A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum IFRS- Konzernabschluss und zum Konsolidierungsbereich

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1 IFRS-Konzernanhang A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum IFRS- Konzernabschluss und zum Konsolidierungsbereich I. Grundlagen für die Aufstellung des Konzernabschlusses Der Konzern-Abschluss zum 31. Dezember 2013 der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG), wurde entsprechend den Erfordernissen des International Accounting Standard Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, aufgestellt. Es wurden keine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach deutschem Recht verwendet, die nicht in Übereinstimmung mit den IFRS stehen. Gemäß 315 a Abs. 1 HGB wurden die ergänzenden Anhangsangaben nach 313, 314 HGB gemacht. Im Konzernabschluss werden die zum Stichtag 31. Dezember 2013 verpflichtend anzuwendenden und von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) angewendet. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standard Board (IASB) erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie des Standard Interpretation Committee (SIC). Neben der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Gesamtergebnisrechnung und der Kapitalflussrechnung werden die Veränderungen des Eigenkapitals gezeigt. Der Abschluss enthält zudem eine Segmentberichterstattung. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die folgenden wesentlichen IFRS waren erstmals für das Geschäftsjahr 2013 anzuwenden: IAS 1 Darstellung des Abschlusses (anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen). Mit den Änderungen werden neue Vorschriften zur Darstellung des sonstigen Ergebnisses eingeführt. Die Darstellung des sonstigen Ergebnisses wurde dahingehend geändert, dass Zwischensummen für die Posten gefordert werden, die recycelt werden können und diejenigen, die nicht recycelt werden. Das EU-Endorsement erfolgte am 06. Juni Des Weiteren erfolgte vom IASB eine Klarstellung zu Angabepflichten für Vergleichsinformationen bei verpflichtender oder freiwilliger Erstellung einer dritten Bilanz. Die gemäß IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler, bei rückwirkender Änderung von Rechnungslegungsmethoden bzw. rückwirkender Anpassung oder Umgliederung von Abschlussposten verpflichtend darzustellende dritte Bilanz ist zu Beginn der Vorjahresperiode zu erstellen. Anhangsangaben sind nur dann erforderlich, wenn der Unternehmer freiwillig, über eine verpflichtend anzugebene Vergleichsperiode hinaus, einzelne zusätzliche Vergleichsinformationen angibt (z.b. Bilanz u. Gesamtergebnisrechnung). Das EU-Endorsement erfolgte am 28. März Änderungen an IFRS 1 Streichung der Verweise auf den festen Umsetzungszeitpunkt für Erstanwender der IFRS Die Änderungen an IFRS 1 führen zur Streichung der festen Umsetzungszeitpunkte, die

2 in bestimmten Anforderungen in IFRS 1 mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung verknüpft waren. Zwei der bestehenden Regelungen für Erstanwender gemäß IFRS 1 (Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten sowie Erfassung von Verlusten bei Zugang) enthielten zuvor Leitlinien, die dazu gedacht waren, die Übergangsbestimmungen von IAS 39 einschließlich der entsprechenden Erstanwendungszeitpunkte widerzuspiegeln. Die Änderung befreit Erstanwender hiervon, indem das Datum für die prospektive Anwendung vom zuvor festgelegten 1. Januar 2014 ersetzt wird durch Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der IFRS. Am 13. März 2012 wurden vom IASB weitere Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards veröffentlicht. Sie beziehen sich auf öffentliche Darlehen mit einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz und gewähren Erstanwendern eine Ausnahme von der vollen retrospektiven Anwendung der IFRS bei der Bilanzierung dieser Darlehen beim Übergang auf IFRS. Das ist die gleiche Erleichterung, die auch bestehenden Anwendern gewährt wurde. Die Änderungen sind verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen). Der neue Standard definiert den Begriff des beizulegenden Zeitwerts, steckt den Rahmen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ab und schreibt Angaben zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vor. Er gelangt zur Anwendung, wenn ein anderer Standard die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorschreibt oder dies gestattet oder wenn Angaben über die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts verlangt werden. Das EU-Endorsement erfolgte am 29. Dezember IAS 12 Ertragssteuern (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen). Die Änderungen führen zu einer Ausnahme von den Grundprinzipien des IAS 12 für Renditeimmobilien, die nach dem Fair-Value-Modell gemäß IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien bewertet werden. Die Ausnahme besteht darin, dass die widerlegbare Vermutung aufgenommen wird, der Buchwert der Renditeimmobilie werde durch Veräußerung realisiert. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden, wenn die Renditeimmobilie abnutzbar ist und innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung im Wertverzehr des Großteils des wirtschaftlichen Nutzens über die Zeit besteht statt durch Veräußerung. Ein EU Endorsement steht noch aus. Als Konsequenz der Änderung gilt SIC 21 Ertragsteuern - Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten - nicht mehr für zum beizulegenden Zeitwert bewertete als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien. Die übrigen Leitlinien wurden in IAS 12 integriert und der SIC 21 demzufolge zurückgezogen. Das EU-Endorsement erfolgte am 29. Dezember IAS 16 Sachanlagen Klarstellung, dass Ersatzteile und Wartungsgeräte, die die Definitionskriterien von Sachanlagen erfüllen, auch als solche und nicht als Vorratsvermögen auszuweisen sind. Die bisherige Vorschrift, wonach Ersatzteile und Wartungsgeräte, die nur in Verbindung mit einer Sachanlage genutzt werden können, als Sachanlage anzusetzen sind, wurde gestrichen. Das EU-Endorsement erfolgte am

3 28. März IAS 32 Finanzinstrumente Darstellung und Klarstellung zur Erfassung der steuerlichen Konsequenzen aus Dividendenzahlungen und Transaktionskosten aus der Ausgabe bzw. dem Rückkauf von Eigenkapitalinstrumenten. Es wird klargestellt, dass in Übereinstimmung mit IAS 12 Ertragssteuern, zu bilanzieren ist. Das EU- Endorsement erfolgte am 28. März IAS 34 Zwischenberichterstattung Klarstellung zur Angabe von Segmentvermögenswerten und schulden im Zwischenbericht. Die Änderung bringt IAS 34 in Übereinstimmung mit IFRS 8 Geschäftssegmente. Die Angaben von Segmentvermögenswerten und schulden sind im Zwischenbericht nur dann erforderlich, wenn diese auch Gegenstand der regelmäßigen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger des Unternehmens und sich hieran seit dem letzten veröffentlichten Jahresabschluss wesentliche Änderungen ergeben haben. Das EU- Endorsement erfolgte am 28. März Am 16. Dezember wurden vom IASB Änderungen des IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis und an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben im Hinblick auf die Saldierungsvorschriften bei Finanzinstrumenten veröffentlicht. Eine Saldierung von Finanzinstrumenten ist weiterhin nur möglich, wenn die Bedingungen in IAS 32 erfüllt werden, allerdings wurden in die Anwendungsrichtlinien von IAS 32 Klarstellungen hinsichtlich der Begriffe gegenwärtiger Zeitpunkt und Gleichzeitigkeit aufgenommen. In IFRS 7 wurden neue Angabepflichten zu Finanzinstrumenten eingeführt, die unter Globalaufrechnungsvereinbarungen stehen. Die Änderungen des IFRS 7 sind verpflichtend für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen des IAS 32 sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, anzuwenden. Die Anwendung der neuen und geänderten Standards und Interpretationen hat zu keinerlei Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Konzern geführt. Wesentliche Einflüsse auf den Konzernabschluss der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH haben sich insbesondere aus IAS 19R (2011) Leistungen an Arbeitnehmer ergeben: IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen). Der geänderte IAS 19 schafft den Korridoransatz ab und verlangt eine Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis. Darüber hinaus werden erwartete Erträge aus Planvermögen und der Zinsaufwand auf die Pensionsverpflichtung durch eine einheitliche Nettozinskomponente ersetzt. Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird künftig vollständig in der Periode der zugehörigen Planänderung zu erfassen sein. Des Weiteren werden die Vorgaben für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geändert und die Angabe- und Erläuterungspflichten erweitert. Eine Anerkennung durch die EU erfolgte am 6. Juni 2012 (Endorsement). Der Konzern wendet den Standard seit dem 1. Januar 2013 an. Bei der erstmaligen Anwendung von IAS 19R (2011) gelten spezifische Übergangsvorschriften. Der Konzern hat die

4 relevanten Übergangsvorschriften angewendet und die Vorjahresvergleichszahlen auf retrospektiver Basis angepasst. Für das Geschäftsjahr 2013 ergab sich eine Nettoabnahme (nach Ertragssteuern) der anderen Gewinnrücklagen von Mio. 1,26, siehe im einzelnen folgende Aufstellung: Auswirkungen aus der Anwendung von IAS 19R (2011) Aus Wirkungen auf das sonstige Ergebnis: Zum 01. Januar 2012: Erhöhung der Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung T 365 Ertragssteuern, die auf Posten des sonstigen Ergebnisses fallen: T -252 Veränderungen des sonstigen Ergebnisses: T 113 Nettozunahme der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: T 365 Nettoabnahme der Rückstellungen für latente Steuerverbindlichkeiten: T 113 Zum 31. Dezember 2012: Erhöhung der Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung T 962 Ertragssteuern, die auf Posten des sonstigen Ergebnisses fallen: T -297 Veränderungen des sonstigen Ergebnisses: T 665 Nettozunahme der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: T 962 Nettoabnahme der Rückstellungen für latente Steuerverbindlichkeiten: T 297 Zum 31. Dezember 2013: Erhöhung der Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung T 493 Ertragssteuern, die auf Posten des sonstigen Ergebnisses fallen: T -152

5 Veränderungen des sonstigen Ergebnisses: T 341 Nettozunahme der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: T 493 Nettoabnahme der Rückstellungen für latente Steuerverbindlichkeiten: T -152 Neue und geänderte Standards und Interpretationen die verabschiedet aber noch nicht in Kraft getreten sind: IFRS 9 Finanzinstrumente (anzuwenden für Geschäftsjahre die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen). Nach IFRS 9 werden alle Finanziellen Vermögenswerte, die derzeit in den Anwendungsbereich von IAS 39 fallen, entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Schuldtitel, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung es ist, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, und dessen vertragliche Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, sind in den Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren. Alle anderen Instrumente müssen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Im Oktober 2010 wurde IFRS 9 (überarbeitet) veröffentlicht, in den die Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten integriert wurden. Eine wesentliche Änderung stellt die Erfassung von Veränderungen im beizulegenden Zeitwert finanzieller Verbindlichkeiten (die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden) dar, welche auf Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos des Unternehmens zurückgehen. Designiert ein Unternehmen einen Schuldtitel als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, sind die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, die sich aus Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos des Unternehmens ergeben, im sonstigen Ergebnis zu erfassen, außer die Erfassung von Änderungen im eigenen Ausfallrisiko der Verbindlichkeit im sonstigen Ergebnis führt zur Entstehung oder Vergrößerung einer Rechnungslegungsanomalie im Gewinn oder Verlust. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund der Veränderung des eigenen Ausfallrisikos dürfen später nicht in das Periodenergebnis umgebucht werden. IAS 39 sieht derzeit eine vollständige Erfassung der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts für Schuldtitel, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden, im Gewinn oder Verlust vor. IFRS 10 Konzernabschlüsse (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen). Im Mittelpunkt von IFRS 10 steht die Einführung eines einheitlichen Konsolidierungsmodells für sämtliche Unternehmen. Dieses stellt auf die Beherrschung des Tochterunternehmens durch das Mutterunternehmen ab. Das überarbeitete Konzept der Beherrschung ist damit sowohl auf Mutter-Tochter- Verhältnisse, die auf Stimmrechten basieren, als auch auf Mutter-Tochter-Verhältnisse, die sich aus anderen vertraglichen Vereinbarungen ergeben (wie z.b. Zweckgesellschaften), anzuwenden. Der Beherrschungsansatz wird als einheitliches Prinzip festgelegt und ersetzt die Regelungen zu konsolidierten Abschlüssen nach IAS 27.

6 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen. In den Übergangsleitlinien wird klargestellt, dass der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 10 der Beginn der Berichtsperiode ist, in welcher der Standard erstmals angewendet wird. Dies hat zur Folge, dass zu Beginn einer Periode entschieden werden muss, ob Investments nach IFRS 10 zu konsolidieren sind oder nicht. Sofern sich nach IFRS 10 im Vergleich zu den bisherigen Konsolidierungsentscheidungen nach IAS 27/ SIC-12 Änderungen in Bezug auf die (Nicht-) Einbeziehung von Investments ergeben, sind diese rückwirkend abzuwenden. Sofern sich durch die erstmalige Anwendung der Regelungen des IFRS 10 keine Änderungen in Bezug auf die erstmalige Einbeziehung eines Investments ergibt, müssen rückwirkend keine Anpassungen vorgenommen werden. Darüber hinaus wird festgelegt, dass bei erstmaliger Anwendung der neuen Konsolidierungsregeln, Vergleichsangaben für die zwingenden Angabepflichten des IFRS 12 im Zusammenhang mit Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlichen Vereinbarungen nur für die unmittelbar vorangehende Vergleichsperiode zwingend anzugeben sind. Das EU-Endorsement erfolgte am 05. April IFRS 11 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen). IFRS 11 regelt die Klassifizierung und Definition von gemeinsamen Vereinbarungen. Von den Rechten und Pflichten, die den Parteien einer Vereinbarung zuwachsen, hängt ab, ob es sich um eine gemeinschaftliche Geschäftstätigkeit oder um ein Gemeinschaftsunternehmen handelt. Für Gemeinschaftsunternehmen ist entsprechend IFRS 11 die Equity-Methode anzuwenden. Für gemeinschaftlich geführte Geschäftstätigkeiten sind die dem Unternehmer zuzurechnenden Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge aus der gemeinschaftlichen Tätigkeit unmittelbar in den Konzernabschluss zu übernehmen. IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen anderer Unternehmen (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen). Der Standard regelt als neue und umfassende Verlautbarung die Angabepflichten für sämtliche Arten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, einschließlich gemeinschaftlicher Vereinbarungen, assoziierter Unternehmen, strukturierter Unternehmen und außerbilanzieller Einheiten. Es sind Angaben zu machen, die es den Adressaten ermöglichen, das Wesen der Beteiligung an anderen Unternehmen, die damit verbundenen Risiken und die Auswirkungen dieser Beteiligung auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu beurteilen. IAS 27 Einzelabschlüsse (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen). Die Anwendung der überarbeiteten Regelungen hat unter Anpassung der Vorjahreszahlen zu erfolgen. Die Anforderungen zur Aufstellung und Darstellung eines Konzernabschlusses, die ebenfalls Bestandteil des IAS 27 waren, werden nun in IFRS 10 Konzernabschlüsse behandelt. Die Neufassung des IAS 27 regelt somit künftig ausschließlich die Darstellung von Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen in Einzelabschlüssen, nicht jedoch in Konzernabschlüssen. IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen). Entsprechend der neuen Verlautbarung hat

7 ein Unternehmen eine Beteiligung oder einen Teil einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder einen Gemeinschaftsunternehmen als zur Veräußerung zu bilanzieren, soweit die einschlägigen Kriterien erfüllt sind. Ein verbleibender Teil an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, der nicht zur Veräußerung bestimmt klassifiziert ist, muss bis zum Abgang des Teils, der als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurde, nach der Equity-Methode bilanziert werden. IAS 32 Finanzinstrumente Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden. Das gegenwärtige Saldierungsmodell nach IAS 32 bleibt grundsätzlich bestehen und wird durch zusätzliche Application Guidance (Anwendungsleitlinien) konkretisiert. Die ergänzenden Leitlinien sind retrospektiv anzuwenden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist erlaubt. Da EU- Endorsement erfolgte am 29. Dezember IAS 36 Wertminderungen von Vermögenswerten Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte. Die Änderungen korrigieren die durch IFRS und IAS 36 eingeführte Angabevorschrift, den erzielbaren Betrag jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit anzugeben, der ein bedeutender Geschäfts- oder Firmenwert oder bedeutende immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer zugeordnet sind. Des Weiteren führt der Änderungsstandard neue Angabepflichten ein, die zu tätigen sind, wenn eine Wertminderung oder Wertaufholung eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegt und der erzielbare Betrag auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung bestimmt wurde. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelung ist zulässig. Mit einem EU-Endorsement wird im 1. Quartal 2014 gerechnet. IAS 39 Finanzinstrumente Novation von Derivaten. Zur Verbesserung von Transparenz und Regulierungsaufsicht außerbörslicher (Over-the-Counter OTC) Derivate wurden weitreichende gesetzgeberische Änderungen eingeführt. Unternehmen sind daher unter bestimmten Voraussetzungen gezwungen, Derivate auf zentrale Gegenparteien (Central Couterparties CCP) umzustellen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelung ist zulässig. Mit einem EU-Endorsement wird im 4. Quartal 2014 gerechnet. IFRIC 21 Abgaben beschäftigt sich mit der Frage der bilanziellen Behandlung von öffentlichen Abgaben, die keine Ertragssteuern im Sinne des IAS 12 sind. IFRIC 21 klärt insbesondere die Fragestellung, wann Verpflichtungen zur Zahlung derartiger Abgaben im Abschluss als Verbindlichkeiten zu erfassen sind. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Interpretation ist erlaubt. Mit einem EU-Endorsement wird im 1. Quartal 2014 gerechnet. Von den genannten Standards haben bislang die Änderungen des IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27, IAS 28 und IAS 32 das EU-Endorsement-Verfahren durchlaufen. Wesentliche Einflüsse auf den Konzernabschluss der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH können sich insbesondere aus IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen und IFRS 12 Angaben zu Anteilene an Gemeinschaftsunternehmen ergeben. Die Analyse der Auswirkungen ist noch nicht abgeschlossen.

8 Der Konzern beabsichtigt die Standards zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung erstmalig anzuwenden. Das IASB hat eine Reihe weiterer Verlautbarungen veröffentlicht, die verabschiedet, aber noch nicht in Kraft getreten sind. Diese haben keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH. Die im Handelsregister B des Amtsgerichts Hannover unter der Nr eingetragene Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH hat ihren Sitz in Hannover, Bundesrepublik Deutschland. Die Anschrift der FHG ist Petzelstraße 84 in Langenhagen. Gegenstand des Unternehmens ist die Anlegung, der Betrieb und der Ausbau des internationalen Verkehrsflughafens Hannover-Langenhagen einschließlich aller damit zusammenhängender Nebengeschäfte; ferner die gewerbliche Verwertung der bei Anlegung, Betrieb und Ausbaus des Flughafens gewonnener Fachkenntnisse im In- und Ausland sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt (funktionale Währung). Alle Angaben erfolgen in Mio. soweit nicht anders angegeben. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2013 wurden gemäß 315a III HGB aufgestellt und werden beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht. Der Konzernabschluss wurde am 3. März 2014 durch die Geschäftsführung aufgestellt. II. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH und alle verbundenen Unternehmen, bei denen die FHG mittelbar oder unmittelbar über die Möglichkeit verfügt, die Finanz- und Geschäftspolitik so zu bestimmen, dass die Gesellschaft aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen ziehen kann, voll und Gemeinschaftsunternehmen anteilsmäßig einbezogen. Wesentliche assoziierte Unternehmen werden im Konzern anteilsmäßig At Equity bewertet. Zum Konzernabschlussstichtag stellt sich der Kreis der zu konsolidierenden Unternehmen wie folgt dar: Vollkonsolidierte Tochterunternehmen: Nennka Unternehmen Anteil Eigenkapital pital % T T Aircargo Services Hannover GmbH, Hannover 100, Hannover Aviation Ground Services GmbH, Langenhagen 100, AHS HANNOVER Aviation Handling Services GmbH, Langenhagen 51, Unternehmen Eigenkapital Ergebnis des Geschäftsjahres T T T

9 Unternehmen Eigenkapital Ergebnis des Geschäftsjahres T T T Aircargo Services Hannover GmbH, Hannover Hannover Aviation Ground Services GmbH, Langenhagen AHS HANNOVER Aviation Handling Services GmbH, Langenhagen ,2 1, ,2 1,2 1 Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der FHG. 2 Jahresergebnis vor Ergebnisabführung 3 Eigenkapital nach Ergebnisabführung Von der Tochtergesellschaft Aircargo Services Hannover GmbH (ASH), vormals Air Service Hannover GmbH, wird im Wesentlichen das Luftfracht-Import-/Exportlager betrieben. Die Hannover Aviation Ground Services GmbH (AGS) führt Bodenverkehrsdienstleistungen und Leistungen der Zentralen Infrastruktur im Auftrag der Muttergesellschaft durch. Die AHS HANNOVER Aviation Handling Services GmbH (AHS Hannover) erbringt Passagierabfertigungsleistungen. Anteilsmäßig konsolidierte Gemeinschaftsunternehmen: Unternehmen Anteil Nennkapital Eigenkapital % T T T Gastronomie Flughafen Hannover GmbH, Langenhagen 50, AirITSystems GmbH, Hannover 50, Unternehmen Ergebnis des Geschäftsjahres T T Gastronomie Flughafen Hannover GmbH, Langenhagen AirITSystems GmbH, Hannover Die zusammen mit der Marché Restaurants Deutschland GmbH geführte Gastronomie Flughafen Hannover GmbH (GFH) ist für die gastronomische Versorgung der Fluggäste und Besucher in den Terminals tätig. Die quotal in den Konzernabschluss einbezogenen Vermögenswerte und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge der Gesellschaft ergeben sich wie folgt:

10 Gastronomie Flughafen Hannover GmbH T T langfristige Vermögenswerte kurzfristige Vermögenswerte langfristige Schulden 0 0 kurzfristige Schulden Erträge Aufwendungen Gewinn Der Bereich Informations- und Kommunikationsdienste ist seit 1. September 2001 in die AirITSystems GmbH (AirIT) ausgegliedert, an der die Fraport AG mit 50 % beteiligt ist. Die quotal in den Konzernabschluss einbezogenen Vermögenswerte und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge der Gesellschaft ergeben sich wie folgt: AirITSystems GmbH T T langfristige Vermögenswerte kurzfristige Vermögenswerte langfristige Schulden kurzfristige Schulden Erträge Aufwendungen Gewinn At Equity bewertete assoziierte Unternehmen: Unternehmen Anteil Nennkapital Eigenkapital % T T T AHS Aviation Handling Services GmbH, Hamburg 34, Unternehmen AHS Aviation Handling Services GmbH, Hamburg Ergebnis des Geschäftsjahres T T vorläufige Zahlen laut Hochrechnung

11 Zur Durchführung einer gemeinsamen Vertriebsorganisation für Bodenverkehrsdienste hält die FHG eine Beteiligung an der AHS Aviation Handling Services GmbH, Hamburg (AHS Holding), an der auch weitere deutsche Flughäfen beteiligt sind. Die aggregierte Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft stellt sich auf der Grundlage der letzten Jahresabschlüsse wie folgt dar: AHS Aviation Handling Services GmbH, Hamburg T T Vermögenswerte Schulden Erträge Aufwendungen Verlust / Gewinn Nicht konsolidierte Unternehmen: Zum Bilanzstichtag hält die FHG folgende weitere Unternehmensbeteiligungen: Unternehmen Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Langenhagen Flughafen mbh, Langenhagen TourismusMarketing Niedersachsen GmbH, Hannover HMTG Hannover Marketing und Tourismus GmbH, Hannover Anteil Nennkapital Eigenkapital % T T T 50, , , ) 3) 2) Unternehmen Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Langenhagen Flughafen mbh, Langenhagen TourismusMarketing Niedersachsen GmbH, Hannover HMTG Hannover Marketing und Tourismus GmbH, Hannover Ergebnis des Geschäftsjahres T T ) 3) 2) ) Anteil am Kommanditkapital

12 2) Abschluss des Geschäftsjahres zum liegt noch nicht vor 3) Der Anteil an der Tourismusmarketing Niedersachsen GmbH wurde zum zum Buchwert veräußert. Auf eine Equity-Konsolidierung der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Langenhagen Flughafen mbh, Langenhagen, wird verzichtet, da die Beteiligung aufgrund der Höhe ihrer Vermögensund Schuldenposten sowie Aufwendungen und Erträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist. Der Anteil an der TourismusMarketing Niedersachsen GmbH wurde zum zum Buchwert an das Land Niedersachsen veräußert. Neben den Geschäftsbeziehungen zu in den Konzernabschluss einbezogenen voll- und quotenkonsolidierten Gesellschaften existieren folgende Beziehungen zu assoziierten Unternehmen und Beteiligungen, die als nahe stehende Unternehmen nach IAS 24 zu qualifizieren sind. Alle Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt. Die Landeshauptstadt Hannover und die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft halten zum 31. Dezember 2013 (unverändert zum Vorjahr) jeweils 35 % der Anteile an der FHG und üben auf diesen einen maßgeblichen Einfluss aus. Die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft befindet sich zu 100 % im Besitz des Landes Niedersachsen. Des Weiteren hält die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt/Main, 30 % an der FHG und 50 % am quotal konsolidierten Gemeinschaftsunternehmen AirITSystems GmbH. Geschäfte mit öffentlichen Versorgungsbetrieben, Behörden und öffentlichen Institutionen, solange sie im Rahmen ihrer gewöhnlichen Tätigkeit erfolgen, werden nicht als Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Personen angesehen. Alle Transaktionen mit nahestehenden Personen werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt. Die Geschäftsbeziehungen des FHG-Konzerns mit der Fraport AG ergeben sich wie folgt: Umsatzerlöse mit der Fraport AG 1,57 1,54 Bezogene Waren und Dienstleistungen von der Fraport AG Forderungen aus Lieferungen und Leistungen am Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen am ,34 0,29 0,03 0,29 0,00 0,00 Die Umsatzerlöse mit Fraport beinhalten im Wesentlichen IT-Dienstleistungen der AirITSystems GmbH, während der wesentliche Teil der Aufwendungen Managementumlagen für Personalgestellungen betrifft. Nicht eliminierte Geschäftsbeziehungen des FHG-Konzerns mit der AirITSystems GmbH aufgrund der nur quotalen Konsolidierung der AirIT ergeben sich wie folgt:

13 Umsatzerlöse mit der AirITSystems GmbH 0,74 0,72 Bezogene Waren, Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen von der AirITSystems GmbH Forderungen aus Lieferungen und Leistungen am Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen am ,56 4,61 0,00 0,00 0,52 0,56 Bei den bezogenen Waren/Dienstleistungen von der AirIT Sytems GmbH handelte es sich im wesentlichen um Informations- und Kommunikationsdienstleitungen im IT-Bereich. Nicht eliminierte Geschäftsbeziehungen des FHG-Konzerns mit der Gastronomie Flughafen GmbH ebenfalls aufgrund der nur quotalen Konsolidierung der GFH ergeben sich wie folgt: Umsatzerlöse mit der GFH 0,55 0,56 Erlöse aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,00 0,01 Bezogene Waren, Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen von der GFH 0,07 0,06 Ausleihungen an GFH 0,04 0,11 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen am ,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen am ,03 0,05 Die Umsatzerlöse mit der GFH betreffen im Wesentlichen Mieterlöse und Umsatzabgaben für die Restaurationsbetriebe in den Terminals. IV. Konsolidierung, Bilanzierung und Bewertung Die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH, Hannover, beachtet bei der Aufstellung des Konzernabschlusses hinsichtlich Bilanzierung, Bewertung und Ausweis die Vorschriften der International Financial Reporting Standards und die dazugehörigen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Der Konzernabschluss ist auf den 31. Dezember 2013 aufgestellt worden, der im Konzern einheitlich für alle einbezogenen Gesellschaften Abschlussstichtag ist. V. Konsolidierungsgrundsätze Als Stichtag für die Verrechnung der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochterunternehmen ASH und AGS sowie der GFH wurde der Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Unternehmen in den Konzernabschluss, der 1. Januar 1996, angenommen. Der entsprechende Stichtag für das

14 Gemeinschaftsunternehmen AirIT, war der Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile (1. September 2001). Die AHS Hannover wurde erstmalig zum 31. Dezember 2004 teilweise und im Konzernabschluss 2005 ganzjährig einbezogen. Bei quotenkonsolidierten Gemeinschaftsunternehmen haben wir die Vermögenswerte, die Schulden, das Eigenkapital (nach Konsolidierung) und die Ertrags- und Aufwandsposten mit unserer Anteilsquote in den Konzernabschluss einbezogen. Zwischengewinne und -verluste aus Lieferungen einbezogener Unternehmen haben nur einen geringen Umfang. Auf ihre Eliminierung wurde daher verzichtet. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen einbezogener Unternehmen, Erträge und interne Aufwendungen sowie Beteiligungserträge aus Konzern-Unternehmen wurden eliminiert. Sofern sich durch Wertansätze nach IFRS oder aus Konsolidierungsmethoden temporäre Differenzen zwischen IFRS-Konzernabschluss und den steuerlichen Wertansätzen ergeben, wurden latente Steuern entsprechend IAS 12 (nach der sog. Liability-Methode) aktiviert oder passiviert. VI. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bilanzierungsmethoden Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden einheitlich nach den vom Mutterunternehmen stetig angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Im Konzernabschluss sind sämtliche Vermögenswerte und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit durch die relevanten Rechnungslegungsnormen nichts anderes bestimmt ist. Die Aufstellung des Konzernabschluss erfolgt auf Basis der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, eingeschränkt durch die Marktwertbewertung von Finanzinstrumenten. Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von in der Regel drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden zu Herstellungskosten bewertet und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von in der Regel drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Zeitpunkt des Unternehmenszusammenschlusses zu Anschaffungskosten bewertet (IFRS 3). Zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Goodwills wird im FHG-Konzern grundsätzlich der Nutzungswert herangezogen. Basis hierfür ist die vom Management erstellte aktuelle Planung sowie ein Abzinsungsansatz, der anhand der aktuellen Zinsstrukturkurve zum Bewertungsstichtag mit 2,65 % (Vorjahr 2,39 %) ermittelt wurde. Aufgrund empirischer Untersuchungen ergibt sich eine Marktrisikoprämie von 5,5 % (Vorjahr 5,5 %). Diese durchschnittliche Risikoprämie ist im Hinblick auf die spezielle Risikostruktur anhand von sog. Beta-Faktoren zu modifizieren. Für die AHS Gruppe wurde ein Beta-Faktor von unverändert 1,0 zugrunde gelegt, sodass sich ein Risikozuschlag für das operative Risiko von 5,5 %-Punkten (Vorjahr 5,5%-Punkten) und damit ein Diskontierungssatz von 8,15 % (Vorjahr 7,85 %) ergibt. Darüber hinaus wurde in der ewigen Rente ein Wachstumsabschlag von 1,0 % berücksichtigt und damit unterstellt, dass inflationsbedingte Kostensteigerungen zum Teil an

15 die Kunden weiterbelastet werden können. Die Planungsprämissen werden jeweils an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst. Dabei werden angemessene Annahmen zu Trends sowie historische Entwicklungen berücksichtigt. Für die Ermittlung der Cashflows (2014 bis 2025) werden die im strategischen Entwicklungsplan des Konzerns angenommene Verkehrsprognose und Marktanteilsentwicklung der Gesellschaft berücksichtigt. Für die nachfolgenden Zeiträume werden grundsätzlich die erwarteten Wachstumsraten (1 %) der betreffenden Märkte zugrunde gelegt. Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 16 bewertet. Die Restbuchwerte und die wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und ggf. angepasst. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes seinen geschätzten erzielbaren Betrag, so wird auf diesen Betrag abgeschrieben. Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Abschreibungen werden grundsätzlich nach der linearen Methode und pro rata temporis vorgenommen. Ab dem 1. Januar 2009 hat sich die Anwendung des IAS 23 Borrowing Costs für qualified assets geändert. Die wesentliche Änderung besteht in der Pflicht zum Einbezug von Fremdkapitalkosten. Der Konzern wendet den Standard seit dem 1. Januar 2009 an. Für das Geschäftsjahr 2013 ergab sich eine Ergebniswirkung von Mio. 0,03 (Vorjahr: Mio. 0,00). Geringwertige Vermögenswerte werden bei Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis zu 150,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang ausgewiesen. Des Weiteren erfolgt für geringwertige Vermögenswerte bei Anschaffungs- und Herstellungskosten von 150,01 bis 1.000,00 über fünf Jahre eine Sammelabschreibung. Dieses Vorgehen ist aufgrund des materiality-grundsatzes als Abschreibungsmethode nach IAS 16 bzw. IAS 38 anerkannt. Kosten für die Wartung und Reparatur von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden als Aufwand erfasst. Erneuerungs- und Erhaltungsaufwendungen werden als nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert, wenn sie zu einer wesentlichen Verlängerung der Nutzungsdauer, einer erheblichen Verbesserung oder einer bedeutenden Nutzungsänderung der Sachanlage führen. Zuschüsse der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 direkt von den Buchwerten der bezuschussten Vermögensgegenstände abgesetzt. Leasing Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Teil des Nutzens und der Risiken aus dem Eigentum am Leasingobjekt beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating Lease qualifiziert. Die unter diesen Leasingverhältnissen zu leistenden Leasingraten werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der GuV erfasst. Finanzierungsleasingverhältnisse existieren nicht. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige

16 Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (IAS 40) werden beim Zugang zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Finanzierungskosten werden dabei nicht berücksichtigt. Bei der Folgebewertung der Anlageimmobilien wird das Anschaffungskostenmodell angewendet. Die in den Finanzanlagen ausgewiesene Beteiligung at Equity wird mit dem anteiligen Eigenkapital zuzüglich Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert. Die in den finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Ausleihungen werden als Darlehen und Forderungen klassifiziert. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Vermögenswerte, die nicht der Kategorie Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet angehören, werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Finanzielle Vermögenswerte, die dieser Kategorie angehören, werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt; zugehörige Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und Vermögenswerte der Kategorie Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" werden nach ihrem erstmaligen Ansatz zu ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Alle finanziellen Vermögenswerte werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Für Käufe ist dies der Tag, an dem der Vermögensgegenstand an den Konzern geliefert wird. Die finanziellen Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Vermögenswerte erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Die Anteile an den nicht konsolidierten Unternehmen (Beteiligungen) werden unter den Finanzanlagen als finanzielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Marktpreisen am Abschlussstichtag angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Durchschnittskosten. Die Herstellungskosten werden auf der Grundlage der Normalbeschäftigung ermittelt. Im Einzelnen enthalten die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch die produktionsbezogenen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich fertigungsbedingter Abschreibungen sowie Altersversorgungsaufwendungen. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Niedrigere Werte am Abschlussstichtag auf Grund gesunkener Nettoveräußerungswerte werden angesetzt. Bei allen Vorräten sind individuelle Bewertungsabschläge vorgenommen worden, sofern die aus ihrem Verkauf oder ihrer Verwendung voraussichtlich zu realisierenden Erlöse niedriger sind als die Buchwerte der Vorräte. Als Nettoveräußerungserlöse werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten angesetzt. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Vorräte geführt haben, nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind zum Nominalwert bilanziert und bestehen ausschließlich in inländischer Währung. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Liquide Mittel bestehen ausschließlich in inländischer Währung und sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen, andere kurzfristige, hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer

17 ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten und Kontokorrentkredite. In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" unter den kurzfristigen Finanzschulden gezeigt. Latente Steuern werden nach der Liability-Methode (IAS 12) ermittelt. Danach werden Steuerabgrenzungsposten für sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen des IFRS und den steuerlichen Wertansätzen gebildet, sofern sie sich im Zeitablauf ausgleichen (temporary differences). Diese latenten Steueransprüche und Steuerschulden werden auf Basis der erwarteten Steuersätze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Dementsprechend erfolgte die Berechnung mit dem ab 1. Januar 2009 gültigen Ertragsteuersatz von 31 %. Der Ertragsteuersatz ergibt sich aus der Belastung der Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer (am Standort Langenhagen). Die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte gemäß den Regelungen des IAS 19R (2011) nach der Projected Unit Credit Method. Die Bewertung zu den einzelnen Bilanzstichtagen erfolgte auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten mit folgenden Parametern: Stichtag Stichtag Inflation 2,0 % p.a. 2,0 % p.a. Anwartschaftstrend 2,0 % p.a. 2,0 % p.a. Rechnungszinsfuß 3,1 % p.a. 3,8 % p.a. Rententrend 2,0 % p.a. 2,0 % p.a. Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten "Richttafeln 2005G" von Klaus Heubeck "Richttafeln 2005G" von Klaus Heubeck Die unterstellten Abzinsungsfaktoren spiegeln die Zinssätze wider, die am Bilanzstichtag für erstrangige Industrieanleihen mit entsprechender Laufzeit gezahlt werden. Mit Änderung des IAS 19 wurde der bisherige Korridoransatz für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste abgeschafft. Die Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste muss nunmehr zwingend und vollständig im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Darüber hinaus werden erwartete Erträge aus Planvermögen und der Zinsaufwand auf die Pensionsverpflichtung durch eine einheitliche Nettozinskomponente ersetzt. Die einzelnen bilanziellen und ergebniswirksamen Effekte sind im Abschnitt A.I. ausführlich dargestellt. Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland wird als beitragsorientierter Versorgungsplan i.s.v. IAS 19 angesehen. Für die Mitarbeiter der FHG und AirIT ist weiterhin eine Zusatzversorgung bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover abgeschlossen. Die laufenden Beitragszahlungen für diesen beitragsorientierten Plan sind ebenso wie die Beiträge des Arbeitgebers an die gesetzliche Rentenversicherung als Personalaufwand ausgewiesen. Hinsichtlich der Qualifizierung der Zusatzversorgung als beitragsorientierten Plan verweisen wir auf die Ausführungen unter den Pensionsverpflichtungen im Teil C. Erläuterungen der Konzern-Bilanz. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des erwarteten Erfüllungsbetrages gebildet. Sie sind insoweit berücksichtigt, als eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten

18 besteht. Darüber hinaus müssen sie aus einem vergangenen Ereignis resultieren und mit einer Inanspruchnahme, die eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist, einhergehen. Die Bewertung der sonstigen Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte auf Grundalge des DRSC Anwendungshinweises 1 (IFRS) vom 11. Dezember 2012 auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten mit folgenden Parametern: Stichtag Stichtag Gehaltstrend 2,0 % p.a. 2,0 % p.a. Rechnungszinsfuß 3,5 % p.a. 3,8 % p.a. Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten "Richttafeln 2005G" von Klaus Heubeck "Richttafeln 2005G" von Klaus Heubeck Aufwandsrückstellungen werden nicht angesetzt. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden unter Berücksichtigung künftiger Kostensteigerungen mit einem fristenadäquaten Kapitalmarktzins abgezinst, soweit der Zinseffekt von wesentlicher Bedeutung ist. Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Finanzschulden werden zum erhaltenen Auszahlungsbetrag abzüglich der direkt zurechenbaren Ausgabekosten bilanziert. Finanzierungskosten einschließlich bei Rückzahlung oder Tilgung zahlbarer Prämien werden nach der Effektivzinsmethode verteilt. Derivative Finanzinstrumente (Zinsswap/-cap) werden zum Marktwert bilanziert. Die Marktwertveränderungen werden periodengerecht entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder, sofern es sich um einen Cashflow Hedge handelt, nach Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals ausgewiesen. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt C. 14. Ertrags- und Aufwandsrealisierung Umsatzerlöse sowie andere Erträge werden gemäß IAS 18 dann erfasst, wenn die Leistung erbracht ist, hinreichend wahrscheinlich ist, dass ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und sich dieser verlässlich quantifizieren lässt. Erträge und Aufwendungen aus gleichen Transaktionen bzw. Ereignissen werden in den gleichen Perioden angesetzt. Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenen Gegenleistung bewertet und stellen die Beträge dar, die für Güter und Dienstleistungen im normalen Geschäftsablauf zu erhalten sind. Davon sind Rabatte, Umsatzsteuer und andere im Zusammenhang mit dem Verkauf stehende Steuern abzusetzen. Zinserträge werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Zinssatzes abgegrenzt. Der anzuwendende Zinssatz ist genau der Zinssatz, der die ursprünglich geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes auf den Nettobuchwert des Vermögenswertes abgezinst. Dividendenerträge aus Finanzinvestitionen werden mit Entstehung des Rechtsanspruches des Gesellschafters auf Zahlung erfasst. Wertminderungen von Vermögenswerten (Impairment Test)

19 An jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte seiner immateriellen Vermögenswerte und seines Sachanlagevermögens, um festzustellen, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag geschätzt, um den Umfang des Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung auf Ebene der Zahlungsmittel generierenden Einheit, zu der der Vermögenswert gehört. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der aus dem Vermögenswert zufließende Nutzen niedriger als dessen Buchwert ist. Der aus einem Vermögenswert zufließende Nutzen entspricht dem höheren Wert aus Nettoverkaufserlös und Ertragswert. Der Ertragswert bestimmt sich aus dem Barwert der zukünftigen dem Vermögenswert zuzuordnenden Zahlungsströme. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, wird soweit zulässig eine Zuschreibung vorgenommen. Schätzungen und Beurteilungen des Managements Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten (inklusive des Geschäfts- oder firmenwertes) und Sachanlagen, die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen, die Einbringbarkeit von Forderungen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere wurden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betreffenden Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses unterlagen die zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen keinen bedeutenden Risiken, sodass aus gegenwärtiger Sicht nicht von einer wesentlichen Anpassung der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden im folgenden Geschäftsjahr auszugehen ist. B. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Flughafenentgelte und Erlöse aus dem Bodenverkehrsdienst 91,06 89,90 Mieten und Pachten, Gestattungsentgelte 34,20 33,85

20 Versorgungsleistungen 9,36 9,13 Erlöse aus IT-Leistungen mit Dritten 7,99 7,15 Erlöse aus Frachtabfertigungen und ähnlichen Leistungen mit Dritten Erlöse aus Restaurationsbetrieben mit Dritten 5,55 4,86 3,93 4,03 152,09 148,92 Zur weiteren Erläuterung verweisen wir auf die Segmentberichterstattung. 2. Bestandsveränderung an fertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen und aktivierte Eigenleistungen Bestandsverminderung (-) an fertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen -0,05 0,12 Aktivierte Eigenleistungen 0,68 0,76 Die aktivierten Eigenleistungen betreffen im Wesentlichen Bauleitungs- und Planungskosten für die im Geschäftsjahr durchgeführten und aktivierten Projekte. 3. Sonstige betriebliche Erträge Erträge aus Ausbuchung von Verbindlichkeiten 1,82 1,67 Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen 0,50 0,06 Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen 0,12 4,19 Übrige sonstige betriebliche Erträge 2,34 1,20 4,78 7,12 4. Materialaufwand Aufwendungen für Betriebsstoffe und für bezogene Waren 9,14 8,37 Aufwendungen für bezogene Leistungen 29,47 29,91 38,61 38,28

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