Konzentrationsflächen für Windkraftnutzung Stadt Riedenburg Artenschutzrechtliche Bewertung der Flächen mit Umgriff aus vogelkundlicher Sicht

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1 Konzentrationsflächen für Windkraftnutzung Stadt Riedenburg Artenschutzrechtliche Bewertung der Flächen mit Umgriff aus vogelkundlicher Sicht Nachtrag

2 Auftraggeber: Stadtverwaltung Riedenburg St.-Anna-Platz 2, Riedenburg Tel / Auftragnehmer: Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Am Bauernfeld 30, Schönhofen Tel / , Fax / Bearbeitung: Banse, G., Dipl.-Ing. A. Lehar Datum: (Günter Banse, Verfasser) Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite II

3 1. Einleitung Für die Stadt Riedenburg im Landkreis Kelheim wird für die laufende Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Bereichen für die Windkraftnutzung eine artenschutzrechtliche Voruntersuchung im Rahmen der Prüfung von Standortalternativen bzw. Flächenmodifizierungen benötigt. Mit Stand vom wurde ein entsprechendes sap-gutachten vorgelegt. Es ist auf die Aufgabenstellung, also eine Abschätzung der Eignung von Flächen im obigen Sinne ausgerichtet. Mit Schreiben vom fordert die Untere Naturschutzbehörde ergänzende Darlegungen zum Modus der Geländebegehungen sowie Hinweise auf notwendige Untersuchungen im Zuge nachfolgender Planungsebenen. 2. Untersuchungsbereiche Die anfängliche Abgrenzung von geplanten Arealen für eine Windkraftnutzung in dem Stadtgebiet von Riedenburg ist der gemeinsamen Darstellung in den Flächennutzungsplanänderungen der Städte Riedenburg und Hemau vom / entnommen (Abbildung 1). Es handelt sich um folgende Konzentrationsflächen (temporäre Nummerierung und Bezeichnung für den vorliegenden Bericht): R1 R2 R3 R4 R5 R6 Otterzhofen Nord Otterzhofen Ost Jachenhausen Ried Baiersdorf Keilsdorf Aufgrund der meist weiten Aktionsradien der zu untersuchenden Vogelarten bzw. für die artenschutzrechtliche Behandlung nach dem Windkraft-Erlass wurde auch der Umgriff der Konzentrationsflächen kontrolliert. Die formale Abgrenzung erfolgte gemäß den definierten Prüfradien hinsichtlich eines WEA-Vorhabens gegenüber Fortpflanzungsstätten. Dies betrifft für alle Spezies aktuell einen Radius von 1 km. Die abschließende artenschutzrechtliche Bewertung bezieht sich alleinig auf die mit Stand März 2013 verbleibenden Konzentrationsflächen (neu berücksichtigt das Zonierungskonzept für den Naturpark Altmühltal sowie ein Abstand von m zu Siedlungen, anstatt zunächst 800 m; siehe Abbildung 2). Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 1

4 Abb. 1: Ausgangsplanung der vorgesehenen Konzentrationsflächen für Windkraft (rot) im Stadtgebiet von Riedenburg; Maßstab ca. 1 : ; Grundlage: M. Glanz, Landschaftsarchitektin, Planungsstand / Erläuterungen rot schraffiert: Flächen für die Konzentration von Windkraftanlagen gemäß 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einschließlich notwendiger Nebenanlagen, Stadtgebiet Riedenburg ( ) grün schraffiert: Flächen für die Konzentration von Windkraftanlagen gemäß 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einschließlich notwendiger Nebenanlagen mit Siedlungspuffer 800 m gemäß sachlichem Teilflächennutzungsplan Windkraft der Stadt Hemau ( ) Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 2

5 Abb. 2: Verbleibende Konzentrationsflächen für Windkraft im Stadtgebiet von Riedenburg; Maßstab ca. 1 : ; Grundlage: M. Glanz, Landschaftsarchitektin, Planungsstand Erläuterungen rot schraffiert: Ausgangsflächen für die Konzentration von Windkraftanlagen gemäß 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einschließlich notwendiger Nebenanlagen, Stadtgebiet Riedenburg ( ) grün schraffiert: Ausnahmezone für Windkraftanlagen im Naturpark Altmühltal gemäß Zonierungskonzept (gelb = Entscheidungszone, hier nicht weiter relevant) Kreis lila: Grenze der zusätzlichen Pufferzone von 200 m für einen vorgesehenen Abstandskorridor von letztlich m um Siedlungen Verbleibende Konzentrationsflächen R1 R6: Bereiche rot in Fläche grün ab 1 km Abstand zu Orten Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 3

6 3. Methodisches Vorgehen Das generelle Vorgehen sowie die prioritären Zielarten (gemäß Anlage 2 des Windkraft-Erlasses) und sonstigen betrachteten Spezies sind im zitierten sap-gutachten dargelegt. Grundlagen für die Untersuchung sind Geländetermine in Verbindung mit dem vorliegenden Projekt sowie für konkret vorgesehene WEA-Standorte und eine bereits im Bau befindliche Anlage innerhalb von Konzentrationsflächen bzw. direkt angrenzend. Darüberhinaus wurden vielfältige Sekundärinformationen ausgewertet (Brutvogelatlas Bayern; ASK-Daten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt; ABSP- Bände für die Landkreise Kelheim und Regensburg; Befragung Bayerische Staatsforsten und diverser Personen vor Ort, sofern angetroffen). Wichtige aktuelle Daten konnten über umfassende Raumnutzungskontrollen im Jahr 2013 durch das Büro MAYER verwendet werden (mündliche Auskünfte, ). Die einzelnen Termine und Örtlichkeiten sind als Übersicht auf der nächsten Seite zusammengestellt. Dort werden weitere, in dem sap-gutachten bislang noch nicht aufgeführte Tage dargelegt. Auf diverse zusätzliche Einzeltermine wird angesichts der bereits großen Kartierungsgrundlage nicht eigens eingegangen. So fanden beispielsweise 2011 weitere Begehungen im Zusammenhang mit der seinerzeit geplanten WEA im ehemaligen Bundeswehrdepot, also betreffend die Konzentrationsfläche R4 mit Umfeld, durch G. Banse und A. Lehar statt. Ergänzende kurze Kontrollen gab es auch in den Jahren 2012 und 2013, etwa im Bereich der Flächen R5 und R6. Bei den eigenen Erhebungen und teils auch betreffend Untersuchungen zu realen Bauprojekten waren 2011 bis 2013 insgesamt sechs Personen beteiligt (Dipl.-Ing. G. Banse, A. Lehar, Dipl.-Biol. G. Ludacka, Dipl.-Biol. R. Mayer, Dr. Biol. V. Salewski). Die erwähnten Probeflächen (Größe ca. 12,5 ha) umfassen einen Korridor im Radius von 200 m um mögliche WEA-Standorte. Insgesamt ergab sich eine sehr große Erfassungsintensität. Sie umfasst einschließlich der Aufnahmen des als zusätzliche Quelle eingebundenen Büros MAYER (wenngleich im vorliegenden Gutachten keine Detailresultate dokumentiert werden können) mehr als 200 Stunden. Bei jener hier verwendeten Sekundärinformation handelt es sich vor allem um Raumnutzungskontrollen gemäß Windkraft-Erlass mit mindestens 18 Terminen und über 100 Beobachtungsstunden von zwei Fixpunkten aus. Die Flächenverweise in der nachfolgenden Übersicht (R1 R6) beziehen sich auf die Darstellung gemäß Abbildung 1. Es erfolgt aufgrund der sehr geringen Dichte eigener Daten zu den primär prüfungsrelevanten Arten keine kartographische Dokumentation. Die textlichen Angaben im sap-gutachten sind vor dem Hintergrund der Aufgabenstellung hinreichend präzise. Details zu umfassenden Erhebungen etwa seitens des Büros MAYER (R2, R3) sowie zu der mittlerweile im Bau befindlichen WEA bei Ried (R4) können aus urheberrechtlichen Gründen nicht widergegeben werden. Entscheidend sind hier die generellen, gleichwohl räumlich differenzierten Erkenntnisse zu einzelnen Spezies im Gebiet (entsprechend im sap-gutachten integriert). Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 4

7 Übersicht der einzelnen Erhebungen eine Probefläche im ehemaligen Bundeswehrdepot; alle Termine dazu taggleich Übersichtskartierungen im Sinne von Banse Punkt-Linientaxierungen mindestens in einem Radius von 500 m um das Depot; entspricht Fläche R4 mit Umgriff, also z.t. auch R3 und R5 (Abbildung 1) Kartierung von Probeflächen (sechs in R1 und R2 Ludacka, Salewski sowie drei nördlich davon; fünf entsprechende Be- Ludacka reiche direkt östlich R3 bzw. nördlich R4); jeweils Muise am gleichen Tag Übersichtskartierungen bis mind. Muise m Umgriff, mit angrenzendem Offenland; Muise Kontrolle von fünf Probeflächen angrenzend R3 bzw. Banse R4 (durch Sturmschäden sehr großflächig offene Waldfläche); Weiteres an dem Tag siehe unten Bestandsaufnahmen als Punkt-Linientaxierung ent- alle Termine lang von Hauptforstwegen in R5 und R6 unter be- Banse sonderer Beachtung von Waldrandzonen; im Novem ber primär Erfassung von prägenden Waldstrukturen und auffallenden Habitatelementen Untersuchungen im Waldkomplex bei Thonlohe mit alle Termine anteilig Luftraumkontrollen Richtung Süden zu R1; Banse Übersichtskartierung im Raum Painten bis Maierhofen (nördlicher Umgriff R6); Übersichtserfassung im Offenland um Thonlohe und Altenlohe (nördlich R1 bzw. nordöstlich R2); Punkt-Linientaxierungen im Offenland in den Teilgebieten Jachenhausen Baiersdorf Keilsdorf Maierhofen Lautersee (relevant R2, R3, R5 und R6) Beachten von Arten nach Windkraft-Erlass im Zuge des alle Termine Aufstellens und Abbaus von 12 stationären Batcordern Mayer am Abend und nächsten Morgen, verteilt über die Flä chen R1, R2 und R3 mit Umgriff (Wald, Waldränder), einschließlich Fahrtstrecken zwischen den Standorten Raumnutzungskontrollen i.s. des Windkraft-Erlasses alle Termine von zwei Fixpunkten aus (SO Otterzhofen bei zwei Lehar bestehenden WEAs; südlich Aicha); zusammen jeweils vier bzw. einmal sechs Stunden (relevant R1 bis R4) Raumnutzungskontrollen März bis August des Büro R. Büro Mayer Mayer (nicht identisch mit o.g. Person) über zwei Fix- mit Mitarbeiter punkte (bei Jachenhausen; südlich des alten Bundeswehrdepots) mit räumlichem Bezug auch zu R2, R3, R4 und teils R5 Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 5

8 4. Rechtliche Betroffenheit von Vogelarten Nach Meinung der Behörde weist die Behandlung der Vorkommen primär prüfungsrelevanter Spezies Lücken auf. Genannt werden Graureiher und Rotmilan. Die besagte Bewertung ist nicht zutreffend. Graureiher Die Kolonie bei Haidhof im Altmühltal ist rund 3 km von den nächsten Konzentrationsflächen (R2, R3) entfernt. Die Brutplätze befinden sich also außerhalb der Prüfzone von 1 km bezüglich WEA Horst und tendenziell am Rande des weiteren zu untersuchenden Korridors (Radius 4 km) im Hinblick auf essentielle Nahrungshabitate (siehe Windkraft-Erlass). Die anderen Konzentrationsflächen liegen bereits außerhalb des entsprechenden Untersuchungsbereiches. Die UNB benennt regelmäßige Transferflüge des Graureihers zwischen dem Altmühltal und nordöstlich gelegenen Gebieten. Diese Situation kann nicht im engeren Sinne bestätigt werden. Regelmäßig muss nicht häufig sein. Einzelne Flüge mit einer gewissen Konstanz innerhalb mittlerer bis längerer Zeiträume stellen zwar letztlich eine Regelmäßigkeit dar, stehen hier aber nicht im Vordergrund. Eine Anfrage bei dem gleichsam von der Behörde zitierten Büro Mayer ergab aktuell (November 2013), dass die Flüge des Graureihers primär entlang des Talraumes der Altmühl folgen. Angesichts der Tatsache, dass ab dem Korridor Riedenburg - Jachenhausen sich Richtung Nordosten über eine Distanz von mehr als 10 km eine Landschaft mit nahezu vollständigem Fehlen von Nahrungsgewässern für den Graureiher erstreckt, und andererseits das Altmühltal vor Ort bzw. über weite Entfernungen insgesamt näher zur Kolonie liegt, ist abzuleiten, dass keine häufigen Flüge mit Querung von geplanten Konzentrationsflächen stattfinden. Welche (mehr oder weniger geringe) Menge an Reiherflügen im Detail über dem Planungsgebiet festzustellen ist, spielt vor obigem Hintergrund eine untergeordnete Bedeutung. Es lässt sich kein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko erkennen, zumal nach dem wissenschaftlichen Kenntnisstand die Art grundsätzlich keiner besonderen Verunglückungsgefahr an Rotoren unterliegt. Dies wurde im sap-gutachten hinreichend klargelegt. Rotmilan Horste in den Konzentrationsflächen lassen sich ausschließen. Nach den Resultaten verschiedener Raumnutzungskontrollen 2013 und sonstiger Erhebungen konnte der Rotmilan im Planungsraum zwar wiederholt registriert werden, doch ist aufgrund der Beobachtungen (Raum-/Zeitmuster) insbesondere unter Einbindung der eigenen umfassenden Erfahrung aus Brutplatz- bzw. Revierkontrollen in anderen Gegenden Bayerns ein Horst auch in einem Umfeld von mindestens 1 km zu verneinen. Die erwähnte Beobachtung seitens der Behörde ergibt keine neue Erkenntnis. Von einer Lücke im Wissen um die Situation des Rotmilans im Gebiet kann keine Rede Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 6

9 sein. Mögliche Windkraftanlagen in geplanten Konzentrationsflächen stehen fast alleinig in ausgedehnten Waldgebieten. Ein dortiges Jagen scheidet aus. Häufige Streckenflüge über jene Zonen mit potenzieller Querung von Rotorbereichen wurden weder im Rahmen der eigenen Ermittlungen, noch nach den Untersuchungen des Büros MAYER, die sich bereits auf eine konkrete Gehemigungsplanung mit entsprechender intensiver Analyse beziehen, nachgewiesen. Es ergibt sich für den Rotmilan keine deutlich erhöhte Kollisionsgefahr. 5. Hinweise Das Fazit des sap-gutachtens im Sinne einer Abschätzung, dem für einen großen Teilraum sogar detaillierte Analysen auf der Ebene einer konkreten Bauplanung (in den Flächen R1 bis R3) sowie einer bereits erfolgten WEA-Genehmigung (Bereich R4) vorliegt, ist keineswegs eine vorschnelle Bewertung, sondern das Ergebnis einer großen Anzahl Beobachtungsstunden vor dem Hintergrund einer sehr umfassenden Erfahrung gerade zur Avifauna (mehr als 30 Jahre) sowie im Speziellen zum Artenschutzrecht hinsichtlich Windkraftprojekte (über 50 sap-gutachten in den vergangenen 7-8 Jahren, auch betreffend die Frankenalb). Der Windkraft-Erlass stellt eine Rahmensetzung für spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen zu WEA-Projekten dar. Im Detail sind weitere Standards zu beachten. So stellt die Methodik nach Anlage 6 des Erlasses ein besonderes Untersuchungsverfahren zur Analyse der Aktivität von Individuen bestimmter Arten im Nahbereich (potenzieller Gefahrenraum) von WEAs dar. Dieses Prozedere hat nicht originär mit einer Brutvogelerfassung zu tun, wie sie nach wie vor eine Grundlage für ein sap-gutachten ist. Allgemein gilt anzumerken, dass für Windenergievorhaben, vor allem in den Konzentrationsflächen R5 und R6, entsprechend der Planungsebene ausreichend intensive Erhebungen vor einem artenschutzrechtlichen Kontext (und auch im Zuge der gesetzlichen Eingriffsregelung) durchgeführt werden müssen. Hierbei sind generelle fachliche Standards für Freilanderfassungen genauso relevant wie spezielle Anforderungen des Windkraft-Erlasses. Zu prüfen ist für den Vorhabensbereich, ob bei einzelnen Arten auch das Auftreten von Rastvögeln bzw. Durchzüglern besonders beachtet werden soll. Bei konkreten WEA-Planungen muss hinsichtlich Fledermäuse als spätere Auflage mit einem Gondelmonitoring gerechnet werden. Inwieweit für eine Bedarfsermittlung Erkenntnisse aus der anstehenden Untersuchung bei der genehmigten Anlage im ehemaligen Bundeswehrdepot Schaitdorf (Konzentrationsfläche R4) einfließen können, muss derzeit offen bleiben. Darauf hinzuweisen ist, das ein automatisches Abschalten einer WEA von Beginn einer Höhenuntersuchung im Frühjahr an rechtlich unzulässig (siehe LfU) und fachlich nicht gerechtfertigt ist (nach allen bisherigen eigenen Arbeiten nur eine äußerst geringe Fledermausaktivität in Gondelhöhe bis in den Sommer hinein). Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 7

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