Verwaltungsgemeinschaft VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach. Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

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1 Verwaltungsgemeinschaft VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Oktober 2014 Bearbeitung arguplan GmbH Vorholzstr Karlsruhe Tel / Fax 07 21/ juris@arguplan.de Verfahrensträger Stadt Gernsbach Igelbachstr Gernsbach Tel: Fax stadt@gernbach.de

2 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung und Zielstellung Untersuchungsgebiet Rechtliche Grundlagen Prüfungsrelevante Tiergruppen Vögel Potentielle Projektwirkungen Methoden Windkraftempfindliche Brutvögel Rastvögel Vogelzug Ergebnisse der Datenrecherche und Habitatpotentialanalyse Konfliktanalyse windkraftempfindliche Brutvögel Auerhuhn Rotmilan Wanderfalke Wespenbussard Gesamtkonfliktanalyse zu den Brutvögeln Rastvögel Vogelzug Allgemeine Ausführungen zum Vogelzug Ersteinschätzung zum Vorkommen potentieller Verdichtungsräume Fledermäuse Zusammenfassende Betrachtung Verwendete Unterlagen

3 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Anlagen Anlage 1: Anlage 2.1: Anlage 2.2: Anlage 2.3: Anlage 2.4: Anlage 3: Lageplan potentielles Windnutzungsgebiet 125a Konfliktanalyse Auerhuhn Konfliktanalyse Rotmilan Konfliktanalyse Wanderfalke Konfliktanalyse Wespenbussard Gesamtkonfliktanalyse zu den windkraftempfindlichen Brutvögeln Anhang Anhang 1: Fledermausgutachten (Gutachterbüro Stauss & Turni)

4 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Veranlassung und Zielstellung Die Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach plant die Aufstellung eines Sachlichen Teil-Flächennutzungsplans (T-FNP) Windenergie. Ziel ist die Ausweisung von Konzentrationszonen zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) mit einer Höhe von über 50 m. Im Rahmen des vorliegenden Fachbeitrages soll überprüft werden, inwieweit durch die Ausweisung einer Konzentrationszone bzw. den Bau von WEA in dem potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 125a artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erfüllt werden. 2 Untersuchungsgebiet Im Rahmen der vorgeschalteten Studie zur Entwicklung und Steuerung der Windenergie in der Bauleitplanung von HHP HAGE + HOPPENSTEDT PARTNER wurden für die Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen potentielle Windnutzungsgebiete abgegrenzt. Der vorliegende artenschutzrechtliche Fachbeitrag bezieht sich auf das potentielle Windnutzungsgebiet Nr. 125a innerhalb des Suchraumes 7 (Teufelsmühle/Vogelhardskopf/Aizenberg). Das etwa 141 ha große Planungsgebiet umfasst die Erhebung des Heukopfes und Teile der Hohen Wanne (s. Anlage 1). Es liegt ausschließlich im Gemarkungsbereich der Gemeinde Loffenau. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Naturraum Nordschwarzwald und ist durch ein weitgehend zusammenhängendes Waldgebiet gekennzeichnet. Im Norden des potentiellen Windnutzungsgebietes grenzt das Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald (Nr ) an, sodass Teile des Windnutzungsgebietes innerhalb der 700 m-pufferzone um das Natura 2000-Gebiet liegen. 3 Rechtliche Grundlagen Nach 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).

5 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2 29 Gemäß 44 Abs. 5 sind für die nach 15 zulässigen Eingriffe nur die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten bezüglich der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 Abs. 1. relevant. Hinzu kommen solche Arten, für die Deutschland gemäß 54 Abs. 1 Nr. 2 in hohem Maße verantwortlich ist und entsprechend in einer Rechtsverordnung aufgeführt sind. Da eine derartige Verordnung aber noch nicht vorliegt, gelten die Zugriffsverbote gemäß 44 Abs. 1 derzeit nur für die europarechtlich geschützten Arten. Alle übrigen besonders geschützten Arten sind von den Verboten des 44 freigestellt (s. 44 Abs. 5 Satz 5) und werden im Rahmen der Eingriffsregelung ( 15 BNatSchG) berücksichtigt. Für die europarechtlich geschützten Arten (und Arten mit nationaler Verantwortung) ist bei Vorhaben zu prüfen, ob die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 erfüllt werden und ggf. Ausnahmen von diesen Verboten gemäß 45 Abs. 7 erteilt werden können. Ein Verstoß gegen das Verbot der Zerstörung von Lebensstätten gemäß 44 Abs. 1 Nr. 3 liegt nicht vor, soweit die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Dies kann auch durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erreicht werden ( 44 Abs. 5 Satz 3). 4 Prüfungsrelevante Tiergruppen Laut Windenergieerlass Baden-Württemberg sind auf Ebene der Bauleitplanung insbesondere die windenergieempfindlichen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten bezüglich des 44 BNatSchG prüfungsrelevant. Andere Arten sind zu berücksichtigen, sofern durch die Anlage und die Zuwegung deren Lebensraum betroffen sein kann. Da bei den vorliegenden Suchräumen der Verlauf der Erschließungswege bzw. die Anlagenstandorte noch nicht bekannt ist, konzentriert sich die artenschutzrechtliche Prüfung ausschließlich auf diejenigen Arten, die aufgrund ihrer Flughöhe und - weise einem erhöhten Kollisionsrisiko ausgesetzt sein könnten und bei denen somit betriebsbedingte Auswirkungen eintreten können. Bei den relevanten Gruppen handelt es sich um die windkraftempfindlichen Vogelarten und die Fledermäuse. Die Einstufung einer Vogelart als windkraftempfindlich erfolgte durch die LUBW (2013). Die nicht windkraftempfindlichen Vogelarten sowie die übrigen europäisch geschützten Arten bzw. Artengruppen (z.b. Wildkatze, Reptilien, Amphibien, Libellen, Schmetterlinge) werden in erster Linie durch bau- und anlagebedingte Auswirkungen im Zuge von Flächeninanspruchnahmen beeinträchtigt. Für diese Arten/Artengruppen erfolgt eine artenschutzrechtliche Prüfung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (ig). Einen Überblick zum Untersuchungsumfang der artenschutzrechtlich relevanten Tiergruppen in den zwei Planungsebenen gibt Tabelle 1.

6 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 3 29 Tabelle 1: Untersuchungsinhalte der artenschutzrechtlichen Prüfung bei den unterschiedlichen Planungsebenen Auswirkungen T-FNP ig bau- und anlagebedingt - nicht windkraftempfindliche Vogelarten - Fledermäuse - alle FFH-Anhang IV-Arten betriebsbedingt - windkraftempfindliche Vogelarten - Fledermäuse - windkraftempfindliche Vogelarten - Fledermäuse 5 Vögel 5.1 Potentielle Projektwirkungen Zu den möglichen Projektwirkungen auf windkraftempfindliche Vogelarten gehört in erster Linie ein erhöhtes Kollisionsrisiko bzw. Verletzungs- und Tötungsrisiko durch den Betrieb der WEA. Darüber hinaus kann Meideverhalten bzw. die Barrierewirkung zu einer Reduzierung des Brut-, Nahrungs- und Rastlebensraumes führen. Beim Bau der eigentlichen Anlage sowie der Erschließungswege besteht die Möglichkeit, dass Nestbäume bzw. besiedelte Lebensräume in Anspruch genommen werden und das Störpotential erhöht wird. 5.2 Methoden Die LUBW hat zum Untersuchungsumfang zur Erfassung windkraftempfindlicher Vogelarten auf Ebene der Bauleitplanung entsprechende Hinweise veröffentlicht (s. LUBW 2013). Die vorliegende artenschutzrechtliche Untersuchung orientiert sich i.d.r. an diesen Standards, die als Empfehlungen zu verstehen sind. Die nachfolgend beschriebenen Methoden wurden im Rahmen eines Scopingtermins für die Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen am in Bühl vorgestellt und abgestimmt Windkraftempfindliche Brutvögel Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet 125a mit einem zusätzlich um dessen Außengrenze angelegten, von der LUBW (2013) angegebenen artspezifischen Untersuchungsradius zur Ermittlung der Fortpflanzungsstätten (i.d.r m). In Abhängigkeit von den Untersuchungsergebnissen wurde das Untersuchungsgebiet zur Beurteilung der regelmäßig genutzten Nahrungshabitate/Flugkorridore um einen erweiterten, artspezifischen Radius vergrößert (s. LUBW 2013).

7 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 4 29 Datenrecherche und Habitatpotentialanalyse Laut den LUBW-Hinweisen sollten zur Ermittlung der Anforderungen an den Untersuchungsrahmen die im Untersuchungsraum zu erwartenden Vogelarten im Rahmen einer Datenrecherche überschlägig ermittelt werden. Sind die gewonnenen Daten zum Vorkommen windkraftempfindlicher Vogelarten entsprechend der LUBW-Kriterien als nutzbar einzustufen, kann auf eine gesonderte Erfassung im Gelände verzichtet werden. Bei den für das potentielle Windnutzungsgebiet 125a durchgeführten Datenrecherchen wurden folgende Quellen herangezogen: Grundlagenwerke Vögel Baden-Württembergs, Planungsgrundlage Windkraft und Auerhuhn Karte der Forstlichen Versuchsund Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) vom , Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) im NABU, Untere Naturschutzbehörden, örtliche Naturschutzverbände/ortskundige Experten, Verbreitungsdaten der LUBW zu windkraftempfindlichen Vogelarten im Internet. Da zum Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald (Nr ) derzeit kein Managementplan vorliegt und nach Auskunft des RP Karlsruhe noch keine entsprechenden Bestandserhebungen erfolgten, kann diese potentielle Quelle zur Beurteilung der Suchräume nicht genutzt werden. Für die Jahre 2012 und 2013 war seitens der LUBW eine Milankartierung in Baden- Württemberg vorgesehen. Das ursprüngliche Ziel bestand in einer möglichst flächendeckenden Erfassung des Rot- und des Schwarzmilans in den windhöffigen Gebieten. Allerdings konnten in diesem Zeitraum nicht in allen relevanten Gebieten Kartierungen erfolgen (s. Kartendarstellung der LUBW im Internet). So lagen beispielsweise für den Nordschwarzwald und damit für das hier betrachtete Untersuchungsgebiet keine entsprechenden Daten vor. Im Jahr 2014 beauftragte die LUBW weitere Kartierungen, die sämtliche noch vorhandene Lücken abdeckten. Da die Ergebnisse zu dieser Kartierung zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vorlagen, konnten sie nicht berücksichtigt werden. Neben einer Datenrecherche wurde im Sinne einer Abschichtung das mögliche Vorkommen windkraftempfindlicher Vogelarten in dem potentiellen Windnutzungsgebiet 125a des Naturraumes Nordschwarzwald anhand einer Habitatpotentialanalyse ermittelt. Geländeerfassung windkraftempfindlicher Brutvogelarten Die erforderlichen Geländearbeiten orientieren sich an den von der LUBW (2013) angegebenen Erfassungsstandards. Dabei wurden die artspezifischen Empfehlungen von SÜDBECK et al. (2005) und der bundesweite Leitfaden zur Rotmilan-Erfassung des Deutschen Dachverbands der Avifaunisten (DDA) berücksichtigt. Da wo im Rahmen der Kartierungen tagaktive Großvögel beobachtet wurden, fand in dem vermuteten engeren Revierbereich soweit wie möglich eine Horstsuche statt. Allerdings ist anzumerken, dass das potentielle

8 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5 29 Windnutzungsgebiet 125a größtenteils Nadelbaum-Bestände aufweisen, die eine Nestsuche erheblich erschweren. In den Hinweisen der LUBW (2013) existiert keine Vorgabe zur Anzahl der Geländetermine bei der Erfassung windkraftempfindlicher Brutvogelarten auf Ebene der Bauleitplanung. Aufgrund der Beauftragung der Untersuchungen im Mai 2014 konnten die Geländetermine erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen. Insgesamt wurden fünf Begehungen durchgeführt (s. Tabelle 2). Da Teile des potentiellen Windnutzungsgebietes 125a und dessen Umgebung bereits 2013 im Rahmen der artenschutzrechtlichen Bestandserhebungen der windkraftempfindlichen Brutvogelarten zum T-FNP Windenergie der Stadt Gaggenau untersucht wurden, werden die dabei gewonnenen Ergebnisse in die vorliegende Beurteilung zu den Vögeln einbezogen (s. ARGUPLAN 2013). Die Geländeerhebungen 2013 fanden bereits zu Beginn des Frühjahrs statt, sodass mit beiden Untersuchungen die artspezifischen Fortpflanzungszeiträume aller relevanten Arten hinreichend abgedeckt werden. Tabelle 2: Durchgeführte Geländetermine 2014 und Erfassungsbedingungen Geländetermin Wetter ca. 15 C, wolkig bis sonnig, kein Niederschlag, mäßiger Wind ca. 23 C, wechselnd bewölkt, kein Niederschlag, mäßiger Wind ca. 24 C, leicht bewölkt, kein Niederschlag, mäßiger Wind ca. 23 C, sonnig-leicht bewölkt, kein Niederschlag, sonnig, windstill ca. 25 C, sonnig, kein Niederschlag, windstill In den bewaldeten, eher unübersichtlichen Mittelgebirgslagen des potentiellen Windnutzungsgebietes 125a erfolgte die Erfassung v.a. von erhöhten oder offeneren Geländepunkten aus, die eine Erfassung v.a. von Greifvögeln über größere Waldbereiche ermöglichten. Im Allgemeinen fanden die Geländetermine bei günstigen Erfassungsbedingungen statt (s. Tabelle 2). Im Gegensatz zu 2013 zeichnete sich das Frühjahr 2014 durch für die untersuchten Vögel optimale Witterungsbedingungen aus. So herrschten im Zeitraum März bis April 2014 zahlreiche Sonnentage vor. Auch im Mai und Juni 2014 fehlten lange niederschlagreiche und sehr kühle Witterungsphasen. Der Juli war durch warme, aber niederschlagsreiche Phasen gekennzeichnet. Artenschutzrechtliche Bewertung Laut den Hinweisen der LUBW (2013) ist in der Regel davon auszugehen, dass ein auf der Planung beruhendes Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt, wenn eine Fortpflanzungsstätte innerhalb des engen artspezifischen Radius (i.d.r m) um einen potentiellen Windkraftanlagenstandort festgestellt wird. Liegt eine Fortpflanzungsstätte einer kollisionsgefährdeten, windkraftempfindlichen Art außerhalb des engen Untersuchungsradius, aber innerhalb eines erweiterten, artspezifischen Radius, so ist gemäß der LUBW (2013) eine fachgutachterliche Einschätzung des

9 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 6 29 Vorkommens von regelmäßig genutzten Nahrungshabitaten/Flugkorridoren in den für WEA vorgesehenen Flächen erforderlich. Für diese Einschätzung werden entsprechend den LUBW-Hinweisen folgende Parameter herangezogen: Bei den Geländeuntersuchungen beobachtete Flugbewegungen, Abstand zu bekannten Fortpflanzungsstätten, Vorhandensein von Landschaftselementen, die als regelmäßig genutzte Nahrungshabitate geeignet sind bzw. zu einer Kanalisation von Flugbewegungen führen können, Artspezifische Lebensraumnutzung. Bezüglich des Auerhuhns orientiert sich die Eingriffsbeurteilung an der Bewertungshilfe Auerhuhn und Windenergie im Schwarzwald der FVA (2013). Konfliktanalyse Auf Basis der gewonnenen Ergebnisse zu den windkraftempfindlichen Brutvogelarten wird das potentielle Windnutzungsgebiet einer räumlich differenzierten Konfliktanalyse unterzogen. Dabei erfolgt die Anwendung der in Tabelle 3 dargestellten dreistufigen Konfliktskala. Neben den artenschutzrechtlichen Aspekten wurde im Rahmen der Analyse auch die Lage in einem Vogelschutzgebiet bzw. in dessen 700 m-pufferzone berücksichtigt. Tabelle 3: Dreistufige, räumlich differenzierte Konfliktanalyse zu den windkraftempfindlichen Brutvogelarten in den potentiellen Windnutzungsgebieten Konfliktpotential Kriterium gering mittel hoch - Bereich außerhalb des engen Radius (i.d.r. 1 km) um ein Revierzentrum - Bereich im erweiterten, artspezifischen Radius um ein Revierzentrum, aber regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore aufgrund artspezifischer Lebensraumnutzung dort nicht zu erwarten - Bereich innerhalb einer Auerhuhnkategorie 4-Fläche oder ohne Kategorie - Bereich im erweiterten, artspezifischen Radius um ein Revierzentrum, regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore aufgrund artspezifischer Lebensraumnutzung dort nicht auszuschließen - Bereich innerhalb einer Auerhuhnkategorie 2 und 3-Fläche - Bereich im erweiterten, artspezifischen Radius um ein Revierzentrum einer Zielart eines Vogelschutzgebietes und Lage innerhalb dessen 700 m-pufferzone - Bereich im engen Radius (i.d.r. 1 km) um ein Revierzentrum - Bereich im erweiterten, artspezifischen Radius um ein Revierzentrum und dort mit regelmäßig genutzten Nahrungshabitaten/Flugkorridoren - Bereich innerhalb einer Auerhuhnkategorie 1-Fläche - Bereich innerhalb eines Vogelschutzgebietes (abweichende Bewertung über Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung möglich)

10 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Rastvögel Laut den LUBW-Hinweisen soll auf Ebene der Bauleitplanung eine fachgutachterliche Einschätzung der Rastvogelbestände eingeholt werden. Eine entsprechende Einschätzung wurde suchraumbezogen erstellt. Diese stützt sich entsprechend den LUBW-Hinweisen auf folgende Parameter: Vorhandensein von Landschaftselementen, die größere Rastvogelbestände erwarten lassen (z.b. Feuchtgebiete, Seen usw.) Potentielle regelmäßige Flugbewegungen zwischen Nahrungshabitaten und Schlaf- und Sammelplätzen Abstände zu bereits bekannten, bedeutenden Rastplätzen. Wenn diese Einschätzung ergibt, dass im Vorhabensbereich mit bedeutsamen Vorkommen rastender Vögeln zu rechnen ist, wird von der LUBW (2013) empfohlen, die Rastvogelerfassung im Gelände bereits im Rahmen der Flächennutzungsplanung durchzuführen. Da die im Kap. 5.5 vorliegenden fachgutachterlichen Einschätzungen zu dem Ergebnis kommen, dass mit Ausnahmen von Sing- und Greifvogelschlafplätzen nicht mit bedeutenden Rastvogelansammlungen in dem im Nordschwarzwald gelegenen Untersuchungsgebiet zu rechnen ist und ein Vorkommen dieser Schlafplätze gemäß den LUBW-Hinweisen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren untersucht wird, wird der Rastvogelaspekt nicht in die vorliegende Konfliktanalyse einbezogen und in einem gesonderten Kapitel behandelt Vogelzug Eine gesonderte Erfassung des Vogelzuges ist laut den LUBW-Hinweisen i.d.r. nicht erforderlich. Erhebungen seien nur sinnvoll, wenn im Planungsraum über mehrere Jahre bestätigte Verdichtungsräume bestehen oder ein begründeter Verdacht auf einen Verdichtungsraum vorliegt. Eine gezielte Ermittlung würde danach einen mehr- bis vieljährigen Untersuchungsaufwand erforderlich machen, der einem Antragssteller aus rechtlichen Gründen nicht zugemutet werden kann (s. LUBW 2013). Liegen in einem Gebiet bereits über mehrere Jahre bestätigte Verdichtungsräume des Vogelzugs vor, so sind diese als Tabubereiche für Windenergienutzung zu behandeln, wenn die WEA zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- oder Verletzungsrisikos oder erheblichen Scheuchwirkungen führen können. Eine fachgutachterliche Einschätzung zum Vogelzug fordert die LUBW in ihren Hinweisen weder für die Bauleitplanung noch für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. In dem o. g. Leitfaden der LUBW sind keine Angaben zu lokalen Vogelzug-Verdichtungsräumen oder Hinweise auf weiterführende Literatur enthalten.

11 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 8 29 Eine eigene Literaturrecherche ergab, dass eine Gesamtdarstellung zum Vogelzug in Baden-Württemberg nicht vorliegt. Es wurden bislang nur einige wenige Zugplanbeobachtungen veröffentlicht (MANN & PURSCHKE 1989, RANDLER 1996, GATTER 2000, STRAUB et al. 2011, 2012a, b). Publikationen über Zugbeobachtungen bzw. Verdichtungsräume im Nordschwarzwald konnten nicht recherchiert werden. Mündliche Anfragen beim RP Karlsruhe (Ulrich Mahler) und bei ortskundigen Ornithologen (Dr. Martin Boschert, Jochen Lehmann) blieben ebenfalls ohne konkrete Hinweise auf lokale Verdichtungsräume im Nordschwarzwald. Die LUBW teilte im November 2013 mit, dass ihr keine belastbaren Daten zu Verdichtungsräumen des Vogelzugs im Planungsraum vorlägen. Sie verweist nur auf einen Hinweis der UNB Rastatt auf eine mögliche Zugkonzentrationszone im Murgtal (s.u.). Die LUBW beabsichtigt, Verdichtungsräume im Schwarzwald ermitteln zu lassen. Der Abschluss einer möglichen Untersuchung ist allerdings noch nicht absehbar. Die UNB Rastatt informierte, dass nach Ansicht eines lokalen Naturschutzverbandes die östliche Seite des Murgtals eine Konzentrationszone darstellt, wo regelmäßig Rotmilane, Wespenbussarde und Schwarzstörche beobachtet wurden. Bei günstigen Bedingungen sollen im Herbst bis zu Rotmilane in kurzer Zeit durchziehen. Die Frage, ob es sich bei der östlichen Seite des Murgtals um einen langjährig genutzten Zugkorridor handelt oder ob die gemachten Beobachtungen evtl. auf besonderen Witterungsverhältnissen beruhen, kann aufgrund der vorliegenden Daten nicht beantwortet werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass belastbare Angaben über einen Verdichtungsraum im Bereich des Untersuchungsgebietes nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht vorliegen. Eine spezielle Erfassung des Vogelzuges erfolgte dort somit nicht. Somit wird der Vogelzug nicht in die suchraumbezogene Konfliktanalyse einbezogen. In einem gesonderten Kapitel sind jedoch sowohl allgemeine Ausführungen zum Vogelzug als auch eine Ersteinschätzung zum Vorkommen möglicher Vogelzug-Konzentrationszonen in dem potentiellen Windnutzungsgebiet 125a enthalten. 5.3 Ergebnisse der Datenrecherche und Habitatpotentialanalyse Nachfolgend wird für jede, von der LUBW definierte windkraftempfindliche Brutvogelart das Ergebnis der Datenrecherche und der Habitatpotentialanalyse für das im Naturraum Nordschwarzwald befindliche potentielle Windnutzungsgebiet 125a dargestellt. Es wird außerdem angegeben, ob auf Basis dieser Resultate eine gesonderte Geländeerfassung der jeweiligen Arten in dem Untersuchungsgebiet erforderlich wurde. Alpensegler (Tachymarptis melba) Der Alpensegler nutzt in Baden-Württemberg Türme und höhere Gebäude in Städten als Brutlebensraum (HÖLZINGER & MAHLER 2001). In Baden-Württemberg kommt die Art nach HÖLZINGER & MAHLER (2001) nur in Freiburg, Waldshut-Tiengen und Emmendingen vor. Laut

12 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 9 29 BOSCHERT (2013) brütete die Art 2010 und 2013 in Bühl. In den Ortschaften um das Untersuchungsgebiet (Loffenau, Bad Herrenalb) ist jedoch von keinem Vorkommen des Alpenseglers auszugehen. Eine gesonderte Geländeerfassung zu der Art wurde nicht durchgeführt. Auerhuhn (Tetra urogallus) Das Auerhuhn ist auf die späten Stadien der Waldsukzession eingenischt (HÖLZINGER & BOSCHERT 2001). Die Art stellt spezielle Ansprüche an den inneren Aufbau des Waldes und kommt in Baden-Württemberg in Waldgebieten vor, die licht sind, eine gut entwickelte Bodenvegetation (v.a. Heidelbeere) aufweisen und zumindest die Kiefer in nennenswerten Anteilen enthalten (ebd.). Da die Art im Nordschwarzwald vorkommt, werden die Kartenund Planungsgrundlagen sowie Daten der FVA in die Konfliktanalyse miteinbezogen. Baumfalke (Falco subbuteo) Die Datenrecherche ergab keinen Hinweis auf ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet. Lichte Wälder, Feldgehölze und Waldränder gehören zu den typischen Lebensräumen des Baumfalken (FIUCZYNSKI & SÖMMER 2011). Da eine entsprechende Biotopausstattung im potentiellen Windnutzungsgebiet 125a vorliegt und die Art auch die Mittelgebirge besiedelt, ist ein Brutvorkommen generell nicht auszuschließen. Somit erfolgte eine gesonderte Geländeerfassung zu der Art. Haselhuhn (Tetrastes bonsasia) Laut HÖLZINGER & BOSCHERT (2001) besiedelt das Haselhuhn junge Stadien der Waldsukzession mit einem hohen Anteil an Weichlaubhölzern. Untersuchungen im Schwarzwald ergaben einen ausgeprägten Wechsel der Habitatwahl: junge, lückige Laubholz-Bestände im Frühsommer, lückige Fichtenbestände im Spätsommer, tiefbeastete Nadelbaumbestände im Winter (s. HÖLZINGER & BOSCHERT 2001). Laut HÖLZINGER & BOSCHERT (2001) kommt die Art zwar aktuell vereinzelt im Nordschwarzwald vor, jedoch nicht im Bereich des potentiellen Windnutzungsgebietes 125a. Nach mündlicher Auskunft von Herrn Dr. Förschler von der Nationalparkverwaltung gibt es einen zusätzlichen Fund östlich von Bühlertal bzw. der Schwarzwaldhochstraße (B 500). Auch dieser liegt weit abseits des Untersuchungsgebietes, sodass dort nicht mit Brutrevieren zu rechnen ist. Die Art wurde nicht in die Geländeuntersuchung mit einbezogen. Kormoran (Phalacrocorax carbo) Der Lebensraum des Kormorans ist durch fischreiche Gewässer und störungsfreie Baumbestände in Gewässernähe geprägt (s. HÖLZINGER & BAUER 2011). Da die aktuellen Brutkolonien weit außerhalb des Untersuchungsgebietes liegen (HÖLZINGER & BAUER 2011, LUBW 2014a) und keine geeigneten Bruthabitate vorliegen, ist ein Vorkommen einer Fortpflanzungsstätte im Nordschwarzwald auszuschließen. Auf eine gesonderte Geländeuntersuchung wurde verzichtet.

13 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Kornweihe (Circus cyaneus) In Mitteleuropa stellen Heidegebiete, Moore, Marschwiesen und Dünen bevorzugte Brutlebensräume dar (BEZZEL 1985). Vor diesem Hintergrund ist ein Brutvorkommen im Nordschwarzwald auszuschließen. Eine Geländeerhebung zu der Art erfolgte nicht. Möwen (Laridae) Brutvogelarten in Baden-Württemberg stellen Lachmöwe (Larus ridibundus), Mittelmeermöwe (Larus michahellis), Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) und Sturmmöwe (Larus canus) in Frage (s. LUBW 2007). Die Brutlebensräume befinden sich an Gewässern und in Feuchtgebieten. Da derartige Habitate im Untersuchungsgebiet des Nordschwarzwaldes nicht existieren, liegen dort keine Brutkolonien vor. Eine Geländeerhebung zu den Möwenarten fand nicht statt. Raubwürger (Lanius excubitor) In Baden-Württemberg besiedelt der Raubwürger vier verschiedene Habitattypen: ausgedehnte Streuobst-Bestände mit zahlreichen Büschen, Heckenlandschaften mit meist auf Steinriegeln wachsenden Gehölzen, Heidelandschaften und Randbereiche von Mooren (HÖLZINGER 1997). Daneben werden auch offene Waldlandschaften, in Form von ausgedehnten Waldlichtungen mit Gebüschen und Baumgruppen besiedelt (ebd.). Generell kommt nur der letztgenannte Lebensraumtyp für den Nordschwarzwald in Frage. Ein aktuelles Brutvorkommen ist im Nordschwarzwald jedoch nicht mehr vorhanden (s. ebd.). Gegenwärtig beläuft sich der landesweite Brutbestand auf nur noch Paare (s. LUBW 2007). Da das Raubwürger-Vorkommen gut untersucht sein dürfte, wurde auf eine gesonderte Geländeuntersuchung verzichtet. Reiher (Ardidae) Brutvogelarten in Baden-Württemberg stellen Graureiher und Purpurreiher dar. Der Graureiher brütet in Kolonien im Umfeld von Fließ- und Stillgewässern (HÖLZINGER & BAUER 2011). Bevorzugt werden Hangwälder entlang von Flüssen, kleinere Gehölze, Kuppen und überragende Bäume innerhalb von Waldkomplexen. Da eine Kolonie bzw. regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore im Untersuchungsraum nicht völlig auszuschließen sind, wurde der Graureiher in die Geländeerfassung miteinbezogen. Demgegenüber erfolgte zum Purpurreiher keine Erhebung, da sich das aktuelle landesweite Vorkommen nur auf die nördliche Oberrheinebene erstreckt (s. HÖLZINGER & BAUER 2011) und ausgedehnte Schilfröhrichte als präferierte Bruthabitate im Untersuchungsgebiet nicht vorkommen. Rohrweihe (Circus aeruginosus) Die Art besiedelt offene Landschaften und brütet in Schilfkomplexen, mitunter aber auch in Getreidefeldern, Wiesen, Weiden und Sümpfen (BEZZEL 1985). Da eine entsprechende Lebensraumausprägung im Nordschwarzwald nicht vorhanden ist, kann nicht mit einem Brutvorkommen im Untersuchungsgebiet gerechnet werden. Eine Geländeerfassung zu der Art erfolgte nicht.

14 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Rotmilan (Milvus milvus) Der Rotmilan besiedelt vielfältig strukturierte Landschaften, die durch einen häufigen Wechsel von bewaldeten und offenen Biotopen gekennzeichnet sind (SÜDBECK et al. 2005). Die Lebensraumausstattung im Nordschwarzwald entspricht generell diesen Habitatansprüchen. Da keine nutzbaren Daten vorlagen, wurde eine Geländeuntersuchung zum Rotmilan durchgeführt. Schwarzmilan (Milvus migrans) Der Schwarzmilan bewohnt halboffene Waldlandschaften oder landwirtschaftlich genutzte Gebiete mit Waldanteilen in Flussniederungen und anderen grundwassernahen Gebieten, oft in der Nähe von Flüssen, Seen oder Teichgebieten (SÜDBECK et al. 2005). Die Nahrungssuche erfolgt an Gewässern, im Feuchtgrünland und auf Äckern (ebd.). Aufgrund fehlender Datengrundlagen und geeigneter Lebensraumausprägung im Untersuchungsgebiet des Nordschwarzwaldes wurde die Art in die Geländeerfassung miteinbezogen. Schwarzstorch (Ciconia nigra) Als Bruthabitat bevorzugt die Art Altholzbestände extensiv bewirtschafteter, naturnaher und meist feuchter oder gewässerreicher Laubmischwälder von großer Ausdehnung, in Verbindung mit angrenzenden Feuchtgebieten (HÖLZINGER & BAUER 2011). Zwar sind im Untersuchungsraum teilweise großflächige Waldbestände vorhanden, die aktuellen Brutvorkommen in Baden-Württemberg liegen jedoch nicht im Schwarzwald, sondern im Südosten des Landes (s. HÖLZINGER & BAUER 2011). Vor diesem Hintergrund ist nicht von einem Vorkommen in dem potentiellen Windnutzungsgebiet 125a und deren weiten Umgebung auszugehen. Eine Geländeerhebung zum Schwarzstorch fand nicht statt. Seeschwalben (Sternidae) Brutvogelarten unter den Seeschwalben stellen aktuell die Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) und die Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) in Baden-Württemberg dar (s. HÖLZINGER & BOSCHERT 2001). Die Flussseeschwalbe brütet auf Inseln innerhalb von Gewässern (Flüsse, Seen) (HÖLZINGER & BOSCHERT 2001). Die Trauerseeschwalbe brütet in Niederungslandschaften an eutrophen Gewässern mit starker Verkrautung (BEZZEL 1985). Da derartige Gewässertypen im Naturraum Nordschwarzwald nicht existieren und keine aktuellen Vorkommen bekannt sind, ist nicht mit Fortpflanzungsstätten der beiden Arten in dem Untersuchungsgebiet zu rechnen. Eine Geländeuntersuchung zu den Seeschwalben fand daher nicht statt. Sumpfohreule (Asio flammaeus) Die Art besiedelt weiträumige Niederungsflächen mit niedriger, dichter Bodenvegetation, v.a. Feuchtgebiete (HÖLZINGER & MAHLER 2001). In der Oberrheinebene dienen auch völlig trockene Kiefern-Aufforstungsflächen als Brutlebensraum (ebd.). Im Schwarzwald gibt es keine aktuellen Brutvorkommen. Aufgrund fehlender Lebensraumausstattung im Untersuchungsgebiet wurde keine Geländeerhebung zu der Art durchgeführt.

15 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Uhu (Bubo bubo) Der Uhu nutzt v.a. Felsen sowie Steinbrüche als Bruthabitate (HÖLZINGER & MAHLER 2001). Bevorzugt werden in Baden-Württemberg die milderen, bedeutend nahrungsreicheren Tallagen mit möglichst langsam fließenden Flüssen und Bächen und offenen Wiesengeländen mit Heckenstreifen (ebd.). Auch andere aufgelockerte Kulturlandschaften bieten mindestens in tieferen und mittleren Lagen bis etwa 700 mnn ausreichend Nahrung (ebd.). Geschlossene größere Wälder (z.b. innerer Schwarzwald) und Hochlagen werden dagegen weitestgehend gemieden (ebd.). Brutvorkommen im Nordschwarzwald sind jedoch bekannt (s. LUBW 2014a). Daher wurde die Art in die Konfliktanalyse miteinbezogen. Wachtelkönig (Crex crex) Die Art besiedelt offene bis halboffene Landschaften (HÖLZINGER & BOSCHERT 2001). Bevorzugte Lebensräume in Baden-Württemberg stellen verschiedene Grünlandtypen wie z.b. (feuchte) Bergwiesen, Glatthaferwiesen und bachbegleitende Hochstaudenfluren dar (ebd.). Aktuelle Brutnachweise aus dem Nordschwarzwald liegen nicht vor (ebd.). Aufgrund der Lebensraumausstattung im potentiellen Windnutzungsgebiet 125a ist mit einem Vorkommen auch nicht zu rechnen. Eine Geländeuntersuchung zum Wachtelkönig erfolgte daher nicht. Wanderfalke (Falco peregrinus) Bruthabitate stellen v.a. natürliche Felsen, Steinbrüche und hohe Gebäude dar (SÜDBECK et al. 2005). Die Datenrecherche bei der AGW ergab, dass Brutvorkommen im Bereich des Untersuchungsgebietes existieren (s. auch LUBW 2014a). Vor diesem Hintergrund wurde die Art in die Geländeerhebung miteinbezogen. Weißstorch (Ciconia ciconia) In Baden-Württemberg befinden sich die Nistplätze überwiegend im Bereich von Ortschaften (95 %) (HÖLZINGER & BAUER 2011). In der freien Landschaft angelegte Baumhorste sind die Ausnahme (5 %) (ebd.). Da aktuelle Brutvorkommen im Nordschwarzwald nicht bekannt sind (HÖLZINGER & BAUER 2011, LUBW 2014a), ist auch nicht mit einem Neststandort im Bereich der Suchräume zu rechnen. Eine gesonderte Geländeerfassung zu der Art fand nicht statt. Wespenbussard (Pernis apivoris) Die Art besiedelt abwechslungsreich strukturierte Landschaften mit (Laub-) Altholzbeständen (Brutstandorte) und meist mosaikartiger Zusammensetzung von Waldlichtungen, Sümpfen, Brachen, Magerrasen, Heiden und Wiesen als Nahrungshabitate (SÜDBECK et al. 2005). Aufgrund fehlender Datengrundlagen und geeigneter Lebensraumausprägung im Untersuchungsraum des Nordschwarzwaldes erfolgte eine Geländeuntersuchung zum Wespenbussard. Wiesenlimikolen (Charadriiformes) Zu den relevanten Brutvogelarten unter den Wiesenlimikolen gehören der Große Brachvogel (Numenius arquata), Kiebitz (Vanellus vanellus) und Bekassine (Gallinago gallinago).

16 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Alle drei Arten besiedeln in Baden-Württemberg gehölzarme Landschaften, wie offene Feldfluren (v.a. Feuchtwiesen) und Hochmoore (s. HÖLZINGER & BOSCHERT 2001). Derartige Offenlebensräume sind in den Suchräumen nicht ausgeprägt, sodass nicht mit einem Brutvorkommen dort zu rechnen ist. Laut HÖLZINGER & BOSCHERT (2001) liegen im Nordschwarzwald auch keine Nachweise vor. Auf eine Geländeerfassung der drei Arten wurde dort daher verzichtet. Wiesenweihe (Circus pygargus) Die Wiesenweihe besiedelt großräumige, offene bis halboffene Niederungslandschaften (SÜDBECK et al. 2005). Aktuell kommt die Art nur im Nordosten des Landes vor (s. LUBW 2014a). Aufgrund nicht geeigneter Lebensraumausstattung im Nordschwarzwald bzw. im Untersuchungsgebiet ist nicht von einem Brutvorkommen dort auszugehen. Eine Geländeuntersuchung zu der Art fand daher nicht statt. Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) Die Art bevorzugt trockene, lichte Wälder, insbesondere Kahlflächen, Lichtungen und Aufforstungen sowie Heide- und Moorgebiete (HÖLZINGER & MAHLER 2001). Die Hauptvorkommen liegen in Heidekiefernwäldern, Kiefernaufforstungsflächen und Trockenbuschwäldern auf sandigen Böden (ebd.). Die historischen und aktuellen Brutvorkommen befinden sich außerhalb des Nordschwarzwaldes (ebd.). Somit ist nicht mit einem Vorkommen im Untersuchungsgebiet zu rechnen. Eine Geländeerfassung zum Ziegenmelker erfolgte nicht. Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Als Röhrichtbewohner bewohnt die Art die verschiedensten Gewässer, wie z.b. Seen, Weiher und Fischteiche (HÖLZINGER & BAUER 2011). Aktuelle Brutnachweise liegen außerhalb des Nordschwarzwaldes. Da auch keine geeigneten Gewässer im potentiellen Windnutzungsgebiet 125a existieren, ist nicht mit einem Vorkommen dort zu rechnen. Eine Geländeerhebung zu der Art wurde nicht durchgeführt. Fazit Die Datenrecherchen und die Habitatpotentialanalysen ergaben, dass mit zahlreichen windkraftempfindlichen Brutvogelarten im Naturraum Nordschwarzwald bzw. im Bereich des potentiellen Windnutzungsgebietes 125a nicht zu rechnen ist. Demgegenüber kann bei acht Arten ein Brutvorkommen dort nicht ausgeschlossen werden. Mit Ausnahme des Auerhuhns fanden zu diesen Geländeuntersuchungen statt (s. Tabelle 4). In der Tabelle sind die von der LUBW (2013) in ihren Hinweisen angegebenen artspezifischen Untersuchungsradien angegeben.

17 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Tabelle 4: Windkraftempfindliche Brutvogelarten für die eine gesonderte Geländeuntersuchung in dem im Nordschwarzwald gelegenen potentiellen Windnutzungsgebiet 125a durchgeführt wurde K = Kollisionsgefährdet Art Art der Windkraftempfindlichkeit Untersuchungsradius zur Ermittlung der Fortpflanzungsstätten [m] Untersuchungsradius zur Ermittlung regelmäßig frequentierter Nahrungshabitate u. Flugkorridore [m] Baumfalke K Graureiher K Rotmilan K Schwarzmilan K Uhu K Wanderfalke K Wespenbussard K Konfliktanalyse windkraftempfindliche Brutvögel Nachfolgend werden die Ergebnisse der Geländeuntersuchungen zu den relevanten windkraftempfindlichen Brutvogelarten im Bereich des potentiellen Windnutzungsgebietes 125a vorgestellt. Die Ergebnisdarstellung und die Konfliktanalyse erfolgen dabei artspezifisch. Die Aussagen zu den regelmäßig genutzten Nahrungshabitaten/Flugkorridoren stellen die fachgutachterlichen Einschätzungen dar. Kartendarstellungen finden sich in den Anlagen 2.1 bis 2.4. In die Konfliktbeurteilung werden auch die Resultate der FVA zum Auerhuhn miteinbezogen. Nach den artspezifischen Konfliktanalysen werden die daraus gewonnenen Resultate zu einer Gesamtbeurteilung zusammengeführt Auerhuhn Das potentielle Windnutzungsgebiet 125a wird von der FVA in unterschiedliche Auerhuhnkategorien unterteilt (s. Anlage 2.1): Der Großteil des potentiellen Windnutzungsgebietes weist die Auerhuhnkategorie 2 auf. Nach der Bewertungshilfe der FVA (2013) sind diese Bereiche vom Auerhuhn besiedelt und/oder für den Populationsaustausch zwischen den Teilpopulationen sehr wichtig. Dennoch kann gemäß der Bewertungshilfe in diesen Bereichen die Planung von Vorranggebieten und Konzentrationszonen erfolgen, weil die Erfüllung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände im Genehmigungsverfahren, insbesondere durch eine entsprechende Standortwahl oder Vermeidungs- bzw. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, vermieden werden kann. Die Notwendigkeit und der Umfang erforderlicher Maßnahmen liegen in Kategorie 2 höher als in Kategorie 3 (ebd.). Den Bereichen mit der Auerhuhnkategorie 2 wird ein mittleres Konfliktpotential zugeordnet.

18 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Eine kleinere, westlich gelegene Teilfläche des potentiellen Windnutzungsgebietes wird in die Auerhuhnkategorie 3 eingeordnet. Nach der Bewertungshilfe der FVA (2013) handelt es sich bei diesen Flächen um Randbereiche besiedelter Gebiete mit niedrigem Lebensraumpotential, um nicht besiedelte Gebiete mit mittlerem oder geringem Lebensraumpotential oder um Biotopverbundbereiche. Laut der Bewertungshilfe kann die Planung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung erfolgen, da die Erfüllung der Verbotstatbestände durch eine entsprechende Standortwahl, Vermeidungsmaßnahmen oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) vermieden werden kann. Die abgegrenzten Bereiche der Auerhuhnkategorie 3 weisen ein mittleres Konfliktpotential auf. Ein sehr kleiner, ebenfalls westlich gelegener Bereich ist in die Kategorie 4 eingestuft. Nach der Bewertungshilfe der FVA (2013) werden die Kategorieflächen 4 vom Auerhuhn aktuell und mit großer Wahrscheinlichkeit auch zukünftig nicht genutzt. Gemäß der Bewertungshilfe ist davon auszugehen, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch WEA dort nicht zu verwirklicht werden. Dadurch ergibt sich für diesen Teilbereich ein geringes artenschutzrechtliches Konfliktpotential bezüglich des Auerhuhns. Für Randbereiche des potentiellen Windnutzungsgebietes liegen keine Einstufungen in eine der Auerhuhnkategorien seitens der FVA vor. Diese besitzen ein geringes artenschutzrechtliches Konfliktpotential für die Art. Das Auerhuhn stellt laut Vogelschutzgebiets-Verordnung eine Zielart für die Erhaltung und Entwicklung des Vogelschutzgebietes Nordschwarzwald (Nr ) dar. Da der nördliche Teil des potentiellen Windnutzungsgebietes 125a in die 700 m-pufferzone des Natura 2000-Gebietes hineinragt, wird die innerhalb der Pufferzone gelegene Teilfläche des Planungsraumes einem mittleren Konfliktpotential zugeordnet (s. Anlage 2.1) Rotmilan Fortpflanzungsstätten/Revierzentren Im Zuge der Geländebegehungen 2013 und 2104 konnte im potentiellen Windnutzungsgebiet 125a und dessen 1 km-radius keine Fortpflanzungsstätte festgestellt werden, sodass hinsichtlich dieses Aspektes ein geringes Konfliktpotential vorliegt. Regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore Im Allgemeinen nutzt der Rotmilan als Jagdlebensraum bevorzugt die offene Feldflur mit Ackerflächen und Grünländern (SÜDBECK et al. 2005). Wälder spielen bei der Nahrungssuche daher nur eine sehr geringe Rolle (s. ORTLIEB 2004). Bei der Geländebegehung am wurde im Bereich des Untersuchungsgebietes häufig jeweils ein Rotmilan beobachtet. Dieser nutzte das südwestlich von Bad Herrenalb gelegene Grünland als Jagdhabitat. Darüber hinaus flog das beobachtete Tier mehrmals entlang der angrenzenden, größtenteils vollständig bewaldeten Taleinschnitte, die Verbindungskorridore zum angrenzenden Offenland darstellen (s. Anlage 2.2). Zwar wurde an einem nachfolgenden Termin ( ) bei längeren Ansitzbeobachtungen kein Rotmi-

19 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag lan gesichtet, jedoch wiederum ein Vogel am , sodass von regelmäßig genutzten Flugkorridoren dort auszugehen ist. Das Revierzentrum der beobachteten Rotmilane konnte nicht festgestellt werden, es befindet sich jedoch nicht im Bereich des potentiellen Windnutzungsgebietes 125a. Bei den Untersuchungen 2013 für die Stadt Gaggenau wurde ein Revierzentrum bei Moosbronn ermittelt. Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt etwa 4 km Luftlinie von diesem entfernt und somit innerhalb dessen erweiterten Untersuchungsradius von 6 km zur Beurteilung regelmäßig genutzter Nahrungshabitate/Flugkorridore. Insgesamt ist aufgrund von Beobachtungen davon auszugehen, dass die östlichen Hangbereiche des Windnutzungsgebietes, die Bestandteil von Taleinschnitten sind, regelmäßig genutzte Flugkorridore darstellen. Diese östlichen Randbereiche des Windnutzungsgebietes weisen somit ein hohes Konfliktpotential auf (s. Anlage 2.2). Bei den übrigen Bereichen des potentiellen Windnutzungsgebietes handelt es sich um nicht oder nur unregelmäßig überflogene Bereiche mit einem geringen Konfliktpotential Wanderfalke Fortpflanzungsstätten/Revierzentren Im Rahmen der 2013 erfolgten Untersuchungen für die Stadt Gaggenau wurde ein Revierzentrum in einem Steinbruch nordwestlich vom potentiellen Windnutzungsgebiet 125a nachgewiesen (s. Anlage 2.3). Der 1 km-radius um das Revierzentrum verläuft knapp außerhalb des Planungsgebiets, sodass diesbezüglich ein geringes Konfliktpotential für das potentielle Windnutzungsgebiet besteht. Regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore Da beim Wanderfalken der Radius zur Prüfung der Nahrungshabitate/Flugkorridore m beträgt und kein erweiterter Prüfradius vorliegt, ergibt sich außerhalb des 1 km- Radius um das Revierzentrum ein geringes Konfliktpotential für das Gebiet 125a. Der Wanderfalke stellt jedoch laut Vogelschutzgebiets-Verordnung eine Zielart für die Erhaltung und Entwicklung des Vogelschutzgebietes Nordschwarzwald (Nr ) dar. Im vorliegenden Fall befindet sich das oben erwähnte Revierzentrum im Vogelschutzgebiet (s. Anlage 2.3). Da der nördliche Teil des potentiellen Windnutzungsgebietes 125a in der 700 m-pufferzone des Natura 2000-Gebietes liegt, wird die innerhalb der Pufferzone gelegene Teilfläche des Planungsraumes einem mittleren Konfliktpotential zugeordnet (s. Anlage 2.3). Der übrige Bereich besitzt ein geringes Konfliktpotential für den Wanderfalken Wespenbussard Fortpflanzungsstätten/Revierzentren Ein Revierzentrum wurde im östlichen Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebietes nachgewiesen (s. Anlage 2.4). So erfolgte am dort die Beobachtung eines

20 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag einfliegenden Männchens und nachfolgend auch die eines Weibchens. Beide Tiere hielten sich längere Zeit dort auf und kreisten zwischendurch knapp über die Baumkronen. Darüber hinaus wurde bei einer in den frühen Morgenstunden stattfindenden Ansitzbeobachtung am beobachtet, wie zwei Wespenbussarde von dem Waldbereich aus zu ihren ersten Jagdflügen starteten. Der 1 km-radius um das Revierzentrum erstreckt sich auf den Großteil des potentiellen Windnutzungsgebietes 125a, sodass dieser dort ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential hinsichtlich der Beurteilung der Fortpflanzungsstätte aufweist. Der übrige, westliche gelegene Teil des Planungsraumes verfügt diesbezüglich über ein geringes Konfliktpotential. Regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore Der erweiterte 4 km-radius umfasst das gesamte Windnutzungsgebiet (s. Anlage 2.4). Im Allgemeinen erfolgt die Nahrungssuche beim Wespenbussard sowohl in Wäldern als auch im Offenland (BEZZEL 1985, GAMAUF 1999, ZIESEMER 1997, VAN DIERMEN et al. 2009). Die Art ernährt sich in erster Linie von staatenbildenden Erdwespen und von Hummeln, daneben (v.a. bei Mangel an Erdwespen) auch von Ringelwürmern, Spinnen, Amphibien, Reptilien, Kleinsäugern und Nestlingen von Kleinvögeln. Entsprechend sind Habitate mit Vorkommen von staatenbildenden Wespen, wie z.b. lichte Altholzbestände, sonnenbeschienene Lichtungen, Waldwiesen, junge, lückige Aufforstungen, Waldränder, Heiden, Magerrasen sowie Straßenränder als Nahrungslebensräume von Bedeutung. Vor diesem Hintergrund kommt das gesamte Windnutzungsgebiet 125a als Jagdhabitat generell für den Wespenbussard in Frage. Im Zuge der Geländebegehungen konnte die Art an verschiedenen Stellen in und um das potentielle Windnutzungsgebiet beobachtet werden. Die Tiere flogen sowohl entlang der bewaldeten Berghänge als auch über bewaldete Bergkuppen. Balzflüge konnten auch bis zu 1,5 km vom Revierzentrum entfernt registriert werden, auch in größeren Höhen. Aufgrund dieser Beobachtungen und der Nähe zum Revierzentrum sind regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore nicht nur innerhalb des im 1 km-radius gelegenen Teils des potentiellen Windnutzungsgebietes vorhanden, sondern auch in dem außerhalb des 1 km-radius befindlichen Bereich des 125a-Gebietes. Somit ist dem gesamten potentiellen Windnutzungsgebiet ein hohes Konfliktpotential hinsichtlich der regelmäßig genutzten Nahrungshabitate/Flugkorridore zuzuweisen. Der Wespenbussard stellt laut Vogelschutzgebiets-Verordnung eine Zielart für die Erhaltung und Entwicklung des Vogelschutzgebietes Nordschwarzwald (Nr ) dar. Im vorliegenden Fall befindet sich das ermittelte Revierzentrum außerhalb des Vogelschutzgebietes, aber innerhalb dessen 700 m-pufferzone. Das hieraus resultierende mittlere Konfliktpotential wird durch das oben beschriebene hohe Konfliktpotential überlagert Gesamtkonfliktanalyse zu den Brutvögeln Fasst man die obigen Ergebnisse der Konfliktanalyse zu den jeweiligen, im Bereich des potentiellen Windnutzungsgebietes Nr. 125a festgestellten, windkraftempfindlichen Brut-

21 VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vogelarten zusammen, so ergeben sich dort folgende, in der Anlage 3 dargestellte Konfliktzonen: Bereiche mit einem hohen Konfliktpotential Das gesamte potentielle Windnutzungsgebiet weist ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential auf. Der Großteil des Gebiets liegt zum einen innerhalb des 1 km-radius um das Revierzentrum eines Wespenbussard-Brutpaares. Die übrigen Bereiche stellen für die Art regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore dar. Die östlichen Randzonen werden darüber hinaus vom Rotmilan v.a. als Flugkorridore regelmäßig genutzt. Die Flächen mit einem hohen Konfliktpotential überlagern u.a. Bereiche mit einem mittleren Konfliktpotential für Auerhuhn und Wanderfalke. 5.5 Rastvögel Dieses Kapitel beinhaltet die jeweilige fachgutachterliche Einschätzung zur Bedeutung des potentiellen Windnutzungsgebietes 125a für Rastvögel. Das Untersuchungsgebiet wird ausschließlich von zusammenhängenden Waldflächen eingenommen. Größere Gewässer oder Feuchtgebiete, die für Durchzügler oder Wintergäste unter den wassergebundenen Vogelarten eine Rolle spielen könnten, sind nicht vorhanden. Auch befinden sich keine ausgedehnten Offenlandbereiche (v.a. Grünland), die potentielle Rastplätze für durchziehende Watvögel bieten, innerhalb des Untersuchungsraumes. Die nächstgelegenen, vermutlich bedeutenderen Rastplätze stellen die Vogelschutzgebiete Riedmatten und Schiftunger Bruch und Acher-Niederung in der angrenzenden Rheinebene dar. Aufgrund der Entfernung von über 20 km zum potentiellen Windnutzungsgebiet ist nicht mit erheblichen Auswirkungen durch mögliche Windkraftanlagen zu rechnen. Nicht auszuschließen ist ein Vorkommen von Greifvogel- und Singvogelschlafplätzen innerhalb der zusammenhängenden Waldflächen des Untersuchungsgebietes. Bei möglichen Schlafplätzen in geschlossenen Waldgebieten soll sich die Erfassung laut den LUBW-Hinweisen im Bereich der unmittelbaren Eingriffsflächen konzentrieren, um bedeutende Rastplätze (z.b. regelmäßig genutzte Schlafplätze von Greifvögeln, Massenschlafplätzen von Singvögeln) identifizieren zu können. Vor diesem Hintergrund soll eine Erfassung dieser Schlafplätze im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durchgeführt werden, wenn der konkrete Anlagenstandort bekannt ist. Eine spezielle Erfassung der Rastvögel auf Ebene der Bauleitplanung ist insgesamt nicht erforderlich.

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