Absicherung von Innovationen...

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1 1 Absicherung von Innovationen......durch gewerbliche Schutzrechte

2 2 Innovation Erfindung, neues Design, einprägsamer Name für neue Dienstleistung Welche Mittel stehen zum Erreichen dieses Ziels zur Verfügung Ziel optimale Absicherung der Innovation vor Nachahmern, Vorsprung vor Wettbewerbern

3 3 Soll man Innovationen überhaupt absichern? Gegenargumente zur Absicherung: Kosten, Aufwand, Geheimhaltung Grundsatz der Nachahmungsfreiheit in Deutschland: Kopieren von Ideen oder ungeschützten Erfindungen ist grundsätzlich erlaubt Nur wenn Idee oder Erfindung durch Schutzrecht abgesichert ist, ist Nachahmung verboten

4 4 z.b. Uhrenhandy der Firma Siemens Was kann abgesichert werden? Technik, z.b. Signalverarbeitung Design, z.b. Gehäuse Zeichen, z.b. Wristphone Chiptopographie, z.b. Layout eines Prozessors Computerprogramm, z.b. Betriebssoftware des Handys

5 5 Wie kann abgesichert werden? z.b. Uhrenhandy der Firma Siemens Patent, Gebrauchsmuster Technik, z.b. Signalverarbeitung Marke Topographieschutz Geschmacksmuster Design, z.b. Gehäuse Zeichen, z.b. Wristphone Chiptopographie, z.b. Layout eines Prozessors Urheberrechtsschutz Computerprogramm, z.b. Betriebssoftware des Handys

6 6 Kann die grundlegende Idee des Uhrenhandys abgesichert werden? Abstrakte Ideen ohne konkrete Ausgestaltung sind nicht schutzfähig Grundsatz: Ideen sind frei! Aber jede Konkretisierung der Idee kann bereits schutzfähig sein

7 7 Schutz der Technik durch Patent Schutz für eine technische Erfindung (Vorrichtung, Schaltung, Verfahren, Medizinischer Wirkstoff), die neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht (nicht naheliegend ist), gewerblich anwendbar und nicht vom Patentschutz ausgeschlossen ist (z.b. Entdeckung von Naturstoffen, wissenschaftliche Theorie E = m c 2, Spielplan, Handlungsanweisung).

8 8 Verfahren zur Verbesserung der Empfangs- und Sendequalität, z.b. verbesserter Viterbi-Algorithmus Beispiele für möglichen Patentschutz des Uhrenhandys Stromsparende Schaltungstechnik zur Verlängerung der Standby-Zeit Hochintegrierte Schaltungstechnik zur Einsparung von Bauelementen und Verkleinerung der Hauptplatine des Handys

9 9 Schutz der Technik durch Gebrauchsmuster Schutz für eine technische Erfindung (Vorrichtung, Schaltung, kein Verfahren), die neu ist, auf einem erfinderischen Schritt beruht, gewerblich anwendbar und nicht vom Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen ist (z.b. Entdeckung von Naturstoffen, wissenschaftliche Theorie E = m c 2, Spielplan, Handlungsanweisung, Verfahren).

10 10 Beispiele für möglichen Gebrauchsmusterschutz des Uhrenhandys Befestigung des Handys am Uhrenband Schließvorrichtung für Uhrenband Verbessertes Mikrofon- und Lautsprechersystem für gute akustische Eigenschaften beim Freisprechen

11 11 Schutz von Zeichen durch Marke Schutz eines Zeichens (Wort, Wort- /Bildmarke, Bildmarke, Farbmarke, Hörmarke) für bestimmte Produkte und/oder Dienstleistungen, das unterscheidungskräftig ist, und an dem kein Freihaltebedürfnis besteht, und nicht vom Markenschutz ausgeschlossen ist (z.b. Täuschung über Art, Beschaffenheit, Herkunft von Waren, Staatswappen und flaggen, staatliche Hoheitszeichen, amtliche Prüf- und Gewährzeichen).

12 12 Beispiele von möglichem Markenschutz für Uhrenhandy Wristphone Watchphone TalkWatch Charakteristischer Klingelton

13 13 Schutz von Design: Geschmacksmuster Schutz für ein Design (konkreter zweioder dreidimensionaler gewerblicher Gegenstand), das neu ist und eine Eigenart hat, und nicht vom Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen ist (z.b. Erscheinungsmerkmale, die ausschließlich durch ihre technische Funktion bedingt sind form follows function ; must fit -Teile zum mechanischen Zusammenbau, jedoch nicht Bauteilesystem, Lego ).

14 14 Beispiele von möglichem Geschmacksmusterschutz für Uhrenhandy Gehäuse mit Display und Tastenanordnung Piktogramme auf Display

15 15 Schutz von Computerprogrammen: Urheberrechtsschutz Schutz für ein Computerprogramm (Programme in jeder Gestalt, z.b. Source- und Object-Code, einschließlich Entwurfsmaterial), das ein Werk in dem Sinne darstellt, dass es das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung des Urhebers (Programmierers) ist und ein individuelles Werk darstellt, d.h. es muss Gestaltungsspielraum bestehen; nicht geschützt ist, was von anderen übernommen wurde.

16 16 Beispiele von möglichem Urheberrechtsschutz für Uhrenhandy Betriebssoftware des Handys Benutzeroberfläche

17 17 Wie entsteht der Schutz? Amtliche Erteilung/Eintragung eines Schutzrechts Benutzung Veröffentlichung Schaffung Patent, Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Topographieschutz Urheberrecht

18 18 Welchen Schutz hat man aus einem Patent und Gebrauchsmuster? Unmittelbarer Schutz Erzeugnis Verfahren (Importieren oder Besitzen zum) Herstellen Anbieten in Verkehr bringen Anwenden zur Anwendung anbieten Mittelbarer Schutz Mittel, die sich auf ein wesentliches Element der geschützten Erfindung beziehen (nicht allgemein im Handel erhältliche Erzeugnisse) zur Benutzung anbieten oder liefern

19 19 Welchen Schutz hat man aus einer Marke und einem Geschmacksmuster? Marke: Ohne Zustimmung des Schutzrechtsinhabers darf ein zur Marke identisches oder ähnliches Zeichen nicht für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen benutzt werden, für welche die Marke geschützt ist Geschmacksmuster: Schutzrechtsinhaber kann Dritten die Benutzung des geschützten Designs untersagen, wobei Benutzung die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr, den Gebrauch eines Erzeugnisses, in das das Geschmacksmuster aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, und den Besitz eines solchen Erzeugnisses zu den genannten Zwecken einschließt

20 20 Wie lange besteht der Schutz? Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Topographieschutz Urheberrechtsschutz Max. 20 Jahre Max. ca. 10 Jahre 10 Jahre, beliebig oft verlängerbar, bei Benutzungsmarke idr für die Benutzungsdauer Max. 25 Jahre bei eingetragenem Muster, 3 Jahre ab Veröffentlichung 10 Jahre, beginnend mit dem Jahr nach dem Schutzbeginn Endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers

21 21 Beispiel für die Schutzdauer Anmeldetag eines Patents, Gebrauchsmusters, Geschmacksmusters, Topographieschutzes, einer Marke, Schaffung eines Computerprogra mms, Veröffentlichung eines Designs in der EU Designschutz aufgrund einer Veröffentlichung (3 Jahre) Markenschutz (10 Jahre, verlängerbar um weitere 10 Jahre) Gebrauchsmusterschutz (ca. 10 Jahre) Topographieschutz (ca Jahre) Kurzer Schutz ca. 10 Jahre langer Schutz ca. 20 bis 25 Jahre Patentschutz (20 Jahre) Geschmacksmusterschutz (25 Jahre) Sehr langer Schutz mind. 70 Jahre Tod des Urhebers des Computerprogramms Urheberrechtsschutz (70 Jahre nach Tod des Urhebers) Zeit (Jahre)

22 22 Schutzbreite Patent,Gebrauchsmuster Marke Breite des Schutzes Hängt stark vom Einzelfall ab, Faustformel : Patent, Gebrauchsmuster: breiter Schutz für zugrunde liegendes Prinzip, konkretisierte Idee (z.b. Software: Schutz des Algorithmus unabhängig von konkreter Programmierung) Marke: kein Schutz für Idee oder Prinzip, aber auch Abwandlungen eines Zeichens geschützt (Verwechslungsgefahr) Geschmacksmuster Urheberrechtsschutz Geschmacksmuster: Schutz für konkrete Merkmale der Erscheinungsform des geschützten Designs Urheberrechtsschutz: Schutz für konkretes Werk, d.h. konkrete Ausgestaltung, kein Schutz des zugrunde liegenden Prinzips (z.b. Software: kein Schutz eines Algorithmus, nur konkrete Implementierung in best. Programmiersprache)

23 23 Bedeutung der einzelnen Schutzrechte Patentanmeldungen 2004 (2003) in DE : (56 938) Gebrauchsmusteranmeldungen 2004 (2003) in DE: (19 904) Nat. Markenanmeldungen 2004 (2003) in DE: (62 041) Geschmacksmuster 2004 (2003) in DE: (53 331) Technische Schwerpunkte: 1. Fahrzeuge allgemein 2. Maschinenelemente und -einheiten 3. Messen, Prüfen 4. Grundlegende elektrische Bauteile 5. Medizin oder Tiermedizin 6. Elektrische Nachrichtentechnik 7. Brennkraftmaschinen 8. Fördern, Packen, Lagern; Handhaben von Stoffen Quelle: Jahresbericht 2004 des Deutschen Patent- und Markenamtes

24 24 Hinweise auf bestehende Schutzrechte Grundsatz: Hinweise auf Schutzrechte müssen der Wahrheit entsprechen, ansonsten droht ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht Patent: Patent angemeldet, patent pending, Patent erteilt, DBP, Durch Patent DE geschützt Gebrauchsmuster: Gebrauchsmuster beantragt, Gebrauchsmuster eingetragen, DBGM, geschützt durch Gebrauchsmuster Marke: weist auf eingetragene Marke hin, weist auf nicht eingetragen Marke hin (Benutzungsmarke, in USA verbreitet, Vorsicht bei Verwendung in DE) Geschmacksmuster, Topographieschutz: wie bei Patent und Gebrauchsmuster Urheberrechtsschutz: Ralf Bucher 2004, 2005 Bei Patent- und Gebrauchsmusterberühmung besteht Auskunftsanspruch!

25 25 Was muss ich als Unternehmer beachten? Jeder Unternehmer hat die Pflicht, sich über Schutzrechte Dritter zu informieren und diese zu beachten Vor Neuentwicklungen Patent- und Gebrauchsmuster-Recherche durchführen, um sich über die Schutzrechte Dritter zu informieren und um Verletzungen dieser Schutzrechte zu vermeiden Bei Verwendung von Zeichen für Produkte und Dienstleistungen nach fremden Marken und Unternehmenskennzeichen recherchieren, um mögliche Markenverletzungen im Vornherein zu vermeiden Bei Designs nach Geschmacksmustern recherchieren Nichts von anderen 1:1 Abkupfern, sonst droht Verletzung des Urheberrechtsschutz (z.b. fremde Texte, Bilder kopieren)

26 26 Wer hilft bei der Absicherung? Patentanwalt = fachkundiger Rechtsberater auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutz (Patentanwaltsordnung) Vorraussetzungen für den Beruf des Patentanwalts: erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium eines technischen oder naturwissenschaftlichen Fachs (z.b. Elektrotechnik, Maschinenbau, Informatik, Physik, Chemie, Biologie) mind. einjährige praktische technische Tätigkeit (z.b. Entwicklungsingenieur) mindestens dreijährige Ausbildung im gewerblichen Rechtsschutz (bei Patentanwalt/- assessor und Patentbehören) Universitätsstudium im allgemeinen Recht (ersatzweise rechtswissenschaftliches Studium mit dem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens) Patentassessorexamen für Vertretung vor dem europäischen Patentamt ausserdem Bestehen der europäischen Eignungsprüfung für zugelassene Vertreter erforderlich

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! Herzlich Willkommen! EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH Theaterstraße 2 30159 Hannover Tel: (0511) 85 03 08-0 Fax: (0511) 85 03 08-49 E-Mail: info@ezn.de www.ezn.de Dipl.-Ing. Peter Kuschel Gewerbliche

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