Absicherung von Innovationen...
|
|
- Gitta Zimmermann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Absicherung von Innovationen......durch gewerbliche Schutzrechte
2 2 Innovation Erfindung, neues Design, einprägsamer Name für neue Dienstleistung Welche Mittel stehen zum Erreichen dieses Ziels zur Verfügung Ziel optimale Absicherung der Innovation vor Nachahmern, Vorsprung vor Wettbewerbern
3 3 Soll man Innovationen überhaupt absichern? Gegenargumente zur Absicherung: Kosten, Aufwand, Geheimhaltung Grundsatz der Nachahmungsfreiheit in Deutschland: Kopieren von Ideen oder ungeschützten Erfindungen ist grundsätzlich erlaubt Nur wenn Idee oder Erfindung durch Schutzrecht abgesichert ist, ist Nachahmung verboten
4 4 z.b. Uhrenhandy der Firma Siemens Was kann abgesichert werden? Technik, z.b. Signalverarbeitung Design, z.b. Gehäuse Zeichen, z.b. Wristphone Chiptopographie, z.b. Layout eines Prozessors Computerprogramm, z.b. Betriebssoftware des Handys
5 5 Wie kann abgesichert werden? z.b. Uhrenhandy der Firma Siemens Patent, Gebrauchsmuster Technik, z.b. Signalverarbeitung Marke Topographieschutz Geschmacksmuster Design, z.b. Gehäuse Zeichen, z.b. Wristphone Chiptopographie, z.b. Layout eines Prozessors Urheberrechtsschutz Computerprogramm, z.b. Betriebssoftware des Handys
6 6 Kann die grundlegende Idee des Uhrenhandys abgesichert werden? Abstrakte Ideen ohne konkrete Ausgestaltung sind nicht schutzfähig Grundsatz: Ideen sind frei! Aber jede Konkretisierung der Idee kann bereits schutzfähig sein
7 7 Schutz der Technik durch Patent Schutz für eine technische Erfindung (Vorrichtung, Schaltung, Verfahren, Medizinischer Wirkstoff), die neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht (nicht naheliegend ist), gewerblich anwendbar und nicht vom Patentschutz ausgeschlossen ist (z.b. Entdeckung von Naturstoffen, wissenschaftliche Theorie E = m c 2, Spielplan, Handlungsanweisung).
8 8 Verfahren zur Verbesserung der Empfangs- und Sendequalität, z.b. verbesserter Viterbi-Algorithmus Beispiele für möglichen Patentschutz des Uhrenhandys Stromsparende Schaltungstechnik zur Verlängerung der Standby-Zeit Hochintegrierte Schaltungstechnik zur Einsparung von Bauelementen und Verkleinerung der Hauptplatine des Handys
9 9 Schutz der Technik durch Gebrauchsmuster Schutz für eine technische Erfindung (Vorrichtung, Schaltung, kein Verfahren), die neu ist, auf einem erfinderischen Schritt beruht, gewerblich anwendbar und nicht vom Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen ist (z.b. Entdeckung von Naturstoffen, wissenschaftliche Theorie E = m c 2, Spielplan, Handlungsanweisung, Verfahren).
10 10 Beispiele für möglichen Gebrauchsmusterschutz des Uhrenhandys Befestigung des Handys am Uhrenband Schließvorrichtung für Uhrenband Verbessertes Mikrofon- und Lautsprechersystem für gute akustische Eigenschaften beim Freisprechen
11 11 Schutz von Zeichen durch Marke Schutz eines Zeichens (Wort, Wort- /Bildmarke, Bildmarke, Farbmarke, Hörmarke) für bestimmte Produkte und/oder Dienstleistungen, das unterscheidungskräftig ist, und an dem kein Freihaltebedürfnis besteht, und nicht vom Markenschutz ausgeschlossen ist (z.b. Täuschung über Art, Beschaffenheit, Herkunft von Waren, Staatswappen und flaggen, staatliche Hoheitszeichen, amtliche Prüf- und Gewährzeichen).
12 12 Beispiele von möglichem Markenschutz für Uhrenhandy Wristphone Watchphone TalkWatch Charakteristischer Klingelton
13 13 Schutz von Design: Geschmacksmuster Schutz für ein Design (konkreter zweioder dreidimensionaler gewerblicher Gegenstand), das neu ist und eine Eigenart hat, und nicht vom Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen ist (z.b. Erscheinungsmerkmale, die ausschließlich durch ihre technische Funktion bedingt sind form follows function ; must fit -Teile zum mechanischen Zusammenbau, jedoch nicht Bauteilesystem, Lego ).
14 14 Beispiele von möglichem Geschmacksmusterschutz für Uhrenhandy Gehäuse mit Display und Tastenanordnung Piktogramme auf Display
15 15 Schutz von Computerprogrammen: Urheberrechtsschutz Schutz für ein Computerprogramm (Programme in jeder Gestalt, z.b. Source- und Object-Code, einschließlich Entwurfsmaterial), das ein Werk in dem Sinne darstellt, dass es das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung des Urhebers (Programmierers) ist und ein individuelles Werk darstellt, d.h. es muss Gestaltungsspielraum bestehen; nicht geschützt ist, was von anderen übernommen wurde.
16 16 Beispiele von möglichem Urheberrechtsschutz für Uhrenhandy Betriebssoftware des Handys Benutzeroberfläche
17 17 Wie entsteht der Schutz? Amtliche Erteilung/Eintragung eines Schutzrechts Benutzung Veröffentlichung Schaffung Patent, Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Topographieschutz Urheberrecht
18 18 Welchen Schutz hat man aus einem Patent und Gebrauchsmuster? Unmittelbarer Schutz Erzeugnis Verfahren (Importieren oder Besitzen zum) Herstellen Anbieten in Verkehr bringen Anwenden zur Anwendung anbieten Mittelbarer Schutz Mittel, die sich auf ein wesentliches Element der geschützten Erfindung beziehen (nicht allgemein im Handel erhältliche Erzeugnisse) zur Benutzung anbieten oder liefern
19 19 Welchen Schutz hat man aus einer Marke und einem Geschmacksmuster? Marke: Ohne Zustimmung des Schutzrechtsinhabers darf ein zur Marke identisches oder ähnliches Zeichen nicht für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen benutzt werden, für welche die Marke geschützt ist Geschmacksmuster: Schutzrechtsinhaber kann Dritten die Benutzung des geschützten Designs untersagen, wobei Benutzung die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr, den Gebrauch eines Erzeugnisses, in das das Geschmacksmuster aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, und den Besitz eines solchen Erzeugnisses zu den genannten Zwecken einschließt
20 20 Wie lange besteht der Schutz? Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Topographieschutz Urheberrechtsschutz Max. 20 Jahre Max. ca. 10 Jahre 10 Jahre, beliebig oft verlängerbar, bei Benutzungsmarke idr für die Benutzungsdauer Max. 25 Jahre bei eingetragenem Muster, 3 Jahre ab Veröffentlichung 10 Jahre, beginnend mit dem Jahr nach dem Schutzbeginn Endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers
21 21 Beispiel für die Schutzdauer Anmeldetag eines Patents, Gebrauchsmusters, Geschmacksmusters, Topographieschutzes, einer Marke, Schaffung eines Computerprogra mms, Veröffentlichung eines Designs in der EU Designschutz aufgrund einer Veröffentlichung (3 Jahre) Markenschutz (10 Jahre, verlängerbar um weitere 10 Jahre) Gebrauchsmusterschutz (ca. 10 Jahre) Topographieschutz (ca Jahre) Kurzer Schutz ca. 10 Jahre langer Schutz ca. 20 bis 25 Jahre Patentschutz (20 Jahre) Geschmacksmusterschutz (25 Jahre) Sehr langer Schutz mind. 70 Jahre Tod des Urhebers des Computerprogramms Urheberrechtsschutz (70 Jahre nach Tod des Urhebers) Zeit (Jahre)
22 22 Schutzbreite Patent,Gebrauchsmuster Marke Breite des Schutzes Hängt stark vom Einzelfall ab, Faustformel : Patent, Gebrauchsmuster: breiter Schutz für zugrunde liegendes Prinzip, konkretisierte Idee (z.b. Software: Schutz des Algorithmus unabhängig von konkreter Programmierung) Marke: kein Schutz für Idee oder Prinzip, aber auch Abwandlungen eines Zeichens geschützt (Verwechslungsgefahr) Geschmacksmuster Urheberrechtsschutz Geschmacksmuster: Schutz für konkrete Merkmale der Erscheinungsform des geschützten Designs Urheberrechtsschutz: Schutz für konkretes Werk, d.h. konkrete Ausgestaltung, kein Schutz des zugrunde liegenden Prinzips (z.b. Software: kein Schutz eines Algorithmus, nur konkrete Implementierung in best. Programmiersprache)
23 23 Bedeutung der einzelnen Schutzrechte Patentanmeldungen 2004 (2003) in DE : (56 938) Gebrauchsmusteranmeldungen 2004 (2003) in DE: (19 904) Nat. Markenanmeldungen 2004 (2003) in DE: (62 041) Geschmacksmuster 2004 (2003) in DE: (53 331) Technische Schwerpunkte: 1. Fahrzeuge allgemein 2. Maschinenelemente und -einheiten 3. Messen, Prüfen 4. Grundlegende elektrische Bauteile 5. Medizin oder Tiermedizin 6. Elektrische Nachrichtentechnik 7. Brennkraftmaschinen 8. Fördern, Packen, Lagern; Handhaben von Stoffen Quelle: Jahresbericht 2004 des Deutschen Patent- und Markenamtes
24 24 Hinweise auf bestehende Schutzrechte Grundsatz: Hinweise auf Schutzrechte müssen der Wahrheit entsprechen, ansonsten droht ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht Patent: Patent angemeldet, patent pending, Patent erteilt, DBP, Durch Patent DE geschützt Gebrauchsmuster: Gebrauchsmuster beantragt, Gebrauchsmuster eingetragen, DBGM, geschützt durch Gebrauchsmuster Marke: weist auf eingetragene Marke hin, weist auf nicht eingetragen Marke hin (Benutzungsmarke, in USA verbreitet, Vorsicht bei Verwendung in DE) Geschmacksmuster, Topographieschutz: wie bei Patent und Gebrauchsmuster Urheberrechtsschutz: Ralf Bucher 2004, 2005 Bei Patent- und Gebrauchsmusterberühmung besteht Auskunftsanspruch!
25 25 Was muss ich als Unternehmer beachten? Jeder Unternehmer hat die Pflicht, sich über Schutzrechte Dritter zu informieren und diese zu beachten Vor Neuentwicklungen Patent- und Gebrauchsmuster-Recherche durchführen, um sich über die Schutzrechte Dritter zu informieren und um Verletzungen dieser Schutzrechte zu vermeiden Bei Verwendung von Zeichen für Produkte und Dienstleistungen nach fremden Marken und Unternehmenskennzeichen recherchieren, um mögliche Markenverletzungen im Vornherein zu vermeiden Bei Designs nach Geschmacksmustern recherchieren Nichts von anderen 1:1 Abkupfern, sonst droht Verletzung des Urheberrechtsschutz (z.b. fremde Texte, Bilder kopieren)
26 26 Wer hilft bei der Absicherung? Patentanwalt = fachkundiger Rechtsberater auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutz (Patentanwaltsordnung) Vorraussetzungen für den Beruf des Patentanwalts: erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium eines technischen oder naturwissenschaftlichen Fachs (z.b. Elektrotechnik, Maschinenbau, Informatik, Physik, Chemie, Biologie) mind. einjährige praktische technische Tätigkeit (z.b. Entwicklungsingenieur) mindestens dreijährige Ausbildung im gewerblichen Rechtsschutz (bei Patentanwalt/- assessor und Patentbehören) Universitätsstudium im allgemeinen Recht (ersatzweise rechtswissenschaftliches Studium mit dem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens) Patentassessorexamen für Vertretung vor dem europäischen Patentamt ausserdem Bestehen der europäischen Eignungsprüfung für zugelassene Vertreter erforderlich
Herzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen! EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH Theaterstraße 2 30159 Hannover Tel: (0511) 85 03 08-0 Fax: (0511) 85 03 08-49 E-Mail: info@ezn.de www.ezn.de Dipl.-Ing. Peter Kuschel Gewerbliche
MehrGewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz
MehrPatent, Marke, Firma und Design
Patent, Marke, Firma und Design 1 Disposition Einleitung 1. Einleitung: Rolle und Bedeutung von Schutzrechten in der Informatik 2. Patentschutz Worum geht es? Rechtsquellen Überblick über die Regelung
MehrBedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen
Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen Dr.- Ing. Michael Gude Inhalt Welche Schutzrechte gibt es? Patente, Gebrauchsmuster und was sie kosten Welche Rechte und Rechtsfolgen
MehrChristina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.
MehrPatentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer
Gewerbliche Schutzrechte Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. Geschmacksmuster III. Marken I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz für technische
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrIdee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn
Idee, Produkt, Logo Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn www.dhpg.de Seite 1 Gliederung I. Einführung II. III. IV. Wo kann man eine Marke registrieren lassen? Was
MehrRechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen
Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Vom Kunstwerk zum Softwarepatent patentfrei.de 28. Juni 2007 Überblick 1 Urheberrechtsschutz in der Softwareentwicklung Rechtliche Lage Folgen für den
MehrMarkenrecht und Designschutz im fotografischen Bild. Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin
Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin Geschützte Gegenstände Schutz z.b. durch Marke, Geschmacksmuster, Urheberrecht, Eigentum Ansprüche des
Mehr5. Braunschweiger Gründungswoche
5. Braunschweiger Gründungswoche 25. September 2013 Schutzrechte (Patente, Marken, u.a.) Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung 2. Voraussetzungen
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrHerzlich Willkommen. zum. Patente, Marken & Designs für KMU. Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft
Herzlich Willkommen zum «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU - Die Sicherung der eigenen
MehrErfolgsfaktoren Marke, Patent, Design
Erfolgsfaktoren Marke, Patent, Design Dipl.-Infw. Birgit Reeg-Lumma Patentinformationszentrum Darmstadt der Universitäts- und Landesbibliothek 24.04.2015 2013 PIZ Darmstadt - www.main-piz.de 1 Innovationen
MehrHaben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt?
Haben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt? Das gewerbliche Schutzrecht gewährt dem Inhaber das Recht, andere von der Nutzung der gewerblich-geistigen Leistung auszuschließen.
MehrWettbewerbsvorsprung durch Patente und andere Schutzrechte
Wettbewerbsvorsprung durch Patente und andere Schutzrechte 1 Inhalt Intro: Wettbewerbsvorteile durch gewerbliche Schutzrechte Teil 1: Das Patent und andere Schutzrechte Patente und Gebrauchsmuster Marken
MehrÜbersicht. Rechtsschutz von Software und Datenbanken; Lizenzverträge. Rechtsschutz von Software und Datenbanken
Rechtsschutz von Software und Datenbanken; Lizenzverträge Workshop Urheberrecht und Multimedia 3. April 2002 Übersicht Rechtsschutz von Software und Datenbanken Hinweise zur Gestaltung von Lizenzverträgen
MehrUnternehmer gegen Softwarepatentierung
Unternehmer gegen Softwarepatentierung www.patentfrei.de www.stop-swpat.de Übliche Ansprüche bei Patentverletzungen im Aussen- und Innenverhältnis Anspruch auf Unterlassung und Vernichtung Anspruch auf
MehrOnline-Abzüge 4.0. Ausgabe 1
Online-Abzüge 4.0 Ausgabe 1 2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation. Nokia tune ist eine Tonmarke der
MehrVorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten. Inga Höfener 05/2011 1 /27
Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten Inga Höfener 05/2011 1 /27 Effektiver Schutz von Vorlagen und Präsentationen Inga Höfener 05/2011 2 /27 Was erwartet Sie? I. Konfliktsituationen II. Grundsatz
MehrRechtlicher Schutz von Innovationen Möglichkeiten und Grenzen
Rechtlicher Schutz von Innovationen Möglichkeiten und Grenzen VPE Swiss Seminar für Führungskräfte: Mehrwert von Innovationen in der Produktentwicklung Dr. Gregor Bühler Ausgangslage Grundsatz: Nachahmungsfreiheit
MehrPatentanwaltsprüfung I / 2013 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe
Patentanwaltsprüfung I / 2013 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe Bestehend aus zwei Teilen; Bearbeitungszeit insgesamt: 5 Stunden Teil I: Gegen die am 6. Juli 2006 eingetragene und am 5. August 2006 veröffentlichte
MehrSchutzrechts-Experten sichern den Erfolg von morgen. Bekanntheit zahlt sich in Euro und Cent aus, auch bei weniger berühmten
19. September 2007 Patentanwaltskammer Schutzrechts-Experten sichern den Erfolg von morgen Die Macht der Marke Jeder kennt sie, viele lieben sie, manche schützen sie die attraktiven Marken dieser Welt
MehrKollision verschiedener Kennzeichenformen
Kollision verschiedener Kennzeichenformen 1. Wortmarke Bildmarke Eine Verwechslungsgefahr kann bei Ähnlichkeit von Wortund Bildmarke bestehen. Erforderlich ist eine Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt, da
MehrGEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
IMPRESSUM Herausgeber: Apley & Straube Partnerschaft Patentanwälte Schatzenberg 2 D 77871 Renchen Partnerschaftsregister 700047 PR Nr. 1 www.patus.org Tel: 07843 993730 Fax: 07843 994716 Redaktion: Dr.
MehrKMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg
KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Mit der Initiative SIGNO Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Unternehmen
MehrEinführung in das Markenrecht
Wie schütze ich mein Logo- Einführung in das Markenrecht Firma, Marke, Logo na logo Dr. Hans-Peter Jönsson von Kreisler Selting Werner Patents Trademarks Design Deichmannhaus am Dom Bahnhofsvorplatz 1
MehrPatente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster. im Überblick
Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster im Überblick Patente Machen technische Erfindungen wertvoller Mit Patenten können technische Erfindungen geschützt werden, die weltweit neu sind, auf
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED
MehrVon der Erfindung zum Patent. Die Bedeutung der Schutzrechtsarbeit in KMU
Von der Erfindung zum Patent Die Bedeutung der Schutzrechtsarbeit in KMU Ein paar Zahlen Anmeldungen beim EPO 2014 Total: 274 174 Patente - Anstieg zu 2013: 3,1 % Stärkste Gebiete: - Medizin 11 124 Anstieg:
MehrFRAGE 83. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Gebrauchsmusters
FRAGE 83 Jahrbuch 1985/III, Seiten 350 Geschäftsführender Ausschuss von Rio de Janeiro, 13. - 18. Mai 1985 Q83 FRAGE Q83 Entschliessung Die IVfgR hat den Bericht der Kommission zur Kenntnis genommen und
MehrRecherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte
Recherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte Gebrauchsmuster, Patente, Marken Gewerbliche Schutzrechte, warum? 20 Milliarden Euro Verluste jährlich in Europa durch Doppelforschung
Mehr17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen
17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung des Urheberrechts
MehrPatente Erfindungen Wissenswertes und Skurriles zu Patenten und anderen Schutzrechten. Patent und Gebrauchsmuster Was ist das?
Patente Erfindungen Wissenswertes und Skurriles zu Patenten und anderen Schutzrechten 1 Patent und Gebrauchsmuster Was ist das? Schutzrecht für technische Erfindungen Verwertungsmonopol Voraussetzungen:
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Geschmacksmuster Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WAS IST GESCHMACKSMUSTERSCHUTZ; WAS WIRD GESCHÜTZT? 3 2. WELCHE VORAUSSETZUNGEN
MehrKopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen
Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen AGMB-Tagung Magdeburg 24. September 2008 Dr. Harald Müller Kopieren gemäß 53 UrhG Schranke = keine Genehmigung erforderlich
MehrH2. Ro quatur atistiosa do. KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg
1 H2. Ro quatur atistiosa do KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Innovatives Denken und exzellente Forschungsergebnisse sind der Schlüssel für den weltweiten Erfolg deutscher Produkte.
MehrGoldenstein & Partner
Goldenstein & Partner So schützen Sie Ihren guten Namen! Schutzrechte im Überblick Rechtsanwältin Dr. Ina Haarhoff Gliederung A. Eintragung der Marke I. Was ist eine Marke? II. III. IV. Markenformen Recherche
MehrDas Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte.
verstoßen. Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. Wann sind Marken geschützt? Marken kennzeichnen Produkte. Als Marke können Zeichen
MehrInnovationscafé des SCE in Kooperation mit Vossius & Partner, 13. November 2012, München. Schütze sich wer kann
Patentanwälte Rechtsanwälte Innovationscafé des SCE in Kooperation mit Vossius & Partner, 13. November 2012, München Schütze sich wer kann Patentanwalt Dipl. Ing. Elard Freiherr Schenck zu Schweinsberg,
MehrPatente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben?
Westfälische Wilhelms-Universität Münster Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben? Arne Neubauer Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz am Institut für
MehrLeitfaden zum Thema Schutzrechte
Leitfaden zum Thema Schutzrechte Der folgende Leitfaden zum Thema Schutzrechte dient der einfachen Anwendung der Patent- und Verwertungsstrategie der Hochschule Ostwestfalen-Lippe. Schutzrechte im Überblick
MehrVon der Idee zum Patent Ein Buch mit sieben Siegeln?
Von der Idee zum Patent Ein Buch mit sieben Siegeln? Patentanwalt Dipl.-Ing. Carsten Wagner Gründerinnen-Consult Hannover 1 Inhalt 1. Motivation 2. Begriffsklärungen 3. Kreativitätstechniken vs. Geistesblitz
MehrRichtlinie zur Ausführung des Verbandlichen Markenrechts gemäß Nr. 11 Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt ( Marken-Richtlinie )
Richtlinie zur Ausführung des Verbandlichen Markenrechts gemäß Nr. 11 Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt ( Marken-Richtlinie ) - verabschiedet vom Bundesausschuss am 23.11.2013- Präambel Der AWO Bundesverband
MehrMade in Germany Referent: Rechtsanwalt Andreas Kammholz Geschäftsführer des TÜV Markenverbunds
Referent: Rechtsanwalt Andreas Kammholz Geschäftsführer des TÜV Markenverbunds 06.02.2013 RA Andreas Kammholz 1 Vom Schandsiegel zum Gütesiegel 06.02.2013 RA Andreas Kammholz 2 Wo ist die Aussage über
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
MehrPatente, Schutzrechte, Kennzeichen
Patente, Schutzrechte, Kennzeichen Workshop - Technologieunternehmen im Rechtsstreit - Berlin, 9. Juni 2004 Berlin Übersicht Schutzrechte Urheberrechte, Datenbanken Patente, Gebrauchsmuster Kennzeichenrechte
MehrEin kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere
Fakultät Informatik Medieninformatik INF-B-490 Institut für Software- und Multimediatechnik, Computergrafik Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Dresden, 18.04.2012 Urheberrechtsgesetz Was
MehrDer Input zum Output: Designliteratur finden. Links und Datenbanken in der DigiBib. Dipl.-Bibl. Eva-Maria Horita horita@fh-aachen.
Der Input zum Output: Designliteratur finden. Links und Datenbanken in der DigiBib Dipl.-Bibl. Eva-Maria Horita horita@fh-aachen.de Teil 1 Bedarfsklärung Aufbau einer Suchstrategie inkl. Auswahl der Suchwerkzeuge
MehrDas Werk einschließlich aller seiner Texte ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts
Die Anzahl der Longiergurt-Ringe Marie Symbill Das Werk einschließlich aller seiner Texte ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung
MehrÜberwachung elektronischer Daten und ihr Einfluss auf das Nutzungsverhalten im Internet
Überwachung elektronischer Daten und ihr Einfluss auf das Nutzungsverhalten im Internet Repräsentativ-Befragung im Auftrag des DIVSI durchgeführt vom SINUS-Institut Heidelberg Hamburg, 3. Juli 2013 Methodische
MehrLernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung
Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren
MehrErfindungen Patente AN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN
& Erfindungen Patente AN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Forschungssupport Stelle IPR & Patente des Vizerektorats für Forschung und Internationale Beziehungen Nähere Informationen www.meduniwien.ac.at
MehrDr.-Ing. J. Wasner Patentanwalt
Dr.-Ing. J. Wasner Patentanwalt Gewerblicher Rechtsschutz Gesetzesnormen: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG Urheberrecht UrhG Herkunftsbezeichnungen Kartellrecht Arzneimittelgesetz Gesellschaftsrecht.
Mehrwww.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006
www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung Bad Hofgastein 4. Mai 2006 RA Mag. Ralph Kilches Inhalt Urheberrecht und Freie Werknutzung Lehrer Schüler Schulbuch Urheberrechte an Foto Musik
MehrSichere Rechte und Strukturen
Sichere Rechte und Strukturen Workshop Krisensicheres Handeln und Gestalten 23. Januar 2003 Berlin Inhalt 1. Rechte 2. Strukturen Folie: 2 Rechte an Software - Übersicht Urheberrecht Patentrecht Eigentum
MehrDie Durchsetzung von technischen Schutzrechten in Deutschland
Konferenz des DPMA Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg 9. November 2009 im Rahmen des Projekts IPeuropAware Die Durchsetzung von technischen Schutzrechten in Deutschland Wer kann Wann Wo Wie Was erreichen?
MehrScience to Market. Inhalt:
Immaterialgüterrecht - Patentanmeldungen Peter Frei, Innovations Mentor Hightech Zentrum Aargau Inhalt: Immaterialgüterrechte, Schutz des geistigen Eigentums Informationen in Schutzrechten Patentanmeldungen
MehrCovermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
MehrErgänzender Schutz vor Produktnachahmung
Ergänzender Schutz vor Produktnachahmung Herbstseminar, 25. September 2012 Dr. Bettina Thalmaier Aktueller Fall: Apple./. Samsung u. a. wegen Vertriebs eines Tablet-PCs mit der Bezeichnung Galaxy Tab 10.1
MehrZentrum Marke & Patent. Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis
Zentrum Marke & Patent Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis Referent: Dipl.-Ing. Georg Götz Intellectual Property IP-Götz Patent- und Rechtsanwälte Nürnberg - Würzburg
MehrVergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24
Vergabegrundlage für Umweltzeichen Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Ausgabe April 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrSchutz von adaptierter Mode
1 Schutz von adaptierter Mode Juristischer Schutz für die Kleinen Kreativen - Forscher, Designer, Hersteller im Textil- und Bekleidungsbereich für adaptierte Mode im Rahmen des Vortragstags des Innovationsforums
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrRECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ
RECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ Um Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von jenen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden, bedient man sich gerne eigens dafür kreierter Marken. Ob diese
MehrPlagiate in der Werkzeugindustrie - kommentierte Einzelfälle
FWI-Fachpressetag 22./23. März 2007 Plagiate in der Werkzeugindustrie - kommentierte Einzelfälle Thomas Holland-Letz Fachverband Werkzeugindustrie e.v. Th. Holland-Letz 1 FWI-Aktionen auf Messen 1988:
Mehr1 Mathematische Grundlagen
Mathematische Grundlagen - 1-1 Mathematische Grundlagen Der Begriff der Menge ist einer der grundlegenden Begriffe in der Mathematik. Mengen dienen dazu, Dinge oder Objekte zu einer Einheit zusammenzufassen.
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrFAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921
FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es
MehrUrheber-, Patent- und Lizenzvertragsrecht
Urheber-, Patent- und Lizenzvertragsrecht 28. Oktober 2003 Berlin Einführung Sicherung von Rechten Urheber- und Patentrecht Lizenzierung Arbeits- und Subunternehmerverhältnisse Folie: 2 Inhalte und Referenten
MehrDas Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt.
Skript 1 Besonderer Teil des Medienrechts Urheberrecht I. Einführung in das Urheberrecht und das Urheberrechtsgesetz 1) Urheberrecht als Rechtsgebiet Das Urheberrecht ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrEine gute Idee erkennt man daran, dass sie geklaut wird. BARDEHLE PAGENBERG: Patent- und Markenrecht für den Mittelstand
Eine gute Idee erkennt man daran, dass sie geklaut wird. BARDEHLE PAGENBERG: Patent- und Markenrecht für den Mittelstand Im Mittelstand zu Hause BARDEHLE PAGENBERG ist eine mittelständische Kanzlei und
MehrIdeen-Erfindungen-Patente
Patentanwälte MÜNCHEN BERLIN Ideen-Erfindungen-Patente Die eigene Leistung (er)kennen und schützen Rosenheim, 29. September 2012 Dr. Marie-Theres Schmid Wir schützen Ideen Dr. Andreas Theobald Diplom-Physiker
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrDamit Ideen reifen können, benötigen sie Schutz. Berührungspunkte der 3D- Druck-Technologie mit IP-Rechten
Berührungspunkte der 3D- Druck-Technologie mit IP-Rechten Dr. Felix Letzelter, LL.M. 9. Juli 2014 Was ändert sich in der IP-Landschaft durch 3D Drucker Keine Sonderregeln für 3D-Druckerzeugnisse, aber
MehrÜBERSICHT ÜBER BERUFE IM RECHTSBEREICH
best - Berufs- und Studieninformationstag 17.02.2012 ÜBERSICHT ÜBER BERUFE IM RECHTSBEREICH SCHWERPUNKT PATENTANWALT(SFACHANGESTELLTE) BERUFSLISTE mit Studium Patentanwalt European Patent Attorney European
MehrInformationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?
' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro
MehrEUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005
EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005 PRÜFUNGSAUFGABE D - TEIL I Diese Prüfungsaufgabe enthält: * Fragen 1-11 2005/DI/d/1-6 - Frage 1: 2 Punkte - Frage 2: 7 Punkte - Frage 3: 4 Punkte - Frage 4: 4 Punkte -
MehrUrheberrecht im Internet
Urheberrecht im Internet RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrSie wollen wissen wer ich bin?
Sie wollen wissen wer ich bin? Rolf Albrecht Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Wettbewerbsrecht Markenrecht Patentrecht/Designrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht EDV-Recht
MehrWas bedeutet Titelschutz? von RA Christian Zierhut
Was bedeutet Titelschutz? von RA Christian Zierhut Was bedeutet Titelschutz? Von RA Christian Zierhut Was bedeutet Titelschutz und welche Titel sind schutzfähig? Der Titelschutz erfolgt in Deutschland
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrSatzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrIdeen-Erfindungen-Patente
Patentanwälte MÜNCHEN BERLIN Ideen-Erfindungen-Patente Die eigene Leistung (er)kennen und schützen Rosenheim, 29. September 2012 Dr. Marie-Theres Schmid Wir schützen Ideen Wie werden geistige Leistungen
MehrBürgerhilfe Florstadt
Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,
MehrSchutz technischer Erfindungen: Patent-, Gebrauchsmuster- und Arbeitnehmererfinderrecht für die Praxis
Schutz technischer Erfindungen: Patent-, Gebrauchsmuster- und Arbeitnehmererfinderrecht für die Praxis Mittelstandsmesse NEW in Friedrichshafen 9. Juni 2015 Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler, LL.M. Bahnhofplatz
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrPatentierung/Lizensierung in Drittmittelprojekten
Patentierung/Lizensierung in Drittmittelprojekten Düsseldorf, 22. Juni 2015 PROvendis GmbH Dr. Wolfram Schleich Patentverwertung für NRW-Hochschulen PROvendis GmbH Seit 2001 ist PROvendis die zentrale
MehrDas Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern
Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich gesetzwidriger
MehrCharakteristika Designrecht Österreich
Rechtsgrundlagen Musterschutzgesetz 1990 MuSchG (BGBl I Nr 497/1990 idf BGBl I Nr 151/2005) Patentamtsverordnung PAV (PBl 12/2005 idf PBl 2/2011) Patentamtsgebührengesetz PAG (BGBl I Nr 149/2004 idf BGBl
MehrEin Blick voraus. des Autors von C++: Bjarne Stroustrup. 04.06.2005 Conrad Kobsch
Ein Blick voraus des Autors von C++: Bjarne Stroustrup 04.06.2005 Conrad Kobsch Inhalt Einleitung Rückblick Nur eine Übergangslösung? Was würde C++ effektiver machen? Quelle 2 Einleitung Wo steht C++,
Mehr10 Antworten zum Thema Generika
10 Antworten zum Thema Generika Die mit dem Regenbogen Liebe Leserin, Lieber Leser Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer leiden unter den jährlich steigenden Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien.
MehrGrußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Produktpiraterie
Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Grußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales Produktpiraterie Gesprächskreis Verbraucherpolitik Friedrich-Ebert-Stiftung 25. Oktober 2007,
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
Mehr