BK-Aktuell. aktuell - verlässlich - ehrlich. Hartberg-Fürstenfeld. Bezirkskammer Oststeiermark. Nicht Retournieren!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BK-Aktuell. aktuell - verlässlich - ehrlich. Hartberg-Fürstenfeld. Bezirkskammer Oststeiermark. Nicht Retournieren!"

Transkript

1 BK-Aktuell Bezirkskammer Oststeiermark Hartberg-Fürstenfeld Inhalt Nicht Retournieren! Seite Kammerobmänner Kammersekretär Personelles Landwirtschaftskammerwahlen 2016 Vorabinformation Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe MeisterInnenausbildung Invekos Tiere Pflanzenbau Forstwirtschaft Direktvermarktung Landjugend, Tipps und Termine aktuell - verlässlich - ehrlich Ausgabe 3/

2 Kammerobmänner Liebe Bäuerinnen und Bauern, liebe bäuerliche Jugend! Zum Nachdenken.. Im landwirtschaftlichen Bereich haben sich viele Veränderungen ergeben. Durch die Änderungen des ÖPUL-Programmes hat sich in vielen bäuerlichen Betrieben die wirtschaftliche Situation verschärft. Zusätzlich haben durch die niedrigen Produktpreise die bäuerlichen Betriebe oft mit großen finanziellen Sorgen zu kämpfen. Die Handelsketten werben zwar mit partnerschaftlicher Zusammenarbeit, aber hinter den Kulissen werden auch hier erbitterte Preiskämpfe geführt. In dieser Situation ist es sehr schwierig, unsere bäuerliche Bevölkerung von der Notwendigkeit einer politischen Vertretung zu überzeugen. Verständlich ist die Unzufriedenheit mit der derzeitigen Situation, und die Sorge, wie unsere Landwirtschaft in Zukunft bestehen soll. Dies kann niemand beantworten. Für große Unsicherheit sorgen auch die Flüchtlingsströme welche, nicht nur Österreich, sondern ganz Europa überschwemmen. Wir stehen vor großen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen und müssen erkennen, dass es sehr schwierig ist auf der Erfolgsleiter noch ein Stück nach oben zu klettern. Doch haben wir Vertrauen in unsere bäuerliche Struktur mit lebenstüchtigen Menschen und in uns selber, die künftigen Herausforderungen zu bewältigen. Euer KO ÖR Friederike Hammerlindl Bezirkskammer Oststeiermark Hartberg-Fürstenfeld 3/2015 Geschätzte Bäuerinnen und Bauern, liebe Jugend! Woher den Mut für die Zukunft auf unseren Höfen nehmen? Diese Frage stellen sich unsere Landwirte wohl täglich angesichts der miserablen Agrarpreissituation. Hochwertige Lebensmittel von bäuerlicher Hand produziert werden im Lebensmitteleinzelhandel regelrecht verschleudert. Die viel zitierte Regionalitätstreue zu den heimischen Bauern wird von den Handelsketten oft für Marketingzwecke missbraucht. Wir Bauern stehen diesen Machenschaften fast ohnmächtig gegenüber. Als Kammerobmann habe ich in den vergangen Wochen mehrfach erlebt, wie ein möglicher Weg aus der schwierigen Situation aussehen könnte. Wir müssen Verbündete auch außerhalb der Land- und Forstwirtschaft für unsere Sorgen und Anliegen finden. Einige gute Beispiele dazu: Mitte August hat bei einem Sonntaggottesdienst in Hartberg der ehemalige VS-Dir. Friedrich Jeitler in einer Predigt zum Thema Brot sehr markante Worte zur jetzigen Preis-Situation in der Land- und Forstwirtschaft gefunden. ÖR Fritz Prem hat in einem Leserbrief an die Bauernzeitung Neues Land sehr klar und deutlich aufgezeigt wie landwirtschaftliche Erlössituation und Parteipolitik funktionieren. Auch die vielen Hoffeste sind eine Möglichkeit mit unseren Konsumenten in Kontakt zu treten und dabei Stimmung für unsere gute bäuerliche Arbeit zu machen. Nur wenn wir viele finden die den genannten Beispielen folgen, wird es uns gelingen, dass unsere Bäuerinnen und Bauern nicht nur Wertschätzung sondern auch wieder Wertschöpfung verdienen. Nur so können unsere LandwirtInnen auch wieder in die Zukunft ihrer Höfe investieren. Dass wir dies unserer bäuerlichen Jugend schuldig sind, zeigen positive Beispiele in den vergangenen Wochen auf. 2

3 Viele junge Menschen haben Anfang Juli in unseren landwirtschaftlichen Fachschulen mit großem Erfolg ihre Ausbildung abgeschlossen. Sie sind ein Garant für eine flächendeckende Landund Forstwirtschaft in unserer Region. Mit dem jugendlichen Mut und dem Vertrauen in unsere Interessensvertretung wünsche ich Ihnen alles Gute in Haus und Hof. Euer KO ÖR Hans Reisinger Kammersekretär Steuerentlastung STEUERREFORM 2015/2016 Grober Überblick über die Steuerreform mit 1. Jänner 2016 ohne Anspruch auf Vollständigkeit Die zentrale Maßnahme ist die Senkung des Einkommenssteuertarifes, dies gilt für die Lohnund Einkommenssteuer und bewirkt für alle Steuerpflichtigen eine Reduktion der Steuer. Tarifstufen - Jahreseinkommen über: bis: Steuersatz: % % % % % % Statt bisher drei Tarifstufen gibt es nun sechs. Die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen wird in der Landwirtschaft über ein Erstattungsmodell erfolgen. In Abhängigkeit von der Einheitswerthöhe und der Erhöhung durch die Hauptfeststellung (mehr als 10 %) erfolgt die Berechnung und Gutschrift durch die SVB erstmalig im Herbst Ein Antrag ist nicht erforderlich. Der Kinderfreibetrag wird von 220 auf 440 verdoppelt. Gegenfinanzierung Die Immobilienertragsteuer bei Grundstücksveräußerungen wird auf 30 % (bisher 25 %) erhöht. Umsatzsteuererhöhung Für die meisten landwirtschaftlichen Produkte wird der ermäßigte Steuersatz von 10 % auf 13 % angehoben. Für Lieferung und Leistung an Nichtunternehmer beträgt der Steuersatz weiterhin 10 %, dies gilt nur für pauschalierte Betriebe. Grunderwerbsteuer Landwirtschaft: Bei Übergaben von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken an den begünstigten Personenkreis bleibt unverändert der (einfache) landund forstwirtschaftliche Einheitswert die Bemessungsgrundlage. Der begünstigte Personenkreis wurde erweitert und zählen dazu: Ehepartner, eingetragene Partner und Lebensgefährten mit gemeinsamen Hauptwohnsitz, Eltern, Kinder, Enkel, usw., in gerader Linie, Pflegekinder, Adoptiv- und Schwiegerkinder. Neu: Geschwister, Nichten, Neffen. Der Steuersatz beträgt 2 %. Bei Übergaben außerhalb des begünstigten Familienkreises beträgt die Steuer 3,5 % vom Verkehrswert. Bäuerliches Wohnhaus-Grundvermögen Bis 31. Dezember 2015 ist der dreifache Einheitswert mit 2 % bei Familiengeschäften zu versteuern. Ab 1. Jänner 2016 ist der Grundstückswert mit Gebäude (=Verkehrswert) die Basis. (Die Details für die Wertermittlung werden erst festgelegt). Bei unentgeltlichen Erwerben (jedenfalls Erwerb von Todes wegen oder unter Lebenden im Familienverband) gilt folgender Stufentarif: für die ersten ,5 % für die nächsten % darüber 3,5 % 3

4 Bei entgeltlichen Erwerben beträgt der Steuersatz 3,5 %. Registrierkassenpflicht Betriebe mit Jahresumsatz über und Barumsätzen über haben ab 2016 eine elektronische Registrierkasse (oder Kassen, oder sonstige elektronische Aufzeichnungssysteme) zur Erfassung der Barumsätze zu verwenden. Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse entsteht mit dem Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf jenes Monats, in dem die maßgebende Grenze ( bzw ) erstmals überschritten wird. Allgemeine Belegerteilungspflicht Unternehmer (der Landwirt ist Unternehmer) werden ab dem 1. Jänner 2016 generell verpflichtet, dem Barzahler einen Beleg mit bestimmten Mindestinhalten über die empfangene Bezahlung auszustellen. Durch die Kalte-Hände-Regelung sind Betriebe mit einem Jahresumsatz bis von der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ausgenommen. Die Durchführungsbestimmungen für die neuen Regelungen fehlen, für Detailinformationen ist es daher zu früh. Bezirkskammer Oststeiermark Hartberg-Fürstenfeld 3/2015 Einheitswert Die neuen Einheitswertbescheide (Hauptfeststellung 1. Jänner 2014, gültig ab 1. Jänner 2015) sind erst für Nichterklärungsbetriebe in geringer Zahl zugestellt worden. Der Termin für den Bescheidversand der Erklärungsbetriebe ist offen. Die Beschwerdefrist gegen unrichtige Bescheide beträgt ein Monat ab Zustellung. Im Steuerrecht gelten die neuen Einheitswerte ab 1. Jänner 2015, im Sozialrecht ab 1. Jänner KS Ing. Ferdinand Kogler Personelles Kammerkinder Wir gratulieren unseren jungen Eltern herzlich zum freudigen Ereignis. Direktvermarktungsberaterin BEd. Andrea MAURER und Gatten Martin zur Tochter HANNAH, geb. 29. Juni 2015 Sozialversicherungsbeitragsrechner Online Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt der Bauern unter NEU: SVB- BEITRAGSRECHNER ist die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge berechenbar. Am Auswahlbildschirm Willkommen zum Beitragsberechnungsprogramm der SVB Bearbeitung aktivieren und folgend Inhalt aktivieren bestätigen. Mit weiterem Klick auf Berechnung öffnet sich das Berechnungsblatt. Über Ausgangsbetrieb und Vergleichsbetrieb sind einfach Berechnungen der monatlichen und vierteljährlichen SV-Beiträge durchzuführen. Vor allem interessant ist diese Berechnung bei Einheitswertänderungen durch Zu oder Verpachtung. Bei Verpachtung wird der Einheitswert zur Gänze abgezogen. Bei Zupachtungen (mit normalem Pachtzins) wird der zugepachtete Einheitswert - auf der Basis des Hektarsatzes des Verpächters - dem Pächter nur zu zwei Drittel zugerechnet. Bei Pachtungen unter Ehegatten o- der Eltern und Kindern zählt der volle Einheitswert. Tierkennzeichnungsbearbeiterin Marianne FISCHER und Gatten Hermann zur Tochter SELINA, geb. 6. Juli 2015 EE-Beraterin Dipl.-Päd. Andrea BAUER und Lebensgefährten Andreas zur Tochter HELENA, geb. 22. August

5 Neue Mitarbeiterinnen Liebe Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter! In der steirischen Lebensmittelwirtschaft bilden die drei Elemente Erzeugung, Veredelung und Vermarktung regionaler Produkte wertvolle Maßnahmen. Mit der bäuerlichen Direktvermarktung, welche seit jeher einen hohen Stellenwert einnimmt, werden wichtige Qualitätssignale hinsichtlich Echtheit und Transparenz der landwirtschaftlichen Produkte und Klasse statt Masse nach außen transportiert. Die Direktvermarktung ist und bleibt ein Zukunftszweig der steirischen Landwirtschaft und entwickelt sich stets weiter. Mit den vielseitigen Beratungs- und Bildungsangeboten, welche im Fachbereich Direktvermarktung und Regionale Kooperation an der Bezirkskammer Oststeiermark angeboten werden, darf ich Sie seit März dieses Jahres als Ansprechpartnerin bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer betrieblichen Vorhaben und Ziele unterstützen. Ich helfe Ihnen gerne im Umgang mit gesetzlichen Anforderungen, bei Fragen zur betriebsinternen Qualitätssicherung, und bei der Kennzeichnung Ihrer Direktvermarktungsprodukte gemäß Lebensmittelinformationsverordnung. Ich freue mich auf die facettenreichen und verantwortungsvollen Aufgaben im Fachbereich Direktvermarktung und Regionale Kooperation und auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg und alles Gute! Raphaela Lackner, BEd. MA. Mobil: / Tel: / Liebe Bäuerinnen und Bauern! Mein Name ist Claudia Doppler, BEd MA und ich bin seit Mai 2015 Ihre neue Ansprechperson in der Abteilung Ernährung und Erwerbskombination in der Bezirkskammer Oststeiermark. Ich bin bereits seit Juni 2013 als Beraterin im Bereich Ernährung und Erwerbskombination bei der Landwirtschaftskammer Steiermark tätig. Mein ehemaliges Dienstgebiet war der Bezirk Graz-Umgebung und ich darf mich nun einer neuen Herausforderung in einem, für mich neuen Bezirk, stellen, auf die ich mich sehr freue. Besonders am Herzen liegen mir der Umgang mit heimischen, regionalen und saisonalen Lebensmitteln sowie die Positionierung dieser in der Öffentlichkeit. Durch diverse Aktionen, wie auch Schuleinsätzen, soll eine gewisse Bewusstseinsbildung und Wertschätzung bei der Bevölkerung erreicht werden und dieser Herausforderung stelle ich mich immer wieder gerne. Des Weiteren bin ich LFI-Bezirksgeschäftsführerin und somit für das zukünftige Bildungsprogramm der Oststeiermark verantwortlich. Ich freue mich auf meine Aufgaben und vor allem aber auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Für Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. Claudia Doppler, BEd. MA. Mobil: / ; Tel: /

6 Landwirtschaftskammerwahlen Vorabinformation Landwirtschaftskammerwahlen 2016 Bäuerliche Interessenvertretung auf Landes- und Bezirksebene wird neu gewählt Der Hauptausschuss der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark wird im Rahmen der nächsten Sitzung die Wahlen in die Landeskammer und die Bezirkskammern ausschreiben. Als Wahltag wird voraussichtlich Sonntag, der 31. Jänner 2016 festgelegt werden. Die Landwirtschaftskammer wird jeder Gemeinde bereits vor dem 6. November 2015 als Stichtag per Onlineanwendung eine vorläufige Liste der Wahlberechtigten (Name, Geburtsjahr und Anschrift) zur Verfügung stellen. Unter Zugrundelegung dieser vorläufigen Liste haben die Gemeinden sodann bis längstens 4. Dezember 2015 die Wählerverzeichnisse zu erstellen. Nur jene Kammerzugehörigen, die in einem abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen am Wahltag ihr Wahlrecht ausüben. Deshalb sollten sich alle kammerzugehörigen Personen ab 19. Oktober 2015 bis spätestens 4. Dezember 2015 bei den Gemeinden vergewissern, ob sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde des Haupt(wohn)sitzes oder der Gemeinde, in der der überwiegende Teil ihres Grundbesitzes liegt oder der Gemeinde, in der die überwiegende betriebliche Tätigkeit ausgeübt wird, eingetragen sind. Wahlberechtigung natürliche Personen Wahlberechtigt sind alle kammerzugehörigen natürlichen Personen, soweit diese spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und kein Wahlausschließungsgrund im Sinne der Landtags-Wahlordnung 2004 idgf vorliegt. Bezirkskammer Oststeiermark Hartberg-Fürstenfeld 3/2015 Das Wahlrecht für die Wahl der Landes- und Bezirkskammerräte besteht in der Gemeinde des Haupt(wohn)sitzes der/des Kammerzugehörigen oder in jener Gemeinde, in der die Kammerzugehörigkeit begründenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke überwiegend liegen oder in jener Gemeinde, in der die Kammerzugehörigkeit begründende Tätigkeit überwiegend ausgeübt wird. Kommen demnach mehrere Gemeinden in Betracht, kann die kammerzugehörige Person jene Gemeinde bezeichnen, in der sie ihr Wahlrecht ausüben möchte. Unterlässt die kammerzugehörige Person diese Bezeichnung, so ist das Wahlrecht in der Gemeinde des Haupt(wohn)sitzes auszuüben. Als örtlicher Anknüpfungspunkt kann der Haupt- (wohn)sitz nur herangezogen werden, soweit dieser in der Steiermark liegt. Wahlberechtigung juristische Personen Juristische Personen sind unter der Voraussetzung, dass sie kammerzugehörig sind und ihren Sitz im Land Steiermark haben, wahlberechtigt. Juristische Personen üben ihr Wahlrecht durch die zu ihrer Vertretung nach außen gesetzlich, satzungsgemäß oder stiftungsbehördlich berufenen Vertreter oder einen von diesen schriftlich Bevollmächtigten aus. Ausübung des Wahlrechts Die Wahlberechtigten haben ihr Stimmrecht persönlich durch Abgabe des Stimmzettels am Wahltag vor der Gemeindewahlbehörde bzw. Sprengelwahlbehörde oder durch Briefwahl auszuüben. Jene Wähler, die ihre Stimme durch Briefwahl abgeben wollen, können sich zwischen 19. Jänner 2016 und 26. Jänner 2016 von den Gemeindewahlbehörden amtliche Stimmzettel für die Wahl in der Bezirkskammer und/oder für die Wahl in der Landeskammer sowie das Wahlkuvert mitsamt Rückkuvert besorgen. Darüber hinausgehende Informationen hinsichtlich der Landwirtschaftskammerwahlen 2016 können Sie sodann den Landwirtschaftlichen Mitteilungen entnehmen. Mag. Elisabeth Haas 6

7 Beratung Einzelbetriebliche Investitionsförderung Die Richtlinien für die Investitionsförderung wurde Ende März 2015 veröffentlicht. Seit April 2014 war und ist es möglich Investitionsanträge in der Bezirkskammer zu stellen. Alte Anträge werden derzeit aufgearbeitet Derzeit sind die BeraterInnen der Bezirkskammer Oststeiermark damit beschäftigt, die seit April 2014 gestellten Anträge aufzuarbeiten. Zu diesem Zweck haben Ende April 2015 alle Antragsteller, die in der Bezirkskammer einen Antrag auf Investitionsförderung gestellt haben, einen Brief mit der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Nachbringen diverser Unterlagen erhalten. Förderungswerber für Biomasseanlagen wurden und werden laufend telefonisch kontaktiert. Nur vollständige Anträge können von den bewilligenden Stellen (Abteilung 10 Land Steiermark bzw. Landeskammer) bewilligt werden, daher ist die Vorlage aller notwendigen Unterlagen erforderlich. Neue Anträge Antragstellung unbedingt vor Investitionsbeginn Neue Anträge können laufend in der Bezirkskammer gestellt werden. Jedenfalls muss die Antragstellung vor Auftragsvergabe bzw. vor der ersten Bestellung erfolgen. Ab Antragsdatum kann mit der Investition begonnen werden. Eine Antragstellung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Berater möglich. Dabei werden Ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen bekannt gegeben. Wer kann die Investitionsförderung empfangen? Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, sofern der Gebietskörperschaftsanteil 25 % nicht übersteigt. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen: Arbeitsbedarf von mind. 0,3 bak (betriebliche Arbeitskraftstunden) im Zieljahr (=600 Std.) Bewirtschaftung von mind. 3 ha LN (Landwirtschaftlicher Nutzfläche) Nachweis der beruflichen Qualifikation (zb Facharbeiter, fünfjährige Berufserfahrung ) Wirtschaftlichkeitsrechnung (Betriebskonzept, Betriebsplan, Projektbeurteilung) Außerlandwirtschaftliches Einkommen unter dem zweifachen Referenzeinkommen ( ) Flächenbindung für viehhaltende Betriebe (mind. 50 % des anfallenden Wirtschaftsdüngerstickstoffs muss auf selbst bewirtschafteten Flächen ausgebracht werden Vorhabensbezogene Voraussetzungen (zb Baubescheide, Bauplan/Skizze, etc.) Fördergegenstände: siehe Tabelle auf Seite 9! Auswahlverfahren: Mit der Farbe Grün in der Übersicht gekennzeichnete Fördergegenstände unterliegen einem Auswahlverfahren. Dabei spielen Qualifikation von BetriebsführerIn, betriebswirtschaftliche Kriterien, ÖPUL-Teilnahme, Qualität- und Produktionskriterien Tierschutz und Tiergesundheit, Emissionsverminderung, Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen u.a. eine Rolle. In der Steiermark müssen derzeit für eine positive Förderzusage 8 Punkte erreicht werden. Die Beurteilung erfolgt ausschließlich durch die Förderstelle. Anträge, die die erforderliche Mindestpunktezahl nicht erreichen, erhalten keine Förderbewilligung. Für weitere Fragen stehen unsere Berater gerne zur Verfügung: Ing. Christine Sommersguter-Maierhofer (Biomasseanträge) / Ing. Otter Josef / Mag. Walter Lorenz / Ing. Josef Rechberger /

8 Existenzgründungsbeihilfe für JunglandwirtInnen: Antragstellung innerhalb eines Jahres ab erstmaliger Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit. Existenzgründung neu (früher Niederlassungsprämie): Neu ist, dass auch bei Pachtbetrieben mit eigenem Wirtschaftsgebäude oder bei familieninterner Pachtung des Betriebes eine Antragstellung möglich ist. Was gilt als erstmalige Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit? Die erstmalige Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes auf eigenen Namen und Rechnung durch Pachtung Kauf Erbschaft Schenkung oder Übernahme gilt als erstmalige Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit. Dh jede, auch familieninterne Pachtung (zb Verpachtung Betrieb an Sohn) und/oder Neuanlage eines landwirtschaftlichen Betriebes gilt als Bewirtschaftungsaufnahme auf eigene Gefahr und Rechnung und wird in den meisten Fällen als erste Niederlassung gewertet. Zugangsvoraussetzungen: Antragstellung innerhalb eines Jahres ab erstmaliger Bewirtschaftungsaufnahme, spätestens jedoch einen Tag vor Vollendung des 40. Lebensjahres Übergangsregelung: FörderwerberInnen, die die Bewirtschaftung eines Betriebes vor dem 8. April 2014 durch Pachtung aufgenommen haben, können den Förderantrag bis spätestens 21. Feber 2016 einbringen (außer das 40. Lebensjahr wird vorher vollendet) Bezirkskammer Oststeiermark Hartberg-Fürstenfeld 3/2015 Bewirtschaftung von mind. 3 ha LN; Betriebe des Garten-, Obst- oder Weinbaues, Bienenhaltung, Hopfenanbau, die weniger als 3 ha LN bewirtschaften, müssen über einen eigenen Einheitswert oder einen Zuschlag zum Einheitswert verfügen Arbeitszeitbedarf am Betrieb mindestens 0,5 bak (1.000 Arbeitsstunden; bei Teilung eines bestehenden Betriebes oder Neugründung muss der so entstandene Betrieb mit einem Arbeitsbedarf von mind. 1,5 bak bewirtschaftet werden Mindestqualifikation: Facharbeiter (Nachweis innerhalb von zwei Jahren ab Bewirtschaftungsaufnahme) Das außerlandwirtschaftliche Einkommen des Förderungswerbers liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung unter dem zweifachen des Referenzeinkommens ( ) Vorlage eines Betriebskonzepts Ausmaß der Förderung: Betrieb ab 0,5 bak bis unter 1 bak (1bAK =2.000 Akh pro Jahr) 1. Teilbetrag max Euro 2. Teilbetrag max Euro Für die Bewirtschaftung eines Betriebes ab 1 bak 1. Teilbetrag max Euro 2. Teilbetrag max Euro Bei vollständiger Eigentumsübertragung kann zusätzlich ein Zuschlag von Euro gewährt werden. Wird bis spätestens vier Jahre nach erfolgter Niederlassung und Bewirtschaftung der Nachweis einer Meisterausbildung oder einer einschlägigen höheren Ausbildung erbracht, kann ein weiterer Zuschlag von Euro gewährt werden. 8

9 Bezirkskammer Oststeiermark Hartberg-Fürstenfeld 3/2015 9

10 MeisterInnenausbildung Ländliches Betriebs- & Haushaltsmanagement Bezirkskammer Oststeiermark Hartberg-Fürstenfeld 3/2015 Wertschöpfungsketten für ihre Betriebe erschließen. An wen richtet sich die Ausbildung? Kurstermine: Modulstart: November 2015 Ausbildungen: Kurswinter 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 Kursort: Steiermarkhof (Graz) MeisterInnenausbildung Ländl. Betriebs- & Haushaltsmanagement die Spitzenausbildung für die bäuerliche Erwerbskombination! AbsolventInnen von land- und ernährungswirtschaftlichen Fachschulen FacharbeiterInnen des ländl. Betriebs- und Haushaltsmanagements (Ländliche Hauswirtschaft) bzw. InteressentInnen mit Lehrabschluss Betriebsdienstleistung BetriebsleiterInnen und mitarbeitende Angehörige landwirtschaftlicher Betriebe mit mehrjähriger Praxis Die MeisterInnenausbildung in der Sparte Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement stellt die höchste Berufsausbildung für BäuerInnen und unselbständig Tätige im bäuerlich erwerbskombinativen Bereich dar. Sie umfasst neben den allgemeinen Modulen die Fachbereiche Lebensmittelkompetenz, Arbeitsorganisation und Ressourcenmanagement sowie Produkt- und Dienstleistungsrealisierung. Ländliches Betriebs- & Haushaltsmanagement die TOP-Ausbildung für bäuerliche VermarkterInnen, DienstleisterInnen und kombinierte Betriebe Im Herbst 2015 startet eine neue MeisterInnenausbildung für die Sparte Ländliches Betriebs- & Haushaltsmanagement. In drei Ausbildungswintern von 2015 bis 2018 findet die Ausbildung mit einer Gesamtdauer von zehn Wochen (ca. 400 Kursstunden) im Steiermarkhof statt. Die MeisterInnenausbildung gliedert sich in allgemeine Module (Betriebsführung, Ausbilderlehrgang, Recht & Agrarpolitik) sowie in die drei Fachmodule. Die TeilnehmerInnen an der MeisterInnenausbildung erwartet eine fundierte Ausbildung, die viele Bereiche der bäuerlichen Erwerbskombinationen abdeckt. Die AbsolventInnen sind befähigt, Erwerbskombinationen erfolgreich zu managen und können somit neue MeisterInnenausbildung wozu? Eine fundierte fachliche Ausbildung der BetriebsführerInnen ist die Basis jedes erfolgreichen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Sich ändernde Rahmenbedingungen, neue KonsumentInnenwünsche, aber auch technische Weiterentwicklungen in der Land- und Forstwirtschaft erfordern eine gute Fachausbildung für die Bäuerinnen und Bauern der Zukunft. Die Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft mit der FacharbeiterInnen- und MeisterInnenausbildung legt den Grundstein dafür, den eigenen Betrieb produktiv und wirtschaftlich zu führen. Aber auch im Bereich der agrarischen Ausgleichszahlungen spielt die Ausbildung eine immer wesentlichere Rolle. Kosten der Ausbildung: Kursgebühr, Skripten (excl. Bundesgebühr, Ausstellung des Meisterbriefes, Verpflegung) Information & Anmeldung: Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Landwirtschaftskammer Steiermark Hamerlinggasse 3, 8010 Graz 0316 / lfa@lk-stmk.at, 10

11 Invekos Überblick zu Herbstantrag, Direktzahlung und mehr Informationsmöglichkeiten In den folgenden Artikeln können wir nur einen groben Überblick über ausgewählte Themen mit Informationsstand August (Redaktionsschluss) geben. Detaillierte Informationen zu den unten angeführten und weiteren Themen finden Sie in Fachmedien zb Landwirtschaftliche Mitteilungen und im Internet zb oder Wir ersuchen Sie dringend von oben genannten Möglichkeiten der Information Gebrauch zu machen, da sich in der Auslegung der einzelnen Richtlinien noch immer Änderungen ergeben können. Herbstantrag Terminversand Alle Betriebe, die die Maßnahme Begrünung von Ackerflächen Zwischenfrucht beantragt haben, bekommen seitens der Bezirkskammer einen Termin für die Herbstantragstellung zugesandt. Ausgenommen davon sind Betriebe, die den Antrag selbst online gestellt und einen Verzicht auf Papiervordruck bekanntgegeben haben. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen wollen (zb selbstständige Onlinebeantragung), sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab. Die Bearbeitung in der Bezirkskammer startet mit Mitte September, in der Servicestelle Großwilfersdorf beginnt die Erfassung mit Anfang Oktober. Letztmaliger Einstieg in neue ÖPUL Maßnahmen Ein Einstieg in das ÖPUL 2015 bis 2020 ist letztmalig mit dem Herbstantrag 2015 möglich. Landwirte, die noch am ÖPUL 2015 teilnehmen möchten oder vorhaben zusätzliche Maßnahmen zu beantragen, müssen dies mit dem Herbstantrag 2015 melden. Alle Antragsteller, die nicht an der Maßnahme Begrünung von Ackerflächen Zwischenfrucht teilnehmen, erhalten keinen Herbstantrag seitens der AMA und keinen Termin seitens der Bezirkskammer zugesandt und müssen selbsttätig oder mit Unterstützung der Bezirkskammer den Herbstantrag fristgerecht einbringen. Sollten Sie dazu unsere Hilfe wünschen, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin unter 03332/ Antragsbearbeitungen ohne vorherige Terminvereinbarung sind nicht möglich! Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und Maßnahmen finden Sie in der ÖPUL 2015 Sonderrichtlinie unter bzw. im Merkblatt der Agrarmarkt Austria unter sowie in diversen Artikeln der Landwirtschaftlichen Mitteilungen. Fristen für die Antragstellung: Begrünung von Ackerflächen System Zwischenfrucht: 15. Oktober 2015 (keine Nachfrist) Alle anderen Maßnahmen: 15. Dezember 2015 (keine Nachfrist) Begrünung von Ackerflächen System Zwischenfrucht, Mulchsaatzuschlag Inhaltliche Informationen finden Sie als Beilage zum Einladungsschreiben, in den Landwirtschaftlichen Mitteilungen Ausgabe 15. August und auf Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün Ein Herbstantrag ist nur notwendig, wenn diese oder weitere Maßnahmen heuer neu beantragt werden sollen. Ist die Maßnahme am Betrieb aktiv muss kein Herbstantrag gestellt werden, es sind aber tagaktuell Aufzeichnung zu führen, die die Einhaltung der 85 % Begrünung der Ackerfläche dokumentieren. Herbstantrag Online Ein Herbstantrag ist für die Maßnahmen Begrünung von Ackerflächen Zwischenfrucht, Mulch- und Direktsaat und zur Neubeantragung von anderen Maßnahmen zu stellen. Auch beim Herbstantrag erfolgt die Erfassung und Absendung des Antrages über den Computer. Der Ackerflächenstichtag ist der 1. Oktober. Ackerflächenänderungen bis zu diesem Stichtag und begrünte Schläge müssen lagegenau im Digitalisierungsprogramm eingezeichnet werden. Im Zuge der Herbstantragstellung ist es möglich die voraussichtlichen Nutzungen für 2016 (Anbauplanung) und Flächenänderungen für 11

12 2016 einzuarbeiten, diese werden dann automatisch für den Mehrfachantrag 2016 übernommen. Wir ersuchen gut vorbereitet zu den Terminen zu kommen (zb Hilfsmessungen, wenn Feldstücke in Schläge aufgeteilt werden, ) und alle notwendigen Unterlagen mitzubringen. Wird der Herbstantrag Online in der Bezirkskammer oder Außenstelle abgesandt, erhält jeder Landwirt nach dem Absenden einen Papierausdruck des Antrages. Dieser ist unbedingt genau zu prüfen und wenn nötig (zb falsche Feldstücke, Prozentgrenze passt nicht ) eine Korrektur zu veranlassen. Die Angaben am Herbstantrag liegen in der alleinigen Verantwortung des Antragstellers. Wie schon im Frühjahr kann die Antragstellung auch von jedem Landwirt eigenständig erledigt werden. Bearbeitung von Flächenänderungen Client (Änderungsdigitalisierung) Seit Herbst 2014 wird die maximal beantragbare Referenzfläche von der AMA festgestellt. Werden darüber hinaus Flächen beantragt (zb Rodung; Zupachtung von Flächen, die bisher nicht beantragt wurden ) ist ein Referenzänderungsantrag zu stellen und geeignete Nachweise, vor allem Fotos auf denen die jetzige Nutzung ersichtlich ist, beizulegen. Handlungsbedarf ergibt sich auch bei: Aktuellen Flächenänderungen (Zu- und Verpachtung, Verbauung, Aufforstung, Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung, ) Neuen Luftbildern: Überprüfung der von der AMA festgestellten Referenz (nicht alles ist am Luftbild erkennbar) Vor-Ort-Kontrollen: Überprüfung, ob die Ergebnisse der Kontrolle im Digitalisierungsprogramm eingearbeitet sind Ausweitungen von Flächen: Bitte geeignete Nachweise mitbringen Antragstellung: lagegenaue Beantragung der einzelnen Schläge Für den Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gibt es im nördlichen Bereich neue Hofkarten. Es ist vorgesehen, dass die betroffenen Betriebe beim Einstieg in das Digitalisierungsprogramm auf das Vorhandensein der neuen Luftbilder hingewiesen werden. Eine Zusendung der neuen Bezirkskammer Oststeiermark Hartberg-Fürstenfeld 3/2015 Hofkarte in Papierform ist nicht vorgesehen. Wissenswertes Referenzänderungsanträge zum MFA 2015 Die zum MFA 2015 gestellten Referenzänderungsanträge werden laufend von der AMA bearbeitet und die Ergebnisse den Landwirten direkt mittels Brief mitgeteilt. Ist der Referenzänderungsantrag nur teilweise positiv oder negativ beurteilt, empfehlen wir dringend die Flächen im Mehrfachantrag 2015 zu korrigieren, da es sonst zu Sanktionen kommen kann. Cross Compliance Für den Erhalt der Direktzahlungen, ÖPUL- Prämien, Ausgleichzulagen und weiterer Förderungen aus dem Bereich der ländlichen Entwicklung ist es notwendig die Bestimmungen der Cross Compliance einzuhalten. Diese umfassen die Bereiche: Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat Erhaltung der wild lebenden Vogelarten und Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen in gutem landwirtschaftlichen Zustand (GLÖZ) Dauergrünlandumbruchsverbot Lebensmittelsicherheit Futtermittelsicherheit Hormonanwendungsverbot und Tierarzneimittelanwendung Schweine-, Rinder, Schaf- und Ziegenkennzeichnung Bekämpfung von Tierseuchen Handel mit Rindern, Schafen und Ziegen und deren Erzeugnissen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln Tierschutz Ein Merkblatt mit detaillierten Informationen gibt es auf Walnussanlagen Zu den ÖPUL- Förderauflagen für Dauer- und Spezialkulturflächen zählen unter anderem: Ordnungsgemäße Auspflanzung nach einem regelmäßigen System 12

13 Erzeugung von qualitativ hochwertigem Erntegut Jährliche ordnungsgemäße Pflege von Fläche und Aufwuchs Ernten und Verbringen des Erntegutes Im Falle einer BIO Produktion ist zusätzlich auf die Verwendung von zertifiziertem Bio- Pflanzmaterial zu achten. Ist kein zertifiziertes Bio-Pflanzmaterial erhältlich ist mit der jeweiligen Bio-Kontrollstelle bezüglich der Vorgehensweise Kontakt aufzunehmen. Entspricht die Bewirtschaftung nicht diesen Vorgaben kann es zur Rückforderung der erhaltenen Prämien kommen. Auszahlungstermine Voraussichtlich ist es im heurigen Jahr aufgrund der Systemumstellung und der EU-rechtlichen Vorgaben nicht möglich die Mittel der Ländlichen Entwicklung und die Direktzahlungen im gewohnten Umfang zur Auszahlung zu bringen. Wurden Kreditrückzahlungen oder Pachtzahlungen mit diesen Terminen abgestimmt, ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den betroffenen Stellen (Kreditinstitut, ) sinnvoll. Weitere Informationen finden Sie in den Landwirtschaftlichen Mitteilungen Ausgabe 15. August. Dauergrünlandwerdung Neue Regelung ab 2016 Laut Festlegung gelten Flächen als Dauergrünland, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebes sind. Durch die Änderung in anderes Ackerfutter wird die Dauergrünlandwerdung nicht unterbrochen. Zu Ackerfutter in diesem Sinne zählen: Wechselwiese mit einem Grasanteil ab 40 % Sonstiges Feldfutter Futtergräser Energiegras Grünbrache ohne Codierung GLÖZ A Als Fruchtfolge gilt die Änderung des Pflanzenbestandes durch eine aktive Tätigkeit (Umbruch mit Neueinsaat, Frässaat, Direktsaat) mit einer Änderung der Schlagnutzungsart zu einer Nicht- Ackerfutterfläche (zb Getreide, Mais, ). Mindestens jedes sechste Jahr muss eine Nicht- Gras und Grünfutterpflanze im MFA beantragt werden. Zu Dauergrünland werden somit alle Flächen, die 2016 das sechste Mal in Folge als Ackerfutter beantragt werden, unabhängig davon, wann die letzte Schlitzsaat stattgefunden hat. Ausnahmen Von der Dauergrünlandwerdung ausgenommen sind: Ökologische Vorrangflächen (Code OVF), im Rahmen der Notwendigkeit für Greening Biodiversitätsflächen (Code DIV), im Rahmen der Notwendigkeit für UBB ÖPUL Naturschutzflächen (Code WF oder K20) Flächen im Vorbeugenden Oberflächengewässerschutz (Code OG oder ZOG) Flächen zur Steigerung der Bodenfruchtbarkeit im Rahmen der Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise und Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung Saatgutvermehrungsflächen Leguminosen wie Klee, Luzerne bzw. Mischungen dieser Arten Kleegras sofern der Grasanteil nicht mehr als 40 % beträgt und der Bestand durch Einsaat von Klee in Reinsaatstärke hervorgeht Achtung: Eine freiwillige Anlage von Biodiversitätsflächen und Ökologischen Vorrangflächen über die Notwendigkeit hinaus verhindert nicht die Grünlandwerdung. Ackerflächen, die über Landesnaturschutzprogramme (Biotoperhaltungsprogramm, Wiesenvertragsnaturschutz) gefördert werden, unterliegen der Dauergrünlandwerdung. Bisher Nur Schlitzsaat Dringender Handlungsbedarf Bei Ackerflächen, die 2015 zum fünften Mal in Folge als Ackerfutter (inklusive Klee und Klee- 13

14 gras, da laut alter Richtlinie Ackerfutterkulturen), Grünbrache oder GLÖZ A beantragt wurden, muss im Mehrfachantrag 2016 eine tatsächliche Ackerkultur (zb Getreide, Mais ) aufscheinen, um die Ackerfähigkeit zu erhalten. Diese Regelung gilt unabhängig davon, wann die letzte Schlitzsaat erfolgte. Beispiel: (KG= Kleegras, WW= Wechselwiese) MFA : Schlagnutzung: KG WW WW WW WW In diesem Fall muss im MFA 2016 eine tatsächliche Ackerkultur beantragt werden, um die Ackerfähigkeit zu erhalten. Möglichkeiten Notwendige Maßnahmen zur Vermeidung der Dauergrünlandwerdung von Ackerflächen sind eigenständig zu überprüfen und durchzuführen. Aus jetziger Sicht bestehen folgende Möglichkeiten: Beantragung einer klassischen Ackerkultur spätestens im Mehrfachantrag des sechsten Jahres Getreide zur Ganzpflanzenernte mit Ackerfutter als Untersaat. Dabei muss das Getreide bestandsbildend sein (Saatmenge 100 kg und mehr) und darf nicht vor 15. Juni geerntet werden. Dokumentation mit Saatgutrechnung und Fotos vor der Ernte notwendig. Leguminosenreinbestände wie Klee, Luzerne bzw. Mischungen dieser Arten Kleegras, sofern der Grasanteil nicht mehr als 40 % beträgt und der Bestand durch Einsaat von Klee in Reinsaatstärke hervorgeht Ausnahmen (siehe oben) In allen anderen Fällen wird empfohlen, die Flächen spätestens im sechsten Jahr selbstständig in Grünland umzuwandeln. Bei rückwirkenden Umwandlungen seitens der AMA kann es zu Problemen mit verschiedenen Auflagen (Prozentgrenze Immergrün, UBB, Ökologische Vorrangfläche ) kommen. Bezirkskammer Oststeiermark Hartberg-Fürstenfeld 3/2015 Leguminosenreinbestände, Kleegras - neue Definition ab Anbau 2016 Laut momentanem Informationsstand zählen ab 2016 neu angelegte Leguminosen wie Klee, Luzerne und Mischungen dieser Arten, und Kleegras, sofern der Grasanteil im Bestand nicht mehr als 40 % beträgt und der Bestand durch Einsaat von Klee in Reinsaatstärke hervorgeht, zu Ackerkulturen und unterbrechen damit den Dauergrünlandwerdungszeitraum. Eine genaue Dokumentation der getätigten Maßnahmen (Saatgutrechnungen, Maschinenringrechnungen, ) ist am Betrieb aufzubewahren. Detaillierte Informationen finden Sie im Bauernjournal August 2015 (Beilage der Landwirtschaftlichen Mitteilungen vom 15. August) Bewirtschafterwechsel - Vollmachten Änderung Bewirtschafter - Bewirtschafterwechsel Grundsätzlich sollen Änderung des Bewirtschafters sofort mit dem Bewirtschafterwechselformular über die Bezirkskammer gemeldet werden, bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Termin! Aufgrund der Systemänderung ist für die Einarbeitung von Bewirtschafterwechseln eine Bearbeitungszeit durch die AMA von 3 Wochen anzunehmen. Soll der Herbstantrag (Onlineantrag) schon vom neuen Bewirtschafter gestellt werden, ist dies erst nach Einarbeitung des Bewirtschafterwechsels möglich. Bitte beachten Sie das für Ihre Terminplanung! Vollmachten Abgabe und Änderung von Anträgen können von Mitarbeitern der Bezirkskammer nur bei Anwesenheit des Bewirtschafters oder einer vom Bewirtschafter bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Die Vollmacht muss von allen Bewirtschaftern (zb bei Personengemeinschaften) unterschrieben werden und ist bei der Vorsprache mitzubringen. Die Vollmacht muss neben den Angaben zu den Bewirtschaftern den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum des Bevollmächtigten, sowie Zeitpunkt und Umfang der Bevollmächtigung enthalten. Entsprechende Leerformulare sind in der Bezirkskammer erhältlich 14

15 Direktzahlungen (vorher: Einheitliche Betriebsprämie) Neuzuteilung der Zahlungsansprüche Übertragung von Zahlungsansprüchen Eine Neuzuteilung der Direktzahlung (Zahlungsansprüche) auf Basis der ausbezahlten Direktzahlungen 2014 (Betriebsprämie, Tierprämien) umgerechnet auf die beantragten beihilfefähigen Flächen im MFA 2015 erfolgt seitens der AMA mittels Bescheid. Nach der Erstzuweisung der Zahlungsansprüche können diese wieder mit einem gesonderten Formular, mit oder ohne Fläche, an andere Betriebsinhaber übertragen werden. Bei einer Übertragung der Zahlungsansprüche ohne Fläche werden 50 % zugunsten der nationalen Reserve einbehalten. Kleinerzeugerregelung Für alle Betriebe über 1,5 ha Fläche ist es möglich an der Kleinerzeugerregelung für die Direktzahlung teilzunehmen. Das bedeutet: Kein Greening und keine Cross- Compliance Sanktion bei der Direktzahlung Zahlungsbetrag ersetzt den Gesamtwert aus Basisprämie, Greening-Zahlung, eve. gekoppelter Stützung, eve. Zahlung Junglandwirt Berechnet wird der Betrag, den der Betriebsinhaber auch außerhalb der Kleinerzeugerregelung erhalten hätte. Die Auszahlung beträgt aber maximal /Jahr In einer Vorauswahl werden Betriebe bis ca Direktzahlungen seitens der AMA automatisch in diese Regelung einbezogen. Betriebe, die laut Datenstand 2014 diesem Schema entsprechen, werden bis spätestens 30. September 2015 darüber informiert. Nachdem die genaue Höhe der Zahlungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen wird, liegt dem Schreiben ein Berechnungsschema bei. Besonders bei Betrieben mit Flächenzugängen und Vorabübertragung von Prämienrechten kann eine genauere Berechnung sinnvoll sein. Ein Ausstieg aus dieser Regelung ist bis 15. Oktober 2015 bzw. auch in den Folgejahren möglich, jedoch kein Wiedereinstieg. 15 ACHTUNG: Betriebe mit mehr als Direktzahlungen 2016 können sich bis zum 15. Oktober 2015 für die Kleinerzeugerregelung anmelden. Dies kann besonders für Betriebe mit fallenden Zahlungsanpruchswerten, bei denen der Betrag von in den Folgejahren unterschritten wird, interessant sein. Sollten Sie dazu unsere Hilfe wünschen, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin und bringen Sie alle notwendigen Unterlagen (Auszahlungsbescheid Einheitliche Betriebsprämie 2014, Tierprämienbescheid 2014, Vorabübertragungen von Prämienrechten, Mehrfachantrag 2015, ) mit. Ökologische Vorrangflächen Zwischenfruchtanbau bei Leguminosen ACHTUNG: Wurde eine stickstoffbindende Kultur (Leguminosen) zur Erfüllung der Ökologischen Vorrangflächen angebaut und beantragt, dann ist nach der Ernte der Anbau einer Zwischenfrucht oder Winterung verpflichtend. Diese Folgekulturen dürfen keine Leguminosen beinhalten. Das betrifft vor allem Sojaflächen wird darauf kein Wintergetreide angebaut ist eine Zwischenbegrünung ohne Leguminosen anzubauen. Mehrjährige Kulturen (zb Klee, Luzerne, ) müssen im Herbst nicht umgebrochen werden. Es wird dringend empfohlen diese Vorgaben einzuhalten, da es sonst zu einer Kürzung der Greeningprämien kommen kann. Nähere Informationen finden Sie in den Landwirtschaftlichen Mitteilungen Ausgabe 1. August und auf Ökologische Vorrangflächen Flächenersatz möglich Die Direktzahlungsleitlinie wurde dahingehend vereinfacht, dass der Ersatz beantragter und nicht vorgefundener Ökologischer Vorrangflächen durch am Betrieb vorhandene andere Ökologische Vorrangflächen auch im Zug einer Vor-Ort-Kontrolle sanktionsfrei erfolgen kann. Daher ist auch ein innerbetrieblicher Wechsel der Ökologischen Vorrangflächen, bei Einhaltung der Anlagefristen und Mischungspartner, im Herbst möglich. Eine Ausweitung der Flächen ist nicht möglich. Zahlungsanspruchszuteilung auf Almen Bei der Berechnung des Referenzbetrages für Mutterkuhprämien gibt es wesentliche Ände-

16 rung. Wird 2015 eine Mutterkuh auf die Alm aufgetrieben, werden für alle 2014 ausbezahlten Mutterkuhprämien 62 abgezogen. Als gealpte Mutterkuh gelten dabei Kühe, die zum 15. Juli gealpt sind und eine Mindestalpungsdauer von 60 Tagen erreichen. ACHTUNG: Wird im Jahr 2015 keine Kuh gealpt, jedoch in den Jahren 2016, 2017 oder 2018 kommt es zu einem rückwirkenden Abzug des Betrages und einer Neuberechnung der Zahlungsansprüchen. Nähere Informationen finden Sie in den Landwirtschaftlichen Mitteilungen vom 15. Juli und 1. August und auf Richtigstellung eines Bescheides Die Direktzahlung betreffende Auszahlungsinformationen werden den Bewirtschaftern als Bescheid mitgeteilt. Wer den Bescheid anfechten möchte, muss binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides (nachzulesen in der Rechtsmittelbelehrung) eine Beschwerde bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, einbringen. Dabei sind gewisse Formvorschriften einzuhalten. Die Erstellung einer Beschwerde kann sehr zeitaufwändig sein. Sollten Sie dazu Hilfestellungen benötigen vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin. Dürrepaket zu Direktzahlungen und ÖPUL Aufgrund der außergewöhnlichen Trockenheit wurden seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für bestimmte Teile Österreichs Ausnahmeregelungen für das Jahr 2015 erlassen. Für den Bezirk Oststeiermark sind diese Ausnahmen gültig und werden die wichtigsten Punkte aufgezählt: Nutzung von Grünbrachen mit dem Code OVF Als ökologische Vorrangflächen codierte Grünbrachen dürfen ab sofort für Futterund Weidezwecke genutzt werden. Verkauf, des auf diesen Flächen erzeugten Futters darf nicht erfolgen Keine Korrekturnotwendigkeit beim Mehrfachantrag 2015 Nutzung von Grünbrachen mit Code DIV Korrektur des Mehrfachantrages 2015 auf Klee oder Sonstiges Ackerfeldfutter notwendig die Bedingungen für Biodiversitätsflächen 16 Bezirkskammer Oststeiermark Hartberg-Fürstenfeld 3/2015 sind einzuhalten (max. 2 Nutzungen, keine Düngung, kein Pflanzenschutz, keine Weide) eine Nutzung ist erst nach der erfolgten Korrektur erlaubt Nutzung von Grünbrachen mit Code WFR nur dann zulässig, wenn dies gemäß Naturschutz-Projektbestätigung möglich ist mit Landesnaturschutzabteilung bezüglich Projektauflagenänderung Rücksprache halten Korrektur des Mehrfachantrages 2015 ist notwendig Eine Nutzung ist erst nach der erfolgten Korrektur erlaubt Nutzung von Grünbrachen und Grünlandbrachen ohne Code Korrektur des Mehrfachantrages 2015 Eine Nutzung ist erst nach der erfolgten Korrektur erlaubt Begrünung von Ackerflächen System Immergrün Der Zeitraum von 50 Tagen zwischen der Ernte der ersten Hauptfrucht und des Anbaus der nächsten Hauptfrucht wird für betroffenen Flächen von 50 auf 70 Tage verlängert. Ausnahme nur für 2015 Keine gesonderte Meldung erforderlich Dokumentation für bewirtschaftungsverändernde Umstände Können Verpflichtungen im Rahmen von ÖPUL aufgrund von besonderen Witterungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann dies im Rahmen von Einzelfallbeurteilungen als bewirtschaftungsverändernder Umstand anerkannt werden Genaue Dokumentationen und Nachweise, dass keine andere Handlungsmöglichkeit bestanden hat, sind vorzulegen. Detaillierte Informationen und das Gesamtdokument zum Dürrepaket finden Sie auf Ing. Martina Kogler

17 Naturschutz ÖPUL-Naturschutz (WF) Nach gegenwärtigem Stand besteht mit dem MFA 2016 die letzte Möglichkeit in die ÖPUL-Maßnahme Naturschutz einzusteigen. Die Hinzunahme von Flächen bei bereits teilnehmenden Betrieben wird auch darüber hinaus möglich sein. Antragsformulare dafür, sowie für die gewünschte Änderung von Pflegeauflagen oder Bekanntgabe der Änderung des Bewirtschafters, sind auf der Bezirkskammer aufliegend oder unter folgendem Link downloadbar: beitrag/ / / Im Zuge der Überschreibungen alter Projektbestätigungen aus dem ÖPUL-2007 mussten, aufgrund des Zeitdruckes oder zum Zeitpunkt der Kartierung noch nicht feststehender Auflagen, zahlreiche Betriebe vom Tisch aus überschrieben werden. Sie werden daher ersucht, sich die Projektbestätigungen genau durchzulesen, ob hier ein Änderungsbedarf besteht. Falls ja, ist der Änderungswunsch mittels Formular (siehe oben) an die Naturschutzabteilung (Stempfergasse 7, 8010 Graz; Mail: zu richten. Betriebe in Natura 2000-Gebieten können auch direkt Kontakt mit dem Natura 2000-Gebietsbetreuer Emanuel Trummer aufnehmen. K 20 Die Anmeldefrist für eine Neukartierung oder eine Flächenhinzunahme für den MFA 2016 ist der 31. August bzw. bei Natura Betrieben der 30. September! Betriebe mit noch laufenden K 20-Maßnahmen haben nach momentanem Stand ebenfalls mit MFA 2016 die letzte Möglichkeit ins ÖPUL-WF zu wechseln. Dies ist v. a. für Verträge mit einer Laufzeit über das Jahr 2015 hinaus zu beachten, wenn der Wunsch besteht, dass die betreffenden Flächen in der Naturschutzförderung weitergeführt werden sollen. Nicht von Relevanz ist das für K 20-Flächen, bei denen es sich ausschließlich um Hecken handelt. Diese können nach Auslaufen des Vertrages nur als Landschaftselement im Zuge der Maßnahmen UBB und Bio weitergefördert werden. 17 Achtung: Aufgrund neuer Bestimmungen mussten alle alten, in schriftlicher Form vorliegenden K 20- Verträge in eine Datenbank überführt werden. Da oftmals nicht eindeutig nachvollziehbar war, ob es sich dabei um eine Grünland- oder Ackerstilllegung handelte ist für Sie daher wichtig zu prüfen, ob Sie: eine Projektbestätigung der Naturschutzabteilung erhalten haben, die die K 20-Flächen enthält diese mit den Auflagen KF und KA oder KG versehen ist und ob bei einer Grünlandstilllegung eine KG- Auflage bzw. bei einer Ackerstilllegung eine KA-Auflage vergeben wurde Sollte einer der obigen Punkte nicht zutreffen, wird um Kontaktaufnahme mit der Naturschutzabteilung ersucht. Veranstaltungshinweise: Im Rahmen von zwei Seminaren im Bezirk Hartberg- Fürstenfeld besteht im September die Möglichkeit, für Interessierte, ihre Apfelsorten im hauseigenen Streuobstgarten bestimmen zu lassen oder mehr über die Verarbeitung von Wildobst, Wildkräutern und Wildgemüse zu erfahren. Seminar: Die angewandte Feld-, Wald- und Wiesenküche im Herbst Termin: Samstag, 19. September 2015 Treffpunkt: Forsthausweg 170, (Forsthaus) Burgau Zeit: 9 bis 17 Uhr Referent: Heli Kammerer Teilnahmebeitrag: 35,- Anmeldung und Infos unter: bzw. Seminar: Sortenvielfalt im Streuobstgarten Termin: Samstag, 26. September 2015 Treffpunkt: Mostgut Kuchelbauer, Riegersbach 33, 8250 Vorau Zeit: 9 bis 15 Uhr Referent: DI Christian Holler, ARGE Streuobst Teilnahmebeitrag: 10,- Anmeldung und Infos unter: bzw. obstsortenkurs/ Kontakt: Trummer Emanuel Tel: 0676/ Mail: emanuel.trummer@stmk.gv.at

18 UBB Schulungen Personen von Betrieben, welche an der ÖPUL Maßnahme Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung teilnehmen, sind verpflichtet, entsprechende Weiterbildungen zu absolvieren. Innerhalb der Programmperiode, aber spätestens im Jahr 2018 sind unabhängig von der Vorqualifikation fachspezifische Kurse im Mindestausmaß von 5 Stunden aus dem Bildungsangebot eines geeigneten Bildungsanbieters von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person zu absolvieren. Die Inhalte des Kurses stehen in maßgeblichem Zusammenhang mit der Einhaltung der in der ÖPUL-SRL geforderten Auflagen (z.b. in den Bereichen Biodiversität, Landschaftselemente, Ackerbau, Grünlandwirtschaft, Düngungsmanagement, Klimaschutz, Umweltgerechte Bewirtschaftung). Diese Veranstaltungen werden für die Maßnahme Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) gemäß der Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 im Ausmaß von 5 Stunden anerkannt. Termin: Dienstag, 24. November 2015 Ort: Schäffern, GH Laglmühle Zeit: 9 bis 14 Uhr Termin: Dienstag, 24. November 2015 Ort: Stubenberg, GH Kirchenwirt Zeit: 13 bis 18 Uhr Termin: Mittwoch, 2. Dezember 2015 Ort: Hartberg-Lebing, GH Pack Zeit: 13 bis 18 Uhr Termin: Mittwoch, 16. Dezember 2015 Ort: Großwilfersdorf, GH Großschädl Zeit: 13 bis 18 Uhr Referent/in: DI. Maria-Luise Schlögl, Ing. Martina Kogler, Fachreferenten zur Biodiversität Kosten: 39 Dauer: 5 UE Bezirkskammer Oststeiermark Hartberg-Fürstenfeld 3/2015 MFA online Lernen Sie das neue MFA-Online-System der Agrarmarkt Austria kennen. In diesem Seminar erfahren Sie Wissenswertes über den Einstieg in die eama-internet-plattform, das neue GIS- System (Hofkarte) und die notwendigen Schlagdigitalisierungen für eine erfolgreiche MFA-Antragsstellung Zielgruppe: Bäuerinnen und Bauern mit EDV Grundkenntnissen, die die MFA-Online-Antragsstellung kennenlernen möchten. Termin: Donnerstag, 4. Februar 2016 Ort: Hartberg, Bezirkskammer Zeit: 13 bis 17 Uhr Termin: Donnerstag, 4. Februar 2016 Ort: Hartberg, Bezirkskammer Zeit: 18 bis 22 Uhr Referent/in: Jürgen Holzer, DI Stefan Steirer, Belinda Kupfer Kursbeitrag: 53 gefördert von Bund, Land und EU Kursdauer: 4 Einheiten Anmeldung für beide Seminare 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim LFI-Steiermark unter 0316/ unbedingt erforderlich! Weitere Termine sowie Informationen zu den Terminen und Kursorten finden Sie auf im LFI-Kursprogramm oder bei unserer Servicestelle unter 0316/

19 Tiere Tierkennzeichnung (besonders Schafe, Ziegen) AMA Das Einhalten der Vorschriften betreffend die Kennzeichnung und Meldung im Bereich der Schaf- und Ziegenhaltung ist in der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung geregelt und wird in der neuen Förderperiode deutlich stärker überprüft, weswegen wir auf die wichtigsten Punkte hinweisen wollen: Grundsätzlich muss jeder Schaf- und Ziegenhalter seine Tiere kennzeichnen (üblicherweise Ohrmarken an beiden Ohren bzw. gibt es auch andere Kennzeichnungsmethoden wie Fesselband oder Bolus). Die Kennzeichnung hat zu erfolgen: spätestens nach sechs Monaten bzw. spätestens bei Verlassen den Geburtsbetriebes oder nach amtlicher Anordnung somit muss jedes Tier am Geburtsbetrieb gekennzeichnet werden! Die Kennzeichen (Ohrmarken) werden vom Steirischen Schaf- und Ziegenzuchtverband als amtliche Ohrmarkenvergabestelle jedem steirischen Schaf- und Ziegenhalter zugesendet (Bestellformular unter Bei Verlust einer Ohrmarke ist binnen einem Monat nachzukennzeichnen (Ersatz-Ohrmarkenbestellformular). Jeder Schaf- und Ziegenhalter muss beim Veterinärinformationssystem (VIS) gemeldet sein, eine eigene VIS-Hotline (01/ ) nimmt die Meldungen entgegen. Automatisch registriert ist man, wenn man auf der Tierliste zum MFA Schafe und/oder Ziegen eingetragen hat. Weiters ist jeder Zugang bzw. Abgang von/an fremde Betriebe zu melden, auch Abgaben an Endverbraucher oder Schlachtungen (nur Betriebe mit offiziellen Schlachtstätten, Hausschlachtungen sind einmal jährlich auf der Tierliste zum MFA anzugeben) sind zu melden (Meldefrist 7 Tage). Geburten oder Verendungen müssen nicht gemeldet werden. Abgänge über Vermarktungsorganisationen (Steirischer Schaf- und Ziegenzuchtverband bzw. Weizer Schafbauern) werden von dort als autorisierte Meldestelle gemeldet! Es gibt zwei Meldewege: Entweder elektronisch oder über eine Fax-Meldung (Zugangscode oder Meldebock bei der VIS-Hotline anfordern). Weiters ist das Führen eines Bestandsverzeichnisses erforderlich bzw. ist beim Transport von Schafen/Ziegen das vollständige Ausfüllen eines Viehtransportscheines (Lieferschein) notwendig. Nähere Infos gibt s beim Steirischen Schafund Ziegenzuchtverband (03842/ ) bzw. über die VIS-Hotline. Illmayer Siegfried TGD-Kursprogramm 2015/16 Rind AMA Fruchtbarkeit und saisonale Abkalbung in der Mutterkuhhaltung Termin: Dienstag, 13. Oktober 2015 Ort: Birkfeld, GH Birkfelderhof Zeit: 8.30 Uhr bis Uhr Kosten: 43 /Person Dauer: 4 UE 19

20 TGD-Grundausbildung Rinderhaltung. Ausbildungserfordernisse gemäß Tierarzneimittelkontrollgesetz Termin: Donnerstag, 26. November 2015 Ort: Hartberg-Maria Lebing, GH Pack Zeit: 9 Uhr bis 17 Uhr Kosten: 74 /Person gefördert für Landwirt- Innen; 148 /Person ungefördert Dauer: 8 UE (1 Tag) Anmeldung mit Bekanntgabe der Betriebsnummer bis spätestens 14 Tage vor dem Kurstermin - ohne Anmeldung kein Kurs! Weitere Informationen zu den Terminen und Kursorten finden Sie auf im LFI-Kursprogramm oder bei unserer Servicestelle unter 0316/ TGD-Weiterbildung Rinderhaltung Dieser Kurs wird mit vier Stunden als TGD Weiterbildung gemäß 11 TGD Verordnung angerechnet. Termin: Freitag, 26. Februar 2016 Ort: St. Ruprecht/Raab, Marktheuriger Strobl Zeit: 13 Uhr bis 17 Uhr Kosten: 43 /Person Dauer: 4 UE Kälbergesundheit und Kälberkrankheiten Termin: Donnerstag, 11. Februar 2016 Ort: Grafendorf bei Hartberg, GH Schöngrundner Zeit: 9 Uhr bis 13 Uhr Kosten: 43 /Person Dauer: 4 UE 20

Text und Redaktion: BMLFUW/Abt. II/3 Agrarumwelt (ÖPUL), Bergbauern und Benachteiligte Gebiete, Biologische Landwirtschaft;

Text und Redaktion: BMLFUW/Abt. II/3 Agrarumwelt (ÖPUL), Bergbauern und Benachteiligte Gebiete, Biologische Landwirtschaft; GAP-Vorschusszahlungen Herbst 2015 Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WAsserWIRTSCHAFT Stubenring 1, 1010 Wien bmlfuw.gv.at Text und Redaktion: BMLFUW/Abt.

Mehr

Niederlassung von JunglandwirtInnen 2007-2013

Niederlassung von JunglandwirtInnen 2007-2013 Wiener Straße 64 3100 St. Pölten Referat Förderung Stand: März 2012 Niederlassung von JunglandwirtInnen 2007-2013 SRL- Zusammenfassung (Kurzdarstellung) Förderungsvoraussetzungen Förderungswerber Förderungswerber

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

Ausfüllhilfe für Förderungsantrag. Vorhabensart 3.1.1 Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen

Ausfüllhilfe für Förderungsantrag. Vorhabensart 3.1.1 Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen Ausfüllhilfe für Förderungsantrag Vorhabensart 3.1.1 Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen zur Förderung eines Vorhabens des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2014-2020

Mehr

Sozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft. Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2015-04

Sozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft. Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2015-04 Sozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2015-04 Inhaltsverzeichnis Pflichtversicherung in der Bauernsozialversicherung besteht ab folgenden selbstbewirtschafteten

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Ausbildung Meister/in der Landwirtschaft Eine Information der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Landwirtschaftskammer Vorarlberg

Ausbildung Meister/in der Landwirtschaft Eine Information der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Landwirtschaftskammer Vorarlberg Ausbildung Meister/in der Landwirtschaft Eine Information der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Landwirtschaftskammer Vorarlberg Seite 1 Vorwort: Die Qualifizierung zum Meister ist nach wie

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Grünes Wahlprogramm in leichter Sprache

Grünes Wahlprogramm in leichter Sprache Grünes Wahlprogramm in leichter Sprache Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Baden-Württemberg ist heute besser als früher. Baden-Württemberg ist modern. Und lebendig. Tragen wir Grünen die Verantwortung?

Mehr

Internationales Altkatholisches Laienforum

Internationales Altkatholisches Laienforum Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet

Mehr

NÖ Landeskindergarten

NÖ Landeskindergarten Hilfe für Eltern (Erziehungsberechtigte), deren Kind am Nachmittag einen NÖ Landeskindergarten besucht NÖ Landeskindergarten Förderung Nachmittagsbetreuung Förderungsrichtlinien - gültig ab 1. 9. 2006

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten

Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten 1 Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG 4.1.1.

AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG 4.1.1. AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG 4.1.1. zur Förderung eines Vorhabens des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2014-2020 1. ALLGEMEINE ANGABEN Für alle Datumsfelder des

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin: Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung

Mehr

FAQ Freunde-werben auf osnatel.de

FAQ Freunde-werben auf osnatel.de FAQ Freunde-werben auf osnatel.de Wie funktioniert Freunde-werben auf osnatel.de? Wen kann ich als Kunden für Osnatel-Produkte werben? Für welche Osnatel-Produkte kann ich einen Neukunden werben? Wann

Mehr

Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen

Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen Seit Anfang 2013 erfolgen Anmeldungen zu Seminaren und Lehrgängen ausschließlich online über den Seminarkalender. Der Seminarkalender ist integriert in die Plattform

Mehr

NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss

NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss Zuschuss zu den Beförderungskosten von Kindern zum Kindergarten gültig ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 NÖ Familien und NÖ Gemeinden können einen finanziellen Zuschuss

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

schüler online Die zentrale Anmeldung im Internet http://www.schueleranmeldung.de

schüler online Die zentrale Anmeldung im Internet http://www.schueleranmeldung.de schüler online Die zentrale Anmeldung im Internet Berufsschule Berufsorientierungsjahr Berufsgrundschuljahr Berufsfachschule Höhere Berufsfachschule Berufliches Gymnasium Fachoberschule Fachschule Gymnasium

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Die BFV Ferien-Fussballschule in Ihrem Verein. Spaß Spiel Fußballtraining

Die BFV Ferien-Fussballschule in Ihrem Verein. Spaß Spiel Fußballtraining Die BFV Ferien-Fussballschule in Ihrem Verein Spaß Spiel Fußballtraining - Was ist das? Fünf (bzw. drei) Tage Fußballschule in den Pfingst- und Sommerferien Für die Kinder und Jugendlichen Ihres Vereins

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Die GAP ist mit der Zeit gegangen Manche loben die GAP, andere kritisieren sie. Die GAP war ein Erfolg,

Mehr

Die GAP nach 2013. Legislativvorschläge der EU Kommission zur Reform der. vom 12. Oktober 2011

Die GAP nach 2013. Legislativvorschläge der EU Kommission zur Reform der. vom 12. Oktober 2011 Die GAP nach 2013 Legislativvorschläge der EU Kommission zur Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union vom 12. Oktober 2011? Ilke Marschall, Erfurt, 11.11.11 Vorgeschichte Im Vorfeld

Mehr

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

E-Rechnung: Einfach, bequem und sicher zahlen

E-Rechnung: Einfach, bequem und sicher zahlen Mit der Funktion E-Rechnung (elektronische Rechnungen) im E-Banking der Zuger Kantonalbank empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem, sicher und papierlos. Dabei können Sie die E-Rechnung im E-Banking

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

KWF-Programm»Impulsprojekte«

KWF-Programm»Impulsprojekte« KWF-Programm»Impulsprojekte«im Rahmen der Richtlinie»Anschlussförderungen«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW 1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung

Mehr

Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit.

Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit. Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Inhalt Im August 2013 führte die Packenius, Mademann & Partner GmbH eine Online-Kurzbefragung zum Thema Pflege durch. Die Ergebnisse sind auf ganze Zahlen gerundet. Untersuchungsdesign

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise

Mehr

Schnelleinstieg in die (cs) AuftragPro

Schnelleinstieg in die (cs) AuftragPro Schnelleinstieg in die (cs) AuftragPro Starten der Anwendung Entpacken Sie das herunter geladene Archiv. Der entstandene Ordner (cs) AuftragPro enthält alle benötigten Komponenten der Anwendung. Öffnen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Wien = Menschlich. freigeist.photography

Wien = Menschlich. freigeist.photography Wien = Menschlich freigeist.photography Idee zu diesem Projekt Wovon lebt eine Stadt wie WIEN? Von seiner Geschichte, seiner Architektur, seinen Sehenswürdigkeiten und kulinarischen heimischen Köstlichkeiten.

Mehr

Sauberer und günstiger Strom ist einfach die richtige Entscheidung. Danke, Wasserkraft!

Sauberer und günstiger Strom ist einfach die richtige Entscheidung. Danke, Wasserkraft! Sauberer und günstiger Strom ist einfach die richtige Entscheidung. Danke, Wasserkraft! Mit sauberem Strom gelingt auch die Energiewende. Mit günstigem und sauberem Strom von VERBUND tragen Sie aktiv zum

Mehr

Im Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellensteuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei:

Im Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellensteuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei: STEUERN IN INDIEN QUELLENSTEUER (TDS) UND PERMANENT ACCOUNT NUMBER (PAN) Was ist die indische Quellensteuer und wann wird sie erhoben? Für nach Indien in Rechnung gestellte Dienstleistungen, Zinsen sowie

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen...

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen... DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT lesen, bevor Sie selbst verkaufen... Bevor Sie mit uns über Ihre Immobilie reden, sprechen wir mit Ihnen über unser diskretes Verkaufsmarketing. Wir sind der Meinung, dass Sie

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

E-Rechnung Einfach, bequem und sicher zahlen.

E-Rechnung Einfach, bequem und sicher zahlen. E-Rechnung Einfach, bequem und sicher zahlen. Mit der Funktion E-Rechnung (elektronische Rechnungen) im E-Banking der Nidwaldner Kantonalbank (NKB) empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem, sicher

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

Schritt 1. Anmelden. Klicken Sie auf die Schaltfläche Anmelden

Schritt 1. Anmelden. Klicken Sie auf die Schaltfläche Anmelden Schritt 1 Anmelden Klicken Sie auf die Schaltfläche Anmelden Schritt 1 Anmelden Tippen Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein Tipp: Nutzen Sie die Hilfe Passwort vergessen? wenn Sie sich nicht mehr

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

GUT. Für die Gemeinschaft. 30.000,00 Euro.

GUT. Für die Gemeinschaft. 30.000,00 Euro. GUT. Für die Gemeinschaft. Wir fördern Vereine, Verbände, soziale Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Jugendstätten, Hilfsorganisationen und sonstige Institutionen, die sich mit ihrem Vorhaben für die

Mehr

Richtlinien. Präambel. Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen zu Hause gepflegt.

Richtlinien. Präambel. Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen zu Hause gepflegt. Richtlinien für die Abwicklung der Pflegeförderung Präambel Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen zu Hause gepflegt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die überwiegend von der Familie

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den

Mehr

Baden-Württemberg-Stipendium für besonders qualifizierte Berufstätige. Merkblatt

Baden-Württemberg-Stipendium für besonders qualifizierte Berufstätige. Merkblatt Landesstiftung Baden-Württemberg Baden-Württemberg-Stipendium für besonders qualifizierte Berufstätige Merkblatt 1. Das von der Landesstiftung beschlossene Baden-Württemberg- Stipendium für besonders qualifizierte

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Frey Services Deutschland GmbH; Personalabteilung / Ausbildung und Personalentwicklung Stand: August 2013 Seite 1 von 5

Frey Services Deutschland GmbH; Personalabteilung / Ausbildung und Personalentwicklung Stand: August 2013 Seite 1 von 5 HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN Warum sollte ich mich online bewerben?... 2 Kann ich mich auch per Post bewerben?... 2 Wie viel Zeit benötige ich für eine Online-Bewerbung... 2 Welcher Browser wird unterstützt?...

Mehr

Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung

Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung VAGA-Vereinigung für Aromapflege & Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2. Zertifizierung Einzelpersonen Je nach absolvierter Ausbildung

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

1. Eine Frage vorab: Nutzen Sie Ihre Wohnung selbst oder vermieten Sie diese? Kontakt

1. Eine Frage vorab: Nutzen Sie Ihre Wohnung selbst oder vermieten Sie diese? Kontakt Gundlach GmbH & Co. KG Haus- und Grundstücksverwaltung Kundenbefragung 2014 1. Eine Frage vorab: Nutzen Sie Ihre Wohnung selbst oder vermieten Sie diese? Selbstnutzung Vermietung Kontakt 2. Wie beurteilen

Mehr

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389

Mehr

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten

Mehr

Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software 5

Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software 5 Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software 5 Ergänzend zur Anleitung VR-NetWorld Software 5 wird hier dargestellt, wie bestehende Lastschriften in SEPA-Lastschriften konvertiert und wie SEPA-Lastschriften

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

2.1 Präsentieren wozu eigentlich? 2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.

Mehr

Beauftragte für Chancengleichheit. Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg

Beauftragte für Chancengleichheit. Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg Beauftragte für Chancengleichheit Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg Zurück in den Beruf Motiviert zurückkehren erfolgreich durchstarten! Haben Sie in letzter Zeit schon einmal

Mehr

104 WebUntis -Dokumentation

104 WebUntis -Dokumentation 104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint

Mehr

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen

Mehr

Wie erhalte ich Buchungsanfragen von Lehrkräften/Schülern? Wie kann ich eingehende Buchungsanfragen verwalten?

Wie erhalte ich Buchungsanfragen von Lehrkräften/Schülern? Wie kann ich eingehende Buchungsanfragen verwalten? Überblick Diese Kurzanleitung soll Ihnen als Anbieter von Erkundungsplätzen einen direkten Einstieg in das Buchungsportal ermöglichen. Hilfestellung zu einzelnen Feldern und Funktionen finden Sie außerdem

Mehr

Speicherförderung und Lastmanagement Antragsformular

Speicherförderung und Lastmanagement Antragsformular Speicherförderung und Lastmanagement Antragsformular Dieses Formular dient ausschließlich der Beantragung einer Förderung von stationären elektrischen Speichern und eines Lastmanagementsystems für gewerbliche

Mehr

Bildungsscheck Onlineverfahren, Anleitung zum Mittelabruf für Bildungsberatungsstellen Stand: Juli 2011. Bildungsscheck. Onlineverfahren.

Bildungsscheck Onlineverfahren, Anleitung zum Mittelabruf für Bildungsberatungsstellen Stand: Juli 2011. Bildungsscheck. Onlineverfahren. Bildungsscheck Onlineverfahren Anleitung für den Mittelabruf für Bildungsberatungsstellen Stand: 25. Juli 2011 Autor: Elke Helmers, MAIS Seite 1 von 8 Einleitung Zur Abrechnung der Beratungsprotokolle

Mehr

EU-Verordnungsvorschläge zur GAP nach 2013 Sachstand und erste Analyse. (Stand 12.9.2011) 19. Fleischrindtag der LFA

EU-Verordnungsvorschläge zur GAP nach 2013 Sachstand und erste Analyse. (Stand 12.9.2011) 19. Fleischrindtag der LFA EU-Verordnungsvorschläge zur GAP nach 2013 Sachstand und erste Analyse (Stand 12.9.2011) 19. Fleischrindtag der LFA Zeitplan Noch 2 Jahre Debatte über die GAP liegen vor uns Meilensteine 2011: - Entwurf

Mehr

Schnell, sicher, umweltfreundlich und sparsam

Schnell, sicher, umweltfreundlich und sparsam Schnell, sicher, umweltfreundlich und sparsam 1 E-Dokumente Einfach, sicher und umweltfreundlich Profitieren Sie von der Dienstleistung «e-dokumente»! Mit wenigen Mausklicks gelangen Sie so zu Ihren Bankdokumenten.

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes

Mehr

Erläuterungen flächenbezogene Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität 2015

Erläuterungen flächenbezogene Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität 2015 Erläuterungen flächenbezogene Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität 2015 M1: Zwischenfruchtanbau standard nicht winterharte Zwischenfrüchte z.b. Senf, Ölrettich, Phacelia Umbruch 2 Wochen vor der

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG

HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG it4sport GmbH HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG Stand 10.07.2014 Version 2.0 1. INHALTSVERZEICHNIS 2. Abbildungsverzeichnis... 3 3. Dokumentenumfang... 4 4. Dokumente anzeigen... 5 4.1 Dokumente

Mehr