Kampf der Geschlechter?

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1 KAMMER-EXPRESS MONATSBLATT DER ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN Kampf der Geschlechter? Geschlechtsspezifisch schreiben und reden cui bono? Auf Seite 4

2 2 Vorwort Unsere Ansprechpartner für Sie: Buchhaltung Pamela Behnken Tel.: / p.behnken@zaek-hb.de Sekretariat / Kammer-Express Astrid Schulz Tel.: / a.schulz@zaek-hb.de Geschäftsführung Jörg Bauer Tel.: / j.bauer@zaek-hb.de Mitgliederservice / Zahnärztliche Stelle Bianca Köhler Tel.: / b.koehler@zaek-hb.de GOZ / GOÄ / MPG / Patientenberatung / BuS-Dienst Renate Friedrich Tel.: / r.friedrich@zaek-hb.de Ausbildung / Schlichtungsstellen / Patientenberatung / Gutachten / Fachmessen / Weiterbildung Jutta Bernet Tel.: / j.bernet@zaek-hb.de Ausbildungsplatzvermittlung Alexandra Mewes Tel.: / a.mewes@zaek-hb.de Fortbildung Rubina Ordemann Tel.: / r.ordemann@zaek-hb.de Thorsten Hogrefe Tel.: / t.hogrefe@zaek-hb.de Torsten Rieckers Tel.: / t.rieckers@zaek-hb.de Impressum Herausgeber: Zahnärztekammer Bremen Haus der Zahnärzte Universitätsallee Bremen Telefon: Fax: info@zaek-hb.de Der Vorstand: Dr. Wolfgang Menke Tel.: Dr. Wolf-Peter Behnke Tel.: Andreas Bösch Tel.: Dr. Dr. Lür Köper Tel.: Redaktionsleitung, Textchefin, Chefin vom Dienst, Bildredakteurin, verantwortlich für den Anzeigenteil: Astrid Schulz Tel.: Autoren dieser Ausgabe: Jörg Bauer (jb), Jutta Bernet (jub), Prof. Dr. med. Fritz Beske (fb), Nadine Büchtmann (nb), Renate Friedrich (rf ), Kerstin Kück (kk), Wolf Martin Nentwig (wn), Rubina Ordemann (ro), Astrid Schulz (as) Gestaltung: ecce:media GbR, Bremen / Bekim Brljajoli Tel.: Fotonachweis: Studio Gielen; Zahnärztekammer Bremen; Titelfoto: Yanik Chauvin fotolia.com Druck: Merlin Druckerei Am Kaffee-Quartier Bremen Auflage: 850 Stück Diese Mitgliederinformation enthält amtliche Bekanntmachungen der Zahnärztekammer Bremen gem. 8 Abs. 3 der Satzung. Wenn in Texten des Kammer-Express die weibliche Form nicht der männlichen Form beigestellt ist, so ist der Grund dafür allein die bessere Lesbarkeit. Wo sinnvoll, ist selbstverständlich immer auch die weibliche Form gemeint. Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt die Zahnärztekammer Bremen keine Haftung. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Zahnärztekammer Bremen mit Quellenangabe. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind doch alle stolz, einem freien Beruf anzugehören und wir wissen alle, dass die Innovationskraft unseres Berufsstandes eben in dieser Freiheit liegt. Und immer noch der weit überwiegende Anteil unserer Kollegen hat sich für eine freie Berufsausübung entschieden. Aber diese Freiheit hat auch Bürden. Freiheit will gelebt sein und Freiheit bedeutet Selbstverantwortung. Daher wird die Kammer Ihre freie Berufsausübung so wenig wie möglich beschneiden wollen und wird daher nicht persönliche Aufgaben des einzelnen wahrnehmen können. Ihre Aufgabe bleibt es, in Eigenverantwortung Ihre Berufsausübung zu gestalten. Der Gesetzgeber hat uns vieles auferlegt, sinnvolles und leider auch vieles Unsinnige. Die deutsche Zahnmedizin wird nicht durch die Flut der Verwaltungsvorschriften und Verordnungen besser. Ebenso wenig ist das deutsche Steuersystem auch nicht das beste, obwohl es mit Abstand das komplizierteste ist. Wir waren schon immer Verordnungsweltmeister. Nur wir sollten jetzt nicht so weit gehen, auch unserer Kammer abzuverlangen, persönlich auf den einzelnen Kollegen Obacht zu geben. Kursorische Fortbildungen und Schulungen, die der weiteren Berufsausübung dienen, sind uneingeschränkt Zuständigkeit des einzelnen Freiberuflers. Die Kammer wird hinweisen, Verantwortung Einzelnen abzunehmen, ist aber nicht mit dem Wesen einer Freiberuflichkeit vereinbar. Lassen Sie uns gemeinsam alle wichtigen Ziele anpacken und gemeinsam in Freiheit durchsetzen. Vorschriften werden uns immer wieder und weiter einengen, aber wir sind nicht der einzige Berufsstand, dem das widerfährt und Ihre Kammer sieht Sie als mündiges Mitglied, der seine ureigensten Interessen sehr wohl im Auge hat und durchzusetzen weiß. Ihr Lür Köper

3 Neuigkeiten und Vorstandsinformationen 3 Kammerparlament tagte Am 10. Mai 2011 kamen im Haus der Zahnärzte die Delegierten der Zahnärztekammer Bremen zu ihrer Frühjahrssitzung zusammen. Der Präsident, Dr. Wolfgang Menke, eröffnete die Sitzung mit einem Sachstandsbericht zu aktuellen Themen: Das Rechnungsjahr 2010 schloss unsere Standesorganisation mit einem Überschuss der Einnahmen in Höhe von knapp 2.000, ab. Den Fachbereich Fortbildung benennen wir um in Fortbildungsinstitut der Zahnärztekammer Bremen, mit einer Zweigstelle in Bremerhaven. Wir haben neue Stühle und Tische für die Seminar- und Konferenzräume im Haus der Zahnärzte angeschaff. Unsere Ausbildungsplatzvermittlerin Alexandra Mewes hat seit einigen Wochen ihre Tätigkeit bei uns im Hause aufgenommen. Einerseits wirbt sie (neue) Ausbildungsplätze bei den Praxen ein, andererseits unterstützt sie die Zahnärzte bei der Bewerbersuche. Menke informierte, dass der elektronische Heilberufsausweis wahrscheinlich nicht vor 2014 erscheinen wird. Ferner wies er auf das neue Arztbewertungsportal Weiße Liste hin, welches die AOK und die Barmer GEK gegründet haben. Mit Unverständnis reagierten die Delegierten auf die Information, dass der Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren einen Zahnarzt grundsätzlich als Amtsträger der Krankenkassen einstuft und nicht als Selbstständigen. Danach gab der Präsident einen Präsident Dr. Wolfgang Menke informierte, dass der elektronische Heilberufsausweis wahrscheinlich nicht vor 2014 erscheinen wird. Abriss über den Sachstand der GOZ-Novellierung. Die Delegierten verabschiedeten dazu einstimmig eine Resolution, die ihren Ärger und ihre Enttäuschung über den unzulänglichen gesetzgeberischen Verordnungsentwurf ausdrückt (die Resolution finden Sie unter www. zaek-hb.de im Bereich Für Zahnärzte und Praxisteam unter GOZ). Weiterhin diskutierten die Delegierten diverse Anträge zur Fortbildung, zum gemeinsamen Sommerfest von Kammer und KZV, welches auch in diesem Jahr wieder stattfindet, zu Ausbildungsgebühren im Bereich des Fachpersonals und zur Fachkunde im Strahlenschutz. In Zusammenhang mit letzterem stellte der Vorstand fest, dass seitens der Kammer umfangreich und insbesondere durch ein Anschreiben an jedes berufstätige Kammermitglied auf die Notwendigkeit der Aktualisierung der Fachkunde hingewiesen wurde. Hinsichtlich der Ausbildungsgebühren legte der Vorstand dar, dass nach der neuesten Kostenrechnung lediglich ein Fünftel der gesamten Kosten für die Ausbildung durch die erhobenen Ausbildungsgebühren gedeckt werden. Die restlichen vier Fünftel werden richtigerweise durch die allgemeinen Kammerbeiträge finanziert. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Martin Sztraka, erläuterte danach die prägnanten Zahlen des Jahresabschlusses Die Prüfer der KZBV haben dem ganzen ein positives Testat verliehen, so dass die Delegiertenversammlung kein Problem hatte, Vorstand und Geschäftsführung für diese Jahresrechnung zu entlasten. Die Versammlung beschloss danach einstimmig eine Anpassung der Gebühren für die Gleichwertigkeitsprüfung, da die bisher von der Kammer erhobene Gebühr nicht kostendeckend ist. Durch eine Anhebung um 200, für den Teilbereich Theorie sowie für Wiederholungs prüfungen kann das Defizit erträglicher gestaltet werden. Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch unsere Aufsichtsbehörde, dem Senat für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales. Dr. Dr. Jan Rustemeyer wurde als stellvertretendes Mitglied für den Fortbildungsausschuss Zahnärzte gewählt. Aus persönlichen Gründen erklärte die Delegierte Barbara Neubert ihren Rücktritt aus der Delegiertenversammlung. Für sie rückt die Zahnärztin Claudia Stegemann nach. (jb) Wahljahr 2011 Die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung bestimmen die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Lande Bremen alle vier Jahre durch Ausüben ihres Wahlrechts. Dieses Jahr ist es wieder soweit: Im Dezember läuft die vierjährige Wahlperiode der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Bremen aus. Nach der nung findet die Wahl im Dezember Wahlordstatt. Als Wahltag hat der Vorstand Mittwoch, den 7. Dezember 2011 festgelegt. Wahl der Delegiertenversammlung Der Delegiertenversammlung gehören 15 Mitglieder an ( 13 Abs. 4 Heilberufsgesetz), die im Verhältnis der Zahl der Kammermitglieder auf Bremen und Bremerhaven verteilt werden. Wählbar und wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Kammermitglieder. Ausnahmen: Als Kammerangehöriger ist nach 14 Abs. 1 Heilberufsgesetz nicht wahlberechtigt, 1. wem zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in 1896 Abs. 4 und 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst, 2. wem infolge Richterspruchs das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkannt ist, 3. wer infolge berufsrichterlicher Entscheidung das aktive Berufswahlrecht nicht besitzt. Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist der Eintrag in das Wählerverzeichnis. Bis Ende September erfolgt eine öffentliche Wahlbekanntmachung in den Tageszeitungen und im Kammer-Express. Der Wahlleiter wird Sie zum gegebenen Zeitpunkt auffordern, bei ihm Wahlvorschläge einzureichen. Der späteste Termin für das Einreichen von Wahlvorschlägen ist Montag, der 24. Oktober Das Wahlrecht wird durch Briefwahl ausgeübt. Spätestens bis zehn Tage vor dem Wahltag erhält jedes wahlberechtigte Kammermitglied die Wahlunterlagen per Post an seine Privatanschrift. Wichtig ist daher, dass Sie uns eine ggf. neue Anschrift zeitnah mitteilen. Ermitteln des Wahlergebnisses Die Wahl endet am 7. Dezember 2011 um Uhr. Dann wird vom Wahlausschuss das Wahlergebnis ermittelt. Das Ergebnis wird in den Tageszeitungen und im Kammer- Express bekannt gegeben. Bis zum 5. Februar 2012 muss die neu gewählte Delegiertenversammlung zusammentreten, um den Vorstand und die Ausschüsse neu zu wählen.

4 4 Zahnärztliche Berufsausübung und Recht buch Tom Bayer fotolia.com Geschlechtsspezifisch schreiben und reden cui bono? Über die Gleichbehandlung der Geschlechter kann es keine Diskussion geben. Eine überzogene geschlechtsspezifische Wortwahl hingegen ist blanker Unsinn. Die Addition der geschlechtsspezifischen Bezeichnungen ergab, dass bei einfacher Verwendung fast 1 ½ Seiten hätten eingespart werden können. Wes das Herz voll ist, des geht der Mund über so steht es in der Bibel. Oft ist es ein besonderer Anlass, der diese Reaktion hervorruft. In meinem Fall war es eine gesundheitspolitische Abhandlung, die ich wegen ihrer Bedeutung sorgfältig gelesen habe, allerdings mit zunehmendem Unbehagen, und dies ausschließlich darum, weil möglicherweise mehr als sonst beide Geschlechtsbezeichnungen gebraucht worden sind. Es gibt Publikationen, die teils beide, teils nur eine Geschlechtsbezeichnung verwenden. In dieser Publikation jedoch gab es keine Ausnahme. So habe ich gezählt. Auf gut 13 Seiten wurden genau 100 Mal beide Geschlechtsbezeichnungen gebracht. Dies ist beim Schreiben und Lesen dann noch relativ erträglich, wenn es um mehr einfache Bezeichnungen geht wie Patient und Patientin, Arzt und Ärztin oder Facharzt und Fachärztin. Es gibt aber auch komplizierte Bezeichnungen bis hin zu Wortungetümen. Beispiele aus der hier angeführten Publikation sind niederlassungswillige Ärztinnen bzw. niederlassungswilliger Arzt angestellte Konsiliarärztinnen/-ärzte der abgebenden Ärztin bzw. des abgebenden Arztes abgebender/abgebendem und niederlassungswilliger/niederlassungswilligem Ärztin/Arzt einer erfahrenen Allgemeinmedizinerin/eines erfahrenen Allgemeinmediziners eine so genannte Leitende Notärztin/ein so genannter Leitender Notarzt. Die Addition der geschlechtsspezifischen Bezeichnungen ergab, dass bei einfacher Verwendung fast 1 1/2 Seiten hätten eingespart werden können. Dies Beispiel mag extrem sein, das Prinzip jedoch bleibt davon unberührt. Sicher, es gibt Beispiele, in denen eine geschlechtsspezifische Bezeichnung empfehlenswert, wenn nicht sogar geboten ist. So erscheint es undenkbar, etwa einen Vortrag nicht mit Meine Damen und Herren oder Liebe Kolleginnen und Kollegen zu beginnen. Und niemand würde die Präsidentin eines Landtags oder des Bundestags nicht mit Frau Präsidentin anreden. Es gibt auch Beispiele dafür, dass sich nur eine einzige Geschlechtsbezeichnung anbietet, so etwa Herr und Frau Leutnant. Frau Leutnantin klingt nicht. Frau Generalin klingt da schon besser. Entscheidend sind jedoch die sich aus diesem Zeitgeist ergebenden Konsequenzen. Nicht auszudenken, was in der Summe aller Druckerzeugnisse bei einer einfachen Geschlechtsbezeichnung im Laufe eines Jahres an Umfang gespart werden könnte. Papier wird im Wesentlichen aus Holz gewonnen. Es sind riesige Wälder, die abgeholzt werden müssen, nur um diesem Zeitgeist zu entsprechen. Allein schon aus ökologischen Gründen wäre es an der Zeit, diese vorsichtig ausgedrückt Gepflogenheit zu beenden, unabhängig davon, dass dies auch mit Kosten, mit Geld verbunden ist. In Romanen übrigens habe ich von dieser Gepflogenheit kaum etwas gespürt. In den Veröffentlichungen unseres Instituts weisen wir zu Beginn in einer Fußnote darauf hin, dass mit jeder männlichen oder weiblichen Bezeichnung dann, wenn es auch eine andere geschlechtsspezifische Bezeichnung gibt, beide Bezeichnungen gleichberechtigt gemeint sind, bisher ohne jede Beanstandung. Was übrigens für Druckerzeugnisse gilt, hat auch Eingang in Vorträge gefunden. Es wird zum Teil, und dies oft in verwaschener Sprache, nahezu penibel darauf geachtet, dass kein Fehler unterläuft, und trotzdem so nicht immer durchgehalten. Bleibt die Frage nach dem cui bono. Über die Gleichbehandlung der Geschlechter kann es keine Diskussion geben. Wo dies noch nicht erreicht ist, besteht Handlungsbedarf. Ob dieser Prozess durch die komplizierte, ökologisch unsinnige und zusätzliche Kosten erzeugende geschlechtsspezifische Wortwahl in irgendeiner Weise gefördert wird, ist mehr als fraglich. Mag sein, dass diese Praxis zu Beginn der Diskussion über die Gleichstellung und Gleichbehandlung von Mann und Frau seine Bedeutung hatte. Diese Zeit ist jedoch vorbei. Auch heute kann niemand gegen eine sinnvolle und angemessene Verwendung beider Geschlechtsbezeichnungen sein. Es ist jedoch an der Zeit, eine überholte Praxis zu überdenken. (f b) Prof. Dr. med. Fritz Beske, MPH Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung Kiel Weimarer Straße Kiel Abdruck mit freundlicher Genehmigung der ÄRZTE ZEITUNG Verlagsgesellschaft mbh, Neu-Isenburg

5 Zahnärztliche Berufsausübung und Recht 5 Guter Häuptling schlechter Häuptling mit Schoko und Wein Nach dem Erfolg im letzten Jahr fand am 6. April 2011 wieder das Seminar»Guter Häuptling schlechter Häuptling«in der besonderen Atmosphäre des Kaiserzimmers des Bremer Ratskellers statt. Welche Führungsstile gibt es und welches Menschenbild besitze ich? mit diesen Themen begann der Workshop für Führungskräfte. Die Teilnehmer lauschten zunächst dem Vortrag des Referenten Jörg Bauer. Danach gab es Zeit zum Austauschen von Situationen aus der Praxis. Angeregt unterhielten sich die Teilnehmer nach den Gruppenarbeiten über die eigenen Führungsstile und das ihm innewohnende Menschenbild. Umgesetzt wurde das Gelernte an einer Filmsequenz aus dem Film Master and Commander. Nach dem dreistündigen Seminar startete die Ratskellerführung. Gästeführer Heico Geffen zeigte der Gruppe zunächst die Schatzkammer. Hier beeindruckten die jahrhundertalten Prunkfässer und das Deckengewölbe des Weltkulturerbes. Im Laufe der Führung kosteten die Teilnehmer ausgewählte gute Tropfen des Bremer Ratskellers und edle Schokolade. Geffen verfeinerte jede Schoko- und Weinkombination mit einer passenden Anekdote. Der Apostelkeller war der krönende Abschluss: Wer einmal den betörenden Sherryduft schnuppern durfte, vergisst ihn nicht mehr. (nb) 2. Teil der (Event-)Fortbildung: In der Schatzkammer des Bremer Ratskellers Sachverständiger: Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit Ein Zahnarzt musste als gerichtlich bestellter Sachverständiger die Frage beantworten, ob eine prothetische Versorgung nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst hergestellt worden war. Der Sachverständige hatte zu dem Untersuchungstermin die Patientin und den beklagten Zahnarzt, nicht jedoch die jeweiligen Prozessbevollmächtigten der Prozessparteien geladen. Dem beklagten Zahnarzt hatte der Sachverständige während der Untersuchung der Patientin dessen Anwesenheit gestattet, ohne die Patientin zuvor insoweit um ihr Einverständnis ersucht zu haben. Während des Untersuchungstermins hatte sich der Gutachter mit dem seinerzeitigen Behandler fachlich ausgetauscht und anschließend in seinem Gutachten u. a. ausgeführt, die Patientin habe eine gaumenfreie Prothese gewünscht. Das OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Februar 2010, 8 W 7/10, hat den Sachverständigen auf Antrag der Patientin wegen Besorgnis der Befangenheit von seinen Pflichten entbunden. Unser Justiziar Wolf Martin Nentwig weist auf folgende Fehler des Gutachters in dem gerichtlichen Verfahren hin: Der Gutachter hätte die Patientin vor der Untersuchung fragen müssen, ob sie mit der Anwesenheit des Prozessgegners oder eines Dritten einverstanden sei. Er hätte die Prozessbevollmächtigten von dem Untersuchungstermin unterrichten müssen. Das Fachgespräch mit dem Vorbehandler (Beklagten) zur Einholung von Informationen war nicht zulässig. Die von ihm benötigten Informationen hätte der Sachverständige über das Gericht einholen müssen. Es empfiehlt sich für jeden Zahnarzt, der als gerichtlicher Sachverständiger berufen wird, die obigen Grundsätze strikt einzuhalten. (wn) Neue Kolumne ab nächster Ausgabe: Zahnärzte fragen Juristen antworten. Die Rechtsanwälte Wolf-Martin Nentwig, Dr. Daniel Combé und Claus Pfisterer beantworten Ihre Fragen. Welche Rechtsthemen interessieren Sie? Per an info@zaek-hb.de oder per Telefax:

6 6 Ausbildung Karrieresprechstunde am 6. und 13. April 2011 Auszubildende planen ihre Zukunft Die Berufsausbildung endet bald, die Abschlussprüfung steht vor der Tür, ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Das alles ist mit viel Aufregung und besonders vielen Fragen im Leben der Auszubildenden verbunden. Die Kammerangestellten Jutta Bernet und Rubina Ordemann bieten deshalb den jungen Frauen regelmäßig eine Karrieresprechstunde in der Berufsschule an. Bernet hat die jungen Frauen fast drei Jahre über die gesamte Ausbildungszeit begleitet:»da gab es Höhen und Tiefen. Ich bin gespannt, wie es ihnen geht, ob und wie viele Gedanken sie sich um ihre Zukunft gemacht haben.«bei der ersten Frage von Ordemann»Wer weiß heute schon, dass er übernommen wird?«gehen bei der Hälfte der jungen Frauen die Hände hoch. Alle Zeigen berufliche Möglichkeiten auf: Jutta Bernet und Rubina Ordemann (v. l.) anderen haben sich schon um eine neue Stelle bemüht und teilweise schon Zusagen erhalten.»das ist ein prima Ergebnis«, findet Bernet,»dann können sich die meisten in Ruhe und ohne Bewerbungsstress auf ihre Prüfungsvorbereitung konzentrieren.«danach zeigt Ordemann die Möglichkeiten auf, die der Beruf der ZFA bietet.»toll fand ich, dass sich einige schon jetzt sehr detailliert Gedanken gemacht haben, wie ihre Zukunft aussehen soll. Viele wissen, dass sie später eine Familie gründen wollen und haben Sorge, dass ihr Gehalt als ZFA dafür nicht ausreicht. Und das war mein Stichwort: Fortbilden ist eine gute Möglichkeit, sich zu qualifizieren, um dann mehr Geld zu verdienen«, berichtet die Leiterin der Fortbildung,»Ich denke, wir konnten auch denjenigen Mut machen, die bislang noch nicht so viel Freude am Beruf haben. Mit den Aussichten, was als ZFA beruflich alles möglich ist, haben einige Damen nicht gerechnet. In der zweiten Klasse, die wir besucht haben, wollte eine Auszubildende doch am liebsten gleich DH werden. Ziel einer anderen Auszubildenden war es, in einer Krankenkasse zu arbeiten, weil sie sich mehr im Büro sieht,«so Ordemann. Der Beruf der ZFA hat eben eine große Bandbreite! (ro/as) Schule nach der Prüfung? Ob Unterricht für Auszubildende zwischen schriftlicher und praktischer Prüfung noch stattfindet, liegt im Ermessen der jeweiligen Schule. Die praktischen Prüfungen in Bremerhaven finden am 8. Juni und 10. Juni 2011 statt. In Bremerhaven sind die Auszubildenden bis zur praktischen Prüfung berufsschulpflichtig, also bis zum 7. Juni Für Fragen und Beratung wenden Sie sich wie gewohnt an Jutta Bernet (jub) Termin Freisprechungsfeier 2011 Die gemeinsame Freisprechungsfeier für die Bremer und Bremerhavener Zahnmedizinischen Fachangestellten findet am Berufsinformationsmesse Job4u Wenige Besucher in Halle 4 Die Job4u öffnete am 6./7. Mai 2011 auf dem Messegelände Bremen ihre Tore für interessierte Schülerinnen und Schüler. An beiden Tagen präsentierten sich an über 100 Ständen Unternehmen und Hochschulen aus der Region; unter ihnen auch die Zahnärztekammer Bremen. Im Mittelpunkt des Messeangebotes standen Informationen rund um die Themen Ausbildung, Studium und Karriereplanung. Zwei Auszubildende aus Bremer Praxen unterstützen die ZÄK- Mitarbeiterinnen bei der Standbetreuung. Leider nutzten nicht viele Schüler die Gelegenheit, sich auf der Job4u über den Beruf der ZFA zu informieren. Die Messe war speziell am Samstag nicht gut besucht. Fazit: Einem erheblichen Kostenaufwand stand nur ein geringer Nutzen für die Zahnärzteschaft gegenüber. Es ist fraglich, ob die Kammer nächstes Jahr wieder mit einem Stand vertreten sein wird. (kk/as) Mittwoch, 29. Juni 2011 statt. Liebe Ausbilder, wir freuen uns, wenn wir auch Sie bei der Freisprechungsfeier Ihrer Auszubildenden begrüßen dürfen! Hätte am Samstag gerne mehr junge Menschen beraten: Vanessa Kumpfmüller aus Praxis Dr. Christina Schlemme/Claudia Jähn Kerstin Kück (Auszubildende zur KiG bei der ZÄK) und Christine Freitag (Praxis Dr. Alfred Schäfer) am Stand der ZÄK (v. l.)

7 Fortbildung 7 Bremer Zahnärzte aus dem Land der Mitte zurück Reise vom 3. bis 10. April 2011 nach China Neun Bremer und zwei Westfalen, überwiegend Zahnärzte, empfing die deutschsprachige Reiseleiterin Frau Liu am 4. April 2011 am Pekinger Flughafen. Unter ihnen Dr. Ralf Lauenstein. Der Bremer Zahnarzt schildert dem Kammer- Express seine Reise-Eindrücke, denn unter anderem waren die Teilnehmer einen Tag in einer chinesischen Dentalklinik. Der erste Tag startet mit einem Ausflug auf den Panoramahügel, von dem aus auf dem Bergrücken viele chinesische Pavillons, die verbotene Stadt und Peking-City zu bewundern sind.»an dem Tag konnte, wer wollte, in einer Garküche köstliche Snacks wie Seesterne, Schlangen, Skorpione, Seidenraupen und Heuschrecken probieren«, so Lauenstein,»Ich persönlich habe aber darauf verzichtet.«in den nächsten Tagen führt Liu die Reiseteilnehmer an diverse historische Stätten, z. B. ging es zu Fuß vom Platz des himmlischen Friedens in die verbotene Stadt, ein Symbol des alten Chinas. Um 1420 entstand die verbotene Stadt mitten im Stadtzentrum, aber erst seit 1949 ist ein Besichtigen für die Normalsterblichen überhaupt möglich. Denn früher war es unter Todesstrafe verboten, ohne Genehmigung die verbotene Stadt zu betreten. Weitere Reisestationen sind der Himmelstempel (Wahrzeichen Pekings und ein eindrucksvolles Bauwerk), die Ming-Gräber und natürlich die Chinesische Mauer. Auf dem Weg dorthin geht es durch die Allee der Tiere, eine von steinernen Löwen, Nashörnern, Kamelen und Elefanten gesäumte Straße. Mehrere Tempel besucht die Reisegruppe, zum Beispiel den Palast der Ewigen Harmonie, der zu den besterhaltenen Tempelanlagen Pekings zählt und eine über 25 Meter hohe Buddha-Statue, gefertigt aus einem einzigen Zedernstamm, enthält.»natürlich kam auch das Nachtleben nicht zu kurz, neben Restaurant- und Diskobesuchen sahen wir im Red Theatre eine Kung Fu Show«, erzählt Lauenstein. Am 8. April geht es in die Pekinger Dentalklinik: Der hiesige Professor begrüßt die Teilnehmer und zeigt ihnen die Klinik, die mit auffallend modernen Behandlungseinheiten und Geräten (Siemens, Cerec, Laser) ausgestattet ist.»bei der Kinderbehandlung heißt es in China: Eltern warten draußen. Eine chinesische Studie besagt, dass die Kleinen beim Behandeln Die Reisegruppe: Annemarie und Günther Kramer, Ralf Lauenstein, Thomas Stöcker, Inga Holstermann, Ulrich und Xaver Werhahn, Yvonne Schmidt, Claudia und Hanno Dittmann, Frau Liu und Stefan Schmidt (v. l.) wesentlich ruhiger sind, wenn ihre Eltern nicht dabei sind. Sogar WK-Behandlungen sind ohne Betäubung möglich!«berichtet der Zahnarzt. Lauensteins Resümee:»Eine lohnenswerte Reise, es war alles super organisiert, wir haben viel gesehen und erlebt, Land und Kultur kennengelernt. Mich hat neben der Pekinger Dentalklinik besonders die lebensbejahende und freundliche Art der Chinesen fasziniert.«(ro/as) Berichtet begeistert von Peking: Dr. Ralf Lauenstein 5. Zahnärztetag und 7. Prophylaxekongress ZKN lädt ins Congress Centrum Bremen ein Das sind die Themen für Zahnärzte am : Prof. Kern aus Kiel (Adhäsive Befestigung), Dr. Stimmelmayr aus Cham (Innovative Techniken des periimplantären Weichgewebemanagements), Dr. Lenhard aus der Schweiz (Komposit von der Füllung über die Schienung bis zur direkten Brücke), Prof. Schlagenhauf und Dr. Fickl aus Würzburg (Das Würzburger PAR-Konzept). Für den Prophylaxekongress hat die ZKN dieses Programm für Sie zusammengestellt: Dr. Rössler (Dokumentation in der Prophylaxe), PD Dr. Schmidlin ( Was kann schief gehen in der PAR-Therapie und Prophylaxe), Prof. Schlagenhauf und Dr. Fickl aus Würzburg (Das Würzburger PAR-Konzept), Angelika Kohler-Schatz (unterstützende Parodontaltherapie: Was bleibt was kommt), Dr. Lenhard (Hintergründe der Adhäsivtechnik). Anmelden auf (ro)

8 8 Fortbildung KURS FOBI AKTUELL Eselsbrücken zur deutschen Rechtschreibung Faustregeln zum Zeichen setzen Hand aufs Herz: Deutsch ist manchmal eine schwere Sprache, auch für Muttersprachler. Ihre Korrespondenz ist Ihre Visitenkarte, aber wer kennt sie nicht, die kleinen und großen Fehlerquellen der deutschen Rechtschreibung. Franziska Alenberg bringt sie in die Kammer die Faustregeln und Eselsbrücken! Einfach und praxistauglich. Das wünschen wir uns doch alle! Im Juni können Sie sich den kleinen Unsicherheiten der deutschen Rechtschreibung stellen und erarbeiten sich mit der Referentin einfache Regeln der Zeichensetzung. Radfahren oder Rad fahren? Allgemeingültig oder allgemein gültig? Spaß oder Spass? Nie wieder müssen Sie sich das fragen; die wichtigsten Regeln lernen Sie hier. Und damit s auch in Zukunft klappt, werden Sie zum Baumeister gemacht: zum Baumeister der Eselsbrücken. Wir wünschen schon heute viel Spaß. Die Anzahl der Kursplätze ist begrenzt. Ihr Tag der Rechtschreibung in der ZÄK Bremen: Mittwoch, 29. Juni 2011 in der Zeit von Uhr Uhr Ihre Investition: 98,, Sie erhalten 3 Fortbildungspunkte und für einen Imbiss sorgen wir in gewohnter Weise. Im Preis enthalten: ein Duden! KURS TN-Zahl begrenzt: Noch 9 freie Plätze Für Prophylaxe-Wiedereinsteiger: Prophylaxe auf ein Neues KURS TN-Zahl begrenzt: Noch 11 freie Plätze Der PAR-Kurs für Zahnärzte und ZFA Bausteine moderner PAR-Behandlung In eineinhalb Tagen bringt unser Referenten-Team Sie wieder auf den neuesten Stand. Am Freitagnachmittag frischt Dr. Jan Reineke Ihr theoretisches Wissen auf. Im praktischen Teil reaktivieren unsere ZMFs Sabine Mack und Christina Marschhausen Ihre praktischen Fertigkeiten. Von der PZR bis zur Fluori dierung, vom Aufnehmen verschiedener Indices bis zum Versiegeln. Nähere Informationen gibt es im Programmheft auf Seite 60 oder unter Ihr Refresher-Tag: Juli 2011 (Freitag: Uhr/ Samstag: Uhr) Parodontalbehandlung ist Teamarbeit! So berichtete Prof. Buchmann in der März-Ausgabe des Kammer- Express. Das Fundament einer modernen PAR-Behandlung ist die Beratungs- und Therapiesicherheit des Zahnarztes zusammen mit dem Fachwissen des Praxispersonals (z. B. ZMP, ZMF). Vom wirtschaftlichen Einbinden in das Praxisangebot bis zur Motivation, Vorbehandlung und Nachsorge. Prof. Buchmann und die DH Sona Alkozei schulen Zahnärzte und das Fachpersonal am Vormittag gemeinsam. Ab mittags lernt jede Gruppe ganz speziell für seinen Bereich. Alkozei betreut Ihre Mitarbeiterinnen und Prof. Buchmann schult die Zahnärzte. Nähere Informationen gibt es im Programmheft auf Seite 22 oder unter Ihr PAR-Team-Tag: Druckfehler in der Ausgabe 3/11: Hier der richtige Termin! Ihre Investition: 240, und für Ihre Verpflegung ist an beiden Tagen gesorgt. Samstag, 18. Juni Uhr. Ihr Fortbildungsteam freut sich auf Ihre Anmeldung: r.ordemann@zaek-hb.de oder per Fax Es gibt 9 Punkte. Ihre Investition: 220, (ZFA)/ 285, (ZÄ) und für Ihre Verpflegung sorgen wir in gewohnter Weise.

9 Fortbildungsveranstaltungen Termine 9 Bei den folgenden Kursen sind noch Plätze frei: ZÄ Kurse Datum Referent Thema Gebühr / EUR diverse diverse 1. Bremer Curriculum Praxisführung * Das umfangreiche Seminarprogramm BWL, Abrechnung, Kommunikation schicken wir Ihnen gerne zu N.N Torsten Weiss Wege aus dem Qualm endlich Nichtraucher Ein Angebot für Ihre Patienten und alle Interessierten 118, Prof. Dr. Rainer Buchmann Sona Alkozei Patientengerechte Parodontologie 1x für die rechte und 1x für die linke Seite des Patienten 285, ZÄ 220, ZFA 9 Punkte Dr. Edgar Hirsch DVT-Fachkunde 786, ZÄ 17 Punkte Teamkurse Datum Referent Thema Gebühr / EUR Rubina Ordemann Dr. Hendrik Schlegel Kompaktkurs QM garantiert einfach! 142, (ZÄ) 112, (ZFA) 3 Punkte ZFA Kurse Dr. Horst Freigang Ute Neumann-Dahm Dr. Wolfgang Kuwatsch 2. Bremer Hypnose- und Kommunikations- Curriculum Nehmen Sie Ihren Patienten den unsichtbaren Begleiter Angst ZI 525, ZÄ 420, ZFA 15 Punkte Datum Referent Thema Gebühr / EUR Frank Kunze Martina Rohland Täter suchen sich Opfer keine Gegner Tricks gegen die Ohnmacht 50, 2 Punkte Astrid Schulz 3, 2, 1 das Geld ist meins Bei ebay verkaufen 118, Franziska Alenberg, M.A. Rechtschreibung und Zeichensetzung: Packen wir sie an der Wurzel! Regeln und Eselsbrücken zur deutschen Rechtschreibung und Zeichensetzung 98, 3 Punkte Theorie: Praktischer Teil: Dr. Jan Reineke Sabine Mack Christina Marschhausen Prophylaxe: auf ein Neues Für Wiedereinsteiger 240, Sonderkurse Datum Referent Thema Gebühr / EUR September 2011 November 2011 Herbert Prange Fordern Sie unser Info-Paket an Die professionelle Praxismanagerin Nehmen Sie es in die Hand - Ihre Kompetenz entlastet Ihren Chef vom Tagesgeschäft 1.800, Ratenzahlung möglich * Bei gebührenfreien Veranstaltungen erhalten Sie keine Anmeldebestätigung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder unserer Homepage:

10 go z Fach GOZ-Anfragen aus den Praxen und Antworten der Zahnärztekammer Frage: Welche Leistungen in unserer Praxis sind umsatzsteuerpflichtig? Was müssen wir bei Goldlieferungen an das Zahnarztlabor beachten? Antwort: Grundsätzlich sind alle Heilbehandlungen des Zahnarztes gemäß 4 Nr. 14 USTG umsatzsteuerbefreit. Heilbehandlungen sind medizinisch notwendige Leistungen, die der Zahnarzt aus diagnostischen oder therapeutischen Gründen im Rahmen der Behandlung von Zahn-, Mund - und Kieferkrankheiten erbringt und die dem Schutz der Gesundheit des Betroffenen dienen. Unter diese Definition fallen zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen, wie zum Beispiel der 01-Befund, das Entfernen von Zahnstein, Füllungen, PAR- und Zahnersatzbehandlungen, etc. Das bedeutet allerdings nicht, dass alle beruflichen Tätigkeiten eines Zahnarztes umsatzsteuerfrei sind. Rein ästhetische Leistungen, die medizinisch nicht notwendig sind, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Hierzu zählt zum Beispiel das Bleaching oder das Anbringen von Zahnschmuck. Die Umsätze eines Zahnarztes aus seinem Eigenlabor sind ebenfalls umsatzsteuerpflichtig. Diese Regelung gilt, sofern die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer von jährlich überschritten wird. Unabhängig von der Kleinunternehmerregelung trat für Zahnärzte mit Eigenlabor und für Dentallabore durch das Jahressteuergesetz 2010 eine wichtige Neuerung beim Kauf von Gold in Kraft. Danach gilt ab 1. Januar 2011 für das Liefern von Gold in Rohform oder als Halbzeug und von Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder Silber mit einem Feingoldgehalt von mindestens 325/1000 das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren. Was bedeutet das für die Zahnarztpraxis? Bisher erhielt der Zahnarzt für Goldlieferungen eine Bruttorechnung. Diese wies den Nettobetrag zuzüglich 19 % Umsatzsteuer aus. Der Lieferant führte die vom Zahnarzt gezahlte Steuer an das Finanzamt ab. Seit dem 1. Januar 2011 stellt der Goldlieferant nur noch eine Nettorechnung aus. In der Regel enthält diese Rechnung den Hinweis, dass die Steuerschuld auf den Zahnarzt übergeht. Der Zahnarzt muss die 19 % aus dem Nettobetrag der Rechnung ermitteln und an das Finanzamt abführen. Für die Abrechnung eines gewerblichen Dentallabors gegenüber einer Zahnarztpraxis ändert sich nichts. Zahntechnische Werksstücke auch unter Verwendung von hochgoldhaltigen Legierungen fallen nicht unter das neue Verfahren. Bei Rechnungen für Legierungen mit einem Goldgehalt von unter 325/1000 gilt die bisherige Vorgehensweise. Auch das Berechnen von prothetischen Leistungen zwischen der Zahnarztpraxis mit Eigenlabor und dem Patienten ist von dieser Regelung nicht betroffen. Die Zahnärztekammer Bremen empfiehlt Ihnen, weitere steuerrechtliche Fragen ggf. mit Ihrem Steuerberater zu klären. (rf)! Frage: Welche Leistungen in unserer Praxis sind umsatzsteuerpflichtig? Was müssen wir bei Goldlieferungen an das Zahnarztlabor beachten?

11 Anzeige Zahnärztliche Berufsausübung und Recht 11 Raus aus der Wohnung rein in die eigenen vier Wände. Das geht mit meiner Bank einfacher, als ich dachte. Die apobank bietet nicht nur selbst günstige Immobilienkredite an sie kombiniert sie auch mit öffentlichen Förderprogrammen. Das ist clever und ent spannend. Die Zeiten fürs eigene Haus sind gut. Mit günstigen Zinsen und Förderprogrammen fällt mir die Entscheidung leicht. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer Filiale oder unter Filiale Bremen Schwachhauser Heerstraße Bremen Telefon:

12 12 Persönliches und Verschiedenes Berufspolitisch stark engagiert: Helmut Zachau In Kürze beendet ein Schwergewicht der beruflichen Bildung seine Laufbahn: Helmut Zachau, Schulleiter des Schulzentrums Walle. Vor über 30 Jahren begann er nach seinem Studium (in Wirtschaft und Politik/Lehramt/ berufsbildend) als Referendar bei der Kaufmännischen Berufsschule für Kreditinstitute, Versicherungen und Industrie in Bremen. Jetzt unterrichtet er neben seiner Schulleitertätigkeit die Schüler in den Fächern Wirtschaft und Politik. Am 24. Juni 2011 heißt es nun Abschied nehmen; dann gibt es den Kehraus Wenn er nicht mit dem Fahrrad im SZ Walle und Zachau geht in unterwegs in Bremen und umzu den Ruhestand. ist, wandert er in den Bergen und macht mit seiner Frau Anne Reisen Auch politisch wird s dann ruhiger in sein Lieblingsland Finnland. werden um ihn: Noch Mitte der 90er Jahre war Zachau Mitglied der Vorstand und Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft und ge- Zahnärztekammer Bremen wünhörte zur Bildungsdeputation. Und schen ihm alles Gute für die schulauch in der jüngeren Vergangenheit freie Zeit! (as/jb) tat er seine politische Meinung zur Schul- und Berufsbildung kund. Das ehemalige Grünen-Mitglied kann ohne sein Fahrrad nicht leben. Helmut Zachau, 63 Jahre Zu Guter Letzt Jubiläen in den Praxen Die Zahnärztekammer Bremen gratuliert sehr herzlich: 0-jähriges Jubiläum: 1. Juli 2011 Dorothea Rackl in der Praxis Dr. Rolf Weidemann, Bremen Eine gute Website entwickelt sich Neu ist zum Beispiel: weiter. Und zwar nicht nur bezogen Für die wichtigsten Bereiche gibt es auf der Startseite einen auf Inhalte, sondern auch in Bezug Direkteinstieg. auf Aussehen und Bedienerfreundlichkeit. Auch die Homepage der Der Anzeigenmarkt ist optimiert worden. Kammer bekommt ihr sogenanntes Relaunch: Ab sofort ist die Mehrere Fortbildungsseminare lassen sich auf einmal buchen neue Version von (Warenkorb-Funktion).(as) online. KAM MER M O N AT S ZT E K A M MEN MER BRE äsident Neuer Pr rter mit bewäh annschaf t S. 3 Vorstandsm Wolfgang Menke, DR. ELISE-MARIE BENNDORF Die Sommerausgabe 07-08/2011 des KammerExpress erscheint am 15. Juli er, Dr. reas Bösch Dr. Lür Köp v.l.n.r.: Dr. r Behnke, And Dr. Wolf-Pete 1. Juli 2011 Elke Stahlberg in der Praxis Günter Klemke, Bremen-Lesum In Memoriam -E X PR ESS ÄR ER ZAHN B L AT T D -jähriges Jubiläum: * DR. WOLFGANG RAU * Wir werden ihnen ein ehrendes Andenken bewahren

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