SCHADENSFALL Richtiges Verhalten im Schadensfall
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- Simon Blau
- vor 8 Jahren
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1 Richtiges Verhalten im Schadensfall Wen muss ich über einen Schaden informieren? Sämtliche Schadensfälle (Rohrbruch an der Wasserleitung oder Heizung, Verstopfung bei Abfl uss, Feuer, etc.) werden über unsere Gebäudeversicherung abgewickelt. Jeder Schaden ist unverzüglich dem Versicherungsmaklerbüro VK Maier zu melden. Von der VK Maier wird für Sie die Behebung der Schadensursache sowie der eventuellen Folgeschäden organisiert. BÜROZEITEN: Montag - Freitag 7:00 17:00 Uhr TELEFON: 0316 / TELEFAX: 0316 / h-HOTLINE: (auch sonn- und feiertags) ADRESSE: Theodor Körnerstraße 120 a 8010 Graz offi ce@vk-maier.at HINWEISP Einige Firmen bieten für unsere Kunden Notfallnummer an. Eine aktuelle Übersicht für Ihr Objekt fi nden Sie auf unserer Homepage unter Welche Pflichten bezüglich eines auftretenden Schadens treffen mich als Bewohner? Schadensminderungspflicht: Soweit möglich ist bei einem eingetretenen oder drohenden Schaden für die Erhaltung und Rettung der versicherten Sachen zu sorgen. Schadensaufklärungspflicht Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über Ursache und Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten. Was ist versichert? Die Gebäudeversicherung deckt versicherte Schäden am Bauwerk wie z.b. Mauerwerk, Parkettböden, Verputz, Malerei. (Alles, was mit dem Bauwerk fix verbunden ist) Abgestellte Kraftfahrzeuge, egal ob in der Tiefgarage oder im Freien, sind über die Gebäudeversicherung nicht mitversichert. Für Schäden an Einrichtungsgegenständen wird eine vom Mieter abzuschließende Haushaltsversicherung dringend empfohlen.
2 Vorbeugende Maßnahmen zur Schadensverhinderung Silikonfugen Die dauerelastischen Verfugungen in Sanitärräumen gelten als Wartungsfugen und sind vom Bewohner regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen und bei Bedarf auf seine Kosten zu erneuern (Wartungsintervall 2-3 Jahre). Über undichte Silikonfugen im Spritzwasserbereich von Dusche od. Badewanne kann es zu Folgeschäden in der darunterliegenden Wohnung kommen. Leerstehende Wohnungen (z.b. Urlaub) Wenn Wohnungen länger als 72 Stunden unbeaufsichtigt sind, ist die Wasserzufuhr abzusperren, wobei eine Zugänglichkeit zu derartigen Absperrungen ständig möglich sein soll. Diese Absperrungen sind regelmäßig auf ihre Funktion zu prüfen. Undichte Wasserentnahmestellen Undichte oder tropfende Wasserentnahmestellen wie Armaturen, Spülkasten, Sicherheitsventil des Boilers usw. können einen erheblichen Wassermehrverbrauch bedingen, welcher zu Lasten der Betriebskosten der Gemeinschaft verrechnet wird. (Flexible) Wasserleitungen Die zumeist flexible Wasserleitung (Panzerschlauch) zum WC-Spülkasten oder zu Armaturen sind regelmäßig auf Scheuerspuren, altersbedingte Abnützungen usw. zu prüfen und ggf. auf Kosten des Mieters zu erneuern, wobei das zugehörige Absperrventil ebenso auf Funktion zu prüfen ist. Nach dem Prinzip kleine Ursache - großer Schaden sollte bei diesen Panzerschläuchen rechtzeitig eine Erneuerung auf Kosten des Mieters vorgenommen werden, da dieser gepanzerte Schlauch unter stetigem Druck steht. Wasch- oder Geschirrspülmaschinen Der Betrieb von Wasch- oder Geschirrspülmaschinen sollte immer beaufsichtigt werden. Die Zu- und Ablaufschläuche sind regelmäßig auf Brüchigkeit und richtige Befestigung zu überprüfen. Der Einbau eines Wasserstoppers wird diesbezüglich dringend angeraten. Gartenwasserleitungen Gartenwasserleitungen sind unbedingt vor der Frostperiode abzudrehen und zu entleeren. Gartenschläuche sind wenn nicht beaufsichtigt - unbedingt drucklos zu halten und nach Verwendung zu entleeren. Abflussverstopfung Die Entsorgung über Ihre Hauskanalanlage von festen und fl üssigen Gegenständen bzw. Mitteln, die Abfl ussverstopfung verursachenden oder begünstigenden, ist unbedingt zu vermeiden. Speisefett, -öl, Speisereste, Katzenstreu, Haare, Kehricht, diverse Hygieneartikel, Farb- und Baureststoffe wie z.b. Fliesenkleber, Spachtelmassen u.dgl. dürfen keinesfalls in den Kanal eingebracht werden. Die Kosten der Behebung von Verstopfungs- und daraus resultierenden Folgeschäden wachsen üblicherweise mit zunehmendem Objektalter. Die wohnungszugehörigen Schmutzwasserleitungen liegen in der Wartungshoheit des jeweiligen Nutzers; die gemeinsamen Fallstränge sowie Hänge- und Grundleitungen bis zum Eintritt ins öffentliche Kanalnetz fallen in die Erhaltungspfl icht der Gemeinschaft.
3 FEUERVERSICHERUNG Brand, Blitzschlag und Explosion Sofern sie sich im Eigentum des Gebäudeeigentümers befi nden und/oder der Gebäudeeigentümer vertraglich für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung aufzukommen hat, sind mitversichert: zusätzlich bis max ,-: Nebengebäude wie Schuppen, Garagen, Waschküchen und dgl. am Versicherungsgrundstück auch ohne besondere Vereinbarung. Nicht versichert sind Gebäude, die Wohnzwecken dienen, die über ein Drittel der Belegfl äche gewerblich genutzt werden, die weder Fundament noch eine Verankerung aufweisen sowie Glas- und Gewächshäuser. Aufräumungs-, Abbruchs-, Feuerlösch-, Deu. Remontagekosten, Isolierungs- u. Feuerlöschkosten zusätzlich bis max. 10 % der Gesamtversicherungssumme Isolierungskosten Bewegungs- und Schutzkosten Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich Mehrkosten durch Behandlung von radioaktiv kontaminiertem Erdreich Mehrkosten aufgrund behördlicher Aufl agen in der Höhe von 5 % der Gebäudeversicherungssumme Planungs- und Konstruktionskosten zusätzlich bis max. 10 %, höchstens jedoch ,- der Gebäudeversicherungssumme: Außenanlagen, das sind insbesondere unbewegliche, fi x montierte Kinderspiel-, Sitzplatzeinrichtungen, Wäscheplätze, Müllsammelplätze einschließlich Müllcontainer, überdachte Abstellplätze, Teppichstangen, Beleuchtungsanlagen (ausgenommen Beleuchtungskörper), Fahnenstangen, Einfriedung baulicher Art, Asphaltierungen, Gehwege, Erdkabel und Hauswasserpumpen sowie am oder im Gebäude (sofern in den Baukosten enthalten) Balkonverkleidungen, Markisen, Außenjalousien, Antennenanlagen Inhalt von Gas- und Heizöltanks zum Zwecke der Beheizung Einrichtungen von Gemeinschaftseinrichtungen im Rahmen der Gebäudeversicherungssumme: Einrichtungen von Gemeinschaftsräumen wie Wasch- u. Trockenräumen wie Wasch-, Trocken- und Bügelmaschinen, Wäschezentrifugen, Aufhängevorrichtungen, Geräte zur Reinigung und Wartung wie Reinigungsgeräte, Schneeräumgeräte, Rasenmäher Schäden an Kulturen als unvermeidliche Folge eines ersatzpfl ichtigen Schadensereignisses Beschädigung von Einfriedung baulicher Art und Gebäudebestandteilen am Versicherungsgrundstück durch fremde, unbekannte Fahrzeuge, Beschädigung an Tor- und Gebäudeeinfahrten bleiben vom Versicherungsschutz ausgenommen. Derartige Schäden sind unmittelbar nach Kenntniserlangen bei der zuständigen Sicherheitsbehörde anzuzeigen.
4 Schäden durch indirekten Blitzschlag bis max ,- : Gilt für Schäden an der gebäudegebundenen Licht- und Kraftinstallation einschließlich elektrischer Einrichtungen von Zählern und Sicherungskästen (ohne Sicherungen), nicht gewerblichen Schalt- und Verteileranlagen und auch außerhalb des Gebäudes am Versicherungsgrundstück an Empfangsantennenanlagen, Gegensprechund Toröffnungsanlagen, Be- und Entlüftungsanlagen, Brandmelde-, Alarm- und Sirenenanlagen, Läutwerken, elektrischen Erdkabeln einschließlich Grabarbeiten. STURMSCHADENVERSICHERUNG Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch Sofern sie sich im Eigentum des Gebäudeeigentümers befi nden und/oder der Gebäudeeigentümer vertraglich für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung aufzukommen hat, sind mitversichert: zusätzlich bis max ,-: Nebengebäude wie Schuppen, Garagen, Waschküchen und dgl. am Versicherungsgrundstück auch ohne besondere Vereinbarung. Nicht versichert sind Gebäude, die Wohnzwecken dienen, die über ein Drittel der Belegfl äche gewerblich genutzt werden, die weder Fundament noch eine Verankerung aufweisen sowie Glas- und Gewächshäuser. zusätzlich bis max. 10 %, höchstens jedoch ,- der Gebäudeversicherungssumme: Außenanlagen, das sind insbesondere unbewegliche, fi x montierte Kinderspiel-, Sitzplatzeinrichtungen, Wäscheplätze, Müllsammelplätze einschließlich Müllcontainer, überdachte Abstellplätze, Teppichstangen, Beleuchtungsanlagen (ausgenommen Beleuchtungskörper), Fahnenstangen, Einfriedung baulicher Art, Asphaltierungen, Gehwege, Erdkabel und Hauswasserpumpen sowie am oder im Gebäude (sofern in den Baukosten enthalten): Balkonverkleidungen, Markisen, Außenjalousien, Antennenanlagen Inhalt von Gas- und Heizöltanks zum Zwecke der Beheizung Einrichtungen von Gemeinschaftseinrichtungen Im Rahmen der Gebäudeversicherungssumme: Einrichtungen von Gemeinschaftsräumen wie Wasch- u. Trockenräumen wie Wasch-, Trocken- und Bügelmaschinen, Wäschezentrifugen, Aufhängevorrichtungen, Geräte zur Reinigung und Wartung wie Reinigungsgeräte, Schneeräumgeräte, Rasenmäher Planungs- und Konstruktionskosten Mehrkosten aufgrund behördlicher Aufl agen in der Höhe von 5 % der Gebäudeversicherungssumme Aufräumungs-, Abbruchs-, Feuerlösch-, Deu. Remontagekosten, Isolierungs- u. Feuerlöschkosten zusätzlich bis max. 10 % der Gesamtversicherungssumme Isolierungskosten Bewegungs- und Schutzkosten Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich Mehrkosten durch Behandlung von radioaktiv kontaminiertem Erdreich
5 Gebäudeschäden durch Dachlawinen, nicht aber am Dach selbst und an Regenabläufen aller Art sind im Rahmen der Gebäudeversicherungssumme bis max ,- mitversichert. LEITUNGSWASSER- VERSICHERUNG D Schäden durch das Austreten von Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen. In jedem Schadensfall sind die Kosten für das Einziehen neuer Rohre bis zu einer Länge von 10 m mitversichert. Sofern sie sich im Eigentum des Gebäudeeigentümers befi nden und/oder der Gebäudeeigentümer vertraglich für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung aufzukommen hat, sind mitversichert: zusätzlich bis max ,-: Nebengebäude wie Schuppen, Garagen, Waschküchen und dgl. am Versicherungsgrundstück auch ohne besondere Vereinbarung. Nicht versichert sind Gebäude, die Wohnzwecken dienen, die über ein Drittel der Belegfl äche gewerblich genutzt werden, die weder ein Fundament noch eine Verankerung aufweisen sowie Glas- und Gewächshäuser. im Rahmen der Gebäudeversicherung bis max ,-: Einrichtungen von Gemeinschaftsräumen Mitversicherung von Wasserzuleitungsrohren innerhalb des Versicherungsgrundstückes Mitversicherung von Wasserzuleitungsrohren außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück Mitversicherung von Bruchschäden durch Korrosion Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen Ventile, WC-Schalen und Siphone Dichtungsschäden Verstopfungsschäden bis max ,- Rohrreinigung der Ableitungsrohre nach der Beseitigung der Verstopfung bis max ,- Schäden an Regenabläufen (nach Rinnkessel); ausgenommen sind Regenabläufe, die an der Außenmauer verlaufen. Kosten für Wasserverlust (nach einem ersatzpfl ichtigen Schaden zusätzlich bis zu einer Entschädigungsgrenze von 1.500,- mitversichert) Schäden an Tapeten, Malerei, textilen Wandund Bodenbelägen und solchen aus Kunststoff wird die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert ersetzt. Fußbodenheizung, Klimaanlagen, Sprinkleranlagen und Schwimmbecken Planungs- und Konstruktionskosten, die für den Wiederaufbau und/oder die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung notwendig sind und tatsächlich entstehen, werden ersetzt. Mehrkosten aufgrund behördlicher Aufl agen auf Erstes Risiko, zusätzlich bis max. 10 % der Gebäudeversicherungssumme mitversichert. Aufräumungs-, Abbruchs-, De- und Remontage- und Isolierungskosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten und Versicherung von Mehrkosten durch Behandlung von Problemstoffen und/oder gefährlichem Abfall sowie kontaminiertem Erdreich inkl. radioaktiv
6 kontaminiertem Erdreich auf Erstes Risiko zusätzlich bis max. 15 % der Gesamtversicherungssumme mitversichert. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Pauschalversicherungssumme für Personen und Sachschäden 1,500,000,-- Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingung für die Haftpfl ichtversicherung (AHVB und EHVB) auf Schadenersatzverpfl ichtungen des Versicherungsnehmers aus dem versicherten Haus- und Grundbesitz. Schäden durch Witterungsniederschläge inkl. Stukkatur, Estrich, Isolierungen und Beschüttungen Bei Schäden innerhalb des Gebäudes durch Witterungsniederschläge (sowie auch durch damit zusammenhängendem Rückstau) an Decken- u. Wandverputz, an Malereien, Tapeten, Verfl iesungen u. Leitungen aller Art, an Stukkaturen und Zierstukkaturen, Wandu. Deckenverkleidungen sowie abgehängten Decken, an nicht versetzbaren Raumteilungen (soferne diese ausschließlich raumtrennende Funktion haben und konstruktiv nicht tragend sind), an Fußböden aus Holz (Parkett-, Schiffböden u. dgl.), an fest mit dem Untergrund verbundenen Bodenbelägen aller Art, sowie an Estrichen, Isolierungen und Beschüttungen, leistet der Versicherer abweichend von Art. 1 AHVB ohne Rücksicht auf Haftungsfragen Ersatz. b) Schäden an der Außenseite des Gebäudes wie z.b. am Dach oder an den Fassaden sowie Fenster und Türen (Raumabschlüssen). Sachschäden durch Umweltstörung Bestand des versicherten Gebäudes u. Grundstücks in Lagerung, Leitung und Verwendung von Mineralölprodukten und anderen Stoffen zum Zwecke der Beheizung Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Pauschalversicherung ,-. Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt in jedem Versicherungsfall 10 %, mindestens 250,-, höchstens 2.500,-. Abschnitt B, Ziffer 11 Pkt. 1.4 EHVB fi ndet daher keine Anwendung. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Umweltstörung durch einen im versicherten Gebäude oder am Versicherungsgrundstück befindlichen Betrieb verursacht wird. Beschädigung, Vernichtung, Verlust und Abhandenkommen von Müllbehältern, bis zu einem Höchstbetrag von ,- Reinigungs- und Betreuungstätigkeiten* *Nicht mitversichert gelten Schadenersatzverpfl ichtungen beauftragter, selbstständiger Unternehmer oder in diesem Umfang tätiger spezieller Gewerbetreibender. Ausgeschlossen von dieser Deckungserweiterung bleiben: a) Die Kosten von Erhaltungsarbeiten, die der Vermieter gesetzlich zu tragen hat, wie die Instandsetztung oder Erneuerung von Decken-, Wand- u. Fußbodenunterkonstrutionen (Dippelbäume, Träme u. dgl.)
7 GLASVERSICHERUNG (sofern abgeschlossen) Die Prämienberechnungsgrundlage ist der Neubauwert des Gebäudes. Es wird Versicherungsschutz gegen Bruchschäden an sämtlichen zum Gebäude gehörenden Glastafeln und Mehrscheiben-Isolierverglasungen bis 6 m 2 Größe geboten. Somit sind auch mitversichert: Zierlichten, Sicherheitsglas aller Art, Glasdächer und Plexiglaskuppeln und Wintergärten sowie Schäden an der Solaranlage am Gebäude. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben jedoch zum Gebäude gehörende Verglasungen der vermieteten Räumlichkeiten sowie jede Art von Geschäftsverglasungen (das ist die gesamte Verglasung von Verkaufsgeschäften, Ausstellungsräumlichkeiten, Lagerräumen u. dgl.), Fassadenverkleidungen aus Glas, Glasverkachelungen, Glasmalereien, Verglasungen von Treib- und Gewächshäusern, Neonanlagen, Hohlgläser, Beleuchtungskörper, optische Gläser, Blei-, Messing- und sonstige Kunstverglasungen, Innenverglasungen (Wandspiegel, Vitrinen, Pulte u. dgl.) De- und Remontage für Schutzgitter, Schutzstangen etc. Kosten für erforderliche Notverglasung Kosten für Gerüste Entsorgungskosten für Bruchreste je Glastafel, zusätzlich bis max. 20 % der Entschädigungsleistung mitversichert Schäden im Zuge von Bau- und Gerüstarbeiten TIPP Bitte denken Sie auch daran, dass alles, was mit der Wohnung nicht fi x verbunden ist, wie z. B. Mobiliar, technische Geräte, Beleuchtungskörper, Wertgegenstände etc. im Schadensfall nicht versichert sind. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Haushaltsversicherung abzuschließen.!achtung! Auch Ihr in der Tiefgarage oder im Freien abgestelltes Kfz ist nicht versichert. Hier kann Ihnen im Fall des Falles nur eine Vollkaskoversicherung helfen.
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