WIEN 2, LASSALLESTRASSE 1. Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond. Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011

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1 WIEN 2, LASSALLESTRASSE 1 Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 Bericht über das Rechnungsjahr 1. Mai April 2012

2 Organe der Pioneer Investments Austria Aufsichtsrat Dir. Dr. Wolfgang FEUCHTMÜLLER (Vorsitzender) Dir. Giordano LOMBARDO (stv. Vorsitzender) Dir. Matteo GERMANO Dir. Mag. Gerhard HABTMANN Dir. Mag. Susanne WENDLER Mag. Verena SÜSSL (bis ) Thomas FÜCHSL (bis ) Christoph ZEMSAUER (ab ) Thomas KELLNER Stefan ZDRAZIL (ab ) Staatskommissär Abt. Leiterin Mag. Gerlinde WAGNER (ab ) Bundesministerium für Finanzen, Wien Dipl. Kfm. Dipl. Soz. Michael SVOBODA (bis ) Bundesministerium für Finanzen, Wien Mag. Elisabeth DOHNAL, Stv. Bundesministerium für Finanzen, Wien Vorstand Dir. DDr. Werner KRETSCHMER (Vorsitzender) Dir. Stefano PREGNOLATO Dir. Mag. Hannes ROUBIK Dir. Hannes SALETA Depotbank UniCredit Bank Austria AG, Wien Prüfer KPMG Austria AG Company belonging to the UniCredit Banking Group, listed in the Register of Banking Groups. Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

3 Sehr geehrte Anteilinhaber! Die Pioneer Investments Austria legt hiermit den Bericht des Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 über das Rechnungsjahr vom bis vor. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass mit das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft getreten ist. Die in den Fondsbestimmungen genannten gesetzlichen Verweise beziehen sich auf das InvFG 1993, da die Fondsbestimmungen auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden. Fondscharakteristik Der Fonds ist ein Euro-Anleihenfonds. Er investiert überwiegend (mindestens 51 % des Fondsvermögens) in inflationsindexierte Euro- Anleihen. Das sind Anleihen, die explizit eine Inflationsrate des Euroraumes oder eine Inflationsrate eines Staates des Euroraumes variabel abgelten. Es werden nur Anleihen mit Investment Grade-Rating (AAA bis BBB) gekauft. Bei Anleihen, die kein Rating aufweisen, wird auf eine vergleichbare Beurteilung zurückgegriffen. Derivative Finanzinstrumente werden neben Absicherungszwecken in größerem Umfang auch als Gegenstand der Anlagepolitik eingesetzt. Anlageziel des Fonds ist die Erreichung eines langfristigen Wertzuwachses, der über der Inflation liegt. Der Fonds verfolgt eine aktive Managementstrategie. Der Fondsmanager versucht, durch gezielte Über- oder Untergewichtung einzelner Laufzeitsegmente oder einzelner Anleihen innerhalb des Investmentuniversums des Fonds den langfristigen Ertrag zu verbessern. In Wertpapiere und Geldmarktinstrumente bestimmter Aussteller darf die Gesellschaft mehr als 35 % des Fondswertes investieren. Kapitalmarktentwicklung Internationale Rentenmärkte 2011 brachte in der Eurozone nie zuvor gesehene Performance-Unterschiede bei Staatsanleihen. Während der deutsche Rentenmarkt um +9,7 % stieg, fielen griechische Staatsanleihen um fast -62 %. Die Kurse griechischer Staatsanleihen mit Laufzeiten von 2 bis 10 Jahren lagen per Ende 2011 bei knapp über 20 %. Die Rating-Agenturen reagierten 2011 auf die Eurokrise mit einer Reihe von Downgrades (z.b. Standard & Poor s: Griechenland von BB+ auf CC, Portugal von A- auf BBB-, Spanien von AA auf AA-, Irland von A auf BBB+, Italien von A+ auf A). Die Risikoaufschläge (gemessen an den 5-jährigen Credit Default Swaps) stiegen ebenfalls deutlich an: Griechenland von 10,5 % auf 87 %, Portugal von 5 % auf 10,8 %, Irland von 6,2 % auf 7,1 %, Italien von 2,3 % auf 4,8 %. Selbst in Österreich führte die Euro- Schuldenkrise zu einem Anstieg der Kreditausfallsversicherung von 1% auf zwischenzeitlich 2,4 % und 1,8 % per Jahresende. Auch in Deutschland kam es zu einem Anstieg von ca. 0,6 % auf ca. 1 %. Die Renditen 10-jähriger deutscher Bundesanleihen fielen aufgrund der Flucht in die Qualität 2011 von 2,96 % auf den neuen historischen Tiefstand von 1,75 %. Die Inflationsrate in der Eurozone stieg 2011 von 2,2 % auf 3 %, bis März 2012 fiel sie wieder auf 2,7 %. In den USA stieg die Inflation von 1,5 % auf 3,4 % ehe sie 2012 wieder auf 2,7% zurückging (März 2012). Die amerikanische Notenbank Federal Reserve beließ die Zinsen 2011 bei 0 % bis 0,25 %, die EZB erhöhte die Zinsen zuerst von 1 % auf 1,5 % ehe sie am Jahresende 2011 mit zwei Zinssenkungen wieder das Niveau von 1 % anvisierte. Die Liquiditätsspritze der EZB führte 2012 zu einer deutlichen Reduktion der Risikoaufschläge (v.a. von Italien), die Länder konnten wieder leichter am Markt Anleihen platzieren, da die Banken die aufgenommene Liquidität verstärkt in v.a. Anleihen mit kürzeren Laufzeiten des eigenen Landes investierten. Euro-Unternehmensanleihen aus dem Non-Financial Sektor (+9,1 %) setzten ihre Outperformance gegenüber Euro-Staatsanleihen (+8,4 %) auch im Zeitraum März 2011 bis März 2012 fort. Financials (+6,3 %) litten aufgrund der Bankbestände an Staatsanleihen, aufgrund der nachlassenden Wirtschaftsdynamik (steigende Kreditausfälle) und der schwachen Kapitalmärkte, lagen aber trotzdem deutlich im Plus (Basis Bank of Amerika Merrill Lynch Indices für Staatsanleihen bzw. Unternehmens- bzw. Bankenanleihen). Während die Risikoaufschläge von Euro-Unternehmensanleihen aus dem Non-Financial Sektor von 1,3 % auf 2,0 % stiegen, ehe sie wieder auf 1,5 % zurückgingen, kletterten die Risikoaufschläge für Staaten (ohne Portugal und Griechenland) von 0,7 % auf 2,0 % ehe sie wieder auf 1,1 % fielen. Unternehmensanleihen in den Euro-Kernländern entwickelten sich tendenziell besser als in den Peripherieländern, wo sie schwierigeren ökonomischen Rahmenbedingungen ausgesetzt sind und die Staaten ebenfalls höhere Risikoaufschläge aufweisen. Während sich die fundamentale Situation der Unternehmen aus dem Non-Financial Sektor nach der Krise 2008/2009 aufgrund steigender Unternehmensgewinne und eines Abbaus der Verschuldung und des Leverage auch 2011 verbessert hat, sind die Staaten weiterhin stärker unter Druck. Die Verschuldungsproblematik der Staaten führt dazu, dass durch die notwendigen Einsparungsmaßnahmen bei den Budgets auch die Wachstumsaussichten zunächst reduziert werden, bevor sich die notwendigen Reformen mittelfristig positiv auf die zukünftigen Wachstumsaussichten niederschlagen können. Euro High Yield Anleihen stiegen im Zeitraum von März 2011 bis März 2012 um 5,6 % (lt. Bank of America Merrill Lynch Euro High Yield Index). Der Markt preist aufgrund der befürchteten Rezession in der Eurozone einen deutlichen - unserer Ansicht übertriebenen - Anstieg der Konkurse ein. War der Beginn der Krise (2008) im Wesentlichen noch von den Problemstellungen des Finanzsektors geprägt, so zeigten sich im weiteren Verlauf beinahe alle Segmente der Finanzmärkte betroffen. Insbesondere der Übergang von der Bankenkrise zur Überschuldungskrise einzelner Staaten löste teils massive Marktverwerfungen aus. Mit der mehrfachen Korrektur des Budgetdefizits Griechenlands (2010) Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

4 rückten zusehends die staatlichen Emittenten der Eurozonen-Peripherieländer in den Mittelpunkt der Finanzkrise. Die Transformation von Unternehmensrisken zu Staatsrisken führte zu einem kontinuierlichen Aufbau von Risikoprämien der besonders von der Krise betroffenen Länder. Allen voran konnte Griechenland nur durch massive Unterstützungen seitens der Euro-Zonen-Staaten, der EZB und des IWF vor einem Kollaps bewahrt werden. Irland und Portugal folgten im November 2010, beziehungsweise im April 2011 unter den Rettungsschirm. Mit der Gründung der European Financial Stability Facility Anfang Mai 2010 und dem Securities Markets Program (SMP) der EZB versuchten die Euro-Partnerländer eine weitere Ausweitung der Krise einzudämmen. Ein zusehends verlangsamter Konjunkturverlauf, offensichtliche strukturelle Probleme und ein zumindest zögerlicher Reformwille führten allerdings zu einer weiteren Zuspitzung der Staatsschuldenkrise, die zuletzt insbesondere auch Italien und Spanien erfasste. Im August 2011 dehnte die EZB das SMP erstmalig auf Italien und Spanien aus und erreichte damit zumindest vorerst eine Stabilisierung der Risikoprämien. Über Regierungsumbildungen in Griechenland und insbesondere in Italien hin zu zeitlich befristeten überparteilichen Staatsgremien wurde der Weg zu Reformen zusätzlich betont. Als die EZB die zweimalige Durchführung eines sogenannten LTRO über drei Jahre ankündigte ( und ) reduzierten sich die zuvor erreichten Rekordrisikoprämien deutlich. Trotz geschnürtem zweiten Rettungspaketes und dem noch andauernden Private Sector Involvement (PSI) bleibt die Selbsttragfähigkeit Griechenlands höchst zweifelhaft. Das befürchtete Überschwappen des griechischen Desasters auf Italien und Spanien konnte aber zumindest vorerst verhindert werden. Der weitere Verlauf des Krisenmanagements wird aktuell allerdings noch durch bislang nicht geklärte politische Grundsatzfragen gebremst, sodass weiterhin mit vergleichsweise hohen Marktvolatilitäten gerechnet werden muss. *) Anlagestrategie **) Aufgrund der nach wie vor positiveren Wachstumsaussichten und den der durch Inflationsängste gekennzeichnete EZB-Zentralbankpolitik in der ersten Hälfte des Rechnungsjahres blieb die Durationpositionierung unter jener des Gesamtmarktes. Beginnend mit der zweiten Hälfte des Kalenderjahres 2011 drehte sich die Stimmung gegen Italien zusehends, worauf hin im Fonds Italien untergewichtet wurde; in Summe blieb die Duration weiterhin unter jener des Gesamtmarktes, wobei sich das Untergewicht ausschließlich durch die defensive Positionierung im Bereich der Peripherie (Italien) in diesem Zeitraum begründete. Die Volatilität blieb speziell im Bereich der Peripherieanleihen sehr hoch und es kam mehrmals zu aprupten Stimmungswechseln aufgrund politischer Einflussnahmen durch die EZB und die EU. Mit einer erneuten Stützungsmassnahme der EZB im Dezember 2011 wurde Italien etwas übergewichtet, und im Gegenzug Frankreich untergewichtet. Der Anteil an indexierten Staatsanleihen wurde über das gesamte Rechnungsjahr nahe 100 % gehalten. Zur Steuerung der Durationpositionierung wurden derivative Instrumente eingesetzt. Methode zur Berechnung des Gesamtrisikos: Commitment-Ansatz (gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechungs- und MeldeV). *) Im Zusammenhang mit der Bewertung in der aktuellen Marktsituation verweisen wir auf die Erläuterungen zur Ermittlung des Fondsrechenwertes im Anhang ("Bewertung illiquide Wertpapiere"). **) Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden kann es zwischen den Prozentangaben der Anlagestrategie und der Vermögensaufstellung zu Abweichungen kommen. Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

5 Entwicklung des Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond im abgelaufenen Rechnungsjahr Fondsvermögen: EUR ,48 zum und EUR ,77 zum Ausschüttungsanteile: Anteilsumlauf: Anteile zum und Anteile zum Rechenwert (Nettobestandswert je Anteil): EUR 105,07 zum Stichtag Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug: Anteilsumlauf: Anteile zum und Anteile zum Rechenwert (Nettobestandswert je Anteil): EUR 124,23 zum Stichtag Thesaurierungsanteil ohne KESt-Abzug (Inlandstranche): Anteilsumlauf: Anteile zum und Anteile zum Rechenwert (Nettobestandswert je Anteil): EUR 131,14 zum Stichtag Ausschüttung für Ausschüttungsanteile Die Ausschüttung von EUR 4,38 je Anteil wird ab gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 8 von den depotführenden Banken vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in der Höhe von EUR 1,10 je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorlagen. Auszahlung für Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer in der Höhe von EUR 1,20 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug wird ab gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 8 von den depotführenden Banken vorgenommen, sofern keine Befreiungsgründe vorlagen. Auszahlung für Thesaurierungsanteil ohne KESt-Abzug (Inlandstranche) Eine allfällige Auszahlung für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche) entfällt nach Maßgabe des 58 Abs 2 InvFG. Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

6 Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre des Fonds in EUR Ausschüttungsanteile Fondsvermögen gesamt , , , , ,77 Errechneter Wert je Anteil 102,91 102,93 106,20 104,84 105,07 Ausschüttung je Anteil 4,91 2,76 2,89 3,48 4,38 Wertentwicklung in % +6,69 +5,03 +6,00 +1,50 +3,68 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug Fondsvermögen gesamt , , , , ,77 Errechneter Wert je Anteil 109,70 113,84 119,86 120,87 124,23 Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag 3,92 2,29 2,45 3,07-0,72 Auszahlung gemäß 58 Abs 2 InvFG 1,31 0,76 0,81 1,04 1,20 Wertentwicklung in % +6,69 +5,03 +6,00 +1,53 +3,68 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Inlandstranche) Fondsvermögen gesamt , , , , ,77 Errechneter Wert je Anteil 112,03 117,67 124,73 126,56 131,14 Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag 5,35 3,16 3,39 4,13-179,16 Wertentwicklung in % +6,69 +5,03 +6,00 +1,47 +3,62 Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

7 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2011/2012 in EUR 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabezuschlages Ausschüttungsanteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 104,84 Ausschüttung am von EUR 3,48 (entspricht 0, Anteilen) *) Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 105,07 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erworbene Anteile ( 1, * 105,07) 108,70 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in % 3,68 Nettoertrag pro Anteil 3,86 Wertentwicklung eines Anteils im Kalenderjahr 2011 in % 0,33 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 120,87 Auszahlung (KESt) am von EUR 1,04 (entspricht 0, Anteilen) **) - Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 124,23 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erworbene Anteile ( 1, * 124,23) 125,31 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in % 3,68 Nettoertrag pro Anteil 4,44 Wertentwicklung eines Anteils im Kalenderjahr 2011 in % 0,36 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Inlandstranche) Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 126,56 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 131,14 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in % 3,62 Nettoertrag pro Anteil 4,58 Wertentwicklung eines Anteils im Kalenderjahr 2011 in % 1,21 Die Anteilswertermittlung durch die Depotbank erfolgt getrennt je Anteilscheinklasse. Die Jahresperformancewerte der einzelnen Anteilscheinklassen können voneinander abweichen. *) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am (Ex-Tag) EUR 100,78. **) Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug am (Ex-Tag) EUR 119,17. Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

8 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Ergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) ,22 Zinsenerträge ,67 einbehaltene Quellensteuer Zinsen , ,44 Zinsaufwendungen (Sollzinsen) ,22 Aufwendungen ,65 Vergütung an die KAG ,09 Kosten für den Wirtschaftsprüfer (inkl. Ausland) ,20 Publizitätskosten ,51 Wertpapierdepotgebühren ,02 sonstige Verwaltungsaufwendungen -651,79 Refinanzierungskosten ,04 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,57 Realisiertes Kursergebnis 1) 2) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren ,39 Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten (inkl. Devisengewinne) ,00 Realisierte Verluste aus Wertpapieren ,34 Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten (inkl. Devisenverluste) ,15 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,10 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,47 b. Nicht realisiertes Kursergebnis 1) 2) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,41 Ergebnis des Rechnungsjahres ,88 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,11 Fondsergebnis gesamt ,77 Transaktionskosten im Rechnungsjahr gesamt ,00 Euro Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

9 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 3) ,48 Ausschüttung/Auszahlung am Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) (AT ) ,68 Auszahlung (für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug) (AT ) , ,96 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ,52 Ausgabe von Anteilen und Rücknahme von Anteilen Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) ,77 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 4) ,77 4. Verwendungsrechnung Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,64 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ,00 verteilungsfähiges Ergebnis ,36 Ausschüttung pro Anteil 4,38 Anzahl der Ausschüttungsanteile (AT ) per Ausschüttung am ,98 Auszahlung pro Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug 1,20 Anzahl der Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug (AT ) per ,00 Abdeckung aus der Substanz für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug ,65 Ergebnisanteil pro Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug -0,72 Anzahl der Thesaurierungsanteile ohne KESt Abzug (AT ) per Abdeckung aus der Substanz für Thesaurierungsanteile ohne KESt Abzug ,09 Ergebnisanteil pro Thesaurierungsanteil ohne KESt Abzug -179,16 Vortrag in die Folgeperiode für Ausschüttungsanteile ,12 Aufgrund per geänderter steuerlicher Vorschriften wurde eine Änderung des Ausweises von Zinserträgen vorgenommen. Dies hat keine Auswirkungen auf den Rechenwert des Fonds. *) KEST-Korrektur (die im Vorjahr im Rechenschaftsbericht ausgewiesene KEST wurde nachträglich korrigiert) 1) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 2) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,69. 3) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile, Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug, Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (VTI). 4) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile, Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug, Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (VTI). Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

10 Vermögensaufstellung zum Stücke / Käufe/ Verkäufe/ % Gattungsbezeichnung ISIN Anteile / Bestand Zugänge Abgänge Kurs Kurswert des Fonds- Whg. in im Berichtszeitraum in EUR vermögens Börsengehandelte Wertpapiere Verzinsliche Wertpapiere 1, % Bundesrep.DeutschlandInflationsindex. Anl.v.06(16) 1, % Bundesrep.DeutschlandInflationsindex. Anl.v.09(20) 0, % Bundesrep.DeutschlandInflationsindex. Obl.v.11(18) 2, % FrankreichEO-Infl.Index Lkd OAT 2003(13) 1, % FrankreichEO-Infl.Index-Lkd OAT 2004(15) 2, % FrankreichEO-Infl.Index-Lkd OAT 2004(20) 1, % FrankreichEO-Infl.Index-Lkd OAT 2005(17) 1, % FrankreichEO-Infl.Index-Lkd OAT 2010(19) 0, % FrankreichEO-Infl.Index-Lkd OAT 2011(16) 2, % Italien, RepublikEO-Infl.Idx Lkd B.T.P.2004(14) 2, % Italien, RepublikEO-Infl.Idx Lkd B.T.P.2006(17) 2, % Italien, RepublikEO-Infl.Idx Lkd B.T.P.2008(19) 2, % Italien, RepublikEO-Infl.Idx Lkd B.T.P.2010(21) 2, % Italien, RepublikEO-Infl.Idx Lkd B.T.P.2011(16) DE % EUR 110, ,46 9,23 DE % EUR 117, ,05 10,17 DE % EUR 109, ,92 2,78 FR % EUR 105, ,02 8,82 FR % EUR 107, ,87 7,44 FR % EUR 110, ,96 10,83 FR % EUR 104, ,35 9,37 FR % EUR 104, ,89 3,72 FR % EUR 102, ,36 4,19 IT % EUR 100, ,84 8,81 IT % EUR 93, ,91 6,79 IT % EUR 90, ,63 7,07 IT % EUR 83, ,83 6,26 IT % EUR 95, ,83 3,22 Summe der börsengehandelten Wertpapiere EUR ,92 98,69 Summe Wertpapiervermögen EUR ,92 98,69 Derivate (Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen) Derivate auf einzelne Wertpapiere Wertpapier-Terminkontrakte Wertpapier-Terminkontrakte auf Renten EURO BUND F ,00-0,01 EURO BOBL F ,00 0,00 EURO SCHATZ F ,00 0,00 Summe der Derivate auf einzelne Wertpapiere EUR ,00-0,01 Bankguthaben EUR - Guthaben bei: Depotbank: UniCredit Bank Austria EUR , ,42 0,67 Summe der Bankguthaben EUR ,42 0,67 Sonstige Vermögensgegenstände Zinsansprüche EUR , ,43 0,65 Summe sonstige Vermögensgegenstände EUR ,43 0,65 Fondsvermögen EUR , Ausschüttungsanteile AT STK Anteilswert EUR 105,07 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug AT STK Anteilswert EUR 124,23 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug AT STK Anteilswert EUR 131,14 Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

11 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag) Stücke / Käufe/ Verkäufe/ Gattungsbezeichnung ISIN Anteile / Zugänge Abgänge Whg. in Börsengehandelte Wertpapiere Verzinsliche Wertpapiere 1, % Italien, RepublikEO-Infl.Idx Lkd B.T.P.2007(12) IT EUR , % Bundesrep.DeutschlandInflationsindex. Obl.v.07(13) DE EUR , % FRANKREICHEO-Infl.Index-Lkd OAT 2001(12) FR EUR , % FrankreichEO-Infl.Index-Lkd OAT 2003(11) FR EUR Wien, am 25. Juli 2012 Pioneer Investments Austria GmbH DDr. Werner Kretschmer Stefano Pregnolato Mag. Hannes Roubik Hannes Saleta Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

12 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. April 2012 der Pioneer Investments Austria GmbH, Wien, über den von ihr verwalteten Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011, über das Rechnungsjahr vom 1. Mai 2011 bis 30. April 2012 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. April 2012 über den Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

13 Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 25. Juli 2012 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Walter Reiffenstuhl Wirtschaftsprüfer ppa. Mag. Gerda Reischl Wirtschaftsprüfer Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

14 Steuerliche Behandlung des Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond für Ausschüttungsanteile (ISIN AT ) in EUR pro Anteil: Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind für den Privatanleger durch den KESt Abzug ihv EUR 1,10 je Ausschüttungsanteil einkommensteuerlich endbesteuert. Ein Tätigwerden des Anteilinhabers ist nicht erforderlich. für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug (ISIN AT ) in EUR pro Anteil: Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind für den Privatanleger durch den KESt Abzug ihv EUR 1,20 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug einkommensteuerlich endbesteuert. Ein Tätigwerden des Anteilinhabers ist nicht erforderlich. Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichts erstellte steuerliche Behandlung und die Detailangaben dazu werden demnächst von Pioneer Investments Austria im Download-Center unter bereitgestellt. Wir weisen darauf hin, dass die steuerliche Behandlung nicht Gegenstand der Prüfung durch den Bankprüfer war. Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

15 Fondsbestimmungen gemäß InvFG 2011 Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein richtlinienkonformes Sondervermögen und wird von der Pioneer Investments Austria GmbH (nachstehend Verwaltungsgesellschaft genannt) mit Sitz in Wien verwaltet. Artikel 1 Miteigentumsanteile Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden je Anteilsgattung dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die UniCredit Bank Austria AG, Wien. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) und ihre Filialen oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen. Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und grundsätze Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte gemäß InvFG ausgewählt werden. Beschreibung des Veranlagungsschwerpunktes Der Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond veranlagt schwerpunktmäßig, das heißt zu mindestens 51 % des Fondsvermögens über Direktanlagen, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate. Die Veranlagung erfolgt dabei in auf Euro lautende Anleihen, welche explizit eine Inflationsrate des Euroraumes oder eine Inflationsrate eines Staates des Euroraumes variabel abgelten. Die Fonds weist insbesondere ein Risiko bezüglich der Änderung des realen Zinsniveaus auf. Typisch für die Anlageklasse ist die Risikoarmut bei Änderungen der Inflationserwartungen der Marktteilnehmer. Der Fonds veranlagt im Investmentgradebereich, das Bonitätsrisiko spielt im Übrigen aber nur eine untergeordnete Rolle. Strukturierte Finanzinstrumente, in welche kein Derivat eingebettet ist, sowie Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten dürfen erworben werden, wenn sie nach Maßgabe dieser Fondsbestimmungen direkt erwerbbare Vermögenswerte oder Zinssätze oder Wechselkurse bzw. Währungen oder aus diesen Werten zusammengesetzte Finanzindizes zum Gegenstand haben und nicht zur Lieferung oder Übertragung anderer als der vorgenannten Vermögenswerte führen. ABS-Veranlagungen dürfen nicht erworben werden Wertpapiere Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) werden unter Einhaltung des oben beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts bis zu 100 v.h. des Fondsvermögens erworben Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens erworben werden Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die vom Bund oder vom Bundesland Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, von der Europäischen Union, von Deutschland oder vom Bundesland Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, von Belgien oder vom Teilstaat Flandern, Wallonien, Brüssel, von Finnland, von Frankreich, von Italien oder von Spanien begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.h. des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen dieser Emittenten erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.h. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens zulässig. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens erworben werden Anteile an Investmentfonds Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 v.h. des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 v.h. des Fondsvermögens (berechnet auf Basis der aktuellen Marktpreise) und zur Absicherung eingesetzt werden Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV ermittelt. Details und Erläuterungen finden sich im Prospekt Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 49 v.h. des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

16 Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios und/oder der begründeten Annahme drohender Verluste bei Wertpapieren kann der Investmentfonds den Anteil an Wertpapieren unterschreiten und einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen Vorübergehend aufgenommene Kredite Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 v.h. des Fondsvermögens aufnehmen Pensionsgeschäfte Pensionsgeschäfte dürfen bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens eingesetzt werden Wertpapierleihe Wertpapierleihegeschäfte dürfen bis zu 30 v.h. des Fondsvermögens eingesetzt werden Allgemeine Grundsätze Der Erwerb von Veranlagungsinstrumenten ist nur einheitlich für den ganzen Investmentfonds und nicht für eine einzelne Anteilsgattung oder eine Gruppe von Anteilsgattungen zulässig. Dies gilt jedoch nicht für Währungssicherungsgeschäfte. Diese können auch ausschließlich zugunsten einer einzigen Anteilsgattung abgeschlossen werden. Ausgaben und Einnahmen aufgrund eines Währungssicherungsgeschäfts werden ausschließlich der betreffenden Anteilsgattung zugeordnet. Nähere Angaben finden sich im Prospekt. Artikel 4 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR. Der Wert der Anteile wird täglich berechnet Ausgabe und Ausgabeaufschlag Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 3 v.h. zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen Rücknahme und Rücknahmeabschlag Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert. Es fällt kein Rücknahmeabschlag an. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen. Artikel 5 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom bis zum Artikel 6 Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung Für den Investmentfonds können sowohl Ausschüttungsanteilscheine, Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug als auch Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Inlandstranche) ausgegeben werden. Die Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Für diesen Investmentfonds können verschiedene Gattungen von Anteilscheinen ausgegeben werden. Die Bildung der Anteilsgattungen sowie die Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung liegen im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Nähere Angaben finden sich im Prospekt. Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung kann unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber unterbleiben. Die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Investmentfonds einschließlich von Bezugsrechten steht im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz sowie Zwischenausschüttungen sind zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall das im Gesetz vorgesehene Mindestvolumen für eine Kündigung unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist ab dem der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt-Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der des folgenden Rechnungsjahres. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß Einkommensteuergesetz vorliegen. Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

17 Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. Artikel 7 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von bis zu 0,38 v.h. des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Nähere Angaben finden sich im Prospekt. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Nähere Angaben finden sich im Prospekt. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Investmentfonds werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank eine Vergütung von bis zu 0,50 v.h. des Fondsvermögens. Anhang Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der geregelten Märkte größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: Luxemburg Euro MTF Luxemburg 1.3. Gemäß 20 Abs. 3 Z 1 lit. b InvFG anerkannte Märkte im EWR: Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1. Bosnien Herzegovina: Sarajevo, Banja Luka 2.2. Kroatien: Zagreb Stock Exchange 2.3. Russland: Moskau (RTS Stock Exchange); Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX) 2.4. Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.5. Serbien und Montenegro: Belgrad 2.6. Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1. Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2. Argentinien: Buenos Aires 3.3. Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4. Chile: Santiago 3.5. China: Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6. Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7. Indien: Bombay 3.8. Indonesien: Jakarta 3.9. Israel: Tel Aviv Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.12 Kolumbien Bolsa de Valores de Columbia 1 Zum Öffnen des Verzeichnisses auf view all klicken. Der Link kann durch die FMA bzw. die ESMA geändert werden. [Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis: - hinunterscrollen - Link Liste der geregelten Märkte (MiFID Database; ESMA) view all ] Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

18 3.13. Korea: Korea Exchange (Seoul, Busan) Malaysia: Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad Mexiko: Mexiko City Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland Philippinen: Manila Singapur: Singapur Stock Exchange Südafrika: Johannesburg Taiwan: Taipei Thailand: Bangkok USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Venezuela: Caracas Vereinigte Arabische Emirate: Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1. Japan: Over the Counter Market 4.2. Kanada: Over the Counter Market 4.3. Korea: Over the Counter Market 4.4. Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne exchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Capital Market Association (ICMA), Zürich 4.5. USA: Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the- Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1. Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2. Australien: Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) 5.3. Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4. Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.6. Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.7. Korea: Korea Exchange (KRX) 5.8. Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados 5.9. Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange Philippinen: Manila International Futures Exchange Singapur: The Singapore Exchange Limited (SGX) Slowakei: RM-System Slovakia Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) Schweiz: EUREX Türkei: TurkDEX USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) Bewertung illiquide Wertpapiere Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

19 a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungen abweichen können (Bewertungsrisiko). Pioneer Funds Austria - Euro Inflation Linked Bond Mai April 2012

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