten bei der eigenen Werbung und bei der Akquisition. 4. Sie übernehmen nur Auftrage, für deren Bearbeitung die erforderlichen Fahigkeiten, Erfahrungen, Mitarbeiter und technischen Einrichtungen bereitgestellt werden kënnen. S. Sie unternehmen alle Anstrengungen, ihre Kenntnisse, Fahigkeiten und Verfahrenstechniken standig zu verbessern sowie realistische Leistungs-, Termin- und Kostenangebote abzugeben und einzuhalten. 6. Sie behandeln alle internen Vorgange und lnformationen von Auftraggebern, die ihnen durch ihre Tatigkeit bekannt werden, streng vertraulich. 7. Sie verpflichten sich zu fachkundiger und kompetenter Beratung gegenüber den Auftraggebern. 8. Sie lehnen Auftrage ab, welche nach Form, lnhalt oder in anderer erkennbarer Hinsicht mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren sind oder ethische und moralische Grundsatze verletzen. 3
4 Aus dem Erlauterungsbericht ln der Schweiz gilt zurzeit mit dem Sterneintrag eine grundsatzliche Werbeerlaubnis mit Ausnahmeverbot ("opt-out"). Dieses Modell ist im Ausland weit verbreitet (Australien, Belgien, Danemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Japan, Ka nada, Neuseeland, Niederlande, Portugal, Rumanien, Schweden, Südkorea, Tschechien, Ungarn, USA). Eine Alternative dazu ware ein grundsatzliches Werbeverbot mit Ausnahmeerlaubnis ("opt-in"). Die unlautere Massenwerbung ("Spa m") ist in der Schweiz so geregelt. Auch dieses Modell ist im Ausland verbreitet (Deutschland, Lettland, Litauen, ësterreich, Polen, Slowakei, Slowenien, Spanien). HaltungSDV Das opt-out-modell ist in erster Unie die liberale und für Konsumenten, welche sich eigenverantwortlich verhalten wollen, die besse re Môglichkeit. Konsumenten wollen nicht bevormundet werden und selbst entscheiden- ob und wie Sie angesprochen werden môchten. Rechtstreue Callcenter, die im Telefonverzeichnis môgliche Empfanger für Werbeanrufe finden kônnen (namlich Personen ohne Sterneintrag) halten sich an Sperrlisten und gehen Konsumenten nur an, wenn beispielsweise bereits eine Kundenbeziehung besteht. Eine Verscharfung der Voraussetzungen des legalen Telefonmarketings durch einen Wechsel zum opt-in-modell schrankt die Gewinnung von neuen Kunden vor allem für KMU massiv ein und schützt die Konsumenten nicht vor unerwünschten Anrufen illegal agierender Callagenten a us dem Ausland. Das Geschaftsmodeii,Outbound" müsste von schweizerischen Unternehmen ins Ausland verlagert werden. Es ist damit zu rechnen, dass gerade die grossen Schweizer Unternehmen ihre Telefonmarketingmassnahmen zunehmend an auslandische, und unter Umstanden dubiose Anbieter vergeben werden. ln der Schweiz waren damit zahlreiche Arbeitsplatze in der Direktwerbewirtschaft gefahrdet oh ne dass sich an der Situation der Schweizer Konsumenten etwas andern würde, ganz im Gegenteil: es ist damit zu rechnen, dass die Belastigung durch auslandische Callcenter, die sich weder an das aktuell bestehende Regime des Opt-Out noch an das dann inskünftig gewollte Opt-ln halten werden, zunehmen wird. Aus dem Erlauterungsbericht Auf internationaler Ebene (z. B. bei der ITU) bestehen Bestrebungen, gegen Werbeanrufe und insbesondere das sogenannte "Spoofing" (Verschleierung der eigenen ldentitat) vorgehen zu wollen. Ob und wann weltweit eine Art Zertifizierungssystem, ahnlich den bestehenden Verfahren SPF (Sender Policy Framework), DKIM (DomainKeys ldentified Mail) und DMARC (Domain-based Message Authentication, Reporting and Conformance) bei der , im Bereich der Telefonie eingeführt wird, bleibt jedoch abzuwarten. Die Umsetzung dürfte viele Jahre dauern. Die vorliegende Gesetzesanderung schafft dafür die richtigen Bedingungen, indem sie die FDA zur Bekampfung der unlauteren Werbeanrufe verpflichtet. Haltung SDV Aus der Sicht der rechtstreuen SDV- Mitglieder begrüssen wir die geplante Revision und deren Anstrengungen zur Bekampfung illegaler Telefonanrufe a us dem Ausland. 4
5 Die unbefriedigende Situation mit gefalschten Anrufer-Nummern und der «rechtsfreie» Raum ausserhalb der Landesgrenzen kann, wie festgestellt, technisch noch nicht gelôst werden. Unverstandlich ware deshalb eine Verscharfung der Vorschriften auf Vorrat für Werbeanrufe von schweizerischen Unternehmen und Dienstleistern. Der Umgang mit Konsumenten ist bereits selbstreguliert und die Anrufer praktizieren einen respektvollen Umgang mit den Konsumenten. Mit dem geanderten FMG sallen auch keine praventiven Verscharfungen, die nur die inlandische Wirtschaft einschranken, platziert werden. Aus dem Erlauterungsbericht Auswirkungen 1 auf Netzbetreiber und Callcenter Ausdehnung der Pflicht für FDA zur Bekampfung von Sparn auf Werbeanrufe und Pflicht für Callcenter, zu prüfen, ob die Telefonnummern ihrer Adressaten im Telefonverzeichnis enthalten sind, sowie eine Rufnummer anzuzeigen, die im Telefonverzeichnis eingetragen ist und zu deren Nutzung sie berechtigt sind (Art. 45a FMG und 3 UWG) Der Aufwand dürfte insbesondere bei Netzbetreiberinnen und Callcentern anfallen. Haltung SDV Die Pflicht eingetragene Nummern zu nutzen, die auch angezeigt werden, scheint uns nicht perse schadlich, sofern sich der Anrufende an den Ehrenkodex hait. Der SDV verweist gleichzeitig auf die selbstregulierenden Massnahmen auf unterschiedlichen Ebenen. Erstens sind die Bestimmungen im Ehrenkodex der Verbandsmitglieder binde nd und Branchenusanz. Zweitens bietet die SLK und das SECO Gefasse um Fehlverhalten (in der Schweiz) zu ahnden. Das Fehlverhalten von auslandischen Anrufenden kann dadurch nicht unterbunden werden. Aus de rn Erlauterungsbericht Auswirkungen auf Fernmeldeanbieter (FDA) Ausdehnung der Pflicht für Fernmeldedienstanbieter (FDA) zur Bekampfung von Spam auf Werbeanrufe (Art. 45a) Die Kosten für die Filterung eingehender Werbeanrufe (z. B. Filter auf Netzebene oder individuelle Filterangebote) werden var allem bei denjenigen Netzanbieterinnen anfallen, welche nicht bereits entsprechende Systeme implementiert ha ben bzw. nicht bereits über entsprechende Filterangebote verfügen. Aufwand falit sowohl bei der initialen lmplementierung wie auch der Wartung der (Filter )Systeme an. Die Filtersysteme werden, wie bei einem Antivirusprogramm, standig aktualisiert werden müssen, um die (technischen) Umgehungsversuche abzudecken. Das Filtern von entsprechend illegaler Kommunikation setzt jedoch auch Kapazitaten im Netz frei, welche wiederum genutzt werden kônnen (es muss bspw. nicht jede Verbindung durchgestellt werden). 5
6 HaltungSDV Sollte eine technische Losung,schwarze Schafe" der Branche bremsen, ware dies zu begrüssen. Korrekte Anbieter hatten einen Vorteil. Wir sind der Meinung, dass heute schon gegen illegale Medikamente, illegale Spielbanken vorgegangen wird- auch mit technischen Mitteln. Wir glauben aber nicht daran, dass der Telefonanruf heute ais analog/digital gemischter Prozess in befriedigender Weise so gefiltert werden kann, so dass Konsumenten keine Einbusse auf die Gesamtdienstleistung in Kauf nehmen müssten. Aus dem Erlauterungsbericht Pflicht für Callcenter, zu prüfen, ob die Telefonnummern ihrer Adressaten im Telefonverzeichnis enthalten sind sowie eine Rufnummer anzuzeigen, die im Telefonverzeichnis eingetragen ist und zu deren Nutzung sie berechtigt sind (Art. 3 UWG) Dies bedeutet einen Zusatzaufwand, welcher letztlich von den Auftraggebern der Callcenter getragen werden dürfte. Von rechtskonformen, und insofern sauberen, Kampagnen profitieren denn auch die Auftraggeber, in deren Namen die Werbeanrufe der Callcenter erfolgen. Die Verpflichtung, sich ais Werbender in das Verzeichnis eintragen zu lassen und eine gültige Rufnummer (mit Nutzungsberechtigung) verwenden zu müssen, ist eine Anforderung, welche seriose Unternehmen bereits heute beachten dürften. Ein zusatzlicher Aufwand dürfte hier kaum entstehen. Es entsteht weiter eine Verhaltenswirkung. Werbende müssen ihr (Anruf-)Verhalten anpassen, so wird beispielweise die heute von den Angerufenen ais lastig empfundene Zufallswahl von Telefonnummern nicht mehr im gleichen Masse erlaubt sein. Haltung SDV Durch die vorgeschlagene Erganzung von Art. 3 Abs. 1 Bst. u UWG, wonach fortan Nummern mit fehlenden Verzeichniseintragen, Nummern mit Verzeichniseintrag und Werbeverbotsvermerk (Sterneintrag) gleichzusetzen sind, wird faktisch ein Wechsel des bisherigen,opt-out"-prinzips zum,opt-in"-prinzip vollzogen. Bereits heute ist ein Grossteil der Rufnummern {Handy und Festnetz) in keinem Verzeichnis mehr eingetragen. Die vorgeschlagene Anderung würde dazu führen, dass legales Telefonmarketing für rechtstreue Schweizer Unternehmen nur noch in Bezug auftelefonnummern moglich ware, die in einem Verzeichnis eingetragen sind und nicht mit einem Sterneintrag vermerkt sind. Wenn wir die oftmals auch in der Presse erwahnten Anrufe für eine Terminvereinbarung für einen Wechsel der Krankenkasse genauer betrachten, sind dies ausschliesslich aus dem Ausland operierende Callcenter, welche von schweizerischen! Krankenkassen oder Vermittlern für Besuchstermine bezahlt werden. Wo ist anzusetzen? Beim FDA, beim illegal handelnden auslandischen Callcenter oder beim Werbeauftraggeber, der das Ergebnis des illegalen Anrufs honoriert? Auf keinen Fall sollten schweizerische Unternehmen mit, für diese Praxis, unwirksamen Verscharfungen eingeschrankt werden. Wie bereits ausgeführt, sind wir der Ansicht, dass das mit dem Regimewechsel zum Opt-ln für Werbeanrufe verbundene grundsatzliche Verbot von Werbeanrufen auf Nummern ohne 6
7 Registereintrag sowie eingetragene Nummern mit Sterneintrag dazu führen wird, dass Schweizerische Unternehmen inskünftig noch vermehrt auf und günstigere, auslandische Anbieter von Telefonmarketing ausweichen werden. Den Schweizer Konsumenten würde durch unreglementierte bis dubiose Praktiken ein Barendienst erwiesen. Der SDV setzt sich mit der von ihm und der Branche vertretenen und geforderten Selbstregulierung (Ehrenkodex) dafür ein, dass sich seine Mitglieder an diesem Regelwerk orientieren. Will man etwas für den Schutz der Schweizer Konsumenten vor der Belastigung durch auslandische Anbieter tun, die sich weder an die geltenden Vorschriften rund um unerwünschte Werbeanrufe sowie die bestehende Selbstregulierung der Branche halten, dann müsste man die Pflicht der Beachtung des Sterneneintrages auf die in der Schweiz ansassigen Auftraggeber ausweiten und diese direkt für die Verstosse gegen die bereits existierenden Vorschriften im geltenden UWG verantwortlich machen. Fehlbare Unternehmen werden ais SDV-Mitglieder vom Verband, weitere Anbieter von der SLK oder vom SECO sanktioniert. 2. Zusammenfassende Haltung des SDV zum zu andernden Fernmeldegesetz Der SDV sieht die Notwendigkeit, dass die Gesetze den neuen technischen Entwicklungen anzupassen sind. Systematisches Fehlverhalten soli verhindert oder unterbunden werden. 1. Das Gesetz bietet die Chance, dass die erfolgreichen Instrumente zum Schutz der Konsumenten, die Telefon-Sperrliste und die Robinsonliste, gesetzlich zu verankern. 2. Die in Telsearch (wer ruft mich an?) mogliche Anonymitat von Callcentern soli aufgehoben werden. Damit werden Forderungen konsumentennaher Organisationen erfüllt. 3. Gleichzeitig empfehlen wir die Schaffung einer Positiv-Liste von Callcentern, welche sich an die Regeln der Selbstregulierung halten. 4. Für Sanktionen bei unlauterer Telefonwerbung sind nicht nur die Fernmeldeanbieter sonde rn die Auftraggeber oder Nutzniesser solcher Kampagnen zur Verantwortung zu ziehen. S. Solche Massnahmen starkenlegal handelnde Callcenter und Dienstleister. Wir sehen drei problematische Denkansatze, die vor allem für die ganze Werbewirtschaft von einschneidender Bedeutung sind. 1. Kein Systemwechsel Ein Wechsel vom bewahrten Opt-out zum faktischen Opt-in wird nicht nur die Werbewirtschaft grundlegend verandern, sondern es vor allem KMU fast unmoglich machen neue Kunden zu gewinnen. Das Telefon ist ein wichtiges Instrumente für die Akquisition und Neukunden-gewinnung für kleinere und mittlere Unternehmen im B2C und B2B. 2. Konsumentenschutz Konsumenten ha ben in der Schweiz viele Moglichkeiten für ein wirkungsvolles Opt-out und zwar in allen Kanalen. ln der Schweiz funktioniert die mit viel Aufwand betriebene Selbstregulierung ziemlich gut. Eine weitere Verscharfung gegen alle Telefonate bringt oh ne Verfolgung auslandischer Quellen keine Verbesserung für den geplagten Konsumenten. 3. Rechtsgleichheit Auslandische Unternehmen die sich nicht an unsere nationalen Gesetze halten, konnen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Gleichzeitig sollen für die inlandischen, rechtstreuen 7
8 Unternehmen weitere Hürden errichtet werden. Das Geschaftsmodelllegaler Akquise kënnte dann nur ausserhalb der Schweiz betrieben werden. Die Branche vermisst Vorschlage, wie gegen illegale Praktiken, z.b. Spoofing, Nichtbeachten unserer Opt-out-Listen aus dem Ausland vorzugehen ist und ob beispielsweise Auftraggeber oder Nutzniesser solcher Aktionen in die Pflicht zu nehmen sind. Wir dan ken lhnen für die Kenntnisnahme Freundliche Grüsse SDV Schweizer Dialogmarketing Verband Der Prasident Milo Stëssel SDV Schweizer Dialogmarketing Verband Der Verbandsmanager Heinz Schopfer Schweizer Dialogmarketing Verband T Postfach 616 F Frauenfeld info@sdv-dialogmarketing.ch 8
Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway
Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrMoni KielNET-Mailbox
Bedienungsanleitung Moni -Mailbox Die geht für Sie ran! Wann Sie wollen, wo immer Sie sind! im Festnetz Herzlichen Glückwunsch zu Moni Ihrer persönlichen -Mailbox! Wir haben Ihre persönliche -Mailbox eingerichtet.
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrSelbstständig als Immobilienmakler interna
Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrArbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Was gilt für mich?
Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Mit dieser Arbeitshilfe können Sie Gespäche über Veränderungen an Ihrem Arbeitsplatz wirkungsvoll vorbereiten. Tipps Bereiten Sie sich
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrDie Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz
Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrCHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ
CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren
MehrNicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003
Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
MehrBUCHUNGSASSISTENT. Zahlungen verwalten. Leitfaden Buchungsassistent. Zahlungen verwalten. Inhalt:...
BUCHUNGSASSISTENT Inhalt:... Zahlungen nach Status überarbeiten Zahlungen nach Gast oder Status suchen Eine Zahlungsaufforderung erneut senden Zusätzliche Zahlungsaufforderung senden Eine Zahlung erstatten
Mehr6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???
6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,
Mehr4 Ideen zur Verbesserung des E-Mail-Marketings!
4 Ideen zur Verbesserung des E-Mail-Marketings! Quelle: www.rohinie.eu E-Mail-Kampagnen können zu den wirksamsten Werkzeugen im Marketing-Arsenal gehören. Allerdings können sie genauso gut die Quelle großer
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrVerband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU
Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrEurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005
Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten
MehrKontakte Dorfstrasse 143 CH - 8802 Kilchberg Telefon 01 / 716 10 00 Telefax 01 / 716 10 05 info@hp-engineering.com www.hp-engineering.
Kontakte Kontakte Seite 1 Kontakte Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN KONTAKTEN 4 2. WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR BEDIENUNG VON CUMULUS 4 3. STAMMDATEN FÜR DIE KONTAKTE 4 4. ARBEITEN
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
Mehr23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten?
23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? Werden an Kunden per E-Mail Newsletter verschickt, müssen zahlreiche rechtliche Anforderungen beachtet werden. Kommt
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrDr. Markus Faber Landkreistag NRW
Kommunaler Namensschutz bei der Verwendung behördlicher oder behördenähnlicher Bezeichnung Dr. Markus Faber Landkreistag NRW I. Problematik Private Betreiber von Internetdiensten/Webseiten verwenden an
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
MehrErhebung zum Zusammenleben in der Schweiz
01 Bevölkerung 1278-1601-07 Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz Neuchâtel 2016 Zusammenleben in der Schweiz Die Schweiz ist durch die Anwesenheit verschiedener sozialer, kultureller oder religiöser
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrIst Ihre persönliche Visitenkarte am Telefon und bestimmt den Grundeindruck durch:
Telefon-Marketing Ist Ihre persönliche Visitenkarte am Telefon und bestimmt den Grundeindruck durch: Ihre Stimme - Ihre Sprache - Ihre Sprechweise Grundregeln für das aktive Telefongespräch Gesprächsvorbereitung:
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrLösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)
3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.
MehrFÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)
SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrPädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?
Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung
MehrVermarktung. 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend?
Vermarktung 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend? Vermarktung 2. Wie können sich Unternehmen, die nicht zum Kreis der
MehrWas sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?
6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren
Mehr1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.
1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während
MehrINFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.
INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten
MehrFall 3. Ausgangsfall:
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte
MehrKonzentration auf das. Wesentliche.
Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.
MehrAnleitung für die Hausverwaltung
www.gruppenhaus.ch Version vom 15. September 2006 Autor Kontakt Gruppenhaus.ch GmbH support@gruppenhaus.ch Inhalt 1 Allgemeines... 2 1.1 Login... 2 1.2 Wenn Sie nicht mehr weiter wissen... 2 2 Belegungsplan...
MehrVorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007
Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007 Auch dieses Jahr möchten wir Sie an die Frist zur Einreichung der Vorsteuervergütungsanträge erinnern. In allen EU-Mitgliedstaaten endet die Frist für
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrINTERNET SERVICES ONLINE
VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet
MehrGut vernetzt mit www.netzwerk pflege.net der Homepage des Netzwerks
Veranstaltungen Arbeits und Gesundheitsschutz Experten Vernetzung Informationen Aktionen in inder derpflege betriebsspezifische Schulungen Herausforderungen im impflegealltag Qualifikation Politik Vernetzung
Mehr5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter
5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters
MehrNeue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
Mehr* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *
* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrDie rechtsformunabhängige Revisionspflicht
Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben
MehrTeilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
MehrUm Ihre Ziele durchzusetzen! Um Beziehungen zu knüpfen und zu pflegen! Um in Begegnungen mit anderen Ihre Selbstachtung zu wahren!
Handout 19 Interpersonelle Grundfertigkeiten Einführung Wozu brauchen Sie zwischenmenschliche Skills? Um Ihre Ziele durchzusetzen! Um Beziehungen zu knüpfen und zu pflegen! Um in Begegnungen mit anderen
MehrI. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.
Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,
MehrRegelwerk der "Electronical Infrastructure for Political Work"
Regelwerk der "Electronical Infrastructure for Political Work" Stand 01.06.11 Inhaltsverzeichnis 1.Inhalt...2 2.Codex...2 3.Arbeiten mit dem EIPW...2 3.1.Dokumente...2 3.2.Gestaltung der Arbeit...2 3.2.1.Einfachheit
MehrBußgelder im Ausland. Inhalt. 1 Vorsicht es kann teuer werden
Bußgelder im Ausland Inhalt 1 Vorsicht es kann teuer werden 1 2 Und so sieht es in den beliebtesten Auto-Reiseländern der Deutschen aus 2 3 Bußgeldübersicht Europa 5 1 Vorsicht es kann teuer werden Ein
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
Mehrkabeltel Leistungsbeschreibung
kabeltel Leistungsbeschreibung Inhalt Klopfruf Seite 1 Rufumleitung Seite 2 Rufnummernanzeige (CLIP) Seite 3 Anonymruf (CLIR) Seite 3 Rufwiederholung Seite 3 Rückfrageruf Seite 3 Konferenzruf Seite 4 Weckruf
MehrUrlaubsregel in David
Urlaubsregel in David Inhaltsverzeichnis KlickDown Beitrag von Tobit...3 Präambel...3 Benachrichtigung externer Absender...3 Erstellen oder Anpassen des Anworttextes...3 Erstellen oder Anpassen der Auto-Reply-Regel...5
MehrGLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM
GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM der Wiener Erdgasspeicher GmbH Erdbergstraße 236 A-1110 Wien März 2008 INHALTSVERZEICHNIS 1. PRÄAMBEL... 3 2. MASSNAHMEN ZUM AUSSCHLUSS DISKRIMINIERENDEN VERHALTENS... 3 2.1.
MehrWie erstelle ich (m)einen Stundenplan?
Wie erstelle ich (m)einen Stundenplan? Dieser Leitfaden soll euch helfen euren eigenen, individuell angepassten Stundenplan zu erstellen. Er zeigt euch das allgemeine Vorgehen zur Modulsuche und zur Modulterminierung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht
Mehroptivo listexpress Die schlagkräftige Dienstleistung für absatzfördernde E-Mail-Kampagnen
Die schlagkräftige Dienstleistung für absatzfördernde E-Mail-Kampagnen Einführung In Kontakt mit Millionen Interessenten Sie haben keinen eigenen Newsletter, möchten aber dennoch die Vorteile von E-Mail-Marketing
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrObergericht des Kantons Zürich
Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrGeld Verdienen im Internet leicht gemacht
Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das
MehrWelches Übersetzungsbüro passt zu mir?
1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,
MehrNewsletter: Februar 2016
1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.
Mehr100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig
100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Serienbrief aus Outlook heraus Schritt 1 Zuerst sollten Sie die Kontakte einblenden, damit Ihnen der Seriendruck zur Verfügung steht. Schritt 2 Danach wählen Sie bitte Gerhard Grünholz 1 Schritt 3 Es öffnet
MehrAktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss
Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012
Mehr(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)
Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:
MehrKommission für Jugendmedienschutz - Stand vom 09.10.09 (Kurzfassung vom 29.06.2012) -
Kriterien der KJM für technische Mittel als Jugendschutzmaßnahme für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte im Bereich des World Wide Web: Stichwort Personalausweiskennziffernprüfung / Persocheckverfahren
MehrSMS/ MMS Multimedia Center
SMS/ MMS Multimedia Center der BEYOND THE NET GmbH BEYOND THE NET GmbH Seite 1 Unser Multimedia Center ist eine WEB basierende Anwendung, die es ermöglicht von einer Zentrale aus, viele Mitarbeiter zu
MehrWIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER
02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen
MehrGemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.
Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer
MehrInternationales Altkatholisches Laienforum
Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrFAQ Freunde-werben auf osnatel.de
FAQ Freunde-werben auf osnatel.de Wie funktioniert Freunde-werben auf osnatel.de? Wen kann ich als Kunden für Osnatel-Produkte werben? Für welche Osnatel-Produkte kann ich einen Neukunden werben? Wann
MehrTelefonie Konfiguration bei einer FRITZ!Box 7490
Telefonie Konfiguration bei einer FRITZ!Box 7490 Schritt für Schritt Anleitung Schritt 1: Stecken Sie Ihr erstes analoges Telefon an die mit Fon1 bezeichnete analogen Schnittstellen ein. Falls Sie ein
Mehr