Berufsbeschreibung. BuchhalterIn. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche

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1 BuchhalterIn Berufsbeschreibung BuchhalterInnen zeichnen die laufenden Geschäftsvorgänge eines Unternehmens auf, indem sie diese auf Buchhaltungskonten verbuchen. Außerdem wirken sie bei der Bilanzerstellung mit. Dafür verwenden sie spezielle EDV-Programme. In Kleinbetrieben sind die BuchhalterInnen für alle Bereiche des betrieblichen Rechnungswesens zuständig. In größeren Betrieben sind sie zumeist auf einzelne Teilbereiche wie z. B. Bilanzierung, Lohn- und Gehaltsverrechnung, Kostenrechnung und Controlling spezialisiert. Dieser Beruf ist branchenübergreifend, d. h. BuchhalterInnen sind in Betrieben des Handels, der Industrie, des Handwerks oder im Dienstleistungssektor tätig. Je nach Art und Größe des Betriebes erledigen sie ihre Aufgaben sowohl eigenständig als auch gemeinsam im Team mit KollegInnen oder MitarbeiterInnen anderer Abteilungen. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Das Rechnungswesen eines Betriebes umfasst Buchhaltung, Kostenrechnung, Personalverrechnung (Lohn- und Gehaltsverrechnung), Kalkulation und Controlling (siehe ControllerIn). Je nach Aufgabenbereich/Spezialisierung lauten die Berufsbezeichnungen z. B. BilanzbuchhalterIn FinanzbuchhalterIn KostenrechnerIn FakturistIn oder PersonalsachbearbeiterIn Kleine und mittelgroße Unternehmen übergeben ihre Buchhaltung oft selbstständigen BilanzbuchhalterInnen oder SteuerberaterInnen. Größere Betriebe beschäftigen fast immer eigene BuchhalterInnen für die laufende Aufzeichnung der Geschäftsvorgänge und zur Vorbereitung und Überprüfung der Unternehmensbilanz sowie für die Kostenrechnung. BuchhalterInnen sammeln und ordnen Belege (z. B. Rechnungen, Quittungen, Bankauszüge, Lieferscheine), dadurch wird die Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorgänge sicher gestellt. Sie überprüfen die Richtigkeit der Belege, vergeben laufende Nummern und kontieren die Belege, d. h. die für die Verbuchung erforderlichen Nummern der Buchhaltungskonten werden auf den Belegen vermerkt. Anschließend werden die Buchungen in das verwendete EDV-Programm (z. B. SAP) übertragen. Am Monatsende bereiten BuchhalterInnen die Formulare (meist nur noch elektronisch) und Listen für die Entrichtung von Steuern und Abgaben vor (z. B. Umsatzsteuer, Lohnabgaben) und führen die Meldungen an die Behörden über Onlinemeldesysteme durch (FinanzOnline und ELDA). Sie bereiten regelmäßig Kennzahlen und Zwischenberichte für das Controlling und die Geschäftsführung auf und arbeiten in der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Kostenrechnung mit. BilanzbuchhalterInnen sind SpezialistInnen die zur Erstellung von Bilanzen befähigt sind. Je nach der Größe eines Betriebes führen BuchhalterInnen einfache oder doppelte Buchhaltung durch: Die einfache Buchhaltung ist eine reine Einnahmen- und Ausgaben-Gegenüberstellung und wird bei Kleinunternehmen angewendet bzw. wenn die gesetzlich festgelegten Gewinn- und Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. In der doppelten Buchführung werden einerseits Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben geführt, andererseits über Umlauf- und Anlagevermögen und Eigen- und Fremdkapital. Die Ergebnisse geben Aufschluss über den Erfolg eines Unternehmens, der in der Gewinnund Verlustrechnung dargestellt wird und über die allgemeine finanzielle Situation des Unternehmens, die aus der Bilanz hervorgeht. Diese Kennzahlen werden jeweils für einen bestimmten Zeitraum und zu einem bestimmten Stichtag erstellt. BuchhalterInnen die im Bereich der Kostenrechnung tätig sind, rechnen die in der Buchhaltung erfassten Beträge auf sogenannte Kostenstellen um, teilen die Kosten in fixe (von der Produktionsmengen bzw. Auslastung unabhängige Kosten)

2 und variable Kosten (leistungs- bzw. produktionsmengenabhängige Kosten) auf und ermittlen z. B. Stückkosten oder Zuschlagsätze für die Preiskalkulation. Die Kostenrechnung liefert der Unternehmensleitung und den einzelnen Abteilungen wesentliche Berechnungsgrundlagen zur Produktionsplanung, Preiskalkulation, Budgetierung, Kostenkontrolle usw. Für weitere Informationen siehe auch den Lehrberuf Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf) Arbeitsmittel BuchhalterInnen arbeiten am Computer und benützen für ihre Arbeit spezielle Software-Programme (Buchhaltungs-, Lohnverrechnungs- und Kostenrechnungsprogramme) sowie Onlinemeldesysteme (FinanzOnline, ELDA). Sie hantieren mit Formularen (z. B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Einkommensteuererklärungen) und Belegen (Rechnungen, Zahlungsbelege usw.), erstellen und beurteilen Kennzahlensysteme und Statistiken und führen Ablagesysteme. Neben den verschiedenen Büro- und Kommunikationsgeräten (Rechenmaschinen, Telefon, Kopierer, Fax, Drucker usw.) arbeiten BuchhalterInnen, insbesondere im Bereich Bilanzierung, häufig mit Fachliteratur und Gesetzestexten. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte Der Arbeitsplatz des Buchhalters/der Buchhalterin ist das Büro. Ihre Aufgaben erledigen sie sowohl eigenständig als auch gemeinsam im Team mit ihren KollegInnen oder MitarbeiterInnen anderer Abteilungen. Sie arbeiten mit KollegInnen aus dem Finanz- und Rechnungswesen (z. B. BilanzbuchhalterIn, LohnverrechnerIn, KostenrechnerIn, ControllerIn), dem Personalwesen, der Geschäftsleitungen und der EDV zusammen. Sie stehen in Kontakt zu SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen, MitarbeiterInnen von Banken (siehe z. B. Bankkaufmann/-frau (Lehrberuf)) und Finanzbehörden (siehe z. B. Finanzbeamter/Finanzbeamtin). Je nach Größe des Unternehmens haben sie auch Kontakt zu KundInnen und LieferantInnen. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick die Buchhaltung organisieren (z. B. das Buchführungssystem und den Kontenplan festlegen) Belege sammeln, kontrollieren, mit laufenden Belegnummern versehen und kontieren Inventurverfahren, Inventurrichtlinien und -termine festlegen die unterschiedlichen Buchungen durchführen verbuchte Belege ablegen Formulare (elektronisch) und Listen für die monatlichen Steuern und Abgaben vorbereiten Fragen der Bilanzansätze klären, vorläufige und endgültige Abschlüsse erstellen Besprechungen mit WirtschaftsprüferInnen, beim Jahresabschlussbericht mitwirken, Analysen durchführen die Richtlinien für die Aufgabenerfüllung des Finanzwesens erarbeiten kurzfristige Finanzplanungen erstellen, die Liquiditätslage analysieren, den Geld- und Kapitalmarkt beobachten Mahnwesen und Inkasso überwachen, Kreditkontrollen und Bonitätsüberwachungen durchführen, über Art und Zeitpunkt von Mahnungen entscheiden Kostenrechnungen durchführen Unternehmen und Institutionen Klein-, Mittel- und Großbetriebe aller wirtschaftlichen Bereiche, die ihre Buchhaltung selbst führen Steuerberatungskanzleien, WirtschaftstreuhänderInnen als Selbstständige BilanzbuchhalterInnen (bisher: Gewerbliche BuchhalterIn, Selbstständige BuchhalterIn) Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

3 Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer) Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit IT-Kenntnisse kaufmännisches Verständnis Konzentrationsfähigkeit logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit Organisationsfähigkeit Planungsfähigkeit systematische Arbeitsweise Zahlenverständnis und Rechnen Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? Kommunikationsfähigkeit Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? Aufmerksamkeit Belastbarkeit Flexibilität Rechtsbewusstsein Verschwiegenheit / Diskretion Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? gepflegtes Erscheinungsbild Alternativen/Spezialisierung Alternativen (Auswahl) Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden. BetriebswirtIn Buchhaltung (Lehrberuf - auslaufend) Bürokaufmann/-frau (Lehrberuf) ControllerIn RechtskanzleiassistentIn (Lehrberuf) SteuerberaterIn UnternehmensberaterIn VerwaltungsassistentIn (Lehrberuf) WirtschaftstreuhänderIn Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl): BilanzbuchhalterIn FakturistIn KostenrechnerIn PersonalsachbearbeiterIn

4 Selbstständigkeit Die selbstständige Berufsausübung wird seit 1. Jänner 2007 durch das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) geregelt und wird als "Selbstständige/r BilanzbuchalterIn" ausgeübt. Bisher erfolgte die selbstständige Berufsausübung als "Gewerbliche/r BuchhalterIn" oder "Selbstständige/r BuchhalterIn". Zusätzlich zur Berufsausübung als "Selbstständige/r BilanzbuchhalterIn" bestehen durch das BiBuG auch die eingeschränkten Befugnisse zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als "BuchhalterIn" oder "PersonalverrechnerIn". Durch das neue Gesetz sind BilanzbuchhalterInnen zur uneingeschränkten Geschäftsbuchhaltung, Lohnverrechnung, Kostenrechnung sowie zu einschlägigen Beratungen berechtigt. BilanzbuchhalterInnen dürfen außerdem Arbeitnehmerveranlagungen durchführen und an die Abgabenbehörden übermitteln. Die Erstellung von Bilanzen ist bis zu einem Umsatz von rund Euro möglich. Neben den Buchführungs-, Abrechnungs- und Bilanzierungsrechten stehen den Bilanzbuchhaltern auch zusätzliche Vertretungsrechte (z. B. Einbringen von Rückzahlungsanträgen an die Finanzämter, Vertretungsrechte in Zusammenhang mit der Lohnverrechnung) sowie das Recht auf Akteneinsicht auf elektronischem Weg bei den Abgabenbehörden des Bundes zu. Ausführliche Informationen zum Berufsrecht "Selbstständiger BilanzbuchhalterInnen" finden Sie auf den Seiten der Wirtschaftskammer Österreich - Fachverband UBIT Für die bisherigen selbstständigen Berufsausübungen als "Selbstständige/r BuchhalterIn" oder "Gewerbliche/r BuchhalterIn" gibt es Upgrading Lehrgänge zum/zur "Selbstständigen BilanzbuchalterIn", die z. B. vom WIFI, vom bfi oder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) angeboten werden. Informationen dazu finden sich ebenfalls unter dem oben angeführten Link. Das Recht zur Berufsausübung als Selbstständige BilanzbuchhalterIn, BuchhalterIn oder PersonalverrechnerIn wird durch eine öffentliche Bestellung durch die Paritätische Kommission erworben. Das BiBuG regelt die Voraussetzungen wie folgt: 7. (1) Allgemeine Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung sind: 1. die volle Handlungsfähigkeit, 2. die besondere Vertrauenswürdigkeit, 3. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, 4. eine aufrechte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und 5. ein Berufssitz. (2) Weitere Voraussetzung für die öffentliche Bestellung als 1. Bilanzbuchhalter ist die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Bilanzbuchhalter und die Erklärung über die Mitgliedschaft zu den Wirtschaftskammern oder zur Kammer der Wirtschaftstreuhänder, 2. Buchhalter ist die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Buchhalter und 3. Personalverrechner die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Personalverrechner. Zulassungsvoraussetzungen - Bilanzbuchhalter 12. (1) Zur Fachprüfung für Bilanzbuchhalter ist zuzulassen, wer eine mindestens dreijährige berufliche fachliche Tätigkeit im Rechnungswesen ausgeübt hat. (3) Unter fachlichen Tätigkeiten gemäß Abs. 1 sind Tätigkeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbständigen Ausübung des Berufes Bilanzbuchhalter erforderlich sind. Zulassungsvoraussetzungen - Buchhalter 13. (1) Zur Fachprüfung für Buchhalter ist zuzulassen, wer eine mindestens eineinhalbjährige berufliche fachliche Tätigkeit im Rechnungswesen ausgeübt hat. (3) Unter fachlichen Tätigkeiten gemäß Abs. 1 sind Tätigkeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbständigen Ausübung des Berufes Buchhalter erforderlich sind. Zulassungsvoraussetzungen - Personalverrechner 14. (1) Zur Fachprüfung für Personalverrechner ist zuzulassen, wer eine mindestens eineinhalbjährige berufliche fachliche Tätigkeit im Rechnungswesen ausgeübt hat.

5 (3) Unter fachlichen Tätigkeiten gemäß Abs. 1 sind Tätigkeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbständigen Ausübung des Berufes Personalverrechner erforderlich sind. Links Interessante Infos rund um den Beruf Bundesverband der österreichischen Bilanzbuchhalter/innenInternet: Finanzbuchhaltung und LohnverrechnungInternet: Kammer der WirtschaftstreuhänderInnenInternet: Paritätische Kommission BilanzbuchhaltungsberufeInternet: ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft

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