COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main

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1 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Prospekt vom 6. März 2006 für das öffentliche Angebot in der Bundesrepublik Österreich über Benchmark Opportunitas Basis Indexzertifikate bezogen auf den von der Benchmark Advisory Ltd. Sliema (Malta) entwickelten und fortgeführten Benchmark Opportunitas Index Benchmark Advisory Ltd.

2 Inhalt Zusammenfassung... 3 Risikofaktoren... 5 Risikofaktoren bezüglich der Wertpapiere Risikofaktoren bezüglich der Emittentin Allgemeine Informationen Zertifikatsbedingungen Commerzbank Aktiengesellschaft Allgemeine Beschreibung Per Verweis einbezogene Dokumente

3 Zusammenfassung Die folgende Zusammenfassung stellt eine Einleitung zum Prospekt dar. Sie wird durch die an anderer Stelle in diesem Prospekt wiedergegebenen Informationen ergänzt und ist im Zusammenhang mit diesen weiteren Informationen zu lesen. Die Zusammenfassung enthält nicht alle für den Anleger wichtigen Informationen. Anleger sollten daher ihre Anlageentscheidung nur nach sorgfältiger Lektüre des gesamten Prospektes treffen. Ein Prospekthaftungsanspruch gegen die Commerzbank Aktiengesellschaft nach 13 Verkaufsprospektgesetz ( VPG ) i. V. m. 44 ff. Börsengesetz ( BörsG ) besteht nicht, sofern er ausschließlich auf Angaben in der Zusammenfassung oder einer Übersetzung gestützt wird, es sei denn, die Zusammenfassung ist irreführend, unrichtig oder widersprüchlich, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird. Für den Fall, dass die Wertpapiere auch in einem oder mehreren anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes öffentlich angeboten oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden, muss ein vor einem Gericht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Kläger auftretender Anleger damit rechnen, in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der entsprechenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn tragen zu müssen, wenn er Ansprüche auf Grund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend macht. Definierte Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen in den jeweiligen Zertifikatsbedingungen oder an anderer Stelle in diesem Prospekt zugewiesen werden. Zusammenfassung der Informationen über die Wertpapiere und die damit verbundenen Risiken Die Zertifikate gewähren dem Inhaber der Zertifikate das Recht, von der Emittentin am 1. April 2009 einen nach Maßgabe der Zertifikatsbedingungen ermittelten Einlösungsbetrag zu erhalten, wobei die Emittentin berechtigt ist, den Einlösungstag durch eine Bekanntmachung gemäß 8 der Zertifikatsbedingungen beliebig oft um jeweils ein Jahr zu verschieben. Darüber hinaus gewähren die Zertifikate dem Inhaber der Zertifikate das Recht, zu bestimmten Terminen vor dem Einlösungstag bzw. vor dem verschobenen Einlösungstag den Ankauf der von ihm gehaltenen Zertifikate von der Emittentin zu verlangen. Der für den Ankauf der Zertifikate zahlbare Kaufpreis wird in diesem Fall entsprechend den Bestimmungen für die Berechnung des am Einlösungstag zahlbaren Einlösungsbetrages ermittelt. Ferner ist die Emittentin berechtigt, die Zertifikate insgesamt jeweils zum ersten Bankarbeitstag der Monate Januar, April, Juli und Oktober, erstmals zum ersten Bankarbeitstag im April 2006, zu kündigen. In diesem Fall erhält der Inhaber der Zertifikate einen Kündigungsbetrag, der für den betreffenden Kündigungstermin aufgrund der Formel berechnet wird, die nach Maßgabe der Zertifikatsbedingungen auch für die Berechnung des Einlösungsbetrags gilt. Der den Zertifikaten zugrunde liegende Index wird von der Benchmark Advisory Ltd., Sliema (Malta) als Indexsponsor zusammengestellt und durch die Emittentin in ihrer Eigenschaft als Indexberechnungsstelle berechnet und veröffentlicht. Der Index setzt sich aus einem oder mehreren Dach-Hedgefonds und einer Barkomponente zusammen. Jede Wertveränderung der zugrunde liegenden Indexkomponenten führt zu Veränderungen beim Indexkurs. Der Indexsponsor kann die Zusammensetzung des Index jederzeit verändern. Sofern der am Berechnungstag bzw. an einem Vorzeitigen Berechnungstag gültige Schlusskurs des Index auf null sinkt, besteht kein Anspruch auf Zahlung eines Einlösungs- oder Kündigungsbetrages bzw. eines Kaufpreises. In diesem Fall erleidet der Anleger den Totalverlust des von ihm eingesetzten Kapitals. 3

4 Zusammenfassung der Informationen über die Emittentin und das Emittentenrisiko Die Commerzbank Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sitz der Bank ist Frankfurt am Main, die Zentrale befindet sich am Kaiserplatz, Frankfurt am Main (Telefon: ). Sie ist unter der Nummer HRB im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Die Commerzbank ist eine private Großbank. Sie betreut im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Privatund Firmenkunden in allen Facetten des Bankgeschäfts. Zudem operiert die Bank zum Teil über Tochtergesellschaften in Spezialbereichen wie Hypotheken- und Immobiliengeschäft, Leasing und Vermögensverwaltung. Ihre Dienstleistungen konzentrieren sich auf Kontoführung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs, auf Kredit-, Spar- und Geldanlageformen sowie auf das Wertpapiergeschäft. Weitere Finanzdienstleistungen werden im Rahmen der Allfinanz-Strategie in Kooperation mit führenden Unternehmen benachbarter Branchen angeboten, darunter Bauspar- und Versicherungsprodukte. Das operative Geschäft des Commerzbank-Konzerns ist in zwei Unternehmensbereichen gebündelt: Private Kunden und Asset Management auf der einen Seite und Corporate und Investment Banking auf der anderen. Die Geschäftstätigkeit der Commerzbank konzentriert sich überwiegend auf den deutschen Markt. Im Firmenkundengeschäft wird ferner West-, Mittel- und Osteuropa sowie die USA als Kernmarkt angesehen. Ausführliche Informationen über die Emittentin sind im Kapitel Commerzbank Aktiengesellschaft erhältlich. Die Emittentin ist verschiedenen markt- und branchenspezifischen sowie unternehmensspezifischen Risiken ausgesetzt, deren Realisierung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und somit auf die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen aus den Zertifikaten nachzukommen, haben können. Einzelheiten sind im Kapitel Risikofaktoren dargestellt. 4

5 Risikofaktoren Die nachfolgende Aufzählung der Risikofaktoren erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ausführliche Darstellung aller Risiken, die mit einer Anlage in die Zertifikate verbunden sind. Ferner enthält die Reihenfolge keine Aussage über das Ausmaß ihrer jeweils möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen im Falle ihrer Realisierung und die Realisierungswahrscheinlichkeit der dargestellten Risiken. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann nachteilige Auswirkungen auf die Bedienung der Zertifikate und/oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Commerzbank AG haben, was sich ebenfalls negativ auf die Bedienung der Zertifikate auswirken könnte. Eine Anlage in die Zertifikate kann zusätzlichen oder anderen Risikofaktoren als den in diesem Prospekt beschriebenen unterworfen sein. Potenziellen Anlegern wird geraten, vor einer Anlage in die Zertifikate den gesamten Prospekt zu lesen und sich mit ihren persönlichen Beratern (einschließlich Steuerberater) in Verbindung zu setzen. Diese Risikofaktoren ersetzen nicht die in einem individuellen Fall ggf. notwendige Beratung durch die Hausbank. Eine Anlageentscheidung sollte nicht aufgrund dieser Risikofaktoren gefällt werden, da die hierin enthaltenen Informationen eine auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse und Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Beratung und Aufklärung nicht ersetzen können. Aus den nachfolgenden Gründen sollten Anleger die Zertifikate nur dann kaufen, wenn sie das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten tragen können. Weder die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, noch die Benchmark Advisory Ltd., Sliema (Malta) übernimmt gegenüber den Zertifikatsinhabern irgendeine Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg der Investition in die Zertifikate oder für die Wertentwicklung der Indexbestandteile oder die Tätigkeit des Indexsponsors oder der Indexberechnungsstelle. Risikofaktoren bezüglich der Wertpapiere 1. Allgemeines Die Zertifikate gewähren dem Inhaber der Zertifikate (der Zertifikatsinhaber ) das Recht, von der Emittentin am 1. April 2009 (der Einlösungstag ) einen nach Maßgabe der Zertifikatsbedingungen ermittelten Einlösungsbetrag zu erhalten, wobei die Emittentin berechtigt ist, den Einlösungstag durch eine Bekanntmachung gemäß 8 der Zertifikatsbedingungen beliebig oft um jeweils ein Jahr zu verschieben. Darüber hinaus gewähren die Zertifikate dem Inhaber der Zertifikate das Recht, zu bestimmten Terminen vor dem Einlösungstag bzw. vor dem verschobenen Einlösungstag den Ankauf der von ihm gehaltenen Zertifikate von der Emittentin zu verlangen (das Andienungsrecht ). Der für den Ankauf der Zertifikate zahlbare Kaufpreis wird in diesem Fall entsprechend den Bestimmungen für die Berechnung des am Einlösungstag zahlbaren Einlösungsbetrages ermittelt. Ferner ist die Emittentin berechtigt, die Zertifikate insgesamt jeweils zum ersten Bankarbeitstag der Monate Januar, April, Juli und Oktober, erstmals zum ersten Bankarbeitstag im April 2006, zu kündigen. In diesem Fall erhält der Inhaber der Zertifikate einen Kündigungsbetrag, der für den betreffenden Kündigungstermin aufgrund der Formel berechnet wird, die nach Maßgabe der Zertifikatsbedingungen auch für die Berechnung des Einlösungsbetrags gilt. Der Index wird von der Benchmark Advisory Ltd., Sliema (Malta) als Indexsponsor zusammengestellt und durch die Emittentin in ihrer Eigenschaft als Indexberechnungsstelle berechnet und veröffentlicht. Der Index setzt sich aus einem oder mehreren Dach-Hedgefonds (die Dach-Hedgefonds ) und einer Barkomponente (die Barkomponente ) zusammen. Jede Wertveränderung der zugrundeliegenden Indexkomponenten führt zu Veränderungen beim Indexkurs. Der Indexsponsor kann die Zusammensetzung des Index jederzeit verändern. 5

6 Sofern der am Berechnungstag bzw. an einem Vorzeitigen Berechnungstag gültige Schlusskurs des Index auf null sinkt, besteht kein Anspruch auf Zahlung eines Einlösungs- oder Kündigungsbetrages bzw. eines Kaufpreises. In diesem Fall erleidet der Anleger den Totalverlust des von ihm eingesetzten Kapitals. Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtert oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und die Emittentin deshalb unter den Zertifikaten fällige Zahlungen nicht leisten kann. Die Zertifikate verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung und werfen daher keinen laufenden Ertrag ab. Mögliche Wertverluste der Zertifikate können daher nicht durch andere Erträge der Zertifikate kompensiert werden. Aus den vorgenannten Gründen sollten Anleger die Zertifikate nur dann kaufen, wenn sie das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten tragen können. 2. Geringe Liquidität der Zertifikate Bitte beachten Sie, dass die Emittentin grundsätzlich den Einlösungstag für die Zertifikate ohne Angabe eines bestimmten Grundes beliebig oft um jeweils ein Jahr verschieben kann. Vor dem Einlösungstag ist die Emittentin während der Laufzeit der Zertifikate nur zu bestimmten Terminen und nur unter bestimmten Voraussetzungen (wie im Einzelnen in 3 der Zertifikatsbedingungen bestimmt) zum Ankauf der Zertifikate verpflichtet. Zwischen diesen Ankaufterminen ist die Realisierung des durch die Zertifikate verbrieften wirtschaftlichen Werts (bzw. eines Teils davon) allenfalls durch Veräußerung der Zertifikate an andere Marktteilnehmer möglich. Eine Veräußerung der Zertifikate setzt jedoch voraus, dass sich Marktteilnehmer finden, die zum Ankauf der Zertifikate zu einem entsprechenden Preis bereit sind. Finden sich keine solchen kaufbereiten Marktteilnehmer, kann der Wert der Zertifikate möglicherweise nicht realisiert werden. Die Anleger können nicht davon ausgehen, dass es für die Zertifikate einen liquiden Markt geben wird, und die in den Zertifikaten angelegten Vermögenswerte deshalb durch Verkauf der Zertifikate realisiert werden können. Die Anleger sollten deshalb darauf eingerichtet sein, die Zertifikate mindestens bis zur jeweils nächsten Möglichkeit des Ankaufs durch die Emittentin zu halten. Auch die Ausübung des Andienungsrechts durch den Zertifikatsinhaber als einzige sichere Möglichkeit, den in den Zertifikaten angelegten Vermögensbetrag vor einem Einlösungstag zu realisieren führt nicht dazu, dass der Anleger unmittelbar nach Ausübung des Andienungsrechts mit der Zahlung des Kaufpreises rechnen kann. Vielmehr findet der Ankauf frühestens 80 Kalendertage nach Ausübung des Andienungsrechts statt, sofern der Zertifikatsinhaber das Andienungsrecht erst am letzten Tag der Erklärungsfrist ausübt. Übt der Zertifikatsinhaber das Andienungsrecht nicht rechtzeitig vor dem zeitlich nächsten Vorzeitigen Berechnungstag aus, verlängert sich der Zeitraum zwischen der Ausübung des Ankaufrechts und dem Ankauf auf maximal 170 Kalendertage bis zum nächsten Vorzeitigen Berechnungstag. Möglich ist ferner, dass sich der maßgebliche Vorzeitige Berechnungstag, zu dem das Andienungsrecht ausgeübt werden kann, zusätzlich zu den bereits genannten Zeiträumen um drei weitere Monate verzögert. Dies ist nach 3 Absatz 5 der Zertifikatsbedingungen möglich, wenn in Bezug auf einen Vorzeitigen Berechnungstag für mehr als 10 % der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Zertifikate das Andienungsrecht wirksam ausgeübt worden ist. Vorausgesetzt der Zertifikatsinhaber übt sein Andienungsrecht rechtzeitig, d. h. mindestens 80 Kalendertage vor dem zeitlich nächsten Vorzeitigen Bewertungstag aus, muss im ungünstigsten Fall damit gerechnet werden, dass der Ankauf erst zum nächsten Vorzeitigen Berechnungstag, d. h. mindestens 170 Kalendertage später, erfolgt und damit dem Anleger der Kaufpreis entsprechend später zufließt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kaufpreis in keinem Fall, d. h. weder für den Zeitraum zwischen Ausübung des Andienungsrechts und Zahlung des Kaufpreises noch in sonstigen Fällen, verzinst wird. 6

7 3. Ungewisse Wertentwicklung des Index nach Ausübung des Andienungsrechts Der dem Anleger nach wirksamer Ausübung des Andienungsrechts zu zahlende Kaufpreis wird auf der Grundlage des Referenzwertes am Vorzeitigen Berechnungstag ermittelt. Der Vorzeitige Berechnungstag für die Bestimmung des Kaufpreises liegt jedoch bei rechtzeitiger Ausübung des Andienungsrechts mindestens 80 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem das Andienungsrecht rechtlich bindend ausgeübt worden ist. In den in 3 Absatz 5 der Zertifikatsbedingungen geregelten Sachverhalten kann sich der Zeitraum zwischen der Ausübung des Andienungsrechts und dem maßgeblichen Vorzeitigen Berechnungstag zur Bestimmung des Kaufpreises um drei Monate verlängern, so dass er mindestens 170 Kalendertage umfasst. Bei Ausübung des Andienungsrechts kann der Anleger nicht wissen, welchen Stand der Index an dem für die Bestimmung des Kaufpreises maßgeblichen Vorzeitigen Berechnungstag haben wird. Vielmehr wird dem Anleger immer der Betrag ausgezahlt, der sich aufgrund des Indexstandes am maßgeblichen Vorzeitigen Berechnungstag ermittelt, abhängig davon, wie sich der Index nach dem Zeitpunkt der Ausübung des Andienungsrechts entwickelt hat. Fällt der Index zwischen dem Zeitpunkt der Ausübung des Andienungsrechts und dem für die Berechnung des Kaufpreises maßgeblichen Vorzeitigen Berechnungstag, besteht für den Zertifikatsinhaber keine Möglichkeit, die Ausübungserklärung zu widerrufen oder sonst zurückzunehmen. Der Anleger trägt deshalb das Risiko, dass der Index zwischen Ausübung des Andienungsrechts und dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Berechnung des ihm zu zahlenden Kaufpreises fällt, und ihm deshalb ein Betrag ausgezahlt wird, der geringer ist, als er dies zum Zeitpunkt der Ausübung des Andienungsrechts möglicherweise erwartet. Dieses Risiko, das sich aus der Maßgeblichkeit eines in der Zukunft festgestellten Indexstandes ergibt, kann sich aufgrund der oben beschriebenen Besonderheiten, die zu einer Verschiebung des Vorzeitigen Berechnungstages führen, noch erhöhen. Im ungünstigsten Fall muss damit gerechnet werden, dass der für die Berechnung des Kaufpreises maßgebliche Vorzeitige Berechnungstag mindestens 170 Kalendertage nach der Ausübung des Andienungsrechts liegt, obwohl der Zertifikatsinhaber sein Andienungsrecht rechtzeitig ausgeübt hat. 4. Veränderung der Indexzusammensetzung durch den Indexsponsor Wie ausgeführt, wird der Index von dem Indexsponsor zusammengestellt. Die Emittentin hat keinen Einfluss darauf, aus welchen Indexkomponenten sich der Index zusammensetzt. Der Indexsponsor ist im Rahmen des jeweils vorgegebenen Indexkonzepts frei, die Zusammensetzung des Index jederzeit zu verändern. Bei Veränderungen der Zusammensetzung der Indexkomponenten kann es zu Wertverlusten des Index kommen, die die Tatsache reflektieren, dass der Verkauf einer vorhandenen Indexkomponente mit einem Abschlag verbunden und der Kauf einer neuen Indexkomponente mit einem Aufschlag verbunden ist. Ferner kann es sein, dass die Veränderung der Zusammensetzung der Indexkomponenten dazu führt, dass sich der Kurs des Index infolge einer nachteiligen künftigen Wertentwicklung der neu ausgewählten Indexkomponenten vermindert. Umgekehrt kann es aber auch sein, dass der Indexsponsor keine Veränderungen der Zusammensetzung der Indexkomponenten vornimmt, obwohl sich die Indexkomponenten über einen gewissen Zeitraum nachteilig entwickelt haben und sich dadurch der Stand des Index vermindert hat. In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung des Indexsponsor, die Zusammensetzung der Indexkomponenten zu verändern, um auf diese Weise einer weiteren nachteiligen Wertentwicklung des Index entgegenzuwirken. Für den Index gibt es keine historischen Indexdaten, die die Grundlage für eine Beurteilung seiner wahrscheinlichen Wertentwicklung bilden könnten. 5. Gebühren Wie an anderer Stelle in diesem Informations-Memorandum unter Verwaltungsgebühr beschrieben, fallen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Emittentinbzw. von ihm eingesetzter Berater Gebühren an. Diese Gebühren fließen in die Berechnung des Einlösungsbetrages des Zertifikates ein und führen zu einer Verminderung des Wertes des Zertifikates und damit zu einer Verminderung des 7

8 Einlösungsbetrages, des Kaufpreises bzw. des Kündigungsbetrages, den der Anleger gegebenenfalls beanspruchen kann. Darüber hinaus stellen sowohl der oder die Dach-Hedgefonds, in die der Index investiert, als auch die Hedgefonds (die Hedgefonds ), in die der oder die einzelnen Dach-Hedgefonds investieren, Gebühren in Rechnung, so dass in die Bewertung der Indexzertifikate Gebühren einfließen, die auf der Ebene der Hedgefonds, der Dach-Hedgefonds als auch durch den Indexsponsor erhoben werden. 6. Indexbestandteile Die Identität des oder der Dach-Hedgefonds ist transparent. Der oder die im Index enthaltenen Dach- Hedgefonds werden laufend auf der Internetseite veröffentlicht. Die Identität der Hedgefonds, in die die einzelnen Dach-Hedgefonds investieren, wird nur teilweise bekanntgegeben. 7. Währungsrisiko Gemäß den Zertifikatsbedingungen handelt es sich bei dem Einlösungs- bzw. Kündigungsbetrag oder dem gegebenenfalls zu zahlenden Kaufpreis um einen Betrag in Euro. Die Hedgefonds, in die der oder die Dach-Hedgefonds investiert sind, können aber auf andere Währungen lauten. Daher hängt das Verlustrisiko des Zertifikatsinhabers auch von der Entwicklung der betreffenden Währungsmärkte ab. Ungünstige Entwicklungen in diesen Währungsmärkten können das Verlustrisiko dadurch erhöhen, dass sich der Wert des oder der Dach-Hedgefonds und dadurch der Wert des Index und die Höhe des möglicherweise zu beanspruchenden Einlösungs- oder Kündigungsbetrages bzw. Kaufpreises entsprechend vermindert. Der oder die Dach-Hedgefonds versuchen allerdings, durch den Einsatz von Währungskurssicherungsinstrumenten dieses Währungsrisiko zu minimieren. 8. Risiken im Hinblick auf die Hedgefonds, in die der oder die im Index enthaltenen Dach-Hedgefonds investieren Die folgenden Risikohinweise beziehen sich auf die Hedgefonds, in die der oder die dem Index zu Grunde liegenden Dach-Hedgefonds investieren und die damit die Grundlage der Indexberechnung bilden. Wertveränderungen bei den Hedgefonds haben regelmäßig Wertveränderungen bei den Dach- Hedgefonds und damit beim Kurs des Index zur Folge. Allgemeines: Hedgefonds sind Anlagevehikel, die einen Gewinn dadurch zu erzielen suchen, dass sie sich bei der Auswahl der von ihnen getätigten Vermögensanlagen u. a. Markt-Ineffizienzen und nicht gerechtfertige Risikozuschläge zunutze machen. Sie verwenden verschiedene Anlagestrategien, von denen jede ein bestimmtes Risiko mit sich bringen kann. Verschiedene der von den Hedgefonds verwendeten Strategien beinhalten die Inkaufnahme von kurzfristigen Verlusten zur Erzielung von höheren langfristigen Erträgen. Ob diese langfristigen Erträge dann aber tatsächlich eintreten, kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Denkbar ist, dass die kurzfristigen Verluste sich in langfristigen Verlusten fortsetzen. Hedgefonds können grundsätzlich ohne Beschränkung in beliebige Vermögensanlagen investieren. Diese Vermögensanlagen können ein hohes Verlustrisiko mit sich bringen. Sie können ferner illiquide in dem Sinne sein, dass sie möglicherweise überhaupt nicht oder nur zu unvorteilhaften Bedingungen aufgelöst werden können. Eine Realisierung der vorgenannten Risiken kann den Wert der Hedgefonds und damit den Wert der Zertifikate negativ beeinflussen. Verzögerte Bewertung und Abweichungen zwischen Kursen/Preisen und dem Wert des Index: Die Preise, die in die Bewertung der Dach-Hedgefonds und damit in die Berechnung des Index einfließen, werden für einige oder alle der Hedgefonds nur monatlich ermittelt und nach Ermittlung mit einer gewissen Verzögerung veröffentlicht. Daher spiegelt der Wert des Index zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung nur einen historischen Wert der zugrundeliegenden Dach-Hedgefonds bzw. Hedgefonds 8

9 wider. Der Anleger muss damit rechnen, dass der aktuelle Wert der zugrundeliegenden Dach-Hedgefonds bzw. Hedgefonds von diesen historischen Werten abweichen kann. Risiken im Hinblick auf Kreditaufnahmen durch die Hedgefonds: Hedgefonds können typischerweise ohne Begrenzung Kredite in Anspruch nehmen. Eine damit möglicherweise verbundene Erhöhung des Verhältnisses zwischen Fremdkapital und Eigenkapital bietet die Chance, die Gesamtrendite eines Hedgefonds zu steigern (sogenannter Hebeleffekt ). Andererseits kann sich dadurch aber auch das Verlustrisiko des betreffenden Hedgefonds überproportional erhöhen. Aktien: Die Vermögensanlagen der Hedgefonds können zu einem beträchtlichen Teil auf Aktien ausgerichtet sein. Die Verlustrisiken von Aktienanlagen sind häufig höher, als die mit Anlagen in Schuldverschreibungen oder anderen Schuldtiteln verbundenen Risiken. Intransparenz der Vermögensanlagen: Da die Hedgefonds in der Regel auf Märkten außerhalb Deutschlands anlegen werden, kann es sein, dass die für ihre Vermögensanlagen in Betracht kommenden Emittenten nicht den gleichen Standards und Regularien in Bezug auf ihre Rechnungslegung, Abschlussprüfung und die Offenlegung ihrer Finanzausweise unterliegen, die für deutsche Gesellschaften gelten. Daraus ergibt sich das Risiko der Intransparenz dieser Anlagen. Geringe Marktkapitalisierung der Vermögensanlagen: Hedgefonds können auch in Aktien von Gesellschaften investieren, die eine geringe Marktkapitalisierung aufweisen. Diese Papiere können hinsichtlich ihrer Kurse sehr schwankungsanfällig und infolge eines geringen Handelsvolumens hochgradig illiquide sein. Ferner kann das Risiko der Insolvenz höher sein, als bei Unternehmen, die eine vergleichsweise hohe Marktkapitalisierung aufweisen. Festverzinsliche Wertpapiere von Emittenten mit schlechter Bonität; nachrangige Schuldverschreibungen: Hedgefonds können in Wertpapiere von Emittenten investieren, die eine geringe Bonität (bzw. ein niedriges Rating) aufweisen. Mit diesen Emittenten ist typischerweise ein erhöhtes Insolvenzrisiko verbunden. Hedgefonds können ferner in nachrangige Schuldverschreibungen investieren. Diese Schuldverschreibungen stehen dem Eigenkapital näher als dem Fremdkapital. Deshalb gelten für sie die für Aktien dargelegten Risiken entsprechend. Derivate: Die Hedgefonds können Derivate kaufen und verkaufen. Derivate sind Finanzinstrumente oder Kontrakte, deren Wertentwicklung von anderen Wertpapieren (Aktien oder festverzinslichen), Warengeschäften, Währungen, Zinsen, Indizes oder anderen Werten, dem relativen Wert von zwei oder mehr Elementen oder Werten, wirtschaftlichen oder anderen Aktivitäten oder sonstigen Elementen abhängt bzw. sich daraus ableitet. Diese Produkte sind oft komplex, beinhalten eine beträchtliche Hebelwirkung und können sehr schwankungsanfällig sein. Im Allgemeinen bringen Derivate neben Chancen auch hohe Risiken (einschließlich des Risikos eines Totalverlusts) mit sich. Besondere Verlustrisiken sind mit Warenterminkontrakten verbunden. Die Hedgefonds können Warenterminkontrakte und -optionen kaufen, verkaufen und handeln. Warenterminkontrakte sind typischerweise spekulativ, schwankungsanfällig, haben eine starke Hebelwirkung und unterliegen möglicherweise Einflussfaktoren, die stark vom Zufall abhängig sind. Sofern für sie ein Markt besteht, ist dieser möglicherweise nicht liquide. Wechselkurs- und Währungsrisiken: Die Hedgefonds können Geschäfte in anderen Währungen als Euro tätigen. In diesem Fall ergibt sich das Risiko von Währungsverlusten, die etwa entstehen, wenn der Wert dieser Währungen gegenüber dem Euro fällt. Leerverkäufe: Die Hedgefonds können Wertpapiere verkaufen, gleichartige Wertpapiere von einem Dritten ausleihen, diese Wertpapiere an den Käufer liefern und eine Verpflichtung eingehen, die entliehenen Wertpapiere zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuliefern ( Leerverkauf ). Leerverkäufe ermöglichen es dem Anleger, von sinkenden Kursen zu profitieren, wenn der Kursrückgang die Transaktionskosten übersteigt. Ein Anstieg der Kurse der entliehenen Wertpapiere kann jedoch einen Verlust zur Folge haben, wenn zur Glattstellung der Leerverkaufsposition die Papiere am Markt gekauft werden 9

10 müssen. Bei Leerverkäufen entsteht in Bezug auf das jeweilige Wertpapier für den betreffenden Hedgefonds theoretisch ein unbegrenztes Verlustrisiko, da sich das Papier unbegrenzt verteuern kann. Hohe Kosten und Auslagen: Hedgefonds haben häufig hohe Kosten und Auslagen, die ihre Gewinne entsprechend vermindern. Daneben können Hedgefonds verpflichtet sein, Erfolgshonorare an Anlageberater bzw. -verwalter auf der Grundlage von (noch) nicht realisierten Gewinnen zu zahlen. Diese Verpflichtung kann selbst dann bestehen, wenn die Realisierung dieser Gewinne zweifelhaft ist. Unter Umständen müssen Erfolgshonorare gezahlt werden, die auch nicht zurückgefordert werden können, obwohl die Gewinne, auf deren Grundlage die Erfolgshonorare ermittelt wurden, tatsächlich nicht realisiert werden. Kredit- und Erfüllungsrisiko bei Kontrahenten: Die Hedgefonds unterliegen keiner Beschränkung in Bezug auf die Kontrahenten, mit welchen sie handeln dürfen. Viele Märkte, in denen die Hedgefonds ihre Transaktionen abwickeln, sind Over-the-Counter-Märkte oder Händlermärkte. Die Teilnehmer in solchen Märkten unterliegen in der Regel keiner Bonitätsbewertung oder aufsichtsbehördlichen Kontrolle, wie dies bei Marktteilnehmern von Börsenmärkten der Fall ist. In dem Maße, in dem ein Hedgefonds Transaktionen mit derartigen Kontrahenten abschließt, ist er dem mit diesen Kontrahenten verbundenen Kredit- und Erfüllungsrisiko ausgesetzt. Diese Risiken können wesentlich höher sein, als diejenigen, die bei Transaktionen an einer Börse auftreten, bei der in der Regel bestimmte Schutzmechanismen, wie z. B. Garantien von Clearing-Stellen, tägliche Marktbewertung, Abwicklung durch Intermediäre, die bestimmten regulatorischen Anforderungen unterliegen, etc. vorhanden sind. Begrenzte Dauer des Geschäftsverlaufs der Hedgefonds: Manche der Hedgefonds wurden unter Umständen erst kurze Zeit vor ihrer Aufnahme in einen Dach-Hedgefonds, der in den Index aufgenommen wurde, gegründet. In diesen Fällen besteht nicht die Möglichkeit, durch die Analyse des bisherigen Geschäftsverlaufs des jeweiligen Hedgefonds Rückschlüsse auf die Qualität einer entsprechenden Anlage zu ziehen. Abhängigkeit vom Management: Der Erfolg jedes Hedgefonds hängt von der Expertise seines Vermögensverwalters bzw. Anlageberaters (der Hedgefonds Manager ) ab. Das Ausscheiden eines oder mehrerer dieser Hedgefonds Manager kann wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Wertentwicklung des Hedgefonds haben. Interessenkonflikte der Hedgefonds Manager: Die Hedgefonds Manager eines Hedgefonds sind gelegentlich auch noch für andere Hedgefonds oder Anlagegesellschaften tätig, die ähnliche Anlageziele verfolgen. Ferner können sie in anderer Form mit anderen Anlagegesellschaften verbunden sein, etwa dadurch, dass sie Beteiligungen an diesen Gesellschaften besitzen. Daraus können mögliche Interessenkonflikte von Hedgefonds Managern entstehen. Diese Interessenkonflikte bringen das Risiko mit sich, dass betroffene Hedgefonds Manager das ihnen anvertrauten Anlagevermögen nicht im Interesse des Anlegers sondern im Eigeninteresse investieren. Keine aufsichtsrechtliche Überwachung: Die Hedgefonds unterliegen typischerweise keinerlei aufsichtsrechtlicher Überwachung. Daraus ergibt sich das Risiko, dass Fehlentwicklungen bei Hedgefonds nicht rechtzeitig erkannt werden und ihnen auch nicht durch entsprechende aufsichtsrechtliche Maßnahmen entgegengewirkt werden kann. Zahlstelle in Österreich Anleger werden darauf hingewiesen, dass keine Zahlstelle in der Bundesrepublik Österreich benannt ist. 10

11 Risikofaktoren bezüglich der Emittentin Markt- und branchenspezifische Risiken Konjunkturelles Umfeld Die Nachfrage nach den von der Gesellschaft angebotenen Produkten und Dienstleistungen hängt wesentlich von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ab. Im Unternehmensbereich Corporate und Investment Banking hat beispielsweise eine schwache Konjunktur direkte Auswirkungen auf die Kreditnachfrage der Unternehmen und führt zu einer rückläufigen Kreditvergabe sowie einer durchschnittlichen Bonitätsverschlechterung. Da zudem in einem wirtschaftlich schwachen Umfeld die Wahrscheinlichkeit von Unternehmensinsolvenzen und damit des Ausfalls von Krediten steigt, ist eine höhere Risikovorsorge erforderlich. Sinkende Gewinnaussichten der Unternehmen führen zudem zu niedrigeren Unternehmensbewertungen und infolgedessen zu einer geringeren Bereitschaft zu Unternehmenszusammenschlüssen und -akquisitionen sowie Kapitalmarkttransaktionen wie Börsengängen, Kapitalerhöhungen oder Übernahmen; dementsprechend sinken in einem schwachen wirtschaftlichen Umfeld auch die Erlöse aus dem Beratungs- und Platzierungsgeschäft. Des Weiteren sind auch die Eigenhandelsaktivitäten und das Handelsergebnis vom Kapitalmarktumfeld und den Erwartungen der Marktteilnehmer abhängig. Im Unternehmensbereich Private Kunden und Asset Management führen sinkende Unternehmensbewertungen zu einem Ausweichen der Anleger in risikoärmere Anlageformen (wie etwa Geldmarktfonds anstelle anderer Fondsprodukte), mit deren Vertrieb in der Regel nur geringe Provisionen erwirtschaftet werden können. Die Gesellschaft ist in ihrer Geschäftstätigkeit vor allem auf die europäischen Märkte, und hier ganz überwiegend auf den deutschen Markt ausgerichtet. Demzufolge ist sie in besonders hohem Maß von der konjunkturellen Entwicklung im Gebiet der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und insbesondere in Deutschland abhängig. Sollten sich die konjunkturellen Rahmenbedingungen weiter verschlechtern oder die zur Belebung der deutschen und europäischen Wirtschaft notwendigen Impulse und Reformen ausbleiben, kann dies wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Intensiver Wettbewerb Der deutsche Bankensektor ist durch einen intensiven Wettbewerb gekennzeichnet. Insbesondere im Geschäft mit Privatanlegern bestehen teils erhebliche Überkapazitäten. Im Geschäft mit Firmenkunden, insbesondere im Bereich des Investment Banking, konkurrieren deutsche Banken mit einer Reihe von ausländischen Anbietern, die in den vergangenen Jahren ihre Präsenz im deutschen Markt erheblich ausgebaut haben. Infolge des intensiven Wettbewerbs lassen sich in den einzelnen Geschäftsfeldern oft keine auskömmlichen Margen erzielen oder müssen Transaktionen in einem Geschäftsfeld margenarme oder margenlose Transaktionen in anderen Geschäftsfeldern ausgleichen. Die Konditionen im Kreditgeschäft mit Firmenkunden berücksichtigen zudem das mit den Krediten verbundene Ausfallrisiko infolge des intensiven Wettbewerbs nicht immer angemessen. Die Commerzbank steht nicht nur zu anderen Privatbanken, sondern auch zu Genossenschaftsbanken und öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten (Sparkassen und Landesbanken) in Wettbewerb. Während Privatbanken ihren Aktionären gegenüber zur Wertsteigerung und Gewinnerzielung verpflichtet sind, gründen die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute ihre Existenzberechtigung auf ihren öffentlichen Auftrag, breite Schichten der Bevölkerung mit kreditwirtschaftlichen Leistungen zu einem angemessenen Preis zu versorgen. Aufgrund dieser Gemeinwohlorientierung steht bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten die Gewinnerzielungsabsicht nicht im Vordergrund. Dementsprechend bieten die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute ihre Produkte und Dienstleistungen teilweise nicht zu markt- bzw. risikoadäquaten Preisen an; Privatbanken ist dies nicht möglich. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, ihre Produkte und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Konditionen anzubieten und damit Margen zu erzielen, die die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Kosten und Risiken zumindest ausgleichen, kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. 11

12 Unternehmensspezifische Risiken Strategische Risiken Nach Abschluss ihrer Restrukturierungsmaßnahmen, die in erste Linie auf Senkung der Kosten gerichtet waren, hat sich die Commerzbank-Gruppe Anfang des Jahres 2004 die folgenden grundlegenden strategischen Ziele gesetzt: Steigerung der operativen Profitabilität, Schärfung ihres Geschäftsprofils und die weitere Verbesserung des Kapital- und Risikomanagements. Die Commerzbank-Gruppe hat deutlich gemacht, dass das Erreichen dieser Ziele für eine nachhaltige Verbesserung ihrer Ertragskraft und ihres künftigen Wachstums unabdingbar ist. Eine Reihe von Faktoren, u. a. ein Marktrückgang und Marktschwankungen, eine veränderte Marktstellung der Commerzbank-Gruppe und veränderte Marktbedingungen in den Kernmärkten der Commerzbank-Gruppe, d. h. vor allem in Deutschland und Westeuropa, oder ungünstige gesamtwirtschaftliche Bedingungen in diesen Märkten könnten das Erreichen einiger oder aller Ziele, die sich die Commerzbank-Gruppe gesetzt hat, verhindern. Wenn es der Commerzbank-Gruppe nicht gelingt, ihre angekündigten strategischen Pläne vollständige umzusetzen oder wenn die Kosten für die Erreichung dieser Ziele die Erwartungen der Commerzbank-Gruppe übersteigen, könnte die künftige Ertragskraft der Commerzbank-Gruppe wie auch der künftige Aktienkurs der Commerzbank und ihre Wettbewerbsfähigkeit erheblich nachteilig beeinflusst werden. Dauerhafte Profitabilität Im Jahr 2003 hat die Commerzbank-Gruppe mit Verlust gearbeitet. Der Jahresfehlbetrag der Commerzbank-Gruppe vor bzw. nach Steuern war in erster Linie auf den Aufwand für Wertminderungen im Zusammenhang mit der Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag und den Buchwerten der Anteile der Commerzbank-Gruppe an börsennotierten Gesellschaften und darüber hinaus auf außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2004 gelang der Commerzbank-Gruppe wieder der Rückkgang in die Gewinnzone. Dies indiziert aber nicht unbedingt auch künftige Profitabilität. Es gibt aber keine Gewähr dafür, dass die Commerzbank-Gruppe in der Zukunft in der Lage ist, ihr derzeitiges operatives Profitabilitätsniveau beizubehalten oder zu verbessern oder einen Jahresüberschuss zu erzielen. Die operativen Erträge können aus unterschiedlichen Gründen zurückgehen oder stagnieren, etwa bei einem fehlenden Anstieg der Zinsmarge der Commerzbank-Gruppe, einer Stagnation oder einem Rückgang des provisionsbasierten Geschäfts oder einem Rückgang des Handelsergebnisses. Darüber hinaus ist die Kreditrisikovorsorge der Commerzbank-Gruppe weiterhin hoch und wird es möglicherweise in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage in Deutschland allgemein, der hohen Anzahl von Insolvenzen bei kleinen und mittleren Unternehmen und der schlechten Lage des Immobiliensektors auch weiterhin bleiben. In Anbetracht des Umstands, dass die Commerzbank-Gruppe einer der größten Darlehensgeber für mittelständische Unternehmen ist, hat dieser Faktor einen erheblichen Einfluss auf die Commerzbank-Gruppe. Sollten große Insolvenzen oder andere unerwartete Ereignisse eintreten, für welche keine ausreichenden Wertberichtigungen gebildet wurden, steigt die Kreditrisikovorsorge in den kommenden Jahren möglicherweise weiter. Sollte es der Commerzbank-Gruppe nicht gelingen, ihre operative Profitabilität nachhaltig zu verbessern oder ein nachhaltig positives Jahresergebnis zu erzielen, so kann dies zu einer weiteren Verschlechterung der Ratings der Commerzbank-Gruppe führen, was sich wiederum auf die Refinanzierungskosten der Commerzbank-Gruppe, deren Fähigkeit, in bestimmten Geschäftsbereichen tätig zu sein, sowie die Finanz- und Ertragslage der Commerzbank-Gruppe nachteilig auswirken würde. Adressenausfallrisiken Die Commerzbank ist dem Adressenausfallrisiko ausgesetzt, d.h, das Risiko von Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund von Ausfall oder Bonitätsverschlechterung von Geschäftspartnern sowie daraus resultierenden negativen Marktwertveränderungen aus Finanzprodukten. Das Adressenausfallrisiko umfasst neben dem klassischen Kreditausfallrisiko auch Länderrisiken und Emittentenrisiken sowie Kontrahenten- und Abwicklungsrisiken aus Handelsgeschäften. Dazu kann es beispielsweise bei Illiquidität oder Insolvenz der Kunden kommen, für die etwa der konjunkturelle Abschwung, Fehler in der Unternehmensführung bei den jeweiligen Kunden oder Wettbe- 12

13 werbsgründe ausschlaggebend sein können. Derartige Ausfallrisiken bestehen grundsätzlich bei jedem Geschäft, das eine Bank mit einem Kunden vornimmt, also auch bei dem Erwerb von Wertpapieren (Risiko von Kursverlusten aufgrund unerwarteter Bonitätsverschlechterung eines Emittenten (= Emittentenrisiko) oder z. B. der Absicherung von Kreditrisiken mittels Kreditderivaten (=Kontrahentenrisiko). In besonders hohem Maße besteht ein Ausfallrisiko aber in Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten, da im Falle der Realisierung dieses Risikos nicht nur die Vergütung für die Tätigkeit entfällt, sondern vor allem die ausgereichten Darlehen ausfallen. Die Emittentin ist der Auffassung, dass für alle bekannten latent oder akut gefährdeten Kreditengagements des Konzerns ausreichende Risikovorsorge getroffen wurde. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Commerzbank etwa als Folge einer anhaltend schwachen wirtschaftlichen Situation, der fortschreitenden Verschlechterung der finanziellen Situation der Kreditnehmer der Commerzbank, des Anstiegs von Unternehmens- und Privatinsolvenzen (besonders in Deutschland), des Wertverfalls von Sicherheiten, der teilweise fehlenden Möglichkeit, Sicherheiten zu verwerten oder einer ¾nderung bei den Rückstellungs- und Risikomanagementerfordernissen, zusätzliche Kreditvorsorge treffen oder weitere Kreditausfälle realisieren muss. Dies könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzers erheblich negativ beeinträchtigen und die Aufnahme von zusätzlichem Eigenkapital erforderlich machen. Marktrisiken Das Marktrisiko umfasst die mögliche negative Wertänderung von Positionen der Bank durch die Veränderung von Marktpreisen, also beispielsweise Zinsen, Devisen- und Aktienkurse, oder preisbeeinflussenden Parametern (Volatilitäten, Korrelationen). Schwankungen der aktuellen Zinssätze (einschließlich Veränderungen im Verhältnis des Niveaus der kurz- und langfristigen Zinssätze zueinander) könnten die Ergebnisse im Bankgeschäft des Konzerns beeinflussen. Grundsätzlich beeinflussen Schwankungen des Niveaus sowohl der kurz- als auch der langfristigen Zinsen die Höhe der Gewinne und Verluste aus Wertpapieren, die im Finanzanlagevermögen des Commerzbank-Konzerns gehalten werden, und den Zeitpunkt, zu dem diese Gewinne und Verluste realisiert wurden. Im Finanzanlagevermögen des Konzerns haben die in Euro denominierten festverzinslichen Wertpapiere ein hohes Gewicht. Dementsprechend beeinflussen Zinsschwankungen in der Euro-Zone den Wert des Finanzanlagevermögens deutlich. Ein Anstieg des Zinsniveaus könnte den Wert des festverzinslichen Finanzanlagevermögens substantiell verringern, und unvorhergesehene Zinsschwankungen könnten den Wert der vom Konzern gehaltenen Bestände an Anleihen und Zinsderivaten wesentlich nachteilig beeinflussen. Außerdem beeinflusst die Steuerung des Zinsrisikos durch den Konzern das Ergebnis des Bereichs Treasury. Die Zusammensetzung der Aktiva und Passiva sowie jedes Missverhältnis, dass sich aus dieser Zusammensetzung ergibt, führen dazu, dass sich die Erträge aus dem Bankgeschäft des Konzerns bei Zinsschwankungen mit unterschiedlicher Korrelation verändern. Von Bedeutung für den Konzern sind insbesondere Veränderungen im Zinsniveau bei unterschiedlichen Laufzeiten und Währungen, in denen der Konzern zinssensitive Positionen hält. Ein Missverhältnis zwischen zinstragenden Aktiva und zinstragenden Passiva im Hinblick auf Laufzeiten kann im jeweiligen Monat oder Quartal einen wesentlichen nachteiligen Einfluss auf die Finanz- und Ertragslage des Bankgeschäfts der Commerzbank haben. Sollte es dem Konzern nicht möglich sein, Inkongruenzen zwischen zinstragenden Aktiva und Passiva auszugleichen, könnten die Konsequenzen eines weiteren Rückgangs der Zinsmarge und der Zinserträge einen wesentlichen nachteiligen Einfluss auf die Ertragslage des Konzerns haben. Ein Teil der Erträge und ein Teil der Aufwendungen der Commerzbank-Gruppe entsteht außerhalb der Euro-Zone. Dadurch unterliegt sie grundsätzlich einem Währungsrisiko. Da der Konzernabschluss der Commerzbank-Gruppe in Euro aufgestellt wird, werden die Fremdwährungsgeschäfte und die nicht auf Euro lautenden Positionen der Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaft, die im Konzernabschluss konsolidiert werden, zu den am Ende der jeweiligen Periode geltenden Wechselkursen in Euro umgerechnet. Daher unterliegt das Ergebnis der Commerzbank-Gruppe den Auswirkungen der Schwankungen des Euro gegenüber anderen Währungen, z. B. dem U. S. Dollar. Sollten infolge von Währungsschwankungen Erträge, die in einer anderen Währung als Euro anfallen, bei der Umrechnung in Euro niedriger ausfallen und Aufwendungen, die in einer anderen Währung als Euro anfallen, bei der Umrechnung in Euro höher ausfallen, könnte sich dies nachteilig auf die Finanz- und Ertragslage der Commerzbank-Gruppe auswirken. 13

14 Das Handelsergebnis der Commerzbank-Gruppe ist möglicherweise volatil und hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle des Konzerns liegen, wie allgemeines Markumfeld, Handelstätigkeit insgesamt, Zinsniveau, Währungsschwankungen und allgemeine Marktvolatilität. Daher besteht keine Garantie dafür, dass die Höhe des im Geschäftsjahr 2004 erzielten Handelsergebnisses beibehalten oder sogar verbessert werden kann. Ein wesentlicher Rückgang des Handelsergebnisses der Commerzbank-Gruppe oder ein Anstieg der Verluste im Handelsgeschäft kann die Fähigkeit des Konzerns, profitabel zu operieren, beeinträchtigen. Risiken aus der Beteiligung an anderen Unternehmen Die Commerzbank hält diverse Beteiligungen an börsennotierten und nicht börsennotierten Gesellschaften.Die effiziente Steuerung eines aus börsennotierten und nichtbörsennotierten Gesellschaften bestehenden Portfolios erfordert sowohl einen hohen Managementaufwand als auch hohe Refinanzierungskosten, die durch die erzielbaren Dividenden der Beteiligungsgesellschaften zumeist nicht annähernd kompensiert werden können. Zudem führt ein umfangreiches Beteiligungsportfolio börsennotierter Gesellschaften zu einer pro-zyklischen Verstärkung des Wertberichtigungsbedarfs in schwachen Börsenzeiten, so dass eine Abschwächung bei den erzielbaren Provisionserträgen sowie beim Zinsüberschuss häufig durch negative Ergebnisbeiträge aus dem Beteiligungsbereich verstärkt wird. Die Commerzbank verfügt zudem größtenteils lediglich über Minderheitsbeteiligungen an großen börsennotierten Gesellschaften im In- und Ausland. Diese Beteiligungsstruktur verhindert die zeitnahe effiziente Beschaffung ausreichender Informationen, um rechtzeitig etwaigen negativen Entwicklungen bei diesen Beteiligungsgesellschaften entgegenzuwirken oder zumindest die Entwicklung bei strategischen Beteiligungen beeinflussen zu können. Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund der Börsenentwicklung in den betreffenden Heimatländern der börsennotierten Beteiligungen oder unternehmensspezifischer Entwicklungen künftig weiterer Wertberichtigungsbedarf für das Beteiligungsportfolio entsteht oder dass es der Commerzbank nicht möglich sein wird, ihre Beteiligungen über die Börse oder außerbörslich zu angemessenen Preisen oberhalb des aktuellen Buchwerts zu veräußern. Sollten sich die Börsenkurse erneut negativ entwickeln, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Operationelle Risiken Operationelle Risiken rücken als eigenständige Risikoart durch die ansteigende Komplexität von Bankaktivitäten sowie insbesondere auch den in den letzten Jahren stark gestiegenen Einsatz anspruchsvoller Technologien im Bankgeschäft zunehmend ins Blickfeld. So ist das umfangreiche institutionelle Bankgeschäft, wie es die Commerzbank-Gruppe betreibt, in zunehmendem Maß von hochentwickelten Informationstechnologie ( IT )-Systemen abhängigen. IT-Systeme sind gegenüber einer Reihe von Problemen, wie Computerviren, Hackern, Schäden an den entscheidenden IT-Zentren sowie Soft- oder Hardwarefehler, anfällig. Die Harmonisierung der IT-Systeme der Bank- und Finanztochtergesellschaften der Commerzbank-Gruppe zur Schaffung einer einheitlichen IT-Architektur stellt eine besondere Herausforderung dar. Darüber hinaus sind für IT-Systeme regelmäßige Upgrades erforderlich, um den Anforderungen sich ändernder Geschäfts- und aufsichtsrechtlicher Erfordernisse gerecht werden zu können. Insbesondere die Einhaltung der Basel II-Vorschriften wird weitere erhebliche Anforderungen an die Funktionalität der IT-Systeme der Commerzbank-Gruppe stellen. Die im Hinblick auf die Einführung der Basel II-Vorschriften erforderlichen Upgrades können möglicherweise nicht rechtzeitig umgesetzt werden und nicht so funktionieren wie es erforderlich ist. Auch wenn die Commerzbank-Gruppe Maßnahmen ergreift, um sich vor ihnen zu schützen, stellen die vorstehend beschriebenen Probleme, Herausforderungen und Anforderungen in Bezug auf Upgrades für den Konzern bedeutsame Risiken dar. Liquiditätsrisiken Die Commerzbank unterliegt grundsätzlich dem Liquiditätsrisiko, d.h. dass die Bank ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen kann (Solvenzoder Refinanzierungsrisiko). Darüber hinaus besteht für die Commerzbank das Risiko, dass die Bank Handelspositionen aufgrund von unzureichender Marktliquidität (Marktliquiditätsrisiko) nicht kurzfristig veräußern oder absichern kann oder nur zu einem geringeren Preis verkaufen kann. Das Liquiditätsrisiko 14

15 kann in unterschiedlichen Ausprägungen schlagend werden. Es kann der Fall auftreten, dass die Bank an einem bestimmten Tag seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann und dann kurzfristig Liquidität am Markt zu teureren Konditionen nachfragen muss. Darüber hinaus besteht die Gefahr, das Einlagen vorzeitig abgezogen oder Kreditzusagen unerwartet in Anspruch genommen werden. Herabstufung der Ratings des Konzerns Die Rating-Agenturen Standard & Poor s, Moody s und Fitch Ratings bewerten mit Hilfe einer Bonitätsbeurteilung, ob ein potenzieller Kreditnehmer zukünftig in der Lage sein wird, seinen Kreditverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachzukommen. Ein wesentlicher Baustein für die Bonitätseinstufung (=Rating) hierfür ist die Bewertung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Das Rating einer Bank ist ein wichtiges komparatives Element im Wettbewerb mit anderen Banken. Es hat insbesondere auch einen bedeutenden Einfluss auf die Einzelratings der wichtigsten Tochtergesellschaften. Wenn das Rating einer Gesellschaft oder einer ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften in den Grenzbereich zum non-investment grade fallen sollte, könnten das operative Geschäft der betroffenen Tochtergesellschaft und damit auch die Refinanzierungskosten aller Konzerngesellschaften erheblich beeinträchtigt werden. Eine Herabstufung oder die bloße Möglichkeit der Herabstufung des Ratings einer Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften könnte wiederum nachteilige Auswirkungen auf das Verhältnis zu Kunden und für den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen der entsprechenden Gesellschaft haben. Auf diese Weise könnten Neuabschlüsse beeinträchtigt, die Konkurrenzfähigkeit auf den Märkten reduziert und die Finanzierungskosten der entsprechenden Gesellschaft spürbar erhöht werden. Eine Herabstufung des Ratings hätte darüber hinaus nachteilige Auswirkungen auf die Kosten eines Konzerns für die Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung und könnte zum Entstehen neuer oder zur Fälligstellung bestehender Verbindlichkeiten führen, die von der Aufrechterhaltung eines bestimmten Ratings abhängen. Daneben könnte der Fall eintreten, dass die Commerzbank nach einer Ratingabstufung im Zusammenhang mit ratingabhängigen Sicherheitenvereinbarungen für Derivatgeschäfte zusätzlich Sicherheiten stellen müsste. Regulatorische Risiken Die Geschäftstätigkeit der Commerzbank-Gruppe wird von den Zentralbanken und Aufsichtsbehörden der Ländern, in denen sie tätig ist, reguliert und beaufsichtigt. In jedem dieser Länder ist für die Commerzbank-Gruppe eine Banklizenz oder zumindest eine Anzeige an die nationale Aufsichtsbehörde erforderlich. Das bankaufsichtsrechtliche Regime in den verschiedenen Ländern kann sich ändern. ¾nderungen der aufsichtsrechtlichen Anforderungen in einem Land können den Unternehmen der Commerzbank-Gruppe zusätzliche Verpflichtungen auferlegen. Außerdem kann die Befolgung geänderter aufsichtsrechtlicher Vorschriften zu einem erheblichen Anstiege des Verwaltungsaufwands führen, was sich nachteilig auf die Finanz- und Ertragslage der Commerzbank-Gruppe auswirken könnte. Akquisition der Eurohypo AG Aufgrund der Übernahme der Anteile der Deutsche Bank AG und der Allianz/Dresdner Bank AG an der Eurohypo AG durch die Commerzbank AG wird diese, vorbehaltlich der Zustimmung der Behörden, mehr als 98 % an der Eurohypo AG halten. Die Finanzierung eines Teils des Kaufpreises soll durch die Aufnahme von Hybridkapital erfolgen. Falls dies unter ungünstigen Umständen nur zu erhöhten Konditionen oder, im Extremfall, gar nicht möglich ist, könnte sich die Aufbringung des Kaufpreises für die Commerzbank AG als schwierig oder sogar als nicht möglich erweisen. Die Übernahme kommt dann möglicherweise nicht oder nur zum Teil zu Stande. 15

16 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Verantwortung Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (nachstehend auch Commerzbank, Bank, Emittentin oder Gesellschaft, zusammen mit ihren Tochtergesellschaften auch Commerzbank-Konzern oder Konzern genannt) erklärt nach 5 (4) Wertpapier-Prospektgesetz, dass sie gemäß 13 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz i. V. m. 44 ff. Börsengesetz die Prospekthaftung übernimmt. Sie erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im Prospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Haftungsausschluss Die Benchmark Advisory Ltd., Sliema (Malta), ist für das Konzept des Benchmark Opportunitas Index sowie für die Auswahl der Indexkomponenten alleine verantwortlich. Die Commerzbank Aktiengesellschaft als Emittentin der Indexzertifikate trifft in diesem Zusammenhang keinerlei Aussagen oder gibt keinerlei direkte oder indirekte Zusicherungen gegenüber den Zertifikatsinhabern darüber ab, inwieweit das Konzept des Benchmark Opportunitas Index sowie die Auswahl der Indexkomponenten zum jeweiligen Zeitpunkt geeignet sind, die in der Indexbeschreibung genannten Strategien zu verfolgen und die dort genannten Ziele zu erreichen. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Commerzbank Aktiengesellschaft als Indexberechnungsstelle die fortlaufende Berechnung des Index übernommen hat. Angebot und Verkauf Die Commerzbank hat Basis-Zertifikate bezogen auf den Benchmark Opportunitas Index begeben und während einer Zeichnungsfrist vom 1. Februar 2005 bis zum 18. März 2005 in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkauf angeboten. Die Commerzbank wird die verbliebenen Basis-Zertifikate bezogen auf den Benchmark Opportunitas Index nunmehr ab dem 13. März 2006 in der Bundesrepublik Österreich zum anfänglichen Verkaufspreis von EUR 107,20 freibleibend zum Verkauf anbieten. Berechnungsstelle In Fällen, in denen eine Berechnung notwendig wird, fungiert die Commerzbank als Berechnungsstelle. Verbriefung Die Zertifikate werden durch ein Inhaber-Sammelzertifikat verbrieft, das bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Es werden keine effektiven Zertifikate ausgegeben. Den Inhabern der Zertifikate stehen Miteigentumsanteile an einem Inhaber-Sammelzertifikat zu, die gemäß den Regeln und Bestimmungen der Clearstream Banking AG übertragen werden können. Status Die Verpflichtungen aus den Zertifikaten stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. 16

17 Kleinste handelbare und übertragbare Einheit Ein Zertifikat Börseneinführung Eine Börseneinführung ist zur Zeit nicht vorgesehen. Verfügbarkeit von Unterlagen Während der Gültigkeitsdauer dieses Verkaufsprospekts sind die Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft in der jeweils aktuellen Fassung, die Geschäftsberichte des Commerzbank-Konzerns für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 sowie der Zwischenbericht des Commerzbank-Konzerns zum 30. September 2005 und die vorläufigen Angaben zum Geschäftsjahr 2005 (Konzernabschluss zum 31. Dezember 2005 (verkürzte untestierte Fassung)) auf der Internet-Seite verfügbar. Valuta 21. März 2005 Clearing-Nummern WKN ISIN CB1 C4T DE000CB1C4T7 Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland Allgemeine Hinweise Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Konsequenzen einer Vermögensanlage in die Zertifikate gibt die Auffassung der Commerzbank bezüglich der steuerlichen Konsequenzen einer solchen Vermögensanlage wieder und basiert auf den rechtlichen Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Prospektes gelten. Die Commerzbank weist darauf hin, dass sich die Besteuerung aufgrund zukünftiger ¾nderungen der gesetzlichen Vorschriften ändern kann. Da zur Zeit weder höchstrichterliche Urteile noch Erlasse der Finanzverwaltung existieren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzgerichte und/oder -behörden auch eine andere steuerliche Beurteilung für zutreffend halten. Darüber hinaus darf die Stellungnahme nicht als alleinige Grundlage für die steuerliche Beurteilung einer Anlage in die Zertifikate dienen, da letztlich auch die individuelle Situation des einzelnen Anlegers berücksichtigt werden muss. Die Stellungnahme beschränkt sich daher auf einen allgemeinen Überblick über mögliche steuerliche Konsequenzen. Inhabern der Zertifikate wird empfohlen, im Hinblick auf die individuellen steuerlichen Auswirkungen der Anlage den eigenen steuerlichen Berater zu konsultieren. Besteuerung der Zertifikate im Privatvermögen Bei den Zertifikaten handelt es sich nicht um zinstragende Kapitalforderungen im Sinne des Steuerrechts, da weder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens noch die Rückzahlung des Kapitalvermögens ausdrücklich oder stillschweigend zugesagt wird. Etwaige Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung der Zertifikate sind daher steuerlich nicht als Zinserträge anzusehen, sondern berühren lediglich die Vermögensebene des Anlegers, wenn sie im Privatvermögen gehalten werden (Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 27. November 2001). 17

18 Werden die Zertifikate innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb wieder veräußert oder eingelöst, so sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Einlösung als Gewinne oder Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften einzuordnen. Derartige Gewinne sind in vollem Umfang steuerpflichtig, wenn sie allein oder zusammen mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften EUR 512 erreichen oder übersteigen. Unterhalb dieser Grenze bleiben Gewinne steuerfrei. Verluste, die innerhalb des vorstehend beschriebenen Einjahreszeitraums realisiert werden, können lediglich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Soweit dies in dem Veranlagungszeitraum, in dem die Verluste angefallen sind, nicht möglich ist, können die Verluste in das vorhergehende Jahr zurückgetragen oder unbegrenzt in zukünftige Jahre vorgetragen und in einem anderen Veranlagungszeitraum mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Wenn die Zertifikate hingegen länger als ein Jahr gehalten werden, sind Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung nicht steuerpflichtig, wenn die Zertifikate im Privatvermögen gehalten werden. Im Gegenzug werden auch Verluste steuerlich nicht berücksichtigt. Besteuerung der Zertifikate im Betriebsvermögen Werden die Zertifikate im Betriebsvermögen gehalten, so sind sämtliche Gewinne steuerpflichtig und sämtliche Verluste steuerlich abzugsfähig, wenn sie realisiert werden. Besteuerung in der Bundesrepublik Österreich Allgemeine Hinweise Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Konsequenzen einer Vermögensanlage in die Zertifikate gibt die Auffassung der Commerzbank bezüglich der steuerlichen Konsequenzen einer solchen Vermögensanlage wieder und basiert auf den rechtlichen Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Prospektes gelten. Die Commerzbank weist darauf hin, dass sich die Besteuerung aufgrund zukünftiger ¾nderungen der gesetzlichen Vorschriften oder einer abweichenden Interpretation durch die Finanzbehörden auch rückwirkend ändern kann. Da zur Zeit weder höchstrichterliche Urteile noch bindende Erlässe der Finanzverwaltung zur abschließenden steuerlichen Qualifikation der Zertifikate existieren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzbehörden und/oder Gerichte eine andere steuerliche Beurteilung für zutreffend halten. Darüber hinaus darf die Stellungnahme nicht als alleinige Grundlage für die steuerliche Beurteilung einer Anlage in die Zertifikate dienen, da letztlich auch die individuelle steuerliche Situation des einzelnen Anlegers berücksichtigt werden muss. Die Stellungnahme beschränkt sich daher auf einen allgemeinen Überblick über mögliche steuerliche Konsequenzen. Inhabern der Zertifikate wird empfohlen, im Hinblick auf die individuellen steuerlichen Auswirkungen der Anlage den eigenen steuerlichen Berater zu konsultieren. Besteuerung der Zertifikate im Privatvermögen natürlicher Personen Nach dem 1. März 2004 begebene Forderungswertpapiere, deren Rückzahlungspreis sich nach der Wertentwicklung eines Index richtet, führen regelmäßig zu Zinseinkünften. Die Differenz zwischen Ausgabe- und Einlösewert sind Zinsen gemäß 27 Abs. 2 Z 2 EStG (öbmf, EStR 2000, Rz 6192). Die Besteuerung erfolgt bei Zufluss an den Inhaber der Zertifikate. Erfolgt die Veräußerung oder Rücklösung über eine kuponauszahlende Stelle in Österreich (österreichisches Kreditinstitut oder österreichische Niederlassung eines nichtösterreichischen Kreditinstituts), so hat diese 25 % Kapitalertragsteuer von der Differenz zwischen Ausgabe- und Rücklösungsbetrag oder Verkaufspreis einzubehalten. Der Steuerabzug hat für natürliche Personen, die die Zertifikate im Privatvermögen halten, Abgeltungswirkung und führt zur Endbesteuerung, wenn die Zertifikate rechtlich wie tatsächlich öffentlich angeboten wurden. Wenn Erträge dem Inhaber der Zertifikate nicht über eine kuponauszahlende Stelle in Österreich zufließen, sind sie in die Steuererklärung aufzunehmen und unterliegen im Zuge der Veranlagung des Inhabers der Zertifikate zur Einkommensteuer einem 25 %igen Sondersteuersatz ( 37 18

19 Abs. 8 EStG), welcher die Einkommensteuerschuld abgilt. Der Abzug von Werbungskosten, die mit den Zertifikaten in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, ist nicht zulässig. Der Inhaber der Zertifikate kann an Stelle der Endbesteuerung oder des Sondersteuersatzes die Besteuerung zum persönlichen einkommensteuerlichen Regeltarif verlangen ( Antragsveranlagung ). Besteuerung der Zertifikate im Betriebsvermögen natürlicher Personen Inhaber der Zertifikate, die Zertifikate im Betriebsvermögen halten, erzielen betriebliche Einkünfte. Erfolgt die Veräußerung oder Rücklösung über eine kuponauszahlende Stelle in Österreich (österreichisches Kreditinstitut oder österreichische Niederlassung eines nichtösterreichischen Kreditinstituts), so hat diese 25 % Kapitalertragsteuer von der Differenz zwischen Ausgabe- und Rücklösungsbetrag oder Verkaufspreis einzubehalten. Der Steuerabzug hat für natürliche Personen, die die Zertifikate im Betriebsvermögen halten, einkommensteuerliche Abgeltungswirkung, wenn die Zertifikate rechtlich wie tatsächlich öffentlich angeboten wurden. Wenn Erträge dem Inhaber der Zertifikate nicht über eine kuponauszahlende Stelle in Österreich zufließen, sind sie in die Steuererklärung aufzunehmen und unterliegen im Zuge der Veranlagung des Inhabers der Zertifikate zur Einkommensteuer einem 25 %igen Sondersteuersatz, welcher die Einkommensteuerschuld abgilt. Der Abzug von Betriebsausgaben, die mit den Zertifikaten in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, ist nicht zulässig. Der Inhaber der Zertifikate kann an Stelle der einkommensteuerlichen Abgeltungswirkung des Kapitalertragsteuerabzuges oder des Sondersteuersatzes die Besteuerung zum persönlichen einkommensteuerlichen Regeltarif verlangen ( Antragsveranlagung ). Stückzinsen Im Bereich der Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren erstreckt sich die Steuerpflicht auch auf anteilige Kapitalerträge anlässlich der Veräußerung eines Wertpapiers, also insbesondere auf die so genannten Stückzinsen ( 95 Abs. 3 Z 2 EStG 1988). Vom Veräußerer verrechnete anteilige Kapitalerträge stellen beim Erwerber einen rückgängig gemachten Kapitalertrag dar. Die Belastung mit Stückzinsen führt beim Erwerber des Wertpapiers insoweit zu einer Kapitalertragsteuergutschrift ( 95 Abs. 6 EStG 1988), als diese Einkünfte im Zeitpunkt der Gewährung der Gutschrift der Kapitalertragsteuerpflicht unterliegen. Besteuerung der Zertifikate bei Kapitalgesellschaften Kapitalgesellschaften erzielen betriebliche Einkünfte. Die Erträge aus dem Zertifikat unterliegen der Körperschaftsteuer in Höhe von 25 %. Der Einbehalt von Kapitalertragsteuer durch eine kuponauszahlende Stelle in Österreich kann unterbleiben, wenn eine Kapitalgesellschaft in einer Befreiungserklärung im Sinne des 94 Z 5 EStG erklärt, dass die Erträge aus dem Zertifikat als Betriebseinnahme eines inländischen Betriebes zu erfassen sind. Mögliche Qualifikation der Zertifikate als Anteil an einem ausländischen Investmentfonds Österreichische Finanzbehörden könnten die Besteuerungsregeln für ausländische Investmentfonds ( 42 InvFG) auf die Erträge aus dem Zertifikat anwenden. Wird die Rückzahlung eines Zertifikats nur von der Wertentwicklung bestimmter Wertpapiere (Index) abhängig gemacht, so liegt ein ausländischer Investmentfonds im Sinne des 42 InvFG dann nicht vor, wenn (a) für Zwecke der Emission ein überwiegender Erwerb der Wertpapiere (der Indexkomponenten) durch den Emittenten, eine direkte oder indirekte Tochtergesellschaft des Emittenten oder einen allenfalls von ihm beauftragten Treuhänder unterbleibt und (b) kein aktiv gemanagtes Vermögen vorliegt (öbmf, InvFR 2003, Rz 277). Bei Indexzertifikaten, die sich auf (Dach-)Hedgefonds beziehen, liegt kein aktiv gemanagtes Vermögen vor, wenn hinsichtlich des bezogenen Index Anspruch auf Anerkennung als Bezugsgröße für Indexfonds isd 20b Abs. 2 InvFG durch die österreichische Finanzmarktaufsicht bestünde, weil der Index (i) hinreichend diversifiziert ist, (ii) eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt ist, auf den er sich bezieht und (iii) in geeigneter Weise veröffentlicht wird (öbmf, InvFR 2003, Rz 278 und 14a). Weder die Emittentin, eine direkte oder indirekte Tochtergesellschaft der Emittentin noch ein von ihr beauftragter Treuhänder erwirbt die Komponenten des bezogenen Index für Zwecke der Emission der 19

20 Zertifikate. Der Indexsponsor ist bemüht sicherzustellen, dass der Index hinreichend diversifiziert ist, sich auf die möglichen Anlagestrategien von Hedgefonds insgesamt bezieht und die wesentlichen Sparten von Anlagestrategien abdeckt. Der offizielle monatliche Indexstand wird auf der Reuters-Seite COBABENCHMARK (oder auf einer diese Seite ersetzenden Seite) veröffentlicht. Die Emittentin geht daher vorläufig davon aus, dass die Zertifikate nicht als Anteile an einem ausländischen Investmentfonds im Sinne des 42 InvFG zu qualifizieren sind, empfiehlt jedoch dem Anleger, im Hinblick auf die individuellen steuerlichen Auswirkungen der Anlage den eigenen steuerlichen Berater zu konsultieren. Informationen über den Basiswert I. Allgemeine Beschreibung des Index Der Benchmark Opportunitas Index (der Index ) ist ein in EUR ausgedrückter Index, der die Wertentwicklung einer Anzahl von Hedgefonds, die von der Benchmark Advisory Ltd. als Indexsponsor (der Indexsponsor ) ausgewählt und von ihr in einem oder mehreren Dach-Hedgefonds-Anlagen verwaltet werden, abbildet. Informationen über den Index sind im Internet unter verfügbar. Die Hedgefonds bzw. der oder die Dach-Hedgefonds (die Dach-Hedgefonds ), in denen diese verwaltet werden, sowie eine Barkomponente (die Barkomponente ) bilden zusammen die Indexkomponenten. Die Indexkomponenten sind veränderlich und werden vom Indexsponsor aktiv verwaltet, um die Indexziele, die unter II. beschrieben werden, zu erreichen. Zu diesem Zweck hat der Indexsponsor bei der Verwaltung der Indexkomponenten bestimmte Aufgaben übernommen, wobei ihm innerhalb des nachfolgend dargelegten Rahmens weitgehende Befugnisse und Ermessensspielräume eingeräumt werden. Hierzu gehört u. a. die Verpflichtung zur ständigen Überwachung und Überprüfung der Wertentwicklung der Indexkomponenten sowie die Befugnis, die Indexkomponenten und deren einzelne Bestandteile jederzeit auszutauschen bzw. deren Gewichtung zu verändern. Der Index wird zum einen auf der Grundlage der Werte des oder der in dem Index enthaltenen Dach- Hedgefonds (die Dach-Hedgefonds-Preise ) ermittelt. Der oder die Dach-Hedgefonds-Preise lauten grundsätzlich auf Euro (eine nähere Beschreibung der Dach-Hedgefonds findet sich unter IV. 1). Die Dach-Hedgefonds investieren in Hedgefonds, deren Preise in anderen Währungen als Euro festgestellt werden können. Bei der Berechnung der Dach-Hedgefonds-Preise werden die nicht in Euro ausgedrückten Preise der Hedgefonds in Euro umgerechnet, wobei durch Einsatz entsprechender Währungskurssicherungsinstrumente das entstehende Währungsrisiko minimiert werden soll. Zum anderen kann der Index zeitweise und in begrenztem Umfang eine Barkomponente enthalten, die auf Euro lautet. Die Barkomponente kann unter Umständen auch negativ sein und vermindert in diesem Fall den Wert des Index. Eine nähere Beschreibung der Barkomponente findet sich unter IV. 3. Der Index ist ein Performance-Index, d. h. jegliche Dividenden- und anderen Zahlungen, die einem Investor in einer der Indexkomponenten zuständen, werden den Indexkomponenten zugerechnet, um die gesamte Wertentwicklung der Indexkomponenten und deren einzelner Bestandteile wiederzugeben. Der Index wurde von dem Indexsponsor entwickelt. Der Indexsponsor ist für die Verwaltung des Index verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die folgenden Aufgaben: die Überwachung der Indexkomponenten sowie die Prüfung der Übereinstimmung der Indexkomponenten mit den Indexzielen; die Identifizierung der im Index enthaltenen Hedgefonds, die aus dem Index herauszunehmen und gegen neue Hedgefonds auszutauschen sind; die Auswahl und Aufnahme neuer Hedgefonds in den Index oder die Ersetzung im Index enthaltener Hedgefonds durch diese neuen Hedgefonds; die Neugewichtung der Indexkomponenten und deren einzelner Bestandteile. Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Index werden vom Indexsponsor nach billigem Ermessen vorgenommen. 20

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