Förderungen und Zuschüsse für Ihre Weiterbildung

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1 Handwerkskammer Trier Förderungen und Zuschüsse für Ihre Weiterbildung Steuerliche Absetzbarkeit Begabtenförderung Meister-BAföG Rückzahlung des Meister-BAföG's Förderungen durch die Bundesagentur für Arbeit Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub Bildungsprämie Weiterbildungssparen Qualischeck Fragen zur Weiterbildung

2 Die Handwerkskammer Trier Die Handwerkskammer Trier ist der zentrale Ansprechpartner und die Interessenvertretung für das Handwerk in der Region. Sie fördert die Leistungsfähigkeit der Unternehmerinnen und Unternehmer und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Aufarbeitung, Bereitstellung und Vermittlung von Information und Wissen und erfüllt gemeinsam mit Ehrenamtsträgern, Innungen und Kreishandwerkerschaften ihre Aufgaben zum Wohle des Handwerks. Information Bildungs-Beratungs-Center Loebstraße 18, Trier Hotline (gebührenfrei): 0800/

3 3 Es gibt jede Menge Fördermöglichkeiten Auch für Sie! Liebe Interessentin, lieber Interessent, das Handwerk ist voll kreativer, intelligenter und wissbegieriger Menschen, die etwas erreichen möchten. Bei vielen von Ihnen scheitert eine Karriere allein an Ihren finanziellen Möglichkeiten. Aus diesem Grund werden zahlreiche Lehrgänge und Abschlüsse staatlich und pri vat gefördert, wozu oft vorher einige bürokratische Hürden zu überwinden sind. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen zeigen, welche Möglichkeiten Sie haben, Fördermittel zu beantragen. Natürlich stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit gerne telefonisch zur Verfügung. In einem persönlichen Gespräch können wir klären, welche Weiterbildungsziele Sie verfolgen, über welche Berufsqualifikationen Sie verfügen, welcher Lehrgang für Sie der Richtige ist und wie Sie optimal gefördert werden können. Rufen Sie uns an, es lohnt sich! Ihr Rudi Müller Präsident

4 Weiterbildung ist absetzbar Beteiligen Sie das Finanzamt an den Lehrgangskosten zurzeit ausgeübter Beruf bereits vorhandene Berufsausbildung Dann können Sie folgende Kosten steuerlich geltend machen: Die tiefgreifenden Veränderungen im Berufsleben, Bildungswesen und Arbeitsmarkt haben den Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Grundsatzurteil seine bisherige Rechtsprechung ändern lassen. Danach hat sich für Sie als Lehrgangsteilnehmer/in die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Teilnahme- und Prüfungsgebühren erheblich verbessert. Haben Sie beispielsweise die Absicht, durch einen Lehrgang Ihre Kenntnisse in Ihrem zurzeit ausgeübten Beruf aufzufrischen oder zu erweitern, neue Kenntnisse zu erwerben, um in Ihrem zurzeit ausgeübten Beruf weiterzukommen oder beruflich aufzusteigen, oder möchten Sie vielleicht bei einer bereits vorhandenen Berufsausbildung einen anderen Beruf erlernen und damit Einkünfte erzielen und neue Berufsfelder erschließen? Seminargebühren, Prüfungsgebühren Fachliteratur, Arbeitsmittel (z.b. Computer, Software) Fahrtkosten zu den Seminaren Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme) Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme) In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt oder an Ihren Steuerberater wenden. Information Bildungs-Beratungs-Center, Loebstraße 18, Trier Hotline (gebührenfrei): 0800/ , sowie Ihr persönlicher Sachbearbeiter beim Finanzamt

5 5 Begabtenförderung berufliche Bildung Die Handwerkskammer Trier führt das Programm der Begabtenförderung berufliche Bildung für Junghandwerker und Junghandwerkerinnen in der Region Trier als zuständige Stelle durch. Sie übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, ihre Beratung und Förderung im Einzelfall. Sie entscheidet nach den Maßgaben der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt den Förderbetrag aus. Fleiß wird mit bis zu 6.000,- Euro bezuschusst. Ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie Ziel und Zweck ist es, interessierten und leistungswilligen Junghandwerkerinnen und Junghandwerkern, die sich durch Teilnahme an Bildungsmaßnahmen beruflich und persönlich weiterqualifizieren, mit finanziellen Zuwendungen zu unterstützen. Junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung werden aus Mitteln für die Begabtenförderung berufliche Bildung durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) gefördert. Bewerben kann sich, wer: die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist oder ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann. Wer kann gefördert werden?

6 Wichtig Förderzeitraum 3 Jahre Wichtig ist auch, dass Sie zum Zeitpunkt der Aufnahme das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten (Ausnahmen möglich) haben und kein Schüler oder Student sind. Sind Sie in die Begabtenförderung berufliche Bildung aufgenommen, beträgt der Förderzeitraum drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre). Nach Aufnahme in das Förderprogramm steht Ihnen die berufsbegleitende Teilnahme folgender Maßnahmen offen: (siehe Beispiele) anspruchsvolle Bildungsmaßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen berufliche Aufstiegsfortbildung (Meistervorbereitungslehrgang) anspruchsvolle Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen Finanzielle Zuwendungen werden zu Teilnahmekosten/Gebühren Fahrtkosten Aufenthaltskosten (Tagegeld/Übernachtungsgeld) Arbeitsmitteln gewährt, die durch den Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme entstehen. bis zu 2.000,- jährlich Die Höhe der jährlichen Zuwendung beträgt bis zu 2.000,- Euro. Bei einer dreijährigen Förderung können maximal 6.000,- Euro in Anspruch genommen werden. 10 % sind als Eigenanteil vom Stipendiaten zu tragen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

7 7 Beispiele für in Frage kommende Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms: Gestaltung/Restaurierung/Denkmalpflege Verkaufstechniken/Verkaufstraining Spezielle Herstellungsmethoden/ -techniken Neue Technologien (EDV, SPS, CAD, CNC) Bildungsaktivitäten zur Anpassung an die technische Entwicklung Kaufmännische Lehrgänge Anspruchsvolle Maßnahmen Vorbereitungslehrgänge zur Ablegung der Meisterprüfung in einem handwerklichen Beruf. Geprüfte/r Betriebswirt/in nach HwO Aufstiegsfortbildung Sprachkurse (Inland/Ausland) Freie Rede und Argumentation (Rhetorik) Erfolg durch Kommunikation Ausbilder-Eignungslehrgang Anspruchsvolle Seminare Persönlichkeitsbildung Hinweis: Eine Weiterbildungsmaßnahme kann nur derjenige beantragen, der in die Begabtenförderung berufliche Bildung gemäß Stipendiatenstammblatt aufgenommen ist. Information Ute Krist Loebstraße 18, Trier Tel. 0651/

8 Staatliche Zuschüsse für Meister, Betriebswirte, Poliere etc. Sie wollen beruflich aufsteigen? Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. Meister-BAföG" - unterstützt Sie hierbei finanziell Eine Fortbildung zum/r Meister/in machen? Eine Fortbildung zum/r Gepr. Polier/in machen? Eine Fortbildung zum/r Gepr. Betriebswirt/in nach HwO machen? Eine Fortbildung zum/r Betriebswirt/in für Informationstechnik (HWK) machen? Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sog. Meister-BAföG begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das Meister-BAföG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Mit Darlehensteilerlassen werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und zum Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Bildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Aufstiegsfortbildung durchgeführt wird (Vollzeit/ Teilzeit/schulisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht).

9 9 Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Gefördert wird eine Aufstiegsfortbildung. Hat man bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert, ist dies nicht förderschädlich. Gefördert werden sowohl Vollzeit- wie auch Teilzeitmaßnahmen. Die Förderung beinhaltet Zuschüsse wie auch zinsgünstige Darlehensanteile. Für Familien gibt es besondere Förderkonditionen. Ausländische Fortbildungswillige, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer nach dem AFBG gefördert. Zur Sicherheit für die Fortbildungswilligen wird auch im AFBG von den Trägern der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems verlangt. Die Förderung des AFBG: Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerksmeister/in, Gepr. Polier/in, Gepr. Betriebswirt/in nach HwO, Betriebswirt/in für Informationstechnik (HWK) oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsfortbildung beantragen. Wer kann Meister-BAföG bekommen?

10 Welche Aufstiegsmaßnahmen werden gefördert? Gefördert werden Fortbildungen, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem BBiG, der HwO oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundesoder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsabschlusses liegen. Nicht gefördert werden allerdings Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie z. B. ein Hochschulabschluss. Darüber hinaus müssen weitere Kriterien wie z.b. ein Mindestumfang von 400 Unterrichtsstunden erfüllt sein. Wie sieht die Förderung beim Meister-BAföG aus? Wie hoch ist die Förderung? Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen.Für beide gibt es den sog. Maßnahmebeitrag. Dieser wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. Er besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und einem Beitrag zu den Kosten des Prüfungsstücks. Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet. 1. Maßnahmebeitrag: Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt bis zu Euro. Davon werden 30,5 % als Zuschuss geleistet. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. 2. Prüfungsstück: Das Prüfungsstück wird bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens bis zu Euro als zinsgünstiges Darlehen gefördert.

11 11 3. Beitrag zum Lebensunterhalt: Bei Vollzeitmaßnahmen wird einkommens- und vermögensabhängig ein Unterhaltsbeitrag bis zur individuellen Bedarfssatzhöhe geleistet. Der Unterhaltsbedarf besteht aus einer Zuschuss- und einer Darlehenskomponente. Die Bedarfssätze sehen wie folgt aus: 697 für Alleinstehende, 907 für Alleinstehende mit einem Kind, 912 für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner, für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit einem Kind und für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit zwei Kindern. Der Zuschuss beträgt hier jeweils bis zu 238 je Monat. Der verbleibende Betrag wird als Darlehen zu zinsgünstigen Konditionen vergeben. Bei Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitten kann die sogenannte Prüfungsvorbereitungsphase mit gefördert werden. Hierunter ist die Zeit zwischen Ende der Maßnahme und dem letzten Prüfungstag zu verstehen. Geförderte, die sich nachweislich und unverzüglich zur Prüfung angemeldet haben, erhalten auf Antrag den Unterhaltsbeitrag einschließlich der Erhöhungsbeträge und den Kinderbetreuungszuschlag über das Maßnahmeende hinaus bis zum Ablauf des Monats, in dem der letzte Prüfungstag liegt, maximal jedoch für drei Monate fortgewährt. Diese Leistungen werden in Form eines zinsgünstigen Darlehens gewährt. Die Leistungen werden ab dem Beginn der Prüfungsvorbereitungsphase, frühestens jedoch ab Antragstellung gewährt. Eine rückwirkende Leistung ist nicht möglich. Gibt es eine Förderung zwischen Maßnahmeende und Prüfung?

12 Werden Klausurstunden gefördert? Über das AFBG werden Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten Dauer gefördert. Unterrichtsstunden sind Lehrveranstaltungen, in denen die in den Lehrplänen und Fortbildungsregelungen vorgesehenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch qualifizierte Lehrkräfte planmäßig geordnet vermittelt werden. Klausurenkurse sowie Stunden, in denen Prüfungssimulationen in den Lehrplänen des Bildungsanbieters verbindlich vorgesehen sind, können in begrenztem Umfang mit gefördert werden. Insgesamt können von diesen nur bis zu 10 % der nach dem AFBG förderfähigen Unterrichtstunden, maximal jedoch 50 Unterrichtsstunden anerkannt und gefördert werden. Wie sieht die Förderung bei Familien aus? Wie sieht die Förderung bei Alleinerziehenden aus? Wer gewährt die Darlehen und zu welchen Konditionen? Für Familien erhöht sich der Unterhaltsbeitrag je Monat um 210 Euro je Kind und Monat. Dieser Betrag wird zu 50 % als Zuschuss geleistet. Der Erhöhungsbeitrag wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss für die Kinderbetreuung von 113 Euro erhalten. Dieser Betrag wird pauschal ohne Kostennachweis gewährt. Die Darlehen des Meister-BAföG werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Bonn, beantragt und von ihr gewährt. Die Darlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit insgesamt maximal bis zu 6 Jahren zins- und tilgungsfrei. In dieser Zeit trägt der Staat die Zinsen. Das Darlehen ist nach Ablauf der Karenzzeit innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zu tilgen.

13 13 Bestehen Geförderte die Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildungsmaßnahme, werden ihnen auf Antrag 25 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Der Antrag ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen. Dem Antrag ist das Prüfungszeugnis oder eine beglaubigte Kopie desselben beizufügen. Gibt es einen Erlass für die bestandene Abschlussprüfung? Bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens wird bereits ab der Einstellung und der dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder einer sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterin oder eines oder einer Auszubildenden 33 % des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt. Insgesamt dürfen aber nicht mehr als 66 % des noch nicht fällig gewordenen Restdarlehens erlassen werden. Gibt es Vergünstigungen, wenn man sich nach der geförderten Fortbildung selbstständig macht? Nein, die Förderung wird altersunabhängig geleistet. Gibt es eine Altersgrenze? Förderanträge sind an die zuständigen Stellen zu richten. Die zuständigen Stellen sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten an Ihrem ständigen Wohnsitz. Bei den zuständigen Stellen werden Sie umfassend beraten. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare. Bei Vollzeitmaßnahmen sollte der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, denn die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab dem Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Der Unterhaltsbeitrag kann nicht rückwirkend geleistet werden. Wo und bis wann ist der Antrag zu stellen?

14 Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme (letzter Unterrichtstag), bei mehreren Maßnahmeabschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes gestellt werden. nähere Informationen erhalten Sie unter oder der gebührenfreien Hotline unter Rückzahlung des Meister-BAföG's Wie kann die Rückzahlung steuerlich berücksichtigt werden? Das Meister-BAföG ist teilweise verzinslich und muss wieder zurückgezahlt werden. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Rückzahlung eine bloße Tilgung oder eine Zinszahlung darstellt. Nach Hinweis 10.9 der Einkommensteuerhinweise gilt Folgendes: Tilgung: Handelt es sich bei der Rückzahlung des Meister- Bafögs um die Tilgung der erhaltenen Zuschüsse, dürfen diese Zahlungen steuerlich nicht abgezogen werden. Es handelt sich hier um eine Vermögensumschichtung. Zinsen: Muss der Meister dagegen Zinsen bezahlen, dürfen diese Zinsen in voller Höhe bei den Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit geltend gemacht werden.

15 15 Wer aus welchen Gründen auch immer kein Meister- BAföG erhält, kann auch bei einem privaten Bildungsfonds um finanzielle Unterstützung bitten. Bei der Rückzahlung des Darlehens ergeben sich keine steuerlichen Änderungen im Vergleich zum Meister-BAföG. Ein Manko haben solche Bildungsfonds jedoch: Die Rückzahlung orientiert sich oftmals am späteren Einkommen. Selbst wenn die Rückzahlung auf das 1,5- Fache des Darlehensbetrags beschränkt ist, kann die Darlehensaufnahme damit nachträglich ein teures Geschäft werden. Manko der Bildungsfonds Hat ein Arbeitnehmer eine Ausbildung absolviert und studiert anschließend, kann der Arbeitgeber für die Zeit des Studiums ein unverzinsliches Darlehen gewähren. Verzichtet der Arbeitgeber später auf die Rückzahlung, fließt dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Verzichts steuer- und abgabenpflichtiger Arbeitslohn zu. Tipp

16 Förderungen durch die Bundesagentur für Arbeit 100% Förderung für Arbeitssuchende 7 Handwerkskammer- Lehrgänge werden komplett gefördert Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können von der Agentur für Arbeit über den Bildungsgutschein die Lehrgangsgebühren zu 100 % übernehmen lassen. Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers entscheidet nach einem Beratungsgespräch, ob eine Förderung mittels des Bildungsgutscheins infrage kommt. AZAV-zugelassener Bildungsträger Die Handwerkskammer gehört zu den Bildungsträgern, die entsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt ist. Aktuell besteht für 7 Lehrgänge die Möglichkeit, auf diesem Weg die komplette Übernahme der Lehrgangsgebühr bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen sind: CAD-Fachkraft Elektrofachkraft im Metallhandwerk Elektrofachkraft im Tischlerhandwerk Elektrofachkraft im SHK-Handwerk Baumaschinenführer (Fahrausweis für Erdbaumaschinen) Qualifizierung zum Bauhelfer Gebäudesanierung Weiterbildungsbaukasten

17 17 WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) WeGebAU Gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - ohne Berufsabschluss - mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, - die in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Wer wird gefördert? Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortsetzung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Was wird gefördert? Bei geringqualifizierten Beschäftigten können Qualifizierungen gefördert werden, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen Weiterbildungen für Beschäftigte in KMU müssen außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Es müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermittelt werden. Ausgenommen ist zudem eine Förderung von Qualifzierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.

18 Es gibt zwei Möglichkeiten der Unterstützung: die Erstattung der Weiterbildungskosten, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte Förderung der Weiterbildungskosten Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss Die Agentur für Arbeit erstattet der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Bei Beschäftigten in KMU, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten tragen. Bei Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, tragen die Agenturen für Arbeit bis zu 75% der Lehrgangskosten. Die verbleibenden Kosten sind vom Betrieb und/oder der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer zu tragen. Die Arbeitnehmer können einen Bildungsgutschein erhalten. Damit können sie unter Weiterbildungsangeboten wählen, welche für die Förderung zugelassen sind. Für die Qualifizierung Ihrer gering qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie darüber hinaus einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen beantragen. Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem Ihre Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen können. Die Förderhöhe wird entsprechend des Quzalifizierungsbedarfs und des Arbeitsausfalls individuell festgelegt. Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen liegt die Zuschusshöhe bei bis zu 50 %. Nähere Informationen

19 19 Bildungsfreistellung/ Bildungsurlaub Weiterbildung verbessert die beruflichen und persönlichen Chancen der Beschäftigten. Insbesondere für diejenigen, die bislang Weiterbildungsangebote nicht genutzt haben bzw. nicht nutzen konnten, eröffnen sich neue Möglichkeiten. Warum? Für Veranstaltungen der beruflichen oder der gesellschaftspolitischen Weiterbildung. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Erholung, Unterhaltung oder allgemeinen Freizeitgestaltung dienen. Die Veranstaltungen müssen nach 7 des Bildungsfreistellungsgesetztes anerkannt sein. Bei den Terminen handelt es sich um den vom Veranstalter angegebenen Zeitraum der Maßnahme. Die Anerkennung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz ist ggf. auf einen Teil dieses Zeitraumes beschränkt. Die konkreten Bildungsfreistellungstage können bei den jeweiligen Veranstaltern erfragt werden. Wofür? Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber. Das gilt auch für Auszubildende sowie für Beamte, Beamtinnen, Richter und Richterinnen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine insgesamt mindestens sechsmonatige Beschäftigung; Auszubildende müssen sich seit mindestens sechs Monaten in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Wer?

20 Wer? Für Beschäftigte bei Arbeitgebern mit nicht mehr als fünf Beschäftigten besteht kein Rechtsanspruch. Bildungsfreistellung soll aber unter Berücksichtigung betrieblicher oder dienstlicher Belange gewährt werden. Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten vom Land eine pauschalierte teilweise Erstattung des bei Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes. Wie lange? Der Freistellungsanspruch beträgt in der Regel zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren. Für Auszubildende beträgt der Anspruch fünf Tage im Ausbildungsjahr - allerdings nur für gesellschaftspolitische Weiterbildung.

21 21 Sie können selbst wählen, welche Veranstaltungen Sie besuchen. Die Bildungsfreistellung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Der Arbeitgeber kann bis zu drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich die Teilnahme an der anerkannten Veranstaltung zum gewünschten Termin ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen. Dabei erfolgt die Beteiligung der Betriebs- oder Personalräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. dem Personalvertretungsgesetz. Die ordnungsgemäße Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss nachzuweisen. Eine im laufenden Zweijahreszeitraum nicht erfolgte Bildungsfreistellung kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auf den nächsten Zweijahreszeitraum übertragen werden. Bei Ablehnung im laufenden Zweijahreszeitraum gilt der Anspruch als auf den nächsten Zweijahreszeitraum übertragen, die Bildungsfreistellungstage verfallen also nicht. Eine Ablehnung der Bildungsfreistellung ist auch möglich, wenn die Gesamtzahl der Arbeitstage, für die im laufenden Jahr Bildungsfreistellung geltend gemacht wurde, bereits die Gesamtzahl der Beschäftigten des Arbeitsgebers erreicht hat. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen im laufenden Jahr dann nicht mehr. Wie? Information

22 Unterstützung vom Staat für Ihre Weiterbildung Bildungsprämie Bis zu 500,- Euro Prämiengutschein Mit Weiterbildung verbessern Sie Ihre Chancen am Arbeitsmarkt. Und die Bildungsprämie hilft Ihnen dabei, die Chancen zu verwirklichen, denn: Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500 Euro wert sein. Kompetente Beraterinnen und Berater in Ihrer Nähe informieren Sie über Ihre persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und die Förderung durch die Bildungsprämie. Mehr Informationen bei der kostenlosen Hotline unter Der Prämiengutschein Durch den Prämiengutschein wird die Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen mit Veranstaltungsgebühren bis maximal Euro gefördert. Mit dem Gutschein übernimmt der Staat 50 Prozent der Veranstaltungsgebühr. Einen Prämiengutschein können Sie bekommen, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf Euro (oder Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen. Ihren Prämiengutschein erhalten Sie direkt nach dem Beratungsgespräch in einer der rund 600 bundesweit verteilten Bildungsprämienberatungsstellen.

23 23 Checkliste für Ihr persönliches Beratungsgespräch: Termin vorbereiten! Überlegen Sie vorab, für welche Weiterbildung Sie sich interessieren. Beratungsstelle finden! Ihr Berater/Ihre Beraterin unterstützt Sie im Gespräch und hilft gerne bei der Auswahl der Maßnahme und des Anbieters. Wo es eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie unter oder im Internet auf: Beratungstermin vereinbaren! Alle Beratungsstellen sind telefonisch oder per erreichbar. Vereinbaren Sie einen kostenlosen und individuellen Beratungstermin. Unterlagen zusammenstellen! Sie brauchen für die Beratung - einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) und - einen Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr - Nicht EU-Bürger brauchen zudem eine Aufenthaltserlaubnis. Einen Prämiengutschein können Sie alle zwei Kalenderjahre erhalten. Die Weiterbildung muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins (sechs Monate nach Ausstellungsdatum) begonnen werden - die Veranstaltungsgebühr (ohne Neben- oder Folgekosten wie z.b. für Anfahrt, Verpflegung oder Übernachtung) darf maximal Euro betragen. Einen Prämiengutschein können Sie nur einsetzen, wenn - Sie die Maßnahme noch nicht begonnen haben, - Sie Ihren Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt haben und - die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde. Bitte beachten Sie: Weitere Informationen unter

24 Weiterbildungssparen Das Weiterbildungssparen können alle diejenigen nutzen, die über ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) verfügen. Der Spargutschein der Bildungsprämie ermöglicht die vorzeitige Entnahme des angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Das Weiterbildungssparen kann unabhängig vom Jahreseinkommen in Anspruch genommen werden. Mit den Beraterinnen und Beratern einer Bildungsprämienberatungsstelle klären Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen entspricht. Nach der Beratung erhalten Sie den Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank, oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen Details. Mit dem Spargutschein können Sie aufwändige und oftmals langfristige Weiterbildungen leichter finanzieren. Bildungsprämie und Weiterbildungssparen kombinieren Sie können beide Komponenten auch miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Veranstaltungsgebühr reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen begleichen. Information:

25 25 QualiScheck Möchten Sie sich beruflich weiterbilden? Das Land Rheinland-Pfalz und der Europäische Sozialfonds unterstützen Sie mit dem QualiScheck bei der Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung und übernehmen einmal im Jahr 50 Prozent der Kosten Ihrer Weiterbildungsmaßnahme, bis zu maximal 500 Euro. Der QualiScheck richtet sich an Abhängig Beschäftigte Berufliche Weiterbildung nützt allen! Förderung bis zu 500,- Euro im Jahr Wer kann einen QualiScheck erhalten? Es gelten Einkommensgrenzen. Gefördert werden in Rheinland-Pfalz: Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als , bzw bei gemeinsam Veranlagten. Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als , bzw bei gemeinsam Veranlagten, wenn die Kosten der Weiterbildung höher sind als (einschließlich MWST). Alle Antragstellenden müssen Ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis spätestens zwei Monate vor dem Beginn der Weiterbildung bei der zwischengeschalteten Stelle vorliegen und wenn die Anmeldung zur Weiterbildung noch nicht erfolgt ist.

26 Welche Weiterbildungen werden gefördert? Was kann nicht gefördert werden? Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden-, und Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium), dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf dienen. Von der Förderung sind insbesondere ausgeschlossen: Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten weniger als 100 Euro betragen. Weiterbildungen, zu denen sich der/die Antragsteller/in bereits angemeldet hat. Weiterbildungsmaßnahmen für den Erwerb rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise für Funktionen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Anpassungsqualifizierungen und Trainings, als Maßnahmen, deren Inhalt in erster Linie im Rahmen des gegenwärtigen Arbeitsplatzes der oder des Beschäftigten in dem Unternehmen verwendbar ist und mit denen Qualifikationen vermittelt werden, die nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang auf andere Unternehmen oder Arbeitsbereiche übertragbar sind. Der Erwerb einer Fahrerlaubnis Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen. Weiterbildungsmaßnahmen, in denen Inhalte oder Methoden bzw. Technologie von L. Ron Hubbard angewandt, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden. Weiterbildungen, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden. Unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme (z.b. einzelne Semester).

27 27 Erstattungsfähig sind 50 Prozent der Kosten der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme je Teilnehmenden, maximal 500 Euro pro Teilnehmenden und Kalenderjahr. Welche Weiterbildungskosten werden erstattet? Gefördert werden nur die direkten Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren). Sonstige Kosten, wie zum Beispiel Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Erstattungsfähig sind nur Kosten für Weiterbildungen, die Sie tatsächlich abgeschlossen haben. Nehmen Sie an der Weiterbildung nicht teil, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, wenn Ihnen hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten. Füllen Sie den Antrag auf der Internetseite rlp.de oder aus (empfohlen) oder drucken Sie das Formular und füllen es von Hand aus. Alternativ können Sie die kostenfreie Quali-Scheck- Beratungshotline 0800/ anrufen und um die Zusendung eines Antrages bitten. Wie beantrage ich den QualiScheck? Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben Sie diesen und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der gemachten Angaben und stimmen gleichzeitig der Erfassung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Bitte stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig, um zu vermeiden, dass Sie den QualiScheck erst erhalten, wenn eine Weiterbildung bereits belegt ist oder schon begonnen hat.

28 Der Antrag muss spätestens 2 Monate vor dem Beginn der Maßnahme bei der zwischengeschalteten Stelle vorliegen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst zu einer Weiterbildung anmelden können, nachdem Sie den QualiScheck bekommen haben! Notwendige Unterlagen Bitte beachten Sie: Ein Ausdruck bzw. eine Kopie des ausgewählten Weiterbildungsangebotes, aus dem mindestens der Zeitraum, der Inhalt und die Kosten des Angebotes hervorgehen. Der Einkommensteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Jahr. Bitte beachten Sie: Wenn Ihnen kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, ist eine Antragstellung wegen der vordefinierten Einkommensgrenzen nicht möglich. Einen Beschäftigungsnachweis, alternativ hierzu kann die letzte Gehaltsabrechnung vorgelegt werden. Eine Kopie des Personalausweises oder eine Meldebescheinigung. Anträge, die nicht unterschrieben sind oder bei denen die notwendigen Unterlagen fehlen, können nicht bearbeitet werden! Wir werden Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten. Sollte der von Ihnen gewünschte Weiterbildungsträger ausnahmsweise noch nicht akkreditiert sein, werden wir Sie hierüber informieren und zunächst die Akkreditierung einleiten. In diesem Fall verzögert sich die Bearbeitung Ihres Antrages bis der Bildungsträger die erforderlichen Unterlagen eingereicht hat und die Akkreditierung durchgeführt ist.

29 29 Sobald Sie Ihren QualiScheck erhalten haben, können Sie sich für die auf dem QualiScheck benannte Weiterbildung anmelden. Nachdem Sie die Weiterbildung absolviert und in voller Höhe bezahlt haben, lassen Sie sich bitte auf dem QualiScheck Ihre Teilnahme und den Zahlungseingang durch den Weiterbildungsträger bestätigen. Unterschreiben Sie den Erstattungsantrag, den Sie mit der Bewilligung und dem QualiScheck erhalten haben und senden diesen mit folgenden Unterlagen innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung der Weiterbildung an die eingedruckte Adresse: QualiScheck mit der Bestätigung des Weiterbildungsträgers über den Zahlungseingang und die erfolgte Teilnahme an der Weiterbildung. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der 2-Monats-Frist keine Erstattung mehr möglich ist. Nach abschließender Prüfung überweisen wir den auf dem QualiScheck angegebenen Betrag auf Ihr Konto. Sollte sich herausstellen, dass Sie an der Weiterbildung bei dem gewünschten Weiterbildungsträger nicht teilnehmen können (etwa weil der Kurs zwischenzeitlich voll ist), haben Sie die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen, diesen finden Sie auf der Internetseite www. qualischeck.rlp.de. Der ursprüngliche ausgestellte QualiScheck verliert mit der neuen Antragstellung seine Gültigkeit und kann nicht mehr verwendet werden. Was passiert mit dem QualiScheck, wenn ich an meiner Weiterbildung doch nicht teilnehmen kann? kostenfreie Servicenummer info@qualischeck.rlp.de Internet: Informationen

30 Fragen zur Weiterbildung? 030/ Das Infotelefon berät Sie gern! Mit Weiterbildungsberatung zum passenden Angebot Das Infotelefon ist Ihr persönlicher Weiterbildungsratgeber und hilft, individuelle Bedarfe zu ermitteln und Weiterbildungsabsichten zu konkretisieren. Der Beratungsservice des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) will Bürgerinnen und Bürger deutschlandweit dabei unterstützen, die für sie richtige Weiterbildung zu finden. Werktags zwischen 10 und 17 Uhr sind qualifizierte Weiterbildungsberaterinnen und -berater unter 030/ erreichbar. Die bundesweite Erprobung der telefonischen Weiterbildungsberatung startet im Januar Weitere Partner der bundesweiten telefonischen Weiterbildungsberatung sind die Bundesagentur für Arbeit und die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland" zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie wollen... sich beruflich verändern oder weiterentwickeln? sich weiterbilden und benötigen Informationen und Kontaktadressen? wissen, welche Weiterbildung jetzt zu Ihnen passt? sich kompetent und zielorientiert beraten lassen? Rufen Sie an! Nutzen Sie Ihre Chancen für Weiterbildung!

31 31 Ihre Ansprechpartner (Weiterbildung) Diana Hennen Tel.: (0651) Fax: (0651) Marika Willms Tel.: (0651) Fax: (0651) Claudia Marx Tel.: (0651) Fax: (0651) Ihre Ansprechpartner (Meistervorbereitung) Maja Schömann Tel.: (0651) Fax: (0651) Martina Benzmüller Tel.: (0651) Fax: (0651) Daniela Lautwein Tel.: (0651) Fax: (0651)

32 November 2015 Bildungs-Beratungs-Center Loebstraße Trier Hotline (gebührenfrei): 0800/

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