Jahresbericht Jahresbericht und Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015

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1 Jahresbericht 2015 UBS (Irl) ETF plc Eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die nach den Gesetzen von Irland in Form eines Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung zwischen den Teilfonds gegründet und gemäss den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) von 2011 (in der geltenden Fassung) und den OGAW-Vorschriften von 2015 von der Central Bank of Ireland zugelassen wurde. Jahresbericht und Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Value UBS (Irl) ETF plc - MSCI World UBS (Irl) ETF plc - S&P 500 UBS (Irl) ETF plc - MSCI Brazil UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Oil Equities UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Pure Gold Miners UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Copper Mining UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to CHF UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to EUR UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to EUR UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to GBP UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to CHF UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to GBP UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to UBS (Irl) ETF plc - DJ Global Select Dividend UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Cyclical UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Defensive UBS (Irl) ETF plc - MSCI United Kingdom IMI Socially Responsible UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Low Volatility UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Prime Value UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Quality UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Total Shareholder Yield Registrierungsnummer

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3 Inhalt Seite Management und Verwaltung 1 Allgemeine Informationen 3 Bericht des Verwaltungsrats 8 Aussage zur Verantwortung des Verwaltungsrats 14 Bericht der Depotbank 15 Bericht der unabhängigen Abschlussprüfer 16 Wertentwicklungstabellen 19 Anlageziele und Anlagepolitik 25 Bericht des Anlageverwalters 27 Bilanz 34 Gesamtergebnisrechnung 51 Aufstellung der Veränderungen des den Inhabern rückkaufbarer gewinnberechtigter Aktien zuzurechnenden Nettovermögens Kapitalflussrechnung 85 Aufstellungen des Wertpapierbestandes und Übersichten über wesentliche Portfolioveränderungen* UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA 102 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Value 120 UBS (Irl) ETF plc - MSCI World 131 UBS (Irl) ETF plc - S&P UBS (Irl) ETF plc - MSCI Brazil 180 UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Oil Equities 185 UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Pure Gold Miners 188 UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Copper Mining 190 UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia 192 UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to CHF 197 UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to EUR 198 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to EUR 199 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to GBP 216 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to CHF 234 UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to GBP 252 UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to

4 Inhalt (Fortsetzung) Seite UBS (Irl) ETF plc - DJ Global Select Dividend 254 UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Cyclical 260 UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Defensive 267 UBS (Irl) ETF plc - MSCI United Kingdom IMI Socially Responsible 271 UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Low Volatility 278 UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Prime Value 286 UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Quality 292 UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Total Shareholder Yield 298 Erläuterungen zum Abschluss 305 Zusätzliche Informationen (ungeprüft) 370 * Die Übersichten über wesentliche Portfolioveränderungen sind ungeprüft.

5 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2015 Management und Verwaltung Verwaltungsratsmitglieder Clemens Reuter Ian Ashment Frank Muesel Andreas Haberzeth Robert Burke* Barry McGrath Miles Harkness * Unabhängiges Verwaltungsratsmitglied Anlageverwalter Mit Wirkung vom 30. Oktober 2015 UBS Asset Management (UK) Ltd 21 Lombard Street GB-London EC3V 9AH Grossbritannien Zuvor UBS Global Asset Management (UK) Ltd 21 Lombard Street GB-London EC3V 9AH Grossbritannien Administrator, Register- und Transferstelle State Street Fund Services (Ireland) Limited 78 Sir John Rogerson s Quay IE-Dublin 2 Irland Depotbank State Street Custodial Services (Ireland) Limited 78 Sir John Rogerson s Quay IE-Dublin 2 Irland Vertriebsgesellschaft UBS AG Aeschenvorstadt 1 CH-4002 Basel und Bahnhofstrasse 45 CH-8098 Zürich Schweiz Sekretär der Gesellschaft State Street Fund Services (Ireland) Limited 78 Sir John Rogerson s Quay IE-Dublin 2 Irland Gesellschaftssitz 78 Sir John Rogerson s Quay IE-Dublin 2 Irland Rechtsberater in Irland Maples and Calder 75 St. Stephen's Green IE-Dublin 2 Irland Unabhängige Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers Chartered Accountants & Statutory Audit Firm One Spencer Dock North Wall Quay IE-Dublin 1 Irland Zahl- und Informationsstelle in Deutschland UBS Deutschland AG Bockenheimer Landstrasse 2-4 D Frankfurt Deutschland Zahlstelle in der Schweiz Mit Wirkung vom 14. Juni 2015 UBS Switzerland AG Bahnhofstrasse 45 CH-8098 Zürich Schweiz Zuvor UBS AG Aeschenvorstadt 1 CH-4002 Basel und Bahnhofstrasse 45 CH-8098 Zürich Schweiz 1

6 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2015 Management und Verwaltung (Fortsetzung) Vertreter in der Schweiz Mit Wirkung vom 12. Januar 2015 UBS Fund Management (Switzerland) AG Aeschenplatz 6 CH-4052 Basel Schweiz Zuvor UBS Fund Management (Switzerland) AG Brunngässlein 12 CH-4002 Basel Schweiz Zahlstelle in Österreich Mit Wirkung vom 9. Januar 2016 Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen Am Belvedere 1 AT-1100 Wien Österreich Zuvor: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Kreuzgasse 46 Wien Österreich UK Facilities Agent Mit Wirkung vom 30. Oktober 2015 UBS Asset Management (UK) Ltd 21 Lombard Street London EC3V 9AH Grossbritannien Zahlstelle in Liechtenstein Liechtensteinische Landesbank Staedtle 44, P.O. Box Vaduz Liechtenstein Zuvor UBS Global Asset Management (UK) Ltd 21 Lombard Street London EC3V 9AH Grossbritannien Wertpapierleihbeauftragter (Securities Lending Agent) State Street Bank GmbH und State Street Bank and Trust Company 20 Churchill Place Canary Wharf London E14 5HJ England Zahlstelle in Frankreich Société Générale Boulevard Haussmann 9th arrondissement Paris Frankreich Aktionäre können den Verkaufsprospekt, die wesentlichen Informationen für den Anleger (KIID), die letzten Jahres- und Halbjahresberichte, Unterlagen über die eingetretenen Änderungen im Wertpapierbestand während des Berichtszeitraums wie auch die Statuten kostenlos am Gesellschaftssitz der Verwaltungsgesellschaft, des Administrators oder der örtlichen Vertreter in den Ländern beziehen, in denen die Gesellschaft registriert ist, und in der Schweiz bei der UBS Switzerland AG, Bahnhofstrasse 45, 8098 Zürich, Schweiz. Dieser Bericht ist eine deutsche Übersetzung des in englischer Sprache erstellten Berichtes. Bei Unterschieden zwischen beiden Sprachversionen ist die Originalversion massgebend. 2

7 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2015 Allgemeine Informationen Die UBS (Irl) ETF plc (die Gesellschaft ) ist eine offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die am 14. Dezember 2011 mit der Registernummer gegründet und von der Central Bank of Ireland (die Zentralbank ) als OGAW (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) zugelassen wurde. Ziel der Gesellschaft ist die gemeinsame Anlage von beim Publikum beschafften Geldern in Wertpapieren und/oder anderen liquiden Finanzanlagen, wobei im Einklang mit den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren) von 2011 (in der aktuellen Fassung) und den Vorschriften der Zentralbank, Central Bank of Ireland (Supervision and Enforcement) Act 2013 (Section 48(1)) (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities), von 2015 (die OGAW-Vorschriften der Zentralbank ) das Prinzip der Risikostreuung eingehalten wird. Die Bedeutung hier verwendeter aber nicht definierter Begriffe entspricht der diesen definierten Begriffen im Verkaufsprospekt der Gesellschaft vom 1. Juli 2015 zugeschriebenen Bedeutung. Die Gesellschaft ist in Form eines Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung zwischen den Teilfonds strukturiert, so dass der Verwaltungsrat jeweils nach vorheriger Genehmigung durch die Zentralbank unterschiedliche Aktienserien ausgeben kann, die jeweils verschiedenartige Anlagenportfolios verkörpern, die jeweils einen Teilfonds bilden. Das Anlagenportfolio für die einzelnen Aktienserien, die einen Teilfonds bilden, wird im Einklang mit den für jeden Teilfonds geltenden Anlagezielen und der geltenden Anlagepolitik angelegt, so wie im jeweiligen Nachtrag zum Verkaufsprospekt dargestellt; in jedem Nachtrag sind die relevanten Informationen in Bezug auf den oder die zusätzlichen Teilfonds aufzunehmen, je nachdem, welche Informationen der Verwaltungsrat als angemessen erachtet oder die Zentralbank vorschreibt. Jeder Teilfonds trägt seine eigenen Verbindlichkeiten und gemäss irischem Recht haben weder Bereiche der Gesellschaft, noch von der Gesellschaft ernannte Dienstleister, der Verwaltungsrat, ein Konkursverwalter, Prüfer oder Liquidator oder eine andere Person Zugang zu den Vermögenswerten eines Teilfonds, um die Verbindlichkeiten eines anderen Teilfonds zu begleichen. Aktien der einzelnen Serien können in verschiedene Klassen unterteilt werden, um die unterschiedliche Dividendenpolitik, unterschiedliche Gebühren- und/oder Entgeltregelungen (einschliesslich der Total Expense Ratios TER) und/oder Währungen zu berücksichtigen. Die Gesellschaft kann Klassen einrichten, die im Einklang mit den Richtlinien und Anforderungen der Zentralbank gegebenenfalls Absicherung gegen Wechselkursrisiken bieten. Auch wenn davon ausgegangen wird, dass für die meisten Klassen Anträge auf Zulassung zur Kotierung an einer Börse oder an mehreren Börsen gestellt werden, kann die Gesellschaft auch Klassen mit nicht kotierten Aktien ausgeben. Am 31. Dezember 2015 hat die Gesellschaft folgende zwanzig Teilfonds betrieben: Teilfonds Währung Erster Handelstag UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA 11. April 2012 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Value 11. April 2012 UBS (Irl) ETF plc - MSCI World 11. April 2012 UBS (Irl) ETF plc - S&P April 2012 UBS (Irl) ETF plc - MSCI Brazil 18. Juli 2012 UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Oil Equities 25. Oktober 2012 UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Pure Gold Miners 15. November 2012 UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Copper Mining 21. November 2012 UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia AUD 30. September 2013 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to EUR EUR 30. September 2013 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to GBP GBP 30. September 2013 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to CHF CHF 30. September 2013 UBS (Irl) ETF plc - DJ Global Select Dividend 4. September 2014 UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Cyclical EUR 4. September 2014 UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Defensive EUR 4. September 2014 UBS (Irl) ETF plc - MSCI United Kingdom IMI Socially Responsible GBP 15. Oktober 2014 UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Low Volatility 25. August 2015 UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Prime Value 25. August 2015 UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Quality 25. August 2015 UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Total Shareholder Yield 25. August

8 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2015 Allgemeine Informationen (Fortsetzung) Die folgenden vier Teilfonds wurden im Geschäftsjahr mit dem UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia verschmolzen: Teilfonds Währung Erster Handelstag UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to CHF CHF 30. September 2013 UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to EUR EUR 30. September 2013 UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to GBP GBP 31. Oktober 2013 UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to 31. Oktober 2013 Registrierung Die Teilfonds der Gesellschaft sind per 31. Dezember 2015 in den folgenden Ländern zum öffentlichen Vertrieb registriert: Teilfonds Deutschland Frankreich Irland Österreich Schweiz Italien UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Value Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI World Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - S&P 500 UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI Brazil Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Oil Equities Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Pure Gold Miners Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Copper Mining Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to CHF * * * * * * UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to EUR * * * * * * UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to EUR Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to GBP Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to CHF Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to GBP * * * * * * UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to * * * * * * UBS (Irl) ETF plc - DJ Global Select Dividend Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Cyclical Ja Ja Ja Ja Ja Ja * Diese Teilfonds wurden am 18. Dezember 2015 mit dem UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia verschmolzen und stellten die Geschäftstätigkeit am selben Tag ein. ** Aufgelegt am 25. August

9 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2015 Allgemeine Informationen (Fortsetzung) Registrierung (Fortsetzung) Teilfonds Irland Österreich Schweiz Italien UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Defensive Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI United Kingdom IMI Responsible UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Low Volatility ** Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Prime Value ** Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Quality ** Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Total Shareholder Yield UCITS ETF** Ja Ja Ja Ja Ja Ja Teilfonds Deutschland Frankreich Schweden Grossbritannien Singapur Liechtenstein Luxemburg Niederlande UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Value Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - MSCI World Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - S&P 500 UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - MSCI Brazil Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Oil Equities Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Pure Gold Miners Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Copper Mining Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia Ja Ja Ja Ja Ja Ja*** UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to CHF * * * * * * UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to EUR * * * * * * UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to EUR Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to GBP Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to CHF Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to GBP * * * * * * UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to * * * * * * * Diese Teilfonds wurden am 18. Dezember 2015 mit dem UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia verschmolzen und stellten die Geschäftstätigkeit am selben Tag ein. ** Aufgelegt am 25. August *** Der Teilfonds ist ein Restricted Foreign Scheme gemäss Anhang 6 der Securities and Futures (Offers of Investments) (Collective Investment Schemes) Regulations 2005 in Singapur. Der Teilfonds ist nicht von der Monetary Authority of Singapore zugelassen oder anerkannt, und die Aktien des Teilfonds dürfen Privatanlegern nicht angeboten werden. 5

10 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2015 Allgemeine Informationen (Fortsetzung) Registrierung (Fortsetzung) Teilfonds Schweden Grossbritannien Singapur Liechtenstein Luxemburg Niederlande UBS (Irl) ETF plc - DJ Global Select Dividend Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Cyclical Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Defensive Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - MSCI United Kingdom IMI Socially Responsible Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Low Volatility ** Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Prime Value ** Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Quality ** Ja Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCIUSA Total Shareholder Yield UCITS ETF** Ja Ja Ja Ja Ja - * Diese Teilfonds wurden am 18. Dezember 2015 mit dem UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia verschmolzen und stellten die Geschäftstätigkeit am selben Tag ein. ** Aufgelegt am 25. August Börsennotierungen Die Teilfonds der Gesellschaft werden per 31. Dezember 2015 an den folgenden Wertpapierbörsen notiert: Teilfonds XETRA SIX (Deutschlandbritannien) LSE** (Gross- Borsa Italiana (Schweiz) (Italien) UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Value Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI World Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - S&P 500 Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI Brazil Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Oil Equities Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Pure Gold Miners Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Copper Mining UCITS ETF Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia Ja - Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to CHF UCITS ETF * * * * UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to EUR UCITS ETF * * * * UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to EUR Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to GBP Ja - Ja - UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to CHF Ja * Diese Teilfonds wurden am 18. Dezember 2015 mit dem UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia verschmolzen und stellten die Geschäftstätigkeit am selben Tag ein. ** Zum Handel im ETF-Segment der London Stock Exchange zugelassene Teilfonds. *** Aufgelegt am 25. August

11 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2015 Allgemeine Informationen (Fortsetzung) Börsennotierungen (Fortsetzung) Teilfonds XETRA SIX (Deutschlandbritannien) LSE** (Gross- Borsa Italiana (Schweiz) (Italien) UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to GBP UCITS ETF * * * * UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to UCITS ETF * * * * UBS (Irl) ETF plc - DJ Global Select Dividend Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Cyclical Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Defensive Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI United Kingdom IMI Socially Responsible Ja - Ja - UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Low Volatility UCITS ETF*** Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Prime Value UCITS ETF*** Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Quality *** Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Total Shareholder Yield *** Ja Ja Ja Ja * Diese Teilfonds wurden am 18. Dezember 2015 mit dem UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia verschmolzen und stellten die Geschäftstätigkeit am selben Tag ein. ** Zum Handel im ETF-Segment der London Stock Exchange zugelassene Teilfonds. *** Aufgelegt am 25. August Für manche Aktienklassen bestehen zusätzliche technische Notierungen an der irischen Wertpapierbörse. Replikationsstrategie Unser Ansatz zu passiven Aktienanlagen beabsichtigt nach Möglichkeit eine vollständige Nachbildung, je nach den Merkmalen des Benchmarkindex, der Portfoliogrösse und der gewünschten Nachbildungsgenauigkeit. In manchen Situationen kann der Anlageverwalter ein stratifiziertes Stichprobenverfahren anwenden, wenn er dies für effizienter erachtet. In der Praxis strebt die Mehrheit unserer Aktien-ETFs eine vollständige Replikation an (das Halten aller oder nahezu aller Basiswerte mit identischen oder nahezu identischen Gewichtungen wie im Index). Zum 31. Dezember 2015 setzte der folgende Teilfonds das stratifizierte Stichprobenverfahren ein: UBS (Irl) ETF plc - MSCI World 7

12 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2015 Bericht des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 Der Verwaltungsrat legt seinen Bericht sowie den geprüften Jahresabschluss der UBS (Irl) ETF plc (die Gesellschaft ) für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 vor. Zum 31. Dezember 2015 hatte die Gesellschaft vierundzwanzig Teilfonds (die Teilfonds ): UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Value UBS (Irl) ETF plc - MSCI World UBS (Irl) ETF plc - S&P 500 UBS (Irl) ETF plc - MSCI Brazil UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Oil Equities UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Pure Gold Miners UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Copper Mining UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to EUR UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to GBP UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to CHF UBS (Irl) ETF plc - DJ Global Select Dividend UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Cyclical UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Defensive UBS (Irl) ETF plc - MSCI United Kingdom IMI Socially Responsible UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Low Volatility * UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Prime Value * UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Quality * UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Total Shareholder Yield * * Aufgelegt am 25. August Die folgenden Teilfonds wurden im Geschäftsjahr mit dem UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia verschmolzen: UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to CHF UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to EUR UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to GBP UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to Ergebnisse im Geschäftsjahr und Geschäftslage Die Ergebnisse im Geschäftsjahr sind in der Gesamtergebnisrechnung und die Geschäftslage der Teilfonds und der Gesellschaft ist in der Bilanz dargelegt. Verwaltungsratsmitglieder Die folgenden Verwaltungsratsmitglieder waren sofern nicht anderweitig angegeben am 31. Dezember 2015 sowie im gesamten, dann beendeten Geschäftsjahr im Amt: Clemens Reuter Ian Ashment Frank Muesel Andreas Haberzeth Robert Burke* Barry McGrath Miles Harkness * Unabhängiges Verwaltungsratsmitglied. Die Gesellschaft hat die tägliche Verwaltung und Führung der Gesellschaft gemäss den vom Verwaltungsrat genehmigten Richtlinien an den Anlageverwalter übertragen. Folglich sind sämtliche Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft nicht-geschäftsführend. 8

13 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2015 Bericht des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 (Fortsetzung) Beteiligungen der Verwaltungsratsmitglieder und des Sekretärs Während des Geschäftsjahres hatten weder Verwaltungsratsmitglieder oder ihre Familienangehörigen noch der Sekretär Rechte auf Aktien der Gesellschaft. Weitere Informationen sind in Erläuterung 6 Nahe stehende Unternehmen und Personen enthalten. Die Verwaltungsratsmitglieder Andreas Haberzeth, Clemens Reuter und Frank Muesel sind Mitarbeiter der Vertriebsgesellschaft. Die Verwaltungsratsmitglieder Ian Ashment und Miles Harkness sind Mitarbeiter des Anlageverwalters. Verwaltungsratsmitglied Barry McGrath ist ein Partner des Rechtsberaters. Dementsprechend haben Andreas Haberzeth, Clemens Reuter und Frank Muesel eine wesentliche Beteiligung an der Vertriebsvereinbarung. Ian Ashment und Miles Harkness haben eine wesentliche Beteiligung am Anlageverwaltungsvertrag. Barry McGrath ist wesentlich am Beratungsauftrag des Rechtsberaters beteiligt. Kein Verwaltungsratsmitglied hatte zu irgendeinem Zeitpunkt im Geschäftsjahr oder zum Geschäftsjahresende eine wesentliche Beteiligung an irgendeinem massgeblichen geschäftlichen Vertrag der Gesellschaft. Dividenden Näheres zu den im Geschäftsjahr gezahlten Ausschüttungen ist Erläuterung 8 zum Abschluss zu entnehmen. Geschäftsrückblick Im Geschäftsjahr gab es keine Veränderung in der Art des Geschäfts der Gesellschaft. Der Bericht des Anlageverwalters für die einzelnen Teilfonds enthält einen ausführlichen Geschäftsrückblick. Risikomanagementziele und -methoden Einzelheiten zu den Risikomanagementzielen und -methoden der Gesellschaft sind in Erläuterung 3 zum Abschluss enthalten. Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr Die Anschrift des Vertreters in der Schweiz änderte sich am 12. Januar 2015 von UBS Fund Management (Switzerland) AG, Brunngässlein 12, CH-4002 Basel, Schweiz in UBS Fund Management (Switzerland) AG, Aeschenplatz 6, CH-4052 Basel, Schweiz. Die Zahlstelle in der Schweiz wurde am 14. Juni 2015 umgestellt von der UBS AG, Aeschenvorstadt 1, CH-4002 Basel und Bahnhofstrasse 45, CH-8098 Zürich, Schweiz auf die UBS Switzerland AG, Bahnhofstrasse 45, CH-8098 Zürich, Schweiz. Ein aktualisierter Verkaufsprospekt der Gesellschaft und Nachträge wurden am 1. Juli 2015 bei der Central Bank of Ireland eingereicht. Mit Wirkung vom 1. Juli 2015 hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Namen der Teilfonds wie nachstehend zu ändern: Bisheriger Name UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia 100% hedged to CHF UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia 100% hedged to EUR UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia 100% hedged to GBP UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia 100% hedged to UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA 100% hedged to GBP UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA 100% hedged to EUR UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA 100% hedged to CHF Neuer Name UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to CHF UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to EUR UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to GBP UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to GBP UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to EUR UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to CHF 9

14 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2015 Bericht des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 (Fortsetzung) Die folgenden Teilfonds wurden am 25. August 2015 aufgelegt: UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Low Volatility, UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Prime Value, UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Quality, und UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Total Shareholder Yield. Die folgenden Teilfonds wurden am 18. Dezember 2015 mit dem UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia (dem aufnehmenden Teilfonds ) verschmolzen; daraus ergab sich ein Gesamtzeichnungsbetrag in den aufnehmenden Teilfonds in Höhe von AUD Dieser Betrag umfasste AUD im Zusammenhang mit Dividendenerträgen, AUD (58.627) in Bezug auf Ausgaben, AUD in Bezug auf die Kosten der in den aufnehmenden Teilfonds übertragenen Wertpapiere, wobei sich der Restbetrag auf nicht realisierte Verluste bei den gehaltenen Wertpapieren bezieht. Verschmolzene Teilfonds UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to CHF UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to EUR UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to GBP UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia hedged to Mit dem aufnehmenden Teilfonds verschmolzener Betrag CHF EUR GBP Für den MSCI United Kingdom IMI Socially Responsible und den MSCI Australia wurde jeweils am 21. September 2015 bzw. am 4. November 2015 ein aktualisierter Nachtrag bei der Zentralbank eingereicht. Der Name des Anlageverwalters und der Fazilitätsstelle im Vereinigten Königreich wurde mit Wirkung vom 30. Oktober 2015 von UBS Global Asset Management (UK) Ltd in UBS Asset Management (UK) Ltd geändert. Die folgenden Aktienklassen wurden wie nachstehend angegeben aufgelegt: MSCI United Kingdom IMI Socially Responsible Klasse (hedged to CHF) A-dis 10. November 2015 MSCI Australia Klasse (hedged to CHF) A-acc 30. November 2015 MSCI Australia Klasse (hedged to EUR) A-acc 30. November 2015 MSCI Australia Klasse (hedged to GBP) A-acc 30. November 2015 MSCI Australia Klasse (hedged to GBP) A-dis 30. November 2015 MSCI Australia Klasse (hedged to ) A-acc 30. September 2015 Factor MSCI USA Low Volatility Klasse (hedged to CHF) A-acc 30. November 2015 Factor MSCI USA Prime Value Klasse (hedged to CHF) A-acc 30. November 2015 Factor MSCI USA Quality Klasse (hedged to CHF) A-acc 30. November 2015 Factor MSCI USA Total Shareholder Yield Klasse (hedged to CHF) A-acc 30. November 2015 Factor MSCI USA Low Volatility Klasse (hedged to EUR) A-acc 10. Dezember 2015 Factor MSCI USA Prime Value Klasse (hedged to EUR) A-acc 10. Dezember 2015 Factor MSCI USA Quality Klasse (hedged to EUR) A-acc 10. Dezember 2015 Factor MSCI USA Total Shareholder Yield Klasse (hedged to EUR) A-acc 10. Dezember 2015 Der Nachtrag für den MSCI World Catholic Values wurde von der Zentralbank am 22. Dezember 2015 genehmigt. Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind keine anderen wesentlichen Ereignisse mit Auswirkungen auf die Gesellschaft aufgetreten. Wesentliche Ereignisse seit dem Ende des Geschäftsjahres Informationen über wesentliche Ereignisse seit dem Ende des Geschäftsjahres sind in Erläuterung 17 enthalten. 10

15 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2015 Bericht des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 (Fortsetzung) Unabhängige Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers, Chartered Accountants & Statutory Audit Firm, haben ihre Bereitschaft bekundet, ihre Tätigkeit gemäss Abschnitt 383 (2) des Companies Act von 2014 fortzusetzen. Corporate-Governance-Erklärung Allgemeine Grundsätze Die Gesellschaft unterliegt den jeweils für die Gesellschaft geltenden Anforderungen des Companies Act 2014 (der Companies Act 2014 ), den OGAW-Verordnungen und den OGAW-Vorschriften der Central Bank of Ireland (die Zentralbank ). Die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (Richtlinie 2006/46/EG) (Durchführungsverordnung 450 von 2009 und 83 von 2010) (die Verordnungen ) verlangen die Aufnahme einer Corporate-Governance- Erklärung in den Bericht des Verwaltungsrats. Obwohl es keine konkreten gesetzlich vorgeschriebenen Corporate-Governance-Kodex gibt, der für irische Organismen für gemeinsame Anlagen gilt, deren Aktien zum Handel an einer Börse zugelassen sind, unterliegt die Gesellschaft den Corporate-Governance-Praktiken, die ihr auferlegt wurden durch: (i) (ii) (iii) den Companies Act 2014, der am Gesellschaftssitz eingesehen werden können und auch erhältlich ist unter die Satzung der Gesellschaft, die am eingetragenen Sitz der Gesellschaft und im Companies Registration Office (Handelsregister) in Irland eingesehen werden kann; und die Central Bank of Ireland (die Zentralbank ) in ihren OGAW-Verordnungen, die auf der Website der Zentralbank erhältlich sind unter: sectors/funds/pages/default.aspx verfügbar sind und und am Gesellschaftssitz eingesehen werden können. Der Verwaltungsrat hat den Irish Funds ( IF ) Kodex mit Wirkung vom 31. Dezember 2012 formell übernommen. Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Der Verwaltungsrat ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung angemessener interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme der Gesellschaft im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess verantwortlich. Solche Systeme sind eher darauf ausgelegt, das Fehler- oder Betrugsrisiko bei der Verfolgung der Rechnungslegungsziele der Gesellschaft zu steuern, als es ganz auszuschalten, und können lediglich eine angemessene, aber keine absolute Absicherung gegen wesentliche unzutreffende Angaben oder Verluste bieten. Der Verwaltungsrat hat Verfahren eingerichtet, um sicherzustellen, dass alle massgeblichen Geschäftsbücher ordnungsgemäss geführt werden und jederzeit verfügbar sind, einschliesslich der Erstellung der Jahres- und Halbjahresabschlüsse. Die Gesellschaft hat die State Street Fund Services (Ireland) Limited (der Administrator ) beauftragt, die Geschäftsbücher und Aufzeichnungen der Gesellschaft zu führen. Der Administrator ist von der Zentralbank zugelassen und reguliert und muss sich an die von der Zentralbank auferlegten Vorschriften halten. Der Verwaltungsrat prüft und bewertet von Zeit zu Zeit die Rechnungslegungs- und Berichterstattungsabläufe des Administrators. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird vom Administrator aufgestellt und vom Anlageverwalter geprüft. Er muss vom Verwaltungsrat genehmigt werden, und die Jahres- und Halbjahresabschlüsse der Gesellschaft müssen der Zentralbank vorgelegt werden. Im Geschäftsjahr dieses Abschlusses war der Verwaltungsrat für die Prüfung und Genehmigung des ungeprüften Halbjahresabschlusses verantwortlich, so wie in der Aussage zur Verantwortung des Verwaltungsrats dargelegt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlüsse müssen von unabhängigen Abschlussprüfern geprüft werden, die dem Verwaltungsrat jährlich über ihre Feststellungen berichten. Der Verwaltungsrat überwacht und bewertet die Leistung, die Qualifikationen und die Unabhängigkeit des unabhängigen Abschlussprüfers. Im Rahmen seiner Prüfverfahren erhält der Verwaltungsrat Darstellungen von massgeblichen Parteien einschliesslich Erwägungen zu internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, IFRS ) und ihren Auswirkungen auf die Abschlüsse sowie Präsentationen und Berichte über den Prüfprozess. Der Verwaltungsrat bewertet und erörtert bei Bedarf massgebliche Bilanzierungs- und Berichterstattungsfragen. 11

16 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2015 Bericht des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 (Fortsetzung) Corporate-Governance-Erklärung (Fortsetzung) Beziehungen zu Aktionären Die Einberufung und die Durchführung von Versammlungen der Aktionäre unterliegen der Gesellschaftssatzung und den Companies Act. Der Verwaltungsrat kann zwar jederzeit eine ausserordentliche Generalversammlung der Gesellschaft einberufen, musste jedoch innerhalb von achtzehn Monaten nach der Gründung die erste Jahresgeneralversammlung der Gesellschaft und innerhalb von fünfzehn Monaten nach der vorangegangenen die nächste einberufen, vorausgesetzt, dass in jedem Kalenderjahr eine Jahresgeneralversammlung abgehalten wird. Aktionäre müssen mindestens einundzwanzig volle Tage vor jeder Jahresgeneralversammlung und jeder zur Fassung eines Sonderbeschlusses einberufenen Versammlung darüber unterrichtet werden und im Falle aller sonstigen Generalversammlungen vierzehn Tage vorher, sofern die Abschlussprüfer der Gesellschaft und alle teilnahme- und stimmberechtigten Aktionäre der Gesellschaft keine kürzere Frist vereinbaren. Zwei entweder persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesende Aktionäre bilden eine beschlussfähige Mehrheit auf einer Generalversammlung. Das Aktienkapital der Gesellschaft ist in verschiedene Aktienklassen unterteilt und die Irish Companies Acts und die Satzung sehen vor, dass eine zur Erörterung einer Änderung der mit einer Aktienklasse verbundenen Rechte einberufene Generalversammlung beschlussfähig ist, wenn zwei oder mehr Aktionäre persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesend sind, die mindestens ein Drittel der ausgegebenen Aktien der jeweiligen Klasse halten oder als Stimmrechtsvertreter repräsentieren. Jeder persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesende Inhaber gewinnberechtigter oder nicht gewinnberechtigter Aktien, der an einer Abstimmung durch Handzeichen teilnimmt, hat eine Stimme. Bei einer geheimen Abstimmung hat jeder persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesende Inhaber gewinnberechtigter Aktien eine Stimme in Bezug auf jede von ihm gehaltene Aktie, und jeder Inhaber nicht gewinnberechtigter Aktien hat in Bezug auf alle von ihm gehaltenen nicht gewinnberechtigten Aktien eine Stimme. Bei jeder Generalversammlung der Gesellschaft wird über einen auf der Versammlung zur Abstimmung gebrachten Beschluss durch Handzeichen entschieden, sofern nicht vor oder nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Abstimmung durch Handzeichen vom Vorsitzenden der Generalversammlung oder von mindestens fünf persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesenden, auf einer solchen Versammlung stimmberechtigten Gesellschaftern oder Aktionären oder einem oder mehreren persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesenden, auf einer solchen Versammlung stimmberechtigten Aktionär(n), die mindestens ein Zehntel der ausgegebenen Aktien repräsentieren, eine geheime Abstimmung gefordert wird. Aktionäre können die Billigung eines einfachen Mehrheitsbeschlusses oder eines Sonderbeschlusses auf einer Aktionärsversammlung beschliessen. Alternativ ist ein schriftlicher Beschluss, der von allen Aktionären und Inhabern nicht gewinnberechtigter Aktien, die zum jeweiligen Zeitpunkt zur Teilnahme und Abstimmung über einen solchen Beschluss auf einer Generalversammlung der Gesellschaft berechtigt sind, unterzeichnet ist, für sämtliche Zwecke gültig und rechtskräftig, als wäre der Beschluss auf einer ordnungsgemäss einberufenen und abgehaltenen Generalversammlung der Gesellschaft gefasst worden. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Gesellschaft (oder der Aktionäre eines bestimmten Teilfonds oder bestimmter Aktienklassen) erfordert eine einfache Mehrheit der von den auf der Versammlung, auf der der Beschluss vorgebracht wird, persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter abstimmenden Aktionäre abgegebenen Stimmen. Ein Sonderbeschluss der Gesellschaft (oder der Aktionäre eines bestimmten Teilfonds oder bestimmter Aktienklassen) erfordert eine Mehrheit von mindestens 75 % der von den auf einer Generalversammlung, auf der ein Sonderbeschluss einschliesslich eines Beschlusses zur Änderung der Satzung verabschiedet werden soll, persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter abstimmenden Aktionäre abgegebenen Stimmen. Zusammensetzung und Tätigkeit des Verwaltungsrats Gemäss dem Irish Companies Act und der Satzung beträgt die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder mindestens zwei und höchstens zwölf, sofern durch einen ordentlichen Beschluss der Gesellschaft auf einer Generalversammlung nicht anders bestimmt. Derzeit setzt sich der Verwaltungsrat aus nicht-geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern zusammen. Einzelheiten zu den amtierenden Verwaltungsratsmitgliedern sind oben unter der Überschrift Verwaltungsratsmitglieder angegeben. Die Geschäfte der Gesellschaft werden vom Verwaltungsrat geführt, der sämtliche Befugnisse der Gesellschaft ausübt, die gemäss dem Companies Act 2014 oder der Satzung der Gesellschaft nicht von der Gesellschaft auf einer Generalversammlung ausgeübt werden müssen. 12

17 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2015 Bericht des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 (Fortsetzung) Corporate-Governance-Erklärung (Fortsetzung) Zusammensetzung und Tätigkeit des Verwaltungsrats Fortsetzung) Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Gesamtausrichtung und -strategie der Gesellschaft und behält sich zu diesem Zweck die Entscheidungsbefugnis über Fragen wie die Festlegung der mittel- und langfristigen Ziele, die Prüfung der Leistung des Managements, den Organisationsaufbau und den Kapitalbedarf und das Engagement zum Erreichen der strategischen Ziele der Gesellschaft vor. Um diese Aufgaben zu erfüllen, tritt der Verwaltungsrat einmal pro Quartal zusammen, um die operative Tätigkeit der Gesellschaft zu prüfen, Angelegenheiten von strategischer Bedeutung zu entscheiden und Berichte vom Administrator, der Depotbank und dem Anlageverwalter entgegenzunehmen. Ein Verwaltungsratsmitglied kann und der Sekretär der Gesellschaft muss auf Antrag eines Verwaltungsmitglieds allerdings zusätzlich zu den wie vorgeschrieben einberufenen vier Sitzungen jederzeit eine Versammlung des Verwaltungsrats und Ad-hoc-Sitzungen anberaumen. Über Fragen, die sich auf einer Sitzung des Verwaltungsrats ergeben, entscheidet der Vorsitzende. Bei einer Stimmengleichheit hat der Vorsitzende der Versammlung, auf der die Abstimmung durch Handzeichen erfolgt oder auf der die geheime Abstimmung gefordert wird, eine zweite oder ausschlaggebende Stimme. Eine Versammlung des Verwaltungsrats ist zur Besorgung von Geschäften beschlussfähig, wenn zwei Verwaltungsratsmitglieder anwesend sind. Transaktionen mit verbundenen Parteien Vorschrift 41 der OGAW-Vorschriften der Zentralbank, Einschränkungen von Transaktionen mit verbundene Parteien, besagt, dass ein Verantwortlicher sicherstellen muss, dass jede Transaktion zwischen einem OGAW und einer verbundenen Partei a) nach dem Fremdvergleichsgrundsatz und b) im besten Interesse der Aktionäre des OGAW erfolgt. Wie gemäss OGAW-Vorschrift 78.4 der Zentralbank vorgeschrieben, haben sich die Verwaltungsratsmitglieder als Verantwortliche vergewissert, dass durch schriftliche Verfahren belegte Vorkehrungen getroffen wurden, um sicherzustellen, dass die von Vorschrift 41(1) vorgeschriebenen Pflichten auf alle Transaktionen mit einer verbundenen Partei angewendet werden; und bei allen Transaktionen mit verbundenen Parteien, die im Berichtszeitraum eingegangen wurden, wurden die von Vorschrift 41(1) vorgeschriebenen Pflichten erfüllt. Für und im Namen des Verwaltungsrats Robert Burke Verwaltungsratsmitglied Frank Muesel Verwaltungsratsmitglied 24. März

18 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2015 Aussage zur Verantwortung des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat ist für die Erstellung des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses gemäss irischem Gesellschaftsrecht und den von der Europäischen Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, IFRS ) verantwortlich. Das irische Gesellschaftsrecht schreibt dem Verwaltungsrat vor, für jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Geschäftslage der Gesellschaft und ihrer Ertragslage für das jeweilige Geschäftsjahr vermittelt. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Jahresabschluss gemäss den International Financial Reporting Standards ( IFRS ), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie gemäss geltendem irischem Recht aufzustellen. Gemäss irischem Recht darf der Verwaltungsrat den Abschluss nur genehmigen, wenn er sich vergewissert hat, dass dieser ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von den Aktiva, Passiva und von der Finanzlage der Gesellschaft am Ende des Geschäftsjahrs sowie von der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vermittelt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hat der Verwaltungsrat: geeignete Rechnungslegungsgrundsätze zu wählen und sie konsequent anzuwenden; Beurteilungen und Schätzungen vorzunehmen, die angemessen und umsichtig sind; und anzugeben, ob geltende Rechnungslegungsgrundsätze ordnungsgemäss angewandt wurden, vorausgesetzt, dass wesentliche Abweichungen davon im Jahresabschluss offen gelegt werden; und den Abschluss über die laufenden Geschäfte aufzustellen, sofern angemessenerweise davon ausgegangen werden kann, dass die Gesellschaft weiterhin Geschäfte tätigen wird. Der Verwaltungsrat ist zuständig für eine angemessene Buchführung, die es in hinreichendem Masse ermöglicht: die Transaktionen der Gesellschaft korrekt zu erfassen und zu erläutern; Aktiva, Passiva, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft jederzeit mit angemessener Genauigkeit zu ermitteln und dass der Verwaltungsrat sicherstellen kann, dass der Abschluss mit dem Companies Act 2014 übereinstimmt und dass der Abschluss geprüft werden kann. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird elektronisch auf einer vom Anlageverwalter geführten Website ( veröffentlicht. Der Verwaltungsrat ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass der dem Anlageverwalter zur Veröffentlichung auf der Website zur Verfügung gestellte Jahresabschluss mit dem handschriftlich unterschriebenen Jahresabschluss übereinstimmt. Die rechtlichen Bestimmungen der Republik Irland, die für die Aufstellung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen gelten, können von den rechtlichen Bestimmungen in anderen Rechtsordnungen abweichen. Der Verwaltungsrat ist zuständig für die sichere Verwahrung der Vermögenswerte der Gesellschaft. Diesbezüglich hat er die Vermögenswerte der Gesellschaft der State Street Custodial Services (Ireland) Limited (die Depotbank ) anvertraut, die gemäss den Bedingungen eines Depotbankvertrags zur Depotbank und zum Treuhänder der Gesellschaft bestellt wurde. Der Verwaltungsrat ist ferner zuständig für das Ergreifen angemessener Massnahmen zur Prävention und Aufdeckung von Betrug und anderen Unregelmässigkeiten. Der Verwaltungsrat erfüllt die Verpflichtung der Gesellschaft zu einer angemessenen Buchführung, indem er die Buchhaltungsaufgaben an den Administrator übertragen hat. Die Massnahmen, die der Verwaltungsrat ergreift, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft ihre Verpflichtung zu einer angemessenen Buchführung erfüllt, sind der Einsatz geeigneter Systeme und Verfahren und die Beschäftigung sachkundiger Personen. Die Buchführungsunterlagen werden von der State Street Fund Services (Ireland) Limited (der Administrator ), 78 Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2, Irland, geführt und verwaltet. Der Verwaltungsrat ist ausserdem für die Erstellung eines Berichts des Verwaltungsrats (Lageberichts) verantwortlich, der den Anforderungen des Companies Act 2014 entspricht. Der Verwaltungsrat bestätigt nach seinem besten Wissen, Gewissen und Verständnis nach Einholung der entsprechenden Erkundigungen, dass sie die obigen Anforderungen bei der Aufstellung des Abschlusses eingehalten haben. Für und im Namen des Verwaltungsrats Robert Burke Verwaltungsratsmitglied Frank Muesel Verwaltungsratsmitglied 24. März

19 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2015 Bericht der Depotbank für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 An die Aktionäre der UBS (Irl) ETF plc (die Gesellschaft ) In unserer Eigenschaft als Depotbank der Gesellschaft haben wir uns über das Geschäftsverhalten der Gesellschaft im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 informiert. Dieser Bericht, einschliesslich des Testats, wurde ausschliesslich für die Aktionäre der Gesellschaft als Gremium gemäss Teil 5 der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) von 2011 in der jeweils geltenden Fassung (die OGAW-Verordnungen ) und zu keinem anderen Zweck erstellt. Wir akzeptieren oder übernehmen durch die Erteilung dieses Prüfvermerks keine Verantwortung für andere Zwecke oder gegenüber anderen Personen, denen dieser Bericht vorgelegt wird. Obliegenheiten der Depotbank Unsere Pflichten und Aufgaben sind in Teil 5 der OGAW-Verordnungen dargelegt. Eine dieser Aufgaben ist es, uns in jedem Geschäftsjahr einen Überblick über die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu verschaffen und den Anteilsinhabern darüber Bericht zu erstatten. In unserem Bericht haben wir zu erklären, ob unserer Meinung nach die Gesellschaft in diesem Jahr in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Gründungsurkunde und Satzung der Gesellschaft sowie den OGAW-Verordnungen verwaltet wurde. Die Gesellschaft ist insgesamt dafür verantwortlich, diese Bestimmungen einzuhalten. Sollte die Gesellschaft diese nicht eingehalten haben, müssen wir als Depotbank angeben, warum dies der Fall ist und die Massnahmen erläutern, die wir zur Bereinigung der Situation ergriffen haben. Grundlage für den Prüfvermerk der Depotbank Die Depotbank fuhrt die Prufungen durch, die sie nach ihrem vernunftigen Ermessen fur notwendig hält, um ihre in Teil 5 der OGAW-Verordnungen beschriebenen Pflichten erfullen zu können und um sicherzustellen, dass die Gesellschaft in jeder wesentlichen Hinsicht (i) gemäss den Beschränkungen ihrer Anlage- und Kreditbefugnisse gefuhrt wurde, die ihr durch die Bestimmungen ihrer Grundungsdokumente und die entsprechenden Verordnungen auferlegt wurden, und (ii) auch ansonsten gemäss den Grundungsdokumenten der Gesellschaft und den entsprechenden Verordnungen gefuhrt wurde. Prüfvermerk Unseres Erachtens wurde die Gesellschaft in diesem Geschäftsjahr in jeder wesentlichen Hinsicht: (i) (ii) gemäss den der Gesellschaft durch die Gründungsurkunde & Satzung, die OGAW-Verordnungen und die Vorschriften der Zentralbank (Supervision and Enforcement) Act 2013 (Section 48(1); (über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) von 2015 ( die OGAW-Vorschriften der Zentralbank ) auferlegten Einschränkungen der Anlage- und Kreditaufnahmebefugnisse und auch ansonsten gemäss den Bestimmungen der Grundungsurkunde, der Satzung und den OGAW- Verordnungen verwaltet. State Street Custodial Services (Ireland) Limited 78 Sir John Rogerson s Quay Dublin 2 Irland 24. März

20 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2015 Bericht der unabhängigen Abschlussprüfer an die Mitglieder der UBS (Irl) ETF plc Bericht über den Jahresabschluss Unser Bestätigungsvermerk Nach unserer Auffassung vermittelt der Jahresabschluss der UBS (Irl) ETF plc (der Jahresabschluss ): ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Aktiva, Passiva und Finanzlage der Gesellschaft und der Teilfonds zum 31. Dezember 2015 und ihrer Ergebnisse und Kapitalflüsse in dem zu diesem Datum beendeten Geschäftsjahr. ist ordnungsgemäss in Einklang mit den International Financial Reporting Standards ( IFRS ) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind; und gemäss dem Companies Act 2014 und den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) von 2011 (in geänderter Fassung) aufgestellt wurde. Umfang unserer Prüfung Der Jahresabschluss umfasst: die Bilanz zum 31. Dezember 2015; die Gesamtergebnisrechnung für das zu diesem Datum beendete Geschäftsjahr; die Kapitalflussrechnung für das zu diesem Datum beendete Geschäftsjahr; Aufstellung über die Entwicklung des auf Inhaber rückzahlbarer, gewinnberechtigter Aktien entfallenden Nettovermögens für das zu diesem Datum beendete Geschäftsjahr; die Vermögensaufstellung für die einzelnen Teilfonds zum 31. Dezember 2015; und die Erläuterungen zum Abschluss, die eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze und weitere erläuternde Angaben enthalten. Der bei der Aufstellung des Abschlusses angewandte Finanzberichterstattungsrahmen ist das irische Recht sowie die IFRSs, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Bei der Anwendung des Finanzberichterstattungsrahmens nahm der Verwaltungsrat eine Reihe subjektiver Beurteilungen vor, zum Beispiel bezüglich wesentlicher Schätzungen für die Rechnungslegung. Bei solchen Schätzungen musste der Verwaltungsrat Annahmen treffen und künftige Ereignisse berücksichtigen. Sachverhalte, über die wir gemäss dem Companies Act 2014 berichten müssen Wir hatten Zugang zu sämtlichen Unterlagen und Erklärungen, die wir für unsere Abschlussprüfung benötigten. Nach unserer Auffassung war die Buchführung der Gesellschaft ausreichend, um jederzeit eine ordnungsgemässe Abschlussprüfung zuzulassen. 16

21 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2015 Bericht der unabhängigen Abschlussprüfer an die Mitglieder der UBS (Irl) ETF plc - Fortsetzung Sachverhalte, über die wir gemäss dem Companies Act 2014 berichten müssen (Fortsetzung) Der Jahresabschluss stimmt mit den Geschäftsbüchern überein. Unserer Auffassung nach stimmen die im Bericht des Verwaltungsrats gemachten Angaben mit dem Jahresabschluss überein. Unserer Auffassung nach und auf der Grundlage der im Zuge unserer Abschlussprüfung durchgeführten Arbeiten stimmt die Beschreibung der Hauptmerkmale der internen Kontrollund Risikomanagementsysteme im Zusammenhang mit dem Prozess der Finanzberichterstattung, die in der Corporate-Governance-Erklärung enthalten ist, mit dem Abschluss überein und wurde gemäss Section 1373(2)(c) des Companies Act 2014 erstellt. Auf der Grundlage unserer im Zuge unserer Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse und Einblicke in die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen falschen Angaben in der in der Corporate-Governance-Erklärung enthaltenen Beschreibung der Hauptmerkmale der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme im Zusammenhang mit dem Prozess der Finanzberichterstattung festgestellt. Unserer Auffassung nach und auf der Grundlage unserer im Zuge unserer Abschlussprüfung durchgeführten Arbeiten enthält die Corporate-Governance-Erklärung die von Section 1373 (2)(a),(b),(e) und (f) vorgeschriebenen Angaben. Sachverhalte, über die wir im Ausnahmefall berichten müssen Vergütung und Transaktionen der Verwaltungsratsmitglieder Gemäss dem Companies Act 2014 sind wir dazu verpflichtet, Ihnen Bericht zu erstatten, wenn nach unserer Auffassung die von Section 305 bis 312 dieses Gesetzes vorgeschriebenen Angaben zur Vergütung und zu den Transaktionen der Verwaltungsratsmitglieder nicht erfolgt sind. Bezüglich dieser Pflicht haben wir keine Ausnahmen zu berichten. Verantwortung für den Jahresabschluss und die Prüfung Unsere Aufgaben und die Aufgaben des Verwaltungsrats Gemäss ausführlicherer Erläuterung in der Aussage zur Verantwortung der Verwaltungsratsmitglieder auf Seite 14 ist der Verwaltungsrat für die Aufstellung von Jahresabschlüssen verantwortlich und muss sich vergewissern, dass diese ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Unsere Aufgabe besteht darin, den Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Erfordernissen und den International Standards on Auditing (U.K. and Ireland) zu prüfen. Diese Standards schreiben vor, dass wir uns an die ethischen Standards für Wirtschafts- und Abschlussprüfer des Auditing Practices Board halten. Dieser Bericht, einschliesslich dieses Testats, wurde ausschliesslich für die Gesellschafter der Gesellschaft als Gremium gemäss Abschnitt 391 des Companies Act von 2014 und zu keinem anderen Zweck erstellt. Wir akzeptieren oder übernehmen durch die Erteilung dieses Testats keine Verantwortung für andere Zwecke oder gegenüber anderen Personen, denen dieser Bericht vorgelegt wird oder in deren Hände dieser Bericht gelangen mag, ausser in Fällen, in denen von uns ausdrücklich eine vorherige schriftliche Zustimmung erteilt wurde. 17

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