Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung über einen Schulbesuch im Ausland. Gymnasium Ottobrunn
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- Gerda Lorenz
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung über einen Schulbesuch im Ausland
2 Was erwartet Sie heute? 1. Auslandsaufenthalt wann? 2. Auslandsaufenthalt wie lange? 3. Information über die schulrechtlichen Bestimmungen 4. Austauschstipendien und - organisationen 5. Erfahrungsberichte von Schülern des GO 6. Gelegenheit zur individuellen Beratung
3 Auslandsaufenthalt wann? in der Regel 9. oder 10. Klasse Zeitraum: ein Schuljahr oder kürzer wenn Auslandsschuljahr nicht gleich Schuljahr GO: Pflicht Unterricht am GO zu besuchen! Schonfrist ca. drei Wochen nach Rückkehr (keine Leistungserhebungen)
4 Auslandsaufenthalt in Jahrgangsstufe 11? SONDERFALL! - ganzjähriger Auslandsschulbesuch möglich - danach Wiederholen der JGST 11 (Vorrücken auf Probe in 12 ist NICHT möglich, weil auch die Leistungen in Jahrgangsstufe 11 in die Abiturnote eingehen müssen!)
5 Auslandsaufenthalt wie lange? 1. Auslandsaufenthalt ein ganzes Schuljahr: keine Versetzung möglich Vorrücken auf Probe (Antrag) möglich ODER: Wiederholung der Klasse (zählt nicht als Pflichtwiederholung)
6 Auslandsaufenthalt wie lange? 2. Auslandsaufenthalt erstes Halbjahr: Noten im zweiten Halbjahr maßgeblich für Versetzung Problem Noten in epochal unterrichteten Fächern (z.b. Ku, Mu, Inf, G-Sk) Schonfrist ca. drei Wochen nach Rückkehr (grundsätzlich:... können nach ihrer Rückkehr keine besonderen Vergünstigungen, insbesondere hinsichtlich des Lernstoffes, beanspruchen. KMBek vom ) reguläre Versetzung? Vorrücken auf Probe?
7 Auslandsaufenthalt wie lange? 3. Auslandsaufenthalt zweites Halbjahr: keine Versetzung möglich Vorrücken auf Probe möglich ODER: freiwillige Wiederholung der Klasse
8 Auslandsaufenthalt wie lange? 4. Auslandsaufenthalt ca. 3 Monate während des Schuljahres: Noten vor und nach Auslandsaufenthalt entscheidend für Versetzung Schonfrist ca. drei Wochen nach Rückkehr Vorrücken auf Probe nicht möglich
9 Schulrechtliche Bestimmungen Beurlaubung wird beantragt von den Erziehungsberechtigten (formlos, z.hd. v. Frau Promberger) Im Antrag wird angegeben Zeitraum der gewünschten Beurlaubung Name und Anschrift der Schule im Ausland Antrag auf Vorrücken auf Probe kann gleich gestellt werden Probezeit endet bzw. Ende 11/1
10 Schulrechtliche Bestimmungen Nach Rückkehr müssen vorgelegt werden Bescheinigung der Auslandsschule über Schulbesuch Leistungsnachweise Bei Vorrücken auf Probe in Q11: Mittlerer Schulabschluss erst mit Bestehen der Probezeit (Ende 11/1)
11 Achtung: Bei Auslandsaufenthalt während JGST 10 Unbedingt engen Kontakt halten zu Oberstufenkoordinatoren (NES/BRI) wegen Kurswahl Evtl. Latinumsprüfung Ende Klasse 9 ablegen Grundsätzlich: Kein Schutz durch gesetzliche Schülerunfallversicherung Krankenversicherung überprüfen
12 Austauschstipendien und Austauschorganisationen Vorgestellt werden im Folgenden nur (halb-)staatliche Programme Darüber hinaus gibt es sehr viele gemeinnützige oder kommerzielle Anbieter von Austausch- bzw. Auslandsprogrammen
13 Austauschstipendien und Austauschorganisationen Das Botschafter Bayerns Stipendium Das bayerische Kultusministerium bietet mit dem Programm Botschafter Bayerns Schülern im Alter zwischen 15 und 18 Jahren ein Teilstipendium für einen Auslandsaufenthalt in Bayerns Partnerländern. Die Bewerbung für das Schuljahr 2016/17 ist seit Mai möglich Partnerländer Bayerns: Brasilien/Bulgarien/China/Indien/Polen/Rumänien /Russland/Serbien/Slowakei/Südafrika/Tschechien/ Türkei/Ungarn (Musikprogramm)
14 Austauschstipendien und Austauschorganisationen PPP Parlamentarisches Patenschafts- Programm (für USA) Bewerbung ab Mai 2016 für Programmjahr 2017/18 Brigitte-Sauzay-Programm (für F) Fahrtkostenzuschuss bei individuell arrangierten dreimonatigem Schüleraustausch Deutschland-Frankreich auf Gegenseitigkeit
15 Austauschstipendien und Austauschorganisationen Voltaire-Programm (für Frankreich) Fahrtkostenzuschuss und Kulturportfolio für Schüleraustausch Deutschland- Frankreich auf Gegenseitigkeit (zuerst 6 Monate in D, dann 6 Monate in F, Partner werden zugeteilt), Bewerbung bis Ende Okt./Anfang Nov. für Austausch beginnend im März!
16 Austauschstipendien und Austauschorganisationen Bayerischer Jugendring See the World - Internationaler Schüleraustausch (für Australien, Neuseeland, Südafrika, England, Frankreich, Québec) Download-Broschüre zwei bis drei Monate Austausch auf Gegenseitigkeit, unterschiedliche Anmeldetermine und Kosten je nach Zielland Klassenzimmer unter Segeln über 6 Monate (Okt. März), für 10.- Klässler, Anmeldung bis
17 Austauschstipendien und Austauschorganisationen AJA (Dachverband gemeinnütziger Jugendaustausch-Org. in Dtl.) Qualitätskriterien: Auswahl, die Betreuung und die Vor- sowie Nachbereitung, Ehrenamtlichkeit und Gemeinnützigkeit! Aktion Bildungsinformation (gemeinnützig) Tipps und Orientierungshilfen bei der Suche nach Anbietern
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
19 Erfahrungsberichte von Schülern
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