1. inwieweit die Lebensmittelqualität die Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen

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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Wolfgang Reuther u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Aussagekraft und Bekanntheit von Siegeln und Kennzeichnungen bei Lebensmitteln Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. inwieweit die Lebensmittelqualität die Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg beeinflusst; 2. inwieweit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg bei Lebensmitteleinkäufen auf Qualitäts- und Gütesiegel verlassen; 3. inwieweit verlässliche und unabhängige Leitsiegel die Lebensmittelqualität in Baden-Württemberg und Deutschland garantieren; 4. welche EU-Qualitäts- und Gütesiegel für Lebensmittel bestehen und wie sie deren Aussagekraft, Verwendung und Bekanntheit bewertet; 5. inwieweit zur Bewerbung von Qualitätseigenschaften bei Lebensmitteln EUweit klare Regelungen bestehen; 6. ob sie Angaben dazu machen kann, inwieweit die Herkunft von Lebensmittelprodukten für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg von Bedeutung ist; 7. inwieweit die klassischen Herkunftszeichen für die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) und die geschützte geografische Angabe (g. g. A.) nach ihrer Kenntnis bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Baden-Württemberg bekannt sind und inwieweit diese die Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg beeinflussen; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 8. ob sie Angaben dazu machen kann, inwieweit die Herkunftszeichen g. U. und g. g. A. in anderen EU-Staaten bekannt sind und inwieweit diese Herkunfts - zeichen in diesen Staaten die Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinflussen; 9. ob sie beabsichtigt, bei Lebensmitteln die Angabe regional über die Vor - gaben des Qualitätszeichens Baden-Württemberg hinaus mit verbindlichen Kriterien zu untermauern; 10. was sie dagegen unternimmt, damit sich die Bürgerinnen und Bürger in Baden- Württemberg nicht von Verpackungsaufschriften getäuscht fühlen Reuther, Traub, Brunnemer, von Eyb, Dr. Rapp, Rombach, Rüeck CDU Begründung Für Lebensmittel bestehen zahlreiche Qualitäts- und Gütesiegel, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher verwirrend sein können. Darüber hinaus führt die Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Missverständnissen und weckt falsche Erwartungen. Durch aussagekräftige und bekannte Siegel und Kennzeichnungen, die bestenfalls EUweit Gültigkeit besitzen, kann diesen Problematiken begegnet werden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 31. August 2012 Nr. Z(22) /138F nimmt das Ministe - rium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. inwieweit die Lebensmittelqualität die Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg beeinflusst; Zu 1.: Die Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Im Vordergrund stehen der Preis und die Produktqualität. Festzustellen ist auch, dass andere Qualitätskriterien, wie z. B. die Herkunft der Produkte, bestimmte Produktionsverfahren; aber auch das Thema Fair Trade; die Kaufentscheidung der einzelnen Konsumenten beeinflussen können. 2

3 Eine aktuelle Umfrage der Europäischen Kommission Die Einstellung der Europäer zur Ernährungssicherheit, Nahrungsmittelqualität und zur Landschaft dazu im Jahr 2012 ergab zum Thema Lebensmittelqualität EU-weit folgende Ergebnisse: Für 96 % der Befragten spielt die Lebensmittelqualität bei der Kaufentscheidung für ein Produkt eine wichtige Rolle. Damit wird sie noch vor dem Preis genannt, der für 91 % der Befragten ein zu berücksichtigender Faktor ist. Die Herkunft eines Produkts ist für 71 % der Befragten noch wichtig. Die Marke eines Produktes halten hingegen 50 % der Befragten für nicht wichtig, 47 % für wichtig. Qualitäts- und Gütesiegel sind für 67 % der Befragten wichtig. Diese Umfrage macht aber auch deutlich, dass es signifikante Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt. So sind beispielsweise in Italien für 68 % der Befragten Markenartikel wichtig. In den Niederlanden sind es nur 21 %. Für 77 % der Befragten in Bulgarien war der Preis beim Kauf sehr wichtig, während in den Niederlanden für nur 22 % der Befragten der Preis sehr wichtig war (in Deutschland 36 %). Deutschlandweit nimmt nach einer repräsentativen Befragung (n = deutsche Haushalte) der Bundesvereinigung der Deutschen Lebensmittelindustrie (BVE) und der Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung (GfK) die Bedeutung der Qualität als Einkaufskriterium gegenüber dem Preis zu. 50 % der Deutschen sagten 2011, dass ihnen Qualität am wichtigsten sei, 2003 lag dieser Anteil bei 41 %. 2. inwieweit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg bei Lebensmitteleinkäufen auf Qualitäts- und Gütesiegel verlassen; Zu 2.: Eine umfassende repräsentative Untersuchung, inwieweit sich Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg bei Lebensmitteleinkäufen generell auf Qualitäts- und Gütesiegel verlassen, liegt der Landesregierung nicht vor. Die repräsentative Verbraucherbefragung in Baden-Württemberg (n = 500), die im November und Dezember 2011 im Auftrag der MBW Marketinggesellschaft mbh zum Qualitätszeichen und Biozeichen Baden-Württemberg durchgeführt wurde, ergab folgendes Bild: a) Auf die Frage, wie wichtig es beim Einkauf ist, dass Produkte mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg angeboten werden, antworteten 60 % aller Befragten, dass dies ihnen wichtig bis sehr wichtig ist. 45 % der Befragten gaben auch an, Produkte mit dem Qualitätszeichen vor der Befragung zeitnah gekauft zu haben. b) Auf die Frage, wie groß das Vertrauen der Befragten in Lebensmittel ist, wenn diese das Biozeichen Baden-Württemberg tragen, äußerten sich 62 %, dass ihr Vertrauen groß bis sehr groß ist. Dabei war es 47 % der Befragten wichtig bis sehr wichtig, dass Produkte mit dem Biozeichen Baden-Württemberg in den Verkaufsstellen auch angeboten werden. 3. inwieweit verlässliche und unabhängige Leitsiegel die Lebensmittelqualität in Baden-Württemberg und Deutschland garantieren; Zu 3.: Abgesehen von den unter Ziff. 4. dargestellten EU-Qualitäts- und Gütesiegeln auf der Basis einschlägiger EU-Rechtsvorschriften für Agrarerzeugnisse, Lebens - mittel, Wein und Spirituosen gibt es derzeit auf nationaler Ebene auf der Basis gesetzlicher Regelungen seitens des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Bio-Siegel sowie das Siegel ohne Gentechnik. Rechtsgrundlage des Bio-Siegels ist das Öko-Kennzeichengesetz. Die 3

4 Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes. Die Verlässlichkeit dieser Siegel hängt in einem hohen Maße auch von der Wirksamkeit der vorgeschriebene Kontrollen und von den entsprechenden Ressourcen der zuständigen staatlichen Kontrollbehörden ab. Mit den beiden Qualitätsprogrammen Qualitätszeichen Baden-Württemberg und Biozeichen Baden-Württemberg macht das Land der Land- und Ernäh - rungswirtschaft ein Angebot sich im Markt mit den entsprechenden Produkten und den dabei über die gesetzlichen Grundlagen hinausgehenden Anforderungen einschl. eines unabhängigen dreistufigen Kontrollsystems zu positionieren. Die Nutzung erfolgt freiwillig auf der Basis der beiden Zeichensatzungen und darauf aufbauend weiterer detaillierter Bestimmungen. Die Leitsätze der Lebensmittelbuchkommission regeln die untergesetzlichen Qualitätsanforderungen an die betreffenden Lebensmittel, die die allgemeine Verkehrsauffassung konkretisieren. Lebensmittel müssen quasi den spezifischen Leitsätzen und der damit verbundenen Qualität entsprechen. Diese Leitsätze dienen der Lebensmittelüberwachung bei der Erstellung von Gutachten über die Qualität von Lebensmitteln, haben aber im engeren Sinne nichts mit staatlichen Siegeln zu tun. 4. welche EU-Qualitäts- und Gütesiegel für Lebensmittel bestehen und wie sie deren Aussagekraft, Verwendung und Bekanntheit bewertet; 7. inwieweit die klassischen Herkunftszeichen für die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) und die geschützte geografische Angabe (g. g. A.) nach ihrer Kenntnis bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Baden-Württemberg bekannt sind und inwieweit diese die Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg beeinflussen; Zu 4. und 7.: Von Seiten der Europäischen Union werden für Lebensmittel und Agrarerzeugnisse, Wein und Spirituosen folgende EU-Qualitätsvorgaben mit entsprechenden Gütesiegeln auf der Grundlage einschlägiger Rechtsverordnungen angeboten: 1. Geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.) und geschützte geografische Angaben (g. g. A.) für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, Weine und Spirituosen 2. Garantiert traditionelle Spezialitäten (g. t. S.) für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel 3. Ökologischer Landbau für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel 4. Spezifische Erzeugnisse von den Azoren und den Kanarischen Inseln sowie aus Französisch-Guyana, Guadeloupe, La Réunion, Madeira und Martinique Im Gegensatz zu den Bioprodukten bzw. zum Inhalt des EU-Biosiegels im Hinblick auf die Prozessqualität von Bioprodukten und zur Herkunft (z. B. aus EU- Landwirtschaft oder Nicht-EU-Landwirtschaft) sind das System und die Inhalte der geschützten geografischen Angaben, der geschützten Ursprungsbezeichnungen sowie der garantiert traditionellen Spezialitäten komplexer. Die Aussagekraft aufgrund der Anzahl und auch die systemimmanent bedingten Vielfalt und Individualität (regionale Tradition und Ansehen sowie spezifische Qualitätsanforderungen bzw. Qualitätsversprechen) dieser sogenannten Geoschutzprodukte ist für den Verbraucher vielfach nicht einfach zu erkennen (siehe auch Ziff. 8.). Hier besteht für viele Hersteller und Herstellerzusammenschlüsse der Geoschutzprodukte, ebenso wie auch für die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, Handlungsbedarf in der Verbraucherkommunikation, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell stattfindenden Weiterentwicklung der EU-Qualitätspolitik sowie der zukünftigen Ausrichtung der EU-Absatzförderung. 4

5 Die Verwendung der Siegel für Geoschutzprodukte bzw. die Eintragung solcher Produkte in die entsprechenden Register der EU stellt sich für den Produktbereich Agrarerzeugnisse und Lebensmittel wie folgt dar (DOOR-Datenbank der EU- Kommission, Anzahl der Produkte): a) Geschützte Ursprungsbezeichnungen: 548 b) geschützte geografische Angaben: 523 c) garantiert traditionelle Spezialitäten: 37 Darüber hinaus sind noch eine Vielfalt an Produkten im Bereich der Spirituosen und des Weinbaus entsprechend von der EU geschützt. Eine entsprechende aktuelle Umfrage zur Bekanntheit geschützter Ursprungsbezeichnungen und geschützter geographischen Angaben in Baden-Württemberg liegt nicht vor. Die unter Ziff. 1 genannte Studie der EU weist für Deutschland einen Bekanntheitsgrad für das g. U.-Siegel von 8 % und des g. g. A.-Siegels von 9 % aus. Es ist davon auszugehen, dass in Baden-Württemberg Geoschutzprodukte, die unter diese beiden Kategorien des EU-Schutzes fallen, bekannt sind und auch geschätzt werden. Dies gilt für entsprechende Produkte aus Süddeutschland wegen der höchsten Herstellungsdichte, der Tradition und somit der großen Bedeutung dieser sogenannten Geoschutzprodukte in Deutschland, wie z. B. Schwarzwälder Schinken, Allgäuer Emmentaler oder Bayerisches Bier. Dies gilt aber auch in gleichem Maße für die auf dem süddeutschen Markt bedeutenden Produkte aus Südeuropa, wie beispielsweise Südtiroler Speck, Feta, Parmigiano Reggiano oder Essige und Olivenöle. In zunehmendem Maße ist feststellbar, dass im deutschen Lebensmittelhandel und in einschlägigen deutschen Presseerzeugnissen diese Spezialitäten mit den entsprechenden Siegeln beworben werden. Mit der derzeit im Legislativverfahren der EU befindlichen zukünftigen Verordnung über Qualitätsregeln für Agrar - erzeugnisse soll die Verwendung der jeweiligen EU-Siegel für g. U., g. g. A und g. t. S. nun obligatorisch vorgeschrieben werden. 5. inwieweit zur Bewerbung von Qualitätseigenschaften bei Lebensmitteln EUweit klare Regelungen bestehen; Zu 5.: Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 regelt ebenso wie davor bereits die Kennzeichnungsrichtlinie, die in der nationalen Lebensmittelkennzeichnungsverordnung umgesetzt wurde, die Lauterkeit der Informationspraxis. Bei der Bewerbung von Qualitätseigenschaften dürfen die Verbraucher nicht getäuscht werden. Dabei darf auch nicht mit Selbstverständlichkeiten geworben werden. Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das die Rechte Dritter schützt, setzt EU-Recht um. Gesetzliche Vorgaben für die Definition von Region und ggf. von spezifischen, über die allgemeinen gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehenden Qualitätsanforderungen gibt es auf nationaler und EU-Ebene nur in begrenztem Umfang, beispielsweise für die Verwendung von geographischen Ursprungsbezeichnungen und für geschützte geographische Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, Weine und Spirituosen. Seit Juli 2007 ist die Health Claims-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 1924/ 2006) für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft. Sie enthält gesetzliche Vorschriften für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in kommerziellen Mitteilungen zur Kennzeichnung und Aufmachung oder Werbung für Lebensmittel. Die Verordnung gilt für alle Lebensmittel, sofern für diese keine speziellen Regelungen getroffen werden (z. B. Säuglingsanfangsnahrung, Mineral - wasser). Die Verordnung soll die Vergleichbarkeit der Produkte bzgl. der Werbeaussagen sicherstellen, gleichzeitig die Glaubwürdigkeit der Angaben auf den Verpackungen verbessern und den Verbraucher dadurch vor Irreführung und Täuschung schützen. 5

6 Im EU-Beihilferecht gibt es EU-weit Vorgaben und Restriktionen für die finan - zielle Unterstützung von Werbemaßnahmen mit öffentlichen Mitteln für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, Weine und Spirituosen. 6. ob sie Angaben dazu machen kann, inwieweit die Herkunft von Lebensmittelprodukten für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg von Bedeutung ist; Zu 6.: In der unter 2. genannten repräsentativen Verbraucherbefragung im Auftrag der MBW Marketinggesellschaft mbh vom November/Dezember 2011 wurde auch die Relevanz der Herkunft von Lebensmitteln abgefragt (siehe Ziff. 2.). So war es für ca. 80 % der befragten Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg wichtig bis sehr wichtig, wenn sie in der Region produzierte Lebensmittel kaufen können. Bei Biolebensmitteln würden sogar 88 % der Befragten Bio - lebensmittel aus Baden-Württemberg anderen Herkünften vorziehen. 8. ob sie Angaben dazu machen kann, inwieweit die Herkunftszeichen g. U. und g. g. A. in anderen EU-Staaten bekannt sind und inwieweit diese Herkunfts - zeichen in diesen Staaten die Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinflussen; Zu 8.: In der oben genannten Umfrage der Europäischen Kommission Die Einstellung der Europäer zur Ernährungssicherheit, Nahrungsmittelqualität und zur Landschaft im Jahr 2012 wurde auch die Bekanntheit der Siegel für die geschützten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen in der EU abgefragt. Auch hier ergibt sich ein heterogenes Bild. So ist das g. U.-Siegel in Italien 36 % der Befragten bekannt, in den Niederlanden nur 6 %. Im EU-Durchschnitt war 14 % der Befragten das Siegel bekannt. Die Umfrageergebnisse zum g. g. A.-Siegel sind vergleichbar. Zur Bedeutung für die Kaufentscheidung wird auf die Antwort zu Frage 1. verwiesen. 9. ob sie beabsichtigt, bei Lebensmitteln die Angabe regional über die Vor - gaben des Qualitätszeichens Baden-Württemberg hinaus mit verbindlichen Kriterien zu untermauern; Zu 9.: Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg hat drei wesentliche Regelungsbereiche. Dies sind die produktspezifischen Bestimmungen zur jeweiligen Prozessund Produktqualität, die Bestimmungen zur gesicherten Herkunft der jeweiligen Agrarerzeugnisse und Lebensmittel einschl. Futtermittel und Nutztiere sowie die Bestimmungen zum dreistufigen Kontrollsystem. Auf dieser Basis kann das Qualitätszeichen als Qualitätssicherungssystem auch von kleinräumigeren Regionalprogrammen oder auch von länderübergreifenden Programmen genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Anforderungen an die Produkt- und Prozessqualität erfüllt werden, auch die jeweilige kleinräumigere Region in Baden-Württemberg nachvollziehbar und kontrollierbar abgegrenzt ist und dies über das drei - stufige Kontrollsystem des Qualitätszeichens Baden-Württemberg auch abge - sichert wird. Eine Nutzung des Zeichens ist natürlich nur für baden-württembergische Produkte möglich. Von diesen zusätzlichen Möglichkeiten ( Top-ups ) des Systems des Qualitätszeichens Baden-Württemberg wird bereits Gebrauch gemacht. Von daher wird kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. 6

7 10. was sie dagegen unternimmt, damit sich die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg nicht von Verpackungsaufschriften getäuscht fühlen. Zu 10.: Täuschungsschutz ist neben dem Gesundheitsschutz der Verbraucher das Ziel der Lebensmittelüberwachung. Dies ist zunächst Aufgabe der Betriebe selbst, die eigenverantwortlich im Wege der betrieblichen Eigenkontrollen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen und die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften überwachen müssen. Generell ist gesetzlich geregelt ( 11 LFGB), dass mit der Auslobung von Produkteigenschaften keine Verbrauchertäuschung stattfinden darf. Die amtliche Lebensmittelüberwachung des Landes berücksichtigt bei der risikoorientierten Betriebskontrolle, Probe - nahme und Probenuntersuchung auch die Etikettierung unter dem Aspekt des Täuschungsschutzes und überprüft in diesem Zusammenhang regelmäßig auch bei entsprechenden Auslobungen mit geografischem Bezug, ob die mit dieser Auslobung geweckte Verbrauchererwartung im Hinblick auf 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB erfüllt ist. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln thematisiert das MLR besonders über die beiden Landesinitiativen Bewusste Kinderernährung BeKi und Blickpunkt Ernährung. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen für Verbraucher jeden Alters und in Unterrichtseinheiten für Schüler und Schülerinnen stehen warenkundliche Inhalte verschiedener Lebensmittelgruppen oft im Mittelpunkt. Dabei geht es insgesamt um die Beurteilung von Qualitätsaspekten und speziell auch um Verpackungsaufschriften. Auch bei den Lehrer- und Erzieherfortbildungen des MLR, die immer mehr nachgefragt werden, stehen diese Themen auf dem Programm. Im Infodienst des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ( finden Verbraucher umfangreiche Informationen rund um die Themen Qualität von Lebensmitteln, Warenkunde und Verbraucherschutz. Zu den beiden Qualitäts - programmen des Landes und zu sogenannten Geoschutzprodukten aus Baden- Württemberg können sich die Verbraucher über das Infoportal der MBW Marketinggesellschaft mbh informieren. Die 19. Ernährungsfachtagung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, Sektion Baden-Württemberg (DGE-BW), die vom MLR finanziell unterstützt wird, widmet sich am 27. September 2012 dem Thema Lebensmittelverpackung, u. a. auch der Kommunikation mit dem Verbraucher. Die Fachtagungen der DGE werden regelmäßig von mehreren hundert Multiplikatoren und Lehrkräften besucht, die die Themen in Unterricht und Beratung an die Verbraucher weitertragen. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 7

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