SDL CHANNEL. Online-Werbung MEDIADATEN 2016
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- Angela Jaeger
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1 SDL CHANNEL Online-Werbung MEDIADATEN 2016
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3 MEDIADATEN 2016 ONLINE WERBUNG Für Ihre Online-Werbung bieten wir Ihnen: SDL - CHANNEL Der SDL-Channel umfasst das gesamte Online-Angebot der Special Media SDL GmbH facebook.com/magazinsiegessäule: über Fans mobil.siegessaeule.de: die Website für alle Smartphones - schnell und übersichtlich facebook.com/magazinlmag: über Fans Unsere Service-Seiten: Wir vermitteln ihre Online-Kampagne auch ins Werbenetzwerk netzdenker.com Durch den Gay Channel des Online-Vermarkters erweitern Sie Ihre Online-Kampagne, steigern die Reichweite und maximieren den Werbeerfolg. Buchen Sie über uns den Gay Channel von netzdenker.com, der über den SDL-Channel hinaus viele deutschsprachige schwule und lesbische Websites um fasst. Monatliche Medialeistung Gay-Channel ca. 20 Mio. Seitenaufrufe ca. 2,5 Mio. Besuche insgesamt Monatliche Medialeistung SDL-Channel ca Seitenaufrufe KONTAKT /13/14/16/24
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6 Wir können anders Spezielle Medien für spezielle Menschen Philosophie: Spezielle Zielgruppe ja! Dasein in der Nische nein! Die Medien von Special Media SDL sind Special Interest Medien, die sich an eine besondere und einzigartige Zielgruppe wenden: an LGBT das heißt: Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle. Für die rund 4,5 Millionen Homosexuellen im deutschsprachigen Europa gibt es nur wenige mediale Angebote, obwohl gerade Schwule und Lesben eine sehr hohe Leser/in-Blatt-Bindung entwickeln und ein sehr treues Publikum sind. Medien: Professioneller Journalismus, Szenekenntnis und Tradition! Mit seinen Magazinen und Webseiten ist der Verlag Marktführer im Bereich der LGBT-Medien. Alle Produkte entsprechen journalistischen Standards und werden mit Herzblut und Engagement von professionellen Redakteur/innen, Autor/innen und Fotograf/innen erstellt. Geboten werden anspruchsvolle Berichte und Reportagen zu aktuellem Zeitgeschehen, Kultur und Politik. Aber auch Lifestyle, Klatsch, Humor und Kunst haben ihren Platz. Die Themen sind lesefreundlich aufbereitet und nah an der Zielgruppe: moderne, selbstbewusste und weltoffene Schwule, Lesben, Bi-und Transsexuelle, sowie interessierte Heterosexuelle. Denn die Inhalte interessieren mehr und mehr auch eine breite Öffentlichkeit. Darüber hinaus bietet vor allem Deutschlands größtes und erfolgreichstes schwullesbisches Stadtmagazin, die Berliner SIEGESSÄULE, Communitybuilding und eine umfassende Serviceleistung im Bereich Kultur, Nachtleben, Gastro oder Szene. Neben der SIEGESSÄULE gehören die Zeitschriften L-MAG, Deutschlands führendes bundesweites Magazin für Lesben sowie das Branchenbuch SIEGESSÄULE KOMPASS und die SIEGESSÄULE-MAP, OUT IN BERLIN zum Verlagsprogramm. Rund 25 Mitarbeiter/innen bilden das kreative Herz des Verlages in Berlin und rund 100 freie Journalist/innen und Fotograf/innen weltweit tragen zur Vielfalt der Berichterstattung bei. Benefit: Eine Zielgruppe, die sich lohnt! Bisher werden Schwule und Lesben als Kunden und Kundinnen selten gezielt angesprochen. In den Medien von Special Media SDL ist dies ohne Streuverluste und mit hohen Aufmerksamkeitswerten möglich. Es lohnt, diese neue Zielgruppe zu entdecken und zu umwerben, bevor es andere tun!
7 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung zum Zwecke der Werbung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden in einer Druckschrift. Online-Werbeaufträge sind Verträge über die entsprechende Veröffentlichung von Anzeigen auf Internetpräsenzen sowie auf mobilen Applikationen. 2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Geschäftsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen oder veröffentlicht wird. Online-Werbeaufträge bedürfen der genauen Angabe der Laufzeit. 3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber oder die Auftraggeberin, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 4. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Um die Veröffentlichung der Online-Werbeaufträge zu gewährleisten muss der Kunde oder die Kundin die Anzeige in einwandfreier elektronischer und grafischer Qualität mindestens einen Werktag vor der geplanten Veröffentlichung dem Verlag zur Verfügung stellen. 5. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und Online-Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern und Vertreterinnen aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser oder der Leserin den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken, werden nicht angenommen. Beilagen mit Fremdanzeigen werden nur nach entsprechender Prüfung angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin unverzüglich mitgeteilt. 7. Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen oder Online-Anzeigen ist der Auftraggeber oder die Auftraggeberin verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen oder Online-Azeigen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten, sowie eine den technischen Standards entsprechende Verfügbarkeit des digitalen Angebots samt der Online-Werbeaufträge. 8. Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin hat bei ganz oder teilweisem unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige oder Veröffentlichung der Online-Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber oder die Auftraggeberin ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Schadensansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die entsprechende Anzeige oder Beilage oder Online- Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlags, seiner gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen oder seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die nicht leitende Angestellte sind, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Zugang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 9. Probeabzüge von Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber oder die Autraggeberin trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet dieser oder diese den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 11. Die Rechnung für Anzeigenaufträge oder Online-Werbeaufträge ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen oder Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses oder eines Online-Werbeauftrages das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen. 13. Der Verlag liefert mit der Rechnung eine Belegnummer. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebeschei-nigung des Verlages. 14. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferungen bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen hat der Auftraggeber oder die Auftraggeberin zu bezahlen. 15. Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht zugesichert ist - die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres um 20 v.h. unterschritten wird. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. b) Der Werbungstreibende hat rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. c) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber oder die Auftraggeberin, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten. d) Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge. e) Im Fall höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt, z.b. Streik, Beschlagnahme und dergleichen, hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. f) Die Pflicht der Aufbewahrung von Druckunterlagen oder Online-Anzeigen endet einen Monat nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige oder dem Ende der Laufzeit der Online-Anzeige, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. g) Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen aus. Der Verlag muss sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten. h) Die Urheberrechte an den vom Verlag kostenlos oder gegen Entwurfskostenbeteiligung erstellten Anzeigenentwürfen und Texten, Signets und dergleichen bleiben beim Verlag. Die Anzeigenentwürfe und Texte, Signets und dergleichen dürfen nur für die Insertion in Print- und Online-Medien des Special Media SDL Verlages verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung werden die üblichen und angemessenen Kosten für einen grafischen Entwurf (Texte) in Rechnung gestellt. i) Mündliche Vereinbarungen, Bedingungen und Fristen müssen schriftlich durch den Verlag bestätigt werden. j) Reklamationen beim Mehrfachauftrag von Anzeigenaufträgen müssen bis zum Anzeigenschluss der auf die beanstandete Ausgabe folgenden Ausgabe geltend gemacht werden, bei einer Einzelanzeige innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt. Bei Online-Werbeaufträgen muss die Reklamation sofort nach Veröffentlichung der Anzeige erfolgen. k) Anzeigen, die sich in Bild, Text oder Aufmachung auf das Verlagsobjekt oder eine Internetpräsenz des Verlages beziehen, kann der Verlag in der Regel nicht aufnehmen. l) Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin von Anzeigenaufträgen und Online-Werbeaufträgen haftet dem Verlag für Schäden, die diesem durch Ansprüche Dritter aufgrund presserechtlicher, urheberrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften (z.b. durch Abdruck einer Gegendarstellung) entstehen. m) Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung behält der Verlag sich vor, Vorauszahlung bis zum Anzeigenschluss zu verlangen. n) Farbausschluss kann nicht zugesagt werden. o) Befindet sich der Auftraggeber oder die Auftraggeberin im Zahlungsverzug, kann der fällige Betrag durch einen Kassierer eingezogen werden (Inkasso). Ab Zahlungsverzug gehen Mahnschreiben und Inkassokosten zu Lasten des Auftraggebers. Als vereinbart gilt: 1. Mahnschreiben 10,-, 2. Mahnschreiben 20,- p) Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. q) Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. r) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Sollten eine oder mehrere der Vertragsbedingungen durch gesetzliche Regelungen außer Kraft gesetzt werden, so gelten die entsprechenden, vom Gesetzgeber ersatzweise erlassenen Bestimmungen entsprechend. Das Vertragsverhältnis als solches bleibt davon unbetroffen bestehen.
8 Special Media SDL GmbH Ritterstraße Berlin Tel.: Fax:
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