Auswirkungen von Windenergie im Wald auf Natur und Landschaft

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1 Auswirkungen von Windenergie im Wald auf Natur und Landschaft Informationsveranstaltung Windkraft im Ebersberger Forst Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit / Projektträger Jülich Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 1 Photo: Christof Weiler, Freiburg im Breisgau

2 Referent Jens Lüdeke Dipl.-Ing. Landschaftsplanung TU Berlin/UPC Barcelona Berufliche Tätigkeiten beim Umweltministerium Nordrhein- Westfalen, Bundesamt für Naturschutz (Ref. Erneuerbare Energien) und Eisenbahnbundesamt (Fachstelle Umwelt) Aktuell: Wissenschaftlicher Berater Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Ref. Wasserkraft, Windenergie, Netzintegration Erneuerbarer Energien) Laufendes Promotionsvorhaben zum naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windenergie Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 2

3 Auswirkungen von Windenergie im Wald auf Natur und Landschaft 1. Situation der Windenergie in Bayern 2. Gesetzlicher Hintergrund für Wind im Wald 3. Auswirkungen von Windenergie im Wald auf Natur und Landschaft 3.1 Flächeninanspruchnahme (u. a. Zuwegung) 3.2 Landschaftsbildbeeinträchtigung 3.3 Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen 4. Resümee Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 3

4 1. Situation der Windenergie in Bayern Anteil der Windenergie am Stromverbrauch: derzeit erst 1% Bayerische Staatsregierung strebt Verzehnfachung der Windenergieleistung bis 2020 an (6-10% der Stromversorgung) (Bayerisches Energiekonzept) Bayern hat v. a. auf Kuppen und Höhenzügen hinreichende Windpotenziale. Diese sind meist bewaldet (siehe z.b. Windatlas Bayern): verstärkte Nutzung von WEA in den Bayerischen Staatsforsten geplant (derzeit erst 14 WEA im Staatswald) Bei Nutzung von 2% der Fläche Bayerns für die Windenergie könnten bis zu 90% des bayerischen Stromverbrauchs produziert werden (IWES/BWE 2010) Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 4

5 1. Situation der Windenergie in Bayern: Windenergieatlas Bayerische Staatsregierung 2011 Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 5

6 1. Situation der Windenergie in Bayern: Ausbaupotenziale BWE/IWES 2010 Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 6

7 2. Gesetzlicher Hintergrund Wind im Wald Genehmigung von WEA durch Bundesimmisionsschutzgesetz (incl. Waldumwandlungsgenehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung etc.) Waldgesetz: Wald ist nicht gleich Wald ( 1 BWaldG: Schutz-, Erholungs- und Nutzwald), deswegen sollte vor Planung von WEA eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden (Waldfunktionskartierung) Rückbauverpflichtung der WEA nach Aufgabe der Nutzung (25-30 Jahren) Bei Waldumwandlung oder Rodung muss mindestens in gleichem Maße neuer Wald geschaffen werden (Erstaufforstung)(BWaldG) Besonders geschützte Waldflächen kommen für Windenergienutzung nicht in Frage: Kernzonen von Nationalparks und Biosphärenreservaten, Naturschutzgebiet, Naturwaldreservat (BNatSchG) Landesplanung schließt Konfliktgebiete für Windenergienutzung aus (bisher 37% der Landesfläche ausgeschlossen, Ziel nur noch 10% Ausschlussflächen) (BayLPlG) Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 7

8 2. Gesetzlicher Hintergrund Wind im Wald: notwendige Umweltuntersuchungen Umweltverträglichkeitsstudie über die Auswirkungen auf Mensch, Flora & Fauna, Landschaftsbild (nach UVPG) standort- und einzelfallabhängig ab 3 WEA, zwingend ab 20 WEA (als Entscheidungsunterstützung für Genehmigung) Eingriffsregelung: alle Schutzgüter (Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, Landschaftsbild), die beeinträchtigt werden, müssen (an anderer Stelle) wieder kompensiert werden (Neuanpflanzungen etc.) (nach BNatSchG) Artenschutz: Tötung, erhebliche Störung oder Zerstörung von Fortpflanzung- und Ruhestätten von gesetzlich geschützten Arten (z.b. Fledermaus) ist untersagt (Natura-2000 Richtlinie, BNatSchG) Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 8

9 3. Auswirkungen von Windenergie im Wald auf Natur und Landschaft: Flächeninanspruchnahme Fläche von ca. 0,5 ha Fläche pro WEA für Anlage, Kranstellfläche, Kabeltrasse und Zuwegung notwendig: - wenige hundert m² betonierte Fundamentfläche - ca m² dauerhaft geschotterte Fläche - ca m² dauerhaft von Gehölzen freizuhaltende Fläche - ca m² vorübergehend freizuhaltende Fläche - gerodete Fläche wird an anderer Stelle (meist flächenmäßig sogar in größerem Umfang als die gerodete Fläche) wiederaufgeforstet bzw. Monoforst in naturnahen Wald umgewandelt Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 9

10 3. Beeinträchtigung Landschaftsbild Derzeitige Mindestabstände von WEA zur Siedlung (vorl. Hinweise für die naturschutzrechtliche Prüfung von WKA) - mind. 800 m zu einem allgemeinen Wohngebiet, - mind. 500 m zu einem Mischgebiet und - mind. 300 m zu einer Wohnnutzung im Gewerbegebiet - jedoch: Vorbelastungen mit abwägen - im Wald meist wesentlich größere Abstände zu Siedlungsbereichen Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 10

11 3. Beeinträchtigung Landschaftsbild Beeinträchtigung der Erholungsnutzung durch ggf. weite Sichtbarkeit der WEA Hohe Wertschätzung des Waldes als (allerdings oft nur scheinbar) unberührte Naturlandschaft sinnvolle Standortwahl für die Sichtbarkeit der Anlagen von Bedeutung (vorherige Simulationsverfahren: Visualisierung und Blickfeldanalysen) Konzentration der Anlagen auf geeigneten Standorten nötig, keine großflächige Zulassung von Einzelanlagen Ersatz für Landschaftsbildbeeinträchtigung in Form von Ersatzgeld (zweckgebunden z.b. für Landschaftspflege) Erfahrung zeigt, dass negative Sichtweise bei Vorhandensein der Anlagen abnimmt Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 11

12 3. Auswirkungen von Windenergie im Wald auf Vögel Lebensraumverlust durch Scheuchwirkung auf einzelne scheue Arten (jedoch Auswirkung auf lokale Population unklar) Gefahr der Kollision an WEA (v. a. Greifvögel, jedoch eine signifikante Erhöhung gegenüber allg. Lebensrisiko muss bewiesen werden) ggf. Zerstörung von Nest- und Brutstandorten bei Fällung (müssen ersetzt werden, z.b. durch künstliche Bruthöhlen) über das Flugverhalten (und damit das Kollisionsrisiko) von Vögeln im und über dem Wald ist noch vieles unklar, deswegen wird die Forschung in diesem Bereich stark ausgeweitet Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 12

13 3. Gefahr der Kollisionen von Vögeln Kollisionsgefährdet sind ca. 40 ( windkraftrelevante Arten ) von insgesamt 386 (Brut- und Gastvogelarten) in Bayern von den kollisionsgefährdeten Arten sind nur wenige alleinige Waldbewohner: Auerhuhn, Schwarzstorch, Eulen, Spechte von Brutplätzen gefährdeter Arten werden WEA möglichst entfernt geplant Alle europäische Vogelarten automatisch streng geschützt, deswegen muss für sie eine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden (dafür Arbeitshilfe der LfU Bayern) Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 13

14 3. Gefahr der Kollisionen von Fledermäusen WEA im Wald wegen der Gefahr von Fledermauskollisionen bisher oft ausgeschlossen Fledermäuse leben v. a. in alten Bäumen im Wald (weniger in jüngeren Fichten- oder Kiefernmonoforsten) Fledermäuse jagen überwiegend im Offenland Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 14 Brinkmann et al 2011

15 3. Gefahr der Kollisionen von Fledermäusen Vermeidung von Fledermauskollisionen: - Voruntersuchung zur Abschätzung des Risikos, Standortwahl dadurch optimieren (Bat-Detektoren, Klangattrappen etc.) - Messung der Fledermausaktivität an der bestehenden WEA (akustische Aufnahmen) - Abschalt-Algorithmen, bei besonderer Kollisionsgefahr (nur <1% des Jahres nötig, deswegen geringe Ertragseinbuße, aber große Kollisionsminderung, siehe Brinkmann et al 2011) Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 15

16 Resümee Wind im Wald für Landschaftsbild z. T. unproblematischer als im Offenland, da weniger zu sehen (Sichtverschattung), jedoch für Erholungsnutzung ggf. störender Wind im Wald (bei geeigneter Standortwahl in intensiv genutzten Forsten) ökologisch ggf. unproblematischer als im Offenland Belästigung für Anwohner möglicherweise geringer, da meist weiterer Abstand von Bebauung (Lärm, Beleuchtung ) Ablehnung von Wind im Wald oft sehr emotional begründet, der umfangreicher Forschungsbedarf wird in den kommenden Jahren diesbezüglich vom BMU angegangen, dadurch wird Erhöhung der Akzeptanz angestrebt Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 16

17 Resümee: Akzeptanz durch Bürgerbeteiligung Erhöhung der Akzeptanz durch frühzeitige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger (siehe heutige Informationsveranstaltung) Ausweisung von Windenergieflächen sollte in Einvernehmen mit den Kommunen erfolgen hohe regionale Erlöse durch Windenergieanlagen im Wald möglich (z.b. 6 MW WEA per anno: Ertrag 18 Mio. kwh, ausreichend für > Personen, Gewerbesteuer bis zu , Pacht bis zu ) Erhöhung der Akzeptanz durch Ermöglichung der Beteiligung von Bürgern an den Erträgen (Bürgerwindparks) Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 17

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Photo jlwind.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vaterstetten, Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke 18

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