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1 newsletter 4/2012 IFRS THEMENÜBERSICHT Aktuelle Verlautbarungen und Änderungen des IFRS-Regelwerks IASB verabschiedet Änderungen zu IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 in Bezug auf Investmentgesellschaften 2 IASB veröffentlicht aktualisierten Entwurfsstand zum Hedge Accounting 4 IASB veröffentlicht Entwurf zur Verbesserung und Ergänzung ausgewählter IFRS (ED/2012/2 Annual Improvements to IFRSs Cycle) 6 IASB veröffentlicht Entwurf zu Änderungen von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 7 IASB veröffentlicht Entwurf zu Änderungen von IFRS 9 Finanzinstrumente 7 Aktuelles aus anderen Gremien EFRAG: aktueller Stand des EU-Endorsement-Verfahrens 8 DRSC: DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 16 (geändert 2012) Zwischenberichterstattung verabschiedet 9 Ankündigung Beck sches IFRS-Handbuch erscheint im Dezember 2012 in 4. Auflage 9 Sonstiges Prüfungsschwerpunkte der DPR für Zusammenstellung der zum 31. Dezember 2012 erstmals verpflichtend anzuwendenden bzw. freiwillig anwendbaren IFRS 11

2 Aktuelle Verlautbarungen und Änderungen des IFRS-Regelwerks IASB verabschiedet Änderungen zu IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 in Bezug auf Investmentgesellschaften Der IASB hat am 31. Oktober 2012 Änderungen der Standards IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen und IAS 27 Einzelabschlüsse verabschiedet. Diese Änderungen sind für Unternehmen anzuwenden, die die Definition einer Investmentgesellschaft erfüllen (z. B. bestimmte Investmentfonds). Durch die Änderungen werden Investmentgesellschaften zukünftig gemäß IFRS von der grundsätzlich bestehenden Verpflichtung befreit, die von ihnen beherrschten Unternehmen in ihren Konzernabschlüssen zu konsolidieren. Stattdessen bilanzieren Investmentgesellschaften ihre Beteiligungen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente bzw. IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Nach der in Anhang A zu IFRS 10 aufgenommenen Definition weist eine Investmentgesellschaft folgende Merkmale auf: Erhalt von Kapital von einem oder mehreren Investoren zu dem Zweck der Vermögensverwaltung für diese Investoren (durch Anlage und Steuerung der Investitionen), Verpflichtung gegenüber ihren Investoren, dass der Unternehmenszweck ausschließlich in der Erzielung von Investitionsgewinnen (Wertsteigerung und/oder Erwirtschaftung von Kapitalerträgen) liegt, und Bemessung und Beurteilung der Leistung im Wesentlichen aller ihrer Investitionen auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts. Neben diesen Kriterien führt IFRS typische Merkmale auf, die zur Beurteilung, ob es sich um eine Investmentgesellschaft handelt, ebenfalls in Betracht gezogen werden sollen. Danach sind typische Merkmale: Unternehmen hat mehr als eine Investition, Unternehmen hat mehr als einen Investor, Investoren stehen dem Mutterunternehmen nicht nahe, Eigentümeranteile in Form von Eigenkapitalanteilen oder ähnlichen Anteilen sind vorhanden. 2 RBS RoeverBroennerSusat IFRS-Newsletter 4/2012

3 Das Fehlen eines oder mehrerer dieser typischen Merkmale steht der Klassifizierung eines Unternehmens als Investmentgesellschaft jedoch nicht zwangsläufig entgegen. Im Vergleich zu dem Entwurf aus dem Jahr 2010 ist die Definition einer Investmentgesellschaft nunmehr weniger restriktiv, da es nicht mehr ausschließlich auf die Erfüllung bestimmter Definitionskriterien ankommt, sondern Ermessensentscheidungen in Form der typischen Merkmale ebenso einfließen. Der IASB hat allerdings eine vielfach kritisierte Anforderung beibehalten: Ggf. existierende Mutterunternehmen dieser Investmentgesellschaften müssen die bei der Investmentgesellschaft nicht mehr zu konsolidierenden Tochtergesellschaften in ihrem eigenen Konzernabschluss weiterhin konsolidieren. Die Übernahme der beizulegenden Zeitwerte ist nur dann vorgesehen, wenn auch das übergeordnete Mutterunternehmen selbst die Definition für Investmentgesellschaften erfüllt. Für Investmentgesellschaften müssen nach IFRS 12 zusätzliche Angaben gemacht werden. Dazu gehören gemäß IFRS 12.19A-G u. a. die Offenlegung und Begründung wesentlicher Annahmen, die zur Klassifizierung eines Unternehmens als Investmentgesellschaft geführt haben, insbesondere bei Fehlen einiger typischer Merkmale. Darüber hinaus sind Details zu den nicht konsolidierten Tochterunternehmen (z. B. Name, Geschäftssitz, gehaltene Beteiligungsquote) anzugeben ebenso wie Details zur Beziehung zwischen der Investmentgesellschaft und den jeweiligen Tochterunternehmen sowie zu ihren Transaktionen (z. B. Beschränkungen beim Finanzmitteltransfer, Verpflichtungen, finanzielle Unterstützungsvereinbarungen und andere vertragliche Vereinbarungen). Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist für den Fall zulässig, dass das Konsolidierungspaket (IFRS 10, 11 und 12, IAS 27 und 28) insgesamt bereits angewendet wird. Das Endorsement durch die EU-Kommission ist für das dritte Quartal 2013 geplant. RBS RoeverBroennerSusat IFRS-Newsletter 4/2012 3

4 IASB veröffentlicht aktualisierten Entwurfsstand zum Hedge Accounting Der IASB hat am 7. September 2012 das Ergebnis seiner vorläufigen Entscheidungen im Nachgang der im Standardentwurf ED 2010/13 Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemachten Vorschläge in einem aktualisierten Entwurfsstand (sog. Review Draft) veröffentlicht. Dieser Entwurf ist jedoch kein offizielles Dokument im Rahmen des Konsultationsprozesses und soll lediglich die interessierte Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der geplanten Neuerungen zum Hedge Accounting informieren. Damit wird jedoch auch die Möglichkeit eröffnet, bei diesem letzten Schritt vor der endgültigen Verabschiedung der Neuregelungen prüfend mitzuwirken. Mit der für das vierte Quartal 2012 geplanten Verabschiedung wird der bereits bestehende IFRS 9 Finanzinstrumente um Vorschriften zum Hedge Accounting erweitert, die verpflichtend prospektiv auf Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2015 anzuwenden sind. Ausgenommen davon ist das Macro-Hedge-Accounting, zu dem im ersten Halbjahr 2013 ein Diskussionspapier veröffentlicht werden soll. Bis dahin bleibt diesbezüglich IAS 39 einschlägig. Für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten wäre ansonsten mit Ausnahme des Abschnitts zum Macro-Hedging von Zinsrisiken künftig ausschließlich IFRS 9 einschlägig. Für europäische IFRS- Anwender ist jedoch zu beachten, dass das Endorsement von IFRS 9 durch die EU derzeit weder geplant noch absehbar ist. Durch die im aktualisierten Entwurf dargestellten Neuregelungen strebt der IASB eine stärkere Verbindung von Hedge Accounting mit dem Risikomanagement von Unternehmen an. Die nachfolgende Übersicht stellt wesentliche Änderungsbereiche zum Hedge Accounting im Vergleich zu den derzeitigen Regelungen des IAS 39 dar: Gegenstand der Änderung Inhalt der Änderung im Vergleich zu IAS 39 Umfang der Grundgeschäfte Art der Grundgeschäfte Sicherungsgeschäfte Bilanzierung von Kreditrisiken Prospektiver bzw. retrospektiver Effektivitätstest Flexiblere Designationsmöglichkeit von Bestandteilen von Grundgeschäften: nunmehr u. a. auch Absicherung von einzelnen Schichten, Nettopositionen, Aggregationen. Auch einzelne Komponenten von nicht finanziellen Posten (z. B. Rohölrisiko im Benzinpreis), sofern eigenständig identifizierbar und bewertbar. Auch jede Art von nicht derivativen Finanzinstrumenten, sofern sie zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Sicherungsbilanzierung von Kreditrisiken unter Verwendung einer widerrufbaren Fair-Value-Option wird gestattet. Nur noch prospektiver Effektivitätstest. 4 RBS RoeverBroennerSusat IFRS-Newsletter 4/2012

5 Quantitative Effektivitätsmessung Beendigung Hedge Accounting Nicht mehr zwingend notwendig (insb. keine 80 % 125 %-Grenze wie beim retrospektiven Test nach IAS 39). Zur Messung von Ineffektivitäten jedoch weiterhin erforderlich. Keine freiwillige Dedesignation mehr möglich (Zwang zum Durchhalten ). Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat sich hierzu gegenüber dem IASB geäußert (vgl. Schreiben vom 12. November 2012, abrufbar unter: und vier wesentliche Kritikpunkte ausgeführt. Zum einen kritisiert das DRSC die im aktualisierten Entwurf eingeführte modifizierte Fair-Value-Option. Diese Lösung sei mit den allgemeinen Vorschriften zur Fair-Value-Option nicht vereinbar und führe zu erhöhter Komplexität. Insbesondere wird die erhöhte Aussagekraft der modifizierten Fair-Value-Option im Vergleich zu einer (derzeit nicht möglichen) regulären Fair-Value-Hedge-Beziehung bezweifelt. Des Weiteren kritisiert das DRSC, dass der IASB die Sicherungsbilanzierung für Sub-LIBOR-Hedges weiterhin nicht gestattet, auch wenn dies insbesondere bei Risikoaversität eine gängige Risikomanagementstrategie bei Banken ist. Bei Sub-LIBOR-Hedges handelt es sich um die Absicherung von Finanzinstrumenten, die unter LIBOR verzinst werden (z. B. LIBOR abzüglich 0,5 %). In Bezug auf die Effektivität bei der Sicherung von Basisrisiken merkt das DRSC an, dass bei einer ökonomisch sinnvollen Sicherung von Währungsrisiken sog. basis spread risks entstehen können, wenn etwa das Grundgeschäft (Fremdwährungsverbindlichkeit) diskontiert, das dazugehörige Sicherungsgeschäft (hier: Fremdwährungsswap, cross currency swap bzw. funding swap) jedoch nicht diskontiert würde. Da das dadurch entstehende basis spread risk im Rahmen der Effektivitätsmessung nicht berücksichtigt würde, käme es zum Ausweis einer Ineffektivität, die ökonomisch nicht besteht. Ferner sei nach Aussage des DRSC das gleichzeitige Bestehen von Sicherungsbilanzierungsvorschriften in IFRS 9 und IAS 39 problematisch. Der aktualisierte Entwurf decke auch Macro-Hedge-Accounting-Strategien ab (geschlossene Portfolios), die in den weiterhin gültigen Regeln in IAS 39 enthalten sind, wodurch eine willkürliche Wahlmöglichkeit besteht. RBS RoeverBroennerSusat IFRS-Newsletter 4/2012 5

6 IASB veröffentlicht Entwurf zur Verbesserung und Ergänzung ausgewählter IFRS (ED/2012/2 Annual Improvements to IFRSs Cycle) Der IASB hat am 20. November 2012 mit ED/2012/2 die Vorschläge für die Jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements) veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist zu diesem Entwurf läuft bis zum 18. Februar Der Entwurf beinhaltet folgende Verbesserungsvorschläge: Standard IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (betrifft nur die Basis for Conclusions) IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse IFRS 13 Fair-Value-Bewertungen IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Thema der Änderung Definition von IFRS, die am Ende der Berichtsperiode gelten Unternehmen können in ihren ersten IFRS-Abschlüssen alternativ die bestehenden und derzeit geltenden IFRS anwenden oder die neuen bzw. überarbeiteten, noch nicht verpflichtenden IFRS, sofern deren vorzeitige Anwendung zulässig ist. Jedoch muss im ersten IFRS-Abschluss dieselbe Fassung eines Standards über alle dort dargestellten Perioden angewendet werden. Ausnahme vom Anwendungsbereich für Gemeinschaftsunternehmen Der IASB stellt klar, dass die Bilanzierung der Bildung aller Arten von gemeinschaftlichen Vereinbarungen gem. IFRS 11 vom Anwendungsbereich des IFRS 3 ausgeschlossen ist, sofern es sich um den Jahresabschluss des Joint Ventures oder der gemeinschaftlichen Tätigkeit selbst handelt. Anwendungsbereich der sog. portfolio exception Die in IFRS genannte Ausnahme für Portfolios zur Bewertung auf Nettobasis soll auf alle Verträge ausgedehnt werden, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 bzw. IAS 39 fallen, ungeachtet dessen, ob sie die Definition eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Schuld gem. IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis erfüllen. Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (Investment Property): Zusammenhang von IAS 40 und IFRS 3 Der IASB stellt in dem neu eingefügten IAS 40.14A klar, dass der Erwerb von Investment Property sowohl die Voraussetzung für den Erwerb eines einzelnen Vermögenswerts, einer Gruppe von Vermögenswerten als auch eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3 erfüllen kann. Sofern die Voraussetzungen eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3 erfüllt sind, der ein Investment Property enthält, wird klargestellt, dass sowohl IFRS 3 als auch IAS 40 Anwendung finden. 6 RBS RoeverBroennerSusat IFRS-Newsletter 4/2012

7 IASB veröffentlicht Entwurf zu Änderungen von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures Der IASB hat am 22. November 2012 einen Entwurf zur Aufnahme zusätzlicher Leitlinien für die Anwendung der Equity-Methode in IAS 28 mit einer Kommentierungsfrist bis zum 22. März 2013 veröffentlicht. Der ED/2012/3 mit dem Titel Equity Method: Share of Other Net Asset Changes (Equity-Methode: Anteil an sonstigen Änderungen des Nettovermögens) stellt dar, wie ein Investor seinen Anteil an Änderungen des Nettovermögens eines assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures zu bilanzieren hat, die nicht in deren Gewinn- und Verlustrechnung oder dem sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden. Diese sog. sonstigen Änderungen des Nettovermögens des Beteiligungsunternehmens sollen unmittelbar im Eigenkapital des Investors erfasst werden, d. h. nicht in seiner Gewinn- und Verlustrechnung oder dem sonstigen Gesamtergebnis. Als Beispiele für derartige sonstige Änderungen des Nettovermögens führt IAS 28.10(d) die Ausgabe zusätzlichen Aktienkapitals an Dritte, Rückkäufe von Eigenkapitalinstrumenten von Dritten oder die Bilanzierung von in Eigenkapitalinstrumenten erfüllten anteilsbasierten Vergütungen an. Im Falle der Beendigung der At-Equity-Bewertung sind die Posten nach IAS 28.10(d) über die Gewinnund Verlustrechnung aufzulösen (IAS 28.22(c)(ii)). IASB veröffentlicht Entwurf zu Änderungen von IFRS 9 Finanzinstrumente Der IASB hat am 28. November 2012 mit ED/2012/4 Classification and Measurement: Limited Amendments to IFRS 9 einen Entwurf zur Änderung von IFRS 9 veröffentlicht, mit dem er einige Änderungs- und Klarstellungsvorschläge zu diesem Standard zur Diskussion stellt. Zum einen führt der IASB in IFRS 9 eine weitere Bewertungskategorie für finanzielle Vermögenswerte ein, bei der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts zunächst im sonstigen Ergebnis erfasst werden (fair value through other comprehensive income FVOCI). Diese Bewertungskategorie ist an zwei Bedingungen geknüpft: 1. Die Vermögenswerte werden mit dem Ziel gesteuert, sowohl die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch diese zu veräußern. 2. Die vertraglichen Zahlungsströme aus den Vermögenswerten sind ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen. Gemäß IFRS A sind Bewertungserfolge aus einem im FVOCI klassifizierten finanziellen Vermögenswert mit Ausnahme von Wertminderungsverlusten und Fremdwährungsgewinnen bzw. -verlusten im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen. Des Weiteren wird mit diesem Entwurf ein verbesserter Test der aus dem Vermögenswert resultierten vertraglichen Zahlungsströme eingeführt. Ferner schlägt der IASB zusätzliche Anwendungsleitlinien zur Bestimmung des hold-tocollect-geschäftsmodells, d. h. für finanzielle Vermögenswerte, die mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten werden, vor. Das Datum des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Änderungen steht noch nicht fest und richtet sich nach der Fertigstellung des vollständigen IFRS 9. Die Kommentierungsfrist endet am 28. März RBS RoeverBroennerSusat IFRS-Newsletter 4/2012 7

8 Aktuelles aus anderen Gremien EFRAG: aktueller Stand des EU-Endorsement-Verfahrens Die Europäische Kommission plant noch bis Ende des Jahres 2012 die Übernahme zahlreicher neuer bzw. überarbeiteter IFRS und IFRIC. Der nachfolgenden Übersicht können Sie den aktuellen Stand des EU-Endorsement-Verfahrens entnehmen: Zustimmung durch EFRAG erfolgt Geplante Übernahme durch die EU Datum des Inkrafttretens (IASB) Standards IFRS 9 Finanzinstrumente Noch offen Noch offen IFRS 10 Konzernabschlüsse Q IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen Q Q (EU: voraussichtlich ) (EU: voraussichtlich ) (EU: voraussichtlich ) IFRS 13 Fair-Value-Bewertungen Q Neufassung von IAS 27 Einzelabschlüsse Neufassung von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Änderungen von Standards Q Q (EU: voraussichtlich ) (EU: voraussichtlich ) Änderung an IAS 12 Ertragsteuern (Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte) Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS (feste Umstellungszeitpunkte und ausgeprägte Hochinflation) Änderungen an IFRS 7 Ausweis (Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis (Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten) Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS (Darlehen der öffentlichen Hand) Q Q Q Q Q RBS RoeverBroennerSusat IFRS-Newsletter 4/2012

9 Jährliche Verbesserungen Q Änderungen an IFRS (Übergangsbestimmungen) Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) Q Für Q geplant (EU: voraussichtlich ) Q Interpretationen IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine Q (Quelle: EFRAG, DRSC: DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 16 (geändert 2012) Zwischenberichterstattung verabschiedet Das DRSC hat am 14. September 2012 DRS 20 Konzernlagebericht und Folgeänderungen an DRS 16 Zwischenberichterstattung verabschiedet. DRS 20 ersetzt die bisherigen Standards DRS 15 Lageberichterstattung und DRS 5 Risikoberichterstattung einschließlich der banken- und versicherungsspezifi schen Standards DRS 5-10 und DRS 5-20 (siehe ausführlich hierzu IFRS-Newsletter 2/2012). DRS 20 ist von allen Mutterunternehmen anzuwenden, die einen Konzernlagebericht verpfl ichtend gemäß 315a HGB oder aber freiwillig aufstellen. Der Standard ist spätestens für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, verpfl ichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist gestattet. Ankündigung Beck sches IFRS-Handbuch erscheint im Dezember 2012 in 4. Auflage Das IFRS-Handbuch unterstützt den Bilanzersteller effektiv bei der Umsetzung der IFRS/IAS-Regeln. Es bietet eine Einführung in die Grundlagen der IFRS/ IAS-Rechnungslegung, eine klar gegliederte Kommentierung der einzelnen IFRS/ IAS-Vorschriften und eine Darstellung der Abweichungen zur HGB-Bilanzierung. Fallbeispiele erleichtern den Übergang auf die IFRS/IAS-Rechnungslegung. Berücksichtigt sind die vom IASB verabschiedeten Standards, Interpretationen und anderen Verlautbarungen mit Rechtsstand vom 31. Juli 2012 (London- Fassung). Neu kommentiert werden u. a. IFRS 9 bis IFRS 13 sowie IFRIC 19 und IFRIC 20. Soweit die Normen noch kein EU-Endorsement erhalten haben, wird unter Nennung des zu erwartenden Anwendungszeitpunkts darauf hingewiesen. Herausgeber dieses Kommentars zu den IFRS/IAS sind Dr. Werner Bohl, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt, Joachim Riese, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, und unser Partner Dr. Jörg Schlüter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt. Die Autoren der einzelnen Kommentierungen sind Praktiker auf dem Gebiet der internationalen Rechnungslegung und kommen zu einem großen Teil aus dem Hause RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG. RBS RoeverBroennerSusat IFRS-Newsletter 4/2012 9

10 Sonstiges Veröffentlichung der Prüfungsschwerpunkte der DPR für 2013 Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR) hat am 11. Oktober 2012 ihre Prüfungsschwerpunkte für die Abschlüsse des Jahres 2012 bekannt gegeben. Die DPR hat die Aufgabe, als unabhängige Überwachungsorganisation die Durchsetzung der Rechnungslegungsvorschriften (enforcement) kapitalmarktorientierter Unternehmen zu unterstützen. Neben dem Aufsichtsrat und der Abschlussprüfung stellt die DPR somit (gemeinsam mit der BaFin) die dritte Säule des rechnungslegungsbezogenen Überwachungsmechanismus dar. Prüfungsschwerpunkte der DPR Wertminderungen von Vermögenswerten inkl. Goodwill Übereinstimmung der Cashflow-Prognosen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit der entsprechenden Unternehmensplanung, insbesondere auch hinsichtlich des Planungszeitraums Plausibilität der geplanten Cashflows im Detailplanungszeitraum, insbesondere wenn in der Vergangenheit die Planzahlen nicht erreicht werden konnten oder wenn die Annahmen von Marktdaten abweichen Plausibilität der Wachstumsrate und des Abzinsungssatzes (Abgrenzung der Peer Group bei der Ermittlung der Eigenkapitalkosten; fristenkongruente Ableitung des Abzinsungssatzes (IAS 36.56)) Ausreichend präzise Offenlegung der Bewertungsmethoden und der zugrunde liegenden Annahmen (IAS ) 2. Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen Plausibilität der versicherungsmathematischen Annahmen (insbesondere Abzinsungssatz) zur Bestimmung der Verpflichtung (IAS 19.75, IAS 19.78) Bestimmung des erwarteten Ertrags aus Planvermögen (IAS ) und Bewertung des Planvermögens (IAS ) Vollständigkeit der Angaben zu Pensionsverpflichtungen und zum Planvermögen im Konzernanhang Angaben zu herausgegebenen, aber noch nicht in Kraft getretenen IFRS (IAS 8.30) im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen 3. Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge Zuführung und Auflösung von Restrukturierungsrückstellungen Aufwendungen und Erträge aus nachträglichen Kaufpreisanpassungen (IFRS 3.58) Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit sukzessivem Unternehmenserwerb (IFRS 3.42) Erträge aus negativem Goodwill 4. Konzernlagebericht Darstellung der wesentlichen Einflussfaktoren auf die Ertragslage (DRS 15.50) Vollständige und richtige Darstellung von wesentlichen Risiken i. S. d. DRS 5.10 Prognoseberichterstattung im Zusammenhang mit Segmenten (DRS 15.89) 5. Fehlerkorrekturen Verständliche Darstellung der Art des korrigierten Fehlers im Konzernanhang (IAS 8.49) Richtige Darstellung in der Konzernbilanz über drei Perioden (IAS 1.39) sowie in der Eigenkapitalveränderungsrechnung (IAS 1.106(b)) 10 RBS RoeverBroennerSusat IFRS-Newsletter 4/2012 (Quelle: DPR,

11 Zusammenstellung der zum 31. Dezember 2012 erstmals verpflichtend anzuwendenden bzw. freiwillig anwendbaren IFRS Standard Titel Verpflichtender Anwendungszeitpunkt für GJ, die beginnen am oder nach Erläuterung im IFRS- Newsletter Inhalt IFRS 1 Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS (feste Umstellungszeitpunkte und ausgeprägte Hochinflation) 1. Juli 2011 Nr. 1/2011 Anhangangaben für Erstanwender von IFRS im Falle der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (deemed cost) nach Ende der Hyperinflation (IFRS 1.31C). Anmerkung: Die Übernahme durch die EU steht noch aus, soll jedoch planmäßig bis Ende 2012 erfolgen. IAS 12 Änderung an IAS 12 Ertragsteuern (Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte) 1. Januar 2012 Nr. 4/2010 Sofern für die Realisierung von Vermögenswerten für Veräußerung und fortgeführte Nutzung unterschiedliche Steuersätze anzuwenden sind, ist weiterhin die beabsichtigte Realisierungsform zur Bestimmung des Steuersatzes maßgebend. Für bestimmte Vermögenswerte (z. B. zum beizulegenden Zeitwert bewertete als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) wird aber nunmehr grundsätzlich von einer Veräußerung ausgegangen (IAS 12.51A-E). Anmerkung: Die Übernahme durch die EU steht noch aus, soll jedoch planmäßig bis Ende 2012 erfolgen. IFRS 7 Änderung an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten) 1. Juli 2011 Nr. 4/2010 Weitergehende quantitative und qualitative Informationen über Transaktionen mit Übertragung von Finanzinstrumenten (z. B. bei Verbriefungen) sind zu vermitteln. Für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2012 beginnen, besteht für die folgenden Änderungen ein Wahlrecht, diese freiwillig vorzeitig anzuwenden. IAS 1 Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses (Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses) 1. Juli 2012 Nr. 3/2011 Aufteilung des sonstigen Gesamtergebnisses in solche Bestandteile, die zukünftig GuVwirksam werden können (recyclebar), und solche, bei denen eine zukünftige GuV-Wirkung ausgeschlossen ist, sowie Angaben der latenten Steuern, bezogen auf diese beiden Gruppen. IAS 19 Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer 1. Januar 2013 Nr. 3/2011 Pensionsrückstellungen: Abschaffung der sog. Korridormethode: Künftig sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste gänzlich und sofort erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu verbuchen. Weitere Änderungen betreffen die Ermittlung und den Ausweis des Zinsergebnisses auf die Nettoverbindlichkeit/-vermögenswerte aus leistungsorientierten Vergütungsplänen sowie zusätzliche Anhangangaben zu Merkmalen und Risiken aus solchen leistungsorientierten Plänen. Altersteilzeitverpflichtungen: Beim sog. Blockmodell sind die Aufstockungsbeträge nicht mehr in voller Höhe beim Vertragsabschluss, sondern ratierlich über die Arbeitsphase des Empfängers zurückzustellen. RBS RoeverBroennerSusat IFRS-Newsletter 4/

12 Wenn Sie diesen Newsletter elektronisch erhalten möchten, registrieren Sie sich bitte unter IMPRESSUM Der IFRS-Newsletter stellt Informationen zur Internationalen Rechnungslegung nur auszugsweise oder verkürzt dar. Um Informationsfehler, für die wir keine Haftung übernehmen, zu vermeiden, bitten wir die Beiträge mit den ungekürzten Veröffentlichungen des IASB, der EU oder anderer Organisationen zu vergleichen. Herausgeber: RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Domstraße Hamburg Verantwortliche Redaktion: WP/StB/CPA Dipl.-Kfm. Dirk Driesch Domstraße Hamburg T E d.driesch@rbs-partner.de Druckerei: Max Siemen KG Oldenfelder Bogen Hamburg

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