1. inwieweit die Lebensmittelqualität die Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen
|
|
- Kristina Kirchner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Wolfgang Reuther u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Aussagekraft und Bekanntheit von Siegeln und Kennzeichnungen bei Lebensmitteln Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. inwieweit die Lebensmittelqualität die Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg beeinflusst; 2. inwieweit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg bei Lebensmitteleinkäufen auf Qualitäts- und Gütesiegel verlassen; 3. inwieweit verlässliche und unabhängige Leitsiegel die Lebensmittelqualität in Baden-Württemberg und Deutschland garantieren; 4. welche EU-Qualitäts- und Gütesiegel für Lebensmittel bestehen und wie sie deren Aussagekraft, Verwendung und Bekanntheit bewertet; 5. inwieweit zur Bewerbung von Qualitätseigenschaften bei Lebensmitteln EUweit klare Regelungen bestehen; 6. ob sie Angaben dazu machen kann, inwieweit die Herkunft von Lebensmittelprodukten für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg von Bedeutung ist; 7. inwieweit die klassischen Herkunftszeichen für die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) und die geschützte geografische Angabe (g. g. A.) nach ihrer Kenntnis bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Baden-Württemberg bekannt sind und inwieweit diese die Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg beeinflussen; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 8. ob sie Angaben dazu machen kann, inwieweit die Herkunftszeichen g. U. und g. g. A. in anderen EU-Staaten bekannt sind und inwieweit diese Herkunfts - zeichen in diesen Staaten die Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinflussen; 9. ob sie beabsichtigt, bei Lebensmitteln die Angabe regional über die Vor - gaben des Qualitätszeichens Baden-Württemberg hinaus mit verbindlichen Kriterien zu untermauern; 10. was sie dagegen unternimmt, damit sich die Bürgerinnen und Bürger in Baden- Württemberg nicht von Verpackungsaufschriften getäuscht fühlen Reuther, Traub, Brunnemer, von Eyb, Dr. Rapp, Rombach, Rüeck CDU Begründung Für Lebensmittel bestehen zahlreiche Qualitäts- und Gütesiegel, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher verwirrend sein können. Darüber hinaus führt die Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Missverständnissen und weckt falsche Erwartungen. Durch aussagekräftige und bekannte Siegel und Kennzeichnungen, die bestenfalls EUweit Gültigkeit besitzen, kann diesen Problematiken begegnet werden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 31. August 2012 Nr. Z(22) /138F nimmt das Ministe - rium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. inwieweit die Lebensmittelqualität die Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg beeinflusst; Zu 1.: Die Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Im Vordergrund stehen der Preis und die Produktqualität. Festzustellen ist auch, dass andere Qualitätskriterien, wie z. B. die Herkunft der Produkte, bestimmte Produktionsverfahren; aber auch das Thema Fair Trade; die Kaufentscheidung der einzelnen Konsumenten beeinflussen können. 2
3 Eine aktuelle Umfrage der Europäischen Kommission Die Einstellung der Europäer zur Ernährungssicherheit, Nahrungsmittelqualität und zur Landschaft dazu im Jahr 2012 ergab zum Thema Lebensmittelqualität EU-weit folgende Ergebnisse: Für 96 % der Befragten spielt die Lebensmittelqualität bei der Kaufentscheidung für ein Produkt eine wichtige Rolle. Damit wird sie noch vor dem Preis genannt, der für 91 % der Befragten ein zu berücksichtigender Faktor ist. Die Herkunft eines Produkts ist für 71 % der Befragten noch wichtig. Die Marke eines Produktes halten hingegen 50 % der Befragten für nicht wichtig, 47 % für wichtig. Qualitäts- und Gütesiegel sind für 67 % der Befragten wichtig. Diese Umfrage macht aber auch deutlich, dass es signifikante Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt. So sind beispielsweise in Italien für 68 % der Befragten Markenartikel wichtig. In den Niederlanden sind es nur 21 %. Für 77 % der Befragten in Bulgarien war der Preis beim Kauf sehr wichtig, während in den Niederlanden für nur 22 % der Befragten der Preis sehr wichtig war (in Deutschland 36 %). Deutschlandweit nimmt nach einer repräsentativen Befragung (n = deutsche Haushalte) der Bundesvereinigung der Deutschen Lebensmittelindustrie (BVE) und der Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung (GfK) die Bedeutung der Qualität als Einkaufskriterium gegenüber dem Preis zu. 50 % der Deutschen sagten 2011, dass ihnen Qualität am wichtigsten sei, 2003 lag dieser Anteil bei 41 %. 2. inwieweit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg bei Lebensmitteleinkäufen auf Qualitäts- und Gütesiegel verlassen; Zu 2.: Eine umfassende repräsentative Untersuchung, inwieweit sich Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg bei Lebensmitteleinkäufen generell auf Qualitäts- und Gütesiegel verlassen, liegt der Landesregierung nicht vor. Die repräsentative Verbraucherbefragung in Baden-Württemberg (n = 500), die im November und Dezember 2011 im Auftrag der MBW Marketinggesellschaft mbh zum Qualitätszeichen und Biozeichen Baden-Württemberg durchgeführt wurde, ergab folgendes Bild: a) Auf die Frage, wie wichtig es beim Einkauf ist, dass Produkte mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg angeboten werden, antworteten 60 % aller Befragten, dass dies ihnen wichtig bis sehr wichtig ist. 45 % der Befragten gaben auch an, Produkte mit dem Qualitätszeichen vor der Befragung zeitnah gekauft zu haben. b) Auf die Frage, wie groß das Vertrauen der Befragten in Lebensmittel ist, wenn diese das Biozeichen Baden-Württemberg tragen, äußerten sich 62 %, dass ihr Vertrauen groß bis sehr groß ist. Dabei war es 47 % der Befragten wichtig bis sehr wichtig, dass Produkte mit dem Biozeichen Baden-Württemberg in den Verkaufsstellen auch angeboten werden. 3. inwieweit verlässliche und unabhängige Leitsiegel die Lebensmittelqualität in Baden-Württemberg und Deutschland garantieren; Zu 3.: Abgesehen von den unter Ziff. 4. dargestellten EU-Qualitäts- und Gütesiegeln auf der Basis einschlägiger EU-Rechtsvorschriften für Agrarerzeugnisse, Lebens - mittel, Wein und Spirituosen gibt es derzeit auf nationaler Ebene auf der Basis gesetzlicher Regelungen seitens des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Bio-Siegel sowie das Siegel ohne Gentechnik. Rechtsgrundlage des Bio-Siegels ist das Öko-Kennzeichengesetz. Die 3
4 Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes. Die Verlässlichkeit dieser Siegel hängt in einem hohen Maße auch von der Wirksamkeit der vorgeschriebene Kontrollen und von den entsprechenden Ressourcen der zuständigen staatlichen Kontrollbehörden ab. Mit den beiden Qualitätsprogrammen Qualitätszeichen Baden-Württemberg und Biozeichen Baden-Württemberg macht das Land der Land- und Ernäh - rungswirtschaft ein Angebot sich im Markt mit den entsprechenden Produkten und den dabei über die gesetzlichen Grundlagen hinausgehenden Anforderungen einschl. eines unabhängigen dreistufigen Kontrollsystems zu positionieren. Die Nutzung erfolgt freiwillig auf der Basis der beiden Zeichensatzungen und darauf aufbauend weiterer detaillierter Bestimmungen. Die Leitsätze der Lebensmittelbuchkommission regeln die untergesetzlichen Qualitätsanforderungen an die betreffenden Lebensmittel, die die allgemeine Verkehrsauffassung konkretisieren. Lebensmittel müssen quasi den spezifischen Leitsätzen und der damit verbundenen Qualität entsprechen. Diese Leitsätze dienen der Lebensmittelüberwachung bei der Erstellung von Gutachten über die Qualität von Lebensmitteln, haben aber im engeren Sinne nichts mit staatlichen Siegeln zu tun. 4. welche EU-Qualitäts- und Gütesiegel für Lebensmittel bestehen und wie sie deren Aussagekraft, Verwendung und Bekanntheit bewertet; 7. inwieweit die klassischen Herkunftszeichen für die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) und die geschützte geografische Angabe (g. g. A.) nach ihrer Kenntnis bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Baden-Württemberg bekannt sind und inwieweit diese die Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg beeinflussen; Zu 4. und 7.: Von Seiten der Europäischen Union werden für Lebensmittel und Agrarerzeugnisse, Wein und Spirituosen folgende EU-Qualitätsvorgaben mit entsprechenden Gütesiegeln auf der Grundlage einschlägiger Rechtsverordnungen angeboten: 1. Geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.) und geschützte geografische Angaben (g. g. A.) für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, Weine und Spirituosen 2. Garantiert traditionelle Spezialitäten (g. t. S.) für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel 3. Ökologischer Landbau für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel 4. Spezifische Erzeugnisse von den Azoren und den Kanarischen Inseln sowie aus Französisch-Guyana, Guadeloupe, La Réunion, Madeira und Martinique Im Gegensatz zu den Bioprodukten bzw. zum Inhalt des EU-Biosiegels im Hinblick auf die Prozessqualität von Bioprodukten und zur Herkunft (z. B. aus EU- Landwirtschaft oder Nicht-EU-Landwirtschaft) sind das System und die Inhalte der geschützten geografischen Angaben, der geschützten Ursprungsbezeichnungen sowie der garantiert traditionellen Spezialitäten komplexer. Die Aussagekraft aufgrund der Anzahl und auch die systemimmanent bedingten Vielfalt und Individualität (regionale Tradition und Ansehen sowie spezifische Qualitätsanforderungen bzw. Qualitätsversprechen) dieser sogenannten Geoschutzprodukte ist für den Verbraucher vielfach nicht einfach zu erkennen (siehe auch Ziff. 8.). Hier besteht für viele Hersteller und Herstellerzusammenschlüsse der Geoschutzprodukte, ebenso wie auch für die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, Handlungsbedarf in der Verbraucherkommunikation, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell stattfindenden Weiterentwicklung der EU-Qualitätspolitik sowie der zukünftigen Ausrichtung der EU-Absatzförderung. 4
5 Die Verwendung der Siegel für Geoschutzprodukte bzw. die Eintragung solcher Produkte in die entsprechenden Register der EU stellt sich für den Produktbereich Agrarerzeugnisse und Lebensmittel wie folgt dar (DOOR-Datenbank der EU- Kommission, Anzahl der Produkte): a) Geschützte Ursprungsbezeichnungen: 548 b) geschützte geografische Angaben: 523 c) garantiert traditionelle Spezialitäten: 37 Darüber hinaus sind noch eine Vielfalt an Produkten im Bereich der Spirituosen und des Weinbaus entsprechend von der EU geschützt. Eine entsprechende aktuelle Umfrage zur Bekanntheit geschützter Ursprungsbezeichnungen und geschützter geographischen Angaben in Baden-Württemberg liegt nicht vor. Die unter Ziff. 1 genannte Studie der EU weist für Deutschland einen Bekanntheitsgrad für das g. U.-Siegel von 8 % und des g. g. A.-Siegels von 9 % aus. Es ist davon auszugehen, dass in Baden-Württemberg Geoschutzprodukte, die unter diese beiden Kategorien des EU-Schutzes fallen, bekannt sind und auch geschätzt werden. Dies gilt für entsprechende Produkte aus Süddeutschland wegen der höchsten Herstellungsdichte, der Tradition und somit der großen Bedeutung dieser sogenannten Geoschutzprodukte in Deutschland, wie z. B. Schwarzwälder Schinken, Allgäuer Emmentaler oder Bayerisches Bier. Dies gilt aber auch in gleichem Maße für die auf dem süddeutschen Markt bedeutenden Produkte aus Südeuropa, wie beispielsweise Südtiroler Speck, Feta, Parmigiano Reggiano oder Essige und Olivenöle. In zunehmendem Maße ist feststellbar, dass im deutschen Lebensmittelhandel und in einschlägigen deutschen Presseerzeugnissen diese Spezialitäten mit den entsprechenden Siegeln beworben werden. Mit der derzeit im Legislativverfahren der EU befindlichen zukünftigen Verordnung über Qualitätsregeln für Agrar - erzeugnisse soll die Verwendung der jeweiligen EU-Siegel für g. U., g. g. A und g. t. S. nun obligatorisch vorgeschrieben werden. 5. inwieweit zur Bewerbung von Qualitätseigenschaften bei Lebensmitteln EUweit klare Regelungen bestehen; Zu 5.: Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 regelt ebenso wie davor bereits die Kennzeichnungsrichtlinie, die in der nationalen Lebensmittelkennzeichnungsverordnung umgesetzt wurde, die Lauterkeit der Informationspraxis. Bei der Bewerbung von Qualitätseigenschaften dürfen die Verbraucher nicht getäuscht werden. Dabei darf auch nicht mit Selbstverständlichkeiten geworben werden. Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das die Rechte Dritter schützt, setzt EU-Recht um. Gesetzliche Vorgaben für die Definition von Region und ggf. von spezifischen, über die allgemeinen gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehenden Qualitätsanforderungen gibt es auf nationaler und EU-Ebene nur in begrenztem Umfang, beispielsweise für die Verwendung von geographischen Ursprungsbezeichnungen und für geschützte geographische Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, Weine und Spirituosen. Seit Juli 2007 ist die Health Claims-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 1924/ 2006) für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft. Sie enthält gesetzliche Vorschriften für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in kommerziellen Mitteilungen zur Kennzeichnung und Aufmachung oder Werbung für Lebensmittel. Die Verordnung gilt für alle Lebensmittel, sofern für diese keine speziellen Regelungen getroffen werden (z. B. Säuglingsanfangsnahrung, Mineral - wasser). Die Verordnung soll die Vergleichbarkeit der Produkte bzgl. der Werbeaussagen sicherstellen, gleichzeitig die Glaubwürdigkeit der Angaben auf den Verpackungen verbessern und den Verbraucher dadurch vor Irreführung und Täuschung schützen. 5
6 Im EU-Beihilferecht gibt es EU-weit Vorgaben und Restriktionen für die finan - zielle Unterstützung von Werbemaßnahmen mit öffentlichen Mitteln für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, Weine und Spirituosen. 6. ob sie Angaben dazu machen kann, inwieweit die Herkunft von Lebensmittelprodukten für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg von Bedeutung ist; Zu 6.: In der unter 2. genannten repräsentativen Verbraucherbefragung im Auftrag der MBW Marketinggesellschaft mbh vom November/Dezember 2011 wurde auch die Relevanz der Herkunft von Lebensmitteln abgefragt (siehe Ziff. 2.). So war es für ca. 80 % der befragten Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg wichtig bis sehr wichtig, wenn sie in der Region produzierte Lebensmittel kaufen können. Bei Biolebensmitteln würden sogar 88 % der Befragten Bio - lebensmittel aus Baden-Württemberg anderen Herkünften vorziehen. 8. ob sie Angaben dazu machen kann, inwieweit die Herkunftszeichen g. U. und g. g. A. in anderen EU-Staaten bekannt sind und inwieweit diese Herkunfts - zeichen in diesen Staaten die Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinflussen; Zu 8.: In der oben genannten Umfrage der Europäischen Kommission Die Einstellung der Europäer zur Ernährungssicherheit, Nahrungsmittelqualität und zur Landschaft im Jahr 2012 wurde auch die Bekanntheit der Siegel für die geschützten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen in der EU abgefragt. Auch hier ergibt sich ein heterogenes Bild. So ist das g. U.-Siegel in Italien 36 % der Befragten bekannt, in den Niederlanden nur 6 %. Im EU-Durchschnitt war 14 % der Befragten das Siegel bekannt. Die Umfrageergebnisse zum g. g. A.-Siegel sind vergleichbar. Zur Bedeutung für die Kaufentscheidung wird auf die Antwort zu Frage 1. verwiesen. 9. ob sie beabsichtigt, bei Lebensmitteln die Angabe regional über die Vor - gaben des Qualitätszeichens Baden-Württemberg hinaus mit verbindlichen Kriterien zu untermauern; Zu 9.: Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg hat drei wesentliche Regelungsbereiche. Dies sind die produktspezifischen Bestimmungen zur jeweiligen Prozessund Produktqualität, die Bestimmungen zur gesicherten Herkunft der jeweiligen Agrarerzeugnisse und Lebensmittel einschl. Futtermittel und Nutztiere sowie die Bestimmungen zum dreistufigen Kontrollsystem. Auf dieser Basis kann das Qualitätszeichen als Qualitätssicherungssystem auch von kleinräumigeren Regionalprogrammen oder auch von länderübergreifenden Programmen genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Anforderungen an die Produkt- und Prozessqualität erfüllt werden, auch die jeweilige kleinräumigere Region in Baden-Württemberg nachvollziehbar und kontrollierbar abgegrenzt ist und dies über das drei - stufige Kontrollsystem des Qualitätszeichens Baden-Württemberg auch abge - sichert wird. Eine Nutzung des Zeichens ist natürlich nur für baden-württembergische Produkte möglich. Von diesen zusätzlichen Möglichkeiten ( Top-ups ) des Systems des Qualitätszeichens Baden-Württemberg wird bereits Gebrauch gemacht. Von daher wird kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. 6
7 10. was sie dagegen unternimmt, damit sich die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg nicht von Verpackungsaufschriften getäuscht fühlen. Zu 10.: Täuschungsschutz ist neben dem Gesundheitsschutz der Verbraucher das Ziel der Lebensmittelüberwachung. Dies ist zunächst Aufgabe der Betriebe selbst, die eigenverantwortlich im Wege der betrieblichen Eigenkontrollen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen und die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften überwachen müssen. Generell ist gesetzlich geregelt ( 11 LFGB), dass mit der Auslobung von Produkteigenschaften keine Verbrauchertäuschung stattfinden darf. Die amtliche Lebensmittelüberwachung des Landes berücksichtigt bei der risikoorientierten Betriebskontrolle, Probe - nahme und Probenuntersuchung auch die Etikettierung unter dem Aspekt des Täuschungsschutzes und überprüft in diesem Zusammenhang regelmäßig auch bei entsprechenden Auslobungen mit geografischem Bezug, ob die mit dieser Auslobung geweckte Verbrauchererwartung im Hinblick auf 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB erfüllt ist. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln thematisiert das MLR besonders über die beiden Landesinitiativen Bewusste Kinderernährung BeKi und Blickpunkt Ernährung. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen für Verbraucher jeden Alters und in Unterrichtseinheiten für Schüler und Schülerinnen stehen warenkundliche Inhalte verschiedener Lebensmittelgruppen oft im Mittelpunkt. Dabei geht es insgesamt um die Beurteilung von Qualitätsaspekten und speziell auch um Verpackungsaufschriften. Auch bei den Lehrer- und Erzieherfortbildungen des MLR, die immer mehr nachgefragt werden, stehen diese Themen auf dem Programm. Im Infodienst des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ( finden Verbraucher umfangreiche Informationen rund um die Themen Qualität von Lebensmitteln, Warenkunde und Verbraucherschutz. Zu den beiden Qualitäts - programmen des Landes und zu sogenannten Geoschutzprodukten aus Baden- Württemberg können sich die Verbraucher über das Infoportal der MBW Marketinggesellschaft mbh informieren. Die 19. Ernährungsfachtagung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, Sektion Baden-Württemberg (DGE-BW), die vom MLR finanziell unterstützt wird, widmet sich am 27. September 2012 dem Thema Lebensmittelverpackung, u. a. auch der Kommunikation mit dem Verbraucher. Die Fachtagungen der DGE werden regelmäßig von mehreren hundert Multiplikatoren und Lehrkräften besucht, die die Themen in Unterricht und Beratung an die Verbraucher weitertragen. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 7
Geografische Herkunftsangaben
Geografische Herkunftsangaben - Absatzförderung oder erzwungene Transparenz? Prof. Dr. Michael Loschelder GRUR-Jahrestagung 2015 Gliederung I. Einführung und Problemstellung Die Regelungen der geografischen
MehrDie Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3911 05. 08. 2013 Antrag der Abg. Tobias Wald u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Die Entwicklung der
MehrMit einem Vorwort von. Warum sie wirklich gesünder sind
D R. A N D R E A F L E M M E R Mit einem Vorwort von Warum sie wirklich gesünder sind Gesetzliche Vorschriften 19 weit ein. 1999 kamen tierische Produkte hinzu. Damit gibt es für die Mitglieder der EU
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrI. Der Landtag nimmt von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 11. März 2013 Drucksache 15/3211 Kenntnis.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3249 Stellungnahme des Landtags durch den Ausschuss für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 11. März
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
Mehr13. Wahlperiode 26. 06. 2003
13. Wahlperiode 26. 06. 2003 Antrag der Abg. Thomas Oelmayer u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr US Cross-Border-Leasing und Zuwendungsrecht Antrag Der Landtag wolle beschließen,
Mehr6. wie hoch der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler an den Abendgymnasien
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6238 10. 12. 2014 Antrag der Abg. Karl Traub u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Abendgymnasien und Abendrealschulen
Mehr1. welcher durchschnittliche Zinssatz in den Jahren 2006, 2007 und 2008 für die Kreditmarktschulden des Landes insgesamt zu zahlen war;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4024 12. 09. 2013 Antrag der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Entwicklung
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
Mehr6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb
6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr
MehrEntwicklung der Abschlussnoten in Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2067 09. 07. 2012 Kleine Anfrage des Abg. Klaus Herrmann CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Entwicklung der Abschlussnoten
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrTeller oder Tonne? Informationen zum Mindesthaltbarkeitsdatum
Teller oder Tonne? Informationen zum Mindesthaltbarkeitsdatum Lebensmittel sind kostbar In Deutschland werden Schätzungen zufolge pro Person jährlich Lebensmittel im Wert von etwa 300 Euro weggeworfen.
MehrLebensmittelkennzeichnung - Drin ist, was drauf steht, oder?
Lebensmittelkennzeichnung - Drin ist, was drauf steht, oder? Was ist Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln wichtig und worauf achten sie beim Einkauf? Diesen Fragen
MehrAuf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel
Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Klarheit für Verbraucher Auf einen Blick Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es noch vor wenigen Jahren den Verbrauchern schwer, den Überblick
MehrZur Ankündigung einer Kennzeichnung regionaler Lebensmittel
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9011 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrLeichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?
Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die
MehrZustand von Tunnel- und Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6689 30. 03. 2015 Antrag der Abg. Bettina Meier-Augenstein u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Zustand
Mehr1. welcher Begriff von Regionalität den Äußerungen des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 14. September 2011 zugrunde liegt;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1077 22. 12. 2011 Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Angaben zur
MehrDie GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Die GAP ist mit der Zeit gegangen Manche loben die GAP, andere kritisieren sie. Die GAP war ein Erfolg,
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrVertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger
Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich
MehrSäuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.
MehrImport ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern. Richtlinien und Entscheidungshilfen für den Import aus Staaten außerhalb der Europäischen Union
ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern Richtlinien und Entscheidungshilfen für den aus Staaten außerhalb der Europäischen Union 2 -Grundlagen Broschürentitel Die Grundlagen zum Ökologische erzeugnisse
MehrMeinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele
Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrBerufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.
Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell
MehrBürgerhilfe Florstadt
Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,
MehrStudienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / 2299 10. 09. 2012. 15. Wahlperiode. des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP.
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2299 10. 09. 2012 Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lehrer- und Unterrichtsversorgung
MehrDem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen.
Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 5716 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 Haushaltsbegleitgesetz
Mehr1. Was ist der Thüringer Landtag?
1. Was ist der Thüringer Landtag? In Thüringen gibt es 3 wichtige Verfassungs-Organe. die Landes-Regierung den Verfassungs-Gerichtshof den Landtag Ein anderes Wort für Verfassung ist: Gesetz. In der Verfassung
MehrOrientierungsverhalten der Konsumenten bei gesunden Lebensmitteln April 2008
Orientierungsverhalten der Konsumenten bei gesunden Lebensmitteln April 2008 OGM Österreichische Gesellschaft für Marketing +43 1 50 650-0; Fax - 26 marketing@ogm.at www.ogm.at Zur Untersuchung Auftraggeber:
MehrStudie über Umfassendes Qualitätsmanagement ( TQM ) und Verbindung zum EFQM Excellence Modell
Studie über Umfassendes Qualitätsmanagement ( TQM ) und Verbindung zum EFQM Excellence Modell (Auszug) Im Rahmen des EU-Projekts AnaFact wurde diese Umfrage von Frauenhofer IAO im Frühjahr 1999 ausgewählten
MehrGentechnisch verändert?
Gentechnisch verändert? So wird gekennzeichnet! VERBRAUCHERSCHUTZ ERNÄHRUNG LANDWIRTSCHAFT Gentechnik in Lebensmitteln gibt es das schon? In Europa und Deutschland wurden bislang kaum gentechnisch veränderte
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrGentechnikfreie Futtermittel. Ein Erfolgsrezept für die Zukunft
Gentechnikfreie Futtermittel Ein Erfolgsrezept für die Zukunft Raiffeisen Kraftfutterwerk GmbH 1963 gegründet Kehl am Rhein, Baden-Württemberg 110 Mitarbeiter Herstellung von Mischfuttermittel - ausschließlich
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrKurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines
Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens A) Allgemeines 1. Wo finden sich Rechtsvorschriften über den Gebrauch des burgenländischen Landeswappens?
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrBeantwortung der Anfrage
Nr 245 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrat Blachfellner
Mehr1. Wie viele Unternehmen in Baden-Württemberg haben zum 1. Mai bzw. zum 1. August 2009 eine Vollständigkeitserklärung abgegeben?
14. Wahlperiode 12. 01. 2010 Kleine Anfrage der Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE und Antwort des Umweltministeriums Vollzug der Verpackungsverordnung Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrLandeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefe - rat
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefe - rat I. Frau Stadträtin Sabine Krieger, Frau Stadträtin Lydia Dietrich, Fraktion Die Grünen rosa liste im Stadtrat der Landeshauptstadt München Rathaus Dr.
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrMobile-Money-Studie Daten und Fakten Europa
Mobile-Money-Studie Daten und Fakten Europa Überblick Studie Größe gesamte Stichprobe: 12.015 Märkte: 6 Länder Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Polen, und Spanien Untersuchungszeitraum:
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache
Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE
MehrSonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/844 10.09.2012 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 293 vom 25. Juli 2012 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/449
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrAuswertung des Fragebogens zum CO2-Fußabdruck
Auswertung des Fragebogens zum CO2-Fußabdruck Um Ähnlichkeiten und Unterschiede im CO2-Verbrauch zwischen unseren Ländern zu untersuchen, haben wir eine Online-Umfrage zum CO2- Fußabdruck durchgeführt.
MehrLeben im Alter im Erzbistum Köln Umfrage im Auftrag des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln e.v.
Umfrage im Auftrag des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln e.v. Januar 2010 Untersuchungslage Grundgesamtheit: Deutschsprachige Bevölkerung im Erzbistum Köln ab 40 Jahren Stichprobe: Repräsentative
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
Mehr1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR
1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr
Mehrdes Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 6054 22. 03. 2010 Antrag der Abg. Dr. Frank Mentrup u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Absolventinnen
Mehr2. Inwiefern sind ihr Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Krankenhäuser und Arztpraxen vor Ort im Wahlkreis Eppingen bekannt?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4922 12. 03. 2014 Kleine Anfrage der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen
MehrImpulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft
Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.
MehrCodex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter
Newsletter Newsletter Dezember 05 Seite 1 Allgemeines Newsletter Mit diesem Rundschreiben (Newsletter) wollen wir Sie in ca. zweimonatigen Abständen per Mail über Neuerungen in unseren Programmen informieren.
MehrEntwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.
Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir
MehrALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen
ALEMÃO Text 1 Lernen, lernen, lernen Der Mai ist für viele deutsche Jugendliche keine schöne Zeit. Denn dann müssen sie in vielen Bundesländern die Abiturprüfungen schreiben. Das heiβt: lernen, lernen,
MehrVorsorgetrends 2012 Österreich
Vorsorgetrends 2012 Österreich Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag der s Versicherung, Erste Bank & Sparkasse Wien, 5. Juni 2012 Daten zur Untersuchung Befragungszeitraum Mai 2012 Grundgesamtheit Bevölkerung
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012
MehrGrundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.
Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz 1 Vorwort Die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrWir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.
MehrVertrauen in Banken. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage. PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG. Partner der Befragung
Vertrauen in Banken Bevölkerungsrepräsentative Umfrage PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Partner der Befragung Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Gertrudenstraße 2, 20095 Hamburg Telefax: Seite 0 +49 (0)40
MehrMitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument
Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die
Mehr9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71
9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels
MehrUmfrage Weltfondstag 2013
Umfrage Weltfondstag 2013 April 2013 Repräsentative Umfrage Ziel der Untersuchung: Umgang und Einstellung der Europäer zum Thema Geld, Sparen, Finanzbildung und private Altersvorsorge Auftraggeber: Initiative
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Mehr12. Wahlperiode 11. 06. 97. Kostenbelastung der Kreise und Gemeinden durch die Nachrüstung von Bahnübergängen für die Neigetechnik
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 1595 12. Wahlperiode 11. 06. 97 Antrag der Abg. Helmut Göschel u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Kostenbelastung der Kreise
MehrFachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts. 21. April 2015
Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts Einführung in das Europarecht Europäisches Verfassungsrecht 21. April 2015 FAMILIENNAME VORNAME MATRIKELNUMMER PUNKTE
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen
MehrMeinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001
Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Als Interessenvertretung der Schwerstkranken und Sterbenden beschäftigt sich die Deutsche Hospiz Stiftung seit ihrer Gründung 1995 mit dem Thema "Sterben in Deutschland".
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrVerbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung
Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
MehrPflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet
Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen
MehrChristina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.
Mehr9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu.
1 Rund um das Auto Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1. Zu diesem Fahrzeug sagt man auch Pkw oder Wagen. 2. kein neues Auto, aber viel billiger
MehrIn diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.
Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem
MehrEinkaufen im Internet. Lektion 5 in Themen neu 3, nach Übung 10. Benutzen Sie die Homepage von: http://www.firstsurf.de/klietm9950_f.
Themen neu 3 Was lernen Sie hier? Sie formulieren Ihre Vermutungen und Meinungen. Was machen Sie? Sie erklären Wörter und Ausdrücke und beurteilen Aussagen. Einkaufen im Internet Lektion 5 in Themen neu
MehrUmfrage unter Jugendlichen zum Thema»Bio«
Umfrage unter Jugendlichen zum Thema»Bio«Ausgangsfrage: Sind jugendliche Verbraucher der Bio-Markt der Zukunft? Hintergrund Hypothese: Um Jugendliche für Biowaren zu begeistern brauchen sie Beratung aber
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrDie Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz
Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
Mehr