ANNEX III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN

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1 F_KA2_Annex_III_multibeneficiary.dc Stand: Oktber 2014 ANNEX III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN I. EINLEITUNG Dieser Anhang ergänzt die Regeln für die Verwendung des Zuschusses unter den verschiedenen Budgetkategrien für das in der beschriebene Prjekt (Abschnitt II). In Abschnitt III wird erläutert welche Sätze für Zuschüsse, wie in Artikel II.16.2 der dargelegt, anwendbar sind. Abschnitt IV beinhaltet einen Überblick über die Kntrllen, denen der Zuschussempfänger unterliegen kann und die damit verbundenen Belege. II. ERGÄNZENDE FINANZ- UND VERTRAGSREGELN A. Förderfähigkeit vn Aktivitäten Die Zuschussempfänger gewährleisten, dass die mit der Fördersumme für das Prjekt vrgenmmenen Aktivitäten gemäß den im Erasmus+ Prgrammleitfaden genannten Regeln förderfähig sind. Durchgeführte Aktivitäten, die nicht den im Erasmus+ Prgrammleitfaden und den ergänzenden in diesem Anhang niedergelegten Regeln entsprechen, werden vn der NA als nicht förderfähig erklärt, und die entsprechenden Zuschüsse müssen in vller Höhe zurückerstattet werden. Die Erstattung betrifft alle Budgetkategrien, für die ein Zuschuss im Zusammenhang mit der als nicht förderfähig erklärten Aktivität gewährt wurde. Die im Prgrammleitfaden beschriebene förderfähige Mindestdauer vn Mbilitätsaktivitäten ist die Mindestdauer der Aktivität hne Reisezeit. B. Förderfähigkeit vn Ausgaben 1. Allgemeines Ausgaben werden nur für die Budgetkategrien, für die gemäß Anhang II Fördermittel gewährt werden, berücksichtigt. Budgetübertragungen haben innerhalb der in Artikel I.3.2 der festgelegten Grenzen zu erflgen. Budgetübertragungen auf eine Budgetkategrie, für die im Fördermittelantrag keine Fördersumme beantragt wurde der für die keine Fördersumme gemäß Anhang II gewährt wurde, sind nicht zulässig. Die einzige Ausnahme besteht für die Budgetkategrie Unterstützung bei besnderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmende mit Behinderung), auf die eine Budgetübertragung auch dann erflgen kann, wenn im Fördermittelantrag keine Fördersumme beantragt wurde. 1 vn 15

2 F_KA2_Annex_III_multibeneficiary.dc Stand: Oktber Prjektmanagement und Durchführung Die Zuschussempfänger führen die Aktivitäten durch und erbringen die Leistungen, deren Förderung innerhalb dieser Budgetkategrie im Fördermittelantrag beantragt und vn der Natinalen Agentur in der bewilligt wurden. Die Zuschussempfänger vereinbaren, dass der Betrag unter ihnen aufgeteilt wird, in Abhängigkeit vn Arbeitsaufwand und Beitrag für die Prjektaktivitäten und ergebnisse. Die krdinierende Einrichtung berichtet über die Prjektaktivitäten und -ergebnisse für das Prjekt als Ganzes. 3. Länderübergreifende Prjekttreffen Die krdinierende Einrichtung gibt die Anzahl der Teilnahmen an länderübergreifenden Prjekttreffen im Mbility Tl an. Für jede Teilnahme werden die Namen der Teilnehmenden, Herkunftsrt und Zielrt erfasst swie die Entfernung anhand des Online- Entfernungsrechners berechnet. Das Mbility Tl berechnet die Fördersumme autmatisch anhand der anwendbaren Ksten je Einheit. Standardmäßig gilt der Standrt der entsendenden Einrichtung als Herkunftsrt und der Standrt der aufnehmenden Einrichtung als Zielrt. Wird ein anderer Herkunftsrt der Zielrt, teilt der Zuschussempfänger den Grund hierfür im Mbility Tl mit. In allen Fällen sllen die Zuschussempfänger eine frmale Verbindung zu den an länderübergreifenden Prjekttreffen teilnehmenden Persnen aufweisen können, unabhängig davn, b sie als (berufliches der freiwilliges) Persnal der als Schüler/-innen der Einrichtung des Zuschussempfängers am Prjekt beteiligt sind. Zur Maximierung der Wirkung müssen länderübergreifender Prjekttreffen am Standrt der am Prjekt teilnehmenden Einrichtungen stattfinden, s wie diese im Fördermittelantrag und vn der Natinalen Agentur bewilligt wurden. Sfern nicht bereits im vn der Natinalen Agentur bewilligten Anhang I vrgesehen, müssen Ausnahmen vn dieser Regel vm Zuschussempfänger begründet und vn der NA vr dem jeweiligen Treffen förmlich bestätigt werden. Die Teilnahme an im Land des Zuschussempfängers stattfindenden länderübergreifenden Prjekttreffen ist in dieser Budgetkategrie förderfähig, sfern Teilnehmende vn Einrichtungen der am Prjekt beteiligten Zuschussempfängereinrichtungen aus mindestens zwei verschiedenen Prgrammländern an den Aktivitäten beteiligt sind und die Entfernung zwischen dem ben definierten Abfahrtsrt und dem Zielrt nach Maßgabe des Online- Entfernungsrechners mindestens 100 km beträgt. 4. Qualitativ hchwertige Prdukte ( intellectual utputs ) Die Zuschussempfänger müssen die im Fördermittelantrag vrgeschlagenen und vn der NA in der bewilligten qualitativ hchwertigen Prdukte ( intellectual utputs ) entwickeln. 2 vn 15

3 F_KA2_Annex_III_multibeneficiary.dc Stand: Oktber 2014 Die krdinierende Einrichtung berichtet über die durchgeführten Aktivitäten und erarbeiteten Ergebnisse im Mbility Tl für das Prjekt als Ganzes. Sie legt Nachweise der Prjektergebnisse des Knsrtiums als Ganzes vr; diese sllen zum Zeitpunkt der Vrlage des s der danach in die Verbreitungsplattfrm hchgeladen werden. Die krdinierende Einrichtung gibt im Mbility Tl für jeden Zuschussempfänger die Anzahl der Arbeitstage pr Persnalkategrie an - anhand vn Arbeitszeitabrechnungen, die zu diesem Zweck für jede mit der Entwicklung der qualitativ hchwertigen Prdukte ( intellectual utputs ) unmittelbar mitwirkende Persn geführt werden. Das Mbility Tl berechnet die Höhe des Zuschusses autmatisch anhand der anwendbaren Ksten je Einheit pr Persnalkategrie für das betreffende Land. Um als Persnal zur Entwicklung qualitativ hchwertiger Prdukte ( intellectual utputs ) berücksichtigt zu werden, müssen die Persnen entweder beruflich der freiwillig in der allgemeinen der beruflichen Bildung der in Angebten des nicht frmalen Lernens für junge Menschen tätig sein, und können Lehrkräfte im Hchschulbereich, Lehrkräfte, Ausbilder, Schulleiter, Jugendarbeiter und nicht pädaggisches Persnal miteinschließen. In allen Fällen müssen die Zuschussempfänger die frmale Verbindung zu dem/der betreffenden Mitarbeiter/in aufweisen können, unabhängig davn, b dieser beruflich der freiwillig am Prjekt beteiligt ist. Nta bene: Für einen Zuschussempfänger auf Grundlage eines Werkvertrages tätiges Persnal (z. B. Übersetzer, Webdesigner usw.) gilt nicht als Persnal der entsprechenden Einrichtung. Die Arbeitszeit kann daher nicht unter qualitativ hchwertige Prdukte ( intellectual utputs ) geltend gemacht werden, sndern ggf. als außergewöhnliche Ksten, gemäß den Bedingungen im betreffenden untenstehenden Abschnitt. Die Persnalkategrie, der eine Persn zugerdnet werden kann, muss eine der vier in Abschnitt III dieses Anhangs aufgeführten Kategrien sein. Arbeitet Persnal auf freiwilliger Basis für einen Zuschussempfänger, bezieht sich die anwendbare Kategrie ebenfalls nicht auf das berufliche Prfil der Persn, sndern auf die Funktin, die diese im Rahmen der Entwicklung der qualitativ hchwertigen Prdukte ( intellectual utputs ) ausübt. Die Persnalkategrien Manager und Verwaltungspersnal können nur angewendet werden, wenn dies bei der NA beantragt und bewilligt wurde, s wie in Annex I und II beschrieben. 5. Multiplikatrenveranstaltungen Die Durchführung vn Multiplikatrenveranstaltungen ist nur förderfähig, wenn sie gemäß Anhang II der beantragt und vn der Natinalen Agentur bewilligt wurde. Falls die Zuschussempfänger die qualitativ hchwertige Prdukte ( intellectual utputs ), für die der Antrag gestellt und vn der NA genehmigt wurde, nicht entwickeln, gelten die diesbezüglichen Multiplikatrenveranstaltungen ebenfalls als nicht förderfähig. Werden vn mehreren qualitativ hchwertige Prdukten ( intellectual utputs ), für deren Entwicklung 3 vn 15

4 F_KA2_Annex_III_multibeneficiary.dc Stand: Oktber 2014 die NA eine Förderung gewährt hat, letztlich nur einige umgesetzt, bestimmt die NA, in welchem Umfang jede der betreffenden Multiplikatrenveranstaltungen förderfähig sind. Nur Teilnehmende, die nicht den Einrichtungen der Zuschussempfänger angehören, können bei der Persnenanzahl für die Festlegung der Höhe des Zuschusses mitgezählt werden. Multiplikatrenveranstaltungen können nur in den Ländern stattfinden, in denen die Zuschussempfänger ihre Sitze haben. 6. Länderübergreifende Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten Die krdinierende Einrichtung dkumentiert alle länderübergreifende Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten im Mbility Tl. Bei Bedarf kann der Zuschussempfänger einen Reisetag unmittelbar vr dem ersten Tag der Auslandsaktivität und einen Reisetag nach dem letzten Tag der Auslandsaktivität hinzufügen; diese zusätzlichen Tage zu An- bzw. Abreisezwecken werden in der Berechnung der individuellen Unterstützung berücksichtigt. Fand die Reise nicht statt, teilt die krdinierende Einrichtung dies für jeden betrffenen Teilnehmenden im Mbility Tl mit. Zur Feststellung der anwendbaren Entfernungskategrie nutzt die krdinierende Einrichtung den Online-Entfernungsrechner auf der Webseite der Kmmissin unter Standardmäßig gilt der Standrt der entsendenden Einrichtung als Herkunftsrt und der Standrt der aufnehmenden Einrichtung als Zielrt. Wird ein anderer Herkunfts- der Zielrt, teilt der Zuschussempfänger den Grund hierfür im Mbility Tl mit. Die krdinierende Einrichtung gibt für jeden Teilnehmenden, welcher eine Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivität im Ausland mit einer Dauer vn über zwei Mnaten unternimmt an, b eine sprachliche Vrbereitung stattgefunden hat. Das Mbility Tl berechnet die Höhe der Zuschüsse für Fahrtksten, individuelle Unterstützung/Aufenthaltsksten und sprachliche Unterstützung auf Grundlage der anwendbaren Ksten je Einheit. Teilnehmende an Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten berichten über ihre Aktivität mittels eines Online-Fragebgens, in den sie Rückmeldungen in Frm vn sachlichen Infrmatinen eingeben und die Aktivitäten im Ausland, die Vrbereitung und das Fllw-up bewerten. Diese Rückmeldungen sind bei Kurzzeit-Aktivitäten vn Schüler/-innen in der allgemeinen Schulbildung nicht erfrderlich. Förderfähige länderübergreifende Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten sind: Blended Mbility, welche physische Kurzzeit-Mbilitätsaktivitäten (fünf Tage bis zwei Mnate) mit virtueller Mbilität kmbiniert; Langzeit-Unterrichts- und Ausbildungseinsätze (zwei bis zwölf Mnate); 4 vn 15

5 F_KA2_Annex_III_multibeneficiary.dc Stand: Oktber 2014 Gemeinsame Kurzzeitmaßnahmen zur Frt- und Weiterbildung vn (Lehr-)Persnal (fünf Tage bis zwei Mnate). Länderübergreifende Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten müssen in den Ländern, in denen die Zuschussempfänger ihren Sitz haben, durchgeführt werden. Aktivitäten Lernender swie Langzeit-Aktivitäten vn Persnal der Jugendarbeitern aus der in Partnerländern sind jedch nicht förderfähig. Die Teilnahme vn Persnen an in ihrem eigenen Land stattfindenden länderübergreifenden Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten ist in dieser Budgetkategrie förderfähig, sfern Teilnehmende vn Einrichtungen der Zuschussempfänger aus mindestens zwei verschiedenen Prgrammländern an den Aktivitäten beteiligt sind und die Entfernung zwischen dem ben definierten Herkunftsrt und dem Zielrt laut Online- Entfernungsrechner mindestens 100 km beträgt. Förderfähige Teilnehmende an länderübergreifenden Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten sind Persnen, die wie flgt in direkter Verbindung zum Zuschussempfänger stehen: Studierende, die an einer teilnehmenden Hchschuleinrichtung registriert und in Studiengängen, welche zu einem anerkannten Abschluss der zu einer anderen anerkannten Qualifikatin des tertiären Bildungssektrs bis einschließlich des Dktrgrades führen, (für Intensivstudienprgramme und Blended Mbility ) eingeschrieben sind; Auszubildende, Lernende in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, erwachsene Lernende und junge Menschen in Blended Mbility ; Schüler/innen jeden Alters, in Begleitung vn Schulpersnal (bei Kurzzeitaustausch vn Schülergruppen); Schüler/-innen im Alter ab 14 Jahren, welche in Vllzeit an einer der an der Strategischen Partnerschaft teilnehmenden Schule angemeldet sind (bei Langzeitmbilität vn Schüler/innen); Lehrkräfte, Ausbilder, pädaggisch tätiges Persnal und Verwaltungspersnal der Zuschussempfänger. In allen Fällen müssen die Zuschussempfänger die frmale Verbindung zu den an den länderübergreifenden Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten teilnehmenden Persnen nachweisen können, unabhängig davn, b sie als (berufliches der freiwilliges) Persnal der als Schüler/-innen an dem Prjekt beteiligt sind. 5 vn 15

6 F_KA2_Annex_III_multibeneficiary.dc Stand: Oktber Unterstützung bei besnderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmende mit Behinderung) Die krdinierende Einrichtung gibt im Mbility Tl an, b für Teilnehmende mit Behinderungen zusätzliche Fördersummen für besnderen Bedarf verwendet wurden. Die krdinierende Einrichtung gibt im Mbility Tl die Art der zusätzlichen Ausgaben swie den Betrag der damit verbundenen tatsächlich entstandenen zusätzlichen Ksten an. Die Verwendung der Unterstützung bei besnderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmende mit Behinderung) ist nicht auf die Unterstützung vn Teilnehmende mit Behinderungen, die an länderübergreifenden Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten teilnehmen, beschränkt, sndern kann auf Teilnehmende in jeder bewilligten Prjektaktivität angewendet werden. 8. Außergewöhnliche Ksten Außergewöhnliche Ksten können nur zur Deckung der in Artikel II.16.4 der vrgesehenen Ksten verwendet werden. Eine Förderung vn außergewöhnlichen Ksten kann nur für den Einkauf vn Waren und Dienstleistungen, Abschreibungsksten swie für eine Bankgarantie, sfern diese vertragsgemäß erfrderlich ist, geltend gemacht werden. Die Untervergabe vn Dienstleistungen ist auf Dienstleistungen, die aus gerechtfertigten Gründen nicht vm Zuschussempfänger erbracht werden können, beschränkt. Unter Ausrüstung fällt keine gewöhnliche Bürausstattung (z.b. PCs, Laptps, Drucker, Beamer, usw.) der vm Zuschussempfänger für seine üblichen Tätigkeiten genutzte Ausrüstung (z. B. Ausstattungen für Cmputerkurse der Lehrzwecke, die zum nrmalen Lehrplan gehören). Die krdinierende Einrichtung gibt im Mbility Tl die Art der Ausgaben und die tatsächlich in der Kategrie außergewöhnliche Ksten entstandenen Ksten an. Dieselben Ksten können nicht unter beiden Psitinen, d. h. swhl unter Zuschüsse je Einheit als auch unter Zuschüsse auf Grundlage vn tatsächlich angefallenen Ksten, geltend gemacht werden. Bei Erwerb, Miete der Leasing vn Ausrüstung kann nur der Betrag, der dem Zeitanteil der Nutzung der Ausrüstung für das Prjekt entspricht, geltend gemacht werden. Die Berechnung vn Ksten im Zusammenhang mit Abschreibungsksten auf Ausrüstung der andere Wirtschaftsgüter (neu der gebraucht) erflgt mit Bezugnahme auf die in der Buchführung des Zuschussempfängers erfassten Ksten, vrausgesetzt, dass das Wirtschaftsgut gemäß Artikel II.9 erwrben wurde und gemäß den internatinalen Buchführungsnrmen und entsprechend der üblichen Kstenabrechnungspraxis des Zuschussempfängers abgeschrieben wurde. Für außergewöhnliche Ksten muss der Zuschussempfänger zum Zeitpunkt der Vrlage des s sämtliche Belege vrlegen. 6 vn 15

7 F_KA2_Annex_III_multibeneficiary.dc Stand: Oktber 2014 C. Kürzung des Zuschusses bei unzureichender, unvllständiger der verspäteter Durchführung Die Feststellung einer unzureichenden, unvllständigen der verspäteten Durchführung des Prjekts erflgt durch die NA auf Grundlage des vn der krdinierenden Einrichtung übermittelten s, der im Prjekt erbrachten Prdukte und Ergebnisse, sfern zutreffend, der Berichte einzelner Teilnehmender an den länderübergreifenden Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten. Die NA kann ebenfalls andere maßgebliche Quellen und Infrmatinen heranziehen, die belegen, dass das Prjekt nicht vertragsgemäß durchgeführt wurde. Andere Infrmatinsquellen können vn der NA durchgeführte Mnitring-Besuche, Belegprüfungen der Vr-Ort-Kntrllen sein. Der wird auf Grundlage vn Qualitätskriterien mit einer Maximalgesamtpunktzahl vn 100 Punkten bewertet. Bei einer Bewertung des s mit einer Gesamtzahl vn weniger als 50 Punkten kürzt die NA den Endbetrag des Zuschusses auf Grundlage unzureichender, unvllständiger der verspäteter Durchführung des Prjekts, selbst wenn alle berichteten Aktivitäten förderfähig waren und tatsächlich erflgten. Die Bewertung des s und der Prdukte und Ergebnisse erflgt durch die NA in Verbindung mit den Berichten der Mbilitätsteilnehmer/-innen (sfern vrhanden) unter Verwendung vn einheitlichen Qualitätskriterien mit flgenden Schwerpunkten Inwieweit die Umsetzung des Prjekts der Beschreibung im genehmigten Fördermittelantrag entspricht Qualität der durchgeführten Aktivitäten Qualität der erbrachten Prdukte und Ergebnisse, Lernergebnisse und Wirkung auf die Teilnehmer/-innen Wirkung auf die teilnehmenden Einrichtungen Bei Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten: Qualität der erbrachten praktischen Vrkehrungen zur Unterstützung der Mbilität hinsichtlich Vrbereitung, Mnitring und Unterstützung der Teilnehmer/-innen während ihrer Mbilitätsaktivität, der Qualitätsvereinbarungen für die Anerkennung / Bestätigung der Lernergebnisse vn Teilnehmern/-innen Qualität und Umfang der durchgeführten Verbreitungsaktivitäten der ptenziell größeren Wirkung des Prjekts auf Einzelpersnen und Einrichtungen über die unmittelbar am Prjekt beteiligten hinaus 7 vn 15

8 F_KA2_Annex_III_multibeneficiary.dc Stand: Oktber 2014 Aufgrund unzureichender, unvllständiger der verspäteter Durchführung wird der Zuschuss gekürzt, indem der Endbetrag des Zuschusses für förderfähige Ausgaben wie flgt reduziert wird: 25 % bei einer Bewertung des s zwischen 41 und 50 Punkten (jeweils einschließlich) 50 % bei einer Bewertung des s zwischen jeweils einschließlich 26 und 40 Punkten (jeweils einschließlich), 75 % bei einer Bewertung des s zwischen 0 und 25 Punkten (jeweils einschließlich). III. Geltende Sätze für Zuschüsse je Einheit 1. Prjektmanagement und -durchführung Beitrag zu den Aktivitäten der krdinierenden Einrichtung: 500 EUR pr Mnat Beitrag zu den Aktivitäten der anderen teilnehmenden Einrichtungen: 250 EUR je teilnehmende Einrichtung pr Mnat Maximaler Betrag im Fall vn 10 Zuschussempfängern und mehr: 2750 EUR pr Mnat für das gesamte Prjekt 2. Länderübergreifende Prjekttreffen Für Entfernungskategrien zwischen 100 und 1999 km: 575 EUR je Teilnehmer/-in je Treffen Für Entfernungskategrien vn 2000 km und mehr: 760 EUR je Teilnehmer/-in je Treffen 8 vn 15

9 F_KA2_Annex_III_multibeneficiary.dc Stand: Oktber 2014 Maximaler Betrag: EUR pr Jahr für das gesamte Prjekt Nta bene: Die Entfernungskategrie bezeichnet die Entfernung zwischen Herkunftsrt und Veranstaltungsrt. 3. Qualitativ hchwertige Prdukte ( intellectual utputs ) Prgrammländer Manager Lehrkraft/Ausbilder/Wissenschaftler/ Jugendarbeiter Techniker Verwaltungspersnal Betrag pr Tag in EUR Dänemark, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Liechtenstein, Nrwegen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Finnland, Vereinigtes Königreich, Island Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Zypern, Malta, Prtugal, Slwenien Bulgarien, Estland, Kratien, Lettland, Litauen, Ungarn, Plen, Rumänien, Slwakei, ehemalige jugslawische Republik Mazednien, Türkei vn 15

10 F_KA2_Annex_III_multibeneficiary.dc Stand: Oktber 2014 Partnerländer Australien, Kanada, Kuwait, Maca, Mnac, Katar, San Marin, Schweiz, Vereinigte Staaten vn Amerika Andrra, Brunei, Japan, Neuseeland, Singapur, Vereinigte Arabische Emirate, Staat Vatikanstadt Bahamas, Bahrain, Äquatrialguinea, Hng Kng, Israel, Krea (Republik), Oman, Saudi-Arabien, Taiwan Afghanistan, Albanien, Algerien, Angla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien,, Aserbaidschan, Bangladesch, Barbads, Chile, Weißrussland, Belize, Benin, Bhutan, Blivien, Bsnien und Herzegwina, Btswana, Brasilien, Burkina Fas, Burundi, Kambdscha, Kamerun, Kapverden, Zentralafrikanische Republik, Tschad, China, Klumbien, Kmren, Kng (Brazzaville), Kng (Kinshasa), Ckinseln, Csta Rica, Kuba, Dschibuti, Dminica, Dminikanische Republik, Osttimr, Ecuadr, Ägypten, El Salvadr, Eritrea, Äthipien, Fidschi, Gabun, Gambia, Gergien, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea (Republik), Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Hnduras, Indien, Indnesien, Iran, Irak, Elfenbeinküste, Jamaica, Jrdanien, Kasachstan, Kenia, Kiribati, Krea (DVR), Ksv, Kirgisistan, Las, Libann, Lesth, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mexik, Mikrnesien, Mldawien, Mnglei, Mntenegr, Markk, Msambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Pakistan, Palau, Palästina, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Russische Föderatin, Ruanda, Sama, Sã Tmé und Príncipe, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Lene, Salmnen, Smalia, Südafrika, Sri Lanka, St, Lucia, St, Vincent und die Grenadinen, St, Kitts und Nevis, Sudan, Surinam, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Tg, Tnga, Trinidad und Tbag, Tunesien, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Uruguay, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Jemen, Sambia, Simbabwe Manager Lehrkraft/Ausbilder/Wissenschaftler/ Jugendarbeiter Techniker Betrag pr Tag in EUR Verwaltungspersnal vn 15

11 F_KA2_Annex_III_multibeneficiary.dc Stand: Oktber Multiplikatrenveranstaltungen 100 EUR pr einheimische Teilnehmende (d.h. Teilnehmende aus dem Land, in dem die Veranstaltung stattfindet) 200 EUR pr internatinale Teilnehmende (d.h. Teilnehmende aus einem anderen Land 5. Länderübergreifende Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten 5.a. Fahrtksten Für Entfernungskategrien zwischen 100 and km: 275 EUR pr Teilnehmende Für Entfernungskategrien vn km und mehr: 360 EUR pr Teilnehmende Nta bene: Entfernungskategrie bezeichnet die Entfernung zwischen Herkunftsrt und Veranstaltungsrt; Betrag bezeichnet den Zuschuss zur Hin- und Rückreise zu und vm Veranstaltungsrt. 5.b. Individuelle Unterstützung/Aufenthaltsksten Kurzzeit-Aktivitäten Gemeinsame Kurzzeitmaßnahmen zur Frtund Weiterbildung vn Persnal Bis zum 14. Tag der Aktivität: 100 EUR pr Tag und Teilnehmende + zwischen dem 15. und dem 60. Tag der Aktivität: 70 EUR pr Tag und Teilnehmende Kurzzeit-Aktivitäten für Lernende (Blended mbility, Kurzeit- Mbilität für Schüler/innen, Intensivprgramme) Bis zum 14. Tag der Aktivität: 55 EUR pr Tag und Teilnehmende + zwischen dem 15. und dem 60. Tag der Aktivität: 40 EUR pr Tag und Teilnehmende Langzeit-Aktivitäten Langzeit Unterrichts- und Ausbildungseinsätze Bis zum 14. Tag der Aktivität:[ ] EUR pr Tag und Teilnehmende + zwischen dem 15. und dem 60. Tag der Aktivität: [ ] EUR pr Tag und Teilnehmende + zwischen dem 61. Tag der Aktivität und bis zu 12 Mnaten: [ ] EUR pr Tag und Teilnehmende Langzeitmbilität vn Schüler/- innen [ ] EUR pr Tag und Teilnehmende 11 vn 15

12 F_KA2_Annex_III_multibeneficiary.dc Stand: Oktber 2014 Zielland Langzeit Unterrichts- und Ausbildungseinsätze Langzeitaktivitäten vn Schüler/-innen in EUR pr Tag in EUR pr Mnat B1.5 B1.6 B1.7 B1.8 Belgien Bulgarien Tschechische Republik Dänemark Deutschland Estland Irland Griechenland Spanien Frankreich Kratien Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Plen Prtugal Rumänien Slwenien Slwakei Finnland Schweden Vereinigtes Königreich ehemalige jugslawische Republik Mazednien Island Liechtenstein Nrwegen Türkei c. Sprachliche Unterstützung Nur für Langzeit Aktivitäten wie unter 5.b genannt: 150 EUR pr Teilnehmende 12 vn 15

13 F_KA2_Annex_III_multibeneficiary.dc Stand: Oktber 2014 IV. Vrlage vn Belegen Gemäß Artikel II.27, können die Zuschussempfänger Kntrllen und Prüfungen im Zusammenhang mit der unterliegen. Deren Ziel ist es, zu überprüfen, b die Zuschussempfänger die Förderung entsprechend den in der niedergelegten Regelungen verwaltet haben, s dass der Endbetrag, auf den die Zuschussempfänger einen Anspruch haben, festgesetzt werden kann. Zu diesem Zweck können die Zuschussempfänger flgenden Prüfungen unterliegen: Kntrlle des s: Eine in den Räumlichkeiten der NA durchgeführte NA- Prüfung des s zur Festsetzung des endgültigen Zuschusses, auf den die Zuschussempfänger Anspruch haben. Diese Art der Kntrlle wird in allen Fällen durchgeführt; Belegprüfung: Üblicherweise zum Zeitpunkt der Vrlage des s der danach, sfern das Prjekt (die ) Bestandteil der Stichprbe der Natinalen Agentur ist, die die EU Kmmissin verlangt, der wenn die NA das Prjekt auf der Grundlage ihrer Risikanalyse für eine Belegprüfungen auswählt; Vr-Ort-Kntrlle: Kntrlle in den Räumlichkeiten der Einrichtung der Zuschussempfänger der jedem anderen zur Ausführung des Prjekts maßgeblichen Standrt. Die Zuschussempfänger können einer Vr-Ort-Kntrlle unterliegen, sfern das Prjekt (die ) Bestandteil der Stichprbe der Natinalen Agentur ist, die die die EU Kmmissin verlangt, der wenn die NA das Prjekt auf der Grundlage ihrer Risikanalyse für eine Belegprüfung auswählt. Es gibt zwei Arten möglicher Vr-Ort-Kntrllen: Vr-Ort-Kntrlle während der Laufzeit: während der Durchführung des Prjektes vrgenmmene Kntrlle Vr-Ort-Kntrlle nach der Laufzeit: nach Ende des Prjekts und üblicherweise nach der Kntrlle des s vrgenmmene Vr-Ort-Kntrlle In der flgenden Tabelle sind die Inhalte der NA-Überprüfung für jede Budgetkategrie nach den verschiedenen Kntrllen aufgeführt. Die Zuschussempfänger müssen beachten, dass die NA für jede Kntrllart auch Belege der Nachweise verlangen kann, welche in untenstehender Tabelle als typisch für eine andere Kntrllart sind. Belege sind in Hinblick auf die Kntrllen im Original vrzulegen. Insweit die Zuschussempfänger rechtlich nicht befugt sind, der NA Originalbelege für die Kntrlle des s der für Belegprüfungen zuzusenden, können sie stattdessen eine Kpie derselben zusenden. Die NA gibt den Zuschussempfängern Originalbelege nach deren Überprüfung zurück. 13 vn 15

14 F_KA2_Annex_III_multibeneficiary.dc Stand: Oktber 2014 Budgetkategrie Kntrlle des s Belegprüfung Vr-Ort-Kntrlle während des Prjekts Vr-Ort-Kntrlle nach Abschluss des Prjekts Prjektmanagement und Durchführung Auf der Verbreitungsplattfrm hchgeladene Prjektergebnisse Belege wie in Artikel II.16.2 der Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/-innen Belege wie in Artikel II.16.2 der Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Länderübergreifende Prjekttreffen Belege wie in Artikel II.16.2 der Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/-innen Belege wie in Artikel II.16.2 der Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Qualitativ hchwertige Prdukte ( intellectual utputs ) Auf der Verbreitungsplattfrm hchgeladene Prjektergebnisse Belege wie in Artikel II.16.2 der Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/-innen Belege wie in Artikel II.16.2 der Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Multiplikatrenveranstaltungen Belege wie in Artikel II.16.2 der Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/-innen Belege wie in Artikel II.16.2 der Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Länderübergreifende Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten Belege wie in Artikel II.16.2 der Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/-innen Belege wie in Artikel II.16.2 der Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers 14 vn 15

15 F_KA2_Annex_III_multibeneficiary.dc Stand: Oktber 2014 Budgetkategrie Kntrlle des s Belegprüfung Vr-Ort-Kntrlle während des Prjekts Vr-Ort-Kntrlle nach Abschluss des Prjekts Unterstützung bei besnderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmende mit Behinderung) Belege wie in Artikel II.16.4 der Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/-innen Außergewöhnliche Ksten Belege wie in Artikel II.16.4 der Belege wie in Artikel II.16.4 der Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten Belege wie in Artikel II.16.4 der Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers 15 vn 15

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Seite 1/6 da da Gewährung Albanien 121 8.113 7.865 96,9% 248 3,1% 3.455 - - 9 0,3% 43 1,2% 25 0,7% 77 2,2% 2.831 81,9% 547 15,8% 5.472 138 Bosnien und Herzegowina 122 8.474 5.705 67,3% 2.769 32,7% 6.594

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