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1 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Vorlage zur Beschlussfassung Aufgabe gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz des Sport-Grundstücks mit Bürogebäude und Bolzplatz Arcostr. 11, Ortsteil Charlottenburg, zwecks Wohnbebauung

2 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/1479

3 Der Senat von Berlin InnSport - IV B 34 - Tel.: 9(0) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r b l a t t Vorlage - zur Beschlussfassung über die Aufgabe gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz des Sport-Grundstücks mit Bürogebäude und Bolzplatz Arcostr. 11, Ortsteil Charlottenburg, zwecks Wohnbebauung A. Problem: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat Anfang 2012 die Vermarktung des Grundstücks Arcostr. 11 beschlossen. Die Liegenschaft verfügt über ein Bürogebäude, das durch Sportverbände und- vereine genutzt wurde, sowie über einen Bolzplatz. Das überwiegende bezirkliche Interesse gilt der Errichtung zusätzlichen Wohnungsbaus auf dem Standort. Da der Standort, obgleich planungsrechtlich kein Sportstandort, 15 Jahre lang sportlich genutzt wurde, handelt es sich gemäß 2 Abs. 2, Nr. 6 Sportförderungsgesetz (SportFG) um öffentliche Sportfläche. Bei dessen endgültiger Umnutzung bzw. Verkauf bedarf es - ungeachtet des Status der Zwischennutzung - eines Aufgabeverfahrens gemäß 7 Abs. 2 des Gesetzes. Danach sind die Feststellung des überwiegenden öffentlichen Interesses an der anderen Nutzung sowie die Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus von Berlin zur Aufgabe der öffentlichen Sportflächen erforderlich. B. Lösung: Der Bezirk begründet seinen Antrag vom zur Aufgabe der öffentlichen Sportflächen wie folgt: Das Grundstück, ein ehemaliges Jugendfreizeitheim, wurde mit Vertrag nach Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (KJHG) vom dem Betriebssportverband Berlin e.v. (BSVB) mietfrei gegen Übernahme der Bewirtschaftungskosten und der kleinen baulichen Unterhaltung überlassen. Untermietverträge wurden insbesondere mit seinen Fachvereinigungen, der Fachvereinigung Fußball im BFV und mehreren förderungswürdigen Sportvereinen wie auch einigen nicht-sportlichen Nutzern geschlossen. Es wurde zum vom Fachvermögen Jugend in das Fachvermögen Sport übertragen. Der Vertrag endete mit Ablauf des Jahres Der BSVB hatte eine Verlängerung nicht beantragt, der Bezirk diese auch nicht angestrebt. Die Nutzung des Gebäudes ist seit Anfang 2013 eingestellt. Der BSVB hat einen zufrieden stellenden Ersatzstandort im Hause des Deutschen Sports auf dem Gelände des Olympiaparks Berlin bezogen. Für die Fachvereinigungen wie auch die förderungswürdigen Sportorganisationen konnten, auch mit Unterstützung des Bezirksamtes, ebenfalls Alternativen gefunden werden. Der vorhandene Bolzplatz - gemäß 7 Abs. 2 SportFG i.v.m. 2 Abs. 2, Satz 1 eine öffentliche Fläche, die dem Freizeitsport dient, wird bei Übernahme der Liegenschaft durch den Seite 1 von 5

4 Liegenschaftsfonds Berlin zum Zwecke der Vermarktung in die wenige Meter entfernte Grünanlage verlagert und bleibt somit erhalten. Die bisher für den Sport genutzten Flächen werden dank der erfolgten Nutzungsverlagerungen künftig nicht mehr benötigt. Etwaige Bedarfe an Versammlungsräumen für Vereine könnte der Bezirk durch Überlassung vorhandener Mehrzweckräume befriedigen. Für das ungenutzte Grundstück besteht bezirksseitig angesichts der demographischen Entwicklung gegenüber einer Weiternutzung für Sportzwecke ein überwiegendes öffentliches Interesse an zusätzlichem Wohnungsbau. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sind entsprechend 34 Baugesetzbuch (BauGB) - Einfügung in die Eigenart der näheren Umgebung - erfüllt. Generell ist der Bedarf an Wohnfolgeeinrichtungen zu berücksichtigen. Die mit der Veräußerung ebenfalls angestrebte Konsolidierung des Haushalts ermöglicht Investitionen nicht zuletzt in den bezirklichen Sportanlagenbestand. Im Rahmen der Anhörung gemäß 7 Abs. 4 SportFG haben die Vertreter des organisierten Sports - Landessportbund Berlin e.v. und Bezirkssportbund Charlottenburg-Wilmersdorf e.v. ihren Widerspruch gegen die Aufgabe der Sportflächen, da zufrieden stellende Alternativen zur Verfügung gestellt werden konnten, mit Schreiben vom 03. und zurückgezogen. Die Zustimmung zu der Aufgabe der Sportanlage wird erbeten. C. Alternative/Rechtsfolgenabschätzung: Das ehemals für Zwecke der Jugendhilfe und 15 Jahre lang für Sportzwecke genutzte Grundstück wird für öffentliche Nutzungen nicht mehr benötigt. Vielmehr entspricht die private Entwicklung zusätzlichen Wohnungsbaus einerseits den demographischen Anforderungen, andererseits der Haushaltssituation des Landes Berlin. D. Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter: Die Auswirkung auf die Gleichstellung der Geschlechter ist neutral. E. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/ oder Wirtschaftsunternehmen: F. Gesamtkosten: Keine. Das Grundstück soll wie es steht und liegt veräußert werden. Der Wohnungsbau- Investor hat alle anfallenden Kosten, so auch die Verlegung des Bolzplatzes, zu tragen. G. Flächenmäßige Auswirkungen Keine H. Auswirkungen auf die Umwelt Die Umnutzung des Grundstücks wird in ihren Auswirkungen auf die Umwelt neutral sein, andernfalls im Rahmen des Baurechts durch Ersatzmaßnahmen auszugleichen sein. I. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg: J. Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Inneres und Sport Seite 2 von 5

5 Der Senat von Berlin InnSport -IV B 34- Tel.: 9(0) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Beschlussfassung - über die Aufgabe gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz des Sport-Grundstücks mit Bürogebäude und Bolzplatz Arcostr. 11, Ortsteil Charlottenburg, zwecks Wohnbebauung Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Aufgabe gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz des Sport-Grundstücks mit Bürogebäude und Bolzplatz Arcostr. 11, Ortsteil Charlottenburg, zwecks Wohnbebauung wird zugestimmt. A. Begründung: Die Voraussetzungen für eine Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus zur Aufgabe der Sportfläche sind erfüllt. Aus den im Folgenden aufgeführten Gründen überwiegt ein öffentliches Interesse an der Zielsetzung. Das Grundstück mit Gebäude und Bolzplatz wurde nach Aufgabe der Nutzung als Jugendfreizeitheim seit 1998 als Bürogebäude für sportliche Zwecke genutzt. Es wurde dem Betriebssportverband Berlin e.v. (BSVB) mietfrei gegen Übernahme der Bewirtschaftungskosten und der kleinen baulichen Unterhaltung überlassen, der mit anderen, überwiegend förderungswürdigen Sportvereinen Untermietverträge schloss. Die Liegenschaft wurde zum vom Fachvermögen Jugend in das Fachvermögen Sport übertragen. Der Vertrag vom und die Nutzung endeten in beiderseitigem Interesse mit Ablauf des Jahres Alle Nutzer haben Ersatzstandorte gefunden, der BSVB im Hause des Deutschen Sports auf dem Gelände des Olympiaparks Berlin. Der vorhandene Bolzplatz, gemäß 7 Abs. 2 SportFG i.v.m. 2 Abs. 2, Satz 1 eine öffentliche Fläche für den Freizeitsport, wird - bei Übernahme der Liegenschaft durch den Liegenschaftsfonds Berlin zwecks Vermarktung - in die wenige Meter entfernte Grünanlage verlagert und bleibt somit erhalten. Für öffentliche Zwecke wird der Standort Arcostr. 11 nicht mehr benötigt. Angesichts der demographischen Entwicklung besteht gegenüber einer Wiederinbetriebnahme für öffentliche Zwecke ein überwiegendes öffentliches Interesse an zusätzlichem Wohnungsbau, was planungsrechtlich entsprechend 34 BauGB zulässig ist. Zudem wird mit dem Verkauf eine Konsolidierung des Haushalts angestrebt. Seite 3 von 5

6 Im Rahmen der Anhörung gemäß 7 Abs. 4 SportFG haben die Vertreter des organisierten Sports - Landessportbund Berlin e.v. und Bezirkssportbund Charlottenburg-Wilmersdorf e.v. - ihren Widerspruch gegen die Aufgabe der Sportflächen mit Schreiben vom 03. bzw zurückgezogen. B. Rechtsgrundlage: 7 Abs. 2 des Sportförderungsgesetzes vom 6. Januar 1989 (GVBl. S. 122), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 10. Mai 2007 (GVBl. S. 195) C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen: D. Gesamtkosten: Keine. Das Grundstück soll wie es steht und liegt veräußert werden. Der Wohnungsbau-Investor hat alle anfallenden Kosten, so auch die Verlegung es Bolzplatzes, zu tragen. E. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg: F. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die Aufgabe des Sportgrundstücks entlastet den Haushalt des Bezirks Charlottenburg- Wilmersdorf bei den Bewirtschaftungsausgaben (Grundlage 2013) im Kapitel 3306, Titel 51701, um rund (Straßenreinigung, Feuerversicherung, Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser, Strom, Winterdienst, Schornsteinfegergebühren); bei den Ausgaben für Heizenergie im Kapitel 4211, Titel 51701, um rund ; bei den Ausgaben für die bauliche Unterhaltung um rund 950 im Kapitel 4211, Titel 51900; und bei den Ausgaben für die Unterhaltung der Sportfläche, des Spielplatzes sowie für die Pflege der Grünanlage im Kapitel 4722, bzw um rund 250. An Mieteinnahmen und Ersatz für Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Winterdienst) sind dem Bezirk bei Kapitel 4060, Titel 12401, rund jährlich zugeflossen. Den gemäß 26a LHO anteiligen Erlös aus dem Grundstücksverkauf vereinnahmt der Bezirk beim Kapitel 5950 im Titel Erlösbeteiligung der Bezirke aus der Veräußerung von Grundstücken. b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: G. Flächenmäßige Auswirkungen: Keine H. Auswirkungen auf die Umwelt: Die Umnutzung des Grundstücks wird in ihren Auswirkungen auf die Umwelt neutral sein, andernfalls im Rahmen des Baurechts durch Ersatzmaßnahmen auszugleichen sein. Berlin, den Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister Der Senat von Berlin Frank Henkel Senator für Inneres und Sport Seite 4 von 5

7 Standort Arcostr. 11 mit Bürogebäude und Bolzplatz FIS-Broker Kartenanzeige digitale farbige Orthophotos 2011 (DOP20RBG) Seite 5 von 5

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